> bei den Altersguthaben. Datum: Fallende Zinsen: Ein ewiger Diskussionspunkt
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- Anneliese Weiner
- vor 8 Jahren
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1 Wie die Negativzinsen Pensionskassen belasten. Problematischer als der starke Franken sind für Pensionskassen im Moment die Negativzinsen. Der Bundesrat hat ein Konzept zur Revision der Altersvorsorge vorgelegt, und Pensionskassen entwickeln neue Konzepte. Fallende Zinsen: Ein ewiger Diskussionspunkt bei den Altersguthaben. Bild: Eisen,Fotelia.com QUELLEN: > uebersichtsseite/news/2015/news_ html > Studie Pensionskassen BSV: > html?lang-cle&msg-id=56635 Vorsorgereform: > html?lang=de&msg-id=55276 > * Regula Heinzelmann ist Juristin und freischaffende Journalistin in Dietikon und Berlin.
2 VON REGULA HEINZELMANN* Wie sich der starke Franken auf Pensionskassen auswirken konnte, zeigt das Beispiel der Pensionskasse SBB. Die Jahresperformance der Kasse war von einem Tag auf den anderen von einem positiven Wert auf minus 1,5 Prozent gesunken. Die Anlagen hatten am ca. 2,4 Prozent an Wert verloren. Aber schon am 21. Januar 2015 lag der seit Jahresbeginn aufgelaufene Verlust bei lediglich 0.9 Prozent und der Deckungsgrad betrug 117 Prozent. Die Absicherung der Fremdwährungsanlagen gegen Wechselkursschwankungen sowie die relativ tiefe Quote von Schweizer Aktien waren Gründe für die relativ gute Entwicklung. Die Geschäftsleitung der Pensionskasse SBB betrachtet die Auswirkungen der Negativzinsen als weit problematischer. Man plant Vermögensumschichtungen als Massnahme zur Schadensminderung. Die Liquidität sowie die CHF-Obligationen werden zugunsten von Fremdwährungsobligationen, Aktien, Hedge Funds und Commodities abgebaut. Die höhere Rendite bedeutet aber auch höhere Risiken. Die Umschichtungen muss man deswegen diversifiziert und zeitlich gestaffelt vornehmen, sowie verteilt über mehrere Anlagekategorien. Trotzdem sei mit tieferen Gesamtrenditen zu rechnen und die Pensionskassen könnten den negativen Zinsen nur teilweise ausweichen. Verluste durch Tiefzinspolitik. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publizierte Ende März die Resultate einer (nicht repräsentativen) Studie über Pensionierungsverluste bei 27 ausgewählten Pensionskassen. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verursacht den Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Pensionierungsverluste. Die Renditen liegen seit vielen Jahren unter 5 Prozent. So viel wäre erforderlich, um beim Umwandlungssatz von 6,8 Prozent die Renten zu finanzieren. Der Grund sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Anlagerenditen. Die Studie zeigt, dass man mit einem Umwandlungssatz von 6 Prozent zwischen 2009 bis 2013 die Pensionierungsverluste deutlich reduziert hätte. Wie sich der Satz von 6 Prozent längerfristig auswirken würde, zeigt die Studie nicht. Quersubventionierung zulasten der aktiven Versicherten. Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder wenig mehr versichern, erleiden laut BSV-Studie mit jeder neu entstehenden Rente Pensionierungsverluste. Also müssen sie für die Finanzierung der laufenden Renten die aktiven Versicherten belasten, was mit dem System der zweiten Säule im Wi-
3 derspruch steht. Auch der «Risiko Check-up 2014» der Complementa Investment-Controlling AG kommt zu diesem Schluss. Andererseits gehört laut dieser Studie mehr als die Hälfte des Vorsorgekapitals der aktiv Versicherten zum überobligatorischen Bereich, den man frei gestalten kann. Damit lassen sich Pensionierungsverluste kompensieren. Überobligatorische Kapitalien können auch gar nicht oder negativ verzinst werden. Laut «Risiko Check-up» ist der durchschnittliche Deckungsgrad bei den relativ grossen öffentlich-rechtlichen Kassen (94,3 %) tiefer als bei privatrechtlichen Kassen (108,9 %) waren nur noch 10 Prozent der Kassen von einer Unterdeckung betroffen, weniger als die Jahre vorher. Reform der Altervorsorge. Der Bundesrat hat am 19. November die Botschaft zur Reform Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Geplant werden unter anderem: > Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes für das BVG-Obligatoriums von 6,8 um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr bis auf 6 Prozent. > Das Referenzalter wird für Frauen und Männer auf 65 Jahre festgesetzt, wobei man den Pensionierungszeitpunkt zwischen 62 und 70 Jahren frei wählen kann. > Mindestens 92 Prozent des Ertrags aus dem Geschäft mit der 2. Säule gehören den Versicherten.
4 Dynamische Altersvorsorge: Die Alternative? Josef Bachmann ist Geschäftsführer der Pensionskassen bei PwC, die ein Modell der Dynamischen Altervorsorge eingeführt haben. Josef Bachmann zur geplanten Reform der Altersvorsorge: «Bun desrat Berset sollte mehr Zeit erhalten, um eine wirkliche Lösung vorzustellen.» Wie funktioniert das Modell bei PwC konkret? Josef Bachmann: Die Idee ist, Altersleistungen langfristig konsequent im Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren, d.h. mit der Rentenzahlung weder Verlust noch Gewinn zu machen. Mit der Einführung im 2005 haben wir die Renten aufgeteilt in eine fixe Rente (basierend auf einer Zinsannahme von 2,5 %) und zusätzlich einem Bonusteil von 12 % der Rente (Zinsannahmen Rente und Bonusteil 3,5 %). Der Bonusteil wird in Abhängigkeit zur Anlagerendite der Pensionskasse angepasst. Dabei wurde die SOLL- Rendite auf ca. 4,2 % festgelegt (notwendiger Zins 3,5 %, Zuschlag für Erhöhung der Lebenserwartung 0,5 % und Verwaltungskosten ca. 0,2 Jahr für Jahr wird die Differenz zwischen SOLL- und IST-Rendite in CHF berechnet und alle drei Jahre das Ergebnis kumuliert. Bei einem positiven Resultat wird der Bonusteil erhöht, bei einem negativen reduziert. Die Entwicklung des Bonusteils: bis 2007: 12 %, bis 2010;14 %, bis 2013: 10 %, bis 2016: 8 %. Wie ist nun die Bilanz 10 Jahre nach der Einführung 2005? Nach zehn Jahren PwC-Modell können wir feststellen: Gut, dass wir es eingeführt haben, es hat sich bewährt und ist von den Versicherten akzeptiert. Die finanzielle Wirkung ist eher noch bescheiden - wenn wir die laufenden Renten miteinbezogen hätten, wäre sie deutlich besser. Wir wollten immer eine für die Rentner moderate Lösung, die langfristig wirkt. Damit sind wir auf Kurs. Inwiefern ist das PwC-Modell ein «Ausweg aus der Sackgasse», in der sich viele Pensionskassen momentan befinden? Fixe Renten sind ein Zahlungsversprechen aufgrund von Annahmen, die nie zutreffen werden. Dadurch sind die Renten immer zu hoch oder zu tief. Bei der Dynamischen Altersvorsorge nach Modell PwC kann die Rentenhöhe laufend dem Markt angepasst werden. Das bedeutet für die Versicherten, dass ihre Leistungen tendenziell an die Teuerung angeglichen werden, weil sie nach oben und unten angepasst werden können. Das heisst auch, weniger Umlage zu Lasten der Aktivversicherten. Somit ist die Rente langfristig weder zu hoch noch zu tief. Die Finanzierung durch das Kapitaldeckungsverfahren ist gewährleistet. Erleichtert das Modell eine flexible Pensionierung, z.b. Teilzeitarbeit im Pensionsalter? Das Modell funktioniert bei allen Varianten: Teilpensionierung, vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung gleich. Wo liegen die grössten Probleme und Herausforderungen für die Einführung eines solchen Modells? Politisch das grösste Problem sind die Widerstände von Stiftungsräten, die einseitig auf die Bedürfnisse der Rentner fixiert sind. Beim finanziellen Aspekt ist es so, dass es viele Jahre dauert, bis die erwünschte Wirkung sichtbar ist, falls bei der Einführung nur die Neurentner miteinbezogen werden. Viel wirkungsvoller ist es, von Anfang an auch die laufenden Renten (die meist noch mit einem hö-
5 heren Umwandlungssatz berechnet wurden) einzubeziehen. Das ist gerechter, wirkt schneller und die Anpassungen können moderater sein, je früher man damit beginnt. Was halten Sie von den Plänen des Bundesrats zur Reform der Altersvorsorge? Betreffend beruflicher Vorsorge sind es zaghafte Schritte, die - wenn überhaupt - erst viel zu spät greifen. Es ist keine wirkliche Reform, sondern zementiert die Umverteilung auf einem etwas tieferen Niveau. Bundesrat Berset sollte basierend auf dem im März gutgeheissenen Postulat der FDP etwas mehr Zeit erhalten, um eine wirkliche Lösung vorzustellen. rhz
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