Altersvorsorge Was ändert sich und warum? «Zukunft der Vorsorge», Universität Basel, 19. Januar 2017 Colette Nova, BSV

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Was ändert sich und warum? «Zukunft der Vorsorge», Universität Basel, 19. Januar 2017 Colette Nova, BSV

2 Ausgangslage Die Herausforderungen

3 Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten wird zunehmend ungünstiger Aktive Aktive Aktive

4 Die AHV ist nicht ausreichend finanziert Finanzierungslücke (Milliarden Franken) - 0,6-0,8-3,8-7 In Mehrwertsteuer- Prozenten 0,2 0,3 1,1 2 In Lohnprozenten 0,2 0,2 0,9 1,5 Stand des AHV-Fonds (in % der Ausgaben) 106 % 96 % 66 % 12 % Grundlage: Finanzperspektiven der AHV / 4

5 Der «dritte Beitragszahler» in der 2. Säule ist schwach geworden 5

6 Ausgangslage Der politische Rahmen der Reform

7 Ausgangslage Die Reformstrategie des Bundesrats

8 Stand der Dinge Die Entscheide des Parlaments

9 Konsens in grundsätzlichen Fragen Die Reform ist notwendig Bei der 11. AHV-Revision und bei der Anpassung des Umwandlungssatzes wurde das noch bestritten Die Reform ist dringend Möglichst rasche Umsetzung, nach Ablauf der IV-Zusatzfinanzierung im Jahr 2018 Die Reform muss umfassend und ganzheitlich sein Gesamtpaket für 1. und 2. Säule Die Reform muss ausgewogen und mehrheitsfähig sein 9

10 Übereinstimmende Beschlüsse Referenzalter 65 für Frau und Mann in der AHV und im BVG Individuelle Gestaltung der Pensionierung Bezug der Altersrente zwischen 62 und 70 Jahren: freie Entscheidung der Versicherten Teilrenten für eine gleitende Pensionierung Zusatzfinanzierung für die AHV zur Bewältigung der demographischen Entwicklung Durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer Ertrag aus dem Demografieprozent geht vollständig an die AHV Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 % Mit Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus 10

11 Differenzen und Knackpunkte Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes Höhe der Zusatzfinanzierung für die AHV Interventionsmechanismus (Stabilisierungsregel) für die AHV AHV: Hinterlassenenrenten / Kinderrenten / Bundesbeitrag BVG: Verbesserung der Transparenz und diverse Massnahmen 11

12 Umwandlungssatz: welche Kompensation? Nationalrat Ständerat SGK-N Koordinationsabzug Aufgehoben 40 % des Lohnes Min Max Aufgehoben Alters- Gutschriftensätze Jahre : 9% Jahre : 9% Jahre : 13,5% Jahre : 13,5% Jahre : 5% Jahre : 7% Jahre : 11% Jahre : 16% Jahre : 18% Jahre : 5% Jahre : 8% Jahre : 13,5% Jahre : 13,5% Übergangsgeneration 25 Jahre 15 Jahre 20 Jahre Massnahmen in der AHV Keine AHV-Zuschlag / Erhöhung Plafonds Vorbezug für kleine - mittlere Einkommen 12

13 Kosten der Ausgleichsmassnahmen für den tieferen Umwandlungssatz im 2030 In Millionen Franken, zu Preisen von 2016 Nationalrat Ständerat SGK-N Kosten BVG Kosten AHV Total In % der Lohnsumme 1,1 % 0,8 % 0,7 % 13

14 Differenzen in der AHV : Zusatzfinanzierung Erhöhung der Mehrwertsteuer Nationalrat: 0,6 Prozentpunkt (0,3 in 2018 / 0,3 in 2021) 2,1 Mia in 2030 Ständerat: 1 Prozentpunkt (0,3 in 2018 / 0,3 in 2021 / 0,4 in 2025) 3,5 Mia in 2030 SGK-N: hält am Beschluss des Nationalrats fest Bundesbeitrag Nationalrat: Erhöhung = 20% der Ausgaben der AHV Ständerat: Status-quo = 19,55% der Ausgaben der AHV SGK-N: schliesst sich dem Ständerat an 14

15 Differenzen in der AHV : Stabilisierungsregel Nationalrat: Stabilisierungsregel in der Bundesverfassung (separater Bundesbeschluss) gesetzlicher Stand Ausgleichsfonds: 100% fällt er unter 100%: politischer Auftrag fällt er unter 80 %: automatische Massnahmen Erhöhung Referenzalter bis max. 67 Jahre Erhöhung MWST bis max. 0,4 Prozentpunkt Ständerat: Interventionsmechanismus im AHVG gesetzlicher Stand Ausgleichsfonds: 80% fällt er unter 80%, politischer Auftrag keine automatischen Massnahmen SGK-N: hält am Beschluss des Nationalrats fest 15

16 Differenzen in der AHV : Hinterlassenenrenten und Kinderrenten Hinterlassenenrenten NR: gemäss Botschaft, zusätzliche Beschränkung für Geschiedene Ständerat: keine Anpassung SGK-N: hält am Beschluss des Nationalrats fest Kinderrenten NR: Aufhebung (mit Besitzstandsgarantie) SR: keine Massnahme (Postulat verlangt Analyse der Situation) SGK-N: hält an Beschluss NR fest, zusätzlich auch im BVG Export von Renten für Pflegekinder NR: keine Auszahlung von Waisenrenten und Kinderrenten für Pflegekinder ins Ausland SR: keine Massnahme (Postulat verlangt Analyse der Situation) SGK-N: hält an Beschluss des Nationalrats fest 16

17 Finanzielle Auswirkung in der AHV im 2030 In Millionen Franken, zu Preisen von 2016 Ständerat SGK-N Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Vereinheitlichung des Referenzalters Flexibilisierung des Rentenbezugs Rentenzuschlag und Erhöhung Plafonds Vorbezug kleine - mittlere Einkommen Neuregelung der Hinterlassenenrenten Aufhebung Kinderrenten Bundesbeitrag aus Ausgabenveränderung Total Massnahmen in der AHV Zusatzfinanzierung (MWST) Demografieprozent Änderung Satz Bundesanteil Fondsstand 111 % 89 %

18 Stand der geplanten Massnahmen im BVG Abgelehnt Erhöhung der Mindestquote Festlegung der Risikoprämien nach kollektiven Grundsätzen Paritätische Verwaltung der VE Angenommen Garantieprämie zur Finanzierung des zu hohen Umwandlungssatzes Wichtigste Differenzen Aufteilung der Überschussbeteiligung Bekämpfung von missbräuchlichen Risikoprämien Einkauf ins BVG-Guthaben Teilliquidation 18

19 Perspektive To important to fail!

20 Die teuerste Reform ist diejenige, die nicht in Kraft treten kann Quelle: BSV / AHV-Finanzhaushalt / Juni 2016 Betriebsergebnis der AHV Stand des AHV-Fonds Mio. 44 Mrd Mrd. 35 Mrd Mrd. 7 Mrd Mrd Mrd. 20

21 Die teuerste Reform ist diejenige, die nicht in Kraft treten kann Vorsorgeeinrichtungen mit überobligatorischen Leistungen können dem Problem ausweichen Umhüllende Kassen können den Umwandlungssatz senken Bei rund 30% der Versicherten besteht diese Möglichkeit nicht Zu hoher UWS Zu hohe Leistungen an Pensionierte Gefahr der Unterdeckung Sanierungsbeiträge für Aktive und Arbeitgeber 21

22 Der Zeitplan ist abgestimmt auf die Veränderung der Mehrwertsteuersatzes Parlamentarische Beratung Abstimmungskampagne Ständerat SR Nationalrat NR Schlussabstimmung Volksabstimmung Inkrafttreten SGK-S SGK-N Differenzbereinigung Referendumsfrist September September Okt.-März 17. März Juli September 1. Januar

23 Zukunft der Vorsorge: AV2020 AV2020 ist bez. AHV auf den Horizont 2030 ausgerichtet Kein polit. Konsens vorhanden für längeren Horizont AV2020 ist auf das politisch Machbare ausgerichtet Reformpaket ist bereits sehr umfangreich, Ausweitung wäre nicht realistisch Es braucht somit in einigen Jahren eine weitere Reform - wichtige Punkte werden in dieser nächsten Reform behandelt werden müssen (z.b. Rentenalter, evtl. Witwenrenten, Finanzierung AHV und Massnahmen in oblig. BV) Mindestumwandlungssatz: 6 % ist zu hoch aber notwendiger Schritt Gemäss AV2020 muss der Bundesrat dem Parlament mind. alle 5 Jahre einen Bericht mit Grundlagen für die Festlegung des Umwandlungssatzes für die folgenden Jahre unterbreiten 23

24 Warum sind Reformen der Altersvorsorge so schwierig? Altersvorsorge betrifft Alle die Materie ist aber technisch und komplex viele Interessengruppen mit divergierenden Interessen Handlungsbedarf gross - Handlungsspielraum ist aber wegen demographischer Entwicklung und wegen ungünstigem Umfeld (Tiefzins) gering Direkte Demokratie Referendum Doppeltes Mehr bei Verfassungsänderungen (MWSt) Unterschiedliche polit. Mehrheiten in Parlament und Volk 24

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