Protokoll / 17:00 bis 18:45 Uhr Ort: Vereinshaus, Franzburg, Am Mühlengrund 4 siehe anliegende Teilnehmerliste

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1 Protokoll Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) DE II. Öffentliche Informationsveranstaltung zum Stand der Managementplanung Datum/ Zeit: / 17:00 bis 18:45 Uhr Ort: Vereinshaus, Franzburg, Am Mühlengrund 4 Teilnehmer: siehe anliegende Teilnehmerliste 1. Begrüßung, Vorstellung und Einführung in den Ablauf der Veranstaltung Herr Tessendorf (StALU Vorpommern, Leiter Dezernat Natura 2000) begrüßt die Anwesenden und gibt eine Einführung zur II. Öffentlichen Informationsveranstaltung im Rahmen der Erarbeitung des Managementplanes für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Er stellt die an der Planung beteiligten Personen vor: - Frau Milner (StALU Vorpommern) - Verfahrensbeauftragte - Frau Dr. Freitag ( GmbH Stralsund) - Erarbeitung des Managementplanes 2. Vortrag zu den Ergebnissen der Managementplanung im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Frau Dr. Freitag ( GmbH Stralsund) gibt zunächst noch einmal einen kurzen Überblick über den Inhalt und die Ziele der Managementplanung und den rechtlichen Rahmen. Der bisherige Ablauf der Managementplanung im Tal der Blinden Trebel wird vorgestellt. Die nun abgeschlossene Maßnahmenplanung erfolgte auf Grundlage der aktuell ermittelten Erhaltungszustände der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie). Die im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Entwicklung der Schutzobjekte werden zusammenfassend vorgestellt. Schwerpunkt bildet der Erhalt des einzigartigen Kalkflachmoores südlich von Franzburg, das gleichzeitig Lebensraum des letzten autochthonen Vorkommens des Goldenen Scheckenfalters in M-V sowie weiterer Anhang II- Arten ist. Der FFH-Managementplan, Karten, Protokolle sowie die Präsentation der Infoveranstaltung können unter: 1

2 pflege/natura-2000/managementplanung/de tal-der-blinden-trebel eingesehen werden. 3. Diskussion Hinweis und Nachfrage eines Vertreter des NABU, RG Franzburg: Der Vertreter des NABU verweist darauf, dass Entwurfsunterlagen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich des Kalkflachmoores bei Franzburg bereits aus dem Jahr 1998 bestehen. Desweiteren wird nachgefragt, wann der nächste Bericht über den Zustand der LRT und Artenhabitate an die EU fällig ist. Antwort Frau Dr. Freitag, Stralsund: Die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, in Bezug auf den Zustand ihrer Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie der gemeldeten Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II alle sechs Jahre zu berichten. Der vergangene Berichtszeitraum umfasste den Abschnitt zwischen 2007 bis 2013 (Bericht kann unter: abgerufen werden). Der nächste Bericht wird somit im Jahr 2019 fällig. Anmerkungen eines weiteren Vertreter des NABU: Eine Beschäftigung mit der Fläche des Kalkflachmoores erfolgt durch ihn seit Mitte der er Jahre. Bei dem Standort handelt es sich tatsächlich um den letzten autochthonen Standort des Goldenen Scheckenfalters. In diesem Jahr wurden 350 Exemplare gezählt, was ein gutes Ergebnis ist. Die Bedeutung dieses Standortes für die Art resultiert vermutlich daraus, dass er in der Vergangenheit nicht nachhaltig entwässert, noch mechanisch bearbeitet wurde. Ansiedlungsversuche des Goldenen Scheckenfalters in anderen Bereichen in M-V, auf Flächen, die in Bezug auf die standörtlichen Voraussetzungen ebenfalls hervorragend geeignet waren, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Erhalten werden konnte das pflegeabhängige Kalkflachmoor jedoch nur durch die hervorragende Initiative der Regionalgruppe Franzburg des NABU. Sie hat diesen Bereich seit 37 Jahren gepflegt. Derzeit weist der Standort jedoch einen unzureichenden Pflegezustand auf. Das Schilf hat sich innerhalb eines Jahres massiv ausgebreitet und es wird deutlich, wie sensibel dieser Bereich auf ausbleibende Pflegemaßnahmen reagiert. Herr Tessendorf, StALU VP Die Pflege des Kalkflachmoores erfolgt seit wenigen Jahren mit einem anteiligen Zuschuss von Fördermitteln des Landes (Organisation NABU Landesgeschäftsstelle). Es wird noch einmal geprüft, wann die nächste Pflegmahd erfolgt. Die südliche Erweiterungsfläche des Kalkflachmoores ist in der Förderung des Landes jedoch leider nicht enthalten. Hier muss eine Regelung gefunden werden, sie weiter offen zu halten. 2

3 Vertreter des NABU, RG Franzburg: 1983 wurde mit der Pflege angefangen, weil zu erkennen war, dass die Sukzession voranschreitet und die Artenvielfalt verloren geht hat sich dann die Franzburger Naturschutzgruppe gebildet. Das anfängliche Ziel der Pflegemaßnahmen war die Vielfalt der Pflanzen mit mehr als 100 Arten (incl. sechs Orchideenarten) zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war der Gruppe das Vorkommen des Goldenen Scheckenfalters noch nicht bekannt Hinweis eines weiteren Vertreter des NABU: 1875 hat der Entomologe Franz Schmidt den Goldenen Scheckenfalter als eine Art bezeichnet, die im norddeutschen Raum weit verbreitet ist. Heute gibt es nur noch ein autochthones Vorkommen in M-V und dass ist das Vorkommen auf dem Kalkflachmoor in den Hellbergen. Aktuell wurde festgestellt, dass die Vielfalt der Blütenpflanzen in den angrenzenden Hellbergen stark rückläufig ist. Der Trockenrasen stellt eine wichtige Nahrungsquelle für die nektarsuchenden ausgewachsenen Falter dar. Eine ganzjährige Beweidung scheint sich ungünstig auf den Blütenreichtum auszuwirken (selektiver starker Verbiss einiger Kräuter, einige Arten stark überständig, hohe kontinuierliche Nährstoffbelastung durch Kot der Tiere). Eine intensive, abschnittsweise Beweidung für kurze Zeit, ist zu empfehlen. Die Abnahme der überständigen Pflanzen ist zwingend. Optimal wäre eine Hütebeweidung, aber die ist wohl nur schwer umsetzbar. Antwort des Landwirtes im Bereich der Hellberge: Die Ziegen verbleiben das ganze Jahr auf den Flächen. Die Schafe beweiden die Flächen von Mai bis September. In diesem Jahr waren 50 Mutterschafe mit Lämmern auf den Flächen. Der Landwirt regt eine kurzfristige Abstimmung mit dem Naturschutz an, auf der Beweidungsintensität und Beweidungszeiten festzulegen sind. Frage einer Anwohnerin: Es wurde in dem Vortrag nichts zu den Greifvögeln gesagt. Das sind doch auch bedeutsame Arten in diesem Gebiet. Die Nachfrage erfolgt, da ein Windpark in dem Raum geplant ist. Irgendwann haben wir nur noch kleine Naturschutzgebiete, die vollkommen von Windparks umgeben sind. Antwort Frau Dr. Freitag: Im vorliegenden Managementplan werden nur die genannten Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie thematisiert, das ist methodisch so festgelegt. Die Berücksichtigung von Vogelarten erfolgt im Rahmen der Managementplanung generell nur dann, wenn ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) gleichzeitig auch Europäisches Vogelschutzgebiet ist. Dies ist hier nicht der Fall. In Hinblick auf die Windkraftanlagen sind entsprechende Abstände zu Bebauungen etc. einzuhalten. 3

4 Vertreter der unb, LK VP-Rügen: Der Vertreter der unb unterstützt die Meinung der Anwohnerin und hält die Bearbeitung des Managementplanes für einseitig. Abgesehen davon, dass er aktuell weitere LRT-Flächen vorgefunden hat, vermisst er die ausführliche Bearbeitung der Anhang IV- und anderer wertgebender Arten. Die Stellungnahme wird mit dem Vertreter der UNB separat abgestimmt. Die Vorgaben des Fachleitfadens zur Erarbeitung der Managementpläne für Natura 2000-Gebiete in M-V sind allerdings bindend und somit anzuwenden. Anmerkung eines Vertreter des NABU: In Hinblick auf die Finanzierung/ Förderung der Naturschutzmaßnahmen wird kritisiert, dass Folgekosten in einem bestimmten Zeitraum durch den Fördermittelempfänger zu tragen sind. Für den Landesverband des NABU bedeutet das, dass die Verantwortlichkeit für die Pflege der Projektfläche zur Erweiterung der Habitatfläche des Goldenen Scheckenfalters bei ihm selbst liegt. Da es sich um ein Projekt handelt, das in Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes M-V durchgeführt wurde, erwartet der NABU, dass Folgekosten für die Flächenpflege vom Land übernommen werden. Vertreterin des WBV Trebel: Die Vertreterin des WBV kritisiert, dass die Gemeinden in der Pflicht sind, die Maßnahmen der WRRl umzusetzen, die Förderung aber nur 90 % beträgt. Auf dieser Basis wir bei den knappen Gemeindekassen eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen kaum möglich sein. Das Land sollte die Umsetzung der Maßnahmen zu 100% fördern. Das Problem der Eigenanteils der Förderung ist bekannt. Er nimmt die Kritik mit. Frage eines Landwirtes: Wie ist das mit der Wasserunterhaltung. Der Wasser- und Bodenverband ist dazu da, den Wasserabfluss zu gewährleisten und wird von den Landwirten bezahlt. Es muss gesichert sein, dass das Wasser abfließen kann. Die Vorgaben der naturnahen Gewässerunterhaltung im Managementplan dienen dazu, einen Kompromiss zu finden. Es ist immer abzuwägen, wie weit die Gewässerunterhaltung extensiviert werden kann bei gleichzeitiger Sicherstellung des schadlosen Wassersabflusses. Dafür werden u. a. auch die Gewässerpflegepläne aufgestellt. Frage eines Landwirtes: Der Landwirt greift noch einmal das Thema Biber auf, über das bereits im März diesen Jahres auf der I. Informationsveranstaltung diskutiert wurde. Er ist zuständig für die Verkehrssicherungspflicht entlang eines Weges, an den seine Weiden grenzen. Wer 4

5 übernimmt die Kosten, die der Biber durch umgestürzte Bäume auf seine Zaunanlagen verursacht? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zu Personenschäden kommt. Er wird die restlichen Bäume abnehmen, um weitere Schäden zu verhindern. Die Sachlage ist bekannt. Da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Wasserhaushalt des Kalkflachmoores und dem Biberstau bestehen kann, ist keine schnelle Lösung des Konfliktes möglich. Leider konnte die Problematik erst im Spätsommer an das vom Land beauftragte Gutachterbüro übergeben werden. Ein Ergebnis wird rechtzeitig vor Beginn der Bewirtschaftungssaison 2018 erwartet. Ziel muss es sein, dass Flusstal als prädestinierten Biberlebensraum zu erhalten. Es kann sich hier im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nur um eine Kompromisslösung zwischen der Nutzung und dem Erhalt der Biberhabitate handeln. i.a. des Vorhabensträgers Dr. S. Freitag Stralsund,

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