Finanzperspektiven der AHV : Lesehilfe

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards Bereich Mathematik Finanzperspektiven der AHV : Lesehilfe

2 Finanzperspektiven der AHV : Lesehilfe Inhaltsverzeichnis AHV-Finanzhaushalt 3 Terminologie 4 Ausgaben... 4 Einnahmen... 4 Beiträge... 4 MWST... 4 Bundesbeitrag (an die Finanzierung der AHV)... 4 Weitere Einnahmen... 4 Total Einnahmen... 4 Umlageergebnis... 4 Kapitalertrag (Ertrag der Anlagen)... 4 Betriebsergebnis... 5 Stand des AHV-Fonds... 5 Kapital... 5 Kapital ohne IV-Schulden... 5 Indikatoren... 5 Ausgaben in Prozent der AHV-Lohnsumme... 5 Umlageergebnis in MWST-Prozentpunkten... 5 Umlageergebnis in Lohnprozenten... 5 Kapital in Prozent der Ausgaben... 5 Kapital ohne IV-Schulden in Prozent der Ausgaben... 5 Ersatzquotenindex /5

3 AHV-Finanzhaushalt Im Dokument «Finanzperspektiven der AHV » des BSV wird der Finanzhaushalt der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge 2020 vom jeweiligen Abrechnungsjahr bis 2035 dargestellt (BSV / Version ). Der AHV-Finanzhaushalt mit der Reform der Altersvorsorge 2020 berücksichtigt die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen (gemäss am 17. März 2017 vom Parlament verabschiedeter Reform) 1. Der Finanzhaushalt der AHV gibt Aufschluss über die Finanzperspektiven der Versicherung (Ausgaben, Einnahmen, Umlageergebnis) und die Projektionen des Kapitalkontos der AHV (Anlageertrag, jährliche Veränderung, Stand des AHV-Fonds Ende Jahr) nach geltender Ordnung und mit der Reform der Altersvorsorge Die Beträge der ersten Zeile entstammen der letzten definitiven Abrechnung der AHV. Alle Beträge sind auf die Preise des ersten budgetierten Jahres abdiskontiert (Beträge in Millionen Franken). Die AHV-Budgets werden nach dem Bevölkerungsszenario A des BFS berechnet. Die Entwicklung der ökonomischen Parameter (Nominallohn, Teuerung sowie die Entwicklung der MWST) entspricht derjenigen, die auch für den Voranschlag und den Finanzplan des Bundes vorgegeben ist. Für die Periode nach dem Finanzplan (ab 2021) werden Eckwerte gemäss den Empfehlungen der eidgenössischen Finanzverwaltung verwendet. Das BSV bestimmt die Entwicklung des Strukturfaktors (strukturelle Lohnentwicklung). Ab 2021 dürfte die Entwicklung der MWST jener der Lohnsumme folgen. Die Spielbankenerträge entsprechen dem Voranschlag und dem Finanzplan des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Eidgenössische Spielbankenkommission). Das Bevölkerungsszenario und die ökonomischen Annahmen sind für die Finanzhaushalte von AHV, IV und EO dieselben. Die Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind unter der Tabelle aufgeführt. Die Perspektiven berücksichtigen nicht nur demografische und wirtschaftliche, sondern auch versicherungsspezifische Grundlagen (z.b. mittlere Rente). Die finanziellen Auswirkungen der Reformmassnahmen (gemäss am 17. März 2017 vom Parlament verabschiedeter Reform) sind die folgende: Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Flexibler Rentenbezug in der AHV (Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs, drittes Vorbezugsjahr eingeführt, angepasste Kürzungssätze und Aufschubszuschläge). Erwerbstätigkeit ab dem Referenzalter (Aufhebung des Freibetrags für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner, Berücksichtigung der nach dem Referenzalter bezahlten Beiträge). Ausgleichsmassnahmen in der AHV: Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf alle neu entstehenden Altersrenten der AHV, Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 Prozent auf 155 Prozent der Maximalrente, Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte ab Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer : 0,6 Prozentpunkte MWST für die AHV in zwei Etappen : 0,3 Punkte im 2018, 0,3 Punkte zusätzlich im Zuweisung des gesamten Ertrages aus dem Demografieprozent der MWST an die AHV. Der gesetzliche Stand des Ausgleichsfonds liegt bei 80 Prozent einer Jahresausgabe. Der Bundesrat ist verpflichtet der Bundesversammlung Stabilisierungsmassnahmen vorzuschlagen, wenn der Stand des Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre unter 80 Prozent einer Jahresausgabe zu fallen droht /5

4 Terminologie In diesem Kapitel werden die in der Tabelle zum AHV-Finanzhaushalt verwendeten Begriffe erklärt. Ausgaben In die Rubrik «Ausgaben» fallen die AHV-Renten, die Überweisungen und Rückvergütungen von Beiträgen, die AHV-Hilflosenentschädigungen, die Rückerstattungsforderungen (und deren Abschreibungen) sowie die Kosten für individuelle Massnahmen (Hilfsmittel, Assistenzbeitrag). Hinzu kommen die Beiträge an gemeinnützige Organisationen und die Durchführungs- und Verwaltungskosten. Die Entwicklung der Rentenausgaben der AHV folgt vor allem dem Rentenindex (Renten werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst) sowie der Bevölkerungsentwicklung. Einnahmen Beiträge Zu den Beiträgen zählen die (paritätisch geleisteten) Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern, die Beiträge auf Ersatzeinkommen (Taggelder von ALV, IV, UV, EO) sowie die Beiträge der Selbstständigerwerbenden, der Nichterwerbstätigen und der freiwillig Versicherten (persönliche Beiträge). Die Beiträge entwickeln sich mit dem Bevölkerungsszenario, in welches sowohl die Erwerbsbevölkerung und Vollzeitäquivalente als auch die Auswirkungen von Migration und Wirtschaft einfliessen sowie mit der Entwicklung des Lohnindexes und des Strukturfaktors. MWST Die Rubrik «MWST» umfasst 83 % des Ertrags aus dem Mehrwertsteuerprozent, das nach geltendem Recht der AHV zugewiesen wird 2. Mit der Reform 2020 enthält die Rubrik ab 2018 den gesamten Ertrag aus dem Demografieprozent MWST an die AHV und die Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer, d.h. 0,3 Punkte im 2018 und 0,3 Punkte zusätzlich im Bundesbeitrag (an die Finanzierung der AHV) Der Bund übernimmt 19,55 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben 3. Der Bundesbeitrag folgt somit der Entwicklung der Versicherungsausgaben der AHV. Weitere Einnahmen Hierbei handelt es sich um Einnahmen aus Regressen gegenüber haftpflichtigen Dritten sowie um die Spielbankenerträge. Total Einnahmen Das Total der Einnahmen umfasst die Rubriken: Beiträge MWST Bundesbeitrag Weitere Einnahmen Umlageergebnis Das Umlageergebnis ist die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AHV. Kapitalertrag (Ertrag der Anlagen) Diese Rubrik enthält das Anlageergebnis und die Zinsen auf den IV-Schulden. Die Schuldzinsen der IV nehmen durch die Schuldenrückzahlung ab wurde die MWST zugunsten der AHV um 1 Prozentpunkt (Demografieprozent) angehoben. Um den Anstieg der demografiebedingten Kosten im Bundeshaushalt auszugleichen, fliessen 17 % der auf dem Demografieprozent erzielten Erträge an den Bund zur Finanzierung seines Beitrages an die AHV (geltendes Recht). 3 Gemäss Art. 103 Abs. 1 AHVG 4/5

5 Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen allen Einnahmen (inkl. Anlageerträgen) und allen Ausgaben. Ausserdem kann es berechnet werden, indem die Anlageerträge zum Umlageergebnis addiert werden. Stand des AHV-Fonds Kapital Den Stand des Kapitalkontos per Ende Jahr erhält man, indem das Betriebsergebnis zum Vorjahresbetrag dazugezählt wird. In der Praxis kann das Ergebnis aufgrund der realen Zahlen und der unterschiedlichen Diskontierungsfaktoren nicht direkt aus den Werten in der Tabelle abgeleitet werden. Kapital ohne IV-Schulden Hier ist das Kapitalkonto der AHV per Ende Jahr unter Ausschluss der in der IV gebunden Mittel dargestellt. Indikatoren Ausgaben in Prozent der AHV-Lohnsumme Es handelt sich um den Ausgabensatz, d.h. das Verhältnis der Ausgaben zur Lohnsumme, auf der die AHV-Beiträge erhoben werden. Dieser Wert gibt an, wie hoch der Beitragssatz sein müsste, um die AHV-Ausgaben vollständig aus den von Versicherten und Arbeitgebenden geleisteten Beiträgen decken zu können. Umlageergebnis in MWST-Prozentpunkten Hierbei wird das Umlageergebnis in MWST-Prozentpunkten ausgedrückt. Umlageergebnis in Lohnprozenten Hierbei wird das Umlageergebnis in Prozenten der AHV-Lohnsumme ausgedrückt. Kapital in Prozent der Ausgaben Hierbei handelt es sich um den Stand des AHV-Kapitalkontos in Prozent der Ausgaben. Gemäss Artikel 107 Absatz 3 AHVG darf der AHV-Ausgleichsfonds Ende Jahr nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken (geltende Ordnung). Mit der Reform 2020 liegt der gesetzlicher Stand des Ausgleichsfonds bei 80 Prozent einer Jahresausgabe. Kapital ohne IV-Schulden in Prozent der Ausgaben Stand des AHV-Kapitalkontos nach Abzug der der IV geliehenen Mittel in Prozent der AHV-Ausgaben. Ersatzquotenindex Der Ersatzquotenindex berechnet sich als Verhältnis zwischen der Entwicklung der Minimalrente und dem Lohnindex seit Es handelt sich also um einen Indikator, der anzeigt, in welchem Ausmass der Lohnindex durch den Index der Minimalrente gedeckt wird. 5/5

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