Gemeinderat Trüllikon

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1 Gemeinde Trüllikon Einladung zur Gemeindeversammlung Dienstag, 4. Dezember 2018, Uhr, im Foyer der Mehrzweckhalle (Schulhaus Trüllikon) zur Behandlung folgender Geschäfte A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % der einfachen Staatssteuer. 2. Genehmigung Kreditantrag Strassensanierung Winkel über CHF Vorberatung Kreditantrag GWP Etappe 2 Gebiet Rudolfingen über CHF Anfragen gemäss 17 Gemeindegesetz B. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzung des Steuerfusses auf 48 % der einfachen Staatssteuer 2. Anfragen gemäss 17 Gemeindegesetz Die Akten und das Stimmregister liegen ab Dienstag, 20. November 2018, in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalterstunden zur Einsicht auf. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Trüllikon, 16. November 2018 Gemeinderat Trüllikon Primarschulpflege Trüllikon Aus ökologischen und ökonomischen Gründen werden die Einladungen der Gemeindeversammlung wo möglich kurz gestaltet. Unter anderem wird darauf verzichtet, die Voranschläge ausführlich zu publizieren. Allen Interessierten stehen jedoch im Internet unter der Adresse die vollständigen Voranschläge sowie weitere Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Falls Sie keinen Internetzugang haben oder die Unterlagen in Papierform wünschen, zögern Sie nicht, die Gemeindeverwaltung (Tel , info@truellikon.ch) zu kontaktieren. Diese wird Ihnen gerne ein gedrucktes Exemplar zustellen.

2 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten A. Politische Gemeinde 1. Budget 2019, Genehmigung Auszug aus dem Budget 2019:

3 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Erfolgsrechnung - Zusammenzug nach Aufgabenbereich Konto Erfolgsrechnung Funktionale Gliederung ER Budget 2019 Aufwand Ertrag Budget 2018 Aufwand Ertrag 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 839' ' ' ' Netto Aufwand 233' ' ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND 330' ' ' ' SICHERHEIT Netto Aufwand 314' ' BILDUNG Netto Aufwand KULTUR, SPORT UND 117' ' ' ' FREIZEIT Netto Aufwand 112' ' GESUNDHEIT 515' ' ' ' Netto Aufwand 470' ' SOZIALE SICHERHEIT 957' ' ' ' Netto Aufwand 495' ' VERKEHR UND 394' ' ' ' NACHRICHTENÜBERMITTLUN G Netto Aufwand 247' ' UMWELTSCHUTZ UND 719' ' ' ' RAUMORDNUNG Netto Aufwand 107' ' VOLKSWIRTSCHAFT 178' ' ' ' Netto Ertrag 24' ' FINANZEN UND STEUERN 1'108' '065' '184' '074' Netto Ertrag 1'956' '890' Total Gesamttotal 5'162' '162' '030' '030' '162' '162' '030' '030'500.00

4 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Bericht zum Budget 2019 Mit dem Budget 2019 kommen erstmals die neuen Rechnungslegungsvorschriften und der neue Kontenrahmen HRM2 zur Anwendung. Das Budget besteht aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung mit den geplanten Ausgaben und Einnahmen gesondert für das Verwaltungs- und Finanzvermögen. Ebenfalls sind die Informationen zum Haushaltsgleichgewicht offen zu legen.

5 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Die Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von CHF aus. Wie bereits in den Vorjahren zeichnen sich Mehrausgaben im sozialen Bereich, wie Pflegefinanzierung und Zusatzleistungen, ab. Gemäss 95 und 96 des Gemeindegesetzes muss jährlich der Finanz- und Aufgabenplan festgelegt werden und zusammen mit dem Budget der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet werden. Der Finanz- und Aufgabenplan für die Politische Gemeinde und die Primarschulgemeinde wurde durch das Beratungsbüro Swissplan erstellt. Steuerfuss Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss der politischen Gemeinde um 3 % auf 44 % der einfachen Staatssteuer zu erhöhen. Das vollständige Budget 2019 finden Sie unter

6 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Antrag an die Gemeindeversammlung Beschluss der Gemeindeversammlung Trüllikon über die 1. Genehmigung des Budgets 2019 der Politischen Gemeinde Trüllikon 2. Festsetzung des Steuerfusses auf 44 % vom 4. Dezember 2018 Die Gemeindeversammlung auf Antrag des Gemeinderates sowie in Anwendung von Art. 14, Abs. 1, Ziffern 1 und 2 der Gemeindeordnung vom 31. Oktober 2005 b e s c h l i e s s t : 1. Das Budget der Politischen Gemeinde Trüllikon für das Rechnungsjahr 2019 wird genehmigt. 2. Der budgetierte Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung von CHF wird wie folgt gedeckt: - Steuern: 44 % der einfachen Staatssteuer CHF 912' Entnahme aus dem Eigenkapital CHF /. Total CHF * * * * *

7 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten - 7 -

8 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Genehmigung Kreditantrag Strassensanierung Winkel über CHF Die Strasse Winkel ist in die Jahre gekommen und es besteht ein dringender Sanierungsbedarf. Gleichzeitig wurde geprüft, ob die Leitungen unter Boden ebenfalls eine Sanierung benötigen. Diese sind jedoch noch in gutem Zustand. Die geplante Strassensanierung Winkel beträgt eine Länge von 110m. Die Breite variiert zwischen m. Es werden die Abschlüsse neu erstellt, neue Schlammsammler und Einlaufschächte eingesetzt, der Belag ersetzt und die Verbundstein-Plätze angepasst. Gemäss Richtofferte werden die Kosten der Sanierung auf rund Fr geschätzt. Die Kosten der Bauleitung / Honorar werden mit 6.8% der Bauabrechnung, rund Fr kalkuliert. Dies ergibt eine gerundete Bausumme von CHF Gemäss Art. 14, Abs. 2, Ziffer 1, sind einmalige Ausgaben über Fr durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. Der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 soll deshalb ein Kredit von CHF für die Sanierung der Strasse Winkel beantragt werden. Antrag an die Gemeindeversammlung Beschluss der Gemeindeversammlung Trüllikon über die Genehmigung Kreditantrag für die Sanierung der Strasse Winkel über CHF vom 4. Dezember 2018 Die Gemeindeversammlung auf Antrag des Gemeinderates sowie in Anwendung von Art. 14, Abs. 2, Ziffer 1, der Gemeindeordnung vom 31. Oktober 2005 b e s c h l i e s s t : Der Kreditantrag für die Sanierung der Strasse Winkel über CHF wird genehmigt. * * * * *

9 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten - 9 -

10 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Vorberatung Kreditantrag GWP Etappe 2 Gebiet Rudolfingen über CHF Für 2019 ist geplant, den Anschluss an die Gruppenwasserversorgung Kohlfirst zu erweitern sowie den Bezugsschacht Rudolfingen zu realisieren. Hierfür wurde beim Ingenieurbüro F + H Partner, Rickenbach Sulz, eine Offerte eingeholt. Diese beläuft sich auf CHF (Baukosten) zzgl. CHF (Honorarkosten) zzgl. CHF (Nebenkosten). Der Betrag wird in die Investitionsrechnung 2019 aufgenommen. Gemäss Art. 8 i.v.m. Art. 13 Ziff. 8 Gemeindeordnung ist für diesen Kredit eine obligatorische Urnenabstimmung notwendig. Dies bedingt eine Vorberatung an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Die Urnenabstimmung wird für den 10. Februar 2019 vorgesehen. * * * * *

11 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten

12 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten B. Primarschulgemeinde 1. Budget 2019, Genehmigung Für die eilige Leserschaft Der Aufwand im Budget 2019 konnte mit 1,99 Millionen noch unter der 2 Millionen Grenze gehalten werden. Dennoch ist dies eine Kostensteigerung von CHF gegenüber dem Budget 2018 und CHF gegenüber der Rechnung Obwohl der Sachaufwand um CHF höher budgetiert wird als im Budget 2018 ist dieser auf dem Niveau der Rechnung Der Personalaufwand fällt um CHF höher aus als im Budget Massgebende Aufwandsteigerungen sind auch bei den Sonderschulungsmassnahmen auszumachen. Diese werden immer mehr von Bedeutung und können sehr stark schwanken. Insbesondere fremdplatzierte Lösungen sind sehr kostenintensiv. Mit dem Sanierungsprogramm der Liegenschaften kommt ein weiterer Faktor hinzu der sich in Form von jährlich höheren Abschreibungen niederschlägt. Im Budget 2019 sind CHF Abschreibungen budgetiert. Diese werden mit den geplanten Erneuerungsmassnahmen in den nächsten 4-8 Jahren auf ca. CHF jährlich ansteigen. Die Ertragsseite zeigt sich mit 1,85 Millionen sehr stabil mit leichten Aufwärtstrend. Mit den festgelegten finanzpolitischen Zielsetzungen will die Schulbehörde das Haushaltsgleichgewicht sicherstellen und die Vermögenslage auf dem vorhandenen Niveau halten. Obwohl im Budget 2019 ein Aufwandüberschuss von CHF budgetiert wird sieht das Haushaltsgleichgewicht aufgrund der positiv abgeschlossenen Jahresrechnungen der vergangenen Jahre gut aus. Aus heutiger Sicht gibt es noch keinen Grund, am Steuersatz etwas zu verändern, weshalb dieser auf 48% belassen wird. Der Selbstfinanzierungsgrad besitzt im Budget 2019 aufgrund des grossen Sanierungsprojektes KiGa keine Aussagekraft. Antrag der Schulpflege 1 Die Schulpflege hat das Budget 2019 der Primarschule Trüllikon an der Sitzung vom genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 1'998' Gesamtertrag Fr. 1'910' Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss Fr. -88' Verwal- Investitionsrechnung tungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen Fr. 1'979' Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. - Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. -1'979' Investitionsrechnung Finanzvermögen Ausgaben Finanzvermögen Fr. - Einnahmen Finanzvermögen Fr. - Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. - Einfacher Gemeindesteuerertrag (100 %) Fr. 2'073' Steuerfuss 48% Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzfehlbetrag belastet. 2 Die Schulpflege beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2019 der Primarschule Trüllikon zu genehmigen und den Steuerfuss auf 48% (Vorjahr 48%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen. Weitere Information entnehmen Sie der folgenden Seite oder im detaillierten Budget 2019.

13 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Kommentar der Primarschulpflege Die wirtschaftliche Lage der Primarschule Trüllikon kann als gut betrachtet werden. Das Umfeld deutet aber darauf hin, dass künftig höhere Kosten zur Erbringung der Leistungen notwendig werden. Gerade im Sonderschulbereich können die Aufwände stark schwanken, da externe Beschulungsmassnahmen sehr schnell hohe Kosten verursachen können. Die Primarschule ist bestrebt (wie auch vom Volkschulamt vorgesehen) möglichst alle Schüler und Schülerinnen selbst zu beschulen, um externen Beschulungskosten zu vermeiden. Aber auch der integrative Ansatz ist, wenn auch mit weniger, dennoch mit Kosten verbunden. Seit ca. 3 Jahren hat es sich die Schulpflege zur Aufgabe gemacht den Liegenschaften wieder mehr Beachtung zu schenken, um den Werterhalt und die Sicherheit des Betriebes sicher zu stellen. Das Eigenkapitel welches in den letzten Jahren langsam aber kontinuierlich angewachsen ist, soll dazu verwendet werden, um längst notwendige Sanierungsarbeiten durchzuführen. Die Schulpflege sieht deshalb vor, die liquiden Mittel zugunsten der Infrastruktur in den nächsten Jahren um 30-50% abzubauen. In der aktuellen Legislatur hat es sich die Schulpflege zum Ziel gesetzt, folgende Projekte umzusetzen: - Digitalisierung (Verbessern, Sichern und Archivieren des Wissens der Behörde und des Schulbetriebes) - Instandstellung der Liegenschaften mit den Hauptzielen Sicherstellen des Betriebs, Sicherheit und der Werterhaltung. Dies hat vor allem bei den Liegenschaften monetäre Auswirkungen in Form von Investitionen in den nächsten Jahren. Vorgesehen ist jährlich zwischen 20-25% der Einfachen Gemeindesteuer dafür aufzuwenden. Dies entspricht ca. CHF pro Rechnungsjahr. Um die Investitionen in die Infrastruktur möglichst nachhaltig zu gestalten, wird ein Gesamtsanierungsplan erarbeitet, wobei vor allem die Punkte Sicherheit und Energie im Fokus stehen. Der Betrieb, vor allem die Personalkosten, sind im aktuellen Budget nochmals deutlich höher als im Vorjahresbudget. Die Klassenkonstellationen sind im laufenden Schuljahr nicht ganz so optimal wie noch in den letzten zwei Jahren. Die starken Jahrgangschwankungen lassen das angestrebte Modell mit drei Klassenzügen nicht zu. Auch kann man erkennen, dass der vorgezogene Einschulungszeitpunkt, auch wenn dies nur ein paar Wochen sind, zu mehr und intensiverer Betreuung führt, da die Kinder nun noch jünger starten und teilweise noch nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Dies zieht sich dann auch über die folgenden Schulstufen hinweg. Auch ist zu beobachten, dass mehr Zeit in das Erlernen und Vermitteln von Sozialkompetenzen investiert werden muss, z.b. in Form von SSA, Klassenassistenzen und weiteren Betreuungsangeboten. Auch der administrative Aufwand hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen, was sich auch auf die Kosten der Administration auswirken. Die Sonderbeschulungsmassnahmen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich wieder auf Vorjahreswerte zurückgehen. Auf der Aufwandseite gibt es noch Potential Kosten zu sparen und die Mittel effektiver einzusetzen. Durch das lineare Abschreiben der Investitionen bleiben diese zwar länger erhalten, die Höhe ist dafür aber auch deutlich niedriger, was sich dann in der Erfolgsrechnung auch bemerkbar macht. Dennoch ist der haushälterische Umgang angezeigt. Was aber nicht ignoriert werden kann, ist die Tatsache, dass die effektiven Kosten für das Aufrechterhalten des Schulbetriebes deutlich angestiegen sind. Die einzige Möglichkeit war bis anhin, die Laufende Rechnung bzw. neu die Erfolgsrechnung zulasten der Infrastruktur zu entlasten. Dies ist aber nicht nachhaltig und entspricht nicht dem Anspruch der heutigen Rechnungslegung. Es wird nun versucht, dies mit HRM2 besser abzubilden. Ob dies gelingt wird die Zukunft zeigen. Die finanzielle Belastung, insbesondere für kleine Gemeinden, wird zunehmen und es werden künftig neue Wege beschritten werden müssen, um diesem Umstand entgegen zu wirken. Obwohl im Budget ein Aufwandüberschuss ausgewiesen werden muss, wird der aktuelle Steuersatz beibehalten, da die Schulpflege die Entwicklung sorgsam beobachtet. * * * * *

14 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten

15 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember Einladung an die Stimmberechtigten Protokollauflage und Rechtsmittel Die Protokolle der Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde vom 4. Dezember 2018 können ab Dienstag, 11. Dezember 2018, in der Gemeindeverwaltung Trüllikon während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 24. Dezember 2018 bis und mit 4. Januar 2019 geschlossen bleibt. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen - wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen ( 19 Abs. 1 lit. c i.v.m. 21a und 22 VRG) - und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden ( 19 Abs. 1 lit. a i.v.m. 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie 20 Abs. 1 und 22 Abs. 1 VRG) Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. * * * * *

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