Traktandenliste und Beleuchtender Bericht

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1 GEMEINDEVERSAMMLUNG POLITISCHE GEMEINDE Mittwoch, 13. März 2019, Uhr Turnhalle Geissberg, Wolfhausen Traktandenliste und Beleuchtender Bericht Zur Behandlung gelangen die folgenden Geschäfte: Allgemeine Informationen Seiten Abnahme Budget 2019 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) Seiten Festsetzung Steuerfuss Seiten Beantwortung allfälliger Anfragen nach 17 Gemeindegesetz Seite 11 Aktenauflage Die zur Behandlung bestimmten Anträge und die dazugehörigen Akten liegen ab Dienstag, den 12. Februar 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf (Schalter der Abteilung Präsidiales und Kultur, Gemeindehaus 1. Stock). Eine Papierversion des Beleuchtenden Berichts des Gemeinderates zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann per Telefon sowie per bestellt werden. Stimmrecht In der Gemeindeversammlung sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, stimmberechtigt.

2 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 2 Anfragen nach 17 Gemeindegesetz (GG) Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse der politischen Gemeinde Anfragen nach 17 GG einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Solche Anfragen sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet. Rechtsmittel Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen ( 19 Abs. 1 lit. c i.v.m. 19b Abs. 2 lit. c sowie 21a und 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden ( 19 Abs. 1 lit. a und d i.v.m. 19b Abs. 2 lit. c sowie 20 und 22 Abs. 1 VRG). Der Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden sind ( 21a Abs. 2 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich beizulegen. Können Mängel eines Protokolls nicht im Rahmen eines Rekurses geltend gemacht werden, steht jeder Person die Aufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Die Aufsichtsbeschwerde ist ebenfalls an den Bezirksrat Hinwil zu richten. Der Gemeinderat

3 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 3 Traktandum 1: Abnahme Budget 2019 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung); Traktandum 2: Festsetzung Steuerfuss Referent: Thomas Illi, Ressortvorstand Finanzen Was bisher geschah Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 hat das Budget 2019 zurückgewiesen. Die Stimmberechtigten verlangten vom Gemeinderat grössere Sparmassnahmen und eine massvollere Investitionsplanung. Seither hat die Gemeinde ein Notbudget, wonach nur noch unerlässliche Ausgaben getätigt werden dürfen. Unerlässlich sind Ausgaben dann, wenn sie zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemässen Ganges der Verwaltung dienen. Ausgaben, die ohne Schaden bzw. Mehrkosten für die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, sind zu verschieben. Wenn eine Ausgabenminderung bzw. der Verzicht auf eine Ausgabe möglich ist, muss die Gemeinde ihr Dienstleistungsangebot einschränken. Anpassung des Budgets 2019 infolge 119 Gemeindegesetz Der Gemeinderat hat am 9. Januar 2019 das überarbeitete Budget 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 verabschiedet. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat die Budgetvorlage ebenfalls geprüft und beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget gemäss Antrag des Gemeinderates festzusetzen. Der Gemeinderat hat die Steuerkraftzuschüsse für das überarbeitete Budget 2019 wie von 119 Gemeindegesetz verlangt, zeitlich abgegrenzt. Der Regierungsrat hat die Bezirksräte aufgefordert, die Einhaltung von 119 GG zu überprüfen. Die Abgrenzung der Steuerkraftzuschüsse basiert auf einer Schätzung. Der Bezirksrat Hinwil hat nun festgestellt, dass aus dieser Abgrenzung eine Differenz von CHF resultiert (CHF anstelle von CHF ). Daraus folgert der Bezirksrat, dass die Vorgaben von 119 GG nicht eingehalten sind. Der Bezirksrat hat den Gemeinderat am 14. Februar 2019 aufgefordert, diese Differenz zu bereinigen. Der Gemeinderat ist dieser Aufforderung gefolgt und hat das Budget angepasst. Im Ergebnis hat sich der Ertrag um CHF reduziert von CHF auf neu CHF Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung beträgt neu CHF anstelle von CHF Der maximal zulässige Aufwandüberschuss ist nach wie vor eingehalten. Diese Anpassung hat keine Auswirkungen auf den Steuerfuss. In der Zwischenzeit hat der Kantonsrat 119 GG geändert. Neu liegt es im Ermessen der Gemeinden, ob sie den Ressourcenausgleich zeitlich abgrenzen wollen. Diese Gesetzesänderung tritt voraussichtlich per 1. April 2019 in Kraft. Auftrag Der Gemeinderat hat den Auftrag der Gemeindeversammlung ernst genommen und den Aufgaben- und Finanzplan sowie das Budget (Erfolgsrechnung samt Investitionsrechnung) überarbeitet.

4 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 4 Damit ein Steuerprozent eingespart werden kann, muss ein Sparpotential von CHF vorhanden sein. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Prozent des einfachen Gemeindesteuerertrages (= CHF ) zuzüglich des auf diesen Betrag entfallenden Anteils am kantonalen Ressourcenzuschuss (= CHF ). Umsetzung des Auftrages Im Rahmen der Prüfung des Aufgabenplanes hat der Gemeinderat für das Jahr 2019 Investitionen gestrichen und einige auf spätere Jahre verschoben. Dadurch konnten die Nettoinvestitionen von ursprünglich CHF um CHF auf CHF reduziert werden. Ganz gestrichen wurden die folgenden Investitionen: Konto-Nr : Nachtabkühlung Schulhaus Bergli 2: CHF Konto-Nr : Ersatz Ballfang Fussballplatz: CHF Konto-Nr : Projektierung neues Garderobengebäude Bad Egelsee: CHF Weil die Erfolgsrechnung bei Investitionen lediglich durch die Abschreibungen belastet wird, konnte aufgrund dieser Sparmassnahmen der Aufwand in der Erfolgsrechnung nur um CHF reduziert werden. Anschliessend wurde das Budget von Grund auf im Sinne von 101 Abs. 1 GG überarbeitet. Dadurch konnte der Aufwandüberschuss von ursprünglich CHF um CHF auf CHF reduziert werden. Auch nach der Überarbeitung des Budgets (Erfolgsrechnung samt Investitionsrechnung) resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF , welcher dem Eigenkapital belastet werden muss. Alle Sparbemühungen haben somit keinen Einfluss auf den ursprünglich beantragten Steuerfuss. Das gemäss den Vorgaben der Gemeindeversammlung und des Bezirksrates überarbeitete Budget der Politischen Gemeinde für das Jahr 2019 liegt zur definitiven Abnahme durch die Gemeindeversammlung vor. Zusammenfassend weist das Budget folgende Zahlen aus: Funktionale Gliederung Budget 2019 Budget 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 3'084' '700 3'632' '500 1 Öffentliche Ordnung und 1'589' '100 1'447' '000 Sicherheit 2 Bildung 17'110' '600 17'663' '106 3 Kultur, Sport und Freizeit 635' ' ' '700 4 Gesundheit 2'506'600 5'800 2'538'600 5'800 5 Soziale Sicherheit 6'726'300 2'224'100 7'214'900 3'822'980 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2'466' '500 2'614' '500 7 Umweltschutz und Raumordnung 4'036'600 3'305'300 3'545'700 3'018'450 8 Volkswirtschaft 112' ' ' '100 9 Finanzen und Steuer 538'100 30'875' '850 30'824'105 38'806'900 38'712'100 39'989'678 40'420'241 Gesamtergebnis 94' '563 38'806'900 38'806'900 40'420'241 40'420'241

5 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 5 Gemäss überarbeitetem Budget schliesst die Erfolgsrechnung 2019 bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF voraussichtlich mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Im Aufwand der Erfolgsrechnung sind total CHF Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen enthalten. Die überarbeitete Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen zeigt folgendes Bild (in CHF): Rechnung 2017 Budget 2018 Budget 2019 Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Die Nettoinvestitionen sinken im Vergleich zum Vorjahr von CHF um CHF auf CHF Die wichtigsten Bruttoinvestitionen sind: Investitionen Beträge in CHF Neubau Asylunterkunft Furtwis Verschiedene Strassen Leitungsnetz und Hydranten Verschiedene Kanalisationen Mittlistberg, Kauf Schulpavillon (Beschluss GV fehlt) Unterhaltsfahrzeug als Ersatz für Traktor Anschaffung Fahrzeug Feuerwehr Bezüglich des Finanzvermögens werden weder Ausgaben getätigt, noch Beträge eingenommen. Steuerfuss Der mutmassliche einfache Gemeindesteuerertrag beträgt gemäss Budget CHF (= 100 %). Zur Deckung des Aufwandüberschusses durch Steuern ist ein Betrag von CHF erforderlich. Dies entspricht einem Steuerfuss von 112 %. Bei der Festsetzung des Steuerfusses muss die Gemeinde diverse Bestimmungen des neuen Gemeindegesetzes und des Handbuchs über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden einhalten. Gemäss diesen Bestimmungen muss der Steuerfuss so festgesetzt werden, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist ( 92 GG). Mit Beschluss Nr. 92 vom 22. August 2018 hat der Gemeinderat ein Reglement über den mittelfristigen Haushaltsausgleich verabschiedet und beschlossen, dass der Steuerfuss jährlich so festzusetzen ist, dass die Erfolgsrechnung des Budgets über einen Zeitraum von sechs Jahren ausgeglichen ist. Der mittelfristige Ausgleich soll sich über ein abgeschlossenes Rechnungsjahr, das laufende Budget- und Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr und drei Planjahre erstrecken. Der erstmalige mittelfristige Ausgleich erstreckt sich über das abgeschlossene Rechnungsjahr 2018, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr 2019, das künftige Budgetjahr 2020 und die Planjahre 2021, 2022 und Um eine weitere Verschuldung oder starke Steuerfussschwankungen in den Jahren zu vermeiden, soll der Steuerfuss um 5 % von 107 % auf 112 % angehoben werden.

6 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 6 Weitere Sparmöglichkeiten Im überarbeiteten Budget 2019 sind weiterhin freiwillige finanzielle Leistungen der Gemeinde enthalten. Diese stellen durchaus ein Sparpotential dar. Der Gemeinderat hat jedoch bewusst darauf verzichtet, diese Leistungen zu streichen. Alle diese freiwilligen Leistungen beinhalten eine wichtige Bereicherung für die Gesellschaft und das Leben in Bubikon sowie für das kulturelle Selbstverständnis. Durch die Unterstützung der Gemeinde können Vereine und Kulturträger Beiträge zum Gemeindeleben leisten. Der Gemeinderat würde es bedauern, auf diese Beiträge verzichten zu müssen, nur um einen möglichst tiefen Steuerfuss zu erzielen. Der Gemeinderat wünscht sich ein lebendiges Bubikon mit einer gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt. Ohne diese Vielfalt besteht die Gefahr, dass Bubikon sich zur Schlafgemeinde entwickelt. Es bleibt nun der Gemeindeversammlung überlassen, das noch vorhandene Sparpotential auszuschöpfen und freiwillige Leistungen der Gemeinde zu streichen. Bezüglich des vorliegenden Budgets können folgende Anträge gestellt werden: Annahme oder Rückweisung Änderungsanträge (Erhöhung, Verminderung, Streichung) auf Stufe Konto Pauschale Änderungsanträge sind nicht zulässig und gebundene Ausgaben dürfen nicht gekürzt werden. Beispiele Sparanträge Erfolgsrechnung Zur Erfolgsrechnung 2019 können beispielsweise die folgenden Sparanträge gestellt werden: Thema Konto-Nr. Betrag Jungbürgerfeier, Jubilare, Anlässe, Ehrungen usw CHF Bundesfeier CHF Chilbi CHF Beiträge an Vereine CHF Beitrag an Ritterhaus CHF Beitrag Mojuga, Kündigungsfrist 6 Monate CHF (1/4 von CHF ) Freifächer Sekundarschule CHF Sparpotential CHF Ein Sparantrag bezüglich der Erfolgsrechnung reduziert den Aufwand. Dadurch werden im Umfange des gestellten Antrages weniger liquide Mittel benötigt, welch durch Einnahmen generiert werden müssen. Bei vollständiger Umsetzung der oben aufgeführten Sparmassnahmen, könnte der vorgeschlagene Steuerfuss von 112 % um 1 % reduziert werden. Beispiele Sparanträge Investitionsrechnung Zur Investitionsrechnung 2019 können beispielsweise die folgenden Sparanträge gestellt werden:

7 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 7 Thema Konto-Nr. Betrag Ersparnis Erfolgsrechnung Unterhaltsfahrzeug als Ersatz CHF CHF für Traktor Renaturierung Neugutbach CHF CHF Sparpotential CHF CHF Ein Sparantrag bezüglich der Investitionsrechnung reduziert den Aufwand der Erfolgsrechnung nur im Umfange der jährlichen Abschreibungen der aufgeschobenen bzw. gestrichenen Investition. Gleichzeitig werden in der Höhe der aufgeschobenen bzw. gestrichenen Investition weniger liquide Mittel benötigt. Auch wenn sämtliche oben aufgeführten Sparmassnahmen ergriffen würden, sind die Auswirkungen so gering, dass sie keinen Einfluss auf die Festsetzung des Steuerfusses haben. Was geschieht bei einer erneuten Rückweisung des Budgets? Für den Fall, dass die Gemeindeversammlung das Budget erneut zurückweist, wird der Bezirksrat das Budget erstellen. Der Bezirksrat ist frei in der Festlegung des Budgets. Er kann sich auf den Vorschlag des Gemeinderates abstützen und/oder die Diskussionen der vorangegangenen Gemeindeversammlung berücksichtigen. Der Steuerfuss wird danach durch den Regierungsrat festgelegt. Dieser Steuerfuss muss von Gesetzes wegen so hoch sein, dass kein Aufwandüberschuss generiert wird und die Erfolgsrechnung ausgeglichen ist. Weitere Ausführungen Im Übrigen wird auf den Beleuchtenden Bericht für die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 verwiesen, welcher im Internet unter heruntergeladen oder per Telefon sowie per (kanzlei@bubikon.ch) bestellt werden kann. Formelles zur Gemeindeversammlung Jedes Geschäft der Gemeindeversammlung wird durch ein Mitglied des Gemeinderates oder durch eine Hilfsperson erläutert. Danach trägt die RPK ihren Bericht vor und stellt Antrag. Im Anschluss folgt die Diskussion und vor der Beschlussfassung die Antragsrunde. Über die Diskussion wird kein Wort-Protokoll geführt. Abschweifungen vom Verhandlungsgegenstand werden abgemahnt. Finden die Ausführungen danach kein Ende, wird das Wort entzogen. Bei ungebührlich langen Ausführungen kann die Versammlung eine Redezeitbeschränkung beschliessen. Anträge können erst nach erfolgter Diskussionsrunde gestellt werden. Rednern steht neben der Gemeindepräsidentin ein Mikrophon zur Verfügung. Sie werden gebeten, rechtzeitig nach vorne zu kommen. Redner haben sich mit Vorname und Name vorzustellen.

8 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 8 Bericht und Anträge der Rechnungsprüfungskommission 1. Bericht Die Rechnungsprüfungskommission hat das vorliegende überarbeitete Budget 2019 der Politischen Gemeinde Bubikon nach finanzpolitischen Gesichtspunkten geprüft. Das Budget weist trotz wesentlich tieferer Abschreibungen und einer vorgesehenen Erhöhung des Steuerfusses einen Aufwandsüberschuss auf. Trotz Sparbemühungen beinhaltet der Voranschlag einen erhöhen Aufwand, welcher auf Anstiege in den Bereichen Personal-, Sach- und übriger Betriebsaufwand und der Einlage in den Bundesbahninfrastruktur-Fonds sowie durch die Gemeinde nicht beeinflussbare, gebundene Ausgaben zurückzuführen ist. Aufgrund erweiterter gesetzlicher Bestimmungen erachtet die Rechnungsprüfungskommission den Anstieg dieser Aufwendungen als finanzpolitisch berechtigt. In Anbetracht der geplanten, minimal notwendigen Investitionen und der angezeigten Senkung der Verschuldung unterstützt die Rechnungsprüfungskommission die Erhöhung des Steuerfusses. Die Behörden und die Verwaltung sind gleichermassen aufgefordert, permanent eine hohe Kostendisziplin zu wahren und mit den Ressourcen schonend umzugehen. Die bestehende, hohe Verschuldung und der ungenügende Selbstfinanzierungsgrad unterstreichen die Notwendigkeit der vorliegenden Steuererhöhung. Eine nachhaltige Verminderung der Verschuldung sieht die Rechnungsprüfungskommission bei künftig gleichbleibendem einfachen Gemeindesteuerertrag nur durch weitsichtige auf die notwendigen Bedürfnisse abgestimmte Investitionspolitik, permanente Kosten-/Ausgabendisziplin, weitere Steuerfusserhöhungen oder Desinvestitionen. 2. Das Budget weist folgende Eckwerte aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF Ertrag ohne ordentliche Steuern CHF Rechnungsjahr Zu deckender Aufwandüberschuss CHF Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen (VV) Ausgaben VV CHF Einnahmen VV CHF Nettoinvestitionen VV CHF Investitionsrechnung Ausgaben FV CHF 0 Finanzvermögen (FV) Einnahmen FV CHF 0 Nettoinvestitionen FV CHF 0 Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass das Budget der Politischen Gemeinde Bubikon finanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und finanziell angemessen ist. Antrag Rechnungsprüfungskommission zum Budget Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Bubikon entsprechend dem Antrag des Gemeinderats zu genehmigen.

9 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 9 3. Antrag der Rechnungsprüfungskommission zur Steuerfussfestlegung Einfacher Gemeindesteuerertrag Fr Steuerfuss Antrag Gemeinderat 112 % Mit Steuern zu deckender Fr Aufwandüberschuss Steuerertrag bei 112 % Fr Aufwandüberschuss Fr Antrag RPK zu Steuerfuss Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss entsprechend dem Antrag des Gemeinderates auf 112 % (Vorjahr 107 %) festzusetzen. Die Regelungen zum Haushaltsgleichgewicht sind eingehalten. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF wird durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt. Aktenauflage Berichte, Anträge und Beschlüsse Budget Budget-Details Anhang zum Budget Finanz- und Aufgabenplan

10 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 10 Anträge des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung 1. Antrag zum Budget Der Gemeinderat hat das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Bubikon am 9. Januar 2019 genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF Ertrag ohne ordentliche Steuern CHF Rechnungsjahr Zu deckender Aufwandüberschuss CHF Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen (VV) Ausgaben VV CHF Einnahmen VV CHF Nettoinvestitionen VV CHF Investitionsrechnung Ausgaben FV CHF 0 Finanzvermögen (FV) Einnahmen FV CHF 0 Nettoinvestitionen FV CHF 0 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Bubikon zu genehmigen. 2. Antrag zum Steuerfuss Einfacher Gemeindesteuerertrag CHF Steuerfuss 112 % Erfolgsrechnung zu deckender Aufwandüberschuss CHF Steuerertrag bei 112 % CHF Aufwandüberschuss -CHF Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss für das Jahr 2019 auf 112 % (Vorjahr 107 %) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.

11 Beleuchtende Berichte zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2019 Seite 11 Traktandum 3: Anfragen nach 17 GG Referentin: Andrea Keller, Gemeindepräsidentin Beleuchtender Bericht Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse der politischen Gemeinde Anfragen nach 17 GG einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Solche Anfragen sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet. Dieses Traktandum wird an der Gemeindeversammlung nur behandelt, wenn dem Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Frist eine Anfrage eingereicht wird.

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