M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt.
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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 21. Januar Wahlperiode Sozialausschuss Telefon: 0385/ , Telefax: 0385/ M I T T E I L U N G Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt. EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung im Rahmen des Selbstbefassungsrechts zu dem Thema: Situation der Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern hierzu: Ausschussdrucksachen 5/805, 5/814 und 5/828 Ralf Grabow Vorsitzender Anlage: Liste der Sachverständigen Fragenkatalog
2 Sachverständigenkatalog 1. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frau Dr. Kristina Schröder 2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 3. Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern 4. Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. 5. Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. 6. Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. 7. Deutscher Hebammenverband e. V. 8. Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe e. V. 9. Landeshebammenverband Mecklenburg-Vorpommern 10. Landesverband der Frauenärzte Mecklenburg-Vorpommern 11. Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 12. Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung 2
3 Fragenkatalog 1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Situation für die Arbeit von Hebammen in Mecklenburg- Vorpommern? 2. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die derzeitige Situation von Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? 3. Sind Sie der Auffassung, dass das Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen von Hebammen dahin gehend verändert werden sollte, dass weitere Leistungen aufgenommen und/oder Kostensätze für bereits aufgenommene Leistungen erhöht werden? Bitte differenzieren Sie ggf. nach klinisch, nichtklinisch, außerhäuslich bzw. häuslich erbrachten Leistungen. 4. Wie haben sich die Anteile von klinisch-stationären, klinisch-ambulanten, nichtklinischaußerhäuslichen bzw. häuslichen Geburten an der Zahl der Geburten in Mecklenburg- Vorpommern in den vergangenen 10 Jahren verändert und welche weitere Entwicklung zeichnet sich ab? 5. Wie beurteilen Sie die kontinuierlich steigende Anzahl an Geburten per Kaiserschnitt? Was kann ggf. getan werden, um den Anteil an Kaiserschnittgeburten zu reduzieren? 6. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Hebammenhilfe bzw. -betreuung? 7. Welche Gründe hat die Erhöhung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen? 8. Wie haben sich die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherungen sowohl für freiberuflich tätige als auch für angestellte Hebammen in den letzten Jahren entwickelt? 9. Inwieweit beeinflusst(e) der Anstieg der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen mit Geburtshilfe das Angebot für außerklinische Geburten und Beleggeburten in der Weise, dass Hebammen die außerklinische Geburtshilfe aufgeben mussten bzw. müssen, so dass faktisch die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere eingeschränkt wurde bzw. wird? Was ist zu tun, um die ggf. konstatierten Entwicklungen rückgängig zu machen bzw. um die einseitige Kostenbelastung für freiberuflich tätige Hebammen zu verringern? 10. Wie viele Versicherungsunternehmen bieten gegenwärtig zu welchen Konditionen eine solche Berufshaftpflichtversicherung an und wie hat sich die Anzahl der Anbieter in den letzten Jahren verändert? 3
4 11. Warum hat es in den letzten Jahren diese Veränderungen sowohl bei der Anzahl der Anbieter als auch der Prämienhöhe gegeben - was sind hierfür die Gründe? 12. Wie gestalten sich die gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die Hausgeburtshilfe und wie wirkt sich dies auf die Arbeit in der Praxis aus? 13. Wie beurteilen Sie das Konzept der Familienhebammen zur Prävention und frühzeitigen Intervention in sogenannten Risikofamilien? 14. Welche finanziellen, organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen sind erforderlich, damit Familienhebammen erfolgreich eingesetzt werden können? 15. Wie beurteilen Sie die Erhöhung der Landesmittel für Familienhebammen im Landeshaushalt 2011/11 [Einzelplan 10, Kapitel 1019 MG 01, Titel (neu) (Landesprogramm zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit in M-V - Zweck: Frühe Hilfen (Familienhebammen)] von 441,5 TEUR auf 541,5 TEUR p. a.? 16. Wie sind die Erfahrungen mit Familienhebammen? 17. Welche Auswirkungen hat die mit Wirkung zum 1. Juli 2010 drastisch gestiegene Berufshaftpflichtprämie für freiberufliche, in der aktiven Geburtshilfe tätige Hebammen und Entbindungspfleger auf die Situation der Berufsgruppe in Bund und Land? 18. Welche Auswirkungen haben die Ereignisse auf die flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern? 19. Wie schätzen Sie die Situation ein, die sich anhand der aktuellen Bedingungen zukünftig für gebärende Frauen beim Geburtshilfeangebot in Mecklenburg-Vorpommern ergeben wird? 20. Wie beurteilen Sie die konkrete Situation der Hebammen hinsichtlich Arbeitsaufkommen, Entlohnung, Absicherung bei Schadensfällen vor und nach dem Anstieg der Berufshaftpflichtprämie im Juli 2010? 21. Wie viele klinische und außerklinische Geburten betreut eine freiberufliche Hebamme bzw. ein freiberuflicher Entbindungspfleger durchschnittlich pro Jahr? 22. Wie hoch war bzw. ist das durchschnittliche real zu versteuernde Einkommen einer freiberuflichen Hebamme bzw. eines freiberuflichen Entbindungspflegers in Mecklenburg-Vorpommern a) in den Jahren 2005 bis 2010? b) seit dem 1. Juli 2010, nach der Erhöhung der Entgelte für Geburten? 23. Wie hat sich die Anzahl der bundesweit und landesweit freiberuflich und angestellt tätigen Hebammen und Entbindungspfleger in den Jahren 2005 bis 2010 entwickelt? 24. Wie viele Anmeldungen und Abmeldungen zur Freiberuflichkeit waren in den Jahren 2005 bis 2010 durch Hebammen und Entbindungspfleger zu verzeichnen? 4
5 25. Wie viele freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger in Mecklenburg- Vorpommern haben angesichts der drastisch gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämie seit dem 1. Juli 2010 und der enormen Verzögerungen im Schiedsverfahren zur Anhebung der Entgelte ihre Tätigkeit in der aktiven Geburtshilfe bereits aufgegeben? Bitte geben Sie absolute und prozentuale Zahlen an. 26. Wie schätzen Sie die am 5. Juli 2010 zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden vereinbarte Erhöhung der Entgelte für Hebammenleistungen hinsichtlich eines Ausgleichs der drastisch gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung sowie der Wirtschaftlichkeit des Hebammenberufes ein? 27. Welche konkreten Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die Hebammentätigkeit auf eine wirtschaftlich auskömmliche Basis zu stellen? 28. Wie schätzen Sie die Notwendigkeit einer Überführung der leistungsrechtlichen Regelungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft aus der Reichsversicherungsverordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) und die Notwendigkeit ihrer Überarbeitung ein? 29. Wie stehen Sie zur Einführung eines gemeinsamen Haftungsfonds für alle Heilberufe und wie sollte dieser Ihrer Ansicht nach ausgestaltet sein? 30. Welche Einschränkungen sehen Sie hinsichtlich der Beitragsstabilität nach 71 des SGB V für die finanzielle Ausgestaltung der Hebammentätigkeit? 31. Welche Maßnahmen müssen aus Ihrer Sicht ergriffen werden, um die flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung mit qualitativ hochwertigen Angeboten der Geburtshilfe, inklusive der Vor- und Nachsorge, langfristig sicherzustellen? 32. Welche Wegstrecken müssen Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern für außerklinische Geburten im Durchschnitt zurücklegen? 33. Welcher zusätzlicher Qualifikationen im Bereich der Familiensozialarbeit bedarf es im Ausbildungs- und Weiterbildungsprozess der Hebammen um den aktuellen Anforderungen adäquat entsprechen zu können? 34. Ist aus Ihrer Sicht die Versorgungssicherheit auch in Fällen schlechter Witterungsbedingungen flächendeckend gegeben? 35. Reichen Qualifikation und Ausstattung für die besonderen Bedürfnisse von schwangeren Frauen mit Behinderung aus? 36. Halten Sie ein Förderprogramm für Investitionen in Barrierefreiheit und spezieller Ausstattung für Frauen mit Behinderung für notwendig? 5
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
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