Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen:

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1 2009 / Nr. 31 vom 29. Juni 2009 Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen: 99. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Leadership and Management, MSc (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) 100. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Innovationsmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 101. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc 102. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Strategisches Informationsmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 103. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc 104. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Wissensmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 105. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc 106. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Postgradualen

2 Universitätslehrganges Wundbehandlung/Wound Care (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) 107. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Wundbehandlung/Wound Care (MSc) 2

3 99. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Leadership and Management, MSc (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, den Studierenden das notwendige Führungswissen und die erforderlichen Kompetenzen auf der individualen, interpersonalen und gruppenbezogenen Ebene zu vermitteln. Darüber hinaus werden die Studierenden mit spezialisierten und anwendungsorientierten wissenschaftlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der Führung vertraut gemacht. Der Universitätslehrgang trägt auf wissenschaftlicher Grundlage zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Der Schwerpunkt des Studiums liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zum Thema Führung und der Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen auf der individualen, interpersonalen und gruppenbezogenen Ebene. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen der Führung in Bezug auf Konzepte, Strukturen und Instrumente hergestellt werden. Der Universitätslehrgang richtet sich an leitende Mitarbeiter sowie an Nachwuchskräfte mit entsprechender Qualifikation, die eine Führungsposition anstreben. 2. Studienform Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitende Studienvariante und/oder als Vollzeitvariante in Modulform angeboten. Die Organisation des Studiums berücksichtigt Elemente des Blended Learning. Der Universitätslehrgang wird in deutscher und englischer Sprache angeboten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer In der Vollzeitvariante umfasst der Lehrgang drei Semester mit 495 UE bzw. 90 ECTS Punkten. In der berufsbegleitenden Variante umfasst der Lehrgang vier Semester. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder (2) eine dem Abs. 1 gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position oder bei fehlender Hochschulreife ein Mindestalter von 24 Jahren und die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, das von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in qualifizierter Position erfordert. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen.

4 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm ist modulartig aufgebaut und setzt sich aus dem Kerncurriculum mit 420 UE und den Wahlfächern mit insgesamt 75 UE zusammen. Es werden mehrere Wahlfächer angeboten, aus denen die Studierenden zwei thematisch zusammengehörige Wahlfächer mit insgesamt 75 UE wählen müssen. Je nach Aktualität werden in Zukunft weitere Wahlfächer angeboten. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer/Lehrveranstaltungsart/UE/ECTS Lv.- Art UE ECTS A. Kerncurriculum Individual Skills I Cooperation and Communication, Leadership and Motivation, Moderation of Meetings, Presentation 2. Individual Skills II Self Awareness, Conducting Interviews and other Important Conversationen, Negotiations and Bargaining 3. Individual Skills III Ethics and Leadership, Problem Solving, Rhetorics 4. Individual Skills IV UE 15 3 Creativity and Innovation 5. Group Skills I Coaching and Counseling, Power and Influence, Empowerment and Delegation 6. Group Skills II Leadership and Conflict Management, Leading and Facilitating Effective Teams, Leadership Development, Leadership in a Dynamic Global Environment 7. Group Skills III Managerial Effectiveness, Organizational Behavior, Decision Making 8. Group Skills IV UE 30 5 Leadership and Innovation, Lean Management 9. Organizational Skills I Leadership and Organization, Human Resource Strategies, Strategic Management for Leaders 10. Organizational Skills II Strategic Customer Leadership, Organizational Culture 11. Organizational Skills III Organisational Change and Development 12. Organizational Skills IV UE 15 3 Leadership and Transformative Business Development B. Wahlfächer Angewandtes Coaching I (Coaching als Beratungsansatz; Rahmenkonzepte des systemischkonstruktivistischen Denkansatzes) Angewandtes Coaching II (Methoden und Rahmenbedingungen für erfolgreiches Coaching; Tiefenpsychologische Modelle und Interventionsmethoden; Arbeit mit Klientensystemen) Veränderungsmanagement I (Arten und Ablauf von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen; Analyse und Design von Veränderungsprozessen; Instrumente zur Entwicklung, Übertragung und Verschmelzung von Unternehmenskulturen) 4

5 Veränderungsmanagement II (Strategische Kommunikation bei Veränderungsprozessen; Psychologie und Unternehmensführung bei Veränderungsprozessen in Organisationen) Controlling I (Einführung in das Controlling; Berichtswesen; Integrierte Planung und Businessplanerstellung) Controlling II (Umsatzplanung; Kostenplanung; Sensitivitätsanalysen im Controlling; Strategisches Controlling) Corporate Social Responsibility I (Opposing views of social responsibility; Social responsibility and economic performance) Corporate Social Responsibility II (Values-based management; Managerial ethics) Current Issues in Leadership I (Charismatic and transformational leadership; Ethical leadership; Entrepreneurial leadership; Strategic leadership) Current Issues in Leadership II (Leadership development) Current Issues in Management I (Holistic Management) Current Issues in Management II (Business Excellence) Customer Relationship Management I (Strategischer Kontext des CRM; Kundenwert, -zufriedenheit und - loyalität; Ziele des CRM; Aufgaben des CRM) Customer Relationship Management II (Analytisches CRM; Operatives CRM; Kommunikatives CRM; Kollaboratives CRM; Integrative CRM-Systeme; CRM-Technologien; Entwicklung und Einführung von CRM-Systemen) Human Resource Management I (HRM und Organisationsentwicklung; HRM und Führung; HRM und Personalentwicklung) Human Resource Management II (Assessment Center; HRM und Team performance) Innovationsmanagement I (Methoden des Innovationsmanagements; Technologie- und Produktmanagement) Innovationsmanagement II (Finanzierung, Marketing und Recht im Innovationsmanagement) International Marketing I (The international marketing environment; Analyzing international opportunities; developing international marketing strategies) International Marketing II (Designing international marketing programs; Managing the international marketing effort) Krisenmanagement I (Krisenfelder; Frühwarnsysteme; Risikomanagement; Handlungsvarianten bei eintretenden Krisen) Krisenmanagement II (Strategien zur Krisenbewältigung; Bewältigung von Veränderungskrisen; Strategien zur Krisenvermeidung) Business NLP I (Grundannahmen des NLP; Die logischen Ebenen und deren effektive Nutzung; Das Rahmenmodell der Kommunikation; Die Repräsentationssysteme) 5

6 Business NLP II (Kongruenz; Kontakt/Rapport; Das Zielmodell des NLP) Managerial Economics I (Competitive markets; Market power; Strategic thinking) Managerial Economics II (Imperfect markets; Regulation) Marketing Management I (Strategisches Marketing und Marketingplanung; Marktforschung und Marktanalyse; Segmentation Targeting Positioning) Marketing Management II (The extended Marketing Mix (7Ps); Holistic marketing; International marketing) Werbung I (Einführung in die Werbung; Werberecht; Psychologische Grundlagen der Werbung; Werbeplanung) Werbung II (Werbemittel und träger; Mediaplanung; Werbewirkungsmessung) Prozessmanagement I (Prozessmanagement und Organisation; Kunden- und Prozessorientierung; Aufbau eines Prozessmanagement-Systems; Identifikation, Analyse und Optimierung von Prozessen) Prozessmanagement II (Prozesskostenrechnung; Steuerung von Prozessen; Kontinuierliche Prozessverbesserung; Reporting- und Monitoringstrukturen; Integrierte Management-Systeme; Prozessmanagement-Modelle) Projektmanagement I (Projektdefinition und Projektabgrenzung; Der Projektmanagement- Prozess und seine Phasen; Rollen in Projekten; Aufbau einer Projektorganisation; Planungs- und Analysetools) Projektmanagement II (Kommunikation; Teamentwicklungsphasen; Projektkoordination; Projektcontrolling) Qualitätsmanagement I (Qualitätsprinzipien; Aufbau und Organisation eines prozessorientierten Qualitätsmanagement-System; Der Prozess- Lifecycle; Qualitätsmanagement-Tools und ihre Einsatzmöglichkeiten) Qualitätsmanagement II (Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems; Messung von Qualität; Total Quality Management) Sales Management I (Vertriebsplanung und -controlling; Operatives Vertriebsmanagement) Sales Management II (Key Account Management) Strategic Management I (Environmental analysis; Competitive advantage; Competitive strategies) Strategic Management II (Strategy implementaiton; Strategy, ethics and social responsibility) Master-Thesis 24 Summen UE/ECTS

7 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus: a) schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen in Form von Teilprüfungen über die 12 Fächer des Kerncurriculums und über die Wahlfächer, wobei zwei thematisch zusammengehörige Wahlfächer zu wählen sind, b) der Verfassung und positiven Beurteilung einer Master-Thesis. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen und deren Lehrmaterialien durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science in Leadership and Management (MSc) zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 7

8 100. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Innovationsmanagement MSc der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc hat das Ziel, den Studierenden durch eine Vernetzung von Lehre, lehrbezogener Forschung und Praxis vertiefte problem- und anwendungsorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des Innovationsmanagements zu vermitteln. Der Universitätslehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretische und praktische Kompetenzen zu erwerben, um die zugrundeliegenden Phänomene zu verstehen, in größeren Zusammenhängen zu analysieren und anzuwenden sowie praxisorientierte Projekte zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die TeilnehmerInnen erarbeiten Themenstellungen wie Ideenmanagement, Produkt- und Technologiemanagement, Trendscouting, strategisches und operatives Wissensmanagement, Gestaltung von Innovations und Veränderungsprozessen sowie den Aufbau einer innovationsfördernden Unternehmenskultur. Beim Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc handelt es sich um ein berufsbegleitendes Angebot zum Aufbau und zur Professionalisierung von Handlungskompetenzen im Bereich des Innovationsmanagements. Diesem Lehrgang liegt ein integratives Konzept zugrunde, das in Abstimmung auf die zu erreichenden Kompetenzziele durch adäquate mediale Unterstützungsformen Präsenz- und Online-Phasen auf eine Weise miteinander kombiniert, dass eine Kompetenzentwicklung auf hohem Niveau gewährleistet wird. Es wird ein ganzheitliches Unterstützungs- und Förderungsangebot, sowohl in Präsenz- als auch Online-Phasen angeboten. Der Internationalität einiger Fächer entsprechend, werden auch Lehrangebote in englischer Sprache unterbreitet und Exkursionen ins Ausland angeboten. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Dauer Der Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc umfasst berufsbegleitend vier Semester. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS-Punkte).

9 5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc ist (a) (b) (c) ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder bei fehlender Hochschulreife mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, welches von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird. (2) Für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache zu erbringen. Der/die Lehrgangsleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 6 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Sie erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. 8 Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Innovationsmanagement MSc besteht aus Basisfächern, dem Aufbaufach Innovationsmanagement, Vertiefungsfächern, Wahlfächern sowie dem Seminar zur Master Thesis. Folgende Fächer sind zu absolvieren: Im Rahmen der Basisfächer ist das Fach Learning Environment Systems (7 ECTS- Punkte) sowie zwei weitere Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Aufbaufach Innovationsmanagement ist zu absolvieren. Im Rahmen der Fachvertiefung ist das Aufbaufach Innovationsmanagement durch 3 Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten sowie durch ein Seminar zu aktuellen Themen im Innovationsmanagement im Ausmaß von 7 ECTS-Punkten zu vertiefen. Im Rahmen der Wahlfächer sind zwei Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Seminar zur Master Thesis ist vor der Abgabe der Master Thesis zu absolvieren (4 ECTS-Punkte). 9

10 UE ECTS- Punkte pro Fach ECTS- Punkte zu absolvieren Workload 1 BASISFÄCHER a) Learning Environment Systems 40 7 b) General Management 40 7 c) IT und rechtliche Grundlagen 40 7 d) Kommunikation und Teammanagement 40 7 e) Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung AUFBAUFACH INNOVATIONSMANAGEMENT VERTIEFUNGSFÄCHER a) Vertiefung in den Methoden des Innovationsmanagements 40 7 b) Technologie- und Produktmanagement 40 7 c) Finanzierung, Marketing und Recht im Innovationsmanagement d) Seminar zu aktuellen Themen im Innovationsmanagement WAHLFÄCHER a) Change Management 40 7 b) Medien- und Kommunikationsmanagement 40 7 c) Information Science 40 7 d) Informationsmanagement 40 7 e) Lean Operations Management 40 7 f) Projektmanagement 40 7 g) Prozessmanagement 40 7 h) Qualitätsmanagement 40 7 i) Risk Management 40 7 j) Verbesserungsmanagement 40 7 k) Wissensmanagement SEMINAR ZUR MASTER THESIS MASTER THESIS GESAMT (2) Für Studierende, die aufgrund gleichzuhaltender Qualifikation zum Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc zugelassen wurden, ist das Fach Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung (Basisfach) verpflichtend. 1 Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vorund Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 10

11 (3) Die im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Innovationsmanagement MSc angebotenen Wahlfächer werden nach Maßgabe der organisatorischen Rahmenbedingungen bzw. vorbehaltlich der Mindest-Teilnehmeranzahl angeboten. 9 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenz-Unterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf Präsenz-Unterricht und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10 Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Diese Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungen: a) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Basisfächern b) der mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung aus dem Aufbaufach Innovationsmanagement c) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Vertiefungsfächern d) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zu aktuellen Themen im Innovationsmanagement e) 2 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Wahlfächern f) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zur Master Thesis g) einer schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der Master Thesis ist den Vertiefungsfächern zu entnehmen. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Master Thesis ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11

12 11 Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrganges. 12 Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Innovationsmanagement), abgekürzt MSc zu verleihen. 13 Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Innovationsmanagement MSc mit ,-- festgelegt. 12

13 102. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Strategisches Informationsmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc hat das Ziel, den Studierenden durch eine Vernetzung von Lehre, lehrbezogener Forschung und Praxis vertiefte problem- und anwendungsorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des Strategischen Informationsmanagements zu vermitteln. Der Universitätslehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretische und praktische Kompetenzen zu erwerben, um die zugrundeliegenden Phänomene zu verstehen, in größeren Zusammenhängen zu analysieren und anzuwenden sowie praxisorientierte Projekte zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die TeilnehmerInnen erwerben Kenntnisse, wie entsprechend den Organisationszielen einerseits Informationstechnologien effektiv und effizient eingesetzt werden und andererseits Informationsinhalte entsprechend den Nutzerbedürfnissen erschlossen und zur Verfügung gestellt werden können. Beim Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc handelt es sich um ein berufsbegleitendes Angebot zum Aufbau und zur Professionalisierung von Handlungskompetenzen im Bereich des Strategischen Informationsmanagements. Diesem Lehrgang liegt ein integratives Konzept zugrunde, das in Abstimmung auf die zu erreichenden Kompetenzziele durch adäquate mediale Unterstützungsformen Präsenz- und Online-Phasen auf eine Weise miteinander kombiniert, dass eine Kompetenzentwicklung auf hohem Niveau gewährleistet wird. Es wird ein ganzheitliches Unterstützungs- und Förderungsangebot, sowohl in Präsenz- als auch Online-Phasen angeboten. Der Internationalität einiger Fächer entsprechend, werden auch Lehrangebote in englischer Sprache unterbreitet und Exkursionen ins Ausland angeboten. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Dauer Der Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc umfasst berufsbegleitend vier Semester. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS-Punkte).

14 5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc ist (a) ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder (b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder (c) eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder bei fehlender Hochschulreife mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, welches von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird. (2) Für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache zu erbringen. Der/die Lehrgangsleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 6 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Sie erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. 8 Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Strategisches Informationsmanagement MSc besteht aus Basisfächern, dem Aufbaufach Informationsmanagement, Vertiefungsfächern, Wahlfächern sowie dem Seminar zur Master Thesis. Folgende Fächer sind zu absolvieren: Im Rahmen der Basisfächer ist das Fach Learning Environment Systems (7 ECTS- Punkte) sowie zwei weitere Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Aufbaufach Informationsmanagement ist zu absolvieren. Im Rahmen der Fachvertiefung ist das Aufbaufach Informationsmanagement durch 3 Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten sowie durch ein Seminar zu aktuellen Themen im Strategischen Informationsmanagement im Ausmaß von 7 ECTS-Punkten zu vertiefen. Im Rahmen der Wahlfächer sind zwei Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS- Punkten zu absolvieren. Das Seminar zur Master Thesis ist vor der Abgabe der Master Thesis zu absolvieren (4 ECTS-Punkte). 14

15 UE ECTS- Punkte pro Fach ECTS- Punkte zu absolvieren Workload 1 BASISFÄCHER a) Learning Environment Systems 40 7 b) General Management 40 7 c) IT und rechtliche Grundlagen 40 7 d) Kommunikation und Teammanagement 40 7 e) Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung AUFBAUFACH INFORMATIONSMANAGEMENT VERTIEFUNGSFÄCHER a) Vertiefung in den Methoden des Informationsmanagements 40 7 b) Informationssysteme 40 7 c) Information Governance 40 7 d) Seminar zu aktuellen Themen im Strategischen Informationsmanagement WAHLFÄCHER a) Change Management 40 7 b) Medien- und Kommunikationsmanagement 40 7 c) Information Science 40 7 d) Innovationsmanagement 40 7 e) Lean Operations Management 40 7 f) Projektmanagement 40 7 g) Prozessmanagement 40 7 h) Qualitätsmanagement 40 7 i) Risk Management 40 7 j) Verbesserungsmanagement 40 7 k) Wissensmanagement SEMINAR ZUR MASTER THESIS MASTER THESIS GESAMT (2) Für Studierende, die aufgrund gleichzuhaltender Qualifikation zum Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc zugelassen wurden, ist das Fach Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung (Basisfach) verpflichtend. 1 Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vor- und Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 15

16 (3) Die im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Strategisches Informationsmanagement MSc angebotenen Wahlfächer werden nach Maßgabe der organisatorischen Rahmenbedingungen bzw. vorbehaltlich der Mindest- Teilnehmeranzahl angeboten. 9 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenz-Unterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf Präsenz-Unterricht und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10 Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Diese Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungen: a) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Basisfächern b) der mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung aus dem Aufbaufach Informationsmanagement c) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Vertiefungsfächern d) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zu aktuellen Themen im Strategischen Informationsmanagement e) 2 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Wahlfächern f) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zur Master Thesis g) einer schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der Master Thesis ist den Vertiefungsfächern zu entnehmen. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Master Thesis ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 16

17 11 Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrganges. 12 Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Strategisches Informationsmanagement), abgekürzt MSc zu verleihen. 13 Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Strategisches Informationsmanagement MSc mit ,-- festgelegt. 17

18 104. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Wissensmanagement MSc der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc hat das Ziel, den Studierenden durch eine Vernetzung von Lehre, lehrbezogener Forschung und Praxis vertiefte problem- und anwendungsorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des Wissensmanagements zu vermitteln. Der Universitätslehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretische und praktische Kompetenzen zu erwerben, um die zugrundeliegenden Phänomene zu verstehen, in größeren Zusammenhängen zu analysieren und anzuwenden sowie praxisorientierte Projekte zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die TeilnehmerInnen gewinnen ein fundiertes Verständnis dafür, wie sich die täglichen Managemententscheidungen auf die Wissensbasis einer Organisation auswirken und wie sie diese gezielt gestalten können. Thematisiert werden in einem ausgewogenen Verhältnis jene Dimensionen, die im Rahmen eines umfassenden Wissensmanagements zu berücksichtigen sind: Strategie, Strukturen, Prozesse, Kultur, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Personal. Beim Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc handelt es sich um ein berufsbegleitendes Angebot zum Aufbau und zur Professionalisierung von Handlungskompetenzen im Bereich des Wissensmanagements. Diesem Lehrgang liegt ein integratives Konzept zugrunde, das in Abstimmung auf die zu erreichenden Kompetenzziele durch adäquate mediale Unterstützungsformen Präsenz- und Online-Phasen auf eine Weise miteinander kombiniert, dass eine Kompetenzentwicklung auf hohem Niveau gewährleistet wird. Es wird ein ganzheitliches Unterstützungs- und Förderungsangebot, sowohl in Präsenzals auch Online-Phasen angeboten. Der Internationalität einiger Fächer entsprechend, werden auch Lehrangebote in englischer Sprache unterbreitet und Exkursionen ins Ausland angeboten. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Dauer Der Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc umfasst berufsbegleitend vier Semester. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS-Punkte).

19 5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc ist (a) ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder (b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder (c) eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder bei fehlender Hochschulreife mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, welches von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird. (2) Für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache zu erbringen. Der/die Lehrgangsleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 6 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Sie erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. 8 Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Wissensmanagement MSc besteht aus Basisfächern, dem Aufbaufach Wissensmanagement, Vertiefungsfächern, Wahlfächern sowie dem Seminar zur Master Thesis. Folgende Fächer sind zu absolvieren: Im Rahmen der Basisfächer ist das Fach Learning Environment Systems (7 ECTS- Punkte) sowie zwei weitere Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Aufbaufach Wissensmanagement ist zu absolvieren. Im Rahmen der Fachvertiefung ist das Aufbaufach Wissensmanagement durch 3 Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten sowie durch ein Seminar zu aktuellen Themen im Wissensmanagement im Ausmaß von 7 ECTS-Punkten zu vertiefen. Im Rahmen der Wahlfächer sind zwei Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS- Punkten zu absolvieren. Das Seminar zur Master Thesis ist vor der Abgabe der Master Thesis zu absolvieren (4 ECTS-Punkte). 19

20 UE ECTS- Punkte pro Fach ECTS- Punkte zu absolvieren Workload 1 BASISFÄCHER a) Learning Environment Systems 40 7 b) General Management 40 7 c) IT und rechtliche Grundlagen 40 7 d) Kommunikation und Teammanagement 40 7 e) Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung AUFBAUFACH WISSENSMANAGEMENT VERTIEFUNGSFÄCHER a) Vertiefung in den Methoden des Wissensmanagements 40 7 b) Informationssysteme 40 7 c) Wissensmanagement Interdisziplinär 40 7 d) Seminar zu aktuellen Themen im Wissensmanagement WAHLFÄCHER a) Change Management 40 7 b) Medien- und Kommunikationsmanagement 40 7 c) Information Science 40 7 d) Informationsmanagement 40 7 e) Innovationsmanagement 40 7 f) Lean Operations Management 40 7 g) Projektmanagement 40 7 h) Prozessmanagement 40 7 i) Risk Management 40 7 j) Qualitätsmanagement 40 7 k) Verbesserungsmanagement SEMINAR ZUR MASTER THESIS MASTER THESIS GESAMT (2) Für Studierende, die aufgrund gleichzuhaltender Qualifikation zum Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc zugelassen wurden, ist das Fach Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung (Basisfach) verpflichtend. 1 Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vor- und Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 20

21 (3) Die im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Wissensmanagement MSc angebotenen Wahlfächer werden nach Maßgabe der organisatorischen Rahmenbedingungen bzw. vorbehaltlich der Mindest- Teilnehmeranzahl angeboten. 9 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenz-Unterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf Präsenz-Unterricht und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Diese Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungen: a) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Basisfächern b) der mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung aus dem Aufbaufach Wissensmanagement c) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Vertiefungsfächern d) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zu aktuellen Themen im Wissensmanagement e) 2 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Wahlfächern f) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zur Master Thesis g) einer schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der Master Thesis ist den Vertiefungsfächern zu entnehmen. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Master Thesis ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 21

22 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrganges. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Wissensmanagement), abgekürzt MSc zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Wissensmanagement MSc mit ,-- festgelegt. 22

23 106. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Postgradualen Universitätslehrganges Wundbehandlung/Wound Care (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) 1. Weiterbildungsziel Viele Menschen leiden an chronischen Wunden, was zu vielfältigen Einschränkungen und Beeinträchtigungen im sozialen Leben sowie der eigenen Lebensqualität führt. Mangelnde Kenntnisse und Kompetenzen hinsichtlich der Wundpathophysiologie, mangelhafte phasengerechte Wundversorgung und kurzsichtige wirtschaftliche Überlegungen führen in der Versorgung chronischer Wunden oft zu langwierigen und belastenden Behandlungsverläufen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Zahl chronischer Wunden zunehmen. Durch eine fachkompetente Wundversorgung kann Wundentstehungen vorgebeugt und damit der Wundheilungsverlauf positiv beeinflusst werden. Durch ein effektives und effizientes Wundmanagements können aber auch einerseits Kosteneinsparungen erzielt werden und andererseits die Patientenzufriedenheit und die Lebensqualität gesteigert werden. Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, die Studierenden mit einer effektiven, effizienten, evidenzbasierten und patientenorientierten Wundversorgung vertraut zu machen und ihnen die notwendigen medizinischen Kompetenzen zu vermitteln. Der Lehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und wendet sich an MedizinerInnen, ApothekerInnen und PodologInnen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitende Studienvariante und/oder als Vollzeitvariante in Modulform angeboten. Die Organisation des Studiums berücksichtigt Elemente des Blended Learning. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer In der Vollzeitvariante umfasst der Lehrgang zwei Semester mit 300 UE bzw. 60 ECTS Punkten. In der berufsbegleitenden Variante umfasst der Lehrgang drei Semester. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein international anerkannter akademischer Studienabschluss der Humanmedizin, der Pharmazie oder der Biologie oder ein gleichzuhaltendes naturwissenschaftliches oder technisches Studium. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 23

24 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm ist modulartig aufgebaut und setzt sich aus den Fächern 1-7 und einem Praktikum zusammen. Es werden mehrere Wahlfächer angeboten. Die Studierenden müssen Wahlfächer mit insgesamt 40 UE absolvieren. Je nach Aktualität werden in Zukunft weitere Wahlfächer angeboten. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer/Lehrveranstaltungen/Lehrveranstaltungsart/UE/ECTS 1. Wundentstehung, Wundheilung, Diagnostik und Differentialdiagnostik Anatomie und Physiologie der Haut, Pathophysiologie chronischer Wunden, Allgemeine und spezielle Dermatologie, Dermatologische Diagnostik und Differentialdiagnostik Grundlagen der dermatologischen Lokaltherapie Histopathologie der Haut Wunden als Symptom von Gefäßkrankheiten ( PAVK, CVI, entzündl. Gefäßkrankheiten, diabet. Angiopathien ) Mechanismen von Wundheilung und Narbenbildung 2. Einführung in die Wundbehandlung Visualisierung, Typisierung, Vermeidung und Behandlung von Wundschmerzen, Wundbeurteilung und Wundanalyse, Mikrobiologie der Wunden, Konzepte des Wundmanagements, Allgemeine Materialkunde Ernährung und Wundheilung, Ernährungsdiagnostik 3. Konservative Wundbehandlung Konservative Therapie der PAVK, Konservative Therapie venöser Erkrankungen/ Kompressionsbehandlung, Prophylaxe des Decubitalulcus/ Lagerungstechniken und Lagerungshilfen, Dermatoprotektion, Phasengerechte Wundbehandlung nach dem TIME-Konzept, Wundreinigung und Desinfektion, Spezielle Materialkunde, Antibiotika und antimikrobielle Verbände, Komplementäre Behandlungsverfahren ( Laser, Stoßwelle..) Stomata und deren Versorgung 4. Operative und interventionelle Behandlungsmodalitäten Nekrosemanagement/ Debridement, Schwere nekrotisierende Weichteilinfektionen, Operative Therapie venöser Gefäßerkrankungen, Therapie lymphangiöser Erkrankungen Chirurgie der Arterien, Interventionelle radiologische Diagnostik und Therapie Plastisch-chirurgische Verfahren des Wundverschlusses, Behandlung des Brandverletzten Vakuumtherapie von Wunden und bei Peritonitis Orthopädie und Orthopädie-Technik: diabetisches Fuß-Syndrom Lv.- Art UE ECTS UE 25 3 UE 25 4 UE

25 5. Wundbehandlung als Managementaufgabe UE 30 4 Berufsrechtliche Grundlagen der Wundbehandlung, Ökonomische Aspekte des Wundmanagements, Case- und Diseasemanagement, Patientenkommunikation und klinische Psychologie 6. Technik des wissenschaftlichen Arbeitens UE 20 3 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Lit.-Recherchen, Datenbanken etc.) Biostatistik EBM 7. Wahlfach Risiko- und Qualitätsmanagement Medizin und Recht Praktikum PK 75 5 Pro Semester 15 UE klinisches Praktikum an Patienten Übungen in ausgewählten Verbandstechniken ( Vakuumtherapie, Kompressionsverband) Klinische Fallbeispiele regelmäßig im Unterricht Hospitation an ausgewählten Zentren während der Verfassung der Master These Master-Thesis 25 Summen UE/ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus: a) schriftlichen Fachprüfungen über die Fächer 1 bis 7, b) der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum, c) der Verfassung und positiven Beurteilung einer Master-Thesis. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen und deren Lehrmaterialien durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 25

26 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science in Wundbehandlung/Wound Care (MSc) zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Wundbehandlung/Wound Care (MSc) Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Wundbehandlung/Wound Care (MSc) mit 9.500,-- festgelegt. Für den Senat Univ.- Prof. Dr. Michael G. Wagner, MBA Vorsitzender des Senats 26

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