Altersvorsorge 2020 eine ausgewogene Reform

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 eine ausgewogene Reform BPV / Sektion AVANTI, 12. März 2014 Jürg Brechbühl, Direktor BSV

2 Die drei grossen Herausforderungen der schweizerischen Altersvorsorge Steigende Lebenserwartung Alternde Bevölkerung Tiefe Zinsen 2

3 Die Pensionierten leben immer länger wahrscheinlich auch in Zukunft In Jahren nach dem 65. Altersjahr Die Lebenserwartung der 65-jährigen bis 2060 (Perspektive Bundesamt für Statistik) Frauen Männer 3

4 10 9 Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten wird ungünstiger Aktive Aktive Aktive

5 Die Einwanderung hatte positive Auswirkungen auf die AHV-Finanzen 3'000 Umlageergebnis der AHV in Mio Franken 2'000 1' '000-2'000-3'000-4'000 Umlageergebnis effektiv Umlageergebnis ohne Wanderungen (Simulation) 5

6 Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV AHV-Kapital ohne IV-Schuld in % der Ausgaben Hohes Szenario Mittleres Szenario Tiefes Szenario

7 Voraussichtlicher Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 2,3 bis 11 1,2 bis 8,6 0 bis 6,0 Mehrwertsteuer-Prozente 0,8 bis 3,4 0,4 bis 2,5 0 bis 1,6 Lohnprozente 0,6 bis 2,7 0,3 bis 2,0 0 bis 1,2 7

8 Berufliche Vorsorge: Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden Rendite in % Notwendige Rendite für Umwandlungssatz 6.8% im Jahr 2015 Kapitalanlage mit 25% Aktien (Pictet BVG 93 Index) Trend der Kapitalrendite (Pictet BVG 93 Index)

9 Baldige Trendwende nicht in Sicht Der Mindestumwandlungssatz von 6.8% setzt eine Rendite von ungefähr 5% voraus, aber: Ø Bruttorendite seit Dezember 2000: 2.9 % (BVG Index 25) Tiefzinspolitik der Zentralbanken wird sich kaum rasch ändern Ein Zinsanstieg brächte während 5-7 Jahren Verluste, erst mittelfristig bessere Renditen Renten laufen 20 Jahre (mit zu hohem Umwandlungssatz ) Zudem: Mehrkosten der steigenden Lebenserwartung Zu späte Senkung des Umwandlungssatzes = Verluste über Jahrzehnte Zur Erhaltung des Gleichgewichts muss der Umwandlungssatz gesenkt werden 9

10 Die bisherigen Lösungsversuche sind alle gescheitert 11. AHV-Revision Gescheitert in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 67,9 % Nein-Stimmen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 %-Punkt für AHV und IV Gescheitert in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 68,6 % Nein-Stimmen 11. AHV-Revision (Neuauflage) Gescheitert im Nationalrat am 1. Oktober 2010 mit 118 Nein : 72 Ja Anpassung (Senkung) des Mindestumwandlungssatzes Gescheitert in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 mit 72,7 % Nein-Stimmen 10

11 Die Strategie des Bundesrats für die Reform Altersvorsorge 2020 Das Rentenniveau der Altersvorsorge bleibt erhalten. Die Verfassung lässt einen Abbau nicht zu. Die Leistungen der Altersvorsorge werden nachhaltig finanziert und langfristig gesichert. Die Altersvorsorge wird an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst. Leistungen, die nicht gerechtfertigt sind, gefährden den Generationenvertrag. Altersvorsorge 2020 ist ein ausgewogenes Reformpaket. Es kommt allen Versicherten zugut und sorgt für eine gerechte Verteilung der finanziellen Last. Der gesamtheitliche Reformansatz schafft Transparenz und Vertrauen. Er gibt keine Rosinenpickerei und Salamitaktik. 11

12 Die wichtigsten Elemente der Reform Referenzalter in AHV und beruflicher Vorsorge für Frauen und Männer bei 65 harmonisieren Individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen Vorbezug ab 62 und Aufschub bis 70 Teilrenten zwischen 20 und 80 Prozent Hilfe für Personen mit langer Erwerbskarriere und tiefen Löhnen Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV gleich behandeln Finanzierungslücke der AHV mit Mehrwertsteuern überbrücken Maximal 2 Prozentpunkte bis 2030 Liquidität der AHV mit Interventionsmechanismus schützen Primat der politischen Entscheidung erhalten 12

13 Die wichtigsten Elemente der Reform (2) Witwenrenten in der AHV auf Personen mit Betreuungspflichten konzentrieren keine Anpassung der Witwenrente im BVG Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge von rund auf rund Franken senken 90 % der Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge Personen mehr als heute: Teilzeitbeschäftigte und Personen mit mehreren Arbeitgebern, mehrheitlich Frauen Zusätzliche Wirkung wegen Änderung des Koordinationsabzugs: Minimaler versicherter Lohn steigt von auf Franken Versicherungsschutz älterer Arbeitsloser (58+) verbessern Weiterführung der 2. Säule ermöglichen (mit Steuerabzügen) Rentenbezug statt Auszahlung der Freizügigkeitsleistung 13

14 Die wichtigsten Elemente der Reform (3) Mindestumwandlungssatz in der BV von 6,8 % auf 6.0 % senken und Leistungsniveau mit Kompensationsmassnahmen erhalten Sparprozess verstärken und älteren Versicherten vorübergehend bei der Kapitalbildung helfen Neukonzeption des Koordinationsabzugs: 25 % des AHV-Lohnes = maximal Franken (¼ von Franken des höchsten versicherbaren Lohns gemäss BVG, Stand 2013) Heute: 7/8 der maximalen Altersrente = fix Franken Verbessert die berufliche Vorsorge vor allem derjenigen, die Teilzeit arbeiten oder bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind Erhöhung und neue Staffelung der Altersgutschriften Verbessert die Kapitalbildung aller Versicherten und senkt die Kosten der Arbeitnehmer über 55 Jahren 14

15 Die wichtigsten Elemente der Reform (4) Überschussverteilung und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule verbessern Erhöhung der Mindestquote auf 92 % oder 94 % (2 Varianten vorgeschlagen) 100 % der Überschussfonds zu Gunsten der Versicherten Verständliche und nachvollziehbare Informationen durch transparente Berichterstattung Keine versteckten Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten Verhinderung von missbräuchlichen Risikoprämien Keine Willkür bei Zuteilung von Überschüssen ( kommerzielle Korrekturen ) Handlungsspielraum der Bundesfinanzen erhalten Teilweise Entflechtung von den Ausgaben der AHV 15

16 Wirkung der Massnahmen bei der AHV in Millionen Franken Massnahmen Ausgaben Einnahmen Vereinheitlichung Referenzalter Flexibilisierung Rentenbezug Vorbezug für tiefe / mittlere Einkommen Neuregelung Hinterlassenenrenten Gleichbehandlung bei AHV-Beiträgen Bundesbeitrag (19,55 % der Ausgaben) Entlastung der AHV im Jahr Ertrag Zusatzfinanzierung (linear: 7 820) Entlastung Bund aus Entflechtung

17 Kosten der Anpassungen in der BV in Millionen Franken Ausgleichsmassnahmen zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 % Neuregelung des Koordinationsabzugs Anpassung der Gutschriftensätze Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration 320 Senkung der Eintrittsschwelle 320 Total

18 Kosten und Nutzen der Reform nach Einkommen und persönlicher Situation Quelle: 18

19 19

20 Die Schweizer Mehrwertsteuer bleibt im internationalen Vergleich sehr tief 30% 25% 20% 15% 27.0% 25.0% 25.0% 23.0% 23.0% 21.0% 21.0% 20.0% 20.0% 19.6% 19.0% 19.0% 18.7% 18.0% 16.0% 15.0% 10% 10.0% 8.0% 5% 5.0% 5.0% 0% Quelle: Consumption Tax Trends 2012, OECD

21 Wie sich ein Prozentpunkt MwSt auswirkt in Franken pro Jahr Einkommensklassen (Franken pro Monat) bis Alle Haushalte Eine Person (kein Rentner) Paar ohne Kinder Paar mit einem Kind Datenlage unsicher Paar mit zwei Kindern Rentner-Haushalte

22 Frühpensionierungen sind in einzelnen Branchen immer noch sehr verbreitet G4.5 Quote des vorzeitigen Ruhestands nach Branchen Letzte 5 Jahre vor gesetzlichem Rentenalter, Durchschnitt (Grund des Verlassen letzter Job: (Früh-)Pensionierung) K Kredit- und Versicherungsgewerbe O/U Öff.Verwaltung, exterr. Körperschaften H Verkehr und Lagerei J Information und Kommunikation F Baugewerbe P Erziehung und Unterricht TOTAL B-E Verarbeitendes Gewerbe/Energieversorgung L/N Immobilien, sonst. wirtschaftliche DL G Handel, Reparaturgewerbe R/S/T Kunst, Unterhalt., priv. HH, sonst. DL Q Gesundheits- u. Sozialwesen M Freiberufliche, wiss. und techn. DL I Gastgewerbe A Land- und Forstwirtschaft 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% Quelle: SAKE, Branchenstruktur nach NOGA08 22

23 Lebenserwartung mit 25 und 65 Jahren nach höchster abgeschlossener Ausbildung, 2000 Ausbildung mit 25 Jahren mit 65 Jahren Ohne Männer Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Ohne Frauen Sekundarstufe I Sekundarstufe II Tertiärstufe Quelle: Wanner, Philippe; Lerch, Mathias (2012), Mortalité différentielle en Suisse , Bundesamt für Sozialversicherungen, Forschungsbericht Nr. 10/22 23

24 Jugend-Beitragsjahre werden beim Vorbezug berücksichtigt, wenn jemand zwischen dem 18. und dem 21. Altersjahr Beiträge bezahlt hat Jugend-Beitragsjahre dürfen nicht schon dazu verwendet worden sein, um vorhandene Beitragslücken aufzufüllen; in den letzten zehn Jahren vor der Pensionierung erwerbstätig war und AHV-Beiträge bezahlt hat; in diesen zehn Jahren während mindestens fünf Jahren einen durchschnittlichen Lohn von wenigstens und höchstens Franken hatte; der Lohn in den zehn besten Beitragsjahren nicht mehr als 1,5 Mal höher war als in den zehn Jahren vor der Pensionierung Keine(n) Partner(in) hat, der/die das Doppelte verdient 24

25 Altersgutschriften für die BV: Mehr Kapitalbildung und flachere Staffelung Alter Gegenwärtiger Gutschriftensatz Neuer Gutschriftensatz ,0 % 7,0 % ,0 % 11,5 % ,0 % 17,5 % ab 55 18,0 % 17,5 % 25

26 Wirkung der Kompensationsmassnahmen Beispiel : Jahreslohn von Franken Alter bei Inkrafttreten der Reform Altersgutschriften im Alter 65 BVG-Altersrente mit 65 Status quo Mit Reform Differenz Status quo Mit Reform, aber ohne Zuschuss SiFo Notwendige Verbesserung der Rente Kapital- Zuschuss des Sicherheitsfonds 55 Jahre Jahre Jahre Jahre

27 Interventionsmechanismus für die AHV Schwellenwert AHV-Ausgleichsfonds sinkt voraussichtlich innerhalb von 3 Jahren unter 70 % einer Jahresausgabe AHV-Ausgleichsfonds sinkt tatsächlich unter 70 % und Umlageergebnis weist während zweier Jahre ein Defizit von mehr als 3 % einer Jahresausgabe auf Massnahme Bundesrat muss Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts ergreifen / vorschlagen Beitragssatz wird um maximal 1 %-Punkt erhöht Keine Anpassung der Renten an Teuerung und Lohnentwicklung bis höchstens 95 % der Höhe mit Anpassung spätestens nach 5 Jahren wieder Anpassung an Teuerung 27

28 So wirkt der Interventionsmechanismus Fondsstand in % einer Jahresausgabe Ohne Massnahmen Erreichen Variante 70 des % % Schwellenwerts 28

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