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1 Inhalt 1. Abschnitt ab Seite 9 kommentar 2. Abschnitt ab Seite 33 Schwerpunkte ab Seite 79 Doktorat ab Seite 121 Multimedia ab Seite 133 Ausgabe: WS 14/15 Katrin Bergmair Samantha Stangl Josef Lehner Helena Ziegler Pia Kühtreiber Enisa Sejdini

2 Wir suchen die Schubser. Junge, innovative Köpfe setzen Impulse, treiben uns an. Haslinger/Nagele fördert die Vordenker. Querdenker. Innen. Schon während des Studiums. practice4jus eben. Damit wir in Bewegung bleiben. Mehr unter:

3 3 Bianca Höll ÖH JUS Vorsitzende Liebe Studentin! Lieber Student! Rechtzeitig vor dem KUSSS-Anmeldezeitraum erhältst du von uns den neuen Kommentar für das WS 2014/15. Er soll dir mit seinen Kommentierungen und Informationen die Semesterplanung erleichtern. In der Studienvertretung setzen wir uns auch fleißig für Dich ein. Die Studienvertreter und auch die Fakultätsvertreter stehen in ständigem Kontakt mit den Professoren um Verbesserungen im Studium zu ermöglichen. Derzeit arbeiten wir an einem neuen Studienplan, der am in Kraft treten soll. Hinsichtlich der Veränderungen werden wir Dich noch rechtzeitig informieren. Ein Mentoring-Programm, das sehr gut aufgenommen wurde, wurde von der ÖH Jus angeboten. Dieses hat den Zweck, Erstsemestrigen in der Phase des Studienanfangs zu helfen, sich besser zu orientieren und einen kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Uni an der Seite zu haben. Auch Besuche einer Gerichtsverhandlung und einer JVA kamen nicht zu kurz sowie einige Mentoring-Stammtische, um seine Studienkollegen/innen besser kennen zu lernen. Außerdem haben wir es geschafft, einige namhafte Kanzleien zu uns an die Uni zu holen, um einen kleinen Einblick in deren Tätigkeit zu bekommen und sich über deren Praktika-Angebote zu informieren. Um auch die Multimedia Studenten optimal betreuen zu können, gibt es innerhalb der ÖH Jus eine eigene Gruppe, welche sich um deren Fragen, Anliegen und Beschwerden annimmt. Wir werden uns wieder bemühen uns intensiv um Dich zu kümmern und Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für kommendes Semester versuchen wir unser Serviceangebot noch mehr auszuweiten, um dir dein Studium noch mehr zu erleichtern. Darum meine Bitte an Dich: Schau vorbei und bring uns Deine schon absolvierten Klausuren oder sende sie per Mail, damit auch andere diesen Service nutzen können. Im Namen des gesamten Teams wünsche ich dir für das kommende Semester alles Gute und viel Erfolg! Bianca Höll

4 4 Mein ÖH JUS Team. Meine Vertretung. Bianca Höll Helena Ziegler Katrin Bergmair Josef Lehner Pia Kühtreiber Samantha Stangl Thomas Koller Enisa Sejdini Christina Geisler Claudia Hintersteininger Maximilian Leimhofer Manuel Krenn Bernhard Franz Harald Strasser Stefan Paffeneder Rudolf Grassman

5 5 Meine ÖH JUS. Mein Service. Was ist die Studienvertretung JUS? Wir sind deine gesetzlich gewählte Interessensvertretung auf der Johannes Kepler Universität Linz. Neben unzähligen Serviceangeboten und unserer Überzeugungsarbeit in allen Unigremien bis hin zum Senat bist uns vor allem Du ein Anliegen. Wir helfen dir weiter! Du hast Fragen zum Studium? Dann schau einfach im ÖH JUS Büro vorbei (im Keplergebäude, gleich neben Stiegenaufgang zu HS 2) Wir sind von Mo-Do von Uhr für Dich da! ÖH Broschüren Um dir bestmöglichen Service zu bieten, gibt es zahlreiche Broschüren die wir dir anbieten können (wie etwa eine Diplomarbeits-, Schwerpunkt-, Hausarbeitsbroschüre etc.). Diese Broschüren bekommst du im ÖH JUS Büro, genauso wie diesen, welchen du jedes Semester nach Hause geschickt bekommst. ÖH Wenn auch Du Lust hast, neuen Studenten zu helfen (z.b. bei der Erstsemestrigenberatung) oder Deinen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, dann melde Dich bei uns! Unter bianca.hoell@oeh.jku.at oder bei einem Besuch während unserer Sprechzeiten kannst du allfällige Fragen klären. Wobei es sicherlich eine gute Zusatzqualifikation für deinen Lebenslauf, bei Problemen im Studium eine tolle Hilfe darstellt, sowie bei Studienzeitüberschreitung durch engagierte ÖH Arbeit, du ein ÖH Semester bekommst. Katrin Bergmair katrin.bergmair@oeh.jku.at Doch vor allem macht es Spaß in einem tollen jungen Team zu arbeiten und Menschen zu helfen, daher melde dich bei uns! Wir würden uns über dein Engagement sehr freuen. ÖH JUS Sprechstunden Wann? Montag bis Donnerstag: Uhr Wo? Im ÖH JUS Büro (Keplergebäude, neben Stiegenaufgang HS 2) Zusätzlich gibt es noch aktuelle Infos unter: facebook.com/jkujus

6 6 Pia Kühtreiber wieder ist ein Kommentar fertig! Um auch für das nächste Semester wieder den besten Service für die Studierenden bieten zu können, haben wir, die ÖH Jus, auch heuer wieder einen erheblichen Teil der Sommerferien dafür investiert, den Kommentar WS 2014/15 zu gestalten. Damit auch Du weißt, welche Arbeitsschritte hierfür notwendig sind, wollen wir Dir nun den Weg von der Idee bis zum druckfrischen Exemplar beschreiben: Erster Schritt ist das Akquirieren von Inseraten (diesmal ca. 5000,--). Danach hängt alles von der Zusammenarbeit mit den Instituten ab. Von ihnen werden die Daten und Kommentierungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen aktualisiert und an uns weitergegeben. Dann folgt der aufwändigste Teil der Arbeit: Die Daten müssen von uns kontrolliert, übernommen und noch einmal abgeklärt sowie korrigiert und formatiert werden. Dank unseres großen engagierten Teams, können wir uns diese doch sehr mühselige und langwierige Arbeit gut aufteilen. Wenn nach einigen anstrengenden Stunden vor dem Bildschirm diese Arbeit getan ist, übergeben wir den rohen Kommentar an unseren Layouter Christian. Er sorgt dann dafür, dass der Kommentar am Ende so aussieht wie Du ihn jetzt in den Händen hältst. Nächste und letzte Station ist die Druckerei. Nach ca zwei Wochen ist der Kommentar endlich fertig gebunden und zum Versand bereit. Wenige Tage später liegt er also schon in Deinem Postfach. Im Namen des gesamten ÖH Jus Teams wünsche ich Dir viel Spaß mit dem Kommentar und ein erfolgreiches Wintersemester 2014/15! Pia Kühtreiber

7 7 Allgemeines zum Studium Ablegen von Prüfungen Der Studienplan des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften sieht Diplomprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen vor. Wir bemühen uns, Dir die Termine für diese Prüfungen bereits am Beginn des Semesters für das ganze Semester bekannt zu geben. Fachprüfungen einer Diplomprüfung können mündlich oder schriftlich oder mündlich und schriftlich sein. Die Lehrveranstaltungsprüfungen finden im Rahmen einer elektronischen Lehrveranstaltung (Arbeitsgemeinschaft, Übung, Klausurenkurs) statt und sind immer schriftlich (Test, Klausur, Hausarbeit). Die schriftlichen Prüfungen finden an den von uns betreuten Orten (Bregenz, Stadtschlaining, Villach, Wien, Zell am See, St. Pölten und Linz) statt. Du findest dich zur angegebenen Zeit an einem Ort Deiner Wahl ein, weist Deine Identität nach und schreibst unter Aufsicht die Prüfungsarbeit (auf Papier). Zu Fachprüfungen ist eine vorhergehende Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsteilnahme an einem von uns beaufsichtigten Ort ist unentgeltlich. Du hast die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungen (ausgenommen Fachprüfungen) auch in einem Notariat abzulegen. Wende Dich an ein Notariat und klär ab, ob der Notar bereit ist, Deine Beaufsichtigung zu organisieren. Beachte, dass kein Notar verpflichtet ist, Deinen Wunsch nachzugehen. Es ist auch Sache der freien Vereinbarung, welchen Betrag Du dem Notar für die Beaufsichtigung bezahlen musst. Jedes Notariat in Österreich und in der Europäischen Union (auch im Europäischen Wirtschaftsraum) wenn der Notar deutsch spricht, kommt für die Beaufsichtigung in Frage. Im Ausland kannst Du Dich auch an eine österreichische Botschaft oder an ein Generalkonsulat mit der Bitte um Beaufsichtigung wenden. Auch eine solche Beaufsichtigung erfolgt freiwillig, ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Notariat oder die Botschaft teilt uns spätestens 90 Minuten vor Beginn der Prüfung mit, dass ein oder mehrere Kandidaten beaufsichtigt werden sollen. Nach Überprüfung der Authentizität der Mitteilung übermitteln wir per oder per Fax die Prüfungsaufgabe an das Notariat oder die Botschaft. Bitte habe Verständnis, dass alle Prüfungen zur selben Zeit stattfinden müssen. Alle Studierenden - auch im Präsenzstudium - bearbeiten dieselbe Prüfungs-

8 8 aufgabe. In fernen Zeitzonen ergeben sich daraus manchmal Schwierigkeiten. Wende Dich in solchen Fällen rechtzeitig an das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien. Die mündlichen Prüfungen finden an der Universität Linz, gegebenenfalls über Videokonferenz auch an anderen Orten, statt. Die Einzelheiten richten sich insbesondere nach der Anzahl der Prüfungskandidaten. Berufsaussichten Das Feld der beruflichen Betätigungen für JuristInnen ist sehr umfassend. JuristInnen sind tätig in freien Berufen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder), in der Justiz als RichterInnen und StaatsanwältInnen, in der Politik, in der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung, in den europäischen Institutionen, in Internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Wirtschaftsunternehmen, in gemeinnützigen Organisationen, als UnternehmerInnen. War lange Zeit eine Akademiker-Arbeitslosigkeit unbekannt, so sind in den letzten Jahren auch arbeitslose AkademikerInnen anzutreffen. Für die Rechtswissenschaften fällt dabei die Zurückhaltung des öffentlichen Dienstes im Personalbereich deutlich ins Gewicht. Gut ausgebildete, motivierte und einsatzwillige AbsolventInnen haben in aller Regel aber keine Schwierigkeiten, sind am Arbeitsmarkt sehr gefragt, machen glänzende Karrieren und erzielen hohe Einkommen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz hatte immer einen relativ hohen Anteil berufstätiger Studierender. Es fällt auf, dass ein guter Teil von ihnen nach Abschluss ihres Studiums im Umfeld des bisherigen Berufes Karriere machte, was insbesondere für den öffentlichen Dienst gilt. Es ist auch zu beobachten, dass berufstätige Studierende, die wegen allgemeiner Umstrukturierungen in der Wirtschaft in ihrem bisherigen Beruf nur mehr wenig Chancen sahen, sich mit dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften eine wirksame Grundlage zum Start einer neuen Karriere erarbeiteten. Du solltest schon während des Studiums Deine Karrierewünsche im Auge haben, wähle die Studienschwerpunkte und die freien Wahlfächer auch nach der Verwertbarkeit im Beruf. Die gewählten Fächer sind eine Art Visitenkarte in Deinem Abschlusszeugnis. Wer Vollzeitstudent oder Vollzeitstudentin ist, sollte die Möglichkeit eines Parallelstudiums, etwa eine Kombination mit Wirtschaftswissenschaften, ernsthaft überlegen. Das Zweitstudium kannst Du auch an ausländischen Universitäten absolvieren, weil Dir das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit den Medienkoffern und via Internet überall hin folgt.

9 9 1 Der 1. Abschnitt Allgemeines... Seite 10 Musterstudienplan... Seite 12 Privatrecht I... Seite 13 Öffentliches Recht I / Variante 1... Seite 17 Öffentliches Recht I / Variante 2... Seite 23 Rechtsgeschichte... Seite 25 Römisches Recht... Seite 27 Legal English... Seite 28 Legal Gender Studies... Seite 29 Latein... Seite 30 Prüfungstermine... Seite 31

10 10 Allgemeines zum 1. Abschnitt Die Studieneingangsphase - muss ich Angst davor haben? Grundsätzlich ist die Studieneingangsphase in Linz, kein allzu großes Hindernis. In der Regel ist diese für einen angehenden Juristen problemlos machbar. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase besteht aus folgenden Fächern: Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I Mit den 2 positive absolvierten Lehrveranstaltungen ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase erfolgreich abgeschlossen. Danach kannst Du die restl. LVAs sooft wiederholen wie nötig. Die Pflichtscheine Latein Diese Zusatzprüfung benötigen jene Studierende, welche die Matura ohne Latein absolviert haben. Das Fach Latein dient in erster Linie zum besseren Verständnis vieler juristischer Phrasen und ist jedenfalls vor der Anmeldung zur Fachprüfung Römisches Recht abzulegen. Die Prüfung ist mündlich und kann bereits vor Ende der Lehrveranstaltung abgelegt werden, jedoch wird empfohlen, die Ergänzungsprüfung erst nach Ende des Kurses zu absolvieren. Römisches Recht Auch die Vorlesungen aus Römischem Recht werden über zwei Semester gelesen, im Wintersemester Römisches Sachen-, Erb- und Familienrecht und im Josef Lehner josef.lehner@oeh.jku.at Sommer Obligationenrecht. Im Römischen Recht ist es besonders anzuraten eine der Arbeitsgemeinschaften zu besuchen, da dort das nötige Wissen über die Digestenexegese (Lösung römischrechtlicher Fälle) erworben werden kann. Ein Prüfungsantritt wird jedoch erst zum Ende der Lehrveranstaltungen empfoh-

11 11 len. Zum Prüfungsantritt ist der Nachweis von Latein erforderlich. Öffentliches Recht I und Privatrecht I Nach Absolvierung der Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester ist es im Sommersemester hilfreich beide Übungen (Öffentliches Recht I und Privatrecht I) zu besuchen, um zumindest einen der beiden Scheine positiv zu absolvieren. Da für beide Fachprüfungen die eingangs genannten Scheine obligatorisch sind, ist ein Antritt frühestens zum Prüfungstermin Ende Juni möglich. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Fächern um die bei weitem Umfangsreichsten des ersten Abschnitts handelt und daher ein Antritt in beiden Fächern gleichzeitig nur dann sinnvoll erscheint, wenn beide Übungen erfolgreich abgelegt wurden, da die Prüfungstermine immer mit nur wenigen Tagen Abstand stattfinden. Hat man nicht beide Scheine positiv abgelegt, ist es zu empfehlen, ein Fach auf den ersten Termin nach den Sommerferien zu verlegen, da dieser ohnehin noch zum Sommersemester gezählt wird. ACHTUNG: Im Bereich des Öffentlichen Rechtes werden zwei verschiedene Systeme angeboten. Einerseits gibt es die Schiene der Präsenzlehrveranstaltungen andererseits die Cyber- Lehrveranstaltungen. Wenn du dich für eine der Schienen entschieden hast, kannst du im ersten Abschnitt nicht mehr wechseln, da in gewissen Bereichen verschiedene Ansätze vorgetragen werden. Bei den Cyber-Lehrveranstaltungen schaust du dir die Vorlesungen zu Hause via Webstream an und kommst lediglich zu den Klausuren an die Uni, während du hingegen bei den Präsenzlehrveranstaltungen immer an die Uni kommst. Hier hast du natürlich den Vorteil, dass du während der Vorlesung jederzeit Fragen stellen kannst, während die Cyber-Vorlesung vorteilhafter für Berufstätige ist. Fachsprache Englisch Das Konversatorium Legal English stellt keine Fachprüfung des ersten Abschnitts dar und ist somit auch keine unmittelbare Voraussetzung für die Beendigung desselben. Legal English ist jedoch unbedingt vor der ersten Fachprüfung im zweiten Abschnitt abzulegen (ansonsten sind keine Prüfungsantritte im 2. Abschnitt möglich). Bei der Prüfung Legal English handelt es sich um eine Lehrveranstaltungsprüfung, die im Rahmen einer schriftlichen Klausur absolviert wird. Anwesenheit in der Lehrveranstaltung wird vorausgesetzt und ist auch sehr zu empfehlen. Legal Gender Studies Hier wird Dir im Rahmen einer kombinierten Lehrveranstaltung ein erster Überblick über den Bereich Gender Studies gegeben. Quereinsteiger Für genauere Informationen zum Einstieg im Sommersemester stehen wir Dir in unseren Sprechstunden gerne zur Verfügung.

12 12 Musterstudienplan 1. Studienabschnitt Die Studienkommission hat eine Empfehlung für die sinnvolle Gestaltung des Studienganges beschlossen. Die Ergebnisse sind hier für Dich zusammengefasst. 1. Semester (WS) Vorlesung Privatrecht I... VL Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I... AG* Öffentliches Recht I... VL Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I... AG* Rechtsgeschichte: Geschichte des öffentlichen Rechts... VL Rechtsgeschichte... AG² Römisches Recht: Sachenrecht, Personen-, und Erbrecht... VL Römisches Recht... AG² Einführung in Legal Gender Studies... VA² 2. Semester (SS) Übung Privatrecht I... UE Übung Öffentliches Recht I... UE Rechtsgeschichte: Privatrechtsgeschichte... VL Römisches Recht: Obligationenrecht... VL Fachsprache Englisch... KO² Diplomprüfungen: Anfang oder Mitte zweites Semesters: Rechtsgeschichte, Römisches Recht Ende zweites Semester oder Anfang drittes Semester: Privatrecht I, Öffentliches Recht I * diese Lehrveranstaltung muss im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase positiv absolviert werden, bevor du zu den Teildiplomprüfungen antreten kannst. 2 diese Lehrveranstaltung kann absolviert werden, jedoch muss eine der 4 positiv absolviert werden, bevor du zu den Teildiplomprüfungen antreten kannst.

13 13 Privatrecht I Silvia Dullinger Privatrecht I, VO ( ) : Dienstag 10:15-12: : Mittwoch 10:15-11:45 Elisabeth Bertleff Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Donnerstag 15:30-17:00 Jakob Kepplinger Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Dienstag 17:15-18:45 Meinhard Lukas Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Montag 15:30 17:00 Alexander Müller Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Donnerstag 13: Ludwig Nordmeyer Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Donnerstag 15:30 17:00 Franz Raffaseder Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Dienstag 13:45 15:15 Katharina Schmid Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Donnerstag 13:45 15:15 Christoph Zehentmayer Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( ) : Dienstag 13:45 15:15

14 14 Michael Bydlinski Übung Privatrecht I ( ) : Dienstag 17:15 18:45 Kerstin Karlhuber, Melanie Schlager Repetitorium aus Privatrecht I ( ) November-Block: Mi, Do, Mi, Do, , jeweils 08:30 11:45 Katharina Schmid Repetitorium aus Privatrecht I ( ) Jänner-Block: Do, Fr, Do, Fr, , jeweils 08:30 11:45 Univ.-Prof.in Dr. in Silvia Dullinger Privatrecht I, VO ( ) Termin: siehe Übersicht Inhalt: Für die Einführung besonders geeignete (grundlegende) Teile des geltenden Privatrechts: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Grundzüge der Eigentumsübertragung, des Kaufvertrages und der Methodenlehre. Ziel: In Verbindung mit der Übung und Arbeitsgemeinschaft aus Privatrecht I werden die für die Fachprüfung Privatrecht I erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Arbeitsaufwand: 4-8 Stunden. Literatur (alternativ): P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, 6. Aufl. (2013) und Iro, Bürgerliches Recht IV Sachenrecht, 5. Aufl. (2013) auszugsweise; Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 3. Aufl. (2012) auszugsweise; Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil, 5. Aufl. (2010); Medienkoffer Riedler, Privatrecht I (2010); Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I, 13. Aufl. (2006) auszugsweise; aktueller Gesetzestext. Tipp: Vermittelt den gesamten Theoriestoff des Faches Privatrecht I; daher ein unbedingtes Muss für jeden Studienanfänger! Mag.a Elisabeth Bertleff, Mag. Jakob Kepplinger, Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas, Mag. Alexander Müller, Mag. Ludwig Nordmeyer, Mag. Franz Raffaseder, MMag.a Katharina Schmid, Mag. Christoph Zehentmayer, LL.B.

15 15 Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I ( , ) Termine: siehe Übersicht Anmeldung: KUSSS-Anmeldung. Inhalt: Anwendung des theoretischen Vorlesungsstoffes auf praktische Fälle; Vermittlung ökonomischer und effizienter Falllösungsmethodik in den zentralen Gebieten des Einführungsstoffes aus Privatrecht. Ziel: Begleitende Lehrveranstaltung zur Pflichtvorlesung Privatrecht I sowie Vorbereitung für die Übung aus Privatrecht. Die Arbeitsgemeinschaft ist als Teil der StEOP verpflichtend zu absolvieren und berechtigt in Verbindung mit einer Übung aus Privatrecht I oder Öffentlichem Recht I zum Antritt bei der Fachprüfung Privatrecht I. Formelle Voraussetzungen: Anmeldung. Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse aus der Vorlesung Privatrecht I. Arbeitsaufwand: 2-4 Stunden Prüfungsmodus: 2 Klausuren. Literatur (alternativ): P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, 6. Aufl. (2013) und Iro, Bürgerliches Recht IV Sachenrecht, 5. Aufl. (2013) auszugsweise; Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I, 13. Aufl. (2006) auszugsweise; Perner/Spitzer/ Kodek, Bürgerliches Recht, 3. Aufl. (2012) auszugsweise; Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil, 5. Aufl. (2010); Medienkoffer Riedler, Privatrecht I (2010); Apathy, Bürgerliches Recht VIII Prüfungstraining Fallrepetitorium mit Lösungen, 4. Aufl. (2014); Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht für Anfänger, 7. Aufl. (2012); aktueller Gesetzestext. Tipp: Fast jede Prüfung des Studiums beinhaltet das Lösen von Fällen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die richtige Herangehensweise bei der Falllösung bereits ab dem Beginn des Studiums in der Arbeitsgemeinschaft zu erlernen und in weiterer Folge aufbauend auf diesen Kenntnissen in der Übung zu vertiefen. Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski Übung Privatrecht I ( ) Termin: siehe Übersicht Anmeldung: KUSSS-Anmeldung. Inhalt: Begutachtung praktischer Fälle in mündlicher und schriftlicher Form. Ziel: Erwerb eines positiven Zeugnisses, das ivm einem positiven Zeugnis aus der AG Privatrecht I zum Antritt zur Fachprüfung Privatrecht I berechtigt. Formelle Voraussetzungen: Mindestens 2. Semester im 1. Studienabschnitt. Inhaltliche Voraussetzungen: Besuch und Kenntnis des Stoffes der Vorlesung Privatrecht I. Arbeitsaufwand: 4-8 Stunden (+ Hausarbeit) Prüfungsmodus: Von 2 Klausuren und einer Hausarbeit müssen 2 Arbeiten positiv sein. Literatur (alternativ): P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, 6. Aufl. (2013) und Iro, Bürgerliches Recht IV Sachenrecht, 5. Aufl. (2013) auszugsweise; Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I, 13. Aufl. (2006) auszugsweise; Perner/Spitzer/ Kodek, Bürgerliches Recht, 3. Aufl.

16 16 (2012) auszugsweise; Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil, 5. Aufl. (2010); Medienkoffer Riedler, Privatrecht I (2010); Apathy, Bürgerliches Recht VIII Prüfungstraining Fallrepetitorium mit Lösungen, 4. Aufl. (2014); Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht für Anfänger, 7. Aufl. (2012); aktueller Gesetzestext. Mag.a Kerstin Karlhuber, Mag.a Melanie Schlager MMag.a Katharina Schmid Repetitorium aus Privatrecht I (Block) ( , ) Termine: siehe Übersicht Anmeldung: KUSSS-Anmeldung. Inhalt: Wiederholung und Vertiefung des prüfungsrelevanten Stoffes für Übung und Fachprüfung Privatrecht I. Ziel: Vertiefen der Falllösung, Prüfungsvorbereitung. Inhaltliche Voraussetzungen: Gute Kenntnisse des theoretischen Stoffes aus Privatrecht I. Literatur (alternativ): P. Bydlinski, Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil, 6. Aufl. (2013) und Iro, Bürgerliches Recht IV Sachenrecht, 5. Aufl. (2013) auszugsweise; Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I, 13. Aufl. (2006) auszugsweise; Perner/Spitzer/ Kodek, Bürgerliches Recht, 3. Aufl. (2012) auszugsweise; Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil, 5. Aufl. (2010); Medienkoffer Riedler, Privatrecht I (2010); Apathy, Bürgerliches Recht VIII Prüfungstraining Fallrepetitorium mit Lösungen, 4. Aufl. (2014); Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht für Anfänger, 7. Aufl. (2012); aktueller Gesetzestext.

17 17 Öffentliches Recht I Variante 1 Studienkonzept Öffentliches Recht I: Der Fachbereich Öffentliches Recht (Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie Institut für Multimediales Öffentliches Recht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Öffentliches Recht I an. Dieses ermöglicht Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialen und Prüfungen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig. 1. Lehrveranstaltungen: Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt im Wintersemester mit der fünfstündigen Hauptvorlesung Öffentliches Recht I, die aus dem Vorlesungsteil Theorie sowie dem Vorlesungsteil Methodik und Verwaltungsverfahren besteht. Die Vorlesung wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen in kleineren Gruppen ausgewählte Themen der Vorlesung, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinandersetzung erfordert, anhand von Beispielen besprochen werden. Die Arbeitsgemeinschaft bietet Ihnen als verpflichtender Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase zudem die Möglichkeit, bei drei Klausuren Ihren Lernfortschritt zu überprüfen; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren. Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Öffentliches Recht I wird die im ersten Semester präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Bei den Klausuren im Rahmen der Übung sind jedoch nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff der Vorlesung zu beantworten. 2. Lehrmaterialien: Der Stoff der Vorlesung wird durch das Studienbuch Einführung ins öffentliche Recht (verfasst von Prof.in Barbara Leitl-Staudinger) und das Skriptum Einführung in die Falllösung (von Prof. Andreas Hauer und Prof. in Leitl-Staudinger) abgedeckt. Die für das Studium wesentlichen Gesetzestexte finden sich gesammelt im Lehrbehelf Gesetzestexte Öffentliches Recht I (herausgegeben von Dr. in Simone Hauser). 3. Prüfungen: Eine zentrale juristische Kompetenz ist die Fähigkeit, rechtliche Überlegungen und Argumente mündlich und schriftlich perfekt vortragen zu können. Die Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen und das Mitschreiben von Klausuren und Fachprüfungen dient daher ganz besonders auch der Schärfung dieser Fähigkeit. Die Lehrveranstaltungen und

18 18 die Klausuren in der Arbeitsgemeinschaft und in der Übung bereiten Sie punktgenau auf die Fachprüfung Öffentliches Recht I vor. Diese besteht aus einem Teil A mit Fragen zum Stoff der Hauptvorlesung sowie aus einem Falllösungsteil B. Mit erfolgreicher Absolvierung der Fachprüfung, noch viel mehr aber mit einem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt. Katharina Pabel Vorlesung Öffentliches Recht I Theorie : Montag, 08:30 10:00 Uhr : Donnerstag, 08:30 10:00 Uhr Michael Mayrhofer Vorlesung Öffentliches Recht I Methodik und Verwaltungsverfahren : Dienstag, 08:30 10:00 Uhr Bettina Bachl Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 08:30 10:00 Uhr Andreas Janko Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 17:15 18:45 Uhr Kristina Madlsperger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 08:00 10:00 Uhr Michael Raml Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Donnerstag 10:15 11:45 Uhr Elke Schatzl-Huemer Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 15:30 17:00 Uhr Christian Steinbauer

19 19 Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 15:30 17:00 Uhr Corinna Streicher Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 15:30 17:00 Uhr Theresa Wondraschek Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I : Mittwoch 08:30 10:00 Uhr Matthias Deibl Übung Öffentliches Recht I : Mittwoch 08:30 10:00 Uhr Konstantin Huemer / Thomas Riesz Übung Öffentliches Recht I : Mittwoch 15:30 17:00 Uhr Beate Sündhofer Übung Öffentliches Recht I : Mittwoch 08:30 10:00 Uhr Univ.-Prof.in Dr. in Katharina Pabel Vorlesung Öffentliches Recht I Theorie LVA-Termine: : Montag, 08:30 10:00 Uhr, : Donnerstag, 08:30 10:00 Uhr LVA-Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). LVA-Inhalt: Die Vorlesung bildet gemeinsam mit der Vorlesung von Prof. Mayrhofer die fünfstündige Hauptvorlesung Öffentliches Recht I. Prof.in Pabel erläutert in deren Verlauf die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht des 2. Studienabschnitts vertieft werden. Behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs sowie des Rechtsschutzsystems. Die Vorlesung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur. Sie zeigt darüber hinaus Zusammenhänge auf und verdeut-

20 20 licht besonders schwer zu verstehende Problemfelder. LVA-Ziel: Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen im Bereich des Öffentlichen Rechts; sie besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente. Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht4 (2013); Hauser, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2014). Ass.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer Vorlesung Öffentliches Recht I Methodik und Verwaltungsverfahren LVA-Termine: : Dienstag, 08:30 10:00 Uhr LVA-Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). LVA-Inhalt: Die Vorlesung bildet gemeinsam mit der Vorlesung von Prof.in Pabel die fünfstündige Hauptvorlesung Öffentliches Recht I. Während Prof.in Pabel den überwiegenden Teil des Theoriestoffes präsentiert, deckt die Vorlesung von Prof. Mayrhofer hauptsächlich den Theoriestoff aus Verwaltungsverfahren sowie die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid einer Verwaltungsbehörde) ab. Die beiden Vorlesungsteile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander und sollten beide im Wintersemester besucht werden. LVA-Ziel: Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts. Sie sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen und Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu formulieren. Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht4 (2013); Hauer/ Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung3 (2013); Hauser, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2014); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIII (2014). Univ.-Ass.in Mag.a Bettina Bachl Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko Univ.-Ass.in Mag.a Verena Laußermair Univ.-Ass.in Mag.a Kristina Madlsperger Univ.-Ass. Mag. Michael Raml Univ.-Ass.in Mag.a Elke Schatzl-Huemer Univ.-Ass. Mag. Christian Steinbauer Univ.-Ass.in Mag.a Corinna Streicher, LL.B. Univ.-Ass.in Mag.a Theresa Wondraschek Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I Termin: siehe Übersicht etwaige Änderungen finden Sie auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften ( stapol) sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (www. vwrecht.jku.at) Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). Sie können sich für eine der acht alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen anmelden. Bei der verbindlichen Zuteilung nach Ablauf der Anmeldefrist wird Ihre Präferenzentscheidung nach Möglichkeit berücksichtigt.

21 21 Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaften der oben genannten Lehrveranstaltungsleiter/innen sind Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmet sich in kleineren Gruppen anhand von Beispielen ausgewählten Themen der (von Prof.in Pabel gehaltenen) Vorlesung Öffentliches Recht I Theorie. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Vorlesungsstoffes. Sie ermöglicht darüber hinaus die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen im kleinen Kreis sowie die Überprüfung der eigenen Studieneffizienz durch die Teilnahme an (am Fortgang der Vorlesung orientierten) Klausuren. Im Rahmen der AG findet zudem eine (verbindliche) Schulung für das Rechtsinformationssystem des Bundes ( RIS ) statt. Ziel: Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß auswendig gelerntes Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen der Vorlesung zu diskutieren bzw zu erläutern. Inhaltliche Voraussetzungen: Stoff der Vorlesung Öffentliches Recht I Theorie (aufbauend zum Fortgang der Vorlesung). Prüfungsmodus: Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5 Klausurtermine: siehe Ankündigungen im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften ( sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre ( jku.at) ACHTUNG: Die positive Absolvierung der AG Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2013/2014 verpflichtend. Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht4 (2013); Hauser, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2014); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIII (2014). Univ.-Ass. Mag. Matthias Deibl Univ.-Ass. Mag. Konstantin Huemer, LL.B. Univ.-Ass. Dr. Thomas Riesz Univ.-Ass.in Mag.a Beate Sündhofer Übung Öffentliches Recht I Termin: siehe Übersicht etwaige Änderungen finden Sie auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften ( stapol) sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (www. vwrecht.jku.at) Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum:

22 bis ). Sie können sich für eine der drei alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen anmelden. Bei der verbindlichen Zuteilung nach Ablauf der Anmeldefrist wird Ihre Präferenzentscheidung nach Möglichkeit berücksichtigt. Inhalt: Die Übungen der oben genannten Lehrveranstaltungsleiter/innen sind Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmen sich der Vorbereitung auf den Fachprüfungsteil B ( Schriftsatz ) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten je eines Antrags und eines Bescheids. Ziel: Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen Prüfungsreife. Formelle Voraussetzungen: Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase. Dies gilt nicht für Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 zu studieren begonnen haben. Inhaltliche Voraussetzungen: Es werden gute Kenntnisse des Stoffes der (beiden Teile der) Hauptvorlesung Öffentliches Recht I vorausgesetzt. Prüfungsmodus: Angeboten werden vier Klausuren, bei denen jeweils maximal 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5 Klausurtermine: siehe Ankündigungen im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften ( sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre ( jku.at) Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht4 (2013); Hauer/ Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung3 (2013); Hauser, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2014); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIII (2014).

23 23 Öffentliches Recht I Variante 2 Bruno Binder Vorlesung Öffentliches Recht I Präsenz-Lehrveranstaltung und Cyber-Lehrveranstaltung Bruno Binder / Simone Grochar Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I Cyber-Lehrveranstaltung Bruno Binder / N.N Übung Öffentliches Recht I Präsenz-Lehrveranstaltung und Cyber-Lehrveranstaltung Bruno Binder Vorlesung Öffentliches Recht I Präsenz-Lehrveranstaltung und Cyber- Lehrveranstaltung (im Internet abrufbare Lehrveranstaltung, nähere Informationen unter Zeit: Präsenz-LVA: voraussichtlich Di, Mi und Do jeweils Uhr, Beginn: Di, Cyber-LVA: Vorlesungsinhalte im Laufe des Semesters sukzessive als Cyber-Stream verfügbar und dann permanent online; Einführungsveranstaltung auch im Hörsaal, nähere Informationen entnehmen Sie bitte zu Semesterbeginn der Instituts-Website. Semester-Wochenstunden: 5 Inhalt: Die Vorlesung führt in die Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts ein. (Teil A: Grundbegriffe; Teil B: Die Staatsorganisation und das Handeln des Staates; Teil C: Rechtsschutz im Öffentlichen Recht. Ziel: Vermittlung der Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts und Erarbeiten von rechtlichen Zusammenhängen; Vermittlung des Stoffs der Fachprüfung Öffentliches Recht I. Vorkenntnisse: keine Vorkenntnisse erforderlich Literatur: Binder/Trauner, Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/Trauner, Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen 3. Auflage (Stabd ) Anmeldezeitraum:

24 24 Bruno Binder / Simone Grochar Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I Cyber-Lehrveranstaltung (im Internet abrufbare Lehrveranstaltung; nähere Informationen finden Sie unter www. wirtschaftsrecht.jku.at) Zeit: Cyber-Streams werden zu Beginn des Semesters auf der Instituts-Website eingestellt und sind ab dann permanent verfügbar; Einführungsveranstaltung auch im Hörsaal, nähere Informationen entnehmen Sie bitte zu Semesterbeginn der Instituts-Website. Semesterstunden: 2 Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I möchte Sie auf Basis des Lehrbuchs bei der Bewältigung des Stoffs der Vorlesung Öffentliches Recht I unterstützen. Insbesondere werden ausgewählte Übungsaufgaben besprochen. In der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I werden vier Tests angeboten, die Ihnen eine Einschätzung Ihrer fachlichen Fortschritte erlauben. Inhaltliche Voraussetzungen: Paralleler Besuch der Vorlesung Öffentliches Recht I wird empfohlen. Leistungsnachweis ( Schein ): Vier schriftliche Tests (je max. 50 Punkte) über den Stoff des Lehrbuchs. Für einen positiven Leistungsnachweis sind insgesamt wenigstens 101 Punkte (von max 200 Punkten) aus den vier Tests erforderlich. Literatur: Binder/Trauner, Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/Trauner [Hrsg.], Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen (Stand ); Binder/Trauner, Öffentliches Recht Studienbuch, 3. Auflage (2014); Anmeldezeitraum: Bruno Binder / N.N Übung Öffentliches Recht I Präsenz-Lehrveranstaltung und Cyber- Lehrveranstaltung (im Internet abrufbare Lehrveranstaltung, nähere Informationen finden Sie unter jku.at) Zeit: Präsenz-LVA: voraussichtlich Do, Uhr, Beginn: ; Cyber-LVA: Cyber-Streams sind permanent online verfügbar. Einführungsveranstaltung für Cyber- und Präsenz-LVA zu Semesterbeginn im Hörsaal genauer Termin wird auf der Website des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht ( bekanntgegeben. Semesterstunden: 2 Inhalt: Die Veranstaltung soll Ihnen aufbauend auf dem Stoff der Vorlesung Öffentliches Recht I die grundlegenden Techniken der Fall-Lösung vermitteln und Sie in die Lage versetzen, einen Antrag an eine Behörde sowie einen behördlichen Bescheid zu verfassen. Im Verlauf des Semesters werden Sie an den fachlichen Standard der Prüfungsarbeiten der schriftlichen Fachprüfung Öffentliches Recht I herangeführt. Darüber hinaus werden Sie mit der Benutzung von Rechtsdatenbanken (insbesondere RIS, EURLex usw) vertraut gemacht. Hierzu werden gesonderte Schulungstermine angeboten.

25 25 Inhaltliche und formelle Voraussetzungen: Der Stoff der Vorlesung Öffentliches Recht I sollte bekannt und die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I erfolgreich absolviert sein. Leistungsnachweis ( Schein ): In der Übung Öffentliches Recht I werden vier Klausuren angeboten; die besten drei der vier Klausurarbeiten bilden die Grundlage des Leistungsnachweises; bei Teilnahme an allen vier Klausuren ist das schlechteste Ergebnis somit ein Streichergebnis; bei Teilnahme an lediglich drei Klausuren werden alle drei Klausuren für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl herangezogen. Ein positiver Leistungsnachweis setzt wenigstens 76 Punkte aus drei (der vier) Klausurarbeiten (mit je maximal 50 Punkten) voraus. Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Hausarbeit erforderlich, deren Gegenstand Aufgaben sind, welche unter Anwendung juristischer Datenbanken (zb RIS-Datenbank) gelöst werden sollen. Die erste Klausur befasst sich mit der (Technik der) Falllösung, die weiteren Klausuren schwerpunktmäßig mit der Anfertigung eines Antrags oder Bescheids. Auch offene Fragen zum Stoff der Vorlesung Öffentliches Recht I und die Glossarbegriffe zur Falllösung und zu den Schriftsätzen sind Teil der Klausuren. Bei den Klausuren dürfen (nur) unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Literatur: Binder/Trauner, Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/Trauner, Falllösung Öffentliches Recht- Grundlagen, 2. Auflage (in Vorbereitung); Binder/Trauner, Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen 3. Auflage (2013); Anmeldezeitraum: Rechtsgeschichte Herbert Kalb Geschichte des Öffentlichen Rechts Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (VL) Freitags 08:30 11:45 Uhr Karin Neuwirth Andreas Hölzl Herbert Kalb Christopher Frank Elisabeth Greif Doris Wakolbinger Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (AG) Freitags 12:00 13:30 Uhr

26 26 Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb Geschichte des Öffentlichen Rechts / Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (VL) / Zeit: Freitags 08:30 11:45 Uhr Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich(!) aber über KUSSS möglich Inhalt: Zentrale Elemente der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte unter Einbeziehung der Sozial-, Wirtschafts-, Mentalitäts- und Frauenrechtsgeschichte. Schwerpunkt Neuzeit. Ziel: Vermittlung der wichtigsten Grundstrukturen der allgemeinen Rechtsgeschichte Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: keine Arbeitsaufwand: 0 4 Stunden Literatur: Floßmann/Kalb, Medienkoffer Rechtsgeschichte³ (2004) Mag.a Dr.in Karin Neuwirth Mag. Dr. Andreas Hölzl Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb Mag. Christopher Frank Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Elisabeth Greif Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Doris Wakolbinger Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (AG) (Block) Termin: siehe Übersicht Anmeldung: über KUSSS Ziel: Vertiefende Erarbeitung von Inhalten der Vorlesungen Geschichte des Öffentlichen Rechts und Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte. Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Arbeitsaufwand: 0 4 Stunden Prüfungsmodus: Referat und Präsentation Literatur: Basis- und Spezialliteratur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

27 27 Römisches Recht Markus Wimmer Römisches Sachenrecht und Grundzüge des Personen- und Erbrechts : Montag, 12:45 13:30, HS 10 Markus Wimmer Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle - AG Block September Petrinum (im Rahmen des MM-Studiums), Termine laut Aushang Albert Haunschmidt Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle - AG Block Jänner; Termine laut Aushang a.o.univ.-prof. Dr. Markus Wimmer Römisches Sachenrecht und Grundzüge des Personen- und Erbrechts Termin: Zeit: Donnerstag, 12:45 13:30 Ort: HS 10 Anmeldung: KUSSS Inhalt: Zentrale Teile des römischen Sachenrechts, Grundzüge des römischen Personen- und Erbrechts sowie die dazugehörigen Teile des Prozessrechts. Ziel: Vermittlung der Kenntnis des Personen-, Erb- und Sachenrechts in systematischer Darstellung sowie in Hinblick auf das Verständnis des österreichischen Zivilrechts. Arbeitsaufwand: 2 4 Stunden Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012); Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Hausmaninger- Selb, Römisches Privatrecht; Mayer- Maly, Römisches Privatrecht. a.univ.-prof. Dr. Markus Wimmer MMag. Dr. theol. Albert Haunschmidt Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle AG Repetitorium Termin: siehe Übersicht Anmeldung: KUSSS Inhalt: Fälle und Exegesen aus Römischem Privatrecht Ziel: fallorientierte Wissensvermittlung, Prüfungsvorbereitung Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse des römischen Privatrechts Arbeitsaufwand: 1-2 Stunden Prüfungsmodus: Mitarbeit, vorbehaltlich Prüfung Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Wimmer, Digestenexegese, 2. Aufl.

28 28 Legal English N.N. KO Fachsprache Englisch (138039) Termin: s. KUSSS, Anmeldung über KUSSS Wolfram Aigner Legal English Termin: s. KUSSS N.N. KO Fachsprache Englisch (138039) Termin: s. KUSSS Anmeldung über KUSSS Inhalt: Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem, Grundbegriffe des öffentlichen Rechts, Grundbegriffe des Vertragsrechts, Einführung in das internationale öffentliche Recht (Völkerund Europarecht), Überblick über die juristische Ausbildung in Studium und Beruf, juristische Berufsbilder, aktuelle Themen Ziel: Vermittlung von Grundkenntnissen der englischen Rechtssprache, Schriftliches und mündliches Arbeiten in der Fachsprache Formelle Voraussetzungen: Kenntnisse auf Maturaniveau in Englisch, Anwesenheitspflicht Inhaltliche Voraussetzungen: Grundkenntnisse des Privatrechts und des öffentlichen Rechts von Vorteil Prüfungsmodus: Klausur Literatur: wird fallweise bekanntgegeben; vor allem Übungszettel

29 29 Legal Gender Studies Silvia Ulrich / Elisabeth Greif Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht (KV) ( ) Beginn: , Mittwoch 12:45 15:15 Uhr Univ.Prof.in Dr.in Silvia Ulrich Ass.Prof.in Mag.a Dr.in Elisabeth Greif Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht (KV) Termin: siehe Übersicht Anmeldung: über KUSSS Ziel: Grundkenntnisse von der Schutzfunktion der Grundrechte und deren Bedeutung für die gesellschaftliche Vielfalt. Grundlegendes Verständnis von der Konstruktion von Geschlecht im Recht. Befähigung zur juristischen Einordnung von Diskriminierungssachverhalten. Inhalt: Entwicklung der Gleichheitsgarantien und deren Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter und anderer diskriminierungsgefährdeter Gruppen. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht inklusive Fallbearbeitung. Einführung in die theoretischen Grundlagen der Legal Gender Studies. Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: keine Prüfungsmodus: schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung Literatur: Greif/Schobesberger, Einführung in die Feministische Rechtswissenschaft2 (2007); Greif/Neuwirth/Ulrich, Legal Gender Studies. Rechtsquellen6 (2014)

30 30 Latein Mag.Dr. Andreas Hölzl Latein Mag.Dr. Andreas Hölzl Latein Termin: 2 x wöchentlich Inhalt: Elementargrammatik, Wortschatz, Übersetzung auf der Basis des Lehrplanes für Lehranstalten mit verkürztem Lateinunterricht Anmeldung: über KUSSS Ziel: Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung Latein an der JKU Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse der deutschen Grammatik Literatur: empfohlenes Grammatikbuch: Kautzky, Durchstarten in Latein - Grammatiktraining für alle Lernjahre; empfohlenes Wörterbuch: Stowasser. Für die Präsenz-LVA: Liber Latinus B I. Ein kursbegleitendes Grammatikskriptum ist im ÖH-Shop erhältlich. Darüber hinaus wird für Multimediastierende ein Online- Lateinkurs unter angeboten. Der Zugangsschlüssel zum Onlinekurs wird in der ersten LVA und in der Präsenzphase bekannt gegeben. Tipp: Die LVA endet ca. Ende November; es wird sowohl vor als auch nach den Weihnachtsferien ein Prüfungstermin angeboten. Genauere Informationen zum Prüfungsablauf sowie zu den während der Prüfung erlaubten Unterlagen sind am ausführlichen Informationsblatt auf der Homepage des Instituts für Kanonistik ( zu finden.

31 31 Prüfungstermine 1. Abschnitt Schriftliche Fachprüfungen Öffentliches Recht I Variante I Prof. in Pabel Prof. Janko Prof. in Leitl-St. Variante II Prof. Binder Prof. in Trauner 03.Okt 28.Nov 02.Feb Privatrecht I Prof.in Wagner Prof. Lukas Prof. Bydlinski 10.Okt 05.Dez 06.Feb Mündliche Fachprüfungen Römisches Recht Prof. Wimmer ab 6.10 ab ab Prof. Klingenberg ab 7.10 ab ab Prof. Apathy ab 6.10 ab ab Rechtsgeschichte Dr. in Greif ab 6.10 ab ab Dr. in Neuwirth ab 6.10 ab ab Prof. Kalb ab 6.10 ab ab Anmeldeschluss: 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin!

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012)

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