Die diesjährigen Illustrationen in diesem Jahresbericht sind Impressionen zum Thema «Wasser und Gewässer im Kanton Appenzell Ausserrhoden».
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- Christina Fromm
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1 J A H R E S B E R I C H T 2006
2 Die diesjährigen Illustrationen in diesem Jahresbericht sind Impressionen zum Thema «Wasser und Gewässer im Kanton Appenzell Ausserrhoden».
3 Editorial Das Jahr 2006 war in der mittlerweile fast 60jährigen Geschichte unseres Unternehmens ein sehr bedeutsames. Per 1. Januar 2006 haben wir den Auftrag der Regierung, die Ausgleichskasse und die IV-Stelle organisatorisch zusammen zu schliessen, nach aufwendigen Vorbereitungsarbeiten vollzogen. Die beiden Betriebe waren ursprünglich schon als Einheit konzipiert worden. Als 1960 die Invalidenversicherung eingeführt wurde, übertrug man die Durchführung den Ausgleichskassen. Im Jahresbericht von 1960 schrieb der damalige Kassenleiter: «Ein markantes Ereignis gibt dem Berichtsjahr ein besonderes Gepräge: Die Einführung der eidgenössischen Invalidenversicherung. Diese Begebenheit von aussergewöhnlicher Bedeutung erfüllt jeden, der sich mit den Problemen der Sozialgesetzgebung zu befassen hat mit Dankbarkeit und Freude. Damit wurde eine weitere grosse Lücke geschlossen, denn dieses sinnvolle Werk wird bestimmt viel Licht und Hoffnung in die bescheidenen Verhältnisse unserer Invaliden bringen. Infolge Übertragung der Durchführungsarbeiten in der Invalidenversicherung an die Ausgleichskassen bedeutete das abgelaufene Jahr eine ausserordentliche Arbeitsbelastung für das Personal, umso mehr als ohne Personalvermehrung und ohne jegliche praktische Erfahrung die gestellten Aufgaben einfach gelöst werden mussten.» (Das wurde dann offenbar mindestens dem 1. Buchhalter zuviel, denn ein Jahr später schrieb der Kassenleiter, dieser habe «seine Stelle per Ende September 1961 verlassen um auf der Kantonalbank von Appenzell A.Rh. einen besser bezahlten Posten zu übernehmen».) Nach diesem fast abenteuerlich anmutenden Start sind wir heute in der glücklichen Lage, dass wir genügend und vor allem gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, welche mit der Durchführung der IV beauftragt sind. Zudem können wir auf eine grosse Erfahrung und Praxis abstützen. Fast gleichzeitig, Ende Januar 2006, haben wir den neuen Kundenbereich im 1. OG des Gutenbergzentrums einweihen können. Unsere Kundinnen und Kunden Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer 3
4 werden jetzt in modernen, kundenfreundlichen und gut ausgestatteten Räumen bedient. Es stehen ein Empfang, ein Warteraum, zwei Besprechungsräume sowie ein Konferenzraum zur Verfügung. Die Reaktionen unserer Kundschaft fielen sehr positiv aus. Den Konferenzraum stellen wir der kantonalen Verwaltung sowie staatsnahen Organisationen unentgeltlich zur Verfügung. Per 1. Juli 2006 wurde in der IV das früher schon einmal geltende Vorbescheidsverfahren wieder eingeführt. Der Übergang verlief bei uns problemlos. Am 24. September 2006 haben Volk und Stände die sog. KOSA- Initiative abgelehnt. Diese Initiative hat die Diskussion über die langfristige Sicherung der AHV in Gang gebracht. Es wird nun im Rahmen der nächsten AHV-Revision zu entscheiden sein, ob das Rentenalter erhöht wird, ob die Leistungen gekürzt werden und ob zusätzliche Finanzierungsmittel erforderlich sind. Anlässlich seiner Herbstsession vom in Flims-Laax hat das Bundesparlament die 5. IVG-Revision verabschiedet. Diese wird in der IV einen eigent lichen Kulturwechsel bringen, indem der Fokus neu auf die Verhinderung der Entstehung von Invalidität gelegt wird. Das Instrument dazu heisst Früherfassung und Frühintervention. Im Idealfall kann die IV schon in den ersten Wochen eines sich abzeichnenden gesundheitlichen Problems aktiv werden und rasch und unbürokratisch die erforderlichen Massnahmen ergreifen mit dem Ziel, dass die betroffene Person gar nicht erst aus der Arbeit ausscheidet. Am 17. Juni 2007 hat der Souverän deutlich Ja gesagt zur 5. IV-Revision. Damit ist der Weg frei für die notwendige Umgestaltung der IV. Am 26. November 2006 wurde in der schweizerischen Referendumsabstimmung das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen angenommen. Dieses Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Diese vergleichsweise lange Frist ist zwingend nötig, weil zunächst der Bundesrat die erforderliche Vollzugsverordnung erlassen muss und die Kantone erst anschliessend ihre kantonalen Familienzulagen- oder Kinderzulagengesetze anpassen können. Die wichtigste Änderung in unserem Kanton wird in der Erhöhung der Kinderzulagen von bisher Fr auf Fr und die Heraufsetzung der Ausbildungszulagen (für Jugendliche ab 16 Jahren in Ausbildung) von bisher Fr auf Fr bestehen. Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer 4
5 Inhalt 1. Mitglieder und Beiträge Mitglieder Beiträge Inkasso Invidividuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Leistungen Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Geldleistungen der Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Familienausgleichskasse Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh Familienzulagen in der Landwirtschaft Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Erwerbsersatzordnung (EO) Mutterschaftsentschädigung (MSE) IV-Leistungen Eingegangene Gesuche Erledigte Gesuche Rechtsmittel Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten AHV-Leistungen Verschiedenes Interna Betriebsrechnung Verwaltungskostenrechnung Bilanz Organigramm Infos und Fakten Aufsicht Aufsicht durch das Departement für Inneres und Kultur Aufsicht durch den Bund
6 6 Gutenberg-Zentrum in Herisau, Sitz der Ausgleichskasse Appenzell A.Rh.
7 1. Mitglieder und Beiträge 1.1 Mitglieder Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Arbeitgeber ohne Beiträge ohne Beiträge 18% Selbständigerwerbende 38% Arbeitgeber 20% Nichterwerbstätige 24% 1.2 Beiträge Selbständigerwerbende 9,9 Mio. 9,7 Mio. 8,7 Mio. Nichterwerbstätige 2,2 Mio. 2,1 Mio. 3,3 Mio. Arbeitgeber 55,0 Mio. 54,7 Mio. 54,1 Mio. Monika Wagner, Abteilungsleiterin Beiträge Die Selbständigerwerbenden zahlen AHV/IV/EO-Beiträge von 9,5 % ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Es besteht eine sinkende Beitragsskala bis zu 5,116 % für Einkommen unter Fr Die Einkommen sind ebenfalls im Sozialwerk Familienausgleichskasse beitragspflichtig, und zwar mit 2,4 % (Vorjahr 2,6 %). Die Nichterwerbstätigen leisten Beiträge an die AHV/IV/EO aufgrund ihres Vermögens und/oder ihres Renteneinkommens, das mit 20 multipliziert in Vermögen umgerechnet wird. Die paritätischen Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betragen 10,1 % an die AHV/IV/EO sowie 2 % an die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber leisten an die Familienausgleichskasse einen Beitrag von 1,7 % (Vorjahr 1,9 %). 7
8 Seit 1995 hat sich der Ertrag der Beiträge wie folgt entwickelt: in Mio. CHF Beiträge der SE und der NE in Mio. CHF Beiträge der Arbeitgeber 8
9 1.3 Inkasso Zahlungsvereinbarungen Ein Teil der Beitragszahlungen erfolgt verspätet, wobei die Kunden neue Zahlungstermine zusichern. Anzahl Beiträge Betreibungen Diverse Beiträge müssen auf dem Betreibungsweg eingezogen werden. Anzahl Beiträge Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Dies ist der Bereich, mit dem die Versicherten direkten Kontakt haben. Für jeden Versicherten wird ein eigenes Konto geführt, auf dem das Einkommen gebucht wird, welches für die spätere Rentenberechnung benötigt wird. verbuchte Einkommen Anzahl Buchungen Mit in Kraft treten der 10. AHV-Revision im Jahr 1997 werden auch Betreuungsgutschriften auf den IK s verbucht. Betreuungsgutschriften
10 2. Leistungen 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Auf den 1. Januar 2005 wurden die Renten nicht erhöht. Die minimale Altersrente beträgt 1075 Franken, die Maximalrente 2150 Franken. Gemäss Artikel 72 AHVV sind die Renten bis zum 20. Tag des Monats auszuzahlen. Im Berichtsjahr sind die Auszahlungen zwischen dem 8. und 11. Tag erfolgt. Über 97 Prozent der Rentenzahlungen (AHV und IV) können bargeldlos und damit kostenfrei ausgerichtet werden. Von der Ausgleichskasse werden prognostische Rentenberechnungen über die zukünftig zu erwartenden AHV-Renten verlangt, die eingehende Überprüfungen und Beratungen zur Folge haben. Im Berichtsjahr wurden für 231 Personen prognostische Rentenvorausberechnungen erstellt. Rentenauszahlungen Franken Leistungsarten Anzahl Einfache Renten Zusatzrenten für Ehepartner 40 Kinderrenten 29 Witwen- und Witwerrenten 201 Waisenrenten 123 Hilflosenentschädigungen 181 Total Hansruedi Staub, Abteilungsleiter Leistungen 10
11 2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung Taggelder Anzahl Verfügungen Grosses Taggeld Kleines Taggeld Auszahlungen in Franken Renten Rentenauszahlungen Franken Hilflosenentschädigungen Auszahlungen Franken Leistungsarten Anzahl Einfache Renten Zusatzrenten für Ehepartner 200 Kinderrenten 341 Hilflosenentschädigungen 179 Total
12 2.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich um Bedarfsleistungen. Diese können beansprucht werden, falls die AHV/IV-Renten mit Berücksichtigung von weiteren anrechenbaren Einkommen den definierten Existenzbedarf nicht decken. Ergänzungsleistungen sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge- oder Sozialleistungen. Die Ergänzungsleistungen werden von der Ausgleichskasse monatlich den anspruchsberechtigten Personen aus bezahlt. Die Ergänzungsleistungen umfassen einerseits die jährlichen Leistungen, welche der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen entsprechen. Andererseits können zusätzlich anfallende Krankheits- und Behindertenkosten vergütet werden. Anzahl Dossiers mit Ergänzungsleistungen Stand Total EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten ,87% ,13% ,69% ,31% ,10% ,90% ,24% ,76% ,23% ,77% ,72% ,28% ,75% ,25% Ausbezahlte Beträge Ergänzungsleistungen zur AHV Ergänzungsleistungen zur IV Total
13 3. Familienausgleichskasse 3.1 Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh. Die Kinder- und Ausbildungszulagen betragen seit 1. Januar 2004 unverändert 190 Franken pro Kind und Monat. Die Beitragsansätze 1,7 Prozent (bisher 2,4 Prozent) für Arbeitgebende und 2,4 Prozent (bisher 2,6 Prozent) für Selbständig erwerbende sind per 1. Januar 2004 angepasst worden. Verfügte Zusprachen für Arbeitgebende für Selbständigerwerbende Das in der Volksabstimmung vom 24. November 2006 angenommene Familienzulagengesetz regelt die Familienzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Nach dem neuen Gesetz werden in allen Kan- tonen mindestens eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren und eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren ausgerichtet. Die Inkraftsetzung des Gesetzes und der Verordnung sind auf den 1. Januar 2009 vorgesehen. 13
14 Betriebsrechnung Beiträge Beiträge Abschreibungen Herabsetzungen Verzugszinsen Vergütungszinsen Total Beiträge Leistungen Kinderzulagen Rückerstattungsforderungen Durchführungskosten Ertrag aus Anlagen Buchgewinne Total Leistungen Einnahmen-Überschuss Bilanz der Familienausgleichskasse Aktiven Bankguthaben Debitoren Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) Kapitalanlagen Darlehen Total Aktiven Passiven Kreditoren Kapital Total Passiven
15 3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Familienzulagen in der Landwirtschaft wurden per 1. Januar 2006 um 5 Franken angehoben. Sie betragen für die ersten beiden Kinder im Talgebiet 175 Franken und im Berggebiet 195 Franken. Für das dritte und jedes weitere bezugsberechtigte Kind werden im Talgebiet 180 Franken und im Berggebiet 200 Franken ausbezahlt. Zweck der Kinderzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten auszugleichen. Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu, wenn ihr reines Einkommen Franken in Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze erhöht sich um Franken pro Kind. Wird die Einkommensgrenze um höchstens Franken überschritten, so besteht nur noch Anspruch auf einen Drittel der Zulagen. Wird sie um mehr als Franken, höchstens aber um Franken überschritten, so besteht ein Anspruch auf einen Drittel der Zulagen. Der Beitrag der landwirtschaftlichen Arbeitgebenden an die Finanzierung der Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende beträgt 2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Zulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Talgebiet Berggebiet Total Total Total Anzahl Bezüger Anzahl Kinder Haushaltungszulagen Zulagen für Kleinbauern/-bäuerinnen Talgebiet Berggebiet Total Total Total Anzahl Bezüger Anzahl Kinder Geldleistungen an landwirtschaftliche Arbeitnehmende Fr an Kleinbauern/-bäuerinnen Fr an nebenberufliche Kleinbauern/-bäuerinnen Fr
16 4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Seit 1995 werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Damit soll ihnen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind von den Kantonen aufzustocken. Die Anteile der einzelnen Kantone werden nach deren Wohnbevölkerung, der Finanzkraft und der durchschnittlichen Prämien festgesetzt. Die folgenden Tabellen zeigen die Höhe der ausbezahlten Prämienverbilligungen und die Anzahl der bearbeiteten Gesuche der IPV- Leistungen. Jahr Auszahlung in Franken davon an Bezüger/innen von EL Jahr Personen Haushalte
17 5. Erwerbsersatzordnung (EO) Aufgrund 1978 eingereichter Meldekarten wurden die nach stehenden EO- Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Normaldienst Rekrutenschule Beförderungsdienst Rekrutierung Durchdiener Zivilschutz normal Zivilschutz Grundausbildung Jugend + Sport Jungschützenleiterkurs Zivildienst normal Zivildienst Rekruten Total Total Total
18 6. Mutterschaftsentschädigung (MSE) 2006 wurden die nachstehenden MSE-Entschädigungen aus gerichtet: Gesuche Franken Tage Total Entschädigungen Total Entschädigungen 2005* * Das Gesetz über die Mutterschaftsentschädigung ist erst am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. 18
19 7. IV-Leistungen 7.1 Eingegangene Gesuche Die Anzahl der IV-Gesuche hat wie im Vorjahr leicht abgenommen. Erstmalige IV-Gesuche Erledigte Gesuche erledigte erstmalige Gesuche davon Zusprachen davon Ablehnungen erledigte Folgeentscheide davon Zusprachen davon Ablehnungen Total erledigte IV-Geschäfte Erstmalige Rentenentscheide ganze Renten Dreiviertelsrenten Halbe Renten Viertelsrenten Ablehnungen Rentenrevisionen unverändert Erhöhung Herabsetzung Aufhebung Heinz Frischknecht, Abteilungsleiter IV-Stelle Berufliche Eingliederungsmassnahmen Eingliederungen aktive Arbeitsvermittlungen Die aktiven Arbeitsvermittlungen haben markant zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden diesen Bereich im Auftrag des BSV um eine 100 %-Stelle verstärkt hat. Der Stelleninhaber, Kari Geisser, hat seine Tätigkeit am 1. September 2006 aufgenommen. 19
20 7.3 Rechtsmittel Eingegangene Einsprachen Erledigte Einsprachen Abweisungen Nichteintreten Gutheissung Abschreibungen Eingegangene Beschwerden Gericht Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten in Tagen Alle erledigten Fälle Rentenfälle Hilflosenentschädigungen AHV-Leistungen Die Anzahl Gesuche von Leistungen im AHV-Bereich, dessen Anspruch von der IV-Stelle beurteilt wird, haben deutlich zugenommen. Eingegangene Gesuche Gesuche Hilflosenentschädigung AHV Gesuche Hilfsmittel AHV Erledigte Gesuche Hilflosenentschädigungen AHV davon Zusprachen davon Ablehnungen Hilfsmittel AHV davon Zusprachen davon Ablehnungen
21 7.6 Verschiedenes Durchführungskosten in Franken 1,58 Mio. 1,41 Mio. 1,33 Mio. Ursachen der Berentungen Geburtsgebrechen 4% Krankheiten 88% Unfälle 8% Die Wahrscheinlichkeit einer Berentung liegt im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei 5,3 %, gesamtschweizerisch bei 5,4 %. 21
22 8. Interna 8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes) Beiträge Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer Abschreibungen und andere Aufwendungen Zinsen ALV-Beiträge Abschreibungen Kostenentschädigungen FLG-Beiträge Total Beiträge Leistungen AHV-Renten AHV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Renten IV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Taggelder Rückforderungen EO-Entschädigungen FLG-Zulagen IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) Parteientschädigungen Zinsen Total Leistungen
23 8.2 Verwaltungskostenrechnung Ertrag Verwaltungskostenbeiträge und Verzugszinsen Vermögenserträge Buchgewinne Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge Dienstleistungserträge Verwaltungskostenzuschüsse AHV Verwaltungskostenvergütungen FL Verwaltungskostenvergütungen ALV Verwaltungskostenvergütungen EL Allgemeine Verwaltungserträge Rückerstattung Betreibungsspesen Versicherungsleistungen Verwaltungsrechnung Liegenschaft Total Ertrag Aufwand Personalaufwand Sachaufwand allgemein Sachaufwand Informatik Raum-/Liegenschaftenkosten Dienstleistungen Dritter Kapitalkosten Abschreibungen allg. Verwaltungskosten Rückstellungen Verwaltungsrechnung Liegenschaft Total Aufwand Überschuss der Verwaltungskostenrechnung Verlust
24 8.3 Bilanz Aktiven Geldmittel Kasse Post Bank Debitoren Beitragspflichtige Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungskostenbeiträge übrige Debitoren Guthaben bei anderen Rechnungskreisen Kasseneigene Anlagen Bank Anteilscheine Beteiligung an IGS GmbH Immobilien (Miteigentum) Mobiliar und Büromaschinen Informatikmittel andere technische Einrichtungen Transitorische Aktiven Total Aktiven Passiven Kontokorrente Zentrale Ausgleichsstelle Leistungsempfänger nicht zustellbare Auszahlungen Kreditoren Schulden bei anderen Rechnungskreisen Darlehen Kanton Appenzell A.Rh Darlehen Familienausgleichskasse Rückstellungen Transitorische Passiven Allgemeine Reserven Total Passiven
25 8.4 Organigramm GESCHÄFTSLEITUNG Departement Inneres und Kultur KANTONALE AUFSICHT Ausgleichskasse und IV-Stelle App. Ausserrhoden RODOLPHE DETTWILER GESCHÄFTSFÜHRER Beiträge MONIKA WAGNER ABTEILUNGSLEITERIN Leistungen HANSRUEDI STAUB ABT. LEITER, STV. GF 20 Gemeindezweigstellen ZWEIGSTELLEN- LEITER/INNEN Beiträge und Dienstleistungszentrale DLZ MICHAEL HABERSAAT TEAMLEITER ANNALISE KERN SANDRA SUTTER FRANZISKA MEIER ANDREA KOLLER DIANA FERREIRA Buchhaltung und IK SILVIA LENZ HELEN ZEHNDER ROSITA SOLENTHALER Renten und Ergänzungsleistungen ELISABETH SCHWEIZER TEAMLEITERIN TRUDI FRISCHKNECHT KÄTHI REGLI KARIN HÄMMERLE BIRGITH WOLF FAK / IPV / EO / MSE HANS ULMANN RUTH FREI KOSTITSA KAMPOURIS Berufsberatung NORBERT ARNOLD ROLAND LANDOLT INGRID HAGEN LINDA KOLLER Bundesamt für Sozialversicherungen BUNDESAUFSICHT IV-Stelle HEINZ FRISCHKNECHT ABTEILUNGSLEITER Berufliche Eingliederung HEINZ FRISCHKNECHT TEAMLEITER IV- Sachbearbeitung BRUNO HAUSER TEAMLEITER aktive Arbeitsvermittlung KARL GEISSER CLAUDIA STEINGRUBER CARMELA D AMICO ALEXANDRA GRÜNENFELDER RITA TANNER JANINE LOOSER REGULA BISCHOFBERGER Case management MICHAEL HÜRLIMANN Externe Fachstellen 25
26 8.5 Infos und Fakten Standort und Adresse Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, Gutenbergzentrum, Kasernenstrasse 4, 9102 Herisau Telefon Telefax Mail Website Öffnungszeiten Montag Donnerstag: Uhr, Uhr Freitag: Uhr, Uhr Organisatorische Aufsicht Direktion des Innern, Regierungsgebäude, Obstmarkt, 9100 Herisau Fachliche Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Revisionsstelle OTG Ostschweizerische Treuhandgesellschaft Herisau AG, Alte Bahnhofstrasse 3, 9100 Herisau Lehrlings-Ausbildungsplätze: 2 Zurzeit (Mai 2007) bei der Ausgleichskasse und IV-Stelle in Ausbildung sind Andrea Koller (3. Lehrjahr) und Diana Ferreira (1. Lehrjahr) 26
27 9. Aufsicht 9.1 Aufsicht durch das Departement für Inneres und Kultur 27
28 Aufsicht durch den Bund
29 Druckvorstufe, Digitalfotografie, Digitaldruck: fsp werbetech.ch AG, Dorf 2, 9063 Stein AR
J A H R E S B E R I C H T
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