Der Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen:

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1 2007 / Nr. 50 vom 17. Oktober 2007 Der Senat hat per 9. Oktober 2007 folgende Verordnungen erlassen: 113. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Natural Medicine, akademische/r Experte/in 114. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Natural Medicine, akademische/r Experte/in 115. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Natural Medicine, MSc (Wiederverlautbarung, bisher: Natural Medicine (considering quality criterias) mit dem Abschluss Master of Science (Natural Medicine)) 116. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Natural Medicine, MSc 117. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA (Wiederverlautbarung) 118. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Master of Science der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung) 119. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Master of Science

2 120. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Health and Social Services Management -Akademische/r Health and Social Services Manager/in (Wiederverlautbarung) 121. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Waldorfpädagogik (Certified Programm) 122. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Waldorfpädagogik (Certified Programm) 123. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Waldorfpädagogik (Akademische/r Expertin/Expertin in Waldorfpädagogik) 124. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Waldorfpädagogik (Akademische/r Expertin/Expertin in Waldorfpädagogik) 125. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Waldorfpädagogik (Master of Arts in Waldorfpädagogik) 126. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Waldorfpädagogik (Master of Arts in Waldorfpädagogik) 127. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Literaturmanagement und Literaturvermittlung (MA) (Department für Arts und Management) der Donau-Universität Krems 128. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Literaturmanagement und Literaturvermittlung (MA) 129. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Game Design & Development (Akademische/r Experte/in) 130. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Game Design & Development (Akademische/r Experte/in) - 2 -

3 131. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Game Design & Development (Master of Arts) 132. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Game Design & Development (Master of Arts) 133. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Professional MSc, Vertiefung Bibliotheks- und Informationsmanagement und Vertiefung Strategisches Informationsmanagement 134. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Bewegungstherapie, AE - 3 -

4 113. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Natural Medicine, akademische/r Experte/in 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, die Studierenden ein vertieftes, spezialisiertes und anwendungsorientiertes naturheilkundliches Wissen zu lehren, welches wissenschaftliche Erkenntnisse unter Hinzuziehung schulmedizinischen Wissens unter Berücksichtigung der Kriterien der Evidence Based Medicine (EBM) einbezieht. Ebenso werden in diesem Kontext wesentliche therapeutische Fertigkeiten im klinischen Bereich vermittelt. Es werden weiters das notwendige Wissen und die erforderlichen Kompetenzen für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der Komplementärmedizin gelehrt. Dieser Universitätslehrgang auf wissenschaftlicher Grundlage trägt zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Dabei soll die effiziente Verbindung zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Methoden in Theorie und Praxis hergestellt werden. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. Der Unterricht wird in Deutsch und Englisch gehalten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst berufsbegleitend drei Semester (im Vollzeitstudium wären es 2 Semester das entspricht 60 ECTS Punkten) mit 350 UE und die Verfassung einer Projektarbeit. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Abschluss eines Studiums der Humanmedizin oder Zahnmedizin. Der Universitätslehrgang richtet sich an MedizinerInnen, die an der Theorie und Praxis der europäischen Komplementärmedizin, an der Qualitätsverbesserung in der Komplementärmedizin sowie an den Verbindungen Schulmedizin - Komplementärmedizin interessiert sind. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen

5 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Fächer / Unterrichtseinheiten/ ECTS UE ECTS workload 1. Grundlagen der Regulationsmedizin Pathophysiologische und diagnostische Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Regulationssysteme des Menschen inklusive Ansätze der ganzheitlichen Zahnheilkunde, Umweltmedizin, Propädeutik der TCM, Ohrakupunktur, Herdforschung, Neuraltherapie, u.a. 2. Traditionelle europäische Heilverfahren und deren praktische Anwendung: Klassische Homöopathie nach Hahnemann: Materia medica, klinische Anwendung; Kneipp, Aschner, Goodheart u.a, 3. Phytotherapie: Wissenschaftliche Grundlagen, Materia medica, klinische Anwendung 4. Propädeutik der Manualmedizin Physikalische und manuelle Verfahren unter dem Aspekt der Indikationsstellung 5. Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention: Diätetik - Lebensstilmedizin, sozialmedizinische und psychosoziale Aspekte, Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. 6. Methoden der Qualitätsverbesserung, wissenschaftliche Methoden, Projektarbeit, Kasuistiken: Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, kontinuierliche Qualitätsverbesserung, wissenschaftliche Methodik, Praxismanagement, Epidemiologie, Kasuistiken unter dem Aspekt des QM, Methoden der Experience based Medicine. Projektarbeit unter Supervision Unterrichtseinheiten./ ECTS Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und das Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen

6 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus a) schriftlichen Teilprüfungen über die sechs Fächer des Lehrplans und b) der Verfassung einer Projektarbeit (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademischer Experte für Natural Medicine zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Natural Medicine, akademische/r Experte/in Der Senat hat per 9. Oktober 2007 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Natural Medicine, akademische/r Experte/in mit 6.000,- festgelegt

7 115. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des postgradualen Universitätslehrganges Natural Medicine, MSc (Wiederverlautbarung, bisher: Natural Medicine (considering quality criterias) mit dem Abschluss Master of Science (Natural Medicine)) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, die Studierenden ein vertieftes, spezialisiertes und anwendungsorientiertes naturheilkundliches Wissen zu lehren, welches wissenschaftliche Erkenntnisse unter Hinzuziehung schulmedizinischen Wissens unter Berücksichtigung der Kriterien der Evidence Based Medicine (EBM) einbezieht. Ebenso werden in diesem Kontext wesentliche therapeutische Fertigkeiten im klinischen Bereich vermittelt. Es werden weiters das notwendige Wissen und die erforderlichen Kompetenzen für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der Komplementärmedizin gelehrt. Dieser Universitätslehrgang auf wissenschaftlicher Grundlage trägt zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Dabei soll die effiziente Verbindung zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Methoden in Theorie und Praxis hergestellt werden. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. Der Unterricht wird in Deutsch und Englisch gehalten 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Umfang und Studienvariante Der Universitätslehrgang umfasst berufsbegleitend 120 ECTS Punkte und die Verfassung einer Master-thesis. Der zeitliche Umfang umfasst als berufsbegleitenedes Studium 6 Semester, dies entspricht einem Vollzeitstudium von 4 Semestern. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang zum Master of Science (Natural Medicine) ist - ein international anerkannter akademischer Studienabschluss in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Pharmakologie - sowie der Nachweis des akademischen Experten für Natural Medicine oder einer international vergleichbaren Ausbildung auf dem Gebiet der Natural Medicine im Mindestausmaß von 350 UE. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat

8 8. Unterrichtsprogramm Fächer / Unterrichtseinheiten/ ECTS UE ECTS Workload 1. Grundlagen und Vertiefung der Regulationsmedizin Pathophysiologische und diagnostische Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Regulationssysteme des Menschen inklusive Ansätze der ganzheitlichen Zahnheilkunde, Umweltmedizin, Propädeutik der TCM, Ohrakupunktur, Herdforschung, Neuraltherapie u.a Vertiefung der Regulationsmedizin Vertiefung auf Schwerpunkt auf praxisrelevanter Aspekte der Regulationssysteme 3. Traditionelle europäische Heilverfahren und deren praktische Anwendung, Teil I : klassische Homöopathie nach Hahnemann: Fallorientierte Vertiefung der Materia Medica, klinische Anwendung; Kneipp, Aschner, Goodheart u.a, 4: Traditionelle europäische Heilverfahren und deren praktische Anwendung, Teil II: Klass. Homöopathie : Fallorientierte Vertiefung der Materia Medica, klinische Anwendung, spezielle Themenkreise ganzheitlicher Therapieverfahren. 5. Phytotherapie, Teil I: wissenschaftliche Grundlagen, Materia medica und Rezepturen, klini sche Anwendung 6. Phytotherapie, Teil II: Vertiefung der Materia medica und Rezepturen, klinische Anwendung Propädeutik der Manualmedizin, Teil I physikalische und manuelle Verfahren unter dem Aspekt der Indikationsstellung 8. Propädeutik der Manualmedizin, Teil II physikalische und manuelle Verfahren unter dem Aspekt der Indikationsstellung, Vertiefung manueller Fertigkeiten 9. Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, Teil I : Diätetik - Lebensstilmedizin, sozialmedizinische und psychosoziale Aspekte, Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. 10. Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, Teil II: Vertiefung Diätetik - Lebensstilmedizin, sozialmedizinischer und psychosozialer Aspekte. 11. Methoden der Qualitätsverbesserung, wissenschaftliche Methoden Teil I, Kasuistiken, Projektarbeit: Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, kontinuierliche Qualitätsverbesserung, wissenschaftliche Methodik, Praxismanagement, Epidemiologie, Ka- dem Aspekt des QM, Methoden der Experience ba- suistiken unter sed Medicine. Projektarbeit unter Supervision

9 12. Methoden der Qualitätsverbesserung, wissenschaftliche Methoden Teil II, Kasuistiken: Vertiefung Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, kontinuierliche Qualitätsverbesserung, Vertiefung der wissenschaftlichen Methodik, Kasuistiken. 13. Masterthese Erarbeitung einer Masterthese unter Supervision Unterrichtseinheiten/ ECTS, gesamt Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus a) schriftlichen Teilprüfungen über die zwölf Fächer des Unterrichtprogramms und b) der Verfassung einer Masterthese. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Regelmäßige Evaluation aller Referenten und der Lehrinhalte durch die Studierenden. Aufbauende Weiterentwicklung des Curriculums durch in der Evaluierung aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Natural Medicine) MSc zu verliehen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Natural Medicine, MSc Der Senat hat per 9. Oktober 2007 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Natural Medicine, MSc mit 6.000,- festgelegt

10 117. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA (Wiederverlautbarung) Allgemeine Bestimmungen 1) Zielsetzung MBA Programme werden international je nach beruflicher Erfahrung als Aufbaustudien MBA und als Executive MBA angeboten. MBA Aufbaustudien mit und ohne vertiefendem Zusatz dienen der Fortbildung von Akademikern, die in aller Regel keinen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluß haben und mit einer wissenschaftlich fundierten, an der Praxis des Wirtschaftslebens orientierten Ausbildung ihre Chancen für ein berufliches Weiterkommen ganz allgemein (General Management) oder für ihr Weiterkommen in bestimmten Branchen oder Berufsfeldern (General Management kombiniert mit einer Vertiefung) verbessern wollen. Es ist das besondere Ziel dieses Universitätslehrganges, als Aufbaustudium auf wissenschaftlicher Grundlage mit branchen-/ funktionsorientierten Vertiefungen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beizutragen. 2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitendes Studium geführt. Die Dauer des Lehrganges beträgt 4 Semester. Würde das Studium als Vollzeitvariante angeboten, so dauert das Studium 3 Semester. Der genannte MBA Universitätslehrgang kann ganz oder teilweise in englischer oder einer anderen Sprache durchgeführt werden. Der erste Teil, das Kerncurriculum umfaßt 42 ECTS. Der zweite Teil, die branchenorientierten bzw. funktionsorientierten Vertiefungen, umfaßt mindestens 28 ECTS. 3) Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4) Voraussetzungen für die Zulassung Als Voraussetzungen für die Zulassung zum genannten MBA Universitätslehrgang gelten: a) ein abgeschlossenes inländisches Diplom-, Bakkalaureat- oder Magisterstudium aller Studienrichtungen einer Universität oder Fachhochschule b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitätsstudium c) eine einschlägige Berufserfahrung, wenn damit eine Qualifikation erreicht wurde, die den in a) und b) genannten Voraussetzungen vergleichbar ist

11 d) Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache gemäß 2 sind vor der Zulassung nachzuweisen. Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 5) Unterrichtsprogramm Das Studium umfaßt mindestens 90 ECTS, aufgeteilt in ein Kerncurriculum mit 42 ECTS, die als Pflichtfächer zu absolvieren sind und ein Vertiefungscurriculum im Ausmaß von 28 ECTS sowie die Verfassung einer Masterthese (20 ECTS). Das Kerncurriculum besteht aus fünf Pflichtfächern und 3 Wahlpflichtfächern, woraus 1 Wahlpflichtfach zu wählen ist: ECTS 1. Pflichtfach 7 Strategisches Management 2. Pflichtfach 7 Managerial Economics & Applied Business Statistics 3. Pflichtfach 7 Applied Controlling & Corporate Financial Management 4. Pflichtfach 7 International Business & Trading Environment 5. Pflichtfach 7 Human Resource Management Wahlpflichtfächer: 1. Wahlpflichtfach 7 Social Competencies & Research Methods 2. Wahlpflichtfach 7 Corporate Financial Management & Investment Strategies 3. Wahlpflichtfach 7 Branchenbezogenens Management/ Simulation und/oder betreute Projektarbeit Gesamt Kerncurriculum 42 Vertiefungscurriculum (im 2. Studienjahr): 2 Vertiefungen à 14 ECTS 28 mindestens 70 Master These: 20 Gesamt

12 Die Lehrveranstaltungen und die Lehrgangssprache(n) sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn festzulegen und in einer Informationsbroschüre kundzutun. 6) Prüfungsordnung (1) Jedes Fach ist mit einer schriftlichen Fachprüfung abzuschließen. (2) Der Universitätslehrgang ist abgeschlossen nach positivem Ablegen aller Fachprüfungen und positiver Beurteilung der Master Thesis sowie deren Verteidigung vor einer Prüfungskommission. 7) Abschluß Den Absolventen wird der akademische Grad Master of Business Administration (MBA) verliehen. 8) Besondere Bestimmungen Bei Gleichwertigkeit können Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Institutionen erbracht wurden, anerkannt werden. 9) Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 10) Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 11) Übergangsbestimmungen Für Studierende die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zum Studium zugelassen wurden, gilt weiter die Verordnung veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 13/2003 bzw. kann der/die Studierende auf Antrag das Studium auf Basis der neuen Verordnung abschließen

13 118. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Master of Science der Donau-Universität Krems (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang mit einer bestimmten Vertiefung hat zum Ziel, den Studierenden das notwendige Wissen und die erforderlichen Kompetenzen und Methoden für das Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vermitteln. Darüber hinaus werden die Studierenden mit spezialisierten und anwendungsorientierten wissenschaftlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der betreffenden Vertiefung vertraut gemacht. Der Universitätslehrgang trägt auf wissenschaftlicher Grundlage mit unterschiedlichen Vertiefungen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Der Schwerpunkt des Studiums liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen der betreffenden Vertiefung und der Vermittlung der erforderlichen Managementkompetenz. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen des Managements in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Bezug auf Konzepte, Strukturen und Instrumente unter Berücksichtigung der volks- und betriebswirtschaftlichen, informationstechnischen sowie rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen hergestellt werden. Der Universitätslehrgang richtet sich an leitende Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie an Nachwuchskräfte mit entsprechender Qualifikation, die eine Führungsposition anstreben. 2. Studienform (1) Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante mit Elementen des Blended Learning anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang mit dem Abschluss Master of Science umfasst in der berufsbegleitenden Variante 4 Semester mit 525 UE. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester mit 90 ECTS Punkten. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein akademischer Studienabschluss in- und ausländischer Universitäten bzw. Fachhochschulen oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in leitender Position und weitere berufliche Qualifikationen, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird, über die das Rektorrat zu entscheiden hat oder eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens und der Abschluss des Universitätslehrganges der Donau-Universität Krems Health and Social Services Management, Akademische/r Health and Social Services Manager/in oder eines gleichwertigen Lehrganges, wenn damit eine gleich zu haltende Eignung erreicht wird, über die das Rektorat zu entscheiden hat. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze

14 (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm ist modulartig aufgebaut und setzt sich aus dem Kerncurriculum, den Vertiefungen und Wahlfächern zusammen. Einzelne Fächer werden mit Elementen des Blended Learning angeboten. (2) Das Kerncurriculum umfasst 270 UE. (3) Die Vertiefungen umfassen jeweils 180 UE. Alle Vertiefungen werden auch im Lehrgang mit dem Abschluss Akademische/r Health and Social Services Manager/in und als Certified Programme angeboten. Zu den gegenwärtigen Vertiefungen zählen: Gesundheitsmanagement, Pharmamanagement, EU Regulatory Affairs, Personal- und Organisationsentwicklung, Wellnessmanagement, Qualitätsmanagement, Managementkompetenz im multikulturellem Gesundheitswesen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Coaching, Midwifery, Rettungsdienstmanagement und Apothekenmanagement. Je nach Aktualität werden in Zukunft weitere Vertiefungen angeboten. (4) Die Wahlfächer umfassen insgesamt 75 UE. Wahlfächer können mit Zustimmung der Lehrgangsleitung auch aus den Vertiefungen gewählt werden. Je nach Aktualität werden in Zukunft weitere Wahlfächer angeboten. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer/Lehrveranstaltungen Lv.-Art UE ECTS Workload A. Kerncurriculum mit Pflichtfächern Betriebswirtschaftslehre BWL 101: Rechnungswesen und Controlling UE BWL 102: Mikro- und Makroökonomie UE BWL 103. Finanzierung und Investition UE Management MGT 101: Grundlagen Management UE MGT 102: Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement UE MGT 103: Strategisches Management und Change Management UE SOSK 110: Personal and Interpersonal Skills UE SOSK 111: Grundlagen Rhetorik UE Methodenkompetenz MET 101: Wissenschaftliches Arbeiten und Statistik UE B. Vertiefungen Gesundheitsmanagement UE GM 101: Grundlagen Gesundheitsmanagement UE GM 102: Grundlagen Public Health UE GM 103: Aktuelle Fragen im Gesundheitswesen UE GM 104: Recht im Gesundheitswesen UE GM 105: Vertiefung im Gesundheitsmanagement UE Pharmamanagement PM 101: Grundlagen Pharmamanagement UE PM 102: Marketing and Sales in Pharmaceutical Industry UE PM 103: Aktuelle Fragen im Pharmawesen UE

15 3. EU Regulatory Affairs RAF 101: Regulatory Affairs I UE RAF 102: Regulatory Affairs II UE RAF 103: Regulatory Affairs III UE RAF 104: Regulatory Affairs IV UE RAF 105: Regulatory Affairs V UE Personal- und Organisationsentwicklung POE 101: Personalentwicklung UE POE 102: Organisationsentwicklung und Change Management UE POE 103: Unternehmensentwicklung UE POE 104: Führung und Teamentwicklung UE Wellness-Management WM 101: Grundlagen des Wellness-Managements UE WM 102: Finanzierung und Controlling in Wellnessanlagen UE WM 103: Aktuelle Fragen im Wellnessmanagement UE WM 104: Marketing, PR und Businessplanerstellung UE Managementkompetenz im multikulturellen Gesundheitswesen MIG 101: Grundlagen Managementkompetenz im multikulturellen UE Gesundheitswesen MIG 102: Grundlagen Systemtheoretische Kompetenz im UE multikulturellen Gesundheitswesen MIG 103: Grundlagen Kultur- und religionswissenschaftliche UE Kompetenz im multikulturellen Gesundheitswesen MIG 104: Grundlagen Kommunikationskompetenz im UE multikulturellen Gesundheitswesen 7. Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM 101: Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements UE BGM 102: Vertiefung Betriebliches Gesundheitsmanagement UE BGM 103. Betriebliche Gesundheitsberichterstattung UE BGM 104. Aktuelle Fragen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement UE BGM 105: Organisationsentwicklung und Kommunikation UE im Betrieb 8. Coaching COA 101: Theoretische Grundlagen und grundlegende UE Methoden COA 102: Coaching-Prozess und -Interventionen UE COA 103: Coaching in Entwicklungsprozessen UE Midwifery MW 101: Rahmenbedingungen von Midwifery UE MW 102: Grundlagen Midwifery UE MW 103: Vertiefung Midwifery UE MW 104: Current Issues in Midwifery UE Rettungsdienstmanagement EHS 101: Grundlagen Rettungsdienstmanagement UE EHS 102: Leitstellenorganisation UE EHS 103: Einsatzleitung vor Ort UE EHS 104: Vertiefung Rettungsdienstmanagement UE

16 11. Apothekenmanagement APO 101: Grundlagen Apothekenmanagement UE APO 102: Vital- und Mikronährstoffmedizin UE SOSK 112: Vertiefung Rhetorik UE APO 104: Vertiefung Apothekenmanagement UE Risikomanagement und Patientensicherheit RM 101: Grundlagen Risikomanagement UE RM 102: Vertiefung Risikomanagement UE RM 103: Patientensicherheit UE C. Wahlfächer BWL 104: Aktuelle betriebswirtschaftliche Fragestellungen UE BWL 107: Angewandtes Controlling UE BWL 110: Business Strategy UE MGT 104: Grundlagen Integrierte Managementsysteme UE MGT 105: Aktuelle Fragen im Management UE MGT 106: Verhandlungs- und Gesprächsführung UE MGT 107: Marketing Management UE MGT 110: Veränderungsmanagement UE MGT 111:International Management UE MGT 112: Marketing für Gesundheitseinrichtungen UE MGT 113: Production and Logistics Management UE MGT 115: Wissensmanagement UE MGT 116. Organizational Behavior UE MGT 119: Führung im interdisziplinären Kontext UE MGT 126: Angewandtes Projekt- und Prozessmanagement UE MGT 125: Transformation und Leadership UE MGT 127: IT Management UE SOSK 113. Selling Myself UE SOSK 114: Moderation von Gruppen und Teams UE SOSK 115: Interpersonal and Intercultural Skills UE GM 108: Spezielle Fragen in der Gesundheitsökonomie UE GM 110: Current Issues in Health Services Management UE GM 112: Schnittstellenmanagement im Gesundheitswesen UE GM 113: Krankenhausmanagement UE GM 116: Non-Medical Skills für Mediziner UE PM 105: Pharmacovigilance/Vigilance UE PM 106: Clinical Research and Clinical Trials UE PM 107: Analyse des Pharmamarktes UE PM 108: Pharmamarketing UE PM 114: Pharmalogistik UE POE 105: Current Issues in Organization Development UE WM 105: Current Issues in Wellnessmanagement UE WM 106: Abschlussworkshop Projektarbeiten UE WM 107: Wellnessberatung UE QM 111: European Assessor Training UE QM 112: Mediales Krisenmanagement UE QM 113. Fehler- und Beschwerdemanagement UE QM 115. Leistungsplanung und Medizincontrolling UE GP 101: Einführung in Gesundheitspolitik UE GP 102: Vertiefung Gesundheitspolitik UE MIG 105: Current Issues im multikulturellen Gesundheitswesen UE

17 BGM 106: Rahmenbedingungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements UE COA 104: Gruppen-/ Teamcoaching, Corporate Coaching UE COA 105: Mentoring UE COA 106: Coaching-Praxis 1 mit Supervision UE COA 107: Coaching-Praxis 2 mit Supervision UE COA 108: Selbsterfahrung UE COA 109. Angewandtes Coaching UE MW 105: Hebammenforschung UE MW 106: Pädagogik für Hebammen UE EHS 106: Aktuelle Fragen im Rettungsdienstmanagement UE DES 101. Einführung in Katastrophenmanagement UE DIS 101: Einführung in Disaster Medicine UE APO 105: Current Issues in Apothekenmanagement UE RM 104: Current Issues im Risikomanagement UE Master-Thesis Summen UE/SS/ECTS/Workload Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus a) schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer des Kerncurriculums und b) schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen über die Vertiefung und die Wahlfächer c) der Verfassung einer Projektarbeit und einer Master-Thesis (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss wird geändert und lautet wie folgt: (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen wird der akademische Grad Master of Science MSc verliehen

18 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit 1. März 2008 in Kraft. 14. Übergangsbestimmungen Studierende, die den Lehrgang nach der im Mitteilungsblatt Nr. 30 vom veröffentlichten Verordnung begonnen haben, können den Lehrgang nach dieser Verordnung oder nach der neuen Verordnung abschließen Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Master of Science Der Senat hat per 9. Oktober 2007 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens - Master of Science mit ,- festgelegt

19 120. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Health and Social Services Management -Akademische/r Health and Social Services Manager/in (Wiederverlautbarung) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang hat zum Ziel, den Studierenden das notwendige Wissen und die erforderlichen Kompetenzen und Methoden für das Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vermitteln. Darüber hinaus werden die Studierenden mit spezialisierten und anwendungsorientierten wissenschaftlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der betreffenden Vertiefung vertraut gemacht. Der Universitätslehrgang trägt auf wissenschaftlicher Grundlage mit unterschiedlichen Vertiefungen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Der Schwerpunkt des Studiums liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen der betreffenden Vertiefung und der Vermittlung der erforderlichen Managementkompetenz. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen des Managements in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Bezug auf Konzepte, Strukturen und Instrumente unter Berücksichtigung der volks- und betriebswirtschaftlichen, informationstechnischen sowie rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen hergestellt werden. Der Universitätslehrgang richtet sich an Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens, die eine Führungsposition anstreben. 2. Studienform Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitende Studienvariante oder als Vollzeitvariante angeboten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Studiendauer In der berufsbegleitenden Variante umfasst der Lehrgang drei Semester mit 450 Unterrichtseinheiten. In der Vollzeitvariante dauert er zwei Semester (60 ECTS Punkte). 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) Die allgemeine Universitätsreife oder (2) Eine mindestens zweijährige qualifizierte Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitsoder Pharmawesens. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat

20 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm ist modulartig aufgebaut und setzt sich aus dem Kerncurriculum und den Vertiefungen zusammen. Einzelne Fächer werden mit Elementen des Blended Learning angeboten. (2) Das Kerncurriculum umfasst 270 UE. (3) Die Vertiefungen umfassen jeweils 180 UE. Alle Vertiefungen werden auch als Certified Programme angeboten. Zu den gegenwärtigen Vertiefungen zählen: Gesundheitsmanagement, Pharmamanagement, EU Regulatory Affairs, Personal- und Organisationsentwicklung, Wellnessmanagement, Qualitätsmanagement, Managementkompetenz im multikulturellem Gesundheitswesen, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Coaching, Midwifery, Rettungsdienstmanagement, Apothekenmanagement sowie Risikomanagement und Patientensicherheit. Je nach Aktualität werden in Zukunft weitere Vertiefungen angeboten. Lehrveranstaltungsübersicht Fächer/Lehrveranstaltungen Lv.-Art UE ECTS Workload A. Kerncurriculum mit Pflichtfächern Betriebswirtschaftslehre BWL 101: Rechnungswesen und Controlling UE BWL 102: Mikro- und Makroökonomie UE BWL 103. Finanzierung und Investition UE Management MGT 101: Grundlagen Management UE MGT 102: Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement UE MGT 104: Strategisches Management und Change Management UE SOSK 110: Personal and Interpersonal Skills UE SOSK 111. Grundlagen Rhetorik UE Methodenkompetenz MET 101: Wissenschaftliches Arbeiten und Statistik UE B. Vertiefungen Gesundheitsmanagement UE GM 101: Grundlagen Gesundheitsmanagement UE GM 102: Grundlagen Public Health UE GM 103: Aktuelle Fragen im Gesundheitswesen UE GM 104: Recht im Gesundheitswesen UE GM 105: Vertiefung im Gesundheitsmanagement UE Pharmamanagement PM 101: Grundlagen Pharmamanagement UE PM 102: Marketing and Sales in Pharmaceutical Industry UE PM 103: Aktuelle Fragen im Pharmawesen UE EU Regulatory Affairs RAF 101: Regulatory Affairs I UE RAF 102: Regulatory Affairs II UE RAF 103: Regulatory Affairs III UE RAF 104: Regulatory Affairs IV UE RAF 105: Regulatory Affairs V UE Personal- und Organisationsentwicklung POE 101: Personalentwicklung UE POE 102: Organisationsentwicklung und Change Management UE POE 103: Unternehmensentwicklung UE POE 104: Führung und Teamentwicklung UE Wellness-Management WM 101: Grundlagen des Wellness-Managements UE WM 102: Finanzierung und Controlling in Wellnessanlagen UE

21 WM 103: Aktuelle Fragen im Wellnessmanagement UE WM 104: Marketing, PR und Businessplanerstellung UE Qualitätsmanagement QM 101: Theorie und Werkzeuge des QM UE QM 102: Grundlagen Prozessorientiertes Qualitätsmanagement UE QM 104: Grundlagen Qualitätsmanagement UE QM 107: Projektmanagement UE QM 108: Einführung in Prozessmanagement UE Managementkompetenz im multikulturellen Gesundheitswesen MIG 101: Grundlagen Managementkompetenz im multikulturellen UE Gesundheitswesen MIG 102: Grundlagen Systemtheoretische Kompetenz im UE multikulturellen Gesundheitswesen MIG 103: Grundlagen Kultur- und religionswissenschaftliche UE Kompetenz im multikulturellen Gesundheitswesen MIG 104: Grundlagen Kommunikationskompetenz im UE multikulturellen Gesundheitswesen 8. Betriebliches Gesundheitsmanagement BGM 101: Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements UE BGM 102: Vertiefung Betriebliches Gesundheitsmanagement UE BGM 103. Betriebliche Gesundheitsberichterstattung UE BGM 104. Aktuelle Fragen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement UE BGM 105: Organisationsentwicklung und Kommunikation UE im Betrieb 9. Coaching COA 101: Theoretische Grundlagen und grundlegende UE Methoden COA 102: Coaching-Prozess und -Interventionen UE COA 103: Coaching in Entwicklungsprozessen UE Midwifery MW 101: Rahmenbedingungen von Midwifery UE MW 102: Grundlagen Midwifery UE MW 103: Vertiefung Midwifery UE MW 104: Current Issues in Midwifery UE Rettungsdienstmanagement EHS 101: Grundlagen Rettungsdienstmanagement UE EHS 102: Leitstellenorganisation UE EHS 103: Einsatzleitung vor Ort UE EHS 104: Vertiefung Rettungsdienstmanagement UE Apothekenmanagement APO 101: Grundlagen Apothekenmanagement UE APO 102: Vital- und Mikronährstoffmedizin UE SOSK 112: Vertiefung Rhetorik UE APO 104: Vertiefung Apothekenmanagement UE Risikomanagement und Patientensicherheit RM 101: Grundlagen Risikomanagement UE RM 102: Vertiefung Risikomanagement UE RM 103: Patientensicherheit UE Summen UE/SS/ECTS/Workload

22 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus a) schriftlichen Teilprüfungen über die Fächer des Kerncurriculums und b) schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen über die Vertiefung c) der Verfassung einer Projektarbeit. (2) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische Health and Social Services Managerin / Akademischer Health and Social Services Manager zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 14. Übergangsbestimmungen Studierende, die den Lehrgang nach der im Mitteilungsblatt Nr. 30 vom veröffentlichten Verordnung begonnen haben, können den Lehrgang nach dieser Verordnung oder nach der neuen Verordnung abschließen

23 121. Verordnung über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Waldorfpädagogik (Certified Programm) 1. Weiterbildungsziel Durch die Auseinandersetzung mit dem vielfältigen Angebot unterschiedlicher Pädagogiken gelangen die Studierenden zu einer begründeten Entscheidung für die Planung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen durch die Lebensalter. Im Besonderen werden die Grundlagen der Waldorfpädagogik erarbeitet und ein lebendiger Dialog sowohl zwischen unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen als auch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Religion gefördert. Neben fachlich-inhaltlichen Kompetenzen sind dem Lehrgang das Verstehen und Begleiten entwicklungsdynamischer Prozesse auf der Basis eines fundierten anthropologischen Konzepts und von Bewusstseinsentwicklung ein besonderes Anliegen. Ein wesentliches Charakteristikum des modularisierten Studienangebotes ist ein interdisziplinärer Zugang, der ermöglicht, ein Thema aus der Perspektive verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen zu behandeln und zu diskutieren. Weiters wird durch die Modularisierung sichergestellt, dass der Universitätslehrgang gemäß den Vorgaben des Bologna-Prozesses auch von Studierenden aus anderen Staaten absolviert werden kann. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend in Modulform konzipiert. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Lehrgang dauert berufsbegleitend 2 Semester (30 ECTS Punkte). Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 1 Semester (30 ECTS Punkte). 5. Zulassungsvoraussetzungen Für die Teilnahme an diesem Universitätslehrgang sind folgende Voraussetzungen erforderlich: (1) Abschluss eines Hochschulstudiums, im Besonderen eines Lehramtsstudiums (2) oder der Nachweis einer dem Punkt 1 vergleichbaren Qualifikation. Eine vergleichbare Qualifikation liegt dann vor, wenn ein/e Interessent/in die Matura oder eine Studienberechtigungsprüfung und eine einschlägige mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit vorweisen kann. Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet die wissenschaftliche Leitung

24 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl von Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, beträgt 30 und ist gegebenenfalls von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten neu festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus folgenden Fächern und Lehrveranstaltungen zusammen: Fächer Lehrveranstaltungen LV-Art UE ECTS Workload Anthropologische Grundlagen und Bewusstseinsentwicklung Anthropologische Grundlagen der Waldorfpädagogik im Verhältnis zum Menschenbild anderer Pädagogiken PS Die Entwicklung des Bewusstseins onto- /phylogenetisch VO Erziehungsfragen in einer Welt des Umbruchs UE Wissenschaftstheorie, im besonderen die Geisteswissenschaftliche Methode Waldorfpädagogik als geisteswissenschaftliche Pädagogik VO Methoden der Praxisreflexion und der Geisteswissenschaft SE Allgemeine Methodik und Didaktik Vom Spiel zur Arbeit UE Sinneslehre und Sinnesentwicklung UE Entwicklungspsychologie Entwicklungspsychologie I: Entwicklung des Kindes von der Geburt bis zur Schulreife VO Mythos, Märchen, Bildbewusstsein UE Geschichte der Erziehung und Bildung Das Selbstverständnis der Waldorfpädagogik im Rahmen der Pädagogiken PS Pädagogisch-künstlerische Workshops Singen,Eurythmie, Bildende Kunst I KS Singen, Eurythmie, Bildende Kunst II KS Praktika Hospitation I PR Hospitation II und Projektarbeit PR SUMME Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Praktikumseinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen

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