Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen:

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1 2009 / Nr. 32 vom 30. Juni 2009 Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen: 8. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Clinical Research (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) 9. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Gesundheitstourismus, Sport- und Eventmanagement (MBA) an der Donau-Universität Krems (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) 1. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Klinische Optometrie / Clinical Optometry (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) 111. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Prozessmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung) 112. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Qualitätsmanagement MSc der Donau-Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung)

2 113. Druckfehlerberichtigung: Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Fernseh-Journalismus der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung) 114. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Interprofessionelles Schmerzmanagement (AE) 115. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Social Management, MSc 116. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Social Work, MSc 117. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (AE) 118. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (MSc) 2

3 8. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Clinical Research (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Clinical Research vermittelt die für die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten notwendige Kompetenzen (Selbstkompetenz, Fachkompetenz, Soziale und kommunikative Kompetenz, Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen) auf einem international geforderten Ausbildungsniveau durch praxisorientierte Lehrveranstaltungen. Durch die Integration von Praktikerinnen und Praktikern bzw. Expertinnen und Experten aus der klinischen Forschung resp. den anderen tangierten wissenschaftlichen Fachdisziplinen, verknüpft mit aktiven Lehrmethoden sollen die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer eine im Bereich der klinischen Forschung gefragte und praxisnahe Weiterbildung erhalten, die sie auf eine Führungsposition vorbereitet. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleiterin und/oder Lehrgangsleiter (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst fünf Semester mit 525 Unterrichtseinheiten und der Verfassung einer Master-Thesis. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es vier Semester mit 120 ECTS Punkten. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) ein international anerkannter inländischer oder ausländischer akademischer Studienabschluss oder Abschluss einer Fachhochschule oder (2) eine mindestens drei- bis vierjährige einschlägige Berufserfahrung und weitere berufliche Qualifikationen im Gesundheits- oder Pharmawesen, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird, über die das Rektorat zu entscheiden hat. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 3

4 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus dem Curriculum mit 35 SS bzw. 0 ECTS Punkten und einer Master-Thesis mit 20 ECTS Punkten, somit insgesamt 120 ECTS Punkten zusammen. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer UE ECTS 1. Einführung in das Studienumfeld 20 2 (Berufsbild, Anforderungen, Tätigkeitsbereiche, Perspektiven) 2. Grundlagen von Clinical Research Einführung in die medizinischen Grundlagen und die medizinische Fachsprache, exemplarische Einführung in medizinische Fachgebiete Neue medizinische Fachgebiete Einführung in die pharmakologische Fachsprache und die pharmakologischen Grundlagen Einführung in die Grundlagen der wissenschaftlichen Vorgehensweise (Grundlagen Wissenschaftstheorie, Hypothesenbildung / Formulierung, Fragestellung, Forschungsstrategien, Evidence based Medicine) (5) (2) (4) (2) 3. Ethik und Recht Grundlagen (Deklaration von Helsinki, ICH Guidelines: GCP, EU- Regularien) Arzneimittelgesetz, Ö-AMG, CH-Heilmittelgesetz und andere internationale rechtliche Grundlagen Medizinproduktegesetz Datenschutz Patentschutz Versicherungsschutz Strahlenschutz 4. Datenverarbeitung und -auswertung Biometrie (Methodik/ Grundtypen klinischer Studien/ Studiendesigns, biometrische Planung, Fallzahlschätzung, Auswertungsstrategien, Berichte) Pharmakovigilanz (Gesetzeslage, Klassifikation von AE s, Prädisposition und genetische Faktoren, Datenerfassung und Datenbanken, Meldepflichte Meldewesen, Clusterbeurteilung und statistische Analysen, Expertenberich Vermeidung von Arzneimittelkatastrophen) 5. Planung klinischer Prüfungen Unterschiede und Besonderheiten in der Planung der einzelnen Phasen, spezielle rechtliche Aspekte, Projektplanung, Outsourcing, Kostenkontrolle Studienplanung, Voraussetzungen, Design klinischer Prüfungen, CRF-Design, Studiendokumente, Planung multinationaler Klinische Prüfungen (4) (4) (3) (1) (1) (1) (1) (5) (5) 12 (4) (3) (3) (2) 4

5 6. Durchführung klinischer Prüfungen Zulassungsstudien / verschieden Phasen der klinischen Prüfung Zulassungsverfahren, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden Therapieoptimierungsstudien, Pilotstudien Besonderheiten bei der Durchführung: z. Bsp. päd. Studien, Lebensqualitätsstudien, Impfstudien, Studien nach Strahlenschutzgesetz und Röntgenverordnung Durchführung multinationaler Klinische Prüfungen 7. Soziale Kompetenz und Management Grundlagen der Kommunikation / Gesprächsführung Konfliktmanagement, Verhandlungstechniken Informationstechnologie und Kommunikation, Präsentationstechnik Grundlagen des Managements, Projekt- und Prozessmanagement, Prüfzentren Sponsor (Evaluation, Akquisition und Betreuung) Probleme im Verlauf von klinischen Prüfungen und Lösungen Führung, Führungsmanagement Internationale und interdisziplinäre Teamarbeit (3) (3) (2) (2) (2) 25 (3) (3) (3) (5) (2) (2) (5) (2) 8. Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung Monitoring Reporting Qualitätssicherung: Audit / Inspektion 9. Methodenkompetenz 1 Master-Thesis 20 Unterrichtseinheiten / ECTS (4) (2) (4) 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen.. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Erfolgreicher Teilnahme an den Fächern 1 und 9 b) Schriftlichen Fachprüfungen in den Fächern 2 8. c) Verfassung und positive Beurteilung einer Master-Arbeit sowie deren Defensio. (3) Die Master-Arbeit soll erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. 5

6 (4) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluß (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science in Clinical Research (MSc) zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 6

7 9. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Gesundheitstourismus, Sport- und Eventmanagement (MBA) an der Donau-Universität Krems (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Die Unternehmen der zukunftsträchtigen, global expandierenden Dienstleistungsbranchen Gesundheitstourismus, Sport- und Eventmanagement stehen heute vor der Herausforderung, passgenau auf immer spezifischere Kundenwünsche zu reagieren. Sie müssen ihre Angebote angesichts des immensen Wettbewerbsdrucks wirtschaftlich erfolgreich und qualitativ hochwertig erbringen. Um erfolgreich auf diese Markterfordernisse reagieren zu können, werden qualifizierte Fachund Führungskräfte benötigt. Es bedarf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der richtigen Mischung aus Strategie und Pragmatik Führungsaufgaben übernehmen bzw. ein ökonomisch attraktives, sozial- und umweltverträgliches Angebot entwickeln können. Für diese Fach- und Führungsaufgaben qualifiziert Sie der Lehrgang Gesundheitstourismus, Sport- und Eventmanagement. Der Studiengang ist ein betriebswirtschaftlich orientiertes Studium mit branchenspezifischen Ausbildungsinhalten. Aufgrund des modular angelegten Fernstudiums, kann die momentane berufliche Tätigkeit ohne Unterbrechung weiter ausgeübt werden. Das Studium bietet Ihnen eine praxisorientierte und berufsqualifizierende Ausbildung auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei zielt das Studium über die Tagesaktualität hinaus und vermittelt nicht nur Inhalte, sondern vor allem auch die Kompetenz, Probleme der beruflichen Praxis erfolgreich lösen zu können. Neben einer hohen fachlichen Qualifikation werden auch soziale Kompetenzen und Organisationstalent gefördert. Den Bedürfnissen der Branchen entsprechend wird ein hohes Maß an interkulturellem Interesse erwartet. Die Interdisziplinarität des Studienkonzepts und seine Ausrichtung auf den Erwerb von Querschnittskompetenz entspricht dabei einer zentralen Anforderung der beruflichen Praxis. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante mit Elementen des Blended Learning anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst fünf Semester mit 50 Semesterstunden zuzüglich der Verfassung einer Master-Thesis bzw. 120 ECTS Punkte. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 4 Semester (120 ECTS Punkte). 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule oder (2) eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung und weitere berufliche Qualifikationen, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird.

8 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus acht Modulen, drei Wahlfächern, einer Projektarbeit und einer Master-Thesis zusammen. Module / Fächer UE ECTS 1. Management von Unternehmen der Sport-, Event und Tourismuswirtschaft 5 14 Grundlagen der Unternehmensführung 30 4 Strategie und Planung 45 6 Management Planspiel / Projektmanagement Organisational Behaviour und Personalmanagement Organisationsmanagement 30 4 Organisational Behaviour 15 2 Human Resource Management 15 2 Personalführung Recht Bürgerliches Recht / Wirtschaftsrecht 30 5 Arbeitsrecht 15 3 Reiserecht / Spezielle Rechtsaspekte Gastronomie/ Hotellerie Dienstleistungsmanagement 60 9 Dienstleistungsmarketing 15 3 Interkulturelles Kundenbeziehungsmanagement 15 2 Konflikt- und Beschwerdemanagement 15 2 Qualitätsmanagement Rechnungswesen und Finanzierung, Controlling Managerial Skills Branchen- und Marktorientierung Sport-, Freizeit-, Tourismusmarkt 30 4 Eventmanagement und Erlebnisinszenierung 30 4 Markenmanagement 30 4 Destinations- und Regionalmanagement 15 2 PR und Öffentlichkeitsarbeit Wirtschafts- und Sozialforschung 30 4 Wissenschaftliches Arbeiten 8 1 Methoden empirischer Wirtschafts- und Sozialforschung Current Issues * (Wahlfächer) 45* 6* Tourismusmanagement und Gesundheitstourismus 15 2 Marketingtrends und Szenarien 15 2 Event- und Veranstaltungsdesign 15 2 Practice Eventmanagement 15 2 Sponsoring 15 2 Sportökonomie und Vereinsmanagement, Sport-Branding

9 * Wahlfächer, 3 müssen gewählt werden, können bei Bedarf um weitere ergänzt werden Module Projektarbeit Master-Thesis 20 SEMESTERSTUNDEN / ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen.. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen über die Fächer 1-6 und Lehrveranstaltungsprüfungen in den Fächern 7 und 9 b) erfolgreiche Teilnahme am Fach 8 c) der Verfassung und positiven Beurteilung der Projektarbeit d) Verfassung, positiven Beurteilung und Verteidigung der Master Thesis Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Eine Anerkennung in Bezug auf die Master-Thesis ist nicht möglich. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen wird der akademische Grad Master of Business Administration MBA - verliehen. 13. Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft. 9

10 1. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Klinische Optometrie / Clinical Optometry (MSc) (Department für Klinische Medizin und Biotechnologie) (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang hat das Ziel, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Augenoptik und Optometrie zu befähigen, ihren Beruf in allen Ländern der Europäischen Union ausüben zu können. Zu diesem Zweck werden Inhalte und Fertigkeiten vermittelt, die im Europäischen Diplom in Optometrie festgelegt sind, das der europäische Berufsverband European Council of Optometry and Optics im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Programms im Auftrag der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Berufsausübungen innerhalb der EU verabschiedet hat. Im Vordergrund des Master- Studiengangs steht das Ziel der höheren Qualifikation und der höheren Kompetenz im Beruf. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst fünf Semester (im Vollzeitstudium wären es vier Semester) mit 630 UE mit 120 ECTS-Punkten. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein akademischer Studienabschluss aus Augenoptik und Optometrie oder ein Nachweis über den Besuch ausreichender Lehrveranstaltungen und abgelegter Prüfungen in einem Bachelorstudium für Optometrie. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat.

11 8. Unterrichtsprogramm Lehrplan Fächer/Lehrveranstaltungen/Lv.-Art/Unterrichtseinheiten/ECTS Lv.- Art UE ECTS 1. Foundations of Biomedical Science UE Biomedical Sciences UE Clinical Science UE Clinical Procedures and Techniques UE Primary Eye Care Sciences I UE Specialty Optometric Sciences I UE Primary Eye Care Sciences II UE 2 8. Primary Eye Care Sciences III UE Specialty Optometric Sciences II UE Clinical Patient Care UE Case Studies UE Clinical Training PR Master Thesis (Scholarly Work) 30 Summe Unterrichtseinheiten/ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen.. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) einer schriftlichen Prüfung über die Lehrveranstaltungen 1-7 b) einer schriftlichen Prüfung über die Lehrveranstaltungen 8 und 9 c) einer positiven Beurteilung der Lehrveranstaltung d) einer positiven Beurteilung des Clinical Trainings e) der Bearbeitung und positiven Beurteilung von drei Fallstudien (Case Studies) und einer Master-Thesis (scholarly work) f) der Verteidigung einer dieser Fallstudien (mündliche Prüfung). (2) Die schriftlichen Fallstudien und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11

12 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch (1) regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden, (2) durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs sowie (3) Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis über den Lehrgang Klinische Optometrie / Clinical Optometry auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science in Klinischer Optometrie / Clinical Optometry MSc zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 12

13 111. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Prozessmanagement MSc der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung) 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc hat das Ziel, den Studierenden durch eine Vernetzung von Lehre, lehrbezogener Forschung und Praxis vertiefte problem- und anwendungsorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des Prozessmanagements zu vermitteln. Der Universitätslehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretische und praktische Kompetenzen zu erwerben, um die zugrundeliegenden Phänomene zu verstehen, in größeren Zusammenhängen zu analysieren und anzuwenden sowie praxisorientierte Projekte zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die TeilnehmerInnen erwerben Kenntnisse für die Gestaltung, Dokumentation und Verbesserung von Geschäftsprozessen. Da Prozesse keine betriebsübergreifenden oder auch innerbetrieblichen Grenzen kennen, wird besonderer Wert auf die Vermittlung einer breiten Wissensbasis gelegt. Beim Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc handelt es sich um ein berufsbegleitendes Angebot zum Aufbau und zur Professionalisierung von Handlungskompetenzen im Bereich des Prozessmanagements. Diesem Lehrgang liegt ein integratives Konzept zugrunde, das in Abstimmung auf die zu erreichenden Kompetenzziele durch adäquate mediale Unterstützungsformen Präsenz- und Online-Phasen auf eine Weise miteinander kombiniert, dass eine Kompetenzentwicklung auf hohem Niveau gewährleistet wird. Es wird ein ganzheitliches Unterstützungs- und Förderungsangebot, sowohl in Präsenzals auch Online-Phasen angeboten. Der Internationalität einiger Fächer entsprechend, werden auch Lehrangebote in englischer Sprache unterbreitet und Exkursionen ins Ausland angeboten. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Dauer Der Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc umfasst berufsbegleitend vier Semester. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS-Punkte). 5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc ist (a) ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder (b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder (c) eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder

14 bei fehlender Hochschulreife mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, welches von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird. (2) Für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache zu erbringen. Der/die Lehrgangsleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 6 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Sie erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. 8 Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Prozessmanagement MSc besteht aus Basisfächern, dem Aufbaufach Prozessmanagement, Vertiefungsfächern, Wahlfächern sowie dem Seminar zur Master Thesis. Folgende Fächer sind zu absolvieren: Im Rahmen der Basisfächer ist das Fach Learning Environment Systems (7 ECTS- Punkte) sowie zwei weitere Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Aufbaufach Prozessmanagement ist zu absolvieren. Im Rahmen der Fachvertiefung ist das Aufbaufach Prozessmanagement durch 3 Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten sowie durch ein Seminar zu aktuellen Themen im Prozessmanagement im Ausmaß von 7 ECTS-Punkten zu vertiefen. Im Rahmen der Wahlfächer sind zwei Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS- Punkten zu absolvieren. Das Seminar zur Master Thesis ist vor der Abgabe der Master Thesis zu absolvieren (4 ECTS-Punkte). 14

15 UE ECTS- Punkte pro Fach ECTS- Punkte zu absolvieren Workload 1 BASISFÄCHER a) Learning Environment Systems 40 7 b) General Management 40 7 c) IT und rechtliche Grundlagen 40 7 d) Kommunikation und Teammanagement 40 7 e) Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung AUFBAUFACH PROZESSMANAGEMENT VERTIEFUNGSFÄCHER a) Vertiefung in den Methoden des Prozessmanagements 40 7 b) Tools im Prozessmanagement 40 7 c) Supply Chain Management 40 7 d) Seminar zu aktuellen Themen im Prozessmanagement WAHLFÄCHER a) Change Management 40 7 b) Medien- und Kommunikationsmanagement 40 7 c) Information Science 40 7 d) Informationsmanagement 40 7 e) Innovationsmanagement 40 7 f) Lean Operations Management 40 7 g) Projektmanagement 40 7 h) Qualitätsmanagement 40 7 i) Risk Management 40 7 j) Verbesserungsmanagement 40 7 k) Wissensmanagement SEMINAR ZUR MASTER THESIS MASTER THESIS GESAMT Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vor- und Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 1 Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vor- und Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 15

16 (2) Für Studierende, die aufgrund gleichzuhaltender Qualifikation zum Universitätslehrgang Prozessmanagement MSc zugelassen wurden, ist das Fach Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung (Basisfach) verpflichtend. (3) Die im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Prozessmanagement MSc angebotenen Wahlfächer werden nach Maßgabe der organisatorischen Rahmenbedingungen bzw. vorbehaltlich der Mindest- Teilnehmeranzahl angeboten. 9 Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenz-Unterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf Präsenz-Unterricht und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Diese Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungen: (a) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Basisfächern (b) der mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung aus dem Aufbaufach Prozessmanagement (c) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Vertiefungsfächern (d) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zu aktuellen Themen im Prozessmanagement (e) 2 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Wahlfächern (f) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zur Master Thesis (g) einer schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der Master Thesis ist den Vertiefungsfächern zu entnehmen. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Master Thesis ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11 Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrganges. 16

17 12 Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Prozessmanagement), abgekürzt MSc zu verleihen. 13 Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit WS 2009/ in Kraft. 14 Übergangsbestimmungen Für die Studierenden von Lehrgängen, die vor dem WS 2007/08 begonnen haben, gilt weiterhin das Curriculum in der Fassung der Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Prozessmanagement Master of Science, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Donau-Universität Krems Jg. 2002/Nr. 27 vom 7. August Für jene Studierenden, die vor dem WS 2009/ zugelassen wurden, gilt weiterhin die Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Prozessmanagement Master of Science, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Donau- Universität Krems Nr. 14 vom 21. Februar

18 112. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Qualitätsmanagement MSc der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung) 1 Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc hat das Ziel, den Studierenden durch eine Vernetzung von Lehre, lehrbezogener Forschung und Praxis vertiefte problem- und anwendungsorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements zu vermitteln. Der Universitätslehrgang ist interdisziplinär ausgerichtet und bietet den Studierenden die Möglichkeit, theoretische und praktische Kompetenzen zu erwerben, um die zugrundeliegenden Phänomene zu verstehen, in größeren Zusammenhängen zu analysieren und anzuwenden sowie praxisorientierte Projekte zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Die TeilnehmerInnen setzen sich mit den unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten des Qualitätsmanagements auseinander. Leitthema ist die Erhaltung oder Steigerung der Zufriedenheit der KundInnen, aber auch der MitarbeiterInnen, EigentümerInnen, LieferantInnen etc., die unter anderem durch die Standardisierungen bestimmter Handlungsund Arbeitsprozesse erreicht werden soll. Beim Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc handelt es sich um ein berufsbegleitendes Angebot zum Aufbau und zur Professionalisierung von Handlungskompetenzen im Bereich des Qualitätsmanagements. Diesem Lehrgang liegt ein integratives Konzept zugrunde, das in Abstimmung auf die zu erreichenden Kompetenzziele durch adäquate mediale Unterstützungsformen Präsenz- und Online-Phasen auf eine Weise miteinander kombiniert, dass eine Kompetenzentwicklung auf hohem Niveau gewährleistet wird. Es wird ein ganzheitliches Unterstützungs- und Förderungsangebot, sowohl in Präsenzals auch Online-Phasen angeboten. Der Internationalität einiger Fächer entsprechend, werden auch Lehrangebote in englischer Sprache unterbreitet und Exkursionen ins Ausland angeboten. 2 Studienform Der Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4 Dauer Der Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc umfasst berufsbegleitend vier Semester. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS-Punkte).

19 5 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc ist (a) ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder (b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder (c) eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder bei fehlender Hochschulreife mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position, ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, welches von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird. (2) Für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache zu erbringen. Der/die Lehrgangsleiter/in entscheidet über die Art des Nachweises. 6 Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7 Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Sie erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. 8 Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Qualitätsmanagement MSc besteht aus Basisfächern, dem Aufbaufach Qualitätsmanagement, Vertiefungsfächern, Wahlfächern sowie dem Seminar zur Master Thesis. Folgende Fächer sind zu absolvieren: Im Rahmen der Basisfächer ist das Fach Learning Environment Systems (7 ECTS- Punkte) sowie zwei weitere Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten zu absolvieren. Das Aufbaufach Qualitätsmanagement ist zu absolvieren. Im Rahmen der Fachvertiefung ist das Aufbaufach Qualitätsmanagement durch 3 Vertiefungsfächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS-Punkten sowie durch ein Seminar zu aktuellen Themen im Qualitätsmanagement im Ausmaß von 7 ECTS-Punkten zu vertiefen. Im Rahmen der Wahlfächer sind zwei Fächer im Ausmaß von jeweils 7 ECTS- Punkten zu absolvieren. Das Seminar zur Master Thesis ist vor der Abgabe der Master Thesis zu absolvieren (4 ECTS-Punkte). 19

20 UE ECTS- Punkte pro Fach ECTS- Punkte zu absolvieren Workload 1 BASISFÄCHER a) Learning Environment Systems 40 7 b) General Management 40 7 c) IT und rechtliche Grundlagen 40 7 d) Kommunikation und Teammanagement 40 7 e) Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung AUFBAUFACH QUALITÄTSMANAGEMENT VERTIEFUNGSFÄCHER a) Vertiefung in den Methoden des Qualitätsmanagements 40 7 b) Umwelt- und Sicherheitsmanagementsysteme 40 7 c) Business Excellence 40 7 d) Seminar zu aktuellen Themen im Qualitätsmanagement WAHLFÄCHER a) Change Management 40 7 b) Medien- und Kommunikationsmanagement 40 7 c) Information Science 40 7 d) Informationsmanagement 40 7 e) Innovationsmanagement 40 7 f) Lean Operations Management 40 7 g) Projektmanagement 40 7 h) Prozessmanagement 40 7 i) Risk Management 40 7 j) Verbesserungsmanagement 40 7 k) Wissensmanagement SEMINAR ZUR MASTER THESIS MASTER THESIS GESAMT (2) Für Studierende, die aufgrund gleichzuhaltender Qualifikation zum Universitätslehrgang Qualitätsmanagement MSc zugelassen wurden, ist das Fach Wissenschaftstheorie und Methoden der empirischen Sozialforschung (Basisfach) verpflichtend. 1 Der studentische Workload (1 ECTS = 25 Stunden Workload) beinhaltet Präsenzübungseinheiten, Vor- und Nachbereitungen, das Anfertigen von Seminararbeiten, Exkursionen, Prüfungsvorbereitungen sowie das eigenständige vertiefende Studium im Unterrichtsfach. 20

21 (3) Die im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Qualitätsmanagement MSc angebotenen Wahlfächer werden nach Maßgabe der organisatorischen Rahmenbedingungen bzw. vorbehaltlich der Mindest- Teilnehmeranzahl angeboten. 9 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. Geringfügige organisationsbedingte Abweichungen hiervon sind zulässig. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenz-Unterricht und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf Präsenz-Unterricht und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Diese Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungen: (a) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Basisfächern (b) der mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung aus dem Aufbaufach Qualitätsmanagement (c) 3 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Vertiefungsfächern (d) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zu aktuellen Themen im Qualitätsmanagement (e) 2 mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den Wahlfächern (f) der mündlichen oder schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem Seminar zur Master Thesis (g) einer schriftlichen Arbeit ( Master Thesis ) (3) Die Master Thesis ist als Hausarbeit zu erstellen und im Rahmen einer kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums mündlich zu präsentieren und zu verteidigen. Das Thema der Master Thesis ist den Vertiefungsfächern zu entnehmen. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. (4) Mit der Koordinierung der Prüfungen und der Master Thesis ist die Lehrgangsleitung beauftragt. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11 Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrganges. 21

22 12 Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Qualitätsmanagement), abgekürzt MSc zu verleihen. 13 Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit WS 2009/ in Kraft. 14 Übergangsbestimmungen Für die Studierenden von Lehrgängen, die vor dem WS 2007/08 begonnen haben, gilt weiterhin das Curriculum in der Fassung der Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Qualitätsmanagement (MSc), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Donau-Universität Krems Jg. 2002/Nr. 21 vom 2. Juli Für jene Studierenden, die vor dem WS 2009/ zugelassen wurden, gilt weiterhin die Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Qualitätsmanagement (MSc), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Donau-Universität Krems Nr. 14 vom 21. Februar

23 113. Druckfehlerberichtigung: Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Fernseh-Journalismus der Donau- Universität Krems (Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Allgemeine Bestimmungen Ziel des Lehrganges Fernseh-Journalismus ist die Weiterbildung der Studierenden zu qualifizierten Journalistinnen und Journalisten in den Bereichen Audiovisuelle Medien und Neue Medien. Den Studierenden sollen überwiegend praktische Kenntnisse vermittelt werden. 2. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 3. Zulassungsbedingungen Zulassung (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Fernseh-Journalismus ist a. ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder b. ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder c. eine den in den in Abs. 1 (a und b) gleichzuhaltende Qualifikation, wie folgt: allgemeine Hochschulreife und mindestens 2 Jahre in Ausbildung in einem relevanten Fach oder einschlägiger Berufserfahrung in relevanter Position oder bei fehlender Hochschulreife ein Mindestalter von 21 Jahren und die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, das von der Lehrgangsleitung festgesetzt wird sowie mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung in relevanter Position. (2) Als Zulassungsbedingung gilt ferner die positive Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens. 4. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Fernseh-Journalismus erfolgt nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird von der zuständigen Zentrumsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festgesetzt. 5. Studiendauer Der Universitätslehrgang Fernseh-Journalismus dauert zwei Semester bzw. 60 ECTS.

24 6. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. Zulassung 7. Unterrichtsprogramm Universitätslehrgang (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Fernseh-Journalismus umfasst 555 Unterrichtseinheiten. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms sind folgende Pflichtfächer in Form von Lehrveranstaltungen zu absolvieren: LV- Fach Lehrveranstaltung Art UE ECTS 1. Theorien zum Fernseh Journalismus 2. Medien- und 30 2 Produktionsmanagement 3. Informationsgestaltung und Visuelle Kommunikation Texten zu audiovisuellen Medien 40 4 Formatentwicklung 50 5 Scriptentwicklung 40 5 Sprech- und Moderationstraining 30 2 Recherche und Interviewtechniken 20 2 TV-Design Fernseh-Schnitt 22, Praktischer Fernseh Journalismus Gebauter Beitrag 40 4 TV-Magazin 40 4 TV-Reportage 40 4 Kreativtechniken im TV Seminar zur Abschlussarbeit 22, Abschlussarbeit 0 Gesamt Prüfungsordnung Prüfungen Es ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: (1) Mündlichen oder schriftlichen Fachprüfungen aus den in 7. genannten Fächern 1-4 (2) Die Evaluierung und Benotung der Projekte aus dem Fach Praktischer Fernseh- Journalismus erfolgt laufend durch die LehrveranstaltungsleiterInnen oder die LehrgangsleiterInnen. (3) Der erfolgreichen Teilnahme am Seminar zur Abschlussarbeit (4) Erstellung, kommissionelle Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeit am Ende des Studiums (5) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistung vorliegt. 24

25 Abschluss 9. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Absolvierung des Universitätslehrgangs Fernseh - Journalismus wird den LehrgangsteilnehmerInnen ein Abschlussprüfungszeugnis ausgestellt. (2) Die LehrgangsteilnehmerInnen, die den Lehrgang erfolgreich abschließen, bekommen die Bezeichnung Akademische(r) ExpertIn in Fernseh - Journalismus verliehen.. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum trat mit 1. Juni 2009 in Kraft. 11. Übergangsbestimmung Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Studium begonnen haben, gilt weiter die Verordnung veröffentlicht im MBL 28/2008 bzw. können diese in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung nach dieser Verordnung abschließen. 25

26 114. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Interprofessionelles Schmerzmanagement (AE) Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Interprofessionelles Schmerzmanagement (AE) mit 6.450,-- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Social Management, MSc Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Social Management, MSc mit 7.900,-- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Social Work, MSc Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Social Work, MSc mit 7.900,-- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (akademisch) Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (akademisch) mit 8.400,-- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (Master of Science) Der Senat hat am 18. Juni 2009 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Supervision und Coaching (Master of Science) mit.500,-- festgelegt. Für den Senat Univ.- Prof. Dr. Michael G. Wagner, MBA Vorsitzender des Senats 26

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