Protokoll der Gemeindeversammlung. der Politischen Gemeinde Dänikon

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll der Gemeindeversammlung. der Politischen Gemeinde Dänikon"

Transkript

1 11 Protokoll der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon Gemeinde Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, Telefon , Datum: Donnerstag, 14. Juni 2018 Zeit: Ort: Vorsitz: Protokoll: von 20:00 Uhr bis 20:35 Uhr im Saal des Anna Stüssi Hauses Gemeindepräsident Daniel Zumbach Gemeindeschreiber Lukas Kalberer Stimmenzähler: 1. John Scherer, Alte Landstrasse 3 Stimmberechtigte: 1'113 Anwesend: 40 (4%) 2. Urs Schmidt, Weiheracherstrasse 6 Traktanden: 1. Einbürgerungsgesuch von Achatz, Renate Christine, w, 1968, Deutschland 2. Einbürgerungsgesuch von Dotzauer, Carolin, w, 1975, Deutschland Dotzauer, Lea, w, 2005, Deutschland Dotzauer, Anna, w, 2009, Deutschland 3. Einbürgerungsgesuch von Schnierer, Anne Elisabeth, w, 1986, Deutschland 4. Genehmigung der Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon 5. Festsetzung Definition für mittelfristigen Rechnungsausgleich Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 261

2 6. Baulandparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739 Antrag zur Veräusserung einer Teilparzelle von maximal 1'100 m 2 7. Anfragen gemäss 17 des Gemeindegesetzes Gemeindepräsident Daniel Zumbach begrüsst die Stimmberechtigten. Speziell begrüsst er die Presse, vertreten durch Anna Bérard vom «Furttaler» und seine Familie, die anlässlich seiner letzten Gemeindeversammlung, die er als Gemeindepräsident leitet, vollzählig anwesend ist. Nach diesen Worten schreitet der Gemeindepräsident zum offiziellen Teil der Gemeindeversammlung über. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung mit Traktandenliste im Furttaler publiziert und die schriftlichen Weisungsbroschüren fristgerecht auf der Webseite der Gemeinde aufgeschalten und durch die Post an die Abonnenten verteilt wurden. Die für die Behandlung der Geschäfte relevanten Akten sind während der Einladungsfrist auf der Gemeindeverwaltung aufgelegen und befinden sich jetzt auf dem Tisch der Vorsteherschaft. Er weist darauf hin, dass für die Politische Gemeinde die in der Gemeinde Dänikon wohnhaften SchweizerbürgerInnen ab vollendetem 18. Altersjahr stimmberechtigt sind. Das Stimmregister ist beim Gemeindeschreiber. Die nicht stimmberechtigten Gäste und Vertreter der Presse sitzen auf den Stühlen der ersten Reihe links und rechts. Der guten Ordnung halber fragt er die Versammlung an, ob an den Plätzen der stimmberechtigten VersammlungsteilnehmerInnen weitere nicht stimmberechtigte Personen sitzen. Am Tisch der Gemeindevorsteherschaft ist Gemeindeschreiber Lukas Kalberer nicht stimmberechtigt. Als weitere Nichtstimmberechtigte sind anwesend: - Renate Christine Achatz, Dänikon - Carolin Dotzauer, Dänikon - Lea Dotzauer, Dänikon - Anna Dotzauer, Dänikon - Anne Elisabeth Schnierer, Dänikon - Mario Schuler, Zürich (zurückgetretenes Wahlbüromitglied) - Maria Umiker, Niederhasli (zurückgetretenes Mitglied der Kulturkommission) - Anna Bérard, Pressevertreterin vom «Furttaler» - Giovanni Marchese, Dänikon, Käufer Baulandparzelle Bifig - Désirée Zumbach, Tochter Daniel Zumbach - Dominic Zumbach, Sohn Daniel Zumbach - Marc Zumbach, Sohn Daniel Zumbach - Heinz Zumbach, Vater Daniel Zumbach - Susanne Zumbach, Mutter Daniel Zumbach Weiteren Personen wird das Stimmrecht nicht bestritten. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 262

3 Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt: 1. John Scherer, Alte Landstrasse 3, Dänikon; für die linke Seite 2. Urs Schmidt, Weiheracherstrasse 6, Dänikon; für die rechte Seite inkl. Gemeinderat Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Stimmberechtigte Zuständig für (Sicht Gemeinderat) John Scherer 16 linke Seite Urs Schmidt 24 rechte Seite inkl. Gemeinderat Total 40 Total Stimmberechtigte 1'113 Stimmbeteiligung 4 % Nicht-Stimmberechtigte 15 Eine Änderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 263

4 Bürgerrechtsaufnahmen Ausländer in ed alph Achatz, Renate Christine (w), geb. 4. Dezember 1968, von Deutschland, wohnhaft Birchwiesstrasse 43, 8114 Dänikon Genehmigung des Einbürgerungsgesuches Weisung Am 22. Dezember 2016 hat Renate Achatz, wohnhaft an der Birchwiesstrasse 43 in Dänikon, bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung gestellt. Das zuständige kantonale Amt beurteilt, ob die gesuchstellende Person die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt und die Rechtsordnung beachtet ( 26 Abs. 1 BüV) und überweist das Gesuch der Wohnsitzgemeinde zum Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist für das vorstehende Bürgerrechtsgesuch gemäss Art. 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung (GO) die Gemeindeversammlung zuständig. Der Gemeinderat begutachtet das Gesuch und stellt gemäss Art. 25 Ziffer 6 GO Antrag an die Gemeindeversammlung. Renate Achatz ist am 4. Dezember 1968 in Rüsselsheim (Deutschland) geboren. Sie wohnt seit dem 16. Dezember 2009 in der Gemeinde Dänikon. Seit April 2015 arbeitet sie als Sozialarbeiterin bei der Stiftung Wendepunkt in Muhen. Die Bürgerrechtsbewerberin besitzt einen unbescholtenen Ruf. Gegen sie sind keine Strafuntersuchungen hängig. Im Zentralstrafregister ist sie nicht verzeichnet. Im Betreibungsregister sind keine Einträge vermerkt. Mit Schreiben vom 7. März 2017 hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, dem Gemeinderat das Gesuch zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht überwiesen und mitgeteilt, dass die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt sind und die Rechtsordnung gemäss 6 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung beachtet wird. Anlässlich der persönlichen Vorstellung beim Gemeinderat hat die Gesuchstellerin einen guten Eindruck hinterlassen. Renate Achatz wurde infolge deutscher Muttersprache von der Standortbestimmung Deutsch dispensiert. Die erforderliche Standortbestimmung in Staatskunde der wbk Dübendorf hat sie erfolgreich bestanden. Einer Einbürgerung steht seitens der Gemeinde nichts entgegen. Gemäss 43 Abs. 1 BüV sind Entscheide in Bürgerrechtsangelegenheiten gebührenpflichtig. Gestützt auf das Gebührenreglement über die Verwaltungsgebühren wird durch die Gemeinde Dänikon für den Verwaltungsaufwand für Einbürgerungen von Ausländern ohne Anspruch auf Einbürgerung eine pauschale Gebühr von CHF erhoben. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Aufnahme von Renate Achatz vorbehältlich der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes, zuzustimmen. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 264

5 Antrag Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Achatz, Renate Christine (w), geb. 4. Dezember 1968, von Deutschland wohnhaft Birchwiesstrasse 43, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 4. Mitteilung an: - Renate Achatz, Birchwiesstrasse 43, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Dänikon, 27. November 2017 Gemeinderat Dänikon Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 265

6 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Achatz, Renate Christine (w), geb. 4. Dezember 1968, von Deutschland wohnhaft Birchwiesstrasse 43, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 4. Mitteilung an: - Renate Achatz, Birchwiesstrasse 43, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Bürgerrechtsaufnahmen Ausländer in ed alph Dotzauer, Carolin (w), geb. 25. Januar 1975, von Deutschland, Dotzauer, Lea (w), geb. 16. September 2005, von Deutschland, Dotzauer, Anna (w), geb. 19. September 2009, von Deutschland, alle wohnhaft Lettenstrasse 38, 8114 Dänikon Genehmigung des Einbürgerungsgesuches Weisung Am 28. Februar 2017 hat Carolin Dotzauer, wohnhaft an der Lettenstrasse 38 in Dänikon, bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung gestellt. Das zuständige kantonale Amt beurteilt, ob die gesuchstellende Person die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt und die Rechtsordnung beachtet ( 26 Abs. 1 BüV) und überweist das Gesuch der Wohnsitzgemeinde zum Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist für das vorstehende Bürgerrechtsgesuch gemäss Art. 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung (GO) die Gemeindeversammlung zuständig. Der Gemeinderat begutachtet das Gesuch und stellt gemäss Art. 25 Ziffer 6 GO Antrag an die Gemeindeversammlung. Carolin Dotzauer ist am 25. Januar 1975 in Marburg (Deutschland) geboren. Sie wohnt seit dem 8. August 2008 in der Gemeinde Dänikon. Seit Januar 2012 arbeitet sie als Projektassistentin bei der Firma WIFpartner AG, in Zürich. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 266

7 Ihre ältere Tochter Lea Dotzauer ist am 16. September 2005 in Zürich geboren. Sie besucht die Primarschule Dänikon-Hüttikon. Ihre jüngere Tochter Anna Dotzauer ist am 19. September 2009 in Zürich geboren und besucht ebenfalls die Primarschule Dänikon- Hüttikon. Die Bürgerrechtsbewerberin besitzt einen unbescholtenen Ruf. Gegen sie sind keine Strafuntersuchungen hängig. Im Zentralstrafregister ist sie nicht verzeichnet. Im Betreibungsregister sind keine Einträge vermerkt. Mit Schreiben vom 13. Juni 2017 hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, dem Gemeinderat das Gesuch zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht überwiesen und mitgeteilt, dass die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt sind und die Rechtsordnung gemäss 6 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung beachtet wird. Anlässlich der persönlichen Vorstellung beim Gemeinderat haben die Gesuchstellerin und ihre Töchter einen guten Eindruck hinterlassen. Carolin Dotzauer wurde infolge deutscher Muttersprache von der Standortbestimmung Deutsch dispensiert. Die erforderliche Standortbestimmung in Staatskunde der wbk Dübendorf hat sie erfolgreich bestanden. Einer Einbürgerung steht seitens der Gemeinde nichts entgegen. Gemäss 43 Abs. 1 BüV sind Entscheide in Bürgerrechtsangelegenheiten gebührenpflichtig. Gestützt auf den Gebührentarif (GETA) der Politischen Gemeinde Dänikon wird durch die Gemeinde Dänikon für Bewerberinnen und Bewerber über dem 25. Altersjahr ohne Anspruch auf Einbürgerung eine pauschale Gebühr von CHF erhoben. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Aufnahme von Carolin Dotzauer mit ihren Kindern Lea und Anna Dotzauer, vorbehältlich der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes, zuzustimmen. Antrag Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Dotzauer, Carolin (w), geb. 25. Januar 1975, von Deutschland Dotzauer, Lea (w), geb. 16. September 2005, von Deutschland Dotzauer, Anna (w), geb. 19. September 2009, von Deutschland wohnhaft Lettenstrasse 38, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 267

8 4. Mitteilung an: - Carolin Dotzauer, Lettenstrasse 38, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Dänikon, 15. Januar 2018 Gemeinderat Dänikon Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Dotzauer, Carolin (w), geb. 25. Januar 1975, von Deutschland Dotzauer, Lea (w), geb. 16. September 2005, von Deutschland Dotzauer, Anna (w), geb. 19. September 2009, von Deutschland wohnhaft Lettenstrasse 38, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 268

9 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 4. Mitteilung an: - Carolin Dotzauer, Lettenstrasse 38, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Bürgerrechtsaufnahmen Ausländer in ed alph Schnierer, Anne Elisabeth (w), geb. 21. Mai 1986, von Deutschland, wohnhaft Hauptstrasse 27, 8114 Dänikon Genehmigung des Einbürgerungsgesuchs Weisung Am 8. Juni 2017 hat Anne Schnierer, wohnhaft an der Hauptstrasse 27 in Dänikon, bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung gestellt. Das zuständige kantonale Amt beurteilt, ob die gesuchstellende Person die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt und die Rechtsordnung beachtet ( 26 Abs. 1 BüV) und überweist das Gesuch der Wohnsitzgemeinde zum Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist für das vorstehende Bürgerrechtsgesuch gemäss Art. 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung (GO) die Gemeindeversammlung zuständig. Der Gemeinderat begutachtet das Gesuch und stellt gemäss Art. 25 Ziffer 6 GO Antrag an die Gemeindeversammlung. Anne Schnierer ist am 21. Mai 1986 in Frankenthal (Deutschland) geboren. Sie wohnt seit dem 1. Dezember 2014 in der Gemeinde Dänikon. Seit August 2015 arbeitet sie als Juristin auf dem Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Zürich-Höngg und seit November 2016 zusätzlich als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl Prof. Dr. Arnet an der Universität Zürich. Die Bürgerrechtsbewerberin besitzt einen unbescholtenen Ruf. Gegen sie sind keine Strafuntersuchungen hängig. Im Zentralstrafregister ist sie nicht verzeichnet. Im Betreibungsregister sind keine Einträge vermerkt. Mit Schreiben vom 9. August 2017 hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, dem Gemeinderat das Gesuch zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht überwiesen und mitgeteilt, dass die Wohnsitzerfordernisse des Bundes erfüllt sind und die Rechtsordnung gemäss 6 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung beachtet wird. Anlässlich der persönlichen Vorstellung beim Gemeinderat hat die Gesuchstellerin einen guten Eindruck hinterlassen. Anne Schnierer wurde infolge deutscher Muttersprache von der Standortbestimmung Deutsch dispensiert. Die erforderliche Standortbestimmung in Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 269

10 Staatskunde der wbk Dübendorf hat sie erfolgreich bestanden. Einer Einbürgerung steht seitens der Gemeinde nichts entgegen. Gemäss 43 Abs. 1 BüV sind Entscheide in Bürgerrechtsangelegenheiten gebührenpflichtig. Gestützt auf den Gebührentarif (GETA) der Politischen Gemeinde Dänikon wird durch die Gemeinde Dänikon für Bewerberinnen und Bewerber über dem 25. Altersjahr ohne Anspruch auf Einbürgerung eine pauschale Gebühr von CHF erhoben. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Aufnahme von Anne Schnierer, vorbehältlich der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes, zuzustimmen. Antrag Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Schnierer, Anne Elisabeth (w), geb. 21. Mai 1986, von Deutschland wohnhaft Hauptstrasse 27, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 4. Mitteilung an: - Anne Schnierer, Hauptstrasse 27, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Dänikon, 29. Januar 2018 Gemeinderat Dänikon Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 270

11 Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 18 Ziffer 8 der Gemeindeordnung: 1. Unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon aufgenommen: Schnierer, Anne Elisabeth (w), geb. 21. Mai 1986, von Deutschland wohnhaft Hauptstrasse 27, 8114 Dänikon. 2. Dieser Beschluss wird gemäss 17 der Bürgerrechtsverordnung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde ( Furttaler ) und im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. 4. Mitteilung an: - Anne Schnierer, Hauptstrasse 27, 8114 Dänikon, R - Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, Wilhelmstrasse 10, Postfach, 8090 Zürich (Beilage: Akten und Rechtskraftbescheinigung) - Archiv Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 271

12 Jahresrechnungen, Inventare Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Weisung Die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde präsentiert sich wie folgt: a) Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 8'272' Gesamtertrag CHF 8'420' Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung CHF 148' b) Investitionsrechnung - Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 496' Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 25' Ausgabenüberschuss Verwaltungsvermögen CHF 471' Nettoinvestitionen Finanzvermögen Ausgaben Finanzvermögen CHF 42' Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Ausgabenüberschuss Finanzvermögen CHF 42' c) Bilanz Bilanzsumme per CHF 31'610' d) Stand Eigenkapital Total zweckfreies Eigenkapital per CHF 17'492' Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der vorliegenden Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde zuzustimmen. Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 19 Ziffer 4 der Gemeindeordnung: 1. Die Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Dänikon für das Jahr 2017 wird genehmigt. 2. Die Jahresrechnung 2017 wurde unter Anwendung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. Die Gemeindeversammlung Dänikon hat der Ausübung der Pilotfunktion mit Beschluss vom 23. Juni 2011 zugestimmt. 3. Die Erfolgsrechnung präsentiert sich wie folgt: Gesamtaufwand CHF 8'272' Gesamtertrag CHF 8'420' Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung CHF 148' Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 272

13 4. Die Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen präsentiert sich wie folgt: Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 496' Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 25' Ausgabenüberschuss Verwaltungsvermögen CHF 471' Die Investitionsrechnung Finanzvermögen präsentiert sich wie folgt: Ausgaben Finanzvermögen CHF 42' Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Ausgabenüberschuss Finanzvermögen CHF 42' Die Bilanz weist eine Bilanzsumme von CHF 31'610' aus. 7. Das Total des zweckfreien Eigenkapitales beläuft sich per auf CHF 17'492' Der Zinssatz zur internen Verzinsung beträgt gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates Nr. 166 vom 5. Juli 2010 für das Jahr ,06%. 9. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon zu genehmigen. 10. Mitteilung an: - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Intranet: Archiv\02 - Finanzen\Jahresrechnung\2017 (Antrag & Jahresrechnung) - Intranet: RPK\Jahresrechnung\2017 (Antrag & Jahresrechnung) - Finanzverwalter Martin Staubli - Archiv Dänikon, 26. März 2018 Gemeinderat Dänikon Abschied der Rechnungsprüfungskommission 1. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon in der vom Gemeinderat beschlossenen Fassung vom 26. März 2018 geprüft. Die Jahresrechnung weist folgende Grunddaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 8'272' Gesamtertrag CHF 8'420' Ertragsüberschuss CHF 148' Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 496' Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 25' Ausgabenüberschuss Verwaltungsvermögen CHF 471' Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 273

14 Investitionsrechnung Finanzvermögen Ausgaben Finanzvermögen CHF 42' Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Ausgabenüberschuss Finanzvermögen CHF 42' Bilanz: Bilanzsumme CHF 31'610' Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem zweckfreien Eigenkapital zugeführt. Durch den Ertragsüberschuss erhöht sich das zweckfreie Eigenkapital auf CHF 17'492' Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass die Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Dänikon finanzrechtlich zulässig und rechnerisch richtig ist. Die finanzpolitische Prüfung der Jahresrechnung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Regelungen zum Haushaltsgleichgewicht sind eingehalten. 3. Die Rechnungsprüfungskommission hat den Kurzbericht der finanztechnischen Prüfung zur Kenntnis genommen. 4. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon, entsprechend dem Antrag des Gemeinderates, zu genehmigen. Dänikon, 14. Mai 2018 Rechnungsprüfungskommission Dänikon Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 274

15 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 19 Ziffer 4 der Gemeindeordnung: 1. Die Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Dänikon für das Jahr 2017 wird genehmigt. 2. Die Jahresrechnung 2017 wurde unter Anwendung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. Die Gemeindeversammlung Dänikon hat der Ausübung der Pilotfunktion mit Beschluss vom 23. Juni 2011 zugestimmt. 3. Die Erfolgsrechnung präsentiert sich wie folgt: Gesamtaufwand CHF 8'272' Gesamtertrag CHF 8'420' Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung CHF 148' Die Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen präsentiert sich wie folgt: Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 496' Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 25' Ausgabenüberschuss Verwaltungsvermögen CHF 471' Die Investitionsrechnung Finanzvermögen präsentiert sich wie folgt: Ausgaben Finanzvermögen CHF 42' Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Ausgabenüberschuss Finanzvermögen CHF 42' Die Bilanz weist eine Bilanzsumme von CHF 31'610' aus. 7. Das Total des zweckfreien Eigenkapitales beläuft sich per auf CHF 17'492' Der Zinssatz zur internen Verzinsung beträgt gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates Nr. 166 vom 5. Juli 2010 für das Jahr ,06%. 9. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Dänikon zu genehmigen. 10. Mitteilung an: - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Intranet: Archiv\02 - Finanzen\Jahresrechnung\2017 (Antrag & Jahresrechnung) - Intranet: RPK\Jahresrechnung\2017 (Antrag & Jahresrechnung) - Finanzverwalter Martin Staubli - Archiv Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 275

16 57 10 Finanzen Vorschriften, Verträge, Kreisschreiben Gemeindefinanzen, Rechnungslegung Festsetzung Definition für mittelfristigen Rechnungsausgleich Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Weisung Das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (ngg) gilt seit 1. Januar 2018 und beinhaltet in 92 Abs. 1 folgenden Wortlaut: Der Gemeindesteuerfuss wird so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Der Begriff mittelfristiger Ausgleich bedeutet, dass über einen zu definierenden Zeitraum die Aufwandüberschüsse durch Ertragsüberschüsse auszugleichen sind. Die Gemeinden sind somit gefordert, eine Regelung für den mittelfristigen Rechnungsausgleich zu definieren. Der Zweck des mittelfristigen Ausgleichs liegt darin, dass Aufwandüberschüsse innert angemessener Frist durch Ertragsüberschüsse kompensiert werden müssen, um einer Verschuldung des Gemeindehaushaltes vorzubeugen. Folgende Punkte müssen durch die Gemeinde definiert werden: Frist Die Gemeinde regelt, über wie viele Jahre sich der Ausgleichszeitraum erstreckt. Im Merkblatt des Gemeindeamtes des Kantons Zürich vom 15. Mai 2017 wird dabei ein Zeitraum von vier bis acht Jahren als zweckmässig erachtet. Bei der Festlegung des Zeitraumes gilt es zu beachten, dass je kürzer der definierte Zeitraum ist, umso weniger Zeit der Gemeinde bleibt, um einen Aufwandüberschuss durch spätere Ertragsüberschüsse zu kompensieren. Ein kurzer Zeitraum erfordert somit eine strengere Ausgabendisziplin und kann zu unerwünschten Schwankungen beim Steuerfuss führen. Periode und Gegenstand Die Gemeinde regelt die Periode des Ausgleichs, d.h. sie regelt, wie sich der mittelfristige Ausgleich in Vergangenheitsjahre (Rechnungsjahre) und in Zukunftsjahre (Budget- und Planjahre) gliedert. Je mehr Planjahre der mittelfristige Ausgleich hat, desto mehr Zeit bleibt, um die aus den Rechnungsjahren resultierenden Aufwandüberschüsse zu kompensieren. Ein mittelfristiger Ausgleich, der aus mehr Rechnungsjahren als Budget- und Planjahren besteht, lässt wenig Zeit, um die in den Rechnungsjahren angehäuften Aufwandüberschüsse in den Budget- und Planjahren durch Ertragsüberschüsse auszugleichen; das Ruder muss gleichsam rasch herumgerissen werden, was zu unvermittelten Aufwandkürzungen oder vorübergehenden Erhöhungen des Steuerfusses führen kann. Anwendung In der Praxis wird es selbsterklärenderweise nicht so sein, dass die Summe der Ergebnisse der Erfolgsrechnungen über die gewählte Zeitspanne stets exakt auf Null ausgleicht. Somit kann ein auf Null ausgeglichener mittelfristiger Ausgleich auch nicht als absolute und einzuhaltende Zielvorgabe gelten. Es macht somit Sinn zu definieren, wie insbesondere mit einem negativen mittelfristigen Rechnungsausgleich umzugehen ist. Sofern die Ergebnisse der Erfolgsrechnungen der gewählten Zeitspanne einen Aufwandüberschuss ausweisen, soll die Höhe des zweckfreien Eigenkapitales dazu dienen, einen Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 276

17 allfälligen Handlungsbedarf abzuleiten. Als Grenzwert zur Feststellung einer Verfehlung des mittelfristigen Ausgleiches gilt, dass das zweckfreie Eigenkapital per Ende der Planungsperiode den Wert von CHF 10'000'000.- nicht unterschreiten darf. Ansonsten gilt der mittelfristige Ausgleich als verfehlt und nicht eingehalten. Empfehlung Gemeinderat zu Frist und Periode und Gegenstand Der Gemeinderat gelangt zur Ansicht, dass in Abstimmung mit der Finanz- und Investitionsplanung ein Zeitraum von sieben Jahren angemessen ist. Die massgebende Periode soll sich dabei auf zwei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr sowie drei Planjahre beziehen. Somit stellt das letzte Planjahr bei der Berechnung des mittelfristigen Rechnungsausgleiches auch gleichzeitig das letzte Jahr der jeweils nachgeführten Finanzplanung dar. Die Regelung soll erstmals auf die Budgetierung des Jahres 2019 angewendet werden. Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 16 Ziffer 8 und Artikel 19 Ziffer der Gemeindeordnung: 1. Die Regelung zum mittelfristigen Rechnungsausgleich wird wie folgt festgelegt: 1.1. Frist: Der Gemeindesteuerfuss wir so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von sieben Jahren ausgeglichen ist Periode und Gegenstand: Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich über zwei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr sowie drei Planjahre Anwendung: Sofern die Berechnung des mittelfristigen Ausgleiches einen Aufwandüberschuss ausweist gilt der mittelfristige Ausgleich trotzdem als eingehalten, wenn das zweckfreie Eigenkapital am Ende der siebenjährigen Planungsperiode den Wert von CHF 10'000'000.- nicht unterschreitet Übergangsbestimmung: Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich erstmals über die abgeschlossenen Rechnungsjahre 2016 und 2017, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr 2018, das künftige Budgetjahr 2019 und die Planjahre 2020, 2021 und Die Regelung zur Einhaltung des mittelfristigen Rechnungsausgleiches ist ab Erstellung des Budgets 2019 entsprechend der in Ziffer 1.4. ausgeführten Übergangsbestimmung anzuwenden. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 277

18 3. Mitteilung an: - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Swissplan Kommunale Finanzberatung, Matthias Lehmann, Limmatquai 62, 8001 Zürich - Intranet: Archiv\02 - Finanzen\Führungsrelevante GRB s - Intranet: RPK\Informationen\HRM2 - Finanzverwalter Martin Staubli - Archiv Dänikon, 26. März 2018 Gemeinderat Dänikon Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2018 den Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 über die Festsetzung der Definition für mittelfristigen Rechnungsausgleich geprüft und angenommen. Das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 hält in 92 Abs. 1 fest, dass der Gemeindesteuerfuss so festzusetzen ist, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist. Der Gemeinderat beantragt folgende Regeln zum mittelfristigen Rechnungsausgleich: Der Ausgleichszeitraum erstreckt sich über sieben Jahre (gemäss Merkblatt Gemeindeamt vom 15. Mai 2017: 4-8 Jahre), davon sollen zwei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr sowie drei Planjahre berücksichtig werden. Weist die Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs einen Aufwandüberschuss aus, gilt der Ausgleich trotzdem als eingehalten, wenn das zweckfreie Eigenkapital am Ende der siebenjährigen Planungsperiode den Wert von CHF 10 Mio. nicht unterschreitet (Stand Ende 2017: ca. CHF 17 Mio.). Die RPK erachtet diese Regeln als zweckmässig, erlauben sie doch innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens die Rechnung ausgeglichen zu gestalten ohne mit massiven Aufwandkürzungen oder drastischen Steuerfusserhöhungen reagieren zu müssen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung den Antrag des Gemeinderates zur Annahme. Dänikon, 15. Mai 2018 Rechnungsprüfungskommission Dänikon Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 278

19 Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - beschliesst in Anwendung von Artikel 16 Ziffer 8 und Artikel 19 Ziffer der Gemeindeordnung: 1. Die Regelung zum mittelfristigen Rechnungsausgleich wird wie folgt festgelegt: 1.1. Frist: Der Gemeindesteuerfuss wir so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von sieben Jahren ausgeglichen ist Periode und Gegenstand: Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich über zwei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr sowie drei Planjahre Anwendung: Sofern die Berechnung des mittelfristigen Ausgleiches einen Aufwandüberschuss ausweist gilt der mittelfristige Ausgleich trotzdem als eingehalten, wenn das zweckfreie Eigenkapital am Ende der siebenjährigen Planungsperiode den Wert von CHF 10'000'000.- nicht unterschreitet Übergangsbestimmung: Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich erstmals über die abgeschlossenen Rechnungsjahre 2016 und 2017, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr 2018, das künftige Budgetjahr 2019 und die Planjahre 2020, 2021 und Die Regelung zur Einhaltung des mittelfristigen Rechnungsausgleiches ist ab Erstellung des Budgets 2019 entsprechend der in Ziffer 1.4. ausgeführten Übergangsbestimmung anzuwenden. 3. Mitteilung an: - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Swissplan Kommunale Finanzberatung, Matthias Lehmann, Limmatquai 62, 8001 Zürich - Intranet: Archiv\02 - Finanzen\Führungsrelevante GRB s - Intranet: RPK\Informationen\HRM2 - Finanzverwalter Martin Staubli - Archiv Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 279

20 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke Allgemeine Akten Baulandparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739 Veräusserung einer Teilparzelle von maximal 1'100 m 2 Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Weisung Ausgangslage Die Politische Gemeinde Dänikon besitzt auf der Werkhof-Parzelle Bifig, Kat.-Nr. 739, eine grössere Baulandparzelle in der Bauzone WG2. Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 ist Giovanni Marchese, Oberdorfstrasse 48a, Dänikon, an den Gemeinderat gelangt und hat damit sein Interesse für einen Teil der Parzelle Bifig bekundet. Herr Marchese ist seit 26 Jahren Inhaber der Firma Diamar GmbH, die derzeit ihren Sitz in Buchs ZH hat. Die Firma Diamar GmbH ist spezialisiert auf den Handel und die Herstellung von Diamantwerkzeugen. Herr Marchese möchte im Erdgeschoss eine Werkstatt und im Oberschoss Wohnungen erstellen. Projektstudie Wohn- und Gewerbehaus Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Festsetzung des Verkaufspreises auseinander gesetzt. Da es sich um eine gemischte Nutzung von Gewerbe und Wohnen handelt, ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass er den Verkaufspreis für das Bauland pro m 2 auf CHF festlegt. Der Verkauf der Baulandparzelle an Giovanni Marchese zum unterbreiteten m 2 -Preis wird an die nachfolgenden, im Kaufvertrag festgehaltenen Auflagen gebunden: Mit einem Rückkaufsrecht innerhalb von drei Jahren zum gleichen Preis, solange die Parzelle nicht überbaut ist (Baubeginn noch nicht erfolgt), soll das Überbauen des Grundstückes innerhalb der gesetzten Frist sichergestellt werden. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 280

21 Mit dem Vorkaufsrecht zum gleichen Preis für die Dauer von drei Jahren soll sichergestellt werden, dass das Grundstück nicht unüberbaut weiter veräussert werden kann. Mit der folgenden obligatorischen Bestimmung wird vereinbart, dass die gekaufte Parzelle innerhalb einer fünfzehnjährigen Frist nicht weiterverkauft werden darf. Sollte die Parzelle trotzdem verkauft werden, wird je nach Besitzesdauer die nachfolgende Strafzahlung vom Käufer (Giovanni Marchese) an den Verkäufer (Politische Gemeinde) per Kaufdatum fällig: von Besitzesdauer bis Betrag Kaufdatum 5 Jahre CHF 150' Jahre 10 Jahre CHF 100' Jahre 15 Jahre CHF 50'000.- Mit der folgenden obligatorischen Bestimmung wird vereinbart, dass die erstellten Gewerberäume innerhalb einer zehnjährigen Frist nur durch die Firma Diamar GmbH genutzt werden und diese nicht an eine andere Firma vermietet werden. Sollten die Gewerberäume ohne Zustimmung des Gemeinderates Dänikon innerhalb dieser zehnjährigen Frist an eine andere Firma vermietet werden, wird eine Strafzahlung vom Käufer an den Verkäufer im Betrage von CHF 20'000.- fällig. Sollte Giovanni Marchese vor dem Ablauf der in den zwei obligatorischen Bestimmungen festgehaltenen Fristen versterben, wird von den festgehaltenen Strafzahlungen gegenüber den Erben abgesehen. Die Grundbuchgebühren werden zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das Grundstück Kat.-Nr. 739 ist im Inventar der nicht überbauten Liegenschaften im Finanzvermögen mit CHF pro m 2 enthalten. Daraus resultiert für die maximal veräusserte Fläche ein Betrag von CHF 561' Durch den Verkauf der Teilparzelle zu einem Verkaufspreis von CHF pro m 2 resultiert für die maximal veräusserte Fläche ein Betrag von CHF 715'000.-, was einem Buchgewinn von CHF 154'000.- abzüglich der Verkaufsnebenkosten entspricht. Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - in Anwendung von Artikel 19 Abs. 1 Ziff. 7 der Gemeindeordnung beschliesst: 1. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, maximal 1'100 m 2 der Baulandparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739, zu einem m 2 -Preis von CHF 650.-, was einen maximalen Totalbetrag von CHF 715'000.- entspricht, zu veräussern. 2. Die Baulandparzelle wird an Giovanni Marchese, Oberdorfstrasse 48a, 8114 Dänikon, unter den in den Erwägungen aufgeführten Bedingungen verkauft. 3. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, die in den Erwägungen formulierten Rückkaufsrechte, Vorkaufsrechte sowie das Einfordern der Strafzahlungen bei nicht einhalten der Vertragsbestimmungen auszuüben. Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 281

22 4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 5. Mitteilung durch Protokollauszug an: - Giovanni Marchese, Oberdorfstrasse 48a, 8114 Dänikon - Notariat Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Finanzvorstand José Torche - Akten Gemeindeversammlung - Finanzverwaltung Dänikon - Archiv Dänikon, 23. April 2018 Gemeinderat Dänikon Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2018 den Antrag vom Verkauf einer Baulandparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739 geprüft und diesem zugestimmt. Herrn Giovanni Marchese Oberdorfstrasse 48a, 8114 Dänikon, werden maximal 1'100 m 2 Bauland der Werkhofparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739 (Bauzone WG2) zu einem Preis von CHF verkauft, was einem Totalbetrag von CHF 715'000.- entspricht. Erstellt werden soll ein Haus mit Werkstatt für die Firma Diamar GmbH (Handel und Herstellung von Diamantwerkzeugen, zur Zeit in Buchs ZH) im Erdgeschoss, sowie Wohnungen im Obergeschoss. Der Verkauf ist an im Kaufvertrag festgehaltene Auflagen gebunden: Rückkaufsrecht zum gleichen Preis innerhalb von 3 Jahren falls nicht überbaut. Vorkaufsrecht zum gleichen Preis für 3 Jahre, damit nicht unüberbaut weiter veräussert werden kann. Abgestufte Strafzahlung bei Weiterverkauf innerhalb einer 15 jährigen Frist Strafzahlung bei Weitervermietung innert 10 Jahren. Die Grundgebühren werden zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Aus dem Verkauf des Baulandes resultiert für die Gemeinde ein Buchgewinn von CHF 154'000.-, da die Parzelle im Inventar der nicht überbauten Baulandparzellen mit CHF pro m 2 bewertet ist. Die Rechnungsprüfungskommission hält fest, dass der Verkaufspreis vernünftig und die Sicherheit zur Verwirklichung der Bauabsicht gewährleistet ist. Die verbleibende Restgrösse ermöglicht der Gemeinde weitere Projekte. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung den Antrag zu genehmigen. Dänikon, 15. Mai 2018 Rechnungsprüfungskommission Dänikon Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 282

23 Anträge aus der Versammlung Es werden keine Anträge gestellt. Abstimmung Der Gemeindepräsident schreitet zur Abstimmung über den Antrag des Gemeinderates. Die Stimmenzähler melden: Stimmenzähler Ja-Stimmen Nein-Stimmen Total-Stimmen John Scherer Urs Schmidt Total Total anwesende Stimmberechtigte 40 Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Gemeindeversammlung - gestützt auf den Antrag des Gemeinderates - in Anwendung von Artikel 19 Abs. 1 Ziff. 7 der Gemeindeordnung beschliesst: 1. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, maximal 1'100 m2 der Baulandparzelle Bifig, Kat.-Nr. 739, zu einem m2-preis von CHF 650.-, was einen maximalen Totalbetrag von CHF 715'000.- entspricht, zu veräussern. 2. Die Baulandparzelle wird an Giovanni Marchese, Oberdorfstrasse 48a, 8114 Dänikon, unter den in den Erwägungen aufgeführten Bedingungen verkauft. 3. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, die in den Erwägungen formulierten Rückkaufsrechte, Vorkaufsrechte sowie das Einfordern der Strafzahlungen bei nicht einhalten der Vertragsbestimmungen auszuüben. 4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 5. Mitteilung durch Protokollauszug an: - Giovanni Marchese, Oberdorfstrasse 48a, 8114 Dänikon - Notariat Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf - Rechnungsprüfungskommission, Markus Marti, Lettenring 30, 8114 Dänikon - Finanzvorstand José Torche - Akten Gemeindeversammlung - Finanzverwaltung Dänikon - Archiv Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 283

24 Initiativen, Anfragen Anfragen gemäss 17 des Gemeindegesetzes Innert der gesetzlichen Frist ist beim Gemeinderat keine Anfrage nach 17 des zürcherischen Gemeindegesetzes eingegangen. Schluss der Versammlung Zum Schluss fragt der Gemeindepräsident Daniel Zumbach die Versammlungsteilnehmer an, ob jemand gegen die Versammlungsführung oder gegen die Durchführung der Abstimmungen Einwendungen erheben möchte. Dies ist nicht der Fall. Der Versammlungsleiter liest noch die Rechtsmittel vor, die gleichzeitig an die Leinwand projiziert werden: Rechtmittelbelehrung Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen ( 19, 21a und 22 VRG) und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden ( 19, 20 und 22 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen setzt voraus, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt wurden ( 21 VRG). Die Stimmenzähler werden gebeten am Montag, 18. Juni 2018, das Protokoll auf der Gemeindeverwaltung zu unterzeichnen. Er dankt für das Erscheinen und schliesst den offiziellen Teil der Gemeindeversammlung um 20:35 Uhr. Für die Richtigkeit: Der Gemeindeschreiber Lukas Kalberer Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 284

25 Protokollgenehmigung Wir haben das Protokoll geprüft und es als richtig befunden: Funktion: Vorname, Name: Datum: Unterschrift: Gemeindepräsident Stimmenzähler 1 Stimmenzähler 2 Daniel Zumbach John Scherer Urs Schmidt Genehmigung des Protokolls: Behörde: Beschluss-Nr. Datum: Gemeinderat Protokollauflage ab: 22. Juni 2018 Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 285

26 Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 14. Juni 2018 Seite 286

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 8. Dezember 2015 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde

Mehr

der Politischen Gemeinde Dänikon

der Politischen Gemeinde Dänikon 9 Gemeinde Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, Telefon 044 846 50 80, Fax 044 846 50 89, www.daenikon.ch Protokoll der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon Datum: Donnerstag, 15.

Mehr

der Politischen Gemeinde Dänikon

der Politischen Gemeinde Dänikon 7 Gemeinde Dänikon, Oberdorfstrasse, 84 Dänikon, Telefon 44 846 5 8, Fax 44 846 5 89, www.daenikon.ch Protokoll der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Dänikon Datum: Donnerstag, 6. Juni 26 Zeit:

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

P R O T O K O L L. Gemeindeversammlung Regensberg. Mehrzweckraum des Schulhauses. Vorsitz: Gemeindepräsident Peter Wegmüller

P R O T O K O L L. Gemeindeversammlung Regensberg. Mehrzweckraum des Schulhauses. Vorsitz: Gemeindepräsident Peter Wegmüller P R O T O K O L L Gemeindeversammlung Regensberg Datum: Mittwoch, 13.Juni 2018 Ort: Zeit: Mehrzweckraum des Schulhauses 20:00-20:20 Uhr Vorsitz: Gemeindepräsident Peter Wegmüller Protokoll: Gemeindeschreiberin

Mehr

Politische Gemeinde Volken

Politische Gemeinde Volken Politische Gemeinde Volken Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Dezember 2010, 20.25 bis 20.50 Uhr im Gemeindesaal Volken Vorsitz: Martin Keller, Gemeindepräsident Protokoll: Yvonne Leu, Gemeindeschreiberin

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof Einladung zur Gemeindeversammlung Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen sind erstmals alle Stimmberechtigten

Mehr

Politische Gemeinde Schöfflisdorf

Politische Gemeinde Schöfflisdorf Politische Gemeinde Schöfflisdorf Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 07. Juni 2017, 20.00 Uhr Saal (Dachgeschoss) des Gemeindehauses, Oberdorfstrasse 2, Schöfflisdorf Im Anschluss an die Gemeindeversammlung

Mehr

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand ) Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.

Mehr

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse

Mehr

Bürgerrechtsverordnung

Bürgerrechtsverordnung Politische Gemeinde Bassersdorf Bürgerrechtsverordnung vom 12. September 2006 Bürgerrechtsverordnung 2/6 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 Art. 1 Rechtliche Grundlage 3 Art. 2 Sprachform 3 Art.

Mehr

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...

Mehr

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010 Einwohnergemeinde Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren vom. Dezember 00 Stand 8. Februar 0 vom. Dezember 00 Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt, gestützt auf - Bundesgesetz über

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Robert Schuler, Gemeindepräsident Kaspar Büeler, Lukas Graf, Roland Reichlin André Abegg, Gemeindeschreiber

Robert Schuler, Gemeindepräsident Kaspar Büeler, Lukas Graf, Roland Reichlin André Abegg, Gemeindeschreiber 143 Gemeinde STEINEN Gemeindeversammlung Protokoll vom 5. April 2019 Ort: Beginn: Ende: Vorsitz: Stimmenzähler: Protokoll Protokollform: Anwesend: Aula, Steinen 20.15 Uhr 20.35 Uhr Robert Schuler, Gemeindepräsident

Mehr

Gemeindeversammlung Dachsen 30. November Daniel Meister, Gemeindepräsident. Susan Müller, Gemeindeschreiberin. Heinrich Leu

Gemeindeversammlung Dachsen 30. November Daniel Meister, Gemeindepräsident. Susan Müller, Gemeindeschreiberin. Heinrich Leu Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2016, 20.00 Uhr Aula Primarschulhaus Dachsen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Ort: Zahl der anwesenden Stimmberechtigten: Daniel Meister,

Mehr

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen vom 06. Juni 2008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Läufelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:

Mehr

Kath. Kirchgemeindehaus (Franziskuszentrum), Bassersdorf. Jörg Margrit, Rebhaldenstrasse 29, Bassersdorf. Das Stimmrecht wird niemandem bestritten.

Kath. Kirchgemeindehaus (Franziskuszentrum), Bassersdorf. Jörg Margrit, Rebhaldenstrasse 29, Bassersdorf. Das Stimmrecht wird niemandem bestritten. POLITISCHE GEMEINDEVERSAMMLUNG Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Dienstag, 12. September 2006 Ort Dauer Vorsitz Protokoll Als Stimmenzähler werden gewählt Anwesend bei Beginn Nichtstimmberechtigte

Mehr

Bürgerrechtsverordnung

Bürgerrechtsverordnung Bürgerrechtsverordnung vom 3. Dezember 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufnahme von Schweizer Bürgern Art. 1 Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen 3 Art. 2 Gebühren 3 2. Ehrenbürgerrecht

Mehr

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) STADT DÜBENDORF Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) vom 4. September 1995 (revidiert am 2. März 1998) (revidiert am 3. Juni 2002) (gültig ab 1. Januar 2006) (gültig

Mehr

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017 Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012)

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) I. Allgemeine Bestimmungen...2 Massgebliches Recht...2 Bürgerrechtskommission...3 Stadtrat...3 Veröffentlichung...3 II. Die Aufnahme

Mehr

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts.

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts. GESETZ über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) (vom 28. November 2010 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 15a des Bundesgesetzes

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Gemeindekanzlei Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 23 Telefax 044 764 80 29 E-Mail moritz.koller@hausen.zh.ch Homepage www.hausen.ch

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen

Mehr

Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2.

Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2. S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2213.2 Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2. Lesung

Mehr

Ausführungsbestimmungen. für das Einbürgerungsverfahren

Ausführungsbestimmungen. für das Einbürgerungsverfahren Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren vom 6. Mai 0 Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren vom 0. August 007 Der Einwohnergemeinderat Sachseln erlässt, gestützt auf Das

Mehr

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen

Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen Datenschutzreglement der Gemeinde Meggen vom 03. Juli 03 Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich: Dieses Reglement regelt den Datenschutz Personendaten 3 Amtliche Publikation 4 Bekanntgabe von Personendaten

Mehr

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT BUERGERGEMEINDE ROTHENFLUH EINBÜRGERUNGS REGLEMENT vom 7. April 1995 Gültig ab 15. Mai 1995 Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Rothenfluh gestützt auf 26 Abs 1 des

Mehr

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Hüntwangen, Wasterkingen und Wil ZH werden hiermit eingeladen zur

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Hüntwangen, Wasterkingen und Wil ZH werden hiermit eingeladen zur Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Hüntwangen, Wasterkingen und Wil ZH werden hiermit eingeladen zur GEMEINDEVERSAMMLUNG der Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld Montag, 4. Juni

Mehr

in Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3

in Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3 Bürgerrechtsgesetz 0.00 (Vom 0. April 0) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 5 und 55 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt

Mehr

Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr Axioma Nr.

Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr Axioma Nr. GGR Botschaft Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr. 20.3.01 Axioma Nr. 2977 Ostermundigen, 30. Mai 2017 / ArnNie Jahresrechnung 2016;

Mehr

1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke

1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke ALN Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft Walcheplatz 2, 8090 Zürich Telefon: 043 259 27 56 Telefax: 043 259 51 48 Internet: www.landwirtschaft.zh.ch E-Mail: landwirtschaft@bd.zh.ch Empfehlungen

Mehr

Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz

Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz Protokoll GV vom 06. Juni 2017 65 Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz Dienstag, den 06. Juni 2017 um 20.00 Uhr im Schulhaus Biete; bekanntgemacht in den Thuner Amtsanzeigern Nrn. 17/18 vom 27.04. und

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 (inkl. Änderungen bis 17. Dezember 2014) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 I. Allgemeines Rechtliche

Mehr

Montag, 25. Juni 2018, Uhr, Gemeindesaal Altikon. Schönenberger Jörg, Gemeindepräsident

Montag, 25. Juni 2018, Uhr, Gemeindesaal Altikon. Schönenberger Jörg, Gemeindepräsident G e m e i n d e v e r s a m m l u n g ****************************************** Montag, 25. Juni 2018, 20.30 Uhr, Gemeindesaal Altikon Vorsitz: Protokoll: Schönenberger Jörg, Gemeindepräsident Kägi Peter,

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Budget 20.. Kirchgemeinde. Ablieferung an Kirchenpflege. Abnahmebeschluss Kirchenpflege. Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission

Budget 20.. Kirchgemeinde. Ablieferung an Kirchenpflege. Abnahmebeschluss Kirchenpflege. Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission Budget 20.. Kirchgemeinde Ablieferung an Kirchenpflege Abnahmebeschluss Kirchenpflege Ablieferung an Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Rechnungsprüfungskommission Abnahmebeschluss Kirchgemeindeversammlung

Mehr

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung,

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung, Einbürgerungsverordnung 5. Einbürgerungsverordnung der Stadt Schaffhausen vom. April 000 Der Grosse Stadtrat Schaffhausen, In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 7. August 998 und Art.

Mehr

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G SEKUNDARSCHULGEMEINDE RÜMLANG-OBERGLATT POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R

Mehr

Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung. Montag, 12. Juni 2017, Uhr. In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer

Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung. Montag, 12. Juni 2017, Uhr. In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Neerach werden auf Montag, 12. Juni 2017, 20.00 Uhr In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer Gemeindeversammlung

Mehr

Politische Gemeinde Elsau

Politische Gemeinde Elsau Politische Gemeinde Elsau Protokoll 29/17 29. Gemeindeversammlung Vom Montag, 10. Dezember 2018, 21.00 bis 21.15 Uhr im Singsaal Oberstufenschulhaus Ebnet Vorsitz: Protokoll: Jürg Frutiger, Gemeindepräsident

Mehr

GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT

GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Einbürgerungsreglement der Gemeinde Kienberg Präambel Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieses Reglementes, die eine weibliche und eine

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung

Einwohnergemeindeversammlung Einwohnergemeindeversammlung Traktandenliste und Anträge des Gemeinderates Silenen zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 16. Mai 2018 Einwohnergemeinderat Gotthardstrasse 217 6473 Silenen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Einbürgerungsreglement

EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Einbürgerungsreglement 2 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Einbürgerungsreglement GEMEINDE OBERDORF / Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberdorf, gestützt auf 26 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes

Mehr

Katholisches Kirchgemeindehaus, Äussere Auenstrasse, Bassersdorf

Katholisches Kirchgemeindehaus, Äussere Auenstrasse, Bassersdorf Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Dienstag, 24. Juni 2014 Ort Katholisches Kirchgemeindehaus, Äussere Auenstrasse, Bassersdorf Dauer 19:30 bis 21:00 Vorsitz Protokoll Gemeindepräsidentin

Mehr

2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE

2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE 9 2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE um 20.00 Uhr im Restaurant Rössli, Arnisäge Vorsitz Gemeindeversammlungsleiter Kurt Rothenbühler, Arni Sekretärin Gemeindeschreiberin

Mehr

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Leitfaden Einbürgerungsverfahren Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber mit bedingtem Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - in der

Mehr

Vollständigkeitserklärung zur Jahresrechnung Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans

Vollständigkeitserklärung zur Jahresrechnung Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans Kirchgemeinde Dürrenroth Jahresrechnung 2017 Inhaltsverzeichnis Vorbericht II - VI Abschreibungstabelle 1 Verpflichtungskreditkontrolle 2 Nachkredittabelle 3 Laufende Rechnung 4-10 Investitionsrechnung

Mehr

Verordnung. Gemeindebürgerrecht

Verordnung. Gemeindebürgerrecht Gemeinde Wasterkingen Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. Juli 2012 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Massgebendes Recht 3 Art. 2 Geschlechtsneutralität 3 B. EINBÜRGERUNG

Mehr

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement vom 5. November 009 Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement Seite von 5 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Anwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes

Mehr

E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t

E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t vom 4. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis A. Geltungsbereich Grundsatz... B. Voraussetzungen zur Einbürgerung Niederlassung... Integration... C. Anspruch auf Einbürgerung

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT der Bürgergemeinde Füllinsdorf vom 16. Dezember 2008 Die Bürgergemeinde-Versammlung der Gemeinde Füllinsdorf erlässt, gestützt auf 26 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar

Mehr

Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)

Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gemeindeverwaltung präsidiales + controlling Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gültig ab dem 1.1.2018 Am 1.1.2018 sind die vom Bund neu

Mehr

BÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement

BÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement BÜRGERGEMEINDE BUUS Einbürgerungsreglement Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 0..08 Seite Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Buus, gestützt auf 4 Absatz Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft

Mehr

Gemeindeversammlung 12. Juni 2018

Gemeindeversammlung 12. Juni 2018 Gemeindeversammlung 12. Juni 2018 Herzlich willkommen! 12. Juni 2018 1 Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017 2. Genehmigung der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) 3. Keine

Mehr

Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)

Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gemeindeverwaltung präsidiales + controlling Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gültig ab dem 1.1.2018 Am 1.1.2018 sind die vom Bund neu

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Arlesheim vom 22. Juni 1994 1 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Arlesheim, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst: A. Geltungsbereich 1

Mehr

I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen

I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen 4.00 Bürgerrechtsgesetz vom. September 99 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Erwerb Art. Erwerb und Verlust des Gemeinde-

Mehr

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren 2 A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement Einbürgerungsreglement der Gemeinde Therwil vom 25. Mai 2007 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Therwil, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst: A. Geltungsbereich

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches

Mehr

BÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM

BÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM BÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 INHALTSVERZEICHNIS A. GELTUNGSBEREICH SEITE 1 Grundsatz 3 B. VORAUSSETZUNGEN DER EINBÜRGERUNG

Mehr

Traktandenliste und Beleuchtender Bericht

Traktandenliste und Beleuchtender Bericht GEMEINDEVERSAMMLUNG POLITISCHE GEMEINDE Mittwoch, 13. März 2019, 20.00 Uhr Turnhalle Geissberg, Wolfhausen Traktandenliste und Beleuchtender Bericht Zur Behandlung gelangen die folgenden Geschäfte: Allgemeine

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Oberwil BL vom Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99, beschliesst: A.

Mehr

EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN

EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN GEMEINDE BIRSFELDEN 40 - EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN VOM 0. MÄRZ 006 Inhaltsverzeichnis. Grundsatz.... Wohnsitz... 3. Eignung... 4. Leumund... 5. Anspruch... 6. Gesuchseinreichung...

Mehr

Protokoll über die Versammlung der Politischen Gemeinde Tägerwilen vom 9. Dezember 2014

Protokoll über die Versammlung der Politischen Gemeinde Tägerwilen vom 9. Dezember 2014 Datum Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort und Zeit Vorsitz Protokoll Stimmrechtsausweise Tägerwilen, Bürgerhalle, 20.00 21.30 Uhr Thalmann Markus, Gemeindeammann Beneduce Alessio, Gemeindeschreiber Diese wurden

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN Einbürgerungsreglement vom 0. Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung Zunzgen beschliesst, gestützt auf 6 Abs. des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99 A. Geltungsbereich Grundsatz

Mehr

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Erlass einer Verordnung zur Einführung

Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Erlass einer Verordnung zur Einführung Gemeindeversammlung 4. Dezember 2017 Antrag des Gemeinderats 3 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell Erlass einer Verordnung zur Einführung Stäfa, 4. Oktober 2017 4.10.2017 Seite 2-13 3 Harmonisiertes

Mehr

HRM2 für Nicht-Finanzfachleute

HRM2 für Nicht-Finanzfachleute Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes HRM2 für Nicht-Finanzfachleute Fachtagung Fachsektion Gemeindeschreiber/-in VZGV vom 9. November 2017 Thomas Kuoni, Direktor 9. November 2017, Seite 1 HRM2 kommt HRM2

Mehr

Weisungsheft. Kirchgemeindeversammlung

Weisungsheft. Kirchgemeindeversammlung Kirchgemeindeversammlung Weisungsheft Sonntag, 11. November 2018 10:15 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst Evangelisch-reformierte Kirche, Rüschlikon Traktanden 1. Bericht der Kirchenpflege 2. Finanzplanung

Mehr

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 GEMEINDE ISENTHAL REGLEMENT über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 Die Gemeindeversammlung Isenthal, gestützt auf Artikel 106 und 110 der Kantonsverfassung,

Mehr

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Freitag, 25. Mai 2018, 20.00 Uhr, Turnhalle, Seelisberg E I N W O H N E R G E M E I N D E - V E R S A M M L U N G Traktanden 1. Begrüssung 2. Informationen

Mehr

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite A Geltungsbereich Grundsatz... 3 B VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBÜRGERUNG Wohnsitz... 3 3 Eignung... 4 4 Leumund... 4 C ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG

Mehr

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten

Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus. Statuten Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus Statuten 1 FIRMA, SITZ UND DAUER. Art. 1 Unter dem Namen Verein Triesenberg-Malbun-Steg-Tourismus, im Weiteren dieser Statuten Verein genannt, besteht ein Verein

Mehr

Informations- und Datenschutzreglement

Informations- und Datenschutzreglement Gemeinderat Tel. 041 979 80 80 gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 Fax 041 979 80 89 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Hergiswil b.

Mehr

Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Juni 2018

Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 KANTON ZÜRICH 1.6.18/11 :5 Eidgenössische Volksabstimmung vom 1. Juni 218 Bezirk Dielsdorf ohne Stimm- Brieflich Brieflich nicht Urnen vorzeitig rechtsausweise 32 123 24 11 88 Vorlage 1: Volksinitiative

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI vom. Dezember 07 Die Bürgergemeinde Oberägeri gibt sich gestützt auf 69 Ziff. a des Gemeindegesetzes vom 4. September 980 folgende Gemeindeordnung: I. ALLGEMEINES

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen

Mehr

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den

Mehr

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Gemeindeverfassung Buchberg. ab 1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen Reglement für

Mehr

OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli

OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli OrtsbürgergemeindeVersammlung Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 13.30 Uhr Holzlagerschopf Brandeggli Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 1.30 Uhr,

Mehr

GEMEINDE. schwyz. Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version

GEMEINDE. schwyz.   Mittwoch, 9. Dezember Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG. vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDE schwyz www.gemeindeschwyz.ch Mittwoch, 9. Dezember 2015 20.00 Uhr, MythenForum Schwyz VORANSCHLAG 2016 vom Stimmbürger genehmigte Version GEMEINDEVERSAMMLUNG SCHWYZ MITTWOCH, 9. DEZEMBER 2015

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung Luterbach

Einwohnergemeindeversammlung Luterbach Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Luterbach Termin Donnerstag, 8. Juni 2017 Ort/Zeit Schulhaus, Aula, 19.30 20.10 Uhr Vorsitz Protokollführer Publikation Aktenauflage Michael Ochsenbein, Gemeindepräsident

Mehr

Einbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht:

Einbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht: Einbürgerungsreglement Inhaltsübersicht: Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Wahlen erlässt, gestützt auf 4 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft vom 9. April 08 (BüG BL), folgendes

Mehr

Gemeindeverfassung Neunkirch

Gemeindeverfassung Neunkirch Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement Einbürgerungsreglement der Gemeinde Ettingen vom 21. November 2007 [1] Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Ettingen, gestützt auf 26 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:

Mehr

Gemeinderat Trüllikon

Gemeinderat Trüllikon Gemeinde Trüllikon Einladung zur Gemeindeversammlung Dienstag, 4. Dezember 2018, 20.00 Uhr, im Foyer der Mehrzweckhalle (Schulhaus Trüllikon) zur Behandlung folgender Geschäfte A. Politische Gemeinde 1.

Mehr

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Uerkheim erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 folgende Gemeindeordnung A Allgemeine Bestimmungen 1 Begriff

Mehr

Weisungen der politischen Gemeinde Dägerlen für die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2018

Weisungen der politischen Gemeinde Dägerlen für die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2018 Traktandum Nr. 2: Genehmigung der Jahresrechnung 2017 Bericht Die Laufende Rechnung schliesst bei Fr. 4 896 714.97 Aufwand und Fr. 4 620 854.10 Ertrag mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 275 860.87 ab.

Mehr

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 17. Dezember 2013 Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat

Mehr

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Anlässlich der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 21. Juni 2016 wurden

Mehr

Geltendes Recht (bisher) Vernehmlassungsentwurf vom 11. März 2016

Geltendes Recht (bisher) Vernehmlassungsentwurf vom 11. März 2016 Nr. 600 Änderung von Erlassen im Zusammenhang mit der Revision des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen Das Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (SRL Nr. 600) vom 3.

Mehr