30. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (MAS)
|
|
- Victor Dieter Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2001 / Nr. 19 vom Stellenausschreibungen 30. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (MAS) 31. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (Akademische New Public Managerin bzw. Akademischer New Public Manager)
2
3
4 30. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (MAS) 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang für New Public Management hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich des New Public Management und der damit verbundenen neuen Denkweise zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen New Public Management und Organisationsentwicklung. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen wie der Steuerung öffentlicher Einrichtungen und der dafür erforderlichen Organisations- und Verhaltensänderungen hergestellt werden. 2. Studienform Der Universitätslehrgang für New Public Management ist als Vollzeit-Studienvariante oder als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. (1) Die Festlegung der Studienvariante/n für das jeweilige Studienjahr obliegt dem Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. 3. Studienleiterin und/oder Studienleiter (1) Als Studienleiterin und/oder Studienleiter des Universitätslehrgangs für New Public Management sind vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und/oder ein oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter zu bestellen. (2) Die Studienleiterin oder der Studienleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs für New Public Management, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang für New Public Management umfaßt als Vollzeitstudium 2 Semester und als berufsbegleitendes Studium 4 Semester. Um der Flexibilität Rechnung zu tragen, wird das Programm in zwei Teilen geführt: Der erste Teil, das Kerncurriculum, umfaßt 35 SS. Der zweite Teil umfaßt funktionale und/oder branchenorientierte Wahlfächer mit 15 SS oder die Verfassung einer Master-Thesis. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang für New Public Management ist (1) ein international anerkannter akademischer Studienabschluß (alle akademischen Abschlüsse: Master-, Bachelor- oder Fachhochschulabschluß in- und ausländischer Universitäten bzw. Fachhochschulen) (2) eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung (UniStG 23 (3) Z1) erreicht wird, über die der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften zu entscheiden hat. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Studium für New Public Management erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Studienleiterin oder dem Studienleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen.
5 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. (2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium für New Public Management erfolgt durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs für New Public Management setzt sich aus dem Kerncurriculum mit 35 SS und aus den angebotenen Wahlfächern mit 15 SS bzw. einer Master-Thesis aus einem der Wahlfächer zusammen. (2) Die nachfolgend angeführten Wahlfächer mit den angegebenen maximalen SS werden angeboten: BWL öffentlicher Unternehmen (5 SS), Coaching (10 SS), Controlling (10 SS), Englisch für Verwaltungsmanager (10 SS), Facility Management (10 SS), Informationsmanagement (5 SS), Krankenhausmanagement (10 SS), Management Skills (5 SS), Marketing und Public Relations (5 SS), Mediation (5 SS), Neue Medien (10 SS), Personalmanagement (5 SS), Politikwissenschaft (5 SS), Projektmanagement (5 SS), Prozeßmanagement (5 SS), Public Private Partnership (5 SS), Public Health (5 SS), Qualitätsmanagement (10 SS), Sozialmanagement (10 SS), Umweltmanagement (5 SS), Veränderungsmanagement (5 SS) und Wissensmanagement/Lernende Organisation (5 SS). (3) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs für New Public Management wird in den Varianten A und B angeboten. Bei Variante A sind die Lehrveranstaltungen des Kerncurriculums mit 35 SS und Wahlfächer mit 15 SS zu absolvieren. Bei Variante B sind die Lehrveranstaltungen des Kerncurriculums mit 35 SS zu absolvieren und aus einem der Wahlfächer ist eine Master-Thesis zu verfassen. Lehrveranstaltungsübersicht Kerncurriculum UE ECTS 1. Management-Kompetenz 210 Management 30 2,4 Rechnungswesen 35 2,8 Controlling 15 1,2 Finanzierung und Investition 20 1,6 Qualitätsmanagement 20 1,6 Projekt- und Prozeßmanagement 20 1,6 Personalwesen, Führung, Organisation 20 1,6 EDV,MIS, Neue Medien 10 0,8 Mikro- und Makroökonomie 10 0,8 Strategisches Management 10 0,8 Change Management 20 1,6 2. Fachkompetenz 175 Inhalte und Bausteine des Public Management ,6 Inhalte und Bausteine des Public Management ,6 Verwaltungscontrolling 20 1,6 egovernment 10 0,8 Führung, Organisation und Personal in der öff. Verwaltung 20 1,6 Verwaltungsmarketing, PR, Medienarbeit 15 1,2
6 Change Management in der öff. Verwaltung 20 1,6 Rechnungswesen und Budgetierung in der öff. Verw. 10 0,8 Englisch 40 3,3 3. Soziale Kompetenz 60 Kommunikation und Kooperation 20 1,6 Management Skills 40 3,2 4. Rechtskompetenz 50 Verfassungsrecht 30 2,4 Dienst- und Besoldungsrecht einschl. Bedienstetenschutz-Recht 10 0,8 EU-Recht 10 0,8 5. Methodenkompetenz 30 Methoden der empir. Sozialforschung/Wissenschaftl. Arbeiten 10 0,8 Praktikum zu den Schriftlichen Arbeiten 10 0,8 Rede-, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Moderation 10 0,8 Unterrichtseinheiten (UE) ECTS Variante A: Kerncurriculum und Wahlfächer UE ECTS Kerncurriculum Wahlfächer mit 15 SS Unterrichtseinheiten / ECTS Variante B: Kerncurr. und Master-Thesis aus einem der Wahlfächer UE ECTS Kerncurriculum Master Thesis aus einem der Wahlfächer 18 Unterrichtseinheiten / ECTS Lehrveranstaltungen. (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Studienleiterin oder dem Studienleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung: (1) Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (2) Die Abschlußprüfung bei Variante A besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Pflichtfächer Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Rechtskompetenz, Methodenkompetenz und die Wahlfächer mit 15 SS. b) Der Verfassung von vier schriftlichen Arbeiten (3) Die Abschlußprüfung bei Variante B besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Pflichtfächer Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Rechtskompetenz und Methodenkompetenz b) Der Verfassung von zwei schriftlichen Arbeiten und einer Master-Thesis c) Der positiven Beurteilung der Master-Thesis d) Dem positiven Ablegen der kommissionellen Prüfung am Ende des Studiums. Die Zulassung zur kommissionellen Prüfung setzt den positiven Abschluß aller Teilprüfungen und die positive Beurteilung der Master-Thesis voraus. Gegenstand der kommissionellen Prüfung ist das gewählte Wahlfach und die Verteidigung der Master-Thesis.
7 (4) Die schriftlichen Arbeiten und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluß. (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad Master of Advanced Studies (New Public Management) MAS (New Public Management) verliehen. 12. Inkrafttreten. Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt.
8 31. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für New Public Management (Akademische New Public Managerin bzw. Akademischer New Public Manager) Allgemeine Bestimmungen 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang für New Public Management hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich des New Public Management und der damit verbundenen neuen Denkweise zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen New Public Management und Organisationsentwicklung. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen wie der Steuerung öffentlicher Einrichtungen und der dafür erforderlichen Organisations- und Verhaltensänderungen hergestellt werden. 2. Studienform (2) Der Universitätslehrgang für New Public Management ist als Vollzeit-Studienvariante oder als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. (3) Die Festlegung der Studienvariante/n für das jeweilige Studienjahr obliegt dem Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. 3. Studienleiterin und/oder Studienleiter (3) Als Studienleiterin und/oder Studienleiter des Universitätslehrgangs für New Public Management sind vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften eine oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und/oder ein oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter (im folgenden kurz die Studienleiterin oder der Studienleiter) zu bestellen. (4) Die Studienleiterin oder der Studienleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs für New Public Management, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang für New Public Management umfaßt als Vollzeitstudium 2 Semester und als berufsbegleitendes Studium 3 Semester mit 450 UE (30 SS). Zulassung 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang für New Public Management ist a) Die allgemeine Universitätsreife oder b) Der Nachweis einer qualifizierten Tätigkeit in der Öffentlichen Verwaltung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Studium New Public Management erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Studienleiterin oder dem Studienleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung (4) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems.
9 (5) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Studium für New Public Management erfolgt durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (6) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs für New Public Management setzt sich aus den Fächern Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Rechtskompetenz und Methodenkompetenz zusammen. Die Fächer sind in Form von Block- Lehrveranstal-tungen zu absolvieren. Lehrveranstaltungsübersicht UE ECTS 1. Management-Kompetenz 150 Management 30 4 Rechnungswesen 35 4 Controlling 15 2 Finanzierung und Investition 20 3 Qualitätsmanagement 20 2 Personalwesen, Führung, Organisation 20 2 Mikro- und Makroökonomie Fachkompetenz 160 Inhalte und Bausteine des Public Management Inhalte und Bausteine des Public Management Verwaltungscontrolling 20 2 egovernment 10 2 Führung, Organisation und Personal in der öff. Verwaltung 20 3 Verwaltungsmarketing, PR, Medienarbeit 15 2 Change Management in der öff. Verwaltung 20 2 Rechnungswesen und Budgetierung in der öff. Verw Englisch Soziale Kompetenz 60 Kommunikation und Kooperation 20 2 Management Skills Rechtskompetenz 50 Verfassungsrecht 30 4 Dienst- und Besoldungsrecht einschl. Bedienstetenschutz-Recht 10 2 EU-Recht Methodenkompetenz 30 Methoden der empir. Sozialforschung/Wissenschaftl. Arbeiten 10 2 Praktikum zu den Schriftlichen Arbeiten 10 1 Rede-, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Moderation 10 1 Unterrichtseinheiten (UE) / ECTS Lehrveranstaltungen (3) Die Lehrveranstaltungen sind von der Studienleiterin oder dem Studienleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (4) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der
10 Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlußprüfung abzulegen. (2) Die Abschlußprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer Management-Kompetenz, Fachkompetenz, Soziale Kompetenz, Rechtskompetenz und Methodenkompetenz. b) Der Verfassung von zwei schriftlichen Arbeiten. Diese schriftlichen Arbeiten sollen erkennen lassen, daß die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften für die Abschlußprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluß (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung "Akademische New Public Managerin" bzw. "Akademischer New Public Manager" zu verleihen. 12. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Der Präsident
2001 / Nr. 12 vom
2001 / Nr. 12 vom 26.06.01 20. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für Ergebnisorientierte Qualitäts- und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen an der
Mehr40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Gesundheitsmanagement (Akademische Gesundheitsmanagerin/
2000 / Nr. 22 vom 10. August 2000 40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Gesundheitsmanagement (Akademische Gesundheitsmanagerin/ Akademischer Gesundheitsmanager)
Mehr49. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Implantatprothetik an der Donau-Universität Krems
2001 / Nr. 29 vom 27.11.01 48. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des postgradualen Universitätslehrganges Kieferorthopädie beim funktionsgestörten Kauorgan an der Donau-Universität Krems
Mehr2001 / Nr. 13 vom
2001 / Nr. 13 vom 28.06.01 22. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Soziale Arbeit und Sozial- Management an der Donau-Universität Krems 23. Stellenausschreibung
Mehr21. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Akademischer Immobilienexperte der Donau-Universität Krems
2003 / Nr. 17 vom 02. Juli 2003 21. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Akademischer Immobilienexperte der Donau-Universität Krems 22. Verordnung über die Einrichtung
Mehr57. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Nursing Science (MSc)
2002 / Nr. 33 vom 27. August 2002 57. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Nursing Science (MSc) 58. Verordnung der Donau-Universität
MehrDer Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2011 / Nr. 57 vom 13. Oktober 2011 Der Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 233. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
Mehr36. Kundmachung der Ergebnisse der Wahlen des Vorsitzenden und der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kuratoriums der Donau-Universität Krems
1997/Nr. 17 vom 8.10.1997 36. Kundmachung der Ergebnisse der Wahlen des Vorsitzenden und der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kuratoriums der Donau-Universität Krems 37. Verordnung über die Einrichtung
Mehr03. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Executive Management MBA (Fakultät für Wirtschaft und Recht)
2012 / Nr. 03 vom 24. Jänner 2012 Der Senat hat am 17. Jänner 2012 folgende Verordnung erlassen, das Rektorat hat das Studium eingerichtet. 03. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr39. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 10 Zi 14 vom
1997/Nr. 18 vom 27.11.1997 39. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 10 Zi 14 vom 30.5.1997 40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Technische Dokumentation an
Mehr254. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Mototherapie (Master of Science)
2012 / Nr. 78 vom 11. Oktober 2012 254. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Mototherapie (Master of Science) 255. Stellenausschreibung Jurist/in 256. Stellenausschreibung Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer
MehrMitteilungsblatt Sondernummer
Zentrale Verwaltung Mitteilungsblatt Sondernummer Studienjahr 2001/2002 Ausgegeben am 6. Februar 2002 Stück 8b 120. VERORDNUNG FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG PUBLIC MANAGEMENT AN DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
Mehr16. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges General Management College der Donau-Universität Krems
2003 / Nr. 12 vom 31. März 2003 15. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges General Management Akademische/r General Manager/in der Donau-Universität Krems 16. Verordnung
Mehr39. Verordnung über das Curriculum des Universitätsehrgangs Life Cycle Management - Bau (AE) (Fakultät für Kunst, Kultur und Bau)
2011 / Nr. 14 vom 25. März 2011 Der Senat hat am 22. März 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 39. Verordnung über das Curriculum des Universitätsehrgangs Life
Mehr14. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin an der Donau-Universität Krems
2001 / Nr. 8 vom 15.06.01 13. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Gesundheitspflege an der Donau-Universität Krems 14. Verordnung über
Mehr64. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges
2004 / Nr. 23 vom 30. September 2004 63. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Psychotherapeutische Psychologie Master of Science
Mehr68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
Mehr166. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Musculoskeletal Physiotherapy mit dem Abschluss Master of Science
2016 / Nr. 64 vom 8. August 2016 165. Druckfehlerberichtigung Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Traditional Chinese Healthcare (MSc) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department
MehrDer Senat hat am 10. Juli 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 61 vom 17. Juli 2008 Der Senat hat am 10. Juli 2008 folgende Verordnungen erlassen: 251. Verordnung der Donau-Universität Krems über Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs
Mehr10.Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung
2007 / Nr. 8 vom 1. Februar 2007 8. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Klinische Optometrie / Clinical Optometry (MSc)
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 14 vom 21. Februar 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 76. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 20. August 2013 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt.
2013 / Nr. 87 vom 29. August 2013 Der Senat hat in der Sitzung vom 20. August 2013 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 243. Verordnung der
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 17. Juli 2012 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt.
2012/Nr. 64 vom 2. August 2012 Der Senat hat in der Sitzung vom 17. Juli 2012 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt. 197. Verordnung der Donau-Universität
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 20. August 2013 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt.
2013 / Nr. 92 vom 13. September 2013 Der Senat hat in der Sitzung vom 20. August 2013 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 262. Verordnung
MehrDer Senat hat am 15. April 2008 folgende Verordnung erlassen:
2008 / Nr. 47 vom 20.05.2008 Der Senat hat am 15. April 2008 folgende Verordnung erlassen: 209. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Krankenhausleitung (Medizinische
Mehr38. Verordnung der Donau-Universität Krems über die. Facility Management (Akademische/r Experte/in Facility Management)
2003 / Nr. 29 vom 12. November 2003 37. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Human, Corporate & IT Competence, (Akademischer Experte/in
Mehr2000 / Nr. 19 vom 17. Juli 2000
2000 / Nr. 19 vom 17. Juli 2000 31. Verordnung vom 19. April 2000 über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Learning & Teaching New Media an der Donau-Universität Krems 32. Verordnung
Mehr2002 / Nr. 30 vom 19.08.02
2002 / Nr. 30 vom 19.08.02 51. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für zahnärztliche Helfer (Akademische/r Dental Office Manager/in) der Donau- Universität Krems
MehrDer Senat hat am 12. Juli 2016 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2016/ Nr. 60 vom 26. Juli 2016 Der Senat hat am 12. Juli 2016 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 150. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Evaluation
Mehr2011/Nr. 62 vom 31. Oktober 2011
2011/Nr. 62 vom 31. Oktober 2011 Der Senat hat in der Sitzung vom 18. Oktober 2011 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 249. Verordnung der
Mehr2014 / Nr. 75 vom 23. September 2014
2014 / Nr. 75 vom 23. September 2014 277. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges " (Master of Science) (Fakultät für Gesundheit und
Mehr39. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Health and Social Services Management
2003 / Nr. 30 vom 17. November 2003 39. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Health and Social Services Management (Akademische Health and Social Services Managerin/Akademischer
Mehr3. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Parodontologie (MAS) an der Donau- Universität Krems
2002 / Nr. 1 vom 11 Januar 2002 1. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Dental Sciences (MAS) an der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung) 2. Verordnung
Mehr15. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung. und den Studienplan des Universitätslehrganges Angewandte Adipositastherapie
2004 / Nr. 10 vom 14. April 2004 14. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Postgradualen Universitätslehrganges Unternehmensführung für Ärzte in der Niederlassung
Mehr219. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Innovationsmanagement MSc der
20/Nr. 55 vom 30. September 20 Der Senat hat in der Sitzung vom 20. September 20 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 28. Verordnung über
Mehr366. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Traditionelle Chinesische Medizin (Akademische/r Experte/in)
03 / Nr. 5 vom 9. Dezember 03 365. Druckfehlerberichtigung Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (Akademische/r Experte/in)
Mehr2003 / Nr. 03 vom 22. Jänner 2003
2003 / Nr. 03 vom 22. Jänner 2003 3. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Integrative Therapie Master of Science - Integrative Therapie (Psychotherapie) der Donau-Universität
Mehr88. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung
2006 / Nr. 35 vom 24. Mai 2006 87. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Psychotherapeutische Psychologie Master of Science 88. Verordnung
Mehr31. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) der Donau-Universität Krems
2003 / Nr. 23 vom 05. August 2003 31. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) der Donau-Universität Krems 1 31. Verordnung
Mehr31. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Facility Management (MSc)
2002 / Nr. 21 vom 2. Juli 2002 31. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Facility Management (MSc) 32. Verordnung der Donau-Universität
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 9 vom 6. Februar 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 37. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Independent Game Development
Mehr2001 / Nr. 26 vom
2001 / Nr. 26 vom 19.11.01 41. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges "New Media Management" an der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung) 42. Verordnung
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/ Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2005/2006 - Ausgegeben am 07.03.2006 19. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N 125. Universitätslehrgang
Mehr35. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan. des Universitätslehrganges LO-Feng Shui
2005 / Nr. 26 vom 20. Juni 2005 34. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges LO-Feng Shui 35. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 4 vom 30. Jänner 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 4. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr2010/ Nr. 11 vom 10. Februar 2010
2010/ Nr. 11 vom 10. Februar 2010 23. Druckfehlerberichtigung Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Esthetic Face Sugery, MSc (Department für Klinische Medizin
MehrCurriculum des Universitätslehrganges für Public, Nonprofit und Health Care Management an der Universität Klagenfurt
Curriculum des Universitätslehrganges für Public, Nonprofit und Health Care Management an der Universität Klagenfurt BEILAGE 4 zum Mitteilungsblatt 4. Stück 2007/2008, Nr. 48.4 21.11.2007 1 Einrichtung
MehrErschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 147, am , im Studienjahr 1998/99.
Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 147, am 21.09.1999, im Studienjahr 1998/99. 147. Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Mehr73. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Postgradualen Universitätslehrganges
2006 / Nr. 34 vom 23. Mai 2006 67. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Endodontie (MSc) 68. Festlegung des Lehrgangsbeitrages
MehrDer Senat hat am 9. September 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2014/ Nr. 70 vom 15. September 2014 Der Senat hat am 9. September 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 252. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr2004 / Nr. 17 vom 15. Juni 2004
2004 / Nr. 17 vom 15. Juni 2004 24. Verordnung über die Einrichtung des Studienplans des Universitätslehrganges Dental Sciences (MSc) - Master of Science der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung)
Mehr2015/ Nr. 34 vom 7. Mai 2015
2015/ Nr. 34 vom 7. Mai 2015 110. Druckfehlerberichtigung Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Compliance in der Finanzwirtschaft, Certified Program (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung,
MehrDer Senat hat am 15. April 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 42 vom 8. Mai 2008 Der Senat hat am 15. April 2008 folgende Verordnungen erlassen: 186. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 25 vom 7. März 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 140. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangs Master of Financial Planning
MehrDer Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen:
2009 / Nr. 32 vom 30. Juni 2009 Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen: 8. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges
Mehr91. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Universitätslehrganges Psychosomatik für Gesundheitsdienste (Zertifikat)
2014 / Nr. 19 vom 27. Februar 2014 Der Senat hat in der Sitzung vom 11. Februar 2014 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 89. Verordnung der
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 16.01.2007 13. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 64. Verordnung über das Curriculum des
MehrDer Senat hat per 26. August 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 70 vom 02. September 2008 Der Senat hat per 26. August 2008 folgende Verordnungen erlassen: 309. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Qualitätsjournalismus
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 15 vom 22. Februar 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 82. Verordnung die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrgangsehrgangs Information Security
Mehr53. Stellenausschreibung
2002 / Nr. 31 vom 19.08.2002 53. Stellenausschreibung 54. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Ikonographische Analyse und Digitale Bilddokumentation Master of
MehrDer Senat hat am 12. November 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2013/ Nr. 110 vom 27. November 2013 Der Senat hat am 12. November 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 328. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
MehrDer Senat hat am 8. Juli 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2014/ Nr. 54 vom 16. Juli 2014 Der Senat hat am 8. Juli 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 175. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des
MehrDer Senat hat am 15. Jänner 2009 folgende Verordnungen erlassen:
2009 / Nr. 4 vom 27. Jänner 2009 Der Senat hat am 15. Jänner 2009 folgende Verordnungen erlassen: 18. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Hospital Management MBA
Mehr115. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Akademische Bauexpertin / Akademischer
2006 / Nr. 44 vom 11. Juli 2006 115. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Akademische Bauexpertin / Akademischer Bauexperte (Wiederverlautbarung) 116. Verordnung
MehrDie Absolventinnen und Absolventen sind in der. Lage
2017 / Nr. 25 vom 27. März 2017 Der Senat hat in der Sitzung vom 14. März 2017 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 71. Verordnung der Donau-Universität
MehrSTUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges
STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG SOZIALWIRTSCHAFT, MANAGEMENT UND ORGANISATION SOZIALER DIENSTE (ISMOS) AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (idf der Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 28.06.2008,
MehrCURRICULUM ZUM AUFBAUSTUDIUM HEALTH CARE MANAGEMENT. K 992/193
CURRICULUM ZUM AUFBAUSTUDIUM HEALTH CARE MANAGEMENT. K 992/193 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung........................................... 3 2 Zulassung............................................ 3 3
Mehr45. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges für die Krankenhausleitung an der Donau-Universität Krems
2001 / Nr. 27 vom 22.11.01 43. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des postgradualen Universitätslehrganges für Regulationsmedizin und ganzheitliche Methoden MAS an der Donau-Universität
Mehr2003 / Nr. 20 vom 09. Juli 2003
2003 / Nr. 20 vom 09. Juli 2003 25. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Digitales Sammlungsmanagement Akademische/r Expertin/e Digitales Sammlungsmanagement der
Mehr37. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Online Editor der Donau- Universität Krems (Wiederverlautbarung)
2002 / Nr. 24 vom 29.07.02 36. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges PR und Integrierte Kommunikation der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung) 37. Verordnung
Mehr11. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Bewegungstherapie (Akademische/r BewegungstherapeutIn)
2002 / Nr. 6 vom 22 Februar 2002 11. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Bewegungstherapie (Akademische/r BewegungstherapeutIn) 12. Stellenausschreibungen 1 11.
MehrDer Senat hat am 8. März 2016 folgende Verordnung erlassen, das Rektorat hat das Studium eingerichtet.
2016/ Nr. 25 vom 17. März 2016 Der Senat hat am 8. März 2016 folgende Verordnung erlassen, das Rektorat hat das Studium eingerichtet. 49. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges (Fakultät
MehrDer Senat hat am 15. Oktober 2009 folgende Verordnungen erlassen:
2009 / Nr. 63 vom 28. Oktober 2009 Der Senat hat am 15. Oktober 2009 folgende Verordnungen erlassen: 264. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Master of
MehrDer Senat hat am 18. Juni 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2013/ Nr. 67 vom 25. Juni 2013 Der Senat hat am 18. Juni 2013 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 160. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
Mehr18. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Finance MSc der Donau- Universität Krems
2003 / Nr. 14 vom 04. April 2003 18. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Finance MSc der Donau- Universität Krems 18. Verordnung über die Einrichtung und den
MehrDer Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen:
2007 / Nr. 50 vom 17. Oktober 2007 Der Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen: 113. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Natural Medicine,
MehrDer Senat hat am 14. Jänner 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2014/ Nr. 08 vom 30. Jänner 2014 Der Senat hat am 14. Jänner 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 30. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
MehrDer Senat hat am 17. April 2012 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2012 / Nr. 7 vom 2. April 2012 Der Senat hat am 17. April 2012 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 72. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
MehrBEILAGE zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2005/2006, 15.02.2006
BEILAGE zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2005/2006, 15.02.2006 Curriculum des Universitätslehrganges für Public Management an der Universität Klagenfurt Allgemeine Bestimmungen 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang
MehrDer Senat hat am 27. November 2007 folgende Verordnungen erlassen: 148. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung
2007 / Nr. 57 vom 6. Dezember 2007 Der Senat hat am 27. November 2007 folgende Verordnungen erlassen: 144. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr2013 / Nr. 95 vom 24. September 2013
2013 / Nr. 95 vom 24. September 2013 Der Senat hat in der Sitzung vom 17. September 2013 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 284. Verordnung
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 16. April 2013 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt.
2013 / Nr. 44 vom 29. April 2013 Der Senat hat in der Sitzung vom 16. April 2013 die Änderung folgender Verordnung genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderung nicht untersagt. 108. Verordnung der Donau-Universität
MehrDer Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen: 73. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung
2007 / Nr. 48 vom 15. Oktober 2007 Der Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen: 69. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat per 30. Mai 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 49 vom 30. Mai 2008 Der Senat hat per 30. Mai 2008 folgende Verordnungen erlassen: 214. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat am 10. Februar 2015 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2015/ Nr. 13 vom 20. Februar 2015 Der Senat hat am 10. Februar 2015 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 37. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
Mehr2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014
2014/ Nr. 62 vom 5. August 2014 240. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Psychotherapie (Master of Science) (Fakultät für Gesundheit
MehrCURRICULUM ZUM AUFBAUSTUDIUM MASTER IN MANAGEMENT. K 992/569
CURRICULUM ZUM AUFBAUSTUDIUM MASTER IN MANAGEMENT. K 992/569 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung........................................... 3 2 Zulassung............................................ 3 3 Aufbau
MehrEinrichtung des Universitätslehrganges. Politische Bildung
Einrichtung des Universitätslehrganges Politische Bildung BEILAGE zum Mitteilungsblatt Stück 26b 2002/03 zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science (Politische Bildung) am Interuniversitären
Mehr175. Stellenausschreibung Organisationsassistent/in
2017 / Nr. 55 vom 5. Juli 2017 175. Stellenausschreibung Organisationsassistent/in 176. Druckfehlerberichtigung Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum des Universitätslehrganges Collection
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
008 / Nr. 6 vom. Februar 008 Der Senat hat am 9. Jänner 008 folgende Verordnungen erlassen: 9. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat am 14. Oktober 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.
2014 / Nr. 82 vom 27. Oktober 2014 Der Senat hat am 14. Oktober 2014 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 304. Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrCURRICULUM ZUM UNIVERSITÄTSLEHRGANG FINANZMANAGEMENT. K 992/983
CURRICULUM ZUM UNIVERSITÄTSLEHRGANG FINANZMANAGEMENT. K 992/983 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung........................................... 3 2 Zulassung............................................ 3 3
MehrCURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN
BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 23. Stück (Nr. 195.1) 2005/2006 16.08.2006 CURRICULUM des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN an der ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT
MehrDer Senat hat in der Sitzung vom 13. Juni 2017 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt.
2017 / Nr. 53 vom 28. Juni 2017 Der Senat hat in der Sitzung vom 13. Juni 2017 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 164. Verordnung der Donau-Universität
MehrDer Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen:
2009 / Nr. 31 vom 29. Juni 2009 Der Senat hat am 18. Juni 2009 folgende Verordnungen erlassen: 99. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges
MehrDer Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen:
2008 / Nr. 24 vom 6. März 2008 Der Senat hat am 29. Jänner 2008 folgende Verordnungen erlassen: 134. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges für Traditionelle Chinesische
Mehr2018 / Nr. 21 vom 22. Februar 2018
2018 / Nr. 21 vom 22. Februar 2018 Der Senat hat in der Sitzung vom 13. Februar 2018 die Änderungen folgender Verordnungen genehmigt. Das Rektorat hat diese Änderungen nicht untersagt. 40. Verordnung der
MehrDer Senat hat am 22. März 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Änderungen nicht untersagt.
2011/Nr. 17 vom 30. März 2011 Der Senat hat am 22. März 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Änderungen nicht untersagt. 61. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum
MehrFINANZDIENSTLEISTUNG
BEILAGE 6 zum Mitteilungsblatt 17. Stück, Nr. 165.4 2006/2007 06.06.2007 Gemäß 56 UG 2002 und 41 Teil B der Satzung der Universität Klagenfurt wird ab dem Wintersemester 2007/2008 an der Universität Klagenfurt
Mehr