Managementinstrument: I03 Beteiligungsmanagement Anlage 9: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung

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1 An dieser Stelle wird ebenfalls auf eine passende Rahmenbetriebsvereinbarung aus dem Internet verwiesen. Nähere Hinweise für Betriebs- und Persnalräte swie Mitarbeitervertretungen finden sich im Werkzeug Prjektleitfaden für Betriebsräte. Quelle: IG Metall Internet: (10/2005) Vrbemerkung Eine Betriebsvereinbarung ist um s besser, je stärker sie den knkreten betrieblichen Bedürfnissen entspricht. Deshalb nutzt es wenig, Betriebsvereinbarungen vn anderen abzuschreiben. Aus diesem Grund sind die Regelungen der nachflgenden Betriebsvereinbarung lediglich als Eckpunkte zu verstehen. Sie sllen nur als Anregungen dienen, um daraus eine zu den Verhältnissen im eigenen Betrieb möglichst ptimal passende Vereinbarung selbst zu entwickeln. Die flgenden Regelungen sind als nicht als Musterbetriebsvereinbarung zu verstehen! Präambel Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Firma... wird vereinbart, als ntwendige Erweiterung des Arbeitsschutzes im Interesse der Beschäftigten und des Unternehmens Betriebliche Gesundheitsförderung umfassend einzuführen und dauerhaft zu gestalten. Vn besnderer Bedeutung ist dabei die Einbeziehung der Beschäftigten als Experten ihrer Arbeitsbedingungen. Ganzheitlich und langfristig sllen Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen an der Quelle bekämpft werden. 1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt für Planung, Einführung und Auswertung vn allen Maßnahmen der. Sie gilt für alle Beschäftigten der Firma... (außer den leitenden Angestellten). Stand: /1

2 2 Arbeitskreis Gesundheit 2.1 Zielsetzung Der Arbeitskreis Gesundheit fördert alle Maßnahmen, die der Gesundheit der Beschäftigten dienen. Hierzu gehören insbesndere Maßnahmen, die auf die Veränderung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen und - abläufe und damit auf einen Abbau aller körperlichen psychischen und szialen Belastungen abzielen. Der Arbeitskreis plant, steuert und krdiniert alle Aktivitäten der. Dieser Kreis bildet den rganisatrischen Rahmen für eine gleichberechtigte und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten. 2.2 Aufgaben Der Arbeitskreis hat u.a. flgende Aufgaben: Zusammenführung aller für den betrieblichen Gesundheitsbericht relevanten Infrmatinen. Zu denken ist an: Gefährdungsanalysen, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erhebungen, Gesundheitsbericht der Krankenkasse, Unfallbücher usw., Belegschaftsbefragung, Gesundheitszirkel, reginale Daten über Krankheitsentwicklungen in der Branche usw. Auswertung und Interpretatin des betrieblichengesundheitsberichtes. Ermittlung und Bewertung vn Gesundheitsrisiken in Abteilungen usw. Einrichtung, Beratung vn Gesundheitszirkeln und Um setzung der Vrschläge. Erstellung eines betrieblichen Prgramms zur Gesundheitsförderung. Regelmäßige Auswertung der Ergebnisse. 2.3 Zusammensetzung In Betracht kmmen: Betriebsrat, Geschäftsleitung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertreter der Schwerbehinderten, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte aus der Abteilung swie Jugendvertreter, Frauenbeauftragte, Suchtbeauftragte, Vertreter der Krankenkasse und des betrieblichen Szialbereichs, außerbetriebliche Fachleute (z.b. Vertreter der IG Stand: /6

3 Metall Ortsverwaltung, Technlgieberatungsstelle, Berufsgenssenschaft, Gewerbeaufsicht). 3 Betrieblicher Gesundheitsbericht Hinweis: Die Größe des Arbeitskreises sllte s gewählt werden, dass er nch arbeitsfähig ist, d.h. die Zusammensetzung des Persnenkreises muss sinnvll sein. Erstellungsverfahren Der betriebliche Gesundheitsbericht ist eine Bestandsaufnahme der Belastungs-, Gefährdungs- und Gesundheitssituatin des Betriebes. Persnenbezgene Infrmatinen und Daten müssen unterdatenschutzrechtlichen Vrschriften erhben, zusammengeführt und ausgewertet werden. Ein Persnenbezug der Daten, die im Gesundheitsbericht verwendet werden, darf nicht möglich sein. Vr einer Weiterleitung des Gesundheitsberichts an den Arbeitskreis hat der Datenschutzbeauftragte der Firma... den Gesundheitsbericht zu prüfen, inwieweit die Vrschriften des BDSG eingehalten wrden sind. Der Gesundheitsbericht ist im Abstand vn 1 Jahr jeweils mit aktuellen Daten zu erstellen. Hinweis: Es ist vrher zu prüfen, welche Datenquellen zur Verfügung stehen bzw. welche sinnvll genutzt werden können. Z.B. muss geprüft werden, b die Vraussetzungen für den Gesundheitsbericht der Krankenkasse gegeben sind. Gleiches gilt auch für die Belegschaftsbefragung. Wegen der besnderen Nähe zum Betrieb, erflgt bei den Betriebskrankenkassen eine Auswertung ausschließlich durch den Bundesverband der BKK. 4 Betriebliche Belegschaftsbefragung 4.1 Grundsatz Betriebliche Belegschaftsbefragungen können für die Erstellung eines Gesundheitsberichtes, für die Arbeit der Gesundheitszirkel und des Arbeitskreises Gesundheit grundsätzlich vn Nutzen sein. Sie erfassen die Gesundheitsbeschwerden der Beschäftigten bzw. ihre Bewertung des eigenen Gesundheitszustandes. Mit Hilfe vn Belegschaftsbefragungen sllen in der Arbeit begründete Gesundheitsgefahren aufgedeckt und Veränderungen im Betrieb angestßen werden. 4.2 Mitwirkung des Betriebsrates Die Planung, Durchführung und Auswertung einer Befragung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich. Ein Persnenbezug der Befragung darf nicht erkennbar sein. Hinweis: Zu klären ist, wer die Befragung durchführt: die Krankenkasse, ein unabhängiges Institut usw. Eine Belegschaftsbefragung kann auch vm Betriebsrat durchgeführt werden, unabhängig vn einer Betriebsvereinbarung. Auf alle Fälle sllte der Betriebsrat bereits bei der Erstellung des Fragebgens aktiv mitwirken, um prblematische Fragen für die Belegschaft zu vermeiden. Bei Unklarheiten kann die IG Metall-Verwaltungsstelle um Hilfestellung gebeten werden. Stand: /6

4 5 Gesundheitszirkel 5.1 Grundsatz Auf Antrag des Betriebsrates, ebens auf Antrag der Beschäftigten, denen der Betriebsrat zustimmt, werden Gesundheitszirkel im Betrieb eingerichtet. Ziel eines Gesundheitszirkels ist es, gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen aufzudecken und Verbesserungsvrschläge für beschwerderelevante Arbeitssituatinen zu entwickeln und umzusetzen. 5.2.Verfahren Die Treffen der Gesundheitszirkel finden während der Arbeitszeit in einem Rhythmus vn Tagen statt. Die Dauer einer Zirkelsitzung beträgt Stunden und wird durch Mderatr(en) begleitet. Ein entsprechender Raum und ntwendiges Arbeitsmaterial/-Hilfsmittel wird vn der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Zirkel erflgt eine Ergebnispräsentatin. Hinweis: Bewährt haben sich bei den Zirkelsitzungen flgende Verfahrensweisen: Rhythmus ein bis zwei Wchen, Zeitdauer ein bis zwei Stunden, Ort abgeschlssener Raum, Material Stellwände, Papier, Karten, Schreiber (evtl. Meta-Plan), muss unabhängig, vertrauenswürdig und für die Mderatin Mderatr qualifiziert sein, Zirkelgröße zwischen acht und zwölf, maximal 15 Persnen. 5.3 Zusammensetzung An den Zirkelsitzungen nehmen regelmäßig... Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich/der Tätigkeitsgruppe... und der Mderatr teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Auswahl der TeilnehmerInnen erflgt durch Wahl. Bei Bedarf können weitere Persnen hinzugezgen werden. Hinweis: Es gibt unterschiedliche Varianten der Gesundheitszirkel. Die Gesundheitszirkel der BKK haben eine hetergene Zusammensetzung: Mitglieder wie im Arbeitsschutzausschuss und zusätzlich Vrgesetzte, Beschäftigte der Abteilung, Mitarbeiter der Krankenkasse, Szialabteilung usw. Bei der Zusammensetzung spielt immer die betriebliche Situatin eine Rlle und welche Ziele man mit den Gesundheitszirkeln verbindet. Beschäftigte haben ft Hemmungen, wenn zu viele Fachleute in der Runde sind. Auch sind Hemmschwellen bei der Anwesenheit vn Vrgesetzen zu erwarten, wenn gerade sie zur Belastung der Arbeitssituatin beitragen. Betriebsräte und Vertrauensleute sllten auf alle Fälle die Gesundheitszirkel begleiten und sllten als Ansprechpartner bei Knfliktfällen zur Verfügung stehen. 5.4 Umsetzung Alle Vrschläge des Gesundheitszirkels sind durch den Arbeitskreis Gesundheit zu prüfen und vn der Geschäftsleitung unverzüglich umzusetzen. Stand: /6

5 Maßnahmen mit geringeren finanziellen und rganisatrischen Auswirkungen werden vn den Vrgesetzten sfrt umgesetzt. Verzögerungen vn Maßnahmen und Ablehnung vn Vrschlägen sind ausreichend zu begründen und den Beschäftigten mitzuteilen. Hinweis: Da es sich um Verbesserungsvrschläge handelt, die dem Betrieb Ksten einsparen, sllte auch überlegt werden, Vrschläge aus den Gesundheitszirkeln zu vergüten. Um keine Neidsituatin aufkmmen zu lassen zwischen den Teilnehmern des Gesundheitszirkels und den Kllegen, sllte das Geld allen Beschäftigten aus dem betrffenen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann selbst über dessen Verwendung entscheiden. 6 Verhaltensbezgene Maßnahmen Neben der Präventin der Verhältnisse am Arbeitsplatz können verhaltensbezgene Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen angeregt werden. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig, für geeignete Räumlichkeiten hat der Betrieb zu srgen. Sie finden während der Arbeitszeit statt. Die Ksten tragen Betrieb und Krankenkasse je zur Hälfte. Es ist dafür zu srgen, dass am Arbeitsplatz Unterweisungen stattfinden, hier besnders bei Schichtarbeit. Alle Maßnahmen sind mit den betrffenen Beschäftigten, Schichtarbeiter/innen usw. abzustimmen. 7 Rechte des Betriebsrates Der Betriebsrat wird vn der Geschäftsleitung vn allen Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfassend im Planungsstadium infrmiert, alle schriftlichen Unterlagen werden ihm zur Verfügung gestellt. Er hat das Recht, sich an allen Planungen zur zu beteiligen und mit den zuständigen Persnen zu beraten. Er kann zu Fragen der Gesundheitsförderung eine unabhängige Arbeitsgruppe einrichten. Die Beschäftigten sind für ihre Arbeit in der Gesundheitsgruppe bezahlt freizustellen. Der Betriebsrat hat das Recht, in Abstimmung mit der Geschäftsleitung Sachverständige auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung hinzuzuziehen. 8 Überprüfung Die in dieser Vereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Verfahren werden jährlich vn Betriebsrat und Geschäftsleitung überprüft und im Gesundheitsbericht aufgeführt. 9 Streitfälle Betriebsrat und Geschäftsleitung müssen bei Streitfällen verhandeln. Kmmt keine Einigung zustande, wird durch die Einigungsstelle entschieden. Diese wird mit je zwei Beisitzern des Betriebsrats und des Arbeitgebers und als Vrsitzenden mit besetzt. 10 lnkrafttreten, Kündigung, Nachwirkung Die Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und kann schriftlich mit einer Frist vn drei Mnaten zum Quartalsende, erstmals zum gekündigt werden. Sie wirkt nach, bis sie durch eine neue Betriebsvereinbarung ersetzt wird. Stand: /6

6 Ort, Datum Geschäftsleitung Betriebsrat Stand: /6

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