Arbeitsabwesenheiten von pflegenden Mitarbeitenden: Fragebogen

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1 enheiten vn pflegenden Mitarbeitenden: Fragebgen In der Schweiz pflegen rund Persnen im Erwerbsalter ihre Angehörigen. Sie stehen dabei ftmals unter der grssen Herausfrderung, Erwerbstätigkeit und Pflege zu vereinbaren. Der Bundesrat hat daher einen Aktinsplan verabschiedet, um die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige zu verbessern. Einer der Aufträge des Bundesrates betrifft die Regelung vn enheiten vn pflegenden Erwerbstätigen und damit auch Sie als Arbeitgeber. Gerne möchten wir Sie einladen, uns Ihre Erfahrungen mit diesem Thema mitzuteilen. Ihre Angaben werden annymisiert und streng vertraulich behandelt. Das Ausfüllen des Fragebgens dauert ca Minuten. Sllte es Ihnen bei einer Frage nicht möglich sein, genaue Angaben zu machen, möchten wir Sie bitten, eine grbe Schätzung vrzunehmen. Wenn dies nicht möglich ist, lassen Sie bitte das entsprechende Feld leer. Kurzzeitige enheiten Mit kurzzeitigen enheiten sind Absenzen vn wenigen Tagen gemeint. Aktuelle Regelung in Ihrem Unternehmen 1) Denken Sie bitte an flgende Situatin:* Das Kind eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin Ihres Unternehmens** ist krank und der/die Mitarbeiter/in muss die Betreuung / Pflege rganisieren der das Kind kurzzeitig selbst betreuen. Wie handhaben Sie dies in Ihrem Unternehmen in der Regel? * Dies kann eine effektiv aufgetretene Situatin der falls Sie sich an keine erinnern ein hypthetischer Fall sein. ** Der/die Mitarbeiter/in ist fest angestellt und bereits länger als 3 Mnate bei Ihnen tätig. (Mehrfachantwrten möglich) Der/die Mitarbeiter/in kann i.d.r. freinehmen. Der/die Mitarbeiter/in kann i.d.r. nicht freinehmen. [Sprung zu Frage 2] Die Entscheidung liegt bei seinem Vrgesetzten / der Persnalabteilung. Anderes: Hinweis: Falls die Entscheidung beim Vrgesetzten liegt, beantwrten Sie die nachflgenden Fragen bitte vr dem Hintergrund der üblichen Praxis in Ihrem Unternehmen. 1a) Wie lange kann der/die Mitarbeiter/in pr Ereignis maximal freinehmen (bezahlt der unbezahlt)? Anzahl Tage pr Ereignis (d.h. pr Krankheitsfall des Kindes): 1b) Wie lange kann der/die Mitarbeiter/in prhr maximal freinehmen (bezahlt der unbezahlt)? Maximale Anzahl Tage prhr: 1c) Wird während dieser Zeit der Lhn weiterhin bezahlt?, zu (in %): Teilweise, bis Anzahl Tage: 1d) Muss ein Arztzeugnis für das Kind vrgelegt werden? 1

2 1e) Ist die ben aufgeführte Regelung im Betriebsreglement der in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erwähnt? Ja, im Betriebsreglement Ja, in einem GAV Nein 2) Denken Sie nun bitte an flgende Situatin:* Die Mutter eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin Ihres Unternehmens** ist gestürzt und der/die Mitarbeiter/in muss die Pflege rganisieren. Gilt dieselbe Regelung wie im bigen Beispiel mit der Betreuung des Kindes? * Dies kann eine effektiv aufgetretene Situatin der falls Sie sich an keine erinnern ein hypthetischer Fall sein. ** Der/die Mitarbeiter/in ist fest angestellt und bereits länger als 3 Mnate bei Ihnen tätig. [Sprung zu Frage 3] 2a) Wie lange kann der/die Mitarbeiter/in pr Ereignis maximal freinehmen (bezahlt der unbezahlt)? Anzahl Tage pr Ereignis (d.h. pr Krankheitsfall der Mutter): 2b) Wie lange kann der/die Mitarbeiter/in prhr maximal freinehmen (bezahlt der unbezahlt)? Maximale Anzahl Tage prhr: 2c) Wird während dieser Zeit der Lhn weiterhin bezahlt?, zu (in %): Teilweise, bis Anzahl Tage: 2d) Muss ein Arztzeugnis für die Mutter vrgelegt werden? 2e) Ist die ben aufgeführte Regelung im Betriebsreglement der in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erwähnt? Ja, im Betriebsreglement Ja, in einem GAV Nein 3) Für welche Angehörigen gilt diese Regelung auch nch? (Mehrfachantwrten möglich) Ehepartner/innen / eingetragene Partner/innen / Knkubinatspartner/innen Lebenspartner/innen in festen Beziehungen Schwiegereltern weitere Angehörige / nahestehende Persnen (z.b. enge Freunde) weitere Persnen in derselben Hausgemeinschaft Falls Sie für eine dieser Persnengruppen spezifische Regelungen für Betreuungsabwesenheiten festgelegt haben, diese sich aber vn denjenigen bei Eltern unterscheiden, beschreiben Sie die Regelung bitte kurz: 2

3 Abschätzung der Abwesenheiten aufgrund der Betreuung/Pflege 4a) An wie vielen bezahlten Arbeitsstunden im Jahr 2016 waren Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen aufgrund der Betreuung/Pflege Angehöriger (inkl. Kinder) abwesend? Falls Sie dazu keine Angaben haben, genügt eine grbe Schätzung. Anzahl Stunden: 4b) Wie hch ist der Anteil für die Betreuung/Pflege vn Kindern daran? Falls Sie dazu keine Angaben haben, genügt eine grbe Schätzung. (Auswahl) 4c) Möglicherweise werden in Ihrem Unternehmen zusätzlich zu den bezahlten Abwesenheiten z.t. auch unbezahlte enheiten (z.b. Ausgleich durch Urlaubstage, Überstunden, Verschiebung der Arbeitstage bei Teilzeitarbeitenden) für die Betreuung / Pflege vn Angehörigen (inkl. Kindern) bezgen. Wie viele Stunden sind dies schätzungsweise prhr? Anzahl Stunden (schätzungsweise): Alle kurzzeitigen enheiten 5a) Nun geht es nicht nur um Betreuungsabwesenheiten, sndern um alle kurzzeitigen enheiten: Wie hch war die Anzahl aller bezahlten kurzzeitigen* enheiten in Ihrem Unternehmen im Jahr 2016 (z.b. wegen eigenen Krankheiten der Unfällen der Mitarbeitenden, Heirat, Tdesfällen, Umzügen, Kinderbetreuung)? * bis zu 1 Wche. Falls Sie dazu keine Angaben haben, genügt eine grbe Schätzung Anzahl Stunden: 5b) [Falls Frage 4a) nicht beantwrtet werden knnte] Wie hch ist der Anteil für die Betreuung / Pflege Angehöriger (inkl. Kinder) daran? (Auswahl) 6) Welche Herausfrderungen stellen sich Ihrem Unternehmen im Umgang mit kurzzeitigen enheiten? Der Bundesrat lässt eine neue Regelung in Bezug auf kurzzeitige enheiten für Betreuung/Pflege vn weiteren Angehörigen (z.b. Eltern) prüfen; die Regelung für Kinder bleibt gleich wie heute: Mitarbeitende haben für die Betreuung/Pflege vn weiteren nahestehenden Angehörigen (exkl. Kinder)* einen Urlaubsanspruch vn bis zu 3 Tagen pr Ereignis. Dabei gibt es zwei Varianten: Variante a): In dieser Zeit (3 Tage) bezahlt der Arbeitgeber den Lhn weiterhin. Variante b): In dieser Zeit (3 Tage) besteht keine Lhnfrtzahlungspflicht. * Die Regelung für minderjährige Kinder bleibt gleich wie heute. Mit nahestehenden Angehörigen sind insbesndere flgende Persnen gemeint: Eltern, vlljährige Kinder, Ehepartner/innen, eingetragene Partner/innen, Knkubinatspartner/innen, allenfalls weitere (z.b. alleinstehende Geschwister, Lebenspartner/innen in festen Beziehungen). 3

4 7) Wie würde sich die Anzahl bezahlter kurzzeitiger enheiten (Arbeitstage) für Betreuung / Pflege vn Angehörigen Ihrer Einschätzung nach in Ihrem Unternehmen je nach Variante entwickeln? Falls Variante a) der b) bereits Ihrer heutigen Unternehmensregelung entspricht, können Sie "keine Veränderungen" ankreuzen. * Jeweils im Vergleich zur Anzahl der heute vn Ihrem Unternehmen bezahlten Betreuungsabwesenheiten. Variante a) mit Lhnfrtzahlungspflicht Variante b) hne Lhnfrtzahlungspflicht Deutliche Abnahme der mehr als 50%)* Abnahme der 10 bis 50%)* keine Veränderunge n (+/-10%)* Zunahme der 10 bis 50%)* Deutliche Zunahme der mehr als 50%)* 8) Wie beurteilen Sie die mögliche neue Regelung insgesamt (z.b. bezüglich Aufwand, Rechtssicherheit)? Ich finde eine slche Regelung tendenziell nötig / sinnvll. Ich finde eine slche Regelung tendenziell unnötig / mit zu hhem Aufwand verbunden. Längerfristige enheiten Mit längerfristigen enheiten sind Absenzen vn einigen Wchen bis zu wenigen Mnaten gemeint. Aktuelle Regelung in Ihrem Unternehmen 9) Welche Möglichkeiten wären in Ihrem Unternehmen denkbar für Mitarbeitende, die eine längerfristige Betreuung/Pflege für Angehörige leisten (z.b. für Betreuung eines Kindes nach einem schweren Unfall)? (Mehrfachantwrten möglich) (vrübergehende) Reduktin Erwerbspensum kürzerer zusätzlicher Urlaub (bis zu 2 Wchen) längerer zusätzlicher Urlaub (mehr als 2 Wchen) kürzerer unbezahlter Urlaub (bis zu 2 Wchen) längerer unbezahlter Urlaub (mehr als 2 Wchen) weiteres: es gibt keine Möglichkeit 10) Können Sie sich knkret an einen Fall erinnern, in welchem ein/e Mitarbeiter/in eine längerfristige Betreuung/Pflege für sein/ihr Kind geleistet hat? [Sprung zu Frage 11] 10a) Welche Möglichkeiten wurden in diesem Fall genutzt? (vrübergehende) Reduktin Erwerbspensum kürzerer zusätzlicher Urlaub (bis zu 2 Wchen) längerer zusätzlicher Urlaub (mehr als 2 Wchen) kürzerer unbezahlter Urlaub (bis zu 2 Wchen) längerer unbezahlter Urlaub (mehr als 2 Wchen) weiteres es wurde keine Möglichkeit genutzt 4

5 10b) Welche Herausfrderungen gab es dabei? Der Bundesrat lässt eine neue Regelung in Bezug auf längerfristige enheiten für Betreuung/Pflege für Eltern schwerkranker der -verunfallter Kinder prüfen: Mitarbeitende haben für die Betreuung/Pflege ihrer schwerkranken der -verunfallten Kinder Anspruch auf einen Betreuungsurlaub vn 98 Tagen. Diesen Betreuungsurlaub können die Elternteile dabei nach ihrer Wahl unter sich aufteilen. Dabei gibt es zwei Varianten: Variante a): Der Betreuungsurlaub wird am Stück bezgen. Variante b): Der Betreuungsurlaub kann unterbrchen werden, wird aber während eines Zeitraums vn 18 Mnaten bezgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende einigen sich über den Bezug der Urlaubstage. Bei Uneinigkeit ist das Kindeswhl massgebend. Der Betreuungsurlaub erflgt unbezahlt der wird über die Erwerbsersatzrdnung (EO) finanziert. Sie als Arbeitgeber müssten keine Lhnfrtzahlung leisten. 11) Wie beurteilen Sie die mögliche neue Regelung insgesamt (z.b. bezüglich Aufwand, Rechtssicherheit)? Ich finde eine slche Regelung tendenziell nötig / sinnvll. Ich finde eine slche Regelung tendenziell unnötig / mit zu hhem Aufwand verbunden. 12) Welche Variante würden Sie als Arbeitgeber präferieren? Variante a) Ich ziehe die Variante vr, bei der klar ist, was gilt (keine Wahlfreiheit). Variante b) Ich ziehe die Variante vr, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmende flexibel bezüglich des Bezugs des Urlaubs sind und dies in Absprache regeln können. Ich finde beide Varianten gleich gut/schlecht. 13) Unterscheiden sich die Ksten*/ der Aufwand in der Arbeitsrganisatin für Sie als Arbeitgeber nach Variante? Knkret: Ist eine enheit vn beispielsweise 8 Wchen teurer/günstiger als eine enheit vn 4x2 Wchen? * Gemeint sind dabei weitere Ksten wie z.b. Verzögerung vn Aufträgen, Einstellen zusätzlicher Arbeitskräfte, damit zusammenhängende Administratin. Ja, eine Abwesenheit vn z.b. 8 Wchen ist teurer als eine vn 4x2 Wchen. Ja, eine Abwesenheit vn z.b. 8 Wchen ist günstiger als eine vn 4x2 Wchen. Nein, eine Abwesenheit vn z.b. 8 Wchen ist gleich teuer wie eine vn 4x2 Wchen. Falls Ja: Weshalb? Angaben zu Ihrem Unternehmen 14) Wie viele Persnen arbeiten in Ihrem Unternehmen in der Schweiz (inkl. Ihrer eigenen Stelle) per 31. Dezember 2016? * VZÄ = Vllzeitstellen. Beispiel: 1 Mitarbeiter/in mit 30% Anstellungsgrad = 0.3 VZÄ. 2 Mitarbeiter/innen mit je 50% Anstellungsgrad der 1 Mitarbeiter/in mit 100% Anstellungsgrad = 1 VZÄ. Anzahl Persnen: Anzahl Vllzeitäquivalente (VZÄ*): 5

6 15) Wie hch sind in Ihrem Unternehmen flgende Anteile ungefähr? Anteil Frauen: Anteil Mitarbeitende mit minderjährigen Kindern: Anteil Mitarbeitende über 50 Jahre: Anteil Mitarbeitende mit einem Teilzeitpensum (Beschäftigungsgrad weniger als 90%): Anteil Mitarbeitende mit flexiblen Arbeitszeitmdellen (z.b. Gleitarbeitszeitmdell): Anteil Mitarbeitende mit einem befristeten Arbeitsverhältnis: (Auswahl) 16) Verfügt Ihr Unternehmen über eine kllektive Taggeldversicherung? [Sprung zu Frage 17] 16a) Nach wie vielen Tagen übernimmt die Taggeldversicherung Leistungen? 16b) Ist die Betreuung vn Kindern und/der anderen Angehörigen mit abgedeckt? Weiss nicht 17) Möchten Sie uns nch etwas mitteilen, dass in Zusammenhang mit unserer Studie / Umfrage steht? Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der Befragung! 6

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