Endgültige Bedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Endgültige Bedingungen"

Transkript

1 Endgültige Bedingungen vom 29 Mai 2009 zum Basisprospekt der DWS GO S.A. vom 12. Mai 2009 zur Begebung von weiteren DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) (80,000 DWS GO High Income Real Estate Securities Certificates (HIRES)) WKN: DWS0KH ISIN: DE000DWS0KH1 im Rahmen des Compartments 121 der DWS GO S.A. bezogen auf den DWS High Income Real Estate Securities TR Index Die Zertifikate stellen eine Aufstockung der Emission der von der DWS GO S.A. unter dem Basisprospekt vom 9. April 2008 in der Fassung des Nachtrages vom 16. September 2008 (der "Basisprospekt 2008") (1) am 1. Oktober 2008 begebenen , und (2) am 15. Dezember 2008 um reduzierten, DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) (die "zuvor emittierten Zertifikate") um weitere Zertifikate dar und weisen die gleiche Ausstattung auf. Sie bilden mit den zuvor emittierten Zertifikaten eine einheitliche Emission und haben dieselbe ISIN und WKN. Das folgende Dokument wiederholt zusätzlich zu der Wiedergabe der Endgültigen Bedingungen zum Basisprospekt der DWS GO S.A. vom 12. Mai 2009, in dem die Zertifikatsbedingungen vom Basisprospekt 2008 per Verweis aufgenommen wurden, (der "Basisprospekt") einige Angaben, die bereits in dem Basisprospekt enthalten sind. Die vollständigen Angaben über ein konkretes öffentliches Angebot ergeben sich nur aus dem Basisprospekt und etwaigen nach dem Datum dieses Dokuments veröffentlichten Nachträgen in Verbindung mit den Endgültigen Bedingungen (gemeinsam der "Prospekt"). Die Zertifikate sind und werden in Zukunft nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 ("Securities Act") registriert. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen dürfen die Zertifikate weder in den Vereinigten Staaten noch an U.S.-Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden. 1

2 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS ANGEBOT UND DIE IM RAHMEN DES JEWEILIGEN COMPARTMENTS AUSGEGEBENEN WERTPAPIERE... 6 Gegenstand des Prospekts... 6 Verbriefung... 6 Zahlstelle... 6 Wertpapierstelle... 6 Börsennotierung der Wertpapiere... 6 Verwendung der Emissionserlöse... 6 Beschluss des Verwaltungsrates... 7 Bereithaltung des Prospekts und sonstiger Unterlagen... 7 Informationen über den Basiswert... 7 Ausgabe von Berichten im Anschluss an die Emission... 7 Bekanntmachungen... 8 Ausgabe der Zertifikate und öffentliches Angebot... 8 BESCHREIBUNG DER EMITTENTIN Allgemeines Gründungskosten, Gebühren und sonstige Auslagen Angestellte und Kostenerstattung BESCHREIBUNG DER VERMÖGENSWERTE EINES COMPARTMENTS Verwendung der Emissionserlöse Beschreibung des OTC-Vertrages KOSTEN, GEBÜHREN UND SONSTIGE AUSLAGEN Gebühren Sonstige Kosten, Gebühren und Auslagen ÜBERBLICK ÜBER DIE WESENTLICHEN MERKMALE DER IM RAHMEN DES JEWEILIGEN COMPARTMENTS AUSGEGEBENEN ZERTIFIKATE Stückelung Laufzeit der Zertifikate Rückzahlung der Zertifikate Außerordentliche Kündigung Beschränktes haftendes Vermögen Besondere Bedeutung der Erfüllung des OTC-Vertrages

3 Status Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Zahlstelle Wertpapierstelle Verwendung der Emissionserlöse Wertpapierkennummer der Zertifikate ISIN der Zertifikate Beschreibung des Referenzindex Mit dem Referenzindex verbundene weitere Risiken Sonstige wesentliche Verträge ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN ZERTIFIKATSRECHT BERECHNUNGEN; ZAHLUNG VON GELDBETRÄGEN DEFINITIONEN STATUS LAUFZEIT REDUZIERUNG ZAHLBARER BETRÄGE; BESCHRÄNKTER RÜCKGRIFF; OTC-VERTRAG; TRANSAKTIONSVERTRÄGE VERLUST VON RECHTEN BEI STELLUNG EINES INSOLVENZANTRAGS ANPASSUNG BEI ÄNDERUNGEN DES OTC-VERTRAGES UND VERÄNDERUNGEN DER ANSPRÜCHE AUS DEM OTC-VERTRAG ANPASSUNGEN UND ERSETZUNGEN STÖRUNGEN FORM DER ZERTIFIKATE; GIROSAMMELVERWAHRUNG; ÜBERTRAGBARKEIT ZAHL-,WERTPAPIER- UND BERECHNUNGSSTELLE BEKANNTMACHUNGEN AUFSTOCKUNG; RÜCKKAUF KÜNDIGUNG DURCH INHABER ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH DIE EMITTENTIN AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH DIE EMITTENTIN SONSTIGE PFLICHTEN DER EMITTENTIN VERSCHIEDENES BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

4 UNTERSCHRIFTENSEITE:

5 Im Folgenden werden im Zusammenhang mit der Begebung der DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) des Compartment 121 der DWS GO S.A. (die "Zertifikate") zusätzlich zu der Wiedergabe der Endgültigen Bedingungen zum Basisprospekt der DWS GO S.A. vom 12. Mai 2009 einige Angaben wiederholt, die bereits in dem Basisprospekt enthalten sind. Die vollständigen Angaben über ein konkretes öffentliches Angebot ergeben sich nur aus dem Basisprospekt und etwaigen nach dem Datum dieses Dokumentes veröffentlichten Nachträgen in Verbindung mit diesen Endgültigen Bedingungen. Begriffe, die in dem Basisprospekt definiert sind, haben in den Endgültigen Bedingungen die gleiche Bedeutung, falls nichts Anderweitiges bestimmt ist. In diesem Zusammenhang sind sämtliche Bezüge in dem Basisprospekt und in den Endgültigen Bedingungen auf das "Jeweilige Compartment" zu lesen als Bezug auf das "Compartment 121" der DWS GO S.A. 5

6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS ANGEBOT UND DIE IM RAHMEN DES JEWEILIGEN COMPARTMENTS AUSGEGEBENEN WERTPAPIERE Gegenstand des Prospekts Die Zertifikate stellen eine Aufstockung der Emission der von der DWS GO S.A. unter dem Basisprospekt vom 9. April 2008 in der Fassung des Nachtrages vom 16. September 2008 (1) am 1. Oktober 2008 begebenen , und (2) am 15. Dezember 2008 um reduzierten, DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) (die "zuvor emittierten Zertifikate") um weitere Zertifikate dar und weisen die gleiche Ausstattung auf. Sie bilden mit den zuvor emittierten Zertifikaten eine einheitliche Emission und haben dieselbe ISIN und WKN. Verbriefung Die Wertpapiere werden durch eine Dauer-Inhaber-Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, (das "Clearingsystem") hinterlegt wird. Ansprüche auf Lieferung effektiver Stücke sind ausgeschlossen. Den Inhabern der Wertpapiere stehen Miteigentumsanteile an der Dauer-Inhaber-Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen des Clearingsystems übertragen werden können. Zahlstelle Zahlstelle ist vorbehaltlich einer Ersetzung gemäß den Endgültigen Bedingungen die Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Wertpapierstelle Wertpapierstelle ist die Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Börsennotierung der Wertpapiere Die Emittentin beabsichtigt, für die Zertifikate, auf die sich die Aufstockung bezieht, ebenfalls die Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Scoach) und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse (EUWAX) zu beantragen. Die Emittentin kann beschließen, die Zertifikate auch an weiteren Börsen notieren zu lassen. Dazu kann auch ein organisierter Markt gehören. Verwendung der Emissionserlöse Die Erlöse aus der Ausgabe der Wertpapiere werden ausschließlich für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Emittentin unter dem OTC-Vertrag in Bezug auf das Jeweilige Compartment (siehe "Beschreibung der Vermögenswerte des Jeweiligen Compartments Beschreibung des OTC-Vertrages") verwendet. 6

7 Beschluss des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat der Emittentin hat mit Beschluss vom (i) 24. September 2008 die Bildung des Jeweiligen Compartments und die Ausgabe der Wertpapiere, (ii) 15. Dezember 2008 die Reduktion der am 1. Oktober 2008 begebenen DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) um Zertifikate und (iii) 22. Mai 2009 die Aufstockung um Zertifikate beschlossen. Bereithaltung des Prospekts und sonstiger Unterlagen Der Basisprospekt einschließlich möglicher Nachträge wird von der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg, in ihrer Eigenschaft als Zahlstelle sowie durch die DWS Finanz-Service GmbH, Mainzer Landstraße , Frankfurt am Main zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die in dem Prospekt genannten Unterlagen, die die Emittentin betreffen, wie z.b. die Satzung der Emittentin, können ebenda eingesehen werden. Darüber hinaus wird dieser Prospekt unter folgender Webseite veröffentlicht: Die Endgültigen Bedingungen werden spätestens am Tag des öffentlichen Angebots der betreffenden Wertpapiere auf die gleiche Weise veröffentlicht und zur Verfügung gestellt. Soweit die Emittentin von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, für bestimmte Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") die Bescheinigung der Billigung dieses Basisprospekts nach 18 WpPG bei der BaFin zu beantragen, um die Wertpapiere auch in diesen Ländern öffentlich anbieten zu können und/oder dort ggf. auch eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt (im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG) zu erreichen (der "EWR-Pass"), wird sie die in diesem Zusammenhang gesetzlich erforderlichen Veröffentlichungen vornehmen. Informationen über den Basiswert Informationen über die Wertentwicklung des Basiswertes sowie dessen Volatilität sind bei der DWS Finanz-Service GmbH, Mainzer Landstrasse , Frankfurt am Main erhältlich. Der tägliche Wert des Index wird auf der Reutersseite DWSGOINDEX und auf den Internetseite nach der Veröffentlichung durch den Indexsponsor veröffentlicht. Aktualisierungen der Indexzusammensetzung werden allerdings jeweils erst mit einiger Verzögerung auf den Internetseiten veröffentlicht. Ausgabe von Berichten im Anschluss an die Emission Der jeweils letzte geprüfte Jahresbericht der Emittentin (der auch Informationen über die Compartments enthält, die bis zum Datum des jeweiligen Jahresberichts errichtet wurden) und soweit vorhanden Zwischenfinanzinformationen für einen darauffolgenden Zeitraum (die auch Informationen über die Compartments enthält, die bis zum Datum der Zwischenfinanzinformationen errichtet wurden) sind nach Erstellung jeweils bei der Emittentin erhältlich. Darüber hinaus werden keine weiteren 7

8 Informationen im Anschluss an die Emission ausgegeben, außer falls dies durch die jeweils anwendbaren Gesetze und Verordnungen verlangt wäre. Die geprüften Finanzinformationen zum 31. Dezember 2008 enthalten Informationen über das Jeweilige Compartment. Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bekanntmachungen Die Emittentin bewirkt Bekanntmachungen nach ihrer Wahl durch eine Mitteilung an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Inhaber, durch Veröffentlichung in einer Wirtschafts- oder Tageszeitung, die in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet ist, oder direkt an die Inhaber. Bekanntmachungen über das Clearingsystem gelten am dritten Tage nach der Mitteilung an das Clearingsystem, Veröffentlichungen in einer Wirtschafts- oder Tageszeitung, die in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet ist, mit dem Tag der Veröffentlichung und direkte Mitteilungen mit ihrem Zugang als bewirkt. Im Falle von Bekanntmachungen durch Veröffentlichung in einer Wirtschafts- oder Tageszeitung beabsichtigt die Emittentin darüber hinaus, Bekanntmachungen außer in der Bundesrepublik Deutschland auch in den weiteren Ländern vorzunehmen, in denen die Wertpapiere auf Veranlassung der Emittentin "öffentlich angeboten" werden im Sinne von Art. 2 Abs. 1 d) der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. November Ausgabe der Zertifikate und öffentliches Angebot Die Emittentin kann mit verschiedenen Finanzinstituten und anderen Intermediären, die von der Emittentin bestimmt werden, Vereinbarungen treffen, nach der sich diese verpflichten, vorbehaltlich bestimmter Bestimmungen, die Zertifikate zu einem Preis zu zeichnen, der dem Ausgabepreis entspricht oder unter diesem liegt. Diese Zertifikate stellen eine Aufstockung der zuvor emittierten Zertifikate im Rahmen des Jeweiligen Compartments dar und weisen die gleiche Ausstattung auf. Sie bilden eine einheitliche Emission mit den zuvor emittierten Zertifikaten, die in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Scoach) und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse (EUWAX) einbezogen worden sind, und haben dieselbe ISIN und WKN. Der erste Ausgabepreis betrug Euro 50,00. Das öffentliche Angebot der Zertifikate beginnt am Tag der Veröffentlichung der Endgültigen Bedingungen der Aufstockung. Der anfängliche Ausgabepreis je Zertifikat wird am Morgen des Tages des Beginns des öffentlichen Angebots auf Basis der vorherrschenden Marktbedingungen festgesetzt werden und ist dann bei der Emittentin erfragbar. Danach wird der Verkaufspreis fortlaufend gemäß den vorherrschenden Marktverhältnissen festgesetzt. 8

9 Die Zertifikate können nach der Emission während ihrer Laufzeit börslich oder außerbörslich gehandelt werden. Die Preisbildung von Zertifikaten orientiert sich aber im Gegensatz zu den meisten anderen Wertpapieren nicht an dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, da ein von der Emittentin beauftragter Dritter möglicherweise im Sekundärmarkt eigenständig berechnete An- und Verkaufskurse für die Zertifikate stellt. Interessierte Anleger können sich bei dem Anlageberater der Emittentin, der DWS Investment S.A. (Adresse: 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg; Telefon: ) informieren, wo sie die Zertifikate erwerben können. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Zertifikate auch zu emittieren. Sofern keine Emission erfolgt bzw. wenn das öffentliche Angebot der Zertifikate während der Zeichnungsfrist in allen Ländern beendet wurde, in denen die Zertifikate öffentlich angeboten wurden, wird eine Mitteilung gemäß 13 der Wertpapierbedingungen veröffentlicht. Aktuelle Preise der Zertifikate sind nach der Emission unter abrufbar. Die Emissionswährung ist Euro. Die Lieferung der verkauften Zertifikate erfolgt gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Insgesamt werden Zertifikate angeboten. ISIN: DE000DWS0KH1 WKN: DWS0KH Bei der Berechnung des Einlösungsbetrags der Zertifikate wird eine Managementgebühr von 1,50 % p.a. abgezogen. Zusammensetzung des Referenzindex Bei dem Referenzindex handelt es sich nicht um einen etablierten Index, sondern vielmehr um einen maßgeschneiderten Index, der nach vorher festgesetzten Kriterien angepasst werden kann und keine Historie aufweist. Der Referenzindex (DWS High Income Real Estate Securities TR Index) ist ein in US Dollar berechneter Total Return Index, der hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, aus Auswahlfähigen Aktien von Immobilienunternehmen besteht, die nach dem Ermessen des Anlageausschusses im internationalen Immobilienmarkt eine wichtige Rolle spielen und/oder einen wesentlichen Teil ihrer Erträge im internationalen Immobilienmarkt erzielen und von denen erwartet wird, dass sie überdurchschnittliche Dividenden zahlen. Anfangs wird der Index die Entwicklung von 15 Auswahlfähigen Aktien nachbilden. Der Anlageausschuss kann nach eigenem Ermessen die Auswahl der Branchen und Geschäftszweige innerhalb einer Branche für den Index ändern. Für den Index bestehen keine Vorgaben in Bezug auf die Gewichtung der einzelnen Branchen und/oder Geschäftszweige innerhalb einer Branche. 9

10 Am Indexeinführungstag (8. September 2008) betrug der Indexwert US Dollar 100,00. Am 25. Mai 2009 besteht der Index aus folgenden Indexbestandteilen mit folgenden Gewichtungen, wie vom Anlageausschuss festgelegt: Name Anfängliche Gewichtung Link REIT 3.42% HK HK AvalonBay Communities Inc 5.84% US AVB.N Befimmo CVA/SCA 2.63% BE BEFB.BR CFS Retail Property Trust 3.71% AU000000CFX0 CFX.AX Mack-Cali Realty Corp 3.50% US CLI.N Commonwealth Property Office 3.46% AU000000CPA7 CPA.AX DCT Industrial Trust 2.80% US DCT.N Deutsche Euroshop AG 3.62% DE DEQGn.DE Digital Realty Trust 3.08% US DLR.N Dexus Property Group 3.30% AU000000DXS1 DXS.AX Equity One Inc 3.13% US EQY.N Health Care REIT Inc 3.33% US42217K1060 HCN.N HCP Inc 3.52% US40414L1098 HCP.N Healthcare Realty Trust 3.30% US HR.N HRPT Properties Trust 3.71% US40426W1018 HRP.N Liberty Property Trust 3.57% US LRY.N Nationwide Health Properties 3.47% US NHP.N National Retail Properties Inc 3.12% US NNN.N ISIN Realty Income Corp 3.36% US O.N Omega Healthcare Investors 3.25% US OHI.N Public Storage 5.99% US74460D1090 PSA.N PS Business Parks Inc 3.50% US69360J1079 PSB.N PSP Swiss Property AG 3.90% CH PSPN.S Regency Centers Corp 3.52% US REG.N Stockland 3.36% AU000000SGP0 SGP.AX SILIC 3.66% FR SILP.PA Eurocommercial Properties NV 3.74% NL SIPFc.AS Senior Housing Properties Trst 3.25% US81721M1099 SNH.N RIC Der tägliche Wert des Index wird auf der Reutersseite DWSGOINDEX und auf den Internetseiten nach der Veröffentlichung durch den Indexsponsor veröffentlicht. Aktualisierungen der Indexzusammensetzung werden allerdings jeweils erst mit einiger Verzögerung auf den Internetseiten veröffentlicht. 10

11 Informationen über die Wertentwicklung des Index sowie dessen Volatilität sind bei der DWS Finanz-Service GmbH, Mainzer Landstrasse , Frankfurt am Main erhältlich. Weitere Informationen zu dem Index sind unter erhältlich. "Standard & Poor's" und "S&P" sind Marken der Standard & Poor's Abteilung der The McGraw-Hill Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch DWS und einiger ihrer Partner lizenziert. Die Produkte werden durch S&P weder gefördert, unterstützt, verkauft noch empfohlen. 11

12 BESCHREIBUNG DER EMITTENTIN Allgemeines Die Emittentin wurde am 27. Januar 2006 in Luxemburg als Verbriefungsgesellschaft (société de titrisation) in der Form einer Aktiengesellschaft (société anonyme) unter der Firma "istructure II S.A." gegründet und unterliegt den Bestimmungen des Luxemburger Gesetzes vom 22. März 2004 über Verbriefungen (das "Verbriefungsgesetz"). Am 5. Oktober 2006 wurde die Firmierung in "DWS GO S.A." geändert. Der Sitz der Gesellschaft ist 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg. Die Emittentin unterliegt der Aufsicht der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die Emittentin ist auch erreichbar unter folgender Kontaktadresse: DWS Finanz-Service GmbH Mainzer Landstrasse Frankfurt am Main Deutschland Telefon: Für Anrufe aus Deutschland (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes 9 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG) Für Anrufe aus anderen Ländern: Gründungskosten, Gebühren und sonstige Auslagen Die Kosten, Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstigen Auslagen, welche in Verbindung mit der Gründung der Emittentin angefallen sind, sowie die Kosten, Gebühren, Steuern, Abgaben und andere Auslagen, welche dem Jeweiligen Compartment zugeordnet werden können, einschließlich der Kosten der rechtlichen Strukturierung, welche in Verbindung mit der Vorbereitung dieses Prospekts angefallen sind, werden von dem Anlageberater, der einen Teil der Managementgebühr erhält, und daher weder von der Emittentin, dem Jeweiligen Compartment noch den Zertifikatsinhabern getragen. Solche Kosten, Gebühren und Auslagen umfassen unter anderem die Gebühren oder einen Teil der Gebühren, die für bestimmte Dienstleister gemäß den mit diesen abgeschlossenen Verträgen anfallen, wie unter anderem dem Depotbankvertrag, dem Verwaltungsvertrag sowie Kosten, Gebühren und Auslagen, welche in Verbindung mit der Gründung des Jeweiligen Compartments angefallen sind. Dem Jeweiligen Compartment steht der vom OTC-Vertragspartner (siehe hinten den Abschnitt "Beschreibung des OTC-Vertragspartners") gezahlte Betrag uneingeschränkt zur Verfügung; Kosten (inkl. den Kosten der Gründung der Emittentin und des Jeweiligen Compartments) gehen nicht zu Lasten des Jeweiligen Compartments. 12

13 Angestellte und Kostenerstattung Die Emittentin verfügt derzeit über keine Angestellten. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, Berater in Anspruch zu nehmen und/oder Kosten für Dienstleistungen zugunsten des Jeweiligen Compartments zu solchen Bedingungen zu erstatten, die der üblichen Marktpraxis entsprechen. Die Kosten, Gebühren und Auslagen für solche Dienstleistungen werden dem Jeweiligen Compartment zugeordnet, wenn es die betreffenden Kosten, Gebühren oder Auslagen verursacht hat und vom Anlageberater übernommen, der einen Teil der Managementgebühr erhält. 13

14 BESCHREIBUNG DER VERMÖGENSWERTE EINES COMPARTMENTS Verwendung der Emissionserlöse Die Emittentin wird die mit der Begebung der Wertpapiere erzielten Emissionserlöse mit Ausnahme etwaiger Ausgabeaufschläge - ausschließlich zu dem Zweck verwenden, ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem mit dem OTC-Vertragspartner abgeschlossenen OTC-Vertrag in Bezug auf das Jeweilige Compartment zu erfüllen. Beschreibung des OTC-Vertrages Der OTC-Vertrag ist als sog. "Swap" ausgestaltet, aufgrund dessen der OTC- Vertragspartner verpflichtet ist, an das Jeweilige Compartment Zahlungen zu leisten, die denen des Jeweiligen Compartments gemäß den Wertpapierbedingungen entsprechen sollen. Zu Beginn wird die Emittentin die mit der Begebung der Wertpapiere erzielten Emissionserlöse vollständig an den OTC-Vertragspartner zahlen. Auf Veranlassung der Verwaltungsstelle ist der OTC-Vertragspartner verpflichtet, an dem Rückzahlungstag für gekündigte Wertpapiere eine bestimmte, dem Umfang nach begrenzte und im Folgenden näher bestimmte Leistung an das Jeweilige Compartment zu erbringen, die es der Emittentin ermöglicht, ihre Verpflichtungen gemäß den Wertpapierbedingungen zu erfüllen. Außerdem ist der OTC-Vertragspartner verpflichtet, Zahlungen an das Jeweilige Compartment zu leisten, aus denen dieses etwaige Coupon- bzw. Bonusleistungen an Anleger und die fortlaufend anfallende Managementgebühr bestreiten kann. Der OTC-Vertrag wird als sog. "Transaction Supplement" auf der Grundlage einer zwischen der Emittentin und dem OTC-Vertragspartner bestehenden Rahmenvereinbarung für derivative Rechtsgeschäfte (sog. "Master Swap Confirmation") abgeschlossen. Der OTC-Vertrag und die ihm zugrundeliegende Master Swap Confirmation nehmen Bezug auf die von der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA) veröffentlichten 2000 ISDA Definitionen sowie die 2002 ISDA Equity Derivatives Definitionen und unterliegen englischem Recht. Gemäß den Vorschriften des OTC-Vertrages ist der OTC-Vertragspartner verpflichtet, auf Veranlassung der Verwaltungsstelle jeweils am Rückzahlungstag von gekündigten Wertpapieren eine Leistung an das Jeweilige Compartment zu erbringen, die ihrer Struktur nach so angelegt ist, dass sie dem Einlösungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der jeweils zurückzuzahlenden Wertpapiere entsprechen soll. Der OTC- Vertragspartner ist auch verpflichtet, für die Tage, an denen etwaige Coupon- oder Bonuszahlungen fällig sind, eine solche Leistung an das Jeweilige Compartment zu erbringen, die ihrer Struktur nach so angelegt ist, dass sie der Coupon- bzw. Bonusleistung multipliziert mit der Anzahl der Wertpapiere, für die die Coupon- oder Bonusleistung zu erbringen ist, entspricht. 14

15 Sollte der OTC-Vertragspartner, aus welchen Gründen auch immer, die vorstehenden Zahlungen nicht vornehmen, beschränkt dies das Vermögen des Jeweiligen Compartments, das zur Erfüllung der Ansprüche der Inhaber zur Verfügung steht (siehe hierzu in den Risikohinweisen unter Mit der Emittentin verbundene Risiken den Abschnitt Beschränktes haftendes Vermögen). Der OTC-Vertrag sieht vor, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden kann, insbesondere soweit eine Anpassung betreffend die Basiswerte in bestimmten Fällen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. In diesem Fall werden die Wertpapiere vorzeitig zurückgezahlt. Der Einlösungsbetrag je Wertpapier im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin ist auf einen pro-rata- Anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw. etwaiger in diesem Zusammenhang vom OTC-Vertragspartner zugunsten der Emittentin in Bezug auf das Jeweilige Compartment bestellter Sicherheiten begrenzt. In einem solchen Fall ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Einlösungsbetrag bzw. der Wert des Liefergegenstandes sehr gering ist oder auch null beträgt. Durch den OTC-Vertrag ist der OTC-Vertragspartner verpflichtet, bei einem Absinken der Bonität des OTC-Vertragspartners unter A3 (Moody's) bzw. A- (Standard & Poor's) Sicherheiten in der in dem OTC-Vertrag vereinbarten Höhe für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem OTC-Vertrag auf ein Depotkonto zugunsten der Depotbank zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Sicherheiten wird von der Bonität des OTC- Vertragspartners, auf die der OTC-Vertragspartner abgesunken ist, und den Bestimmungen des jeweiligen OTC-Vertrags abhängen. Die Ansprüche gegen den OTC-Vertragspartner bzw. die auf diese Ansprüche erfolgten Zahlungen stellen die einzigen Vermögenswerte des Jeweiligen Compartments dar. Zusätzlicher Hinweis im Rahmen dieser Endgültigen Bedingungen: Zu einer Auflösung des jeweiligen OTC-Vertrags kann es bspw. durch Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts kommen, das u.a. für Fälle von "Hedging Disruptions" für die OTC-Vertragspartei vorgesehen ist. Damit sind Situationen gemeint, bei denen die OTC-Vertragspartei trotz handelsüblich zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, sich im angemessenen Umfang gegen die Risiken abzusichern, die mit dem OTC-Vertrag für sie verbunden sind, oder Fälle, in denen sie Erlöse aus den Hedging-Geschäften nicht realisieren oder über solche Erlöse nicht frei verfügen kann. Des Weiteren kann der jeweilige OTC-Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden, wenn zwischen dem maßgeblichen Indexsponsor und dem OTC-Vertragspartner keine Einigkeit darüber erzielt werden kann, wie ein bestimmtes Ereignis durch eine Anpassung des jeweiligen Index zu reflektieren ist, oder wenn der OTC-Vertragspartner feststellt, dass ein bestimmtes Ereignis nicht durch eine Anpassung des jeweiligen Index berücksichtigt werden kann. 15

16 Gebühren KOSTEN, GEBÜHREN UND SONSTIGE AUSLAGEN Käufer von Wertpapieren sollten berücksichtigen, dass auf Ebene der Wertpapiere bei der Berechnung des Einlösungsbetrags eine Managementgebühr von 1,50% p.a. abgezogen wird. Sonstige Kosten, Gebühren und Auslagen Der Anlageberater übernimmt alle für das Jeweilige Compartment regelmäßig anfallenden Kosten, Gebühren und Auslagen. Er erhält einen Anteil der Managementgebühr. Der Anlageberater zahlt der Depotbank eine Gebühr in marktüblicher Höhe. Der Depotbank werden ihre notwendigen Auslagen vom Anlageberater erstattet. Die mit der Gründung des Jeweiligen Compartments verbundenen Kosten, Gebühren und sonstigen Auslagen, einschließlich der mit der Anfertigung dieses Prospektes verbundenen Kosten, Gebühren und sonstigen Auslagen werden vom Anlageberater getragen und fallen weder der Emittentin, dem Jeweiligen Compartment oder den Investoren zur Last. Andere Gebühren und sonstige Auslagen, die dem Jeweiligen Compartment zuzuordnen sind, einschließlich der Gemeinkosten, der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder sowie deren Auslagen, Versicherungsgebühren, die für die Deutsche Bank Luxembourg S.A. in ihrer Eigenschaft als Domizilstelle, Register- und Transferstelle sowie Verwaltungs- und Zahlstelle anfallenden Gebühren und die Gebühren des Listing Agent, des Market Maker sowie des Wirtschaftsprüfers werden durch den Anlageberater getragen. Auf Ebene des Referenzindex: Abgezogen von dem Wert des Index werden auf Tagesbasis Transaktionskosten welche anfänglich 0,05% p.a. und bis zu 0,25% p.a. betragen können. Des weiteren werden gegebenenfalls Zusammensetzungsgebühren in Abzug gebracht. 16

17 ÜBERBLICK ÜBER DIE WESENTLICHEN MERKMALE DER IM RAHMEN DES JEWEILIGEN COMPARTMENTS AUSGEGEBENEN ZERTIFIKATE Stückelung Im Rahmen des Jeweiligen Compartments werden insgesamt Zertifikate ausgegeben. Es ist jeweils eine beliebige ganze Zahl von Zertifikaten übertragbar. Der erste Ausgabepreis betrug Euro 50,00. Laufzeit der Zertifikate Die Laufzeit (i) der DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) begann mit ihrer Ausgabe am 1. Oktober 2008 und (ii) der DWS GO High Income Real Estate Securities Zertifikate (HIRES) beginnt mit ihrer Ausgabe am 29. Mai Für die Zwecke der Zertifikatsbedingungen wird der Ausgabetag für alle Zertifikate auf den 1. Oktober 2008 festgelegt (der "Ausgabetag").. Die Laufzeit der Zertifikate ist unbeschränkt, endet daher nur durch Kündigung durch die Inhaber bzw. die Emittentin. Der Tag, zu dem eine Kündigung wirksam wird und für den die Höhe des Einlösungsbetrages bestimmt wird, ist (vorbehaltlich einer Störung gemäß 10 der Zertifikatsbedingungen) der Bewertungstag (der "Bewertungstag"). Eine Kündigung durch die Inhaber ist nur alle zwei Jahre möglich. Sie kann erstmals zu dem letzten Indexveröffentlichungstag im September 2010 erfolgen und kann anschließend jeweils alle zwei Jahre mit Wirkung zu dem letzten Indexveröffentlichungstag im September des betreffenden Jahres erfolgen. Eine Kündigung durch den Inhaber muss der Wertpapierstelle mindestens 5 Bankgeschäftstage vor einem solchen Bewertungstag, zu dem die Kündigung erklärt wird, zugehen. Eine ordentliche Kündigung der Emittentin kann jeweils mit einer Frist von mindestens fünfzehn Bankgeschäftstagen erfolgen, erstmals zum letzten Indexveröffentlichungstag im September 2010, danach mit einer Frist von mindestens fünfzehn Bankgeschäftstagen zu jedem Indexveröffentlichungstag erfolgen. "Bankgeschäftstag" ist jeder Tag außer Samstag und Sonntag, an dem Banken in Paris, Luxemburg und Frankfurt für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. "Indexveröffentlichungstag" ist jeder Tag, an dem planmäßig vorgesehen ist, dass der Indexsponsor den Indexschlusswert berechnet und veröffentlicht. 17

18 Rückzahlung der Zertifikate Die Zertifikate sind nicht kapitalgeschützt. Ansprüche der Inhaber sind beschränkt auf die Vermögenswerte des Jeweiligen Compartments der Emittentin. Am Rückzahlungstag schuldet die Emittentin den Einlösungsbetrag, bei dessen Berechnung eine Gebühr in Abzug gebracht wird. Der Einlösungsbetrag wird, im Fall der Kündigung durch Inhaber der Zertifikate gemäß 15 bzw. der Ordentlichen Kündigung durch die Emittentin gemäß 16, wie folgt bestimmt: Index(t) WK(t) Einlösungsbetrag(t) = 50 GA(t) Index(t ) WK(t ) wobei, 0 0 Index(t) der Indexschlusswert ( 3) am Bewertungstag, wie er von dem Indexsponsor festgestellt wird (bzw. im Fall von Störungen gemäß 10.1 der Zertifikatsbedingungen gegebenenfalls von der Berechnungsstelle), ist; Index(t 0 ) der Indexschlusswert am Anfänglichen Bewertungstag, wie er von dem Indexsponsor festgestellt wird, ist; WK(t) der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs ( 3) am Bewertungstag ist; WK(t 0 ) der von der Berechnungsstelle bestimmte Wechselkurs am Anfänglichen Bewertungstag ist und GA(t) der Gebührenanpassungsfaktor am Bewertungstag ist, der sich wie folgt berechnet: MG GA( t) = 1 12 AM wobei AM MG die Anzahl der Monatsersten ist, die zwischen dem Anfänglichen Bewertungstag (ausschließlich) und dem Bewertungstag (einschließlich) liegen; und die Managementgebühr ist, die 1,50 % p.a. beträgt. 18

19 Der Inhaber erhält am Rückzahlungstag den Einlösungsbetrag multipliziert mit der Anzahl der Zertifikate, die er hält. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf die zweite Dezimalstelle gerundet, wobei ab 0,005 aufgerundet wird. Bei entsprechend negativer Entwicklung des Index kann der Einlösungsbetrag der Zertifikate Null betragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin die jeweiligen Zertifikate zu einem Zeitpunkt kündigt, zu dem sich der Wert des Index verglichen mit seinem Stand zum Zeitpunkt des Erwerbs des Zertifikats durch den Inhaber ungünstig entwickelt hat und der Einlösungsbetrag damit unter dem von dem Zertifikatsinhaber aufgewendeten Erwerbspreis für das Zertifikat liegt. Da der Basiswert in einer anderen Währung als dem Euro bestimmt wird, hängt der Anlageerfolg sowohl von der Wertentwicklung des Basiswerts in der jeweiligen Währung, als auch von der Wechselkursentwicklung zwischen der Währung des Basiswerts und der Währung des Einlösungsbetrags ab. Ferner können die Indexbestandteile in einer Währung denominiert sein, die weder EUR noch der Indexwährung entspricht, so dass möglicherweise die Währung von Indexbestandteilen zunächst in die Indexwährung (US Dollar) umgerechnet und anschließend zur Ermittlung des Einlösungsbetrags in EUR umgerechnet werden muss. "Rückzahlungstag" ist der fünfte Bankgeschäftstag, der auf den jeweils maßgeblichen Bewertungstag folgt bzw. der fünfte Bankgeschäftstag, nach dem Tag, an dem die Emittentin die entsprechenden Beträge aus dem OTC-Vertrag erhalten hat, je nachdem welcher Tag später ist. Zur Klarstellung: Falls die Emittentin die Erlöse aus den Compartment-Vermögenswerten nicht vollständig zu einem einzigen Zeitpunkt erhält, ist der Rückzahlungstag für den gesamten Betrag der fünfte Bankgeschäftstag nach dem Tag, an dem sie den letzten Betrag der Erlöse aus dem OTC-Vertrag tatsächlich erhält. Außerordentliche Kündigung In bestimmten Fällen kann die Emittentin die Zertifikate außerordentlich kündigen (u.a. wenn der OTC-Vertrag durch den OTC-Vertragspartner oder durch die Emittentin gekündigt wird; siehe im Detail 17 der Zertifikatsbedingungen). In diesem Fall kann eine Rückzahlung an einem anderen Tag erfolgen, als dies bei der ordentlichen Kündigung seitens der Emittentin der Fall wäre. Ferner ist der vorzeitige Einlösungsbetrag je Zertifikat im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin auf einen pro-rata-anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw. etwaiger vom OTC-Vertragspartner bestellter Sicherheiten begrenzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin die jeweiligen Zertifikate zu einem Zeitpunkt kündigt, zu dem sich der Wert des Index verglichen mit seinem Stand zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zertifikate durch den Inhaber ungünstig entwickelt hat und der Einlösungsbetrag damit unter dem von dem Zertifikatsinhaber aufgewendeten Erwerbspreis für das Zertifikat liegt. 19

20 Beschränktes haftendes Vermögen Die Ansprüche, die die Inhaber gegen die Emittentin bezüglich des Jeweiligen Compartments geltend machen können, sind gemäß den Zertifikatsbedingungen auf die Vermögenswerte des Jeweiligen Compartments beschränkt. Die Emittentin kann ihre Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Zertifikate daher nicht aus sonstigen Vermögenswerten und Geldmitteln und insbesondere nicht aus den Vermögenswerten anderer Compartments erfüllen. Jeder Serie von Zertifikaten (je ISIN) ist nur ein Compartment zugeordnet. Reichen Zahlungen, die die Emittentin in Bezug auf eine Emission von Zertifikaten und das Jeweilige Compartment erhält, nicht aus, um sämtliche gegenüber den Inhabern fällig werdenden Ansprüche zu erfüllen, ist die Emittentin in Bezug auf die Zertifikate nur insoweit zur Leistung verpflichtet, als Vermögenswerte des Jeweiligen Compartments vorhanden sind. Besondere Bedeutung der Erfüllung des OTC-Vertrages Zahlungen erhält das Jeweilige Compartment nur aus dem OTC (Over-The-Counter)- Vertrag mit der Société Générale S.A. (der "OTC-Vertragspartner"). Der OTC- Vertrag ist als sog. "Swap" ausgestaltet, aufgrund dessen der OTC-Vertragspartner verpflichtet ist, an das Jeweilige Compartment Zahlungen zu leisten, die denen des Jeweiligen Compartments unter den Zertifikaten entsprechen. Die Inhaber tragen somit das Insolvenzrisiko des OTC-Vertragspartners. Durch eine Ergänzungsvereinbarung zum OTC-Vertrag ist der OTC-Vertragspartner zwar verpflichtet, bei einem Absinken der Bonität des OTC-Vertragspartners unter A3 (Moody's) bzw. A- (Standard & Poor's) Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem OTC-Vertrag zu leisten. Möglicherweise werden diese Sicherheiten aber nicht geleistet oder erweisen sich als unzureichend. Außerdem kann eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des OTC- Vertragspartners eintreten, bevor die Sicherheiten bestellt werden können. In diesen Fällen tragen die Inhaber trotz der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung das volle Solvenzrisiko des OTC-Vertragspartners und können einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, der Finanzierungskosten sowie der Transaktionskosten erleiden. Status Die Zertifikate begründen direkte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf das Jeweilige Compartment, die untereinander und mit allen anderen ausstehenden unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf das Jeweilige Compartment im Rang gleichrangig sind, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben. 20

22. April 2016. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1

22. April 2016. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 22. April 2016 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") zu dem Basisprospekt vom 26. Januar 2016 zur Begebung

Mehr

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Stabile Erträge mit Dividendenwerten Historisch war es immer wieder zu beobachten, dass Aktiengesellschaften,

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX SMART UNLIMITED

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011

Endgültige Bedingungen. Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 Endgültige Bedingungen des Indexzertifikates auf 5 europäische Staatsanleihen bis 30.01.2011 ISIN: AT0000440102 begeben aufgrund des Euro 3.000.000.000,-- Angebotsprogramms für Schuldverschreibungen der

Mehr

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: SMART UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out)

Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out) 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: : Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn

Mehr

Prospekt. der DWS GO S.A. vom 27. Februar 2007. für

Prospekt. der DWS GO S.A. vom 27. Februar 2007. für Prospekt der DWS GO S.A. vom 27. Februar 2007 für 1.000.000 DWS GO Next 11 Trend Total Return Index Zertifikate (DWS GO Next 11 Trend Total Return Index Certificates) im Rahmen des Compartment XIV der

Mehr

9. Juni 2015. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1. gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG")

9. Juni 2015. BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1. gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 9. Juni 2015 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG NR. 1 gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zu dem Basisprospekt vom 18. Mai 2015 zur Begebung von

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Cemex ADR UNLIMITED BULL

Mehr

DIE SPARKASSE BREMEN AG

DIE SPARKASSE BREMEN AG DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 06.03.2012 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 25.08.2011 FLR Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2012 Reihe 312 Emissionsvolumen

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis Anfängl.

Mehr

Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A161HL2 und die WKN A161HL.

Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A161HL2 und die WKN A161HL. 5 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von 5.000.000,00 EUR (in Worten fünf Millionen) ist eingeteilt in 5.000 auf den

Mehr

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am X-DAX and DAX BEST UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto

Mehr

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: BEST UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am Bezugsverhältnis Anfängl. Ausgabepreis 1) Hebel am

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag nach 16 Absatz 1 WpPG zum Basisprospekt vom 15. Februar 2007 über Discount-Zertifikate Discount-Zertifikate Plus 1) Der Wortlaut des jeweiligen 3 der Zertifikatsbedingungen

Mehr

Beschreibung des DWS InfrastruX Index (der Index )

Beschreibung des DWS InfrastruX Index (der Index ) BEI DIESEM DOKUMENT HANDELT ES SICH UM EINE UNVERBINDLICHE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DER INDEX- BESCHREIBUNG. VERBINDLICH IST ALLEIN DIE ENGLISCHE FASSUNG DER INDEXBESCHREIBUNG. BEI DEM INDEX HANDELT ES SICH

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft.

Attraktive Zinsen weltweit. Zins-Zertifikate. Leistung aus Leidenschaft. Attraktive Zinsen weltweit Zins-Zertifikate Leistung aus Leidenschaft. Zugang zu internationalen Zinsen Die Zinsen haben historische Tiefstände erreicht. Anfang der neunziger Jahre war es noch möglich,

Mehr

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main 22. August 2013 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main NACHTRAG GEMÄß 16 ABS. 1 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ ("WPPG") ZU DEM FOLGENDEN DREITEILIGEN BASISPROSPEKT, BESTEHEND AUS

Mehr

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren!

GÜNSTIG EINSTEIGEN. Discount-Zertifikate. Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! GÜNSTIG EINSTEIGEN Discount-Zertifikate Den Basiswert mit Rabatt erwerben und zusätzlich vom Risikopuffer profitieren! Discount-Zertifikate Wenn Sie ein zusätzliches Renditepotenzial für Marktphasen mit

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5 4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 www.raiffeisen.at/steiermark Seite 1 von 5 Eckdaten 4,80% Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Angebot

Mehr

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie.

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Das Wichtigste auf einen Blick. Skandia. Skandia war 1994 der erste Anbieter Fondsgebundener Lebensversicherungen und

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds Zertifikat Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Fonds Bull/ Bear Feature Quanto/ WKN ISIN Common Non-Quanto Telekurs Basispreis bei Stopschwelle bei Bezugs- Verkaufsverhältnis Preis 1) Hebel bei

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank.

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. 1 Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank. DekaBank 2,50 % Deka-DividendenStrategie CF (A) Aktienanleihe 02/2017 der Kreissparkasse Freudenstadt. Neue Perspektiven für mein

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Amazon UNLIMITED BEAR Bear

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main

Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main Nachtrag vom 30. April 2013 gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den Basisprospekten der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main WIDERRUFSRECHT NACH VERÖFFENTLICHUNG EINES NACHTRAGS:

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX UNLIMITED Bull Non-Quanto

Mehr

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg Die Investmentplattform für professionelle Anleger *Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle:

Mehr

UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto)

UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Aktien () Zertifikat Bull/ Bear / WKN ISIN Common Telekurs Basispreis bei Stopschwelle Bezugs- Verkaufs- Hebel bei Referenz Feature bei verhältnis preis 1)

Mehr

Inspiriert investieren

Inspiriert investieren EXTRACHANCEN NUTZEN Siemens Twin-Win-Zertifikate Performance steigern, Risiken minimieren! Twin-Win-Zertifikate Mit Siemens Twin-Win-Zertifikaten profitieren Sie sowohl von einem steigenden als auch leicht

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Nikkei 225 UNLIMITED BULL

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum Bezugsverhältnis Anfängl.

Mehr

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse

3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse 9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft

Mehr

EINE SICHERE SACHE. Inspiriert investieren. Kurzläufer-Anleihe

EINE SICHERE SACHE. Inspiriert investieren. Kurzläufer-Anleihe EINE SICHERE SACHE Kurzläufer-Anleihe Unsere gemeinsame Inspiration - bei vollem Kapitalschutz von der Entwicklung der Aktienmärkte profitieren! Kurzläufer-Anleihe Die Kurzläufer-Anleihe bietet Ihnen bei

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

Commerzbank Aktienanleihe

Commerzbank Aktienanleihe Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche Bank Equity Markets & Commodities I Seite 2 Gewinnchancen erhöhen Commerzbank Aktienanleihe Protect auf Deutsche Bank Aktienanleihen stellen eine attraktive

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie)

(Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Geldanlage: Partizipationszertifikat (Wette auf eine Kurs- oder Indexentwicklung, mit oder ohne Hebelwirkung - ohne Rückzahlungsgarantie) Beschreibung Das Partizipationszertifikat ist einerseits eine bestimmte

Mehr

Nachtrag vom 12. Mai 2014

Nachtrag vom 12. Mai 2014 Nachtrag vom 12. Mai 2014 nach 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zu den in der Tabelle auf Seite 5 aufgeführten Basisprospekten Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main (Emittent) Vontobel

Mehr

Nachtrag vom 16. September 2008 nach 16 WpPG zum Basisprospekt

Nachtrag vom 16. September 2008 nach 16 WpPG zum Basisprospekt Nachtrag vom 16. September 2008 nach 16 WpPG zum Basisprospekt der DWS GO S.A. über Zertifikate und Anleihen vom 9. April 2008 Widerrufsrecht Gemäß 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz können Anleger, die

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung

Lernmodul Preisbildung. Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Lernmodul Preisbildung Preisbildung an Wertpapierbörsen Anleger handeln, also kaufen oder verkaufen, an den Wertpapierbörsen Aktien, Investmentfonds und andere börsengehandelte Wertpapiere

Mehr

Himalaya Garant Anleihe auf die 10 wertvollsten Marken der Welt

Himalaya Garant Anleihe auf die 10 wertvollsten Marken der Welt auf die 10 wertvollsten Marken der Welt (lt. Studie: Interbrand Best Global Brands 2007) Nur für den internen Gebrauch - nicht zur Verteilung an den Endkunden Auf einen Blick Die Idee: Die Himalaya Garant

Mehr

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED X-BEST TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Knock-Out- Barriere am X-DAX and DAX BEST UNLIMITED BULL Bull Non-Quanto

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe

5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 5,00 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2015-2025/3 Eckdaten 4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1 www.raiffeisen.at/steiermark 1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640

Mehr

Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1

Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1 Lösungen zu Kapitel 24: Ergebnis je Aktie Aufgabe 1 a) Der Begriff Verwässerung bezieht sich auf die Vermögensposition der Altaktionäre. Diese Vermögensposition wird durch die Ausgabe potentieller Aktien

Mehr

Termsheet WAVE Unlimited auf Indizes

Termsheet WAVE Unlimited auf Indizes 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn

Mehr

[Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ]

[Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ] [Briefkopf] [Kunde] [Datum] Option auf [Rohwaren] [einen Rohwarenindex] - Ref.-Nr.: [ ] Wir bestätigen Ihnen folgenden, auf der Grundlage unseres Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte ( Rahmenvertrag")

Mehr

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 1.

Mehr

1 Begebung und Form der Zertifikate

1 Begebung und Form der Zertifikate 6. Zertifikatsbedingungen 1 Begebung und Form der Zertifikate 1. Die CONRAD HINRICH DONNER BANK AG, Hamburg, (nachfolgend: Emittentin ) bietet 100.000 auf die durchschnittliche Wertentwicklung der Fonds

Mehr

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004

RAHMENVERTRAG FÜR FINANZGESCHÄFTE ZUSATZ ZUM DERIVATEANHANG. ZINSDERIVATE Ausgabe 2004 F E D E R A T I O N B A N C A I R E D E L ' U N I O N E U R O P E E N N E BANKING FEDERATION OF THE EUROPEAN UNION BANKENVEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION in Zusammenarbeit mit E U R O P E A N S A V I

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** KAPITEL I WIRD GEÄNDERT. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Derivate und Bewertung

Derivate und Bewertung . Dr. Daniel Sommer Marie-Curie-Str. 0 6049 Frankfurt am Main Klausur Derivate und Bewertung.......... Wintersemester 006/07 Klausur Derivate und Bewertung Wintersemester 006/07 Aufgabe 1: Statische Optionsstrategien

Mehr

Nachtrag vom 26. Mai 2015

Nachtrag vom 26. Mai 2015 Dieses Dokument stellt einen Nachtrag (der "Nachtrag") gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes (i) zu dem Basisprospekt vom 19. Dezember 2014 zur Begebung von Wertpapieren mit Single-Basiswert (mit Kapitalschutz),

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Pioneer Investments Substanzwerte

Pioneer Investments Substanzwerte Pioneer Investments Substanzwerte Wahre Werte zählen mehr denn je In turbulenten Zeiten wollen Anleger eines: Vertrauen in ihre Geldanlagen. Vertrauen schafft ein Investment in echten Werten. Vertrauen

Mehr

Die Lesehilfe zu Ihrem Depotauszug

Die Lesehilfe zu Ihrem Depotauszug Die Lesehilfe zu Ihrem Depotauszug Von A wie Aktie bis Z wie Zertifikate - Privatanleger haben eine lange Reihe verschiedener Anlageprodukte in ihren Wertpapierdepots. Und beinahe täglich kommen neue Produkte

Mehr

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH Seite 1 II. Kapitel: Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2.1 Unterabschnitt: Abwicklung von Eurex Bonds-Geschäften Die Eurex Clearing

Mehr

MEMORY EXPRESS-ZERTIFIKAT AUF STOXX EUROPE 600 OIL & GAS

MEMORY EXPRESS-ZERTIFIKAT AUF STOXX EUROPE 600 OIL & GAS WERBEMITTEILUNG STAND: FEBRUAR 2015 MEMORY EXPRESS-ZERTIFIKAT MEMORY EXPRESS-ZERTIFIKAT AUF STOXX EUROPE 600 OIL & GAS FÜR KUNDEN DER COMDIRECT BANK www.sg-zertifikate.de MEMORY EXPRESS- ZERTIFIKAT AUF

Mehr

Sichere Zinsen zum Greifen nahe

Sichere Zinsen zum Greifen nahe Sichere Zinsen zum Greifen nahe Commerzbank Aktienanleihe Protect auf die Volkswagen Vorzugsaktie Corporates & Markets Gemeinsam mehr erreichen Intelligent teilabsichern Commerzbank Aktienanleihe Protect

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank. Werbemitteilung Bis zu 200-facher Hebel! Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.de Den Hebel in vielen Märkten ansetzen. Von einer

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr