Workshop 4: Flächenbezogene Instrumente. Bilanz und Thesen

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1 Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Workshop 4: Leitung: Dr. Jutta Kemmer Eingangsstatement: Dr. Bettina Frieben (Hammeniederung, LK Osterholz) Bilanz und Thesen Workshop 4:

2 In der Praxis werden fast ausschließlich folgende Instrumente verwendet: 1. Grunderwerb 2. Hoheitliche Regelungen (NSG-Ausweisungen) 3. Vertragsnaturschutz (in Ergänzung auf Privatflächen) Andere flächenbezogene Instrumente (z. B.. Grunddienstbarkeit, Gestattungsverträge, Kompensationsmaßnahmen spielen nur eine untergeordnete Rolle Workshop 4:

3 Grunderwerb: 1. Grunderwerb ist das absolut prioritäre Instrument zur Bereitstellung und langfristigen Sicherung von Flächen Voraussetzung für naturschutzorientiertes Wassermanagement (Vernässungen, Überschwemmungen, Blänken, Altarme ) Biotopgestaltung Langfristigen Verpachtung unter Nutzungsauflagen ( => Sicherung der wertvoller Grünlandbestände) Naturschutzgerechtes Sicherungskonzept etc. Workshop 4:

4 Grunderwerb: 2. in Großprojekten sollte grundsätzlich die Flurbereinigung zum Flächenerwerb u. / o. Flächentausch genutzt werden Behördenvertreter mit höchster Akzeptanz in der ländlichen Region Möglichkeit der Abwicklung aller Maßnahmen über Plangenehmigungen Möglichkeit, (oft langfristige!) Jagdpachtverträge rückgängig zu machen Einspeisung von Mitteln aus anderen Töpfen Workshop 4:

5 Grunderwerb: 2. in Großprojekten sollte grundsätzlich die Flurbereinigung zum Flächenerwerb u. / o. Flächentausch genutzt werden Aber Flurbereinigungsverfahren dienen immer auch der Verbesserung landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen => Ungewollte / unkontrollierbare Eigendynamik (z. B. Wegebau) Problematik Zuwendungsbescheid Dauer der Flurbereinigung => Flexiblerer Modus im Zuwendungsbescheid nötig Workshop 4:

6 Hoheitliche Regelungen: NSG-Ausweisung wird von allen Teilnehmern als die einzige nachhaltige Sicherungsmöglichkeit eingeschätzt Bsp. Schaalsee: 100%ige Einschränkung der Jagd auf Wasservögel auf Fremdflächen Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern etc. Trotzdem gibt es viele Fallstricke (Fallbeisp. Drömling ) Wandel der Inhalte von NSG-VO im Wandel der politischen Strömungen Geringe Effizienz hoheitlicher Regelungen auf kommunaler Ebene Überlastung der Naturschutzbehörden Workshop 4:

7 Hoheitliche Regelungen: Passus in die NSG-VO: Eigentumsflächen des Vorhabenträgers sollen gem. PEPL bewirtschaftet werden Große Relevanz der expliziten Formulierungen im Zuwendungsbescheid für inhaltlich gewinnbringende Verordnungen Ähnliche Erfahrungen mit anderen EU o. BUND-Vorgaben Workshop 4:

8 Vertragsnaturschutz: Flexibler, freiwillig, aber zeitlich u. räumlich begrenzt Doppelförderungsverbot in GR-Gebieten ist die Situation der Landwirte auf Privatflächen oft komfortabler als auf Pacht- Flächen der Vorhabenträger. Verschlechterung der Situation ab 2013 wird erwartet Workshop 4:

9 Resümee: Angestrebt werden sollte ein Zusammenwirken verschiedener, ineinandergreifender und im Einzelfall auch flexibler Konzepte. Eine bleibende Schutzgebietsbetreuung / Monitoring ist unverzichtbar für eine zielgerichtete Nutzungsanpassung Workshop 4:

10 Workshop 4:

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