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1 Disclaimer: unless otherwise agreed by the Council of UPOV, only documents that have been adopted by the Council of UPOV and that have not been superseded can represent UPOV policies or guidance. This document has been scanned from a paper copy and may have some discrepancies from the original document. Avertissement: sauf si le Conseil de l UPOV en décide autrement, seuls les documents adoptés par le Conseil de l UPOV n ayant pas été remplacés peuvent représenter les principes ou les orientations de l UPOV. Ce document a été numérisé à partir d une copie papier et peut contenir des différences avec le document original. Allgemeiner Haftungsausschluß: Sofern nicht anders vom Rat der UPOV vereinbart, geben nur Dokumente, die vom Rat der UPOV angenommen und nicht ersetzt wurden, Grundsätze oder eine Anleitung der UPOV wieder. Dieses Dokument wurde von einer Papierkopie gescannt und könnte Abweichungen vom Originaldokument aufweisen. Descargo de responsabilidad: salvo que el Consejo de la UPOV decida de otro modo, solo se considerarán documentos de políticas u orientaciones de la UPOV los que hayan sido aprobados por el Consejo de la UPOV y no hayan sido reemplazados. Este documento ha sido escaneado a partir de una copia en papel y puede que existan divergencias en relación con el documento original. d:\users\renardy\appdata\local\microsoft\windows\temporary internet files\content.outlook\57qo7ps0\disclaimer_scanned_documents.docx

2 241 ( UPov) ORIGINAL : englisch DATUM: 1. November 1994 INTERNATIONALER VERBANO ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZUCHTUNGEN GENF BERATENDER AUSSCHUSS Achtundvierzigste Tagung Gent, 9. November 1994 BIOLOGISCBE VIELFALT, PFLAHZENGEHETISCBE RESSOURCEN UND SORTENSCHUTZ Vom Verbandsburo erstelltes Dokument 1. Anlasslich der funfundvierzigsten, im Oktober 1992 abgehaltenen Tagung des Beratenden Ausschusses (nachstehend als der "Ausschuss" bezeichnet) berichtete das Verbandsburo in Dokument CC/45/8 Uber einige Bestimmungen der Konvention uber biologische Vielfalt und der "Agenda 21" I welche einen Einfluss auf die pflanzenzuchterische Forschung und den Schutz von Pflanzensorten haben. 2. Mit Bezug auf die Agenda 21 stellt das genannte Dokument fest: "Diese Bestimmungen wiederholen in unterschiedlichem Ausmass die allgemeinen Themen der Konvention Uber biologische Ressourcen, weil die Programme der Agenda 21 einerseits die Sicherstellung einer gerechten und fairen Teilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile anstreben mussen, aber andererseits solche Programme die Rechte des geistigen Eigentums soweit als moglich achten mussen. Die Agenda 21 wird die Aktionsgrundlage fur eine Reihe von Institutionen sowohl inner- als auch ausserhalb des Systems der Vereinten Nationen sein, die das eine oder das andere dieser Themen schwerpunktmassig anzugehen suchen. Fur die UPOV und ihre Verbandsstaaten erscheint es wnschenswert, sich aktiv darum zu bemuhen, dass die Wahrung der Zuchterrechte mit angemessenem Nachdruck sichergestellt wird." 3. Der Ausschuss beschloss, das allgemeine Thema genetischer Ressourcen auch weiterhin auf der Tagesordnung kunftiger Tagungen zu halten. Er bekraftigte erneut die diesbezugliche Entscheidung auf seiner sechsundvierzigsten Tagung am 23. April V

3 242 Seite 2 4. Die Konvention iiber biologische Vielfalt trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Eine bedeutende Anzahl der Verbandsstaaten der UPOV ratifizierte diese Konvention. In einigen Fallen bewirkt diese Ratifikation eine Aufnahme der Konventionsbestimmungen in das nationale Recht des ratifizierenden Staates. 5. Einige internationale Organisationen, insbesondere das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Weltbank (Weltumweltfonds), haben mit der Einleitung von Aktivitaten begonnen, welche die Bestirnmungen der Konvention iiber biologische Vielfalt und der Agenda 21 widerspiegeln. Die Ernlihrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) reagierte ihrerseits auf die Bestimmungen der Konvention und der Agenda 21 durch die Einberufung i) einer ausserordentlichen Tagung der Kommission fur pflanzengenetische Ressourcen zur Aufnahme von Verhandlungen iiber die Revision der Internationalen Verpflichtung iiber pflanzengenetische Ressourcen, urn die Bestimmungen der Konvention iiber biologische Vielfalt widerzuspiegeln (die Tagung soll vom 7. bis 11. November 1994 in Rom, Italien, abgehalten werden), und ii) der vierten Internationalen technischen Konferenz iiber die Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen ("ICPGR"), welche vom 17. bis 23. Juni 1996 in Deutschland abgehalten werden soll. 6. In bezug auf die Freizugigkeit und Nutzung von Keimplasma und den Begriff der "Landwirterechte" ("farmers' rights") konnten sich aufgrund der ausserordentlichen Tagung der Kommission und der ICPGR Stellungnahmen ergeben, welche einen Einfluss auf das Umfeld batten, in welchem die Pflanzenzuchtung stattfindet und Sortenschutzrechte ausgeiibt werden. So stellt der (in Dokument CL 103/16 wiedergegebene) Bericht iiber die funfte Tagung der Kommission fur pflanzengenetische Ressourcen, welche vom 19. bis 23. April 1993 in Rom, Italien, abgehalten wurde, fest, dass die ICPGR "i) die relevanten Teilbereiche des UNCED-Verfahrens (einschliesslich der Agenda 21 und der Konvention iiber biologische Vielfalt) auf der Grundlage des Berichts iiber den Stand der genetischen Ressourcen der Welt in einen Globalen Aktionsplan mit einer Kostenberechnung umwandeln werde, und ii) das Globale System fur die Erhaltung und Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen voll funktionsflihig machen werde." 7. Mehrere UPOV-Verbandsstaaten haben Mittel zur Unterstutzung der ICPGR zugesagt. 8. Oeffentliche Kommentare iiber die Frage der Rechte des geistigen Eigentums, der pflanzengenetischen Ressourcen und der "Landwirterechte" zeichnen sich noch immer durch Ungenauigkeit und falsche Informationen aus. Das Verbandsburo und die Behorden der Verbandsstaaten sind nach wie vor dazu aufgefordert, die sich hieraus ergebenden Missverstandnisse zu korrigieren. 9. Die Anlage zu diesem Dokument enthalt eine Kopie der von der FAO herausgegebenen Einladung zur ausserordentlichen Tagung der Kommission fur pflanzengenetische Ressourcen sowie der vorlaufigen, mit Anmerkungen versehenen Tagesordnung. Dem Verbandsburo ist es bislang (bis zum 25. Oktober 1994) noch nicht gelungen, Durchschriften der in dieser Tagesordnung erwlihnten Unterlagen zu erhalten. Obzwar sich die Termine fur die Tagungen des Verwaltungs- und Rechtsausschusses, des Ausschusses und der ordentlichen Ratstagung mit den Daten der ausserordentlichen Tagung der Kommission fur pflanzengenetische Ressourcen iiberschneiden, wird ein Bediensteter des Verbandsburos als Beobachter an der ausserordentlichen Tagung teilnehmen. 10. Wie uns die Erfahrung zeigt, bietet eine Teilnahme als Beobachter an Taqungen internationaler Organisationen, welche sich mit genetischen Ressourcen

4 Seite befassen, dem Verbandsburo zwar die Moglichkeit, die Aktivitaten dieser Organisationen in gewissem Masse zu Uberwachen und vielleicht zu intervenieren, urn ernste Fehlerklarungen betreffend den Schutz von Pflanzensorten zu berichtigen, aber die Moglichkeit des Verbandsburos zur Einflussnahme auf die Ergebnisse solcher Tagungen ist sehr begrenzt. So wurde z. B. einem Vertreter des Verbandsburos in der Vergangenheit einmal die Erlaubnis verweigert, als Beobachter an Sitzungen einer Arbeitsgruppe teilzunehmen, die von der Kommission fur pflanzengenetische Ressourcen eingesetzt wurde. Zudem ist die Zahl der das Wort wlinschenden Teilnehmerstaaten so gross, dass Gelegenheiten zur Wortmeldung beschrankt sind. Die Verbandsstaaten der UPOV sind in den meisten Fallen an solchen Tagungen vertreten. Was die Tagungen der UNEP-Organe anbelangt, so werden sie typischerweise durch Personen vertreten, deren Interesse im Bereich Umwelt oder Oekologie liegt und die nur kaurn die Rolle der Pflanzenzuchtung in der Landwirtschaft ermessen. Im Falle der Tagungen der Kommission sind die Verbandsstaaten durch Personen vertreten, die Uber Informationen Uber die Landwirtschaft verfugen, bisher aber oft zu zogern schienen, urn das Wort zu ergreifen. 11. Es stellt sich die Frage, ob Tatigkeitsprogramme vom Verbandsburo allein oder in Zusammenarbeit mit Verbandsstaaten oder durch Verbandsstaaten a1lein durchgefuhrt werden sollten, urn dafur Sorge zu tragen, dass eine Stellungnahme der UPOV zu sich in kunftigen Tagungen der Kommission und der ICPGR ergebenden Fragen zunachst definiert und dann wirksam von Vertretern der Verbandsstaaten in Tagungen der Kommission und der ICPGR vertreten werden. So konnte das Verbandsburo z. B. ein Positionspapier zu Fragen vorbereiten, welche als relevant fur das UPOV-System des Sortenschutzes gelten. 12. Der Ausschuss wird gebeten, das Verbandsburo in bezug auf die in obigen Absatzen erhobene Frage zu beraten. [Anlage folgt]

5 244 ANNEX/ANNEXE/ANLAGE FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION OF THE UNITED NATIONS ORGANISATION DES NATIONS UNIES POUR L'ALIMENTATION ET L'AGRICUL TURE ORGANIZACION DE LAS NACIONES UNIDAS PARA LA AGRICULTURA Y LA AUMENTACION Viala della Tarma di Caracalla, Rome, Italy Cables: FOODAGRI ROME Telex: FAO I FAO II FAO I Facsimile: Telephone: Our Ref.: G/X/ AGP-725(b) 26 August 1994 Invitation to the Extraordinary Session of the Commission on Plant Genetic Resources Rome, Italy, 7-11 November 1994 Reply requested by 7 October 1994 The Director-General of the Food and Agriculture Organization of the United Nations has the honour to extend an invitation to observers to attend ~e Extraordinary Session of the Commission on Plant Genetic Resources which will be held at FAO Headquarters in Rome from 7 to 11 November The opening meeting will begin at hours on Monday 7 November. The Session is being convened under the provisions of Article VI.1 of the FAO Constitution, in accordance with. Conference Resolution 7/93 which "requests the Director-General to provide a forum for negotiations among governments" to revise the International Undertaking Qn Plant Genetic Resources, and "urges that the process be carried out through regular and extraordinary sessions of the Commission on Plant Genetic Resources". The Session is open to all members of tlie. Commission and also to observers. The Session will be conducted in Arabic, Chinese, English, French and Spanish. The Provisional Annotated Agenda is enclosed. Further documents will be despatched as soon as they are available. The Director-General would appreciate receiving by 7 October 1994 the names, official titles and addresses of the observers designated to attend..1. The Secretary International Union for the Protection of New Varieties of Plants 34, Chemin des Colombenes CH Geneve 20 SWITZERLAND

6 August 1994 Annex/Annexe/Anlaqe, paqe 2/Seite 2 C~R-EX1/94/1 E ~'II~ * II ~I»JI.J... * ti Jt ~ ~.'i. ir Orgenlzact6n de Neclan Unt~ pare le i alil-.-ott...,,..l AgricultUre y,l.-..;;;. Allmentact6n COMMISSION ON PLANT GENETIC RESOURCES Extraordinary Session Rome, Italy, 7-11 November 1994 PROVISIONAL ANNOTATED AGENDA 1. Adoption of the Agenda and Timetable for the Session 2. Reports of the Working Group The Commission will discuss the repons of the Working Group meetings that have taken place between its fifth session and the extraordinary session. Document CPGR-Exl/94/2 contains the Chairman's report on _the Nimh Session of the Working Group. The Chairman will report verbally on the extraordinary session of the Working Group that precedes the extraordinary session of the Commission. 3. Revision of the Internadonal Undertaking The Commission will initiate negotiations for the Revision of the Intemational Undertaking on Plant Genetic Resources, as requested by Resolution 7/93. Document CPGR-Exl/94/3 reviews the mandate, context and background, and proposes a step-by-step process for the Revision, in line with the request of the Commission. Further doajd1c:nts deal with the proposed stage I (CPGR-Exl/94/4 and Supp.) and stage II (CPGR-Exl/94/5 and Supp.) in the revision of the Undertaking. 3.1 Stage 1: The iutegration of the Annevs into the Main Test of the Undertaking, and adjusting the Undertaking in Harmony with the Convelllion on Biological Diversity The Commission will use as a basis for its initial negotiations a text, in which the Annexes have been integrated into the main body of the lmernational Undertaking, and harmonize it with the Convention on Biological Diversity. As recommended by the Nimh Session of the Working Group, the Commission bas two versions of this text at its disposal: one document (CPGR-Exl/94/4) maintains the structure of the present Undertaking; in a second documc:nt, the same text (CPGR-Exl/94/4 Supp.) is presented in a new strucrure. The Commission should decide first on which text to work. 3.2 Stage U: CODSideration of other Issues to be incorporated into the Revised Undertaking at Later Stqes in the Procea The Commission will consider other issues that Resolution 7/93 requested be incorporated into the revised Undertaking: conditions of access to genetic resources./.

7 246 Annex/Annexe/Anlaqe, paqe 3/Seite 3 and the realization of Farmers' Rights. The issues are presented in document CPGR-Exl/94/5. A complementary documr:m (CPGR-Exl/94/5 Supp.) provides, in a summary form, the results of the analysis underraken by the Secrerariat of the main economic, tecbnical and lepl questious releyidl to these issues. 4. Progress Report on the Preparatory Process for the 4th"lntenlatioll8l Technical Conference on the CODSen'Btion mid Utilization of Plant Geaedc Resolll'a!S 4.1 State of the World's Plant Geaetic Reso111'1B 4.2 Global Plan of Action on Plant Geaedc Resoun:es The Commission will discuss documem CPGR-Exl/94/6, on the impjememarion of the project, International Conference and Programme on P1am Genetic Resources, which encompasses the preparation of the first Swe of the World's Plant Genetic Resources and the first Global Plan of Action. which will be submitted to the Fourth Imenwional Technical Conference. 5. Other Business The Ninth Session of the Working Group recommended that the substantive business of the Extraordinary Session of the Commission should be resaic:ted to items 3 and 4 of this Provisional Agenda. For this reason, all othehbatters, without regard for their intrinsic importance, have been placed UDder these items. 5.1 Report to be submitted to the Fint Confenm:e of the Parties to the Conveation on Biological Diversity: Progress Report OD Resolution 3 of tbe Nairobi FiDal Act The second session of the Intergovernmental Committee on tbe Convention on Biological Diversity requested FAO to prepare a progress report on the implememarion of Resolution 3 of the Nairobi F"mal ~ to be submitted to the first Conference of the Parties, which will take place from 20 November to 9 December The docmnem sent to the Imerim Secrerariat of the Convention will be available to the Commission. 5.2 The Intemadonat Network of Ez ma Germplasm CoBecdons: Progress Report on Agreements with the lntematiooal AgricaltDral Research Ceutres The Commission will be informed of progress made toward bringing the lmemational Agricultural Research Cemres of tbe Ccmsultative Group on International Agricultural Research imo the international m:twork of a situ collectious under the auspices of FAO. 5.3 The Possible Broaderring of the Scope of the Commission, to Other FonDS of Biological Diversity for Food 8lld Apiculture A note on the possible broadening of the scope of the Commission to other kinds of genetic resources for food and agriculture will be discussed by the ODe Hundred and. Seventh Session of the Council (15-24 November). The note will be available to the Commission. The Commission may wish to make commems and suggestious to the Council on this issue. 6. Adoption of the Report [End of document/ Fin du document/ Ende des Dokuments]

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