Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden

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1 J A H R E S B E R I C H T

2 Die Illustrationen in diesem Jahresbericht und auf der Website der Ausgleichskasse sind dieses Jahr dem Thema «Landwirtschaft im Kanton Appenzell Ausserrhoden» gewidmet.

3 Editorial Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer Veränderung so könnte die Überschrift über das Geschäftsjahr 2008 der Ausgleichskasse lauten. Die wichtigsten Veränderungen in Stichworten: Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 mit Auswirkungen in unserem Bereich, hauptsächlich bei den Ergänzungsleistungen; Inkraftsetzung der 5. IVG-Revision am 1. Januar 2008 mit weitreichenden Auswirkungen auf den Vollzug in der IV-Stelle (Früh-Erfassung und Früh- Intervention, «Gespräch statt Akten», Case-Management, Inte grationsmassnahmen, aktive Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs); Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) am 1. Januar 2008; der Ausgleichskasse obliegen im BGSA zahlreiche Vollzugsaufgaben, insbesondere beim vereinfachten Abrechnungsverfahren; 1. Juli 2008: Einführung der neuen AHV-Nummer und Beginn der Auslieferung der neuen Versicherungsausweise im Kreditkartenformat (anstelle der bisherigen grauen Karte) an die Versicherten; Mitwirkung an der neuen kantonalen Gesetzgebung zum Krankenversicherungs gesetz des Bundes (Stichwort: Individuelle Prämienverbilligung); Mitwirkung an der kantonalen Gesetzgebung zum eidgenössischen Familienzulagengesetz und Vorbereitung der Einführung auf den 1. Januar Unser Unternehmen hat die zahlreichen Veränderungen erfolgreich bewältigt und umgesetzt. Ich danke unseren Mitarbeitenden für den enormen Einsatz und die Bereitschaft zur Veränderung. Der Dank geht auch an unser Departement (Inneres und Kultur, Regierungsrat Jürg Wernli) und unsere Partner in der kantonalen Verwaltung, die uns immer unterstützen. Ein ganz besonderer Dank geht schliesslich an die Unternehmer in unserem Kanton, ohne deren Unterstützung und Verständnis wir ins besondere die 5. IVG-Revision nur unter grossen Schwierigkeiten umsetzen könnten. Rodolphe Dettwiler, Geschäftsführer 3

4 4

5 Inhalt 1. Mitglieder und Beiträge Mitglieder Beiträge Inkasso Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Leistungen Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Geldleistungen der Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Familienausgleichskasse Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell A.Rh Familienzulagen in der Landwirtschaft Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Erwerbsersatzordnung (EO) Mutterschaftsentschädigung (MSE) IV-Leistungen Allgemeines Eingegangene Gesuche Erledigte Gesuche Rechtsmittel Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten in Tagen AHV-Leistungensbeurteilungen Verschiedenes Interna Betriebsrechnung Verwaltungskostenrechnung Bilanz Organigramm Infos und Fakten Aufsicht Aufsicht durch das Departement für Inneres und Kultur Aufsicht durch den Bund

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7 1. Mitglieder und Beiträge 1.1 Mitglieder Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige Arbeitgeber ohne Beiträge Total ohne Beiträge 22% Selbständigerwerbende 36% Arbeitgeber 21% Nichterwerbstätige 21% 1.2 Beiträge Selbständigerwerbende 8,3 Mio. 7,7 Mio. 9,9 Mio. Nichterwerbstätige 3,4 Mio. 3,5 Mio. 2,2 Mio. Arbeitgebende 60,0 Mio. 56,7 Mio. 55,0 Mio. Monika Wagner, Abteilungsleiterin Beiträge Der Anteil der Arbeitgeber hat stark zugenommen. Der Ertrag der Beiträge erhöhte sich bei den Arbeitgebenden um 5,78%, bei den Selbständigerwerbenden um 7,34%. Die Selbständigerwerbenden zahlen AHV/IV/EO-Beiträge von 9,5% ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Es besteht eine sinkende Beitragsskala bis zu 5,116% für Einkommen unter Fr Die Einkommen sind ebenfalls im Sozialwerk Familienausgleichskasse beitragspflichtig, und zwar mit 2,4%. Die Nichterwerbstätigen leisten Beiträge an die AHV/IV/EO aufgrund ihres Vermögens und/ 7

8 oder ihres Renteneinkommens, das mit 20 multipliziert in Vermögen umgerechnet wird. Die paritätischen Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden betragen 10,1% an die AHV/IV/EO sowie 2% an die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgebenden leisten an die Familienausgleichskasse einen Beitrag von 1,7%. Im auf den eingeführten vereinfachten Abrechnungsverfahren (Teil aus dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, BGSA) haben sich über 120 Arbeitgeber angemeldet. Seit 2001 hat sich der Ertrag der Beiträge wie folgt entwickelt: in Mio. CHF Beiträge der SE und der NE in Mio. CHF Beiträge der Arbeitgeber 8

9 1.3 Inkasso Zahlungsvereinbarungen Die Zahlungsaufschübe, bzw. Ratenzahlungen haben im Jahr 2008 wieder erheblich zugenommen. Anzahl Beiträge Betreibungen Wenn keine Ratenzahlungen vereinbart werden können, müssen die Beiträge auf dem Betreibungsweg eingezogen werden. Anzahl Beiträge Die Anzahl der Betreibungen hat um 5%, der Totalbetrag um 18% zugenommen. Ein Teil der Versicherten ist nicht bereit oder in der Lage, selbst kleine Beiträge zu zahlen. Die AK AR hat teilweise schlechte Risiken, zahlreiche Versicherte mit Mindestbeiträgen und muss oft Erlassgesuchen stattgeben. 1.4 Individuelle Konten (IK) Versicherungsausweise (VA) Dies ist der Bereich, mit dem die Versicherten direkten Kontakt haben. Für jeden Versicherten wird ein eigenes Konto geführt, auf dem das Einkommen gebucht wird, welches für die spätere Rentenberechnung benötigt wird. verbuchte Einkommen Anzahl Buchungen Mit in Kraft treten der 10. AHV-Revision im Jahr 1997 werden auch Betreuungsgutschriften auf den IK verbucht. Betreuungsgutschriften Neue Versichertennummer (NNSS): Nebst allgemeiner schriftlicher Information unserer Mitglieder wurden 27 Arbeitgeber und die Gemeinden jeweils vor Ort individuell über die neue Versichertennummer und das Vorgehen betr. Versicherungsnachweis sowie die Abgabe der neuen Versicherungsausweise informiert. 9

10 2. Leistungen 2.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung Auf den 1. Januar 2008 wurden die Alters- und Hinterlassenenrenten nicht erhöht. Die minimale Altersrente betrug 1105 Franken, die Maximalrente 2210 Franken. Gemäss Artikel 72 AHVV sind die Renten bis zum 20. Tag Monats auszuzahlen. Im Jahr 2008 sind die Auszahlungen durch unsere Ausgleichskasse am 6. Arbeitstag, das heisst zwischen dem 8. und 11. Tag des Monats erfolgt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger befassen sich schon einige Jahre vor der Pensionierung mit ihrer Altersvorsorge. Mit Hilfe der prognostischen Rentenberechnung wird der in der Zukunft zu erwartende Rentenbetrag ermittelt. Die prognostische Rentenberechnung ist auch eine Entscheidungshilfe für einen Rentenvorbezug oder Rentenaufschub. Bei der Berechnung werden nicht nur die bereits im Individuellen Konto eingetragenen, sondern auch die künftig zu erwartenden Einkommen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden für 261 (im Vorjahr für 240) Personen prognostische Rentenberechnungen erstellt. Rentenauszahlungen Franken Auszahlungsart der Renten Pro Monat wurden im Durchschnitt 6764 Rentenzahlungen geleistet: Zahlungen insgesamt: davon Barauszahlungen (Zahlungsanweisungen) 116 davon Girozahlungen auf ein Post- oder Bankkonto Bankkonto Postkonto Hansruedi Staub, Abteilungsleiter Leistungen 10

11 2.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung Mit Inkrafttreten der 5. IV-Revision am 1. Januar 2008 wurden auch die noch laufenden Zusatzrenten für Ehepartner von IV-Rentnerinnen und -Rentnern aufgehoben. Die Hilflosenentschädigungen für Versicherte mit ausgewiesenem Pflegebedarf wurden verdoppelt. Taggelder Anzahl Verfügungen Grosses Taggeld Kleines Taggeld Auszahlungen in Fr Renten Rentenauszahlungen Franken Hilflosenentschädigungen Auszahlungen Franken

12 2.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Wie in den vergangenen Jahren hatten wir auch im Berichtsjahr einen Zuwachs von Ergänzungsleistungs-Anmeldungen. Be züger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen müssen ihre wirtschaftlichen Veränderungen laufend melden. Zudem werden mindestens alle vier Jahre die wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Ausgleichskasse über- prüft. Im Jahr 2008 wurden 3760 Mutationen vorgenommen. Bei der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ist ein ungebrochener und starker Anstieg des Belegeingangs zu verzeichnen. Die Bearbeitung der Neuanmeldungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Revision von laufenden Fällen sowie die Vergütung der Krankheitskostenbelege konnten von den Mitarbeitenden fristgerecht vorgenommen werden. Anzahl Dossiers mit Ergänzungsleistungen Stand Total EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten ,87% ,13% ,69% ,31% ,10% ,90% ,24% ,76% ,23% ,77% ,72% ,28% ,75% ,25% ,67% ,33% ,90% ,10% Ausbezahlte Beträge in Franken Ergänzungsleistungen zur AHV Ergänzungsleistungen zur IV Total Krankheitskosten: Anzahl Verfügungen / Auszahlungen Anzahl Total in Franken

13 3. Familienausgleichskasse des Kantons Die Kinder- und Ausbildungszulagen betragen seit dem 1. Januar Franken pro Kind und Monat. Seit Januar 2006 liegen die Beitragssätze unverändert bei 1,7 Prozent für Arbeitgebende und 2,4 Prozent für Selbständigerwerbende. Verfügte Zusprachen für Arbeitgebende für Selbständigerwerbende Das in der Volksabstimmung vom 24. November 2006 angenommene Familienzulagengesetz regelt die Familienzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Nach dem neuen Gesetz werden in allen Kantonen mindes- tens eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren und eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren ausgerichtet. Die Bundesgesetzgebung sowie das kantonale Familienzulagengesetz und die Verordnung treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Kinderzulagen und Beitragssätze Höhe der Kinderzulagen in Fr Beitragssätze in Prozent Arbeitgebende 1,7 1,7 1,7 Selbständigerwerbende 2,4 2,4 2,4 13

14 Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse Beiträge Beiträge Abschreibungen Herabsetzungen Verzugszinsen Vergütungszinsen Total Beiträge Leistungen Kinderzulagen Rückerstattungsforderungen Durchführungskosten Ertrag aus Anlagen Buchgewinne/-verluste Total Leistungen Einnahmen-Überschuss Bilanz der Familienausgleichskasse Aktiven Bankguthaben Debitoren Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) Kapitalanlagen Darlehen Total Aktiven Passiven Kreditoren Kapital Total Passiven

15 3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Zulagen wurden auf den 1. Januar 2008 erhöht. Sie betragen für Kinder im Talgebiet 190 Franken und im Berggebiet 210 Franken pro Monat. Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich in der Landwirtschaft tätig sind, selbständige Älplerinnen und Älpler sowie Personen, die in unselbständiger Stellung in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten. Die Haushaltungszulage erhalten Arbeitnehmende, die mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen. Zulagen für Kleinbauern/-bäuerinnen Talgebiet Berggebiet Total Total Total Anzahl Bezüger/innen Anzahl Kinder

16 4. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) Seit 1995 werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Damit soll ihnen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind von den Kantonen aufzustocken. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden aufgrund der Faktoren Wohnbevölkerung und Prämienhöhe jährlich fix bestimmt. Die Finanzkraft der Kantone wird bei der Berechnung des Bundesbeitrages nicht mehr berücksichtigt. Ende März 2008 wurden aufgrund der Steuerdaten 6500 IPV- Antragsformulare aufbereitet, das heisst bis auf die Zahlungsverbindung vollständig ausgefüllt und an die möglichen Bezugsberechtigten verschickt. In der Vergangenheit wurde häufig kritisiert, dass Personen aufgrund von steuerlichen Vergünstigungen zu Unrecht Anspruch auf Prämienverbilligung hätten. Mit Inkrafttreten einer vorläufigen Verordnung wurde dies korrigiert. Beiträge an die Säule 3a, Nachzahlungen an die zweite Säule über Franken, Verluste aus Liegenschaften und Vorjahresverluste sowie Liegenschaftsaufwendungen, soweit sie den Pauschalabzug übersteigen, werden für die Berechnung der Prämienverbilligung aufgerechnet. Die folgenden Tabellen zeigen die Höhe der ausbezahlten Prämien verbilligungen und die Anzahl der bearbeiteten Gesuche der IPV-Leistungen. Auszahlungen Jahr Auszahlung in Franken davon an Bezüger/innen von EL Anzahl berechtigte Personen und Haushalte Jahr Person Haushalte

17 5. Erwerbsersatzordnung (EO) Aufgrund 2241 eingereichter Meldekarten wurden die nachstehenden Entschädigungen ausgerichtet. Franken Tage Normaldienst Rekrutenschule Beförderungsdienst Rekrutierung Durchdiener Zivilschutz normal Zivilschutz Grundausbildung Jugend + Sport Zivildienst normal Zivildienst Rekruten Jungschützenleiterkurs 0 0 Total Total Total

18 6. Mutterschaftsentschädigung (MSE) Seit dem 1. Juli 2005 haben angestellte und selbständig er werbende Frauen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Während 14 Wochen (98 Tagen) erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Im Jahre 2008 wurden 159 Anmeldungen eingereicht. Mutterschaftsentschädigung in Fr für Anzahl Tage Anzahl Auszahlungen direkt an Mütter Anzahl Auszahlungen an Arbeitgeber

19 7. IV-Leistungen Heinz Frischknecht, Abteilungsleiter IV-Stelle 7.1 Allgemeines Am 1. Januar 2008 trat die 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (kurz: 5. IVG-Revision) in Kraft. Für unsere IV-Stelle bedeutete dies eine grosse Herausforderung, denn es ging um nicht weniger als um einen grundlegenden Kulturwandel in der IV: weg von der «Rentenversicherung» hin zur Eingliederungsinstitution. Die Mitarbeitenden mussten geschult und die Arbeitgeber informiert werden. Wir benötigten zusätzliche Fachkräfte (Case-Manager, Arbeitsvermittler) und schliesslich galt es, die neue Arbeitsweise umzusetzen: rasche Entscheide vor Ort bei oftmals noch unvollständiger Faktenlage. Den Wandel haben wir grösstenteils erfolgreich umgesetzt, an einzelnen Verbesserungen arbeiten wir noch. Das nachfolgende Beispiel (konkreter Fall) soll illustrieren, wie die tägliche Eingliederungsbemühungen unserer Fachspezialisten im Einzelfall aussehen kann. Fallbeschreibung: Eingliederung aus Rente Eine heute 39-jährige alleinerziehende Mutter meldete sich 1993 für Leistungen der Invalidenversicherung an. Aus psychischen Gründen war ihr damals eine ausserhäusliche Tätigkeit im erlernten Beruf als Coiffeuse und die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Büro eines KMU-Betriebes aus medizinischer Sicht nicht mehr zumutbar. Allerdings bestand trotz schon langer Krankengeschichte die berechtigte Hoffung, dass eine Berentung nur vorübergehender Natur sein sollte. Die IV-Stelle sprach der Frau ab eine ganze IV-Rente zu. Danach wurde fast jährlich mit einer Rentenrevision der Anspruch erneut geprüft. Der Gesundheitszustand verbesserte sich nicht wie erhofft, blieb stabil. Erst anlässlich der letzten Rentenrevision von 2008 ergab sich ein, wenn auch kleines Eingliederungspotential. Die Arbeitsvermittlung der IV-Stelle konnte in Absprache mit der betroffenen Frau und dem behandelnden Arzt einen Arbeitsversuch an der Tageskasse einer grossen Ladenkette ein fädeln. Die Frau hat sich dort bestens bewährt und bekam kurz darauf einen Festanstellungsvertrag in Teilzeit. Dank des selber erzielten Einkommens kann sie nun trotz Rentenreduktion auf eine Dreiviertelsrente ein höheres Einkommen als vorher erzielen. 19

20 7.2 Eingegangene Gesuche Erstmalige IV-Gesuche Erledigte Gesuche Erledigte erstmalige Gesuche davon Zusprachen davon Ablehnungen Erledigte Folgeentscheide davon Zusprachen davon Ablehnungen Total erledigte IV-Geschäfte Erstmalige Rentenentscheide davon ganze Renten davon Dreiviertelsrenten davon halbe Renten davon Viertelsrenten Rentenablehnungen Rentenrevisionen davon unverändert davon Erhöhungen davon Herabsetzungen davon Aufhebungen Berufliche Eingliederungsmassnahmen Eingliederungen Aktive Arbeitsvermittlungen Aktive Überwachungen berufliche Abklärungen

21 7.4 Rechtsmittel Eingegangene Einwände gegen Vorbescheide Erledigte Einwände davon Abweisungen davon Nichteintreten davon Gutheissung davon Abschreibungen/Rückzug Eingegangene Beschwerden Verwaltungsgericht Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten in Tagen Alle erledigten Fälle Rentenfälle Hilflosenentschädigungen AHV-Leistungsbeurteilungen Eingegangene Gesuche Hilflosenentschädigung der AHV Hilfsmittel der AHV Erledigte Gesuche Hilflosenentschädigung der AHV davon Zusprachen davon Ablehnungen Hilfsmittel der AHV davon Zusprachen davon Ablehnungen

22 7.7 Verschiedenes Durchführungskosten in Franken 2,12 Mio. 1,84 Mio. 1,58 Mio. Individuelle Rechnungen (ZAS) Ausbezahlter Totalbetrag 14,7 Mio. 11,2 Mio. 12,4 Mio. 22

23 8. Interna 8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und IV-Stelle Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes) Beiträge Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer Abschreibungen und andere Aufwendungen Zinsen ALV-Beiträge Abschreibungen Kostenentschädigungen FLG-Beiträge Total Beiträge Leistungen AHV-Renten AHV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Renten IV-Hilflosenentschädigungen Rückforderungen IV-Taggelder Rückforderungen EO-Entschädigungen FLG-Zulagen IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) Parteientschädigungen Zinsen Total Leistungen

24 8.2 Verwaltungskostenrechnung Ertrag Verwaltungskostenbeiträge und Verzugszinsen Vermögenserträge Buchgewinne/-verluste Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge Dienstleistungserträge Verwaltungskostenzuschüsse AHV Verwaltungskostenvergütungen FL Verwaltungskostenvergütungen ALV Verwaltungskostenvergütungen EL Rückerstattung Betreibungsspesen Versicherungsleistungen Auflösung Rückstellung Verwaltungsrechnung Liegenschaft Total Ertrag Aufwand Personalaufwand Sachaufwand allgemein Sachaufwand Informatik Raum-/Liegenschaftenkosten Dienstleistungen Dritter Kapitalkosten Abschreibungen allg. Verwaltungskosten Rückerstattung Verwaltungskostenzuschüsse Rückstellungen Total Aufwand Überschuss der Verwaltungskostenrechnung Verlust Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurück zu führen, dass die Aufwendungen seit 2007 monatlich direkt auf die entsprechenden Rechnungskreise umverteilt werden. 24

25 8.3 Bilanz Aktiven Geldmittel Kasse Post Bank Debitoren Beitragspflichtige Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungskostenbeiträge übrige Debitoren Kasseneigene Anlagen Bank Anteilscheine Beteiligung an IGS GmbH Immobilien (Miteigentum) Mobiliar und Büromaschinen Informatikmittel andere technische Einrichtungen Total Aktiven

26 Passiven Kontokorrente Zentrale Ausgleichsstelle Leistungsempfänger nicht zustellbare Auszahlungen Kreditoren Schulden bei anderen Rechnungskreisen Darlehen Kanton Appenzell A.Rh Darlehen Familienausgleichskasse Rückstellungen Transitorische Passiven Allgemeine Reserven Total Passiven

27 8.4 Organigramm GESCHÄFTSLEITUNG Departement Inneres und Kultur KANTONALE AUFSICHT Bundesamt für Sozialversicherung BUNDESAUFSICHT Ausgleichskasse und IV-Stelle App. Ausserrhoden RODOLPHE DETTWILER GESCHÄFTSFÜHRER Rechtsdienst BARBARA FÄH Beiträge MONIKA WAGNER ABTEILUNGSLEITERIN Leistungen HANSRUEDI STAUB ABT. LEITER, STV. GF GL-Assistentin AMUTHA SUNDARALINGAM 20 Gemeinde- Zweigstellen Beiträge und Dienstleistungszentrale DLZ MICHAEL HABERSAAT TEAMLEITER Renten und Ergänzungsleistungen ELISABETH SCHWEIZER TEAMLEITERIN TRUDI FRISCHKNECHT AMUTHA SUNDARALINGAM BRIGITTE FISCHER KARIN HÄMMERLE KOSTITSA KAMPOURIS Berufliche Eingliederung KARI GEISSER TEAMLEITER Berufsberatung NORBERT ARNOLD ROLAND LANDOLT LINDA KOLLER FAK / IPV / EO / MSE ANNALISE KERN SIMONE SIGNER OLIVIA SCHNEIDER aktive Arbeitsvermittlung GABI NABHOLZ IV-Stelle HEINZ FRISCHKNECHT ABTEILUNGSLEITER IV- Sachbearbeitung BRUNO HAUSER TEAMLEITER CLAUDIA STEINGRUBER CARMELA GROB-D AMICO RITA TANNER JANINE LOOSER REGULA BISCHOFBERGER VAKANT Externe Fachstellen SANDRA SUTTER FRANZISKA MEIER MARTINA DÖRIG DIANA FERREIRA Buchhaltung und IK FRANZISKA FISCHER HELEN ZEHNDER KRYSTIN CHAU ROSITA SOLENTHALER CLAUDIA SCHMID Case Management GERHARD HALLAUER 27

28 und IV-Stelle Appenzell 8.5 Infos und Fakten Standort und Adresse Ausgleichskasse, Gutenbergzentrum, Kasernenstrasse 4, 9102 Herisau Telefon Telefax Mail Website Öffnungszeiten Montag Donnerstag: Uhr, Uhr Freitag: Uhr, Uhr Organisatorische Aufsicht Departement Inneres und Kultur, Obstmarkt 1, 9102 Herisau Fachliche Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Revisionsstelle BDO Visura Herisau, Alte Bahnhofstrasse 3, 9100 Herisau Lehrlings-Ausbildungsplätze: 2 Zurzeit (Mai 2009) bei der Ausgleichskasse in Ausbildung sind Diana Ferreira (3. Lehrjahr) und Claudia Schmid (2. Lehrjahr) 28

29 9. Aufsicht 9.1 Aufsicht durch das Departement Inneres und Kultur 29

30 9.2 Aufsicht durch den Bund 30

31 Druckvorstufe, Digitalfotografie, Digitaldruck: fsp werbetech.ch AG, Dorf 2, 9063 Stein AR

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