Altersvorsorge 2020 Leitlinien der Reform
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- Bernt Becke
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Leitlinien der Reform Jürg Brechbühl, Direktor BSV 22. April 2013
2 Die Pensionierten leben immer länger wahrscheinlich auch in Zukunft In Ja ahren nach de em 65. Alters sjahr Die Lebenserwartung der 65-jährigen bis 2060 (Perspektive Bundesamt für Statistik) Männer Frauen 2
3 Die Altersstruktur von 2010 bis 2050 mehr Pensionierte, weniger Aktive Quelle: Perspektiven des Bundesamts für Statistik 3
4 10 9 Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten wird ungünstiger Aktive Aktive Aktive
5 Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV 100 jährlichen Au usgaben Stand des AHV - Fon nds in % der j Wanderungssaldo 30'000, Reallohn 0.5%, davon Struktur 0.2% Wanderungssaldo 40'000, Reallohn 1.0%, davon Struktur 0.3% 10 Wanderungssaldo 50'000, Reallohn 1.5%, davon Struktur 0.4% Die horizontale hellrote Linie signalisiert einen Alarmwert. Sinken die liquiden Mittel des AHV-Fonds unter 50% einer Jahresausgabe, müssen Massnahmen ergriffen werden, denn bei einem Fondsstand unter 30% drohen Liquiditätsengpässe. 5
6 Voraussichtlicher Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 3 bis bis bis 5.6 %-Punkte Mehrwertsteuer 1 bis bis bis 1.4 %-Punkte Lohnbeiträge 08bi 0.8 bis 3 04bi 0.4 bis 2 0bi bis Erhöhung Rentenalter 4.4 Jahre 3.2 Jahre 2 Jahre 6
7 Die Bevölkerungsentwicklung gefährdet auch das Gleichgewicht der 2. Säule 7
8 Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden kann er sich erholen? Rendite e in % Notwendige Rendite für Umwandlungssatz 6.8% im Jahr 2015 Kapitalanlage mit 25% Aktien (Pictet BVG 93 Index) Trend der Kapitalrendite (Pictet BVG 93 Index)
9 : Bundesrat definiert Leitlinien für die Reform «Altersvorsorge 2020» 1. Leitlinie zum Altersrücktritt 2. Leitlinie zum Leistungsniveau in der beruflichen Vorsorge 3. Leitlinie zur nachhaltigen Finanzierung der AHV 4. Leitlinie i zum Interventionsmechanismus ti i für die AHV 9
10 Neue strategische Ausrichtung Ganzheitlicher Ansatz Leistungen und Finanzierung der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen Erhaltung des bewährten Dreisäulen-Prinzips Die Bedürfnisse der Menschen im Zentrum Bei den Leistungen gibt es keinen Spielraum nach unten Verlässliche Lebensabschnittsplanung ermöglichen Transparentes und vertrauenswürdiges Vorgehen Keine Salamitaktik und keine Rosinenpickerei Ein einziges Reformpaket ohne vorgezogene Einzelmassnahmen Demokratie-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliches Tempo Besser langsamer ans Ziel als schneller in den Abgrund 10
11 1. Leitlinie zum Altersrücktritt Referenzalter 65/65 Alter, bei dessen Erreichen die gesetzlich vorgesehenen vollen Leistungen ausbezahlt werden Flexibilität Flexiblere Bezugsmöglichkeit g der ganzen Rente oder einer Teilrente (heutige Regelung: Vorbezug 2 Jahre vor Rentenalter, Aufschub 5 Jahre nach Rentenalter) Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus Versicherungstechnische Abzüge und Zuschläge Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Altersrücktritts, Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühestmöglichen h Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge 11
12 2. Leitlinie zum Leistungsniveau in der beruflichen Vorsorge Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes Mehr Kapitalbildung zur Sicherstellung des Leistungsniveaus Erhöhung der Altersgutschriften oder Reduktion des Koordinationsabzugs oder Früherer Beginn des Sparprozesses Besitzstandwahrung für die Übergangsgeneration Je rascher der Umwandlungssatz gesenkt wird, desto wichtiger sind Massnahmen Kapital-Einschub aus dem Sicherheitsfonds oder Zusatzrente von der AHV Verbesserung von Transparenz und Gewinnverteilung 12
13 3. Leitlinie zur nachhaltigen Finanzierung der AHV Zusatzfinanzierung Erhöhung der MWST im Vordergrund Einbezug der Rentenbeziehenden an der Zusatzfinanzierung Erhöhung Lohnbeiträge bzw. Finanzierungsmix nicht ausschliessen Überprüfung von Beiträgen und Leistungen Überprüfung aus Sicht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Beispiele: Witwenrenten für kinderlose Witwen Beitragsprivilegien für Selbständigerwerbende 13
14 4. Leitlinie zum Interventionsmechanismus für die AHV Kein separater oder vorgezogener Interventionsmechanismus Aufgrund der finanziellen Lage der AHV nicht notwendig Erfahrung mit der IV-Revision 6b: Es gibt keine unbestrittenen Regeln für die Intervention Integration in das Reformpaket Ausgestaltung in Analogie zur Regelung in der IV-Revision 6b Obere Interventionsschwelle Vorlage des Bundesrates Untere Interventionsschwelle Befristete Begrenzung der Rentenanpassung an die Teuerung Befristete Erhöhung der Beiträge 14
15 Zeitplan der Reform Aussprachepapier zur Konkretisierung der geplanten Massnahmen im Bereich Altersvorsorge Sommer 2013 Vorlage für die Vernehmlassung November 2013 Vernehmlassungsverfahren Dezember 2013 März 2014 Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung und zum weiteren Vorgehen Ende Juni 2014 Botschaft des Bundesrates November 2014 Beratungen im Parlament ab 2015 Die Reform der Altersvorsorge soll dem Parlament in einer einzigen Vorlage unterbreitet werden 15
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