Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Obwalden GESCHÄFTSBERICHT 2015

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1 Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Obwalden GESCHÄFTSBERICHT 2015

2 ... Was im Herzen brennt, man im Gesicht erkennt. Deutsches Sprichwort Grüezi! Die Ausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Obwalden. Das klingt nach Bürokratie und Beamtentum Natürlich muss wie überall alles seine Richtigkeit haben. Aber bei uns steht nicht die Bürokratie, sondern der Mensch in Zentrum. Wir sind für die Anliegen unserer Versicherten und Mitglieder da und zwar vor Ort und leicht erreichbar. Deshalb schmücken wir unseren Geschäftsbericht nicht mehr wie bis anhin mit schönen Landschaftsbildern, sondern wir zeigen die Menschen, für die wir da sind. Menschen wie Sie und ich, alle vereint unter dem Schirm der Ausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich mit Elan und Umsicht dafür, dass wir den Anliegen unserer Mitglieder gerecht werden können. Für ihren unermüdlichen Einsatz möchte ich allen Mitarbeitenden danken. Sie haben letztlich auch die guten Ergebnisse möglich gemacht, die ich Ihnen in diesem Geschäftsbericht präsentieren darf. Cajus Läubli Direktor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden Titelseite Lorenzo Haas Weltenbummler und Tattoo-Liebhaber 2

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4 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK Januar bis Juni 2015 Betriebsergebnisse der AHV/IV/EO Ausgleichsfonds Die AHV schliesst das Jahr 2014 mit einem negativen Umlageergebnis von CHF 320 Millionen ab, nachdem es 2013 mit 14 Millionen noch knapp positiv ausgefallen war. Eine Reduktion des AHV-Fonds konnte jedoch mit einem guten Anlageergebnis von 1752 Millionen (Vorjahr CHF 607 Millionen) verhindert werden. Die IV konnte ihr Umlageergebnis (684 Millionen, Vorjahr 509 Millionen) erneut steigern, ebenso ihr Betriebsergebnis (922 Millionen, Vorjahr 586 Millionen). Das positive Betriebsergebnis dient dazu, die Schuld der IV gegenüber der AHV weiter zu tilgen, seit Einführung des IV-Fonds um total 2101 Millionen. Das Umlageergebnis der EO bleibt stabil (122 Millionen, Vorjahr 128 Millionen), wie auch das Betriebsergebnis (170 Millionen, Vorjahr 141 Millionen). Altersvorsorge 2020: Bundesrat verabschiedet Botschaft Die Botschaft enthält folgende Kernelemente: Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer bei 65 in der ersten wie auch der zweiten Säule Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung: der Zeitpunkt kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden Der Mindestumwandlungssatz wird innerhalb von vier Jahren jedes Jahr um 0,2 % gesenkt, bis zum Satz von 6 % - Der Koordinationsabzug wird abgeschafft und die Altersgutschriften werden so angepasst, dass die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge trotz Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht sinken Mindestens 92 % des Ertrages aus dem Geschäft mit der 2. Säule gehören den Versicherten heute dürfen die privaten Versicherungsgesellschaften 10 % selber behalten Witwenrenten der AHV werden nur noch jenen Frauen ausgerichtet, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Die AHV-Rente für Witwen und Witwer wird von 80 % auf 60 % gesenkt, die Waisenrenten von 40 % auf 50 % erhöht Für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende gelten die gleichen Beitragssätze Die Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von heute CHF auf CHF gesenkt Eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuer um höchstens 1.5 % liefert die zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der AHV Ein Interventionsmechanismus sorgt dafür, dass rechtzeitig Massnahmen zur Sicherung der AHV ergriffen werden Der Bund verzichtet auf seinen Anteil von17 % am Mehrwertsteuer-Demografieprozent, im Gegenzug wird der Bundesbeitrag an die AHV von % auf 18 % der Ausgaben gesenkt Andreas Anderhalden Hausarzt und Medizinhistoriker 4

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6 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK Volksinitiative «AHVplus»: Bundesrat empfiehlt Ablehnung Der Bundesrat empfiehlt die Initiative «AHVplus: für eine starke AHV» zur Ablehnung. Er sieht keinen finanziellen Spielraum für die Erhöhung der AHV-Leistungen und hält an seinem im Reformprojekt Altersvorsorge 2020 eingeschlagenen Weg fest. Ergänzungsleistungen: Erhöhung anrechenbare Mietzinse Der Bundesrat überweist die Botschaft zur Anpassungen der anrechenbaren Mietzinse bei den Ergänzungsleistungen an das Parlament. Die Höchstbeträge sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Initiative zur Steuerbefreiung der Familienzulagen: Bundesrat und Kantone lehnen ab Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» ab. Die Initiative würde bei Bund und Kantonen zu Steuerausfällen von insgesamt rund einer Milliarde Franken führen. Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärken: Eröffnung der Vernehmlassung Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung für eine Revision der Schwarzarbeitsbekämpfung (BGSA). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen der Umgehung gesetzlicher Pflichten entgegenwirken, die Rolle des Bundes stärken, die Zusammen arbeit zwischen den beteiligten Behörden verbessern und Sanktionsmassnahmen für die kantonalen Kontrollorgane einführen. Invalidenversicherung: Die Zahl der Neurenten hat sich nach Jahren der Abnahme bei stabilisiert, die Zahl der laufenden Renten ist erneut gesunken ( gewichtete Renten). Eine wesentliche Verlagerung von der IV zur Sozialhilfe ist nicht feststellbar. Die durchgeführten Massnahmen zur beruflichen Eingliederung haben erneut zugenommen. Die nachgewiesenen Fälle von Versicherungsmissbrauch blieben mit 540 (Vorjahr 570) praktisch stabil. Initiative nationale Erbschaftssteuer: Bund und Kantone lehnen ab Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» wird vom Bundesrat und den Kantonen zur Ablehnung empfohlen. Die Kantone müssten Einschränkungen in ihrer Finanzhoheit hinnehmen und verlieren möglicherweise Einnahmen. Die Einnahmen kämen zwar teilweise der AHV zugute, könnten aber die absehbaren Lücken in der Finanzierung nicht schliessen. Norbert Kiser Musiker und Berggänger 6

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8 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK Juli bis Dezember 2015 Die Bevölkerung der Schweiz wächst und wird älter Gemäss neusten Szenarien des Bundesamtes für Statistik wird die Bevölkerung der Schweiz in den nächsten 30 Jahren weiter zunehmen, auf 10.2 Millionen Personen im Jahr Das Wachstum basiert vor allem auf der Migration und zu einem geringen Teil auf dem Geburtenüberschuss. Die Alterung der Bevölkerung wird sich in diesem Zeitraum stark beschleunigen, da zwischen 2020 und 2035 die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer ins Rentenalter kommen und sich die Lebenserwartung generell weiter erhöht. AHV/IV, Ergänzungsleistungen: Statistik 2014 Die Ausgaben der AHV beliefen sich 2014 auf CHF 40.9 Milliarden, die Renten machten mit 39.8 Milliarden den Hauptteil der Leistungen aus. Die Invalidenversicherung richtete an Personen Leistungen aus, den grössten Anteil in Form von Renten (CHF 5.5 Milliarden). Die Ausgaben für Eingliederungsmassnahmen betrugen CHF 1.6 Milliarden. Die Ergänzungsleistungen stiegen 2014 erneut, um 3.3 % auf CHF 4.7 Milliarden. Das Wachstum liegt jedoch leicht unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Der Bund trägt 30 % dieser Kosten, die Kantone den Rest. Erwerbsersatz (EO): Beitragssatz wird auf 2015 gesenkt Die Reserven des EO-Fonds entsprechen wieder den gesetzlichen Anforderungen, der Bundesrat hat deshalb eine Senkung von 0.5 % auf 0.45 % beschlossen. Diese Massnahme ist auf die nächsten 5 Jahre befristet. Evaluation Assistenzbeitrag in der IV: zweiter Zwischenbericht Der auf den 1. Januar 2012 eingeführte Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bezügerinnen und Bezüger zu erhöhen. Der zweite Zwischenbericht zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Nachfrage, 2014 bezogen 1213 erwachsene und 235 minderjährige Personen den Assistenzbeitrag. 2. Säule: Senkung Mindestzinssatz, keine Anpassung der Renten Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat von aktuell 1.75 % per 1. Januar 2016 auf 1.25 % gesenkt, dies auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten müssen auf den 1. Januar 2016 nicht der Teuerung angepasst werden. Invaliditätsbemessung bei der IV: Überprüfung durch den Bundesrat Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments in einem ausführlichen Bericht die Methoden der Invaliditätsbemessung bei Teil erwerbstätigen, die Gründe für die Differenzierung nach Erwerbsstatus und verschiedene Alternativen analysiert. Er hält grundsätzlich am geltenden System fest, schlägt aber vor bei Teilerwerbstätigen die Bemessungsmethode zu optimieren. Franziska Rohrer-Jakober Mami und Berglerin 8

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10 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND BEITRÄGE ALV Persönliche Beiträge AHV/IV/EO FAK Lohnbeiträge AHV/IV/EO CHF 105 Millionen Einnahmen Beitragsvolumen % Lohnbeiträge AHV/IV/EO % Beiträge Familienausgleichskasse (FAK) % Persönliche Beiträge AHV/IV/EO % Beiträge Arbeitslosenversicherung ALV % Beiträge Familienzulagen Landwirtschaft FLG Total Thomas Durrer Polier und Tubist 10

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12 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND BEITRÄGE Entwicklung Mitglieder Beitragsvolumen Mitglieder der Ausgleichskasse Obwalden AHV/IV/EO Mitglieder im Kanton Obwalden bei Verbandsausgleichskassen Arbeitslosenversicherung Familienausgleichskasse Als Mitglieder einer Ausgleichskasse werden Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Die Ausgleichskasse Obwalden besitzt keine Monopolstellung. Über 40 Ausgleichskassen der Verbände sind in unserem Kanton aktiv Bei der AHV/IV/EO und der Familienausgleichskasse blieben die Beitragseinnahmen praktisch gleich, die Einnahmen der Arbeitslosenversicherungen sanken um rund CHF

13 Beitragsbezug Mahnungen Betreibungen Die Ausgleichskassen haben einen gesetzlich vorgeschriebenen, straffen und konsequenten Beitragsbezug. Die Mahnungen nahmen weiterhin ab, die Anzahl Betreibungen blieb unverändert. 13

14 LEISTUNGEN AHV/IV-Sachleistungen (7) Ergänzungsleistungen (5) (6) (4) IV-Geldleistungen (2) FAK (3) AHV-Geldleistungen (1) CHF 140 Millionen Ausgaben Leistungsvolumen 2015 (1) 60 % AHV-Geldleistungen (3) 10 % Zulagen Familienausgleichskasse (FAK) (7) 5 % AHV/IV-Sachleistungen (2) 11 % IV-Geldleistungen (6) 3 % Erwerbsersatz/Mutterschaftsentschädigung (4) 1 % Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) (5) 10 % Ergänzungsleistungen % IPV zu Ergänzungsleistungen Total Beat von Rotz Machinist und Stöck-Hüttli-Geniesser 14

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16 LEISTUNGEN Unsere Hauptaufgaben: AHV / IV / EO / Mutterschaft AHV Entwicklung der Rentenleistungen AHV-Bezüger IV IV-Bezüger EO/MS EL-Bezüger Die AHV ist das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz. Die enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der obligatorischen Altersversicherung zeigt sich an den Zahlen der Ausgleichskasse Obwalden. Die Rentenzahlungen für die AHV machen mehr als die Hälfte des gesamten Leistungsvolumens aus. Obwalden gehört zu den Kantonen mit sehr tiefer IV-Rentenquote. 16

17 Ergänzungsleistungen: Bedarfsgerechte Zuschüsse EL zur AHV FAK und FLG: CHF 15.5 Millionen Familienzulagen Familienzulagen an Arbeitnehmende (FAK) EL zur IV Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ergänzungsleistungen sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern. Die Ergänzungsleistungen sind eine Verbundaufgabe von Bund und den Kantonen. Der Bund ist vorwiegend für den Teil der EL zuständig, der sich mit der Existenzsicherung befasst. Die Kantone regeln und finanzieren dafür die Bereiche, die im Zusammenhang mit Heim- und Gesundheitskosten stehen. Die EL werden somit nicht über Beiträge der Versicherten, sondern aus allgemeinen Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. Die Leistungen der im Kanton Obwalden tätigen privaten Familienausgleichskassen sind in diesen Zahlen nicht enthalten. 17

18 INVALIDENVERSICHERUNG IV-Anmeldungen Erstmalige Anmeldungen Anmeldungen Hilflosenentschädigung AHV Anmeldungen Hilfsmittel AHV Eingliederungsmassnahmen Meldungen Früherfassung Frühinterventionsmassnahmen Integrationsmassnahmen Erstmalige Ausbildungen Umschulungen Mirjam Rohrer Betriebswirtschaftsstudentin und Strickliesel 18

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20 INVALIDENVERSICHERUNG 1541 Fälle erledigt Weitere Geschäfte Anmeldungen Hilfsmittel AHV Erstmalige Anmeldungen Anmeldungen Hilflosenentschädigung AHV Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn medizinische oder berufliche Massnahmen ihr Ziel nicht oder nur teilweise erreichen, können IV-Renten ausgerichtet werden. Bei Erwerbstätigen richtet sich der IV-Grad nach der wirtschaft lichen Einbusse des Versicherten und nicht etwa nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Die Gleichung «Arbeitsunfähigkeit = IV-Grad» ist ein weit verbreiteter Irrtum. 20

21 62 % der erstmaligen Rentengesuche abgelehnt Rentenrevisionen Für CHF 6.4 Millionen Rechnungen geprüft Bearbeitete Rechnungen Zusprachen erstmalige Rentengesuche Total Rechnungsbetrag Abweisungen erstmalige Rentengesuche Im vergangenen Jahr wurden 4016 Rechnungen geprüft. Es sind dies Rechnungen der Versicherten und der Durchführungsstellen (Ärzte, Spitäler und Hilfsmittell iefer anten). Jede Rechnung wird vor der Bezahlung durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf kontrolliert. Das zunehmende Volumen der elektronisch gemeldeten Rechnungen ist in den obigen Zahlen nicht enthalten. Keine andere Sozialversicherung hat eine derart hohe Abweisungsquote wie die IV: In Obwalden wurden 62 % aller Rentengesuche abgelehnt. Mit dieser Ablehnungsquote steht Obwalden im gesamtschweizerischen Mittel. 21

22 JAHRESRECHNUNG Jahresrechnung der Ausgleichskasse Verwaltungsrechnung Verwaltungsertrag Beiträge für eigene Rechnung Vermögenserträge Entgelte Dienstleistungserträge Verwaltungskostenvergütungen Allg. Verwaltungserträge/Rückerstattungen Liegenschaftsertrag Ausgabenüberschuss Total Verwaltungsaufwand Personalaufwand Sachaufwand Dienstleistungen Dritter Passivzinsen und Kapitalkosten Abschreibungen Bildung von Rückstellungen Liegenschaftsaufwand Einnahmenüberschuss Total Doris Rohrer Shop-Allrounderin und stolzes Grosi 22

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24 JAHRESRECHNUNG Jahresrechnung der Familienausgleichskasse Bilanz per 31. Dezember 2015 Aktiven Bankguthaben Verrechnungssteuer Ausstehende Beiträge Kontokorrentguthaben Wertschriften Darlehen Total Passiven Kontokorrent Ausgleichskasse Transitorische Passiven Rückstellung Wertberichtigung Kapitalanlagen Betriebs- und Reservefonds: Bestand per 1. Januar Ergebnis Betriebsrechnung Ergebnis Verwaltungsrechnung Bestand per 31. Dezember Total

25 Jahresrechnung der Familienausgleichskasse Betriebsrechnung Einnahmen Betriebsertrag (Beiträge) Ausgabenüberschuss Total Ausgaben Betriebsaufwand (Zulagen) Einnahmenüberschuss Total Verwaltungsrechnung Verwaltungsertrag Vermögensertrag Ausgabenüberschuss Total Verwaltungsaufwand Personalaufwand Sachaufwand Raumkosten Kapitalkosten & Zinsen Dienstleistungen Dritter Total

26 ZUM SCHLUSS Dank Die Ausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Obwalden. Wir sind für die Anliegen unserer Versicherten und Mitglieder da und zwar vor Ort und leicht erreichbar. Bei uns arbeiten eigenständige Persönlichkeiten, die im Team gemeinsame Ziele erreichen wollen. Wir unterstützen sie mit individueller Förderung und einer modernen Infrastruktur. Ich bedanke mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren grossen Einsatz im Dienste unserer Sozialversicherungen. Der Dank für eine von grossem Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung getragenen Zusammenarbeit geht an Herrn Regierungsrat Niklaus Bleiker, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf und unsere Zweigstellen in den Gemeinden. Organe Aufsichtsbehörden Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern Volkswirtschaftsdepartement, Regierungsrat Niklaus Bleiker, Sarnen Kontrollstelle Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse PricewaterhouseCoopers AG, Luzern Direktion Cajus Läubli, Direktor Teamleiter Ursula Furrer, Dienste Hanspeter Gasser, Leistungen Reto Jud, IV-Stelle Beat Stebler, Beiträge Cajus Läubli Direktor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden Ryan Bucher Fussballer und Schüler 26

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28 Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse syn ASW, Fotografie: Silvan Bucher, Brünigstrasse Sarnen kompetent persönlich diskret unkompliziert

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