Willkommen an der Friedrich-Schiller-Universität und in der Stadt Jena

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1 Willkommen an der Friedrich-Schiller-Universität und in der Stadt Jena Informationen für internationale Gäste und Wissenschaftler

2 Inhalt Vorbereiten und Planen Kontakt zum Gastinstitut Wichtige Dokumente Visum für Deutschland Einreise von EU-Bürgern Einreise von Nicht EU-Bürgern Erwerbstätigkeit in Deutschland Finanzierung des Aufenthaltes Wohnungssuche Der Weg nach Jena Nützliche Links Willkommen in Deutschland Anmeldung Bankkonto Sozialversicherung Steuern Stipendium in Deutschland Nützliche Links Internationales Forschung Forschungsförderung Universitätsgeschichte Nützliche Links Willkommen in der Stadt Jena Landschaft Mit Bus und Bahn Kinderbetreuung Schule Gesundheit Jenaer Notrufnummern Apotheken Deutsche Post Internet & Telefon Wissenschaften Bildungseinrichtungen Wirtschaft Willkommen an der Universität Jena Erwerbstätigkeit Stipendium an der Universität Bibliothek Rechenzentrum Sprachenzentrum Deutschkurse Die Fakultäten Studium Promotionsstudium Graduierten-Akademie Interessantes Mensen & Cafeterien Welcome Club Kultur Universitätssportzentrum Akademische Orchestervereinigung Studentenchor Einkaufen Reisen 2

3 Informationen für internationale Gäste und Wissenschaftler Willkommen in Jena 3

4 Vorbereiten und Planen Kontakt zum Gastinstitut / Betreuer Alle terminlichen und inhaltlichen Aspekte Ihres Gastaufenthaltes sollten Sie vor Beginn mit einem Kollegen, akademischen Betreuer oder dem Gastinstitut der Universität Jena abstimmen. Mit dem Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner in Jena beginnt gewöhnlich die Planung Ihres Aufenthaltes. Falls Sie noch keine Kontaktadressen haben, einen Partner für Ihr Projekt oder einen betreuenden Hochschullehrer für Ihr Forschungsstipendium suchen, finden Sie Informationen auf der Website der Universität Jena. Es ist wichtig, im voraus Kontakt mit Ihrem Gastinstitut herzustellen, um: Informationen über Forschungsthemen / aktuelle Forschungsschwerpunkte zu erhalten Abstimmung zu Kooperationsmöglichkeiten Abstimmung zu Finanzierungsmöglichkeiten Betreuungszusage für Stipendienantrag zu erhalten Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge Informationen über die Gasthochschule zu erhalten: Ausstattung, Arbeitsplatz, Labor, Bibliotheksnutzung etc. Informationen über erforderliche Dokumente Koordinierung An- und Abreise Reservierung einer Unterkunft im Gästehaus, Hilfestellung bei der Suche nach einer Wohnung zu bekommen 4

5 Wichtige Dokumente Bereits zu Hause sollten Sie alle wichtigen Dokumente zusammenstellen, die Sie in Deutschland generell, im Alltag und speziell für die Arbeit benötigen: einen gültigen Reisepass das Visum für Sie und mitreisende Familienmitglieder Stipendienzusage (z. B. DAAD, Stiftungen, etc.) einige Passfotos beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, Promotionsurkunde oder sonstige akademische Qualifikationen beglaubigte Kopien Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Kinder Versicherungsnachweise Krankenversicherungsnachweis für Deutschland (falls bereits vorhanden), Ihren Impfpass wenn erforderlich: Bestätigung über gegenwärtig benötigte Medikamente oder spezielle Krankheiten internationale Fahrerlaubnis, grüne Versicherungskarte, Haftpflichtschutz Visum für Deutschland Im Allgemeinen gilt, dass Ausländer ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Ob Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes ab. Zuständig für die Visumserteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen / Botschaften in Ihrem Heimatland. Der Antrag für das Visum ist zusammen mit allen nötigen Dokumenten persönlich einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie kein Touristenvisum beantragen. 5

6 Einreise von EU-Bürgern Angehörige der EU-Staaten sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt (über 3 Monate) in Deutschland planen, müssen Sie sich in der Regel nur beim Bürgerservice anmelden. Einreise von Nicht EU-Bürgern mit einem Aufenthalt nicht länger als 3 Monate und ohne Erwerbstätigkeit Vor der Einreise muss bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein Schengenvisum nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen beantragt werden, das zu Einreise und zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit berechtigt. Von dieser Visumpflicht sind mehrere Länder nach der Visumsverordnung (Verordnung 539/2001) befreit. Eine Liste der von der Visumspflicht befreiten Länder und Adressen der deutschen Botschaften finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Einreise von Nicht EU-Bürgern mit einem Aufenthalt länger als 3 Monate oder zur Erwerbstätigkeit Vor der Einreise müssen Sie bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein nationales Visum zu einem bestimmten Aufenthaltszweck (Studium, Erwerbstätigkeit) beantragen, das zur Einreise nach Deutschland berechtigt. Von dieser Visumpflicht sind mehrere Länder nach 41 AufenthV befreit. Nach der Einreise müssen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der man seinen ständigen Wohnsitz nimmt, eine 6

7 Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zu einem bestimmten Zweck (Studium, Erwerbstätigkeit) beantragen. Erwerbstätigkeit Wenn Sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, z. B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Gastdozent an der Universität, benötigen Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel (in den meisten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis). Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel es erlaubt und von Arbeitebern nur beschäftigt werden, wenn Sie über einen solchen Aufenthaltstitel verfügen. Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage pro Jahr nicht überschreiten darf sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit berechtigt zur Ausübung der darin aufgeführten Tätigkeit. Unionsbürger benötigen keinen Aufenthaltstitel um zu arbeiten, sie benötigen lediglich eine Freizügigkeitsbescheinigung die ihnen von Amts wegen ausgestellt wird. Jedoch benötigen Unionsbürger der neuen EU-Staaten (Litauen, Lettland, Estland, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien) eine Arbeitsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit ( 284 SGB III). Finanzierung des Aufenthaltes Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes an der Universität Jena kann durch verschiedene Möglichkeiten erfolgen und muss vor Beginn des Aufenthaltes bestätigt sein: Erwerbstätigkeit an der Universität (Arbeitsvertrag) Stipendium eines deutschen Stipendiengebers Stipendium eines ausländischen Stipendiengebers, z. B. Regierungsstipendium Kurzzeitige Aufenthalte über Partnerschaftsverträge oder Austauschprogramme, z. B. ERASMUS 7

8 An dieser Stelle möchten wir kurz auf verschiedene Stipendiengeber hinweisen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Einrichtungen, deren Webseiten oder eventuellen Außenstellen in Ihrem Heimatland frühzeitig nach Fördermöglichkeiten. Bei der nachfolgenden Liste handelt es sich nur um eine Auswahl: Deutscher Akad. Austauschdienst DAAD-Stipendiendatenbank Alexander von Humboldt-Stiftung Deutsche Forschungsgemeinschaft Fulbright-Kommission Katholischer Akad. Ausländer Dienst EU / Marie Curie InWEnt Index deutscher Stiftungen cordis.europa.eu/fp7 Aktuelle Stellenausschreibungen der Universität 8

9 Wohnungssuche Für die Unterbringung von Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftlern, Mitarbeitern und Gästen der Universität Jena stehen drei Gästehäuser zur Verfügung. Hier können Sie geräumige Einzel-, Doppel- oder Familienapartments finden, die komplett möbliert sind. Bei Ankunft finden Sie Ihr Apartment professionell gereinigt und mit frisch bezogenen Betten sowie Handtüchern vor. Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Aufenthaltes selbst für Ordnung und Sauberkeit in Ihrem Apartment verantwortlich sind. In allen Gästehäusern der Universität ist die Wohndauer auf maximal zwei Jahre beschränkt. Aufgrund der begrenzten Kapazität ist eine rechtzeitige Anmeldung unbedingt notwendig. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit der Gästeunterbringung oder dem Internationalen Büro in Verbindung. Internationales Begegnungszentrum (IBZ) Humboldt-Haus Wohnkomplex mit 27 Wohnungen unterschiedlicher Größe, komplett möbliert, Telefon- und Internetanschluss am Universitätsnetz, TV, Haus mit Bibliothek, großer Seminarraum, schöne Gartenanlage mit Kinderspielplatz, Parkplatz am Haus. Das IBZ steht ausländischen Gastwissenschaftlern mit ihren Familien zur Verfügung und ist eine Wohn- und Begegnungsstätte. Es stehen 1- bis 4- Raumwohnungen sowie eine behindertengerechte Wohnung zur Verfügung. Mietpreise monatlich: 311 bis 850 In der Miete sind die Kosten für Heizung und Warmwasser enthalten. Strom und Telefon werden separat in Rechnung gestellt. Bei Auszug werden Kosten für die Endreinigung berechnet. Kontakt Internationales Begegnungszentrum (IBZ) Frau Dagmar Gutbier Charlottenstraße 23 & (Di.) Jena Dagmar.Gutbier@uni-jena.de 9

10 Gästehaus Am Forstweg 25 möblierte Wohnungen unterschiedlicher Größe, teilweise mit Kleinküche, teilweise Gemeinschaftsküche, Telefon- und Internetanschluss am Universitätsnetz, TV. Das Gästehaus Am Forstweg 26 ist stadtnah, sehr ruhig gelegen und dient vorrangig der semesterweisen Unterbringung von Hochschullehrern und Gastwissenschaftlern. Mietpreise monatlich: Einzelzimmer unterschiedlicher Größe: 281 bis 404 (Aufbettung möglich) Warmmiete inkl. aller Nebenkosten. Zuschlag für jede weitere mitwohnende Person 25 pro Monat. Bei Auszug werden Kosten für die Endreinigung berechnet. Kontakt Gästehaus Am Forstweg Frau Ellen Krehl Forstweg 26 & Jena Ellen.Krehl@uni-jena.de Gästehaus Am Herrenberge 133 Apartments unterschiedlicher Größe mit Wohn-/Schlafraum, Kleinküche, Bad und Balkon; eine behindertengerechte Wohnung, Waschmaschinen- und Trockenraum stehen allen Gästen zur Verfügung, Busanbindung zum Stadtzentrum, Mietpreise monatlich: Einzelzimmer (25m²) 275 Doppelzimmer (35m²) 325 Großraum Apartment (52m²) 395 Behindertenwohnung (50m²) 395 Warmmiete inkl. aller Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Strom). Bei Kurzaufent- 10

11 halten wird die Miete anteilig pro Aufenthaltstag berechnet. Zusätzliche Kosten monatlich: TV Fernsehgerät 15, Parkplatz 20, jede weitere mitwohnende Person 25, Bei Auszug werden Kosten für die Endreinigung berechnet Kontakt Gästehaus Am Herrenberge Frau Marlen Heerwagen Am Herrenberg 11 & Jena herberge@uni-jena.de 8 Marlen.Heerwagen@uni-jena.de Bei Interesse in einem unserer Gästehäuser zu wohnen, nehmen das Internationale Büro oder die genannten Kolleginnen gern Ihren Reservierungswunsch auf. Auf der Homepage des Dezernates 4 / SG Gästeunterbringung finden Sie auch ein Anmeldeformular (bitte Gästeunterbringung auswählen): Hotels & Pensionen Für Ihre Aufenthalte, besonders zu Tagungsbesuchen oder kurzzeitigen Aufenthalten, können Sie auch die Hotels und Pensionen der Stadt Jena nutzen. Eine Liste mit allen Übernachtungsmöglichkeiten in Jena, finden Sie auf der Homepage der Stadt Jena. Die Touristinformation der Stadt und das Internationale Büro stehen Ihnen für Reservierungen gern zur Verfügung. 11

12 Der Weg nach Jena Bei Jena kreuzen sich mit den Autobahnen A4 (Dresden-Eisenach- Frankfurt/M.) und A9 (Rostock-München) die großen Nord-Süd- und Ost-West-Magistralen sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene. Die Flughäfen sind mit der Bahn jederzeit erreichbar: Vom Flughafen Frankfurt/M. nach Jena Abfahrt: Frankfurt/M. Flughafen Fernbhf., halbstündlich bis stündlich Dauer: 3:10 bis 3:45 Std. Ankunft: Jena West Umsteigen: 1 x, je nach Verbindung 2 x Kosten: 58,00 p.p. Von München Flughafen / Hbf. nach Jena Mit S-Bahn zum Hbf. München Abfahrt: München Hbf., stündlich Dauer: 4:18 bis 5:10 Std. Ankunft: Jena Paradies Umsteigen: 0 Kosten: 72,00 p.p. Von Berlin Tegel / Hbf. nach Jena mit Bus TXL zum Hbf. Abfahrt: Berlin Hbf., stündlich Dauer: 2:20 Std. Ankunft: Jena Paradies Umsteigen: 0 Kosten: 50,00 p.p. Empfehlung bei allen Transatlantikflügen etc.: Buchung des Fluges bis Flughafen Halle / Leipzig, Ab hier: kürzeste Bahnverbindung bis Jena 12

13 Von Flughafen Halle / Leipzig nach Jena ab Flughafen mit Regional-Express zum Hbf. Leipzig Abfahrt: Leipzig Hbf., stündlich Dauer: 1:00 Std. Ankunft: Jena Paradies Umsteigen: 0 Kosten: 25,00 p.p. Weitere Informationen zu den genauen Abfahrtszeiten und Bahnverbindungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bahn: 13

14 Nützliche Links www. Erste Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Einreise nach Deutschland, Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Auslandsvertretungen Interessante Informationen rund um Jena. Informationen vom Bürgerservice und der Ausländerbehörde zur Einreise und dem Aufenthalt in Jena. Das deutsche Mobilitätsportal für Forscher. Informationen, Beratung und Stellenangebote für incoming & outgoing Informationen zum deutschen Hochschulsystem, Studium in Deutschland, zur deutschen Forschungslandschaft, zu Fördermöglichkeiten und zum Leben in Deutschland. Adressen und Öffnungszeiten der DAAD Büros im In- und Ausland. Einstieg zu allen Fragen rund um Studium und Forschung in Deutschland, Portraits aller Hochschulorte in Deutschland Detaillierte Informationen über das deutsche Zuwanderungsrecht, Begriffe wie Aufenthaltsgenehmigung, Familiennachzug oder Green Card werden erklärt 14

15 Willkommen in Deutschland Wir hoffen Sie hatten eine angenehme Reise und sind gut in Deutschland angekommen. Wir wünschen Ihnen einen erfreulichen Start, viel Erfolg für Ihre Arbeiten in Wissenschaft, Lehre oder Forschung an der Universität und eine gute Zeit in Jena. In den ersten Tagen suchen Sie Ihr Gastinstitut auf, wo Sie Ihren Arbeitsplatz finden. Daneben sind noch einige wichtige Formalitäten an der Universität und bei Behörden zu erledigen. Die Mitarbeiter am Institut oder des Internationalen Büros stehen Ihnen dabei hilfreich zur Seite. Anmeldung Nach Ihrer Ankunft müssen einige Formalitäten beachtet werden. Innerhalb von 7 Tagen muss sich jeder ausländische Gast bei der zuständigen Meldestelle, im Bürgerservice, anmelden. Jeder ausländische Gast aus einem Nicht EU-Staat muss sich anschließend bei der Ausländerbehörde persönlich anmelden. Bürgerservice Das Bürgerbüro müssen Sie persönlich aufsuchen. Sowohl ein Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands als auch Ihre Abreise aus Deutschland machen eine Meldung bei dieser Behörde notwenig. Hier erhalten Sie eine Meldebescheinigung und eine Lohnsteuerkarte. Falls Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität abschließen, ist die Lohnsteuerkarte im Personaldezernat (Dezernat 5) der Universität vorzulegen bzw. abzugeben. Für die Anmeldung im Bürgerservice benötigen Sie Ihren Pass, Ihr Visum und Ihren Mietvertrag/ Wohnungsnachweis in Jena. Ausländerbehörde Nicht EU Bürger, die beabsichtigen länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zur Anmeldung bei der Ausländerbehörde nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Pass / Reisepass Visum 15

16 Meldebescheinigung vom Bürgerservice 1 Passfoto Krankenversicherungsnachweis Wohnraumnachweis (Mietvertrag) Arbeitsvertrag Bei Stipendium: Bescheinigung des Stipendiengebers und Bestätigung des Gastinstituts Bürgerservice Löbdergraben 12 Öffnungszeiten Ausländerbehörde Richard-Sorge-Str. 4, Lobeda Ost Öffnungszeiten Mo Di Mi geschlossen (Termine nach Vereinbarung) Do und Fr Bankkonto Für bargeldlose Zahlungen und Überweisungen benötigen Sie ein Girokonto, das Sie bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen können. Auf das Girokonto wird Ihnen Ihr Gehalt von der Universität oder das Stipendium überwiesen und Sie können regelmäßige Zahlungen wie Miete, Versicherungen, Telefon etc. mittels Überweisung oder Dauerauftrag ausführen. Lassen Sie sich bei einer Bank ausführlich beraten und vergleichen Sie Konditionen wie Kontoführungsgebühren und Serviceleistungen verschiedener Banken. Fragen Sie vorab bei Ihrer Heimatbank nach, ob eine 16

17 Kooperation mit einer deutschen Bank besteht, diese kann auf Dauer Kosten für Auslandsüberweisungen sparen. Zur Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Pass sowie die Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis. Sind Sie weniger als 3 Monate in Deutschland ist ein Bankkonto nicht lohnenswert und nicht erforderlich. Eine kurze Auswahl Jenaer Banken: Sparkasse Jena Dresdner Bank AG Ludwig-Weimar-Gasse 5 Holzmarkt 9 Deutsche Bank 24 Commerzbank AG Schlossgasse 20 Fischergasse 10 Volksbank Saaletal HypoVereinsbank Johannisplatz 7 Schillerstr. 4 Erwerbstätigkeit in Deutschland Haben Sie sich erfolgreich auf eine Stellenausschreibung beworben oder werden z. B. als Gastdozent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen eines Drittmittelprojektes beschäftigt, dann schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität. Für Ihre Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsvertrages gelten für Sie die in Deutschland gesetzlich festgelegten Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die gesetzlichen Steuerregelungen. Sozialversicherung in Deutschland Sozialversicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfassen: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Dies gilt allerdings nur für Aufenthalte mit einem Arbeitsvertrag/ Erwerbstätigkeit an der Universität. Bei einem Stipendium sind Sie in der Regel von der Sozialversicherungspflicht mit 17

18 Ausnahme der Krankenversicherung befreit. Achten Sie bereits bei Ihren Vorbereitungen und der Visumsbeantragung darauf. Unfallversicherung Die Unfallsversicherung hat die Aufgabe, Sie im Falle von Arbeitsunfällen abzusichern, sie gilt nicht für private Unfalle. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber, die Universität, voll. Sie als Arbeitsnehmer müssen sich nicht darum kümmern. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages werden Sie automatisch von der Universität in der Unfallversicherung angemeldet. Unfälle auf dem Gelände der Universität sowie auf dem Weg von / zur Arbeit (Wegeunfall) müssen Sie Ihrem Gastinstitut melden. Das Institut wird die Meldung an das zuständige Sachgebiet KTS/ Dezernat 4 der Universität vornehmen. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung bietet Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen. Wer die Anwartschaft erfüllt (vorab mindestens 3-jährige Beschäftigungszeit), hat im Fall von Arbeitslosigkeit Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Vorherige Beschäftigungszeiten aus den EU-Mitgliedsstaaten / EWR-Staaten und der Schweiz können berücksichtigt werden. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird monatlich direkt vom Bruttogehalt abgeführt, dabei tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Die Anmeldung erfolgt automatisch nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch die Universität. Inwieweit die Beitragszeiten von Deutschland in der Arbeitslosenversicherung anderer Länder anerkannt werden, müssen Sie im jeweiligen Aufenthaltsland in Erfahrung bringen. Wenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen zu Deutschland besteht, ist es nicht möglich, dort deutsches Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Beiträge können nicht zurückgezahlt werden. 18

19 Rentenversicherung Die Rentenversicherung schützt Sie als Arbeitnehmer und Ihre Familie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet, gemindert ist oder durch Alter oder Tod endet. Sie zahlt keineswegs nur Renten im Ruhestand, sondern hat auch die Erhaltung der Arbeitskraft zum Ziel. Im Anspruchsfall bietet die Rentenversicherung: medizinische Rehabilitationsmaßnahmen Berufliche Rehabilitation Rente wegen voller Erwerbsminderung Altersrente Hinterbliebenenrente Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt, dabei tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Die Anmeldung erfolgt automatisch nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch die Universität als Arbeitgeber. Erstattung von Rentenbeiträgen Wenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, können Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge zurückerstatten lassen. Erstattungsfähig sind die gezahlten Beiträge in Höhe des Arbeitnehmeranteils. Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag nach einer Wartefrist von 2 Jahren. Wir empfehlen, die dazu erforderlichen Antragsformulare bereits vor Ihrer Abreise aus Deutschland bei der zuständigen Rentenstelle anzufordern. Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens in verschiedenen Staaten gearbeitet und Beiträge in die jeweilige Sozial- bzw. Rentenversicherung geleistet haben, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Versicherungsträgern der jeweiligen Staaten nach Ihren Ansprüchen erkundigen. 19

20 Krankenversicherung Grundsätzlich besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht für alle Arbeitnehmer und Erwerbstätige. Als Gastwissenschaftler oder Stipendiat müssen Sie für eine ausreichende Krankenversicherung während Ihres Aufenthaltes in Deutschland sorgen. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Krankenversicherung im Heimatland anfallende Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland trägt. Eventuell müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Für Wissenschaftler aus EU-Ländern ist eine Befreiung der Versicherungspflicht in Deutschland möglich. In Deutschland können Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen, dies hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrem Einkommen ab: Gesetzliche Krankenversicherung Als Erwerbstätiger / Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu sind Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Ehepartner und Kinder sind dabei in der Regel beitragsfrei familienversichert. Nach Anmeldung bei der gewünschten Krankenkasse erhalten Sie Ihre Chipkarte, die Sie für alle notwenigen Arztbesuche benötigen. Teilen Sie die gewählte Krankenkasse umgehend dem Personaldezernat der Universität mit. Der Beitrag zur Krankenversicherung wird monatlich direkt von Ihrem Bruttogehalt abgeführt, dabei tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitragssatzes. Leistungen: ärztliche und zahnärztliche Versorgung, notwendige Behandlungen und freie Wahl zwischen den anerkannten Ärzten. Für Medikamente, Bandagen, Heilmittel, Brillengläser und Krankenhausaufenthalte besteht teilweise Zuzahlung. Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf volle Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von 6 Wochen, danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Versicherung. Im Falle einer Krankschreibung durch den Arzt ist der Krankenschein innerhalb von 3 Tagen im Personaldezernat einzureichen, den Durchschlag übersenden Sie Ihrer Krankenkasse. Private Krankenversicherung Ab einem Bruttojahreseinkommen über haben Sie als Arbeitnehmer die 20

21 freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Als Gastwissenschaftler mit einem Stipendium können Sie sich in Deutschland n u r privat krankenversichern oder über eine Versicherung aus Ihrem Heimatland. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig in Ihrem Heimatland oder bei Ihrem Stipendiengeber über Möglichkeiten zur Krankenversicherung. In vielen Fällen kann eine Krankenversicherung direkt über den Stipendiengeber abgeschlossen werden, z. B. bei der Alexander von Humboldt-Stiftung oder über den DAAD (versicherungsstelle@daad.de). Speziell für Gastwissenschaftler in Jena ohne Erwerbstätigkeit hat die Universität einen Rahmenvertrag mit der AXA Versicherung AG abgeschlossen. Sie bietet ausländischen Studierenden, Stipendiaten und Gastwissenschaftlern die notwendige Absicherung bei Krankheit für Aufenthalte bis maximal 24 Monate. Leistungen: ambulante Heilbehandlung durch Allgemeinmediziner, 80% der Kosten für verordnete Arznei- und Heilmittel, für schmerzstillende Zahnbehandlung und dafür notwendige Zahnfüllungen maximal 250 pro Semester, allgemeine Krankenhausleistungen, mitreisende Familienmitglieder müssen separat versichert werden. Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt im Internationalen Büro oder direkt bei der AXA Generalvertretung in Jena. Beratung und Informationen zu den Versicherungsleistungen: Generalvertretung der AXA Peter Koch Alexander-Puschkin-Platz 1, Jena & Steuern in Deutschland Ihr Gehalt im Rahmen einer Erwerbstätigkeit an der Universität wird in der Regel in Deutschland besteuert. Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrer und Forscher, die für höchstens 2 Jahre nach Deutschland kommen, um hier an einer öffentlichen Einrichtung / Universität zu forschen, ihre Steuern im Heimatland 21

22 zahlen können. Im einzelnen kann dies den Regelungen zum Doppelbesteuerungsabkommen, das es für EU-Mitgliedsstaaten und auch einige andere Länder gibt, entnommen werden. Informationen dazu erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundesfinanzministerium. Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt zu stellen. Damit erhalten Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurück. Bei mehrjährigen Aufenthalten empfiehlt sich dabei die Unterstützung durch einen Steuerberater (kostenpflichtig). Stipendium in Deutschland Finanzieren Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums, sind Sie in der Regel von der Steuer sowie der Sozialversicherungspflicht (mit Ausnahme der Krankenversicherung) befreit. Es empfiehlt sich die Rücksprache mit dem jeweiligen Stipendiengeber. Ein Stipendium ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerfrei, wenn es ( 3 Nr. 44 EstG): aus öffentlichen Mitteln vergeben wird zur Förderung der Forschung bzw. der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe und zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten erforderlich ist keine Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit erbracht wird Sie sollten sich jedoch erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland steuerpflichtig ist. 22

23 Nützliche Links www. Erläuterung des deutschen Sozialversicherungssystems, ergänzt um weiterführende Dokumente und Links. Informationen für Arbeitssuchende, Stellenbörsen und -angebote, Für EU-Bürger Broschüre Leben und Arbeiten in Deutschland zum Download Wohnen, Arbeiten, Studieren und Leben in Europa Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen der Länder Mit dem Internetportal Integration steht Internetnutzern eine weitere Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Das Portal versteht sich als zentrale Informationsplattform zum Thema Integration. 23

24 Willkommen an der Universität Jena Immer wieder neue Ideen produzieren oder Bekanntes auch einmal ganz anders denken das ist eine Stärke der 1558 gegründeten Universität an der Saale, der einzigen Volluniversität des Freistaates Thüringen. Mit großen Namen wie Goethe, Schiller, Döbereiner, Hegel, Fichte, Schelling, Haeckel, Abbe und Zeiss im Rücken präsentiert sich die einst vom Landesherr Johann Friedrich I. gegründete Hohe Schule heute als moderne Universität, deren Wissenschaftler in vielen Bereichen zu den Spitzenforschern ihres Fachs gehören. Wir wünschen Ihnen einen erfreulichen Start, viel Erfolg für Ihre Arbeiten in Wissenschaft, Lehre oder Forschung an der Universität und eine gute Zeit in Jena. Erwerbstätigkeit an der Universität Um Ihren Arbeitsvertrag mit der Universität zu unterzeichnen, suchen Sie in den ersten Tagen die Verwaltung auf. Zuständig für alle Beschäftigten der Universität ist das Personaldezernat: Personaldezernat Fürstengraben 1 & Jena SG Drittmittel & Heike.Moeckel@uni-jena.de SG wissenschaft- & liche Beschäftigte 8 Heidi.Fischer@uni-jena.de Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bereits vorab mit dem Personaldezernat wird empfohlen, um alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Grundsätzlich sollten Sie die folgenden Dokumente zur Vertragsunterzeichnung mitbringen: 24

25 Bildungsnachweise / Zeugnisse (Nachweise sollten in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen, nur offiziell beglaubigte Kopien werden anerkannt) Geburtsurkunde / Heiratsurkunde Visum / Pass Lohnsteuerkarte Stipendium an der Universität Erhalten Sie ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) wird Ihnen das Stipendium durch die Universitätskasse in bar ausgezahlt. Die Zuweisung erfolgt durch das Internationale Büro. Sollten Sie bereits ein Konto in Deutschland besitzen, so teilen Sie die Bankverbindung bitte dem Internationalen Büro oder direkt dem Stipendiengeber mit. Die Zuweisung von Stipendien aus Drittmittelprojekten erfolgt durch die Institute. Universitätskasse Fürstengraben 1 Universitätshauptgebäude (UHG), Raum 161 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr Bibliothek In der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek stehen 4 Millionen Monographien und Zeitschriften zur Verfügung. Das Bibliothekshauptgebäude wurde im Dezember 2001 eröffnet und bereichert seither das Stadtbild mit seiner modernen Architektur. Es erfüllt mit der technischen und logistischen Ausstattung die höchsten internationalen Standards. Das Hauptgebäude beherbergt die allgemeine wissenschaftliche Buchsammlung, den Hauptlesesaal, die Zweigbibliotheken der Geistesund Sozialwissenschaften, die Abteilung Handschriften und Sondersammlungen und das historische Archiv der Universität. Die Zweigbibliotheken der Naturwissenschaf- 25

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