Geschäftsbericht 2013

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1 Geschäftsbericht 2013 AHV-AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE FAMILIENAUSGLEICHSKASSE ARBEITSLOSENKASSE REGIONALES ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUM AUSGLEICHSKASSE APPENZELL I.RH. IV-STELLE APPENZELL I.RH.

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3 Inhalt Vorwort des Leiters Seite 4 Sozialpolitik 2013 Seite 6 Versicherungsunterstellung, Beiträge Seite 14 Leistungen AHV/IV Ergänzungsleistungen Seite 16 Leistungen Familienzulagen Arbeitslosenversicherung Seite 18 Leistungen Invalidenversicherung Seite 19 Jahresrechnungen Seite 26 Anhang Seite 34 Aufsicht, Dank Seite 39 Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Geschäftsbericht nur die männliche Form der Personenbezeichnung. Selbstverständlich sind damit auch immer die weiblichen Personen gemeint. Foto auf Titelseite: Landsgemeindeeinmarsch Foto: Tierliebe 3

4 Einleitung WAS UNS GANZ BESONDERS BESCHÄFTIGT HAT IM JAHR Jahre AHV Die Erfolgsgeschichte der AHV Im Jahr 2013 wurde die AHV 65-jährig. In seiner Geschichte erlebte das wichtigste Sozialwerk der Schweiz verschiedenste Anpassungen, Revisionen und Volksabstimmungen. Wir alle wissen: Es gibt keine Schweiz ohne AHV. Sie ist eine der ganz wichtigen Infrastrukturen der Schweiz. Anders als Schienen, Strassen, Brücken oder Spitäler ist die AHV «unsichtbar». Und doch ist sie für uns alle da, jeden Tag, für Menschen in Appenzell I.Rh. und in der Schweiz. Zum 65. Geburtstag werfen wir einen Blick zurück. 1925: Volksabstimmung, bei der die Verfassungsgrundlage für die AHV geschaffen wird. Der Bund wird beauftragt, auf dem Wege der Gesetzgebung die AHV einzuführen. 1931: Die erste Gesetzesvorlage zur AHV scheitert vor dem Volk klar. 60 Prozent der Stimmbevölkerung lehnen die Vorlage an der Urne ab. 1947: Am 6. Juli 1947 stimmt das Schweizer Stimmvolk dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung mit 80 Prozent Ja-Stimmen wuchtig zu. Die Stimmbeteiligung beträgt knapp 80 Prozent. Die AHV als Fundament des Schweizerischen Sozialversicherungssystems ist geboren. 1948: Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) wird 1948 in Kraft gesetzt. Das Rentenalter wird für Männer und Frauen einheitlich auf 65 Jahre festgelegt. Die Minimalrente beträgt 40 Franken im Monat. Mit der neuen AHV verfügt die gesamte Bevölkerung (Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) über eine minimale wirtschaftliche Sicherung im Alter und für Hinterbliebene. 1966: Die Ergänzungsleistungen (EL) werden eingeführt. Sie sollen dann ausgerichtet werden, wenn eine Altersrente (oder eine Invalidenrente der im Jahre 1960 eingeführten Invalidenversicherung) nicht zur Deckung der minimalen Lebenskosten reicht. Bei deren Einführung sind die EL als Übergangslösung gedacht. 1972: Das Schweizer Stimmvolk lehnt die Volksinitiative «Volksbegehren für eine wirkliche Volkspension» ab und nimmt gleichzeitig den Gegenentwurf des Bundesrates an. Mit 74 Prozent Ja-Stimmen wird der Verfassungsartikel zum Drei-Säulen-System (staatliche, berufliche und private Vorsorge) gutgeheissen. 2004: Die 11. AHV-Revision wird vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Ein zweiter Anlauf scheitert 2010 bereits im Parlament. Revisionen Seit der Einführung 1948 erfuhr die AHV zehn Revisionen. Der ursprüngliche Minimalbetrag von 40 Franken pro Monat wurde schrittweise erhöht. Im Jahr 1961 etwa belief er sich auf 90 Franken, im Jahr 1975 auf 500 Franken, im Jahr 1990 auf 800 Franken. Heute liegt der Minimalbetrag bei Franken. Folglich musste der Beitragssatz an die höheren Renten angepasst werden. Im Jahre 1948 lag dieser bei 4.0 Lohnprozenten, und zwar bis 1968; seit 1975 beträgt er bis heute 8.4 Lohnprozente. Anpassungen gab es auch beim Rentenalter für die Frauen. Im Jahr 1957 wurde es von 65 auf 63 Jahre gesenkt und im Jahre 1964 gar auf 62 Jahre. Die 10. AHV-Revision war die bisher letzte angenommene Reform. Sie trat per in Kraft. Es wurden eine (eingeschränkte) Witwerrente eingeführt und schrittweise das AHV-Rentenalter für Frauen bis dato 62 Jahre erhöht (ab 2001 neu 63 Jahre, ab 2005 neu 64 Jahre). Zudem kommt seit dem für AHV- und IV-Renten das Splitting (Einkommensteilung während der Ehe) zur Anwendung. Ausblick: Reform Altersvorsorge 2020 Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Reform soll dafür sorgen, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den heute geltenden Bedürfnissen entsprechen. Der Bundesrat führt im Jahr 2014 ein Vernehmlassungsverfahren durch und unterbreitet dem Bundesparlament eine Vorlage. Mit der Umsetzung wird allerdings erst im Jahr 2020 gerechnet. Aber Vorsicht: Vier hängige Volksinitiativen machen mäch- 4

5 tig Druck auf die geplante Reform, nämlich die Initiativen «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV», «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», «Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe» und «AHVplus». Die Informationsstelle AHV/IV hat zum 65-jährigen Bestehen der AHV eine Webseite eingerichtet, welche die Geschichte des wichtigsten Sozialwerkes der Schweiz auf anschauliche Weise beschreibt: Ergänzungsleistungen (EL): Wegfall der Krankenkassenprämie Aufgrund einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Art. 65 Abs. 1 KVG) müssen die Prämienverbilligungen ab dem 1. Januar 2014 direkt an die Krankenversicherer überwiesen werden. Dies hat auch Auswirkungen auf Personen, die EL beziehen. So wird der jährliche Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Kanton Appenzell I.Rh. künftig durch das Gesundheits- und Sozialdepartement direkt an die entsprechende Krankenkasse überwiesen. Familienzulagengesetz: Ein Kind eine Zulage Anfangs Januar 2013 trat das revidierte Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Neu sind auch Selbständigerwerbende obligatorisch der Familienzulagenordnung unterstellt und einer Familienausgleichskasse angeschlossen. Damit wurde der lang gehegte Vorsatz «Ein Kind eine Zulage» umgesetzt. Auch der Kanton Appenzell I.Rh. war wie alle anderen Kantone von der Gesetzesanpassung betroffen. Das kantonale Familienzulagengesetz wurde mittels Landsgemeindebeschluss vom 29. April 2012 entsprechend angepasst. Viele Kunden gehen davon aus, dass der Elternteil mit dem höheren Lohn die Familienzulagen beziehen muss. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Familienzulagen immer über den Arbeitgeber zu beziehen sind, wenn ein Elternteil in einem Anstellungsverhältnis erwerbstätig ist. Dafür genügt bereits ein kleines Pensum. Jeder Leistungszusprache geht ein Abgleich mit dem nationalen Familienzulagenregister voraus, um Doppelbezüge zu vermeiden. Der Beitrag für die Selbständigerwerbenden beläuft sich wie jener für Arbeitnehmende auf 1.7 Prozent. Durch die Beiträge der Selbständigerwerbenden flossen in die kantonale Familienausgleichskasse Mehrerträge von Franken ein. Die Mehrausgaben für die Kinder- und Ausbildungszulagen machten demgegenüber lediglich Franken aus. Aufgrund dieser Konstellation ist vorgesehen, den Beitragssatz für die Selbständigerwerbenden auf den 1. Januar 2015 zu senken. Kantonale IV-Stelle IV-Revision 6b gescheitert: Der zweite Teil der 6. IV- Revision ist in der Einigungskonferenz nach über zwei Jahren Parlamentsarbeit in der Sommersession 2013 begraben worden. War in der Vernehmlassungsvorlage noch von 800 Millionen Franken Einsparungen die Rede, verringerten sich diese in einer ersten bundesrätlichen Fassung auf 325 Millionen Franken, unter Bundesrat Alain Berset auf 295 Millionen Franken und schliesslich in der Schlussvorlage auf noch 20 Millionen Franken. Streitpunkte der Debatten bildeten die zweistufige Schuldenbremse und die Frage, ab welchem Invaliditätsgrad eine ganze IV-Rente ausgerichtet werden soll. Nicht zum ersten Mal vereinigten sich SP, Grüne und die SVP in einer unheiligen Allianz. Als gewichtige Neuerung beinhaltete die Vorlage auch die an sich unbestrittene Einführung eines stufenlosen Rentenmodells nach SUVA-Art. Prioritäres Ziel der Revision 6b war es gewesen, die Invalidenversicherung zu entschulden. Fazit: Nun kann weder gespart noch strukturell etwas geändert werden! René Lendenmann Leiter AK / IV-Stelle Appenzell I.Rh. 5

6 Sozialpolitik 2013 Januar 2013 Sinkender IV-Rentenbestand Im Januar 2013 betrug die Zahl der gewichteten IV-Renten (Schweiz und Ausland) Damit hat sie gegenüber dem Vorjahr um 1.8 Prozent resp Renten abgenommen. Dies ist der deutlichste Rückgang seit Januar 2006, als mit gewichteten IV-Renten der höchste IV- Rentenbestand verzeichnet worden war. Die Zahl der im Jahr 2012 zugesprochenen gewichteten Neurenten hat mit einen neuen Tiefststand erreicht. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 liegt somit bei 47 Prozent. Februar 2013 Arbeit im AHV-Alter Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass in der Schweiz immer mehr Menschen im AHV-Alter arbeiten. Das Papier nennt Zahlen: Jede dritte Frau (33 Prozent) und etwas mehr als jeder dritte Mann (38 Prozent) übten im Durchschnitt der Jahre trotz AHV-Alters eine Erwerbsarbeit aus. So waren im 2. Quartal 2011 in der Schweiz Frauen und Männer im AHV-Alter erwerbstätig, im Vergleich zu den Menschen im Erwerbsalter überdurchschnittlich viele selbständig. Allerdings gäben nicht weniger als 40 Prozent der Menschen die Erwerbsarbeit schon vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter auf. Während dem die AHV durch erwerbstätige Rentner, welche den Bezug ihrer Altersrente aufschieben (maximal 5 Jahre sind möglich), leicht entlastet werde, treffe für Pensionskassen eher das Gegenteil zu. Hauptgrund hierfür sei der durch einen Rentenaufschub steigende Umwandlungssatz im obligatorischen Teil. März 2013 Erbschaftssteuer-Initiative ist zustande gekommen Über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wird das Volk befinden. Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» ist formell zustande gekommen. Die Initianten verlangen, dass Erbschaften und grössere Geschenke mit einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Dabei würde ein Freibetrag von 2 Millionen Franken gelten. Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die christliche Organisation Christ- Net. Zwei Drittel der Einnahmen würden an die AHV gehen, voraussichtlich 2 Milliarden Franken pro Jahr. Das dritte Drittel ist für die Kantone vorgesehen, die auf ihre eigenen bisherigen Erbschafts- und Schenkungssteuern verzichten müssten. 6

7 Volk sagt deutlich ja zur Abzocker-Initiative Am 3. März 2013 hat der Souverän mit einem Ja-Stimmenanteil von 67.9 Prozent die Abzocker-Initiative, die vom parteilosen Ständerat Thomas Minder geführt worden ist, angenommen. Die Initiative ergänzt die Bundesverfassung um zwei Bestimmungen, welche Schweizer Pensionskassen direkt betreffen. Zum einen müssen sie neu die Stimmrechte von kotierten Schweizer Aktiengesellschaften im Interesse ihrer Versicherten wahrnehmen und zum anderen wird die Offenlegung des Stimmverhaltens verlangt. Zum Durchbruch verhalf der Initiative der Umstand, dass sie darauf abzielte, Exzesse bei Bonuszahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager börsennotierter Unternehmen durch die Stärkung der Aktionärsrechte zu unterbinden. April 2013 Gesundheitskosten wieder stärker ansteigend Nach einer Verschnaufpause im Jahr 2010 sind die Gesundheitskosten 2011 wieder stärker angestiegen und zwar um 3.4 Prozent auf 64.6 Milliarden Franken. Das entspricht 680 Franken pro Person und Monat. Von diesem Betrag wurden 238 Franken mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt. Der Staat trug 129 Franken als Direktfinanzierer von Leistungen bei. 175 Franken mussten von den Haushalten aus eigener Tasche berappt werden, zusätzlich zu den Versicherungsprämien, und zwar vor allem für Pflegeheime und Zahnarztkosten. Mai 2013 Krankenversicherung: Prämienrückerstattung Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes haben 17 Kantone zu wenig Prämien bezahlt, Versicherte in anderen Kantonen bezahlten zu viel. Der Kompromissvorschlag der Gesundheitsdirektoren will in etwa die Hälfte der insgesamt 1.7 Millionen zu viel bezahlter Prämien ausgleichen. Einen Drittel der 800 Millionen Franken sollen die Versicherten in den Kantonen mit zu wenig bezahlten Prämien entrichten, und zwar durch den Verzicht auf die CO2-Rückerstattung. Die restlichen zwei Drittel sollen der Bund (aus Steuermitteln) und die Versicherer (aus den Reserven) je hälftig tragen. 7

8 Sozialpolitik 2013 Juni 2013 Betriebsergebnisse 2012 von AHV, IV und ALV Die Alters- und Hinterlassenenversicherung schloss mit einem positiven Betriebsergebnis von Milliarden Franken ab (Vorjahr 988 Millionen Franken). Die Ausgaben in Form von Geldleistungen nahmen gegenüber dem Jahr 2011 um 2.1 Prozent zu und beliefen sich auf Milliarden Franken bei Einnahmen aus Beiträgen und Regressen von Milliarden Franken. Das Umlageergebnis schloss somit mit 260 Millionen Franken (Vorjahr 321 Millionen Franken). Der AHV-Ausgleichsfonds belief sich per Ende 2012 auf 43.2 Milliarden Franken. Dies entspricht etwas mehr als einer Jahresausgabe. Die Invalidenversicherung erzielte mit einem Gewinn von 595 Millionen Franken einen Rechnungsüberschuss (Vorjahr 3 Millionen Franken Verlust), was allerdings nur dank den Mitteln aus der Zusatzfinanzierung möglich war (1.090 Milliarden Franken). Die Schulden der IV gegenüber der AHV belaufen sich Ende 2012 auf noch Milliarden Franken. Die Arbeitslosenversicherung schloss ihre Rechnung 2012 mit einem Überschuss von 1.16 Milliarden Franken (Vorjahr 1.63 Milliarden Franken). Die Gesamtaufwändungen beliefen sich auf 5.78 Milliarden Franken (Vorjahr 5.58 Milliarden Franken), die Einnahmen auf 6.94 Milliarden Franken (Vorjahr 7.21 Milliarden Franken). Die Darlehensschulden sinken somit per Ende 2012 auf noch 5 Milliarden Franken. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Jahr 2012 bei 2.9 Prozent (Vorjahr 2.8 Prozent), was im Jahresdurchschnitt Arbeitslosen entspricht. Juli 2013 Erhöhung der Tabaksteuer Der Bundesrat möchte den Preis pro Päckli Zigaretten schrittweise auf bis zu 11 Franken erhöhen. Auch die Steuer auf Schnitttabak soll in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Bundesrat hat die dafür notwendige Revision des Tabaksteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die AHV und die IV sowie für die EL eingesetzt. Eine Erhöhung um 30 Rappen spült zusätzliche 150 Millionen Franken in die Kasse dieser Sozialwerke. SUVA: Betriebe melden immer mehr Unfälle Die SUVA will Gegensteuer geben und die Unfallzahl von Lernenden halbieren. Die landesweite Kampagne «Sichere Lehrzeit» startet am 1. Juli 2013 und soll Lehrlinge vor Betriebsunfällen schützen, da diese die Gruppe mit dem höchsten Berufsunfallrisiko darstellen. So schiesse jeweils im August die Unfallzahl in den Betrieben in die Höhe, weil dann viele Jugendliche ihre Lehre beginnen. Im Durchschnitt verunfallen rund Lehrlinge in den SUVAversicherten Betrieben, drei davon tödlich. Mit anderen Worten: Jährlich verunfallt jeder achte Lernende. 8

9 August 2013 Die Hälfte der Personen in Heimen benötigt Ergänzungsleistungen (EL) Im Jahr 2012 stiegen sowohl die Ausgaben für die EL wie auch die Zahl der Bezüger. Insbesondere junge IV-Rentner sind häufig und lange auf EL angewiesen. Die Ausgaben für EL zur AHV/IV beliefen sich im Jahr 2012 auf 4.4 Milliarden Franken, was einer Zunahme von 3.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ende 2012 bezogen Personen EL, 2.6 Prozent mehr als Ende Trotz abnehmendem IV-Rentnerbestand steigt die Anzahl von Personen, die nebst einer IV-Rente auch EL beziehen. Ende 2012 waren dies 41.3 Prozent. Demgegenüber benötigen lediglich 12.5 Prozent der Personen, die eine Altersrente beziehen, auch noch EL. Auffallend ist der hohe Anteil von jungen Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren mit einer IV-Rente, die zusätzlich EL beziehen, nämlich Prozent. Diese Quote sinkt kontinuierlich auf 40 Prozent für unter 50-jährige und auf 28 Prozent für Personen kurz vor Erreichen des AHV-Rentenalters. Der Grund liegt darin, dass junge IV-Rentenbezüger nicht oder nur während kurzer Zeit erwerbstätig waren und somit nur über kleine Renten verfügen (und zumeist über keine Rente der 2. Säule). Gerade umgekehrt verhält es sich bei den Personen, die eine Altersrente beziehen: Während von den jungen Alten nur 8 Prozent EL beanspruchen, sind es bei den über 90- jährigen 25 Prozent. Initiative AHVplus des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Mit über gesammelten Unterschriften ist die Initiative «AHVplus für eine starke AHV» zustande gekommen. Sie fordert eine lineare Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Die Initiative wurde auch von der SP und den Grünen sowie weiteren Arbeitnehmer-Organisationen unterstützt. Sie würde jährliche Mehrkosten von 3.6 Milliarden Franken verursachen. September 2013 Fast zwei Drittel Kleinstunternehmen Erstmals präsentiert das Bundesamt für Statistik (BFS) Zahlen aus der neuen Statistik der Unternehmensstruktur (Statent). Dabei stützt sich das BFS neu auf die Register der AHV-Ausgleichskassen. Für das Jahr 2011 weist das Statent über alle drei Wirtschaftssektoren insgesamt rund Unternehmen aus. Dabei entfallen 10.4 Prozent auf den Primärsektor (Land-, Forstwirtschaft und Fischerei), 15.9 Prozent auf den sekundären Sektor (Industrie) und 73.6 Prozent auf den tertiären Sektor (Dienstleistungen). Von diesen Unternehmen entfallen 65.1 Prozent auf sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als zwei Vollzeitbeschäftigte), 33.3 Prozent auf Kleinunternehmen (zwischen 2 und 49 Vollzeitbeschäftigte), 1.4 Prozent auf Mittelunternehmen (zwischen 50 und 249 Vollzeitbeschäftigte) und 0.2 Prozent auf Grossunternehmen (250 und mehr Vollzeitbeschäftigte). 9

10 Sozialpolitik 2013 Oktober 2013 Bundesrat lehnt Volksinitiative für Einheitskasse ab Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» ab, will ihr jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der namentlich folgende Elemente enthalten soll: Einrichtung einer Rückversicherung für sehr hohe Kosten, eine weitere Verfeinerung des Risiko- Mehr junge IV-Rentner Rund junge Erwachsene erhalten in der Schweiz jedes Jahr wegen psychischer Gesundheitsschäden neu eine Invalidenrente rund drei Mal mehr als noch So stieg zwischen 2008 und 2012 die Zahl der Neurenten bei den 18- bis 25-jährigen um 11 Prozent. Dieser Anstieg ist umso bemerkenswerter, als die Neurenten aller Altersgrupausgleichs sowie eine strikte Trennung von Grundversicherung und Zusatzversicherung. Das Eidgenössische Departement des Innern wird eine entsprechende Botschaft ausarbeiten. pen im gleichen Zeitraum um 14 Prozent abgenommen haben. Dazu schreibt die OECD in einem Bericht, dass es für Jugendliche lohnender sei, eine IV-Rente zu beziehen als zu arbeiten. Diese Negativanreize müssten abgeschafft werden. Dazu bräuchte es Massnahmen, um die Jugendlichen besser in die Berufswelt zu integrieren. November 2013 Altersvorsorge 2020: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren Der Bundesrat verabschiedet den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge. Die Reform soll dafür sorgen, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Kernelemente sind: Referenzalter 65 (AHV und BVG), Senkung Umwandlungssatz auf 6.0 Prozent (BVG), Flexibilisierung des Rentenbezuges; frühestens mit Alter 62, spätestens mit Alter 70 (AHV und BVG), Leistungskürzungen bei Witwen- und Waisenrenten (AHV), zweistufiger Interventionsmechanismus (AHV), Zusatzfinanzierung bis zu maximal 2 Mehrwertsteuer-Prozenten (AHV), Senkung Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle (BVG), Überschussbeteiligung, Aufsicht und Transparenz (BVG). 10

11 Ausschluss somatoformer Schmerzstörungen ist rechtens Der weitgehende Ausschluss von IV-Neurenten und die erleichterte Revision bestehender Renten für Personen mit organisch nicht nachweisbaren Störungen stellen keine verfassungswidrige Diskriminierung dar. Somit bestätigte das Bundesgericht mit Urteil vom die mit der IV-Revision 6a eingeführte Praxis. Davon betroffen sind auch Personen, die an einem Schleudertrauma oder an einem Müdigkeitssyndrom leiden. Dezember 2013 Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosen - versicherung (ALV) Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes bei der ALV per in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von über Franken im Jahr ein Beitrag von 1 Prozent erhoben. Bürgerliche, namentlich die FDP und die SVP, sowie die Wirtschaft (economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband) hatten sich gegen die Deplafonierung ausgesprochen. Ständerat gegen Einheitskrankenkasse Die Kleine Kammer hat sich mit 13 gegen 28 Stimmen gegen die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse» ausgesprochen. Heute bieten 61 Krankenversicherer ihre Dienste an. Einigkeit herrschte einzig darüber, dass die Aufsicht über die Grundversicherer Verbesserungen bedürfe. Bundesrat Alain Berset betonte, dass sich kein Systemwechsel aufdränge. Es genügten gezielte Verbesserungen, insbesondere in Form eines verfeinerten Risikoausgleiches sowie die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung. Die Initiative, die von links-grünen Kreisen mit Unterstützung der Konsumentenorganisationen der Schweiz lanciert worden war, kommt möglicherweise bereits im Jahr 2014 vor das Volk. 11

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13 KENNZAHLEN Foto: Probe des Ernstfalls 13

14 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND Mehr einnahmen Beitragsvolumen 2013 Kantonale Familienzulagen AHV/IV/EO Familienzulagen Landwirtschaft Arbeitslosenversicherung Total in Franken WIEDERUM MEHR MITGLIEDER Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Appenzell I.Rh Mitglieder im Kanton Appenzell I.Rh. bei Verbandsausgleichskassen 380 Als «Mitglieder» einer Ausgleichskasse werden Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen haben. Die Mitglieder der Verbandsausgleichskassen sind teilweise bei der kantonalen Familienausgleichskasse (FAK) bezüglich der Familienzulagen angeschlossen. Obwohl die kantonalen Ausgleichskassen die Funktion von «Auffangkassen» ausüben, nimmt deren Mitgliederzahl seit Jahren kontinuierlich zu. 14

15 BEITRÄGE ENTWICKLUNG DER BEITRAGSEINNAHMEN Beiträge AHV/IV/EO Beiträge FAK (inkl. Abrechnungsstellen) Beiträge ALV Das Beitragsvolumen in der AHV/IV/EO blieb praktisch unverändert, die FAK-Beiträge hingegen nahmen um Fr zu, inklusive jener Beiträge, welche direkt an die Abrechnungsstellen einbezahlt werden. Diese Zunahme ist auf die gesamtschweizerisch neu geschaffene Beitragspflicht der Selbständigerwerbenden zurück zu führen. Die ALV-Beiträge stiegen geringfügig um Fr BEITRAGSBEZUG Mahnungen 556 Betreibungen 128 Die Ausgleichskassen sind bekannt für ihren konsequenten Beitragsbezug. Die Anzahl der Mahnungen ging zurück, hingegen nahmen die Betreibungen leicht zu. Die Zahlungsmoral unserer Kunden ist im nationalen Vergleich immer vorbildlich. Ein ganz herzlicher Dank gebührt an dieser Stelle all jenen unserer zahlreichen Mitglieder, die ihren Verpflichtungen stets pünktlich nachkommen oder sich bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mit uns für einen Ratenplan in Verbindung setzen. Im Berichtsjahr musste unsere Ausgleichskasse nur in vier Fällen mit einem Gesamtbetrag von Fr auf die Organe einer Firma zurückgreifen. Die Anzahl Fälle bleibt erstaunlich stabil, ist betragsmässig wohl auch dank konsequenten Inkassomassnahmen in «Zweifelsfällen» klein geblieben. Eine weitere Zunahme aufgrund der Wirtschaftslage und der grösseren Firmenfluktuation ist jedoch zu erwarten. Sofern die Sozialwerke infolge eines Konkurses oder einer Betreibung zu Schaden kommen, müssen alle Verantwortlichen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mit einer Schadenersatzklage rechnen. Die Gerichte bestätigen in diesem Bereich immer wieder eine konsequente Linie. 15

16 LEISTUNGEN 75.2 Millionen Franken an Leistungen ausbezahlt Leistungsvolumen 2013 AHV-Geldleistungen CO 2 -Rückerstattung an Arbeitgeber AHV/ IV-Sachleistungen Arbeitslosenversicherung Kantonale Familienzulagen Total in Franken IV-Geldleistungen Ergänzungsleistungen (ohne IPV) Familienzulagen Landwirtschaft Erwerbsersatz (inkl. MSE) Die gesamten Auszahlungen haben um fast 1.5 Millionen Franken zugenommen. Die grösste Zunahme entfällt auf die ALV. UNSERE HAUPTAUFGABEN: AHV / IV / EO AHV Geldleistungen Invalidenversicherung Erwerbsersatzordnung Die AHV ist das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz. Die enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung zeigt sich auch an den Zahlen der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. Die AHV-Rentenzahlungen machen noch immer 60 Prozent des gesamten Leistungsvolumens aus; dies trotz der starken Zunahme der Leistungen aus der ALV. 16

17 UNTERSCHIEDLICHE ENTWICKLUNG BEI DEN RENTEN- UND EL-BEZÜGERN AHV-Bezüger IV-Bezüger 358 EL-Bezüger Sowohl die Anzahl der Bezüger von Altersrenten als auch jene von EL hat leicht zugenommen. Demgegenüber hat die Anzahl der IV-Bezüger abgenommen. Von jenen Personen, welche eine Rente der AHV oder der IV beziehen, hat der Kanton Appenzell I.Rh. im schweizerischen Vergleich trotz der Zunahme noch immer eine sehr tiefe Quote an EL-Bezügern. ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN: BEDARFSGERECHTE ZUSCHÜSSE EL zur AHV EL zur IV Die kantonalen EL zur AHV und IV sind als Bedarfsleistungen konzipiert. Zusammen mit weiteren Einnahmen wie Pensionskassenrenten und Vermögen sollen die EL allen Personen, die eine Rente der 1. Säule beziehen, den Existenzbedarf decken und somit Armut verhindern. Dieses Ziel kann bei AHV/IV-Rentnern in der Regel erreicht werden. Die Zahlungen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) über Fr , welche letztmals zusammen mit den EL ausgerichtet wurden, sind in obigen Werten nicht enthalten, da deren Finanzierung separat geregelt ist. Diese Zahlungen entfallen ab 2014, da die Vergütungen durch das Gesundheitsdepartement direkt an die Krankenkassen erfolgen. 17

18 LEISTUNGEN FAK UND FLG: Weitere ABNAHME BEI DEN LANDWIRT - schaftlichen und den kantonalen Familienzulagen Kantonale Familienzulagen Familienzulagen Landwirtschaft Sowohl die Aufwändungen für die kantonalen FamZ wie auch für die landwirtschaftlichen FamZ sind gesunken. Bei den landwirtschaftlichen Zulagen liegen die Ursachen auf immer häufigeren Nebeneinkommen, welche prioritär kantonale FamZ bewirken. Dies zeigt sich in den immer noch leicht zunehmenden Differenzzahlungen (20 Franken pro Kind und Monat im Berggebiet). Bei den kantonalen FamZ liegt eine Ursache bei noch vereinzelten Übertritten zu Familienausgleichskassen (FAK), welche den Verbandsausgleichskassen angeschlossen sind. Gesamthaft wirken sich aber die tendenziell sinkenden Kinderzahlen am stärksten aus. ARBEITSLOSENKASSE, REG. ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUM RAV Im Berichtsjahr bewegte sich die Arbeitslosenquote im Kanton Appenzell im Bereich von Prozent Ausbezahlte Taggelder Im Vergleich zum Vorjahr ( Franken) wurden im Jahr 2013 rund 20 Prozent mehr Leistungen ausgerichtet. Ausschlaggebend für diese Leistungszunahme war nebst der Zunahme der Bezüger das höhere durchschnittliche Taggeld. Dies unterstreicht die Tatsache, dass immer mehr gut qualifizierte Personen (vorübergehend) arbeitslos werden. Das durchschnittliche Taggeld pro Bezüger erhöhte sich von Fr auf Fr Im Berichtsjahr 2013 waren es 365 Bezüger mit einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 90.3 Taggeldern, im Vorjahr 311 Bezüger mit einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 92.1 Taggeldern. Zu den ausbezahlten Taggeldern hinzu kommen weitere Leistungen über Franken, nämlich Schlechtwetterentschädigungen, Kurzarbeitsentschädigungen, Insolvenzentschädigungen sowie Aufwändungen für arbeitsmarktliche Massnahmen. 18

19 INVALIDENVERSICHERUNG INVALIDENVERSICHERUNG: ausgaben sinken weiter, einnahmen stabil Die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. hat im Vergleich zum Vorjahr weniger Geldleistungen zugesprochen, nämlich Franken. Dies entspricht einer Abnahme um 1.7 Prozent. Geldleistungen sind Renten, Taggelder, Einarbeitungszuschüsse, Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge und Reisekosten Anzahl erstmalige Neuanmeldungen IV 118 Anzahl erstmalige Neuanmeldungen Hilfsmittel AHV 59 Anzahl erstmalige Neuanmeldungen Hilflosenentschädigung AHV Die IV-Neuanmeldungen haben gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent zugenommen und liegen damit praktisch wieder auf dem Stand von Rückläufig, und zwar um 12 Pro- zent, waren demgegenüber die Anmeldungen für Hilflosenentschädigungen der AHV Rentenrevisionen: Bestätigungen / Erhöhungen 89 Erstmalige Rentenbeschlüsse: Ablehnungen 28 Erstmalige Rentenbeschlüsse: Zusprachen 22 Rentenrevisionen: Verminderungen / Aufhebungen 6 19

20 INVALIDENVERSICHERUNG Die Invalidenversicherung gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese Eingliederungsmassnahmen (beruflicher oder medizinischer Art) ihr Ziel nicht oder nur teilweise erreichen, besteht Anspruch auf eine Invalidenrente. Je nach Invaliditätsgrad wird eine Viertelsrente (40 49 % invalid), eine halbe Rente (50 59 % invalid), eine Dreiviertelsrente (60 69 % invalid) oder eine ganze Rente ( % invalid) ausgerichtet. Der Invaliditätsgrad hängt grundsätzlich ab von der gesundheitlich bedingten wirtschaftlichen Einbusse. Taggelder, Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge, Hilfsmittel und Reisekosten sind weitere Leistungen der Invalidenversicherung. Die Neurentenzusprache auf der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. ist weiterhin rückläufig. Wurden im Jahr 2012 bereits 11 Prozent weniger Neurenten als im Vorjahr zugesprochen, so sank die Neurentenquote im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nochmals um markante 27 Prozent! In absoluten Zahlen ausgedrückt heisst dies, dass im Berichtsjahr gewichtete Invalidenrenten zugesprochen worden waren (10 ganze Renten, 3 Dreiviertelsrenten, 6 halbe Renten und 3 Viertelsrenten). Damit weist Appenzell I.Rh. im Jahr 2013 schweizweit die tiefste Neurentenquote auf, gefolgt von Zug und Bern. Die Renten-Ablehnungsquote lag fast gleich hoch wie im Vorjahr, nämlich bei 56 Prozent. Dies bedeutet, dass von 50 Neurentengesuchen deren 28 abgelehnt worden sind. Weiterhin weist Appenzell I.Rh. gemessen an der Bevölkerungszahl den sechsttiefsten Bestand an IV-Renten auf (hinter den Innerschweizer Kantonen Zug, Schwyz, Nidwalden, Uri und Obwalden). Den höchsten IV- Rentenbestand haben weiterhin die Kantone Basel-Stadt, Jura und Tessin. Den Neurenten stehen die Rentenrevisionen gegenüber. Der Anteil der Rentenrevisionen ohne Auswirkungen auf die Rente lag bei 82 Prozent, der Anteil an Rentenerhöhungen lag bei 12 Prozent und in sechs von 95 Fällen was einer Quote von 6 Prozent entspricht führte die Rentenrevision zu einer Herabsetzung resp. Einstellung der Invalidenrente. 20

21 EINGLIEDERUNG VOR RENTE Medizinische Massnahmen: Zusprachen 130 Hilfsmittel IV: Zusprachen 75 Hilfsmittel AHV: Zusprachen 50 Berufliche Massnahmen: Zusprachen (ohne Arbeitsvermittlung / Berufsberatung) Medizinische Massnahmen: Ablehnungen 16 Berufliche Massnahmen: Ablehnungen 36 Hilfsmittel IV: Ablehnungen 13 Hilfsmittel AHV: Ablehnungen 9 Die IV-Stelle Appenzell I.Rh. hat im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr 20 Prozent mehr berufliche Massnahmen zugesprochen. Nachdem die Rentenquote gar um 27 Prozent zurückgegangen ist, haben diese Massnahmen offensichtlich in vielen Fällen entscheidend dazu beigetragen, eine Invalidität ganz oder teilweise zu verhindern. 21

22 INVALIDENVERSICHERUNG Massnahmen der Früherfassung und der Frühintervention sowie Arbeitsvermittlung Neben der klassischen IV-Anmeldung besteht das Meldeverfahren der Früherfassung (FE). Diverse Beteiligte wie Angehörige, Ärzte oder Arbeitgeber sind dabei berechtigt, eine Meldung an die zuständige IV-Stelle einzureichen. Häufig ist dann die konventionelle IV-Anmeldung notwendig. Im Rahmen der Frühintervention (FI) kann die IV-Stelle unmittelbar nach einer Anmeldung aktiv werden. Sie unterstützt versicherte Personen dabei, möglichst schnell wieder im Arbeitsprozess Fuss zu fassen resp. erst gar nicht aus diesem auszuscheiden. Durch aktive Arbeitsvermittlung gelingt es immer wieder, Arbeitsplätze zu erhalten oder dann neue zuzuweisen. FE-Erstgespräche aufgrund von Meldungen 9 FI-Massnahmen (ohne Arbeitsvermittlung) 19 Integrationsmassnahmen 10 Arbeitsvermittlung 28 Einarbeitungszuschüsse 0 Berufsberatung allgemein 5 Umschulung und erstmalige Berufliche Ausbildung Kann eine versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, finanziert die IV-Stelle bei Bedarf eine Umschulung oder sie kommt bei Erstausbildungen für die Mehrkosten auf, welche durch die gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen. Diese «klassischen», meistens mehrjährigen Eingliederungsmassnahmen, sind zwar kostspielig, dafür sehr wirksam. In aller Regel bewirken sie, dass eine Invalidität mit Rentenanspruch vermieden werden kann. Umschulungen 19 Erstmalige berufliche Ausbildungen 7 Deutlicher AusgabenRückgang bei den Sachleistungen Sachleistungen AHV/IV Die Ausgaben für Sachleistungen (Eingliederungsmassnahmen beruflicher und medizinischer Art, Hilfsmittel) sind im Berichtsjahr markant zurückgegangen, nämlich um 9 Prozent. Sie liegen somit nur unwesentlich höher als im Jahr 2004, als die Invalidenversicherung allerdings noch die Kosten für Sonderschulmassnahmen sowie medizinische Massnahmen für Erwachsene finanziert hatte. 22

23 Sehr gute Messwerte für IV-Stelle Appenzell i.rh. Die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. weist im schweizerischen Vergleich weiterhin vorzügliche Werte auf. Überdurchschnittlich schneidet sie bei fünf der insgesamt sechs vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erhobenen Wirkungsindikatoren ab, nämlich bei der «Erwerbsfähigkeitsquote nach 1 Jahr mit Arbeitsvermittlung und Berufsberatung», bei der «Neurentenquote», beim «IV- Rentenbestand», bei den «Kosten für versicherte Personen im Erwachsenenalter» sowie bei der «Bearbeitungsdauer». Erfreulich ist auch der Umstand, dass unsere IV-Stelle trotz einer Ablehnungsquote von über 50 Prozent eine ausgesprochen tiefe Quote an eingegangenen kantonalen Beschwerden hat. So gingen lediglich drei Beschwerden auf insgesamt 887 Beschlüsse ein. Das sind im Verhältnis zur Einwohnerzahl 2.8 mal weniger als die IV-Stellen der Kantone Glarus und Uri, 3.5 mal weniger als die IV-Stelle des Kantons Bern, 4.3 mal weniger als die IV-Stelle des Kantons Zürich oder 6.7 mal weniger als die IV-Stelle des Kantons Luzern (485 kantonale Beschwerden). Schweizweite Zahlen Die Invalidenversicherung hat im Jahr 2013 ein positives Betriebsergebnis von 586 Millionen Franken erzielt. Es fiel damit minim schlechter aus als im Jahr zuvor (Plus von 595 Millionen Franken). Die Schulden beim AHV-Fonds konnten somit leicht abgebaut werden. Nicht vergessen werden darf aber, dass alleine die bis Ende 2017 befristete Zusatzfinanzierung Milliarden Franken an Einnahmen gebracht hat. Im Jahr 2013 wurden schweizweit (Vorjahr ) gewichtete Neurenten zugesprochen, so wenige wie seit 2002 nicht mehr, dem Beginn der Messung mit der aktuellen Methode. Das sind gegenüber dem Rekordjahr 2003 satte 52 Prozent weniger Neuzusprachen. Ende 2013 betrug der IV-Rentenbestand (inklusive Auslandrenten) Renten. Dies entspricht einem neuen Tiefststand und im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 2 Prozent. Seit 2008 sprechen die IV-Stellen dafür deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung zu. Im Jahr 2002 betrug das Verhältnis Neurenten zu Personen mit vergüteten beruflichen Eingliederungsmassnahmen 2 : 1, im vergangenen Jahr hingegen 1 : 2. Damit hat sich das Verhältnis innerhalb von 11 Jahren umgekehrt. Diese Zahlen widerspiegeln die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von der Renten- zur Eingliederungsversicherung. Die auf den 1. Januar 2008 in Kraft getretene 5. IV-Revision hat diesen Wandel besonders stark geprägt. Im Jahr 2013 wurden schweizweit 570 Missbrauchsfälle aufgedeckt. In Fällen nahmen die IV-Stellen Ermittlungen auf insgesamt wurden 510 Observationen in Auftrag gegeben. In 570 Fällen wurde das bewusste Erschleichen von Leistungen nachgewiesen. In der Folge wurden 420 gewichtete Invalidenrenten aufgehoben, was hochgerechnet auf die gesamte Bezugsdauer einer Einsparung von 173 Millionen Franken gleichkommt. In 46 Fällen haben die IV-Stellen unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert. In 30 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. Sorgenkind bleibt die Finanzlage der Invalidenversicherung. Mit ihren Gewinnen der Jahre 2012 und 2013 von insgesamt Milliarden Franken ist zwar ihre Schuld gegenüber der AHV etwas geschrumpft; sie beläuft sich aber Stand Ende 2013 noch immer auf Milliarden Franken. Wenn die Zusatzfinanzierung (0.4 Mehrwertsteuer- Prozente in den Jahren ) aber Ende 2017 tatsächlich entfallen sollte, werden die dannzumaligen Schulden von noch immer über 10 Milliarden Franken ab dem Jahr 2018 gar wieder ansteigen. Die 6. IV-Revision hat damit das sei heute schon gesagt eines ihrer Hauptziele verfehlt. 23

24 24

25 JAHRESRECHNUNG Foto: Unsere künftigen Beitragszahler 25

26 AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE BESTANDESRECHNUNG Aktiven Kassa Postcheck Bank Guthaben beim RK 4 (EL) Total Aktiven Passiven Schulden beim RK 2 (AHV-Fonds) Schulden beim RK 4 (EL) Schulden beim RK 5 (FAK) Schulden beim RK 9 (Verwaltungsrechnung) Total Passiven AHV-FONDSRECHNUNG Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Rückerstattunsforderungen Leistungsempfänger Provisorische Rentenzahlungen Schadenersatz AHV/ALV Total Aktiven Passiven Kontokorrent Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Verrechnungskonto EO/MSE Nichtzustellbare Auszahlungen Schadenersatzforderungen (Gegenkonto) Total Passiven

27 BETRIEBSRECHNUNG Einnahmen AHV/IV/EO-Beiträge Schadenersatzforderungen AHV/IV/EO/ALV Nachzahlung abgeschriebener Beiträge Verzugszinsen Landwirtschaftliche Kinderzulagenordnung Arbeitslosenversicherung Rückerstattungsforderungen AHV Rückerstattungsforderungen IV Rückerstattungsforderungen EO Landesausgleich Total Einnahmen Ausgaben Abschreibungen Beiträge Rückbuchung Verzugszinsen Vergütungszinsen Abschreibung ALV-Beiträge AHV-Renten und Hilflosenentschädigungen IV-Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen Verzugszinsen auf Leistungen Parteientschädigung/Gerichtskosten IV Durchführungskosten (Rechnungskreis 3) EO- + MSE-Entschädigungen inkl. Beitragsanteile Landw. Familienzulagen an Arbeitnehmer u. Kleinbauern Durchführungskosten Landw. Familienzulagen Durchführungskosten Arbeitslosenversicherung Rückverteilung CO2-Abgabe an Unternehmen Total Ausgaben

28 AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE VERWALTUNGSRECHNUNG Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Debitoren Verrechnungssteuerguthaben Sparguthaben / Obligationen Verwaltungsliegenschaft - in Miete Mobiliar / Büromaschinen / Informatikmittel Total Aktiven Passiven Kreditoren, Transitorische Passiven Kant. Hilfskasse Rückstellungen Reserven Quellensteuer Vortrag auf neue Rechnung Total Passiven Einnahmen Verwaltungskostenbeiträge der Abrechnungspflichtigen Vergütung Durchführungskosten der IV-Stelle Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Ausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherungskasse und für übertragene Aufgaben (FAK / EL / ALV / RAV) Zinsen + Verzugszinsen Verschiedene Einnahmen Total Einnahmen Ausgaben Ausgaben (inkl. IV-Stelle) Einnahmen-Überschuss Total Ausgaben

29 FAMILIENAUSGLEICHSKASSE BESTANDESRECHnUNG Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Debitoren allgemein Schadenersatz FAK Bankkonti Obligationen Fondsanteile Verrechnungssteuerguthaben Transitorische Aktiven (Marchzinsen) Total Aktiven Passiven Schadenersatzforderungen (Gegenkonto) Wertberichtigung Fondsanteile Reserven Total Passiven BETRIEBSRECHNUNG Ertrag Beiträge FAK AN Beiträge FAK SE Kanton Rückerstattung von Leistungen Aktivzinsen Schadenersatzforderung Verzugszinsen auf Beiträgen Wertberichtigung Fondsanteile (Kursgewinn Rechn.jahr) Total Ertrag Aufwand Kinderzulagen FAK AN Kinderzulagen FAK SE Vergütung an AHV für übertragene Aufgaben u. Verwaltungskosten Abschreibung von Beiträgen Abschreibung Rückerstattungsforderungen Vergütungszinsen auf Beiträgen Depotgebühren, Bankspesen, Stempelabgaben Gewinn 2013 / Verlust Total Aufwand

30 ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN AHV/IV Einnahmen Saldo 1. Januar Vergütung Landesbuchhaltung (ohne IPV) Rückerstattungen Auflösung Hilfsfonds Total Einnahmen Ausgaben Leistungen (ohne IPV) Vergütung an AHV für übertragene Aufgabe Pauschalfrankatur Vergütung an kant. Hilfskasse Übriger Verwaltungsaufwand Saldo 31. Dezember Total Ausgaben KANTONALE HILFSKASSE Einnahmen Saldo 1. Januar Vergütung Landesbuchhaltung Vergütung kant. Hilfskasse Total Einnahmen Ausgaben Leistungen Übertrag an Rechnung Ergänzungsleistungen Saldovortrag Total Ausgaben

31 ARBEITSLOSENKASSE BESTANDESRECHNUNG Aktiven Geldmittel Debitoren/Rückforderungen/Forderungen Total Aktiven Passiven Kreditoren und Rückstellungen Betriebskapital Total Passiven BETRIEBSRECHNUNG Ausgaben Arbeitslosentaggelder inkl. Kinderzulagen Kurzarbeitsentschädigung Schlechtwetterentschädigung Insolvenzentschädigung Projektkosten Kursauslagen Ausbildungs- und Einarbeitungszuschüsse Vorschüsse Bilaterale VL Verwaltungskostenentschädigung Verwaltungskosten Fonds Landesausgleich Total Ausgaben Einnahmen Leistungen Ausgleichsfonds Zinsertrag Ertrag Insolvenz Ertrag aus Berufspraktika Trägerhaftung ALK AHV/SUVA/BVG-Beiträge Rückerstattung Betreibungskosten Vorschüsse Bilaterale VL Total Einahmen

32 32

33 Anhang Foto: Tradition 33

34 ANHANG Entwicklung der Rentenbeiträge bei Vollrenten ab 1948 Einfache Rente Ehepaar-Rente Minimum Maximum Minimum Maximum ab Jahr Monat Jahr Monat Jahr Monat Jahr Monat aufgehoben * * aufgehoben * * aufgehoben * * aufgehoben * * aufgehoben * * aufgehoben * * aufgehoben * * * Maximalbetrag für zwei Einzelrenten bei Verheirateten 34

35 Entwicklung der Kant. Familienzulagen Entwicklung der FAMILIENzulagen Landwirtschaft ab 1./2. Kind ab 3. Kind Kinderzulage bis Ausbildungszulage zum 16. Altersjahr bis zum 25. Altersjahr ab 1./2. Kind ab 3. Kind Kinderzulage bis Ausbildungszulage zum 16. Altersjahr bis zum 25. Altersjahr

36 ANHANG LEISTUNGEN DER INVALIDENVERSICHERUNG 2013 Erstmalige Anmeldungen Pendenzen Pendenzen Anfang Jahr Neueingänge Erledigt Ende Jahr IV AHV-Hilflosenentschädigung AHV-Hilfsmittel Gefasste Beschlüsse Zusprachen Ablehnungen Revisionen Berufliche Massnahmen nach GSE Medizinische Massnahmen Hilfsmittel IV Hilfsmittel AHV Hilflosenentschädigung IV davon für Hilflosigkeit leichten Grades davon für Hilflosigkeit mittleren Grades davon für Hilflosigkeit schweren Grades Hilflosenentschädigung AHV davon für Hilflosigkeit leichten Grades davon für Hilflosigkeit mittleren Grades davon für Hilflosigkeit schweren Grades Hilflosenentschädigung Minderjährige davon für Hilflosigkeit leichten Grades davon für Hilflosigkeit mittleren Grades davon für Hilflosigkeit schweren Grades Renten davon ganze Renten davon Dreiviertelsrenten davon halbe Renten davon Viertelsrenten Taggeld (zum Teil integrierte Beschlüsse) Assistenzbeitrag inkl. Beratung Statistik der Einsprachen IV AHV Anzahl Einwände/Einsprachen 5 0 davon ganz/teilweise gutgeheissen 2 0 Anzahl Beschwerden 3 0 davon ganz/teilweise gutgeheissen

37 Diverses Total gefasste Beschlüsse 887 Überprüfte und an die zentrale Rechnungsstelle weitergeleitete Rechnungen von Durchführungsstellen und Versicherten (ohne elektronisch übermittelte Rechnungen) Abgegebene Transportgutscheine 9 Abklärungen vor Ort 47 Pendente Fälle Berufsberatung am Neue Fälle Berufsberatung 114 Erledigte Fälle Berufsberatung 60 Pendente Fälle Berufsberatung am Pendente Fälle Berufsberatung / Ueberwachung per Neue Fälle Berufsberatung / Ueberwachung 17 Erledigte Fälle Berufsberatung / Ueberwachung 4 Pendente Fälle Berufsberatung / Ueberwachung per STELLENSUCHENDE UND ARBEITSLOSE PERSONEN Ende Jahr Stellensuchende in arbeitsmarktlichen Massnahmen Arbeitslose Personen Arbeitslosenquote % % % % % % % % % % % % 37

38 ANHANG Total aller Arbeitgeberkontrollen 2013 Jahr durchgeführt wovon ohne Beanstandung Nachzahlungen Anzahl Franken Rückerstattungen Anzahl Franken Anzahl Rückerstattungen Anzahl Nachzahlungen ohne Beanstandung Im langjährigen Durchschnitt ( ) ergibt sich für unsere Ausgleichskasse folgendes Bild: % der Kontrollen ohne Differenzen % der Kontrollen mit Nachzahlungen 4.04 % der Kontrollen mit Rückerstattungen 2 Kontrollen sind pendent, wobei ein Fall grössere Nachzahlungen ergeben wird. Das Verhältnis verändert sich kaum. Hingegen steigt die Tendenz, dass wenige Firmen (meist mit kleinen deklarierten Lohnsummen) grössere Nachzahlungen verursachen. 38

39 ORGANE Aufsichtsbehörden Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern Aufsichtskommission der Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Arbeitslosenkasse und IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh., Appenzell Frau Statthalter Antonia Fässler (Präsidentin) Grossrat Felix Bürki-Schärli (1. Mitglied) Grossrat Roland Dörig-Heim (2. Mitglied) Kontrollstelle Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichskasse, Arbeitslosenversicherung und Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen/Luzern Geschäftsleitung Vorsteher Ausgleichskasse / IV-Stellenleiter: René Lendenmann Vorsteher-Stv. / Abteilungsleiter Leistungen: Emil Manser Abteilungsleiter Beiträge und Buchhaltung: Alfred Wirz IV-Stellenleiter-Stv.: Regula Diem Dank Die Ausgleichskasse mit ihren übertragenen Aufgaben und die IV-Stelle bilden das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Appenzell I.Rh. In neun der zehn Sozialversicherungszweigen (AHV, IV, EO, EL, FAK/ FLG, ALV/RAV, KVG, UVG, BVG) sowie bei der Rückerstattung der CO 2 -Abgabe an die Unternehmen haben wir umfassende oder teilweise Aufgaben. Unser Dank geht in zwei Richtungen: An unsere Geschäftspartner vor Ort in Appenzell I.Rh., aber auch an alle Personen, mit denen wir über die Kantonsgrenzen hin aus tagtäglich im Interesse unserer Kundschaft zusammenarbeiten dürfen. Die diversen Jahresrechnungen sind durch die Kontrollstelle, die Firma PricewaterhouseCoopers AG, geprüft, die Revisionsberichte den eidgenössischen und kantonalen Behörden zugestellt worden. Ein ganz spezieller Dank gebührt unseren Ansprechpersonen in der Kantonalen Verwaltung, in der Standeskommission und im Grossen Rat für deren Unterstützung. In den Dank mit einschliessen wollen wir auch unsere Kontaktpersonen im Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern und in der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf, sowie alle anderen Versicherungsträger und unsere Informatikpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausgleichskasse, der Arbeitslosenkasse und des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums RAV sowie der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. haben auch im Jahr 2013 für die vielen Betroffenen kompetente Arbeit geleistet, die hinter den Zahlen dieses Geschäftsberichtes steht. Dafür gebührt ihnen ein grosses Dankeschön. 39

40 Ausgleichskasse/IV-Stelle Appenzell I.Rh. Poststrasse Appenzell Telefon Telefax info@akai.ch

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