Veranstalter: Straße: Telefon: - PLZ und Ort: Telefax: - 3. Ausstellungsgüter: (Bei Informationsstand: Produktionsprogramm) Abmessungen: Gewicht:
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- Theodor Hoch
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1 Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland an der Airportshow 2009 / Dubai, UAE / Mai 2009 Veranstalter: IFWexpo Heidelberg GmbH Landfriedstr. 1 a Heidelberg In Zusammenarbeit mit: Durchführung/Ausstellungsleitung: IFWexpo Heidelberg GmbH Telefon: +49-(0) Fax: +49-(0) Projektleiter/in: Andreas Trumm Telefon: +49-(0) a.trumm@ifw-expo.com ANMELDUNG Anmeldeschluss: 25. Januar 2009 Wir melden uns als Aussteller zur oben angegebenen Beteiligung an. 1. Aussteller: Firmenname: Ansprechpartner/in: Straße: Telefon: - PLZ und Ort: Telefax: - Bundesland: 2. Benötigte Ausstellungsfläche und obligatorische Gebühren: alle Beträge in EURO a) Teilnahme bis zum einschließlich 4. Mal: qm Hallenfläche mit Standbau (12 bis 100 qm) qm Hallenfläche ohne Standbau (über 50 qm bis 100 qm) /qm /qm alle Beträge in EURO b) Teilnahme zum 5. Mal oder öfter: qm Hallenfläche mit Standbau (bis 100 qm) qm Hallenfläche ohne Standbau (über 50 qm bis 100 qm) /qm /qm Registrierungsgebühr EURO / Ausstellerfirma 3. Ausstellungsgüter: (Bei Informationsstand: Produktionsprogramm) Abmessungen: Gewicht: Wir haben die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen diese an. Wir verpflichten uns, nur Produkte auszustellen, die in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Die Anlagen zur Anmeldung haben wir ausgefüllt beigelegt. Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmenangaben an Dritte wird zugestimmt. Mit dieser Anmeldung ist eine Anzahlung von 20 % des Beteiligungspreises - entsprechend der gewünschten Fläche und der ggf. ausgewiesenen obligatorischen Gebühren fällig. Sie erfolgte am auf: Bank: Commerzbank AG, BLZ: , Kontonummer: Scheck liegt bei Firmenstempel Ort / Datum rechtsverbindliche Unterschrift Formular Anmelde-G Copyright AUMA e.v. Version 7-12/2005
2 Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland an der Airportshow 2009 / Dubai, UAE / Mai 2009 Veranstalter in Zusammenarbeit mit dem Durchführung und Ausstellungsleitung IFWexpo Heidelberg GmbH Landfriedstr. 1 a, Heidelberg Telefon: +49-(0) Telefax: +49-(0) Projektleiter/in: Andreas Trumm Telefon: +49-(0) a.trumm@ifw-expo.com Besondere Teilnahmebedingungen (als Ergänzung zu den Allgem. Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland) Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Die Bestätigung über die Häufigkeit der Teilnahme und die unterschriebene Anmeldung sowie die Zahlung nach Ziffer 6 sind Voraussetzungen für eine Zulassung. 1. Anmeldeschluss 25. Januar 2009 (s. Nr. 4.01, 4.02 und 4.03 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen) Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung grundsätzlich nur durchgeführt wird, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Firmen erreicht ist. 2. Mindeststandfläche Hallenfläche 12 qm mit Standbau Vergünstigte Fläche pro Unternehmen und Messeauftritt max. 100 qm. Über 100 qm Vollkostenberechnung von Standmiete und Standbau. Hallenfläche ohne Standbau: über 50 qm (gilt nur, wenn unter 3.1/3.2 Beteiligungspreise genannt sind) 3. Beteiligungspreise Die genannten Beteiligungspreise verstehen sich zuzüglich 0 % Mehrwertsteuer, soweit Steuerpflicht besteht. Die Beteiligungspreise decken nur einen Teil der Gesamtkosten der Leistungen gem. Ziffer 5. Die verbleibenden Kosten übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Kosten für Unteraussteller werden nicht übernommen. Formular BTB-G_d Copyright AUMA e.v. Version 7 12/2005
3 Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland - Seite Beteiligungspreise für Unternehmen, die bis einschließlich zum 4. Mal an dieser Beteiligung des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie teilnehmen: EURO EURO / qm in der Halle mit Standbau bis 100 qm / qm in der Halle ohne Standbau über 50 qm bis 100 qm 3.2. Beteiligungspreise für Unternehmen, die zum 5. Mal oder öfter an dieser Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit teilnehmen: EURO EURO / qm in der Halle mit Standbau bis 100 qm / qm in der Halle ohne Standbau über 50 qm bis 100 qm 4. Obligatorische Gebühren Obligatorische Einschreibe-, Akkreditierungs-, Registrierungsgebühren und sonstige Gebühren (z.b. Eintrag in den Messekatalog) des Veranstalters in Höhe von Euro / Ausstellerfirma, Person oder Standbaupersonal sind vom Aussteller zu zahlen. 5. Leistungen Mit der Zahlung des Beteiligungspreises nach Ziffer 3 sind folgende Leistungen abgegolten: 5.1 Firmenspezifische Leistungen Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen dem Aussteller nur für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung und dürfen in keiner Weise beschädigt werden. Beschädigte Bauteile werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder neu beschafft Hallenfläche mit Standbau Überlassung der Standfläche in der Halle Einheitliche Standbeschriftung Rück- und Trennwände Möblierung 1 Tisch, 4 Stühle, 1 Infocounter, 1 Papierkorb, 1 Garderobenleiste Einheitlicher Bodenbelag auf dem Stand Allgemeine Ausleuchtung des Standes Elektrik: Versorgungsspannung 220 V / 380 V 50Hz / - eine Steckdose (mit max. 2 kw belastbar; ohne Verteilung/Schalttafel) Anmerkung: Kosten für zusätzliche Stromzuleitungen zum Stand (Licht- und Kraftstrom) ab nächstgelegenem Verteiler gehen zu Lasten des Ausstellers und werden auf Basis der vom Aussteller angemeldeten kw in Rechnung gestellt. Der zusätzliche Licht- und Kraftstromverbrauch geht zu Lasten des Ausstellers Eintrag in das Verzeichnis bzw. - falls vorgesehen Aufnahme in den Internetauftritt der deutschen Beteiligung (für fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen) Hallenfläche ohne Standbau (Der eigene Standbau unterliegt den Baurichtlinien und muss genehmigt sein.) Überlassung der Standfläche in der Halle Einheitliche Standbeschriftung Eintrag in das Verzeichnis bzw. falls vorgesehen Aufnahme in den Internetauftritt der deutschen Beteiligung (für fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen) Formular BTB-G_d Copyright AUMA e.v. Version 7 12/2005
4 Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland - Seite Allgemeine Leistungen Technisch-organisatorische Betreuung der Aussteller während der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung durch die Durchführungsgesellschaft Einrichtung eines Informationsstandes mit Fotokopier-Service, Telefon und Telefax (Gebühren gehen zu Lasten der Aussteller) Einheitliche Rahmengestaltung der deutschen Beteiligung in Halle und/oder im Freigelände gemäß CI-Konzept Allgemeine Ausleuchtung des Gemeinschaftsstandes Tägliche Reinigung der Gangflächen innerhalb der deutschen Beteiligung in der Halle (Reinigung der Standfläche, der Exponate und der Exponatträger obliegt dem Aussteller) Bewachungs- und Ordnungsdienst der deutschen Beteiligung falls erforderlich (keine Standbewachung) Müllbeseitigung Begleitende Maßnahmen: Internetauftritt, Botschaftsempfang 5.3. Verzicht Ein Verzicht auf einzelne firmenspezifische oder allgemeine Leistungen begründet keinen Anspruch auf Minderung des Beteiligungspreises. Auf einheitliche Gestaltungselemente kann in keinem Fall verzichtet werden. 6. Zahlungsbedingungen 20 % des Beteiligungspreises - basierend auf der gewünschten Fläche nach Ziffer 3 sowie die obligatorischen Gebühren nach Ziffer 4 sind mit der schriftlichen Anmeldung unter Angabe der Veranstaltung auf das nachstehende Konto zu überweisen: Bank: Commerzbank AG, BLZ: , Kontonummer: Der Restbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung bei Zulassung fällig. Auf die Allgemeinen Teilnahmebedingungen wird hingewiesen. 7. Spediteure Aus organisatorischen Gründen und im Interesse der Aussteller wird in vielen Fällen die speditionelle Abwicklung innerhalb des von der deutschen Beteiligung belegten Geländes bis zu zwei verantwortlichen Spediteuren übertragen. Die ausstellenden Firmen werden hierüber rechtzeitig durch Rundschreiben unterrichtet. 8. Firmendaten Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. IFWexpo Heidelberg GmbH Heidelberg, Formular BTB-G_d Copyright AUMA e.v. Version 7 12/2005
5 Anlage zur Anmeldung (bitte mit der Anmeldung zurücksenden) Aussteller: Firma Geschäftsführer/in Straße PLZ / Ort Bundesland HRB-Nr. Amtsgericht Sachbearbeiter/in Bestätigung Anläßlich unserer Anmeldung zur/zum amtlichen Firmengemeinschaftsbeteiligung an der Airportshow 2009 / Dubai, UAE / Mai 2009 bestätigen wir hiermit, dass wir inklusive unserer beiliegenden Anmeldung nicht mehr als viermal an der amtlichen Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit teilgenommen haben* zum fünften Mal oder öfter an der amtlichen Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit teilnehmen.* * Bitte zutreffendes ankreuzen Uns ist bekannt, dass falsche Angaben den Ausschluss von weiteren Teilnahmen an offiziellen Beteiligungen zur Folge haben können. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Formular Erklärung Copyright AUMA e.v. Version 3-9/2001
6 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland 1. Veranstalter Veranstalter der Beteiligungen des Bundes an Messen, Ausstellungen sowie Eigenveranstaltungen im Ausland sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA) sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Für deutsche Unternehmen besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen von Firmengemeinschaftspräsentationen zu beteiligen. 2. Durchführung und Ausstellungsleitung Mit der technisch-organisatorischen Durchführung der Bundesbeteiligungen werden spezialisierte Firmen (Messedurchführungsgesellschaften = DFG) beauftragt, die im Rahmen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen und der Besonderen Teilnahmebedingungen im eigenen Namen handeln. 3. Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an Firmengemeinschaftspräsentationen sind Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern gemäß Nr Anmeldung und Zulassung 4.01 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei der DFG unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt Der Anmeldeschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus den beigefügten Besonderen Teilnahmebedingungen Der Eingang der Anmeldung wird von der DFG schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann die DFG nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung Reduzierungen der angemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird Der Anmelder wird zugelassen - sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und - nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Firmengemeinschaftsausstellung entspricht Firmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen der DFG und dem Aussteller geschlossen Der Aussteller erhält nach Genehmigung der Aufplanung einen Plan, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Istgröße des Standes ist die DFG nicht haftbar Die DFG kann dem Aussteller in zwingenden Gründen eine andere als die vorgesehene Ausstellungsfläche zuweisen, wenn, - dies bei nicht vollständiger Vermietung der von der DFG angebotenen Ausstellungsfläche zur Wahrung des Gesamtbildes erforderlich ist und - dem Aussteller eine nach Lage und Größe im Wesentlichen gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt wird. Sollte die DFG durch von ihr nicht zu vertretende Umstände wie behördliche Anordnung oder Anweisung der Messe- oder Ausstellungsleitung gezwungen sein, nach Übersendung der Aufplanung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden Nach Zulassung durch die DFG bleiben die Anmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungspreises rechtsverbindlich, auch wenn z. B. Einfuhrwünschen des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z.b. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den Aussteller oder seine Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen Stände werden dem Aussteller oder seinem Beauftragten nach Vereinbarung mit der DFG vor Beginn der Veranstaltung übergeben. Über Stände, die vom Aussteller oder seinem Beauftragten nicht vereinbarungsgemäß übernommen sind, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Ziffer 8 enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann Die DFG ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Folgen ergeben sich aus Unteraussteller 5.01 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DFG berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellerfirmen in seinen Stand aufzunehmen. Die DFG erteilt die Einwilligung erst, wenn die in Betracht kommenden Unterausstellerfirmen schriftlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt haben. Der Unteraussteller unterliegt denselben Pflichten wie der Hauptaussteller Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Verrichtungsgehilfen. Hauptaussteller und Unteraussteller haften der DFG als Gesamtschuldner. 6. Zahlungsbedingungen 6.01 Mit der Anmeldung zur Teilnahme ist eine Anzahlung auf den voraussichtlichen Beteiligungspreis fällig und zu überweisen, deren Höhe in den Besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt ist. Bei Nichtzulassung wird die Anzahlung zurückerstattet Nach Erhalt der Rechnung über die Beteiligungspreise ist der Gesamtbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung gem. dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Termin fällig Wird der Zahlungstermin trotz Abmahnung und Nachfristsetzung nicht eingehalten, ist die DFG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen. Sofern anderweitig über die Standfläche verfügt worden ist, - verfällt bis zur Zulassung die Anzahlung nach 6.01, höchstens Euro 250,- - hat nach Zulassung der Aussteller 40% des Beteiligungspreises, höchstens Euro 500,- zu zahlen. Kann die DFG die Standfläche nicht anderweitig vermieten, hat der Aussteller den gesamten Beteiligungspreis zu zahlen. Dem Aussteller wird das Recht eingeräumt, der DFG nachzuweisen, dass dieser kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 7. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Die Abtretung von Forderungen gegen die DFG ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine unbestrittene oder eine rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber der DFG vor. 8. Rücktritt / Nichtteilnahme 8.01 Die DFG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller die DFG unverzüglich zu unterrichten Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Anmelder möglich Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er - den gesamten Beteiligungspreis zu zahlen, sofern die Fläche von der DFG nicht anderweitig vermietet werden kann, - 40% des Beteiligungspreises höchstens jedoch Euro 500, zu zahlen, sofern die Fläche von der Durchführungsgesellschaft anderweitig vermietet werden kann, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist Der Rücktritt des Ausstellers (Nummer 8.02) bzw. der Verzicht auf die zugestellte Standfläche (Nummer 8.03) wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung bei der DFG wirksam. Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen Copyright AUMA e.v. Version 6 12/2005 Seite 1
7 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland 9. Standausrüstung, Gestaltung und Beschriftung Ausstattung und Einzelgestaltung der Stände, soweit sie in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Leistungen der Veranstalter der Beteiligung überschreiten, sind Angelegenheit eines jeden Ausstellers. Für die Art der Gestaltung sind jedoch die am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und die Baurichtlinien der DFG maßgebend. In zusätzlichen Beschriftungen ist zur Angabe des Herkunftslandes nur die Staats-bezeichnung Bundesrepublik Deutschland bzw. die entsprechende fremdsprachliche Fassung zulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Gestaltungsmaßnahmen vorher mit der DFG abzustimmen. Eine Stand-gestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien der DFG nicht entspricht, kann von der DFG auf Kosten des Ausstellers entfernt oder geändert werden. 10. Ausstellungsgüter, Direktverkauf und Standpersonal Es dürfen nur Waren ausgestellt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Ausländische Erzeugnisse, die als Ergänzung deutscher Produkte notwendig sind und zu diesen in einem angemessenen Größenund Wertverhältnis stehen, können nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung zugelassen werden. Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Feuergefährliche, stark riechende oder Ausstellungsgüter, deren Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der DFG ausgestellt werden. Güter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterliegen, sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen dürfen nicht ausgestellt werden. Bei der Ausstellung der Zivilversion von Gütern, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, sowie deren Modellen oder sonstigen Darstellungen dürfen keinerlei Hinweise auf eine militärische Verwendbarkeit erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eine Ausnahme vom Ausstellungsverbot erteilen. Entsprechende Anträge sind über die DFG an ihn zu richten. Sie müssen eine genaue Bezeichnung der vorgesehenen Ausstellungsgüter enthalten. Ein Direktverkauf (Einzelverkauf an Besucher) ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Aussteller ist verpflichtet, für eine fachkundige Standbetreuung während der gesamten Veranstaltungsdauer zu sorgen Werden nicht nach zugelassene Waren ausgestellt, kann die DFG im Namen des Veranstalters die sofortige Entfernung dieser Waren auf Kosten des Ausstellers verlangen. Entspricht ein Aussteller dem schriftlich erklärten Verlangen nach Entfernung der Waren nicht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO fällig Die Verfolgung gewerblicher Schutzrechte (u.a. Marken-, Musterund Patentrechte) liegt im Verantwortungsbereich des Ausstellers. Die Veranstalter haften insbesondere nicht für Schäden bei Ausstellern, die durch Verletzung derartiger Schutzrechte von anderen Ausstellern eingetreten sind. Bei Fragen der Beweissicherung ist die DFG im Rahmen der vor Ort gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten behilflich, insbesondere durch Kontaktaufnahme zur Messeleitung, Inaugenscheinnahme oder technische Bildaufzeichnung (ggf. Fotos) des in Frage stehenden Exponats. 11. Transport, Aufstellung und Demontage der Ausstellungsgüter und Standausstattungen Der Transport der Ausstellungsgüter bis zum Ausstellungsstand und zurück, die Lagerung des Leergutes, die Benutzung von Hebe- und Förderanlagen, der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen der Ausstellungsgüter und deren Demontage, die Wiederverpackung und sonstige damit zusammenhängende Tätigkeit sind ausschließlich Angelegenheit des Ausstellers. Irgendeine Haftung der DFG hierfür ist ausgeschlossen. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes der amtlichen deutschen Beteiligung können die Veranstalter auch nach Festlegung der Besonderen Teilnahmebedingungen einen Platzspediteur verbindlich vorschreiben. 12. Zollgarantieerklärung Für den Fall, dass von einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland für die Einfuhr von Ausstellungsgütern anstelle einer erforderlichen Sicherungsleistung eine Re-Export-Garantieerklärung für ausgeführtes Ausstellungsgut der Aussteller abgegeben wird, haftet der Aussteller unmittelbar dem Bund gegenüber, wenn Ausstellungsgüter nach Schluss der Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig ausgeführt werden. 13. Versicherung und Haftpflicht Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG übernehmen keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast hierfür obliegt dem Aussteller Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften in keinem Falle für die Beschädigung der Exponate und deren Entwendung, auch dann nicht, wenn im Einzelfall die Dekoration von der DFG übernommen wurde. Der Aussteller stellt die Veranstalter der Beteiligung und die DFG darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingung ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regressansprüchen Dritter frei. 14. Rundschreiben Die Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten. 15. Vorbehalt Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und des Gastgeberlandes, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen oder zusätzliche Beschränkungen verursachen, haben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben Die Veranstalter der Beteiligung sind berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Höhere Gewalt, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hieraus entstehenden Schäden. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für den Aussteller kein Interesse und verzichtet er deswegen auf die Belegung der ihm zugeteilten Standfläche, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. Für die Verpflichtungen des Ausstellers gilt in diesem Falle Nr zweiter Spiegelstrich. Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Beteiligung des betreffenden Bundesministeriums an der Veranstaltung haften weder die Veranstalter der Beteiligung noch die DFG für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter der Beteiligung ist der Aussteller verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung ent-standenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsorganisationen und der DFG von den Veranstaltern der Beteiligung festgesetzt. 16. Schlussbestimmungen Hinsichtlich des mit dem Beteiligungspreis abgegoltenen Leistungsumfanges wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen verwiesen Hat der Aussteller der DFG Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der Besonderen Teilnahmebedingungen erteilt, so werden ihm die dafür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand ist der Sitz der DFG. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der DFG, sofern nicht mit vorheriger Zustimmung der Veranstalter der Beteiligung eine andere Vereinbarung getroffen wird Der Vertrag und dessen Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben Alle Ansprüche der Aussteller gegen die DFG verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen Copyright AUMA e.v. Version 6 12/2005 Seite 2
8 show MAY 2009 DUBAI are your airport solutions clearly visible to the marketplace? show MAY 2009 DUBAI airport show MAY 2009 DUBAI exhibit at airport show and claim your share of the fastest growing market in the world! airport show MAY 2009 AIRPORT EXPO DUBAI Organised by Organised by Under the patronage of HH Sheikh Ahmed bin Saeed Al Maktoum President, Department of Civil Aviation Dubai Chairman, Dubai Airports Supported by w w w. t h e a i r p o r t s h o w. c o m
9 Event profile Airport Show was launched in 2001 and the combined exhibition and conference has grown consistently to become one of the largest airport construction, operations, technology and services events in the world. The 2008 event showcased 515 suppliers from 41 countries. Strictly business-to-business, it brought together more than 5,000 industry professionals from 81 countries, occupying over 17,000 m 2 of exhibition space. Airport Show is held under the patronage of His Highness Sheikh Ahmed bin Saeed Al Maktoum, President of the Department of Civil Aviation Dubai and Chairman of Dubai Airports and it continues to receive international support from the leading industry associations and local government bodies associated with this developing sector. Airport Show 2009 will be the first edition presented by Reed Exhibitions, the world s leading event organiser. It will be managed locally from Reed s UAE office which now organises a total of 15 events across the country. It will draw on Reed s global network of offices and promoters which extends to 65 countries. Airport Show is now a part of Reed s industry leading Aerospace & Aviation portfolio which includes such events as Asian Aerospace, Aircraft Interiors, Aerospace Testing and Helitech. This will result in Reed applying its industry expertise and market knowledge to Airport Show to create a world class trade event, delivering more value to all participants. Airport Show 2008 Exhibitors by sector Airport Supply 19% Airport Build 18% Airport Operations 17% Airport Technology 16% Ground Support 13% Airport Security 9% Air Traffic Control 5% Other 3% Visitor profile Senior Executives 28% General Management 16% Sales & Marketing 11% Technical / Engineering 10% Consultants 8% VIPs (Government officials & high profile industry figures) 9% Press 3% Others 6% Not known 10% f o r m o r e i n f o r m a t i o n v i s i t
10 Key reasons to exhibit at Airport Show Win new business With 39 airports being constructed or modernised across the Middle East, Africa and India, this is the busiest region in the world offering new business opportunities to suppliers for all stages of airport developments and operations. If you are planning to explore or enter this market, Airport Show will help you reach a large proportion of the market - the key buyers and specifiers in a short space of time. Develop relationships The importance of face-to-face contacts in developing relationships cannot be overemphasized, especially in this region. Developing new relationships takes time but exhibiting at Airport Show will give you access to more industry professionals at one time than any other event in the region, which makes it a highly cost-effective way to reach this important audience Retain your existing customers Meeting and reinforcing your relationship with your existing customers is an essential part of retaining and developing business. A focused business environment and numerous networking events will give you ample opportunities to consolidate and develop existing business relationships. Do not let your competitors take away your business. Increase your brand awareness Participating in the show will raise your profile, create increased awareness of your company and generate interest in your products/services. Exhibitors will have the opportunity to sponsor show activities or to take part in the seminar programme and educate potential customers on new and current developments. Work with the experts Reed Exhibitions is a totally independent professional event organiser with no national affiliations. We are committed to delivering business contacts that create value for each and every customer. You can be assured of a balanced approach to VIP and pre-arranged hosted buyer visits, where every exhibitor has an equal opportunity to meet preferred contacts and/or attend important networking meetings. Whether you are looking to raise your company profile, change market perceptions or generate sales leads, you can achieve more in three days at Airport Show than you might otherwise achieve in months. w w w. t h e a i r p o r t s h o w. c o m
11 Your success is our business Airport Show 2009 offers you access to key airport developments underway across the region worth US$68billion! Exhibiting at Airport Show 2009 will bring you face-to-face with the buyers, specifiers and decision-makers from the Middle East, Africa and India. The Airport Show marketing campaign will target industry professionals across the region and deliver these visitors to you in Dubai, offering you unrivalled opportunities to grow your existing business and to generate new business for your company. Exhibitor support Exhibiting at Airport Show 2009 gives you more than just a stand. All exhibitors will benefit from the following: Extensive marketing and PR campaign comprising targeted direct mail, inserts, s and advertisements in leading industry publications and online, delivering unprecedented level of exposure for the event and its exhibitors Free entry in the official Exhibition Catalogue Individual listing with company information on event website Online PR & Marketing Guide Free tickets to send to your customers and contacts Free entry in the Preview magazine sent to all visitors registered before the event Exclusive opportunity to host a seminar on the exhibition floor (subject to availability) Expertise and advice from a dedicated and committed team Stand options You can choose your location and build your stand to your specific requirements, or you can opt for a shell scheme and we will build your stand and help you with other arrangements. To book your space, please contact your local office (contact details listed on the back page). Sponsorship opportunities Whatever your event objectives are, sponsorship is an integral part in achieving these objectives. There are many ways in which you can grab visitor attention before, during and after the show. You can choose from one of the opportunities we have devised or work with us to develop a package tailor-made to your company requirements and your budget. Sponsorship opportunities are offered on a firstcome-first-served basis, so do not hesitate contact ana.mandaric@reedexpo.ae or your local Reed ISG representative. Event features that will add value to both exhibitor and visitor experience World-class Conference with key industry speakers covering the latest topics Hosted Buyer Programme which hosts selected regional Civil Aviation Authorities to meet with exhibitors on the show floor Airport Project Presentations with exclusive updates on the region s most ambitious expansions from the authorities themselves Seminar Programme featuring exhibitor presentations (e.g. case studies, new product launches, technical briefings) w w w. t h e a i r p o r t s h o w. c o m
12 Who should exhibit? Suppliers of equipment and services covering all areas of airport development and operations: Airport Revenue Management from flight charges to shopping facilities With the continued investment in the region of over US$68billion, the Airport Show s importance has never been greater. It is the only platform in the region where aviation professionals can see, touch and experience the most advanced airport technologies, products and services available. HH Sheikh Ahmed bin Saeed Al Maktoum President, Dubai Civil Aviation Authority Chairman, Dubai Airports Design & Build planning, design, architecture, construction, building materials Operations maintenance, management & related services, aircraft services Technology information technology & software, lighting, passenger information, technical installations and systems Security access and perimeter control, CCTV, surveillance systems, x-ray & detection systems, security training & consultancy Excellent networking opportunities. We will be back. Regina Schnathmann, Senior Global Communication Manager, Siemens Supply baggage and passenger handling, terminal interiors Air Traffic Management ATC towers, mobile control towers, communications, data processing systems, consoles, enclosures, landing systems & navigational aids Training and Recruitment for all aspects of airport operation (air traffic control, security, etc) Ground Support Equipment aircraft handling, baggage carts (pallets, cargo loader, ULD), passenger stairs and lifts, utility vehicles & catering equipment The 2008 Dubai Airport Show was not just a success for the UK s airport industry but also for the industry at large. With events such as the Future Airports Conference, we have demonstrated our industry s commitment to tackling the challenges of climate change and outlined the influence future airports will have on regional economic development. David Scotter, Director, British Aviation Group Who will visit Key personnel from 80 countries around the world working for: Civil Aviation Authorities Airport Authorities Airport Project Teams Airlines Architectural Practices Consultancies Contractor Companies Leading Commercial Houses w w w. t h e a i r p o r t s h o w. c o m
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