FundLogic Alternatives plc. Verkaufs- und Vertriebsstelle Morgan Stanley & Co International plc. Zusatzerklärung vom 18. Februar 2014.

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1 FundLogic Alternatives plc Verkaufs- und Vertriebsstelle Morgan Stanley & Co International plc Zusatzerklärung vom 18. Februar 2014 für MS Ascend UCITS Fund Diese Zusatzerklärung enthält spezifische Informationen zum MS Ascend OGAW-Fonds (der Teilfonds ), einem Teilfonds von FundLogic Alternatives plc (der Fonds ), ein Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds, der von der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde. Der Teilfonds wird von Ascend Capital, LLC verwaltet ( Ascend oder der Anlageverwalter ). Diese Zusatzerklärung ist Bestandteil des Fondsprospekts vom 18. Februar 2014 (der Prospekt ) und sollte in Verbindung mit diesem gelesen werden. Der Teilfonds engagiert sich wirtschaftlich hauptsächlich bei Finanzderivativen, kann jedoch, wie in diesem Dokument beschrieben, auch andere Anlagen tätigen. Eine Anlage im Teilfonds darf keinen substantiellen Anteil eines Anlageportfolios bilden und ist eventuell nicht für alle Anleger geeignet. Die Verwaltungsräte des Fonds, deren Namen im Prospekt unter Verwaltungsräte des Fonds angegeben sind, übernehmen die Verantwortung für die in dieser Zusatzerklärung enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen dieser Verwaltungsräte (die sich in angemessenem Umfang davon überzeugt haben) entsprechen die in diesem Dokument enthaltenen Informationen den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Aussage dieser Informationen beeinträchtigen könnte. Die im Prospekt definierten Begriffe und Ausdrücke haben, sofern aus dem Zusammenhang keine andere Bedeutung hervorgeht, die gleiche Bedeutung, auch wenn sie in dieser Zusatzerklärung verwendet werden. Wenn die im Prospekt enthaltenen Informationen im Widerspruch zu denen in dieser Zusatzerklärung stehen, haben die Angaben in der Zusatzerklärung Vorrang

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ANLAGEZIELE UND ANLAGESTRATEGIEN TOTAL RETURN SWAPS ZUGELASSENE GEGENPARTEI UND ABSICHERUNGSSTRATEGIE ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN DES REFERENZPORTFOLIOS INFORMATIONEN ZU FINANZDERIVATEN ANLAGEVERWALTER RISIKOMANAGER KREDITAUFNAHME UND HEBELWIRKUNG RISIKOFAKTOREN DIVIDENDENPOLITIK WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN ERWERB UND VERKAUF VON ANTEILEN GEBÜHREN UND KOSTEN ZEICHNUNG VON ANTEILEN VERKAUF VON ANTEILEN UMTAUSCH VON ANTEILEN GRÜNDUNGSGEBÜHREN UND -AUSLAGEN SONSTIGE GEBÜHREN UND AUSLAGEN SONSTIGE INFORMATIONEN

3 1. ANLAGEZIELE UND ANLAGESTRATEGIEN 1.1. Anlageziel Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, für die Anteilinhaber eine Rendite in Verbindung mit der Performance eines Referenzportfolios (das Referenzportfolio ) zu erwirtschaften, das im Folgenden unter Beschreibung des Referenzportfolios genauer beschrieben ist, zu erwirtschaften Anlagestrategie Der Teilfonds unterhält durch einen Total Return Swap (der Portfolio Total Return Swap ) ein Engagement in der wirtschaftlichen Performance des Referenzportfolios, das hauptsächlich aus Longund Shortpositionen auf Aktien an den in Anhang II des Prospekts aufgeführten US-Märkten besteht und im Folgenden unter Beschreibung des Referenzportfolios genauer beschrieben wird. Der Portfolio Total Return Swap ermöglicht ein wirtschaftliches Engagement des Teilfonds im Referenzportfolio. Im Gegenzug zahlt der Teilfonds einen variablen Zinssatz. Die Performance des Teilfonds wird hauptsächlich durch die Performance des Referenzportfolios bestimmt. Der Teilfonds erwartet den Erwerb von Sicherheitsleistung (siehe Definition unten) und überträgt das wirtschaftliche Interesse an diesen im Rahmen eines Total Return Swaps (der Swap mit Sicherheitsleistung ) auf die zugelassene Gegenpartei und diese zahlt im Gegenzug einen variablen Zins an den Teilfonds aus. Dieser variable Zins wird wiederum im Rahmen des oben erwähnten Portfolio Total Return Swap an den zugelassenen Kontrahenten ausgezahlt Beschreibung des Referenzportfolios Das Referenzportfolio ist ein ideelles Portfolio, das repräsentativ für ein dynamisch verwaltetes Anlageportfolio ist und hauptsächlich aus Long- und Shortpositionen auf Aktien besteht, die vom Anlageverwalter mittels der oben genannten Strategie gebildet werden. Diese zielt darauf ab, risikobereinigt hervorragende Renditen auf einer großen Bandbreite von Märkten zu erreichen (die Ascend-Anlagestrategie ). Das Referenzportfolio kann auch aus anderen Instrumenten bestehen, wie z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Organismen für gemeinsame Anlagen und Finanzderivaten ( FDI ), die im Folgenden unter Dem Referenzportfolio zugrunde liegende Instrumente genauer beschrieben werden. Ascend-Anlagestrategie Die Ascend-Anlagestrategie ist rechtlich geschütztes Eigentum des Anlageverwalters. Die Strategie ist eine Variante des Jones-Modells und zielt darauf ab, auf einer großen Bandbreite von Märkten Kapitalzuwächse zu erzielen. Beim Jones-Modell handelt es sich um eine Anlagestrategie, bei der das Portfolio aus Long- und Shortpositionen auf Wertpapiere besteht und bei dem versucht wird, das Portfolio gegen Marktschwankungen abzusichern. Die Ascend-Anlagestrategie konzentriert sich eher auf absolute Renditen als auf Renditen mit einer Korrelation zum allgemeinen Aktienmarkt. Der Anlageverwalter investiert in Unternehmen, die er mit Hilfe eines strikten Prozesses ermittelt, der unter anderem eine Bottom-up-Fundamentalanalyse beinhaltet. Der Schwerpunkt der Ascend-Anlagestrategie liegt hauptsächlich auf individuellen Aktienpapieren auf den US-Märkten, die in Anhang II des Prospekts aufgeführt werden. Ascend-Anlageprozess Das Nettomarktengagement des Referenzportfolios kann je nach Einschätzung der sich ändernden Wirtschaftslage und Marktbedingungen durch den Anlageverwalter sowie durch Anlagechancen bei bestimmten Long- und Shortpositionen erheblich variieren. Dementsprechend ist das Referenzportfolio weder eindeutig auf Longpositionen noch auf Shortpositionen ausgerichtet. Portfolioanlagen in Longpositionen Für die Longpositionen des Referenzportfolios ermittelt der Anlageverwalter mit Hilfe einer Bottom-up - Fundamentalanalyse Unternehmen, die zumindest einige der folgenden Eigenschaften aufweisen: Verbesserndes Wachstum von Erlösen und Erträgen Starker Cashflow und/oder Zugang zu Kapital

4 Wettbewerbsvorteile und/oder führende Position in der Branche Erhebliche Eintrittsbarrieren in Bezug auf das bestehende Geschäft des Unternehmens Neue, innovative oder revolutionäre Produkte Bewährtes, leistungsstarkes Managementteam Kurz- oder mittelfristige Katalysatoren, die den Aktienkurs in die Höhe treiben Noch unentdeckte Werte / versteckte Vermögenswerte in der Bilanz des Unternehmens Das Unternehmen ist in unbeliebten Branchen aktiv, was zu einer niedrigen Bewertung führt Günstiges Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit für Erfolg Von den Wall Street-Analysten noch weitgehend unbeachtet Portfolioanlagen in Shortpositionen Für die Shortpositionen des Referenzportfolios ermittelt der Anlageverwalter mit Hilfe einer Bottom-up - Fundamentalanalyse Unternehmen, die zumindest einige der folgenden Eigenschaften aufweisen: Sich verschlechternde Finanzperformance oder -lage Unregelmäßigkeiten in der Bilanz oder fragwürdige Verfahren der Rechnungslegung Sinkende Erträge Verschiebungen im Produktlebenszyklus Verwässerung der Aktien Schwaches oder ungeeignetes Management Mangelhaftes Geschäftsmodell Falsche Angaben oder unrealistische Vorhersagen durch das Management Verschärfter Wettbewerb und/oder schwacher Marktanteil Ein eindeutiger Katalysator, der den Aktienkurs erwartungsgemäß beträchtlich sinken lässt Shortpositionen werden in der Regel nicht allein aufgrund einer Überbewertung ausgewählt. Nach Ansicht des Anlageverwalter bieten Unternehmen, die künftige Trends ermitteln und nutzen, bei vielen verschiedenen Marktbedingungen attraktive Chancen und können Phasen mit schnellen und erheblichem Wachstum durchlaufen. Solche Perioden sind häufig auf bestimmte Katalysatoren zurückzuführen, wie z. B. innovative oder rechtlich geschützte Produkte und Dienstleistungen, eine Verschiebung des Wettbewerbsumfelds, Änderungen im Management oder eine Umschichtung von Vermögenswerten des Unternehmens. Bei der Suche nach solchen Unternehmen greift der Anlageverwalter auf eine Vielzahl von Quellen zurück. Als Quelle dient zunächst ein umfangreiches Netzwerk von nationalen und regionalen Brokern, Analysten und Investmentbankern, die in engem Kontakt zu den Führungskräften der Unternehmen sowie lokalen Unternehmern stehen. Darüber hinaus werden neben der entsprechenden Software (um Unternehmen mit positiven oder negativen Ertragsankündigungen, erheblichen Veränderungen der Aktienkurse und bestimmte Finanzkriterien zu ermitteln) auch Branchenpublikationen, Finanzpresse, Kontakte auf Käuferseite und das Internet durchforstet. Nach dem Entstehen einer Idee führt der Anlageverwalter eine umfassende Untersuchung und Analyse durch. Dieser Prozess kann auch Gespräche mit dem Management, den Kunden, Lieferanten und Konkurrenten, Branchenexperten und anderen Personen beinhalten. Der Anlageverwalter ist davon überzeugt, dass ihm seine Strategie zur Gewinnung von Anlageideen sowie seine umfangreiche Erfahrung in der Investmentbranche einen strategischen Vorteil bei der Gewinnung erfolgsbestimmender Informationen, der Analyse von Jahresabschlüssen, der Vorhersage der zukünftigen operativen Performance und der Bewertung der Marktbedingungen verschafft, aufgrund dessen er intelligente und effektive Anlageentscheidungen treffen kann. Nachdem Wertpapiere mit Hilfe mehrerer Analysemethoden sowie einer Beurteilung durch den Anlageverwalter gefiltert und sorgfältig ausgewählt wurden, beobachtet der Anlageverwalter weiterhin die Auswirkung der Branchendiversifizierung sowie die potentiellen Folgen von allgemeinen makroökonomischen Faktoren auf die Performance des Referenzportfolios. Die Risiken und/oder Erträge jeder Branchengruppe und jedes Wirtschaftssektors werden analysiert, um verborgene Risiken oder ein begrenztes Renditepotential innerhalb des Referenzportfolios zu verhindern. Der Prozentsatz

5 der Longpositionen im Vergleich zu den Shortpositionen kann je nach den sich bietenden Chancen schwanken. Das Referenzportfolio ist so konzipiert, dass es flexibel ist und ein günstiges Risiko- /Ertragsprofil aufweist, das eine überragende, langfristige Anlageperformance erwarten lässt und gleichzeitig gegen unvorhersehbare Ereignisse und potentielle Risiken abgesichert ist. Der Anlageverwalter wird Long- oder Shortpositionen in der Regel auflösen, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen: Das Wertpapier erreicht den Zielkurs oder den Stop-Loss-Kurs Die Einschätzung durch den Anlageverwalter erweist sich als korrekt Die Einschätzung durch den Anlageverwalter wird aufgrund der eintretenden Ereignisse nicht bestätigt Die Fundamentaldaten verschlechtern (bei Longpositionen) bzw. verbessern sich (bei Shortpositionen), sodass sich das Risiko-/Ertragsprofil ändert Dem Referenzportfolio zugrunde liegende Instrumente Obwohl sich die Ascend-Anlagestrategie auf börsengehandelte Aktien und damit verbundene Wertpapiere konzentriert, kann sie eine sehr breitgefächerte Palette von Instrumenten berücksichtigen. Das Referenzportfolio strebt maximale Kapitalzuwächse an, indem es vorwiegend in börsengehandelte Aktien und damit verbundene Wertpapiere investiert. Dazu gehören Stammaktien, Vorzugsaktien, wandelbare Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere (sowohl Unternehmens- als auch Staatsanleihen), börsengehandelte Fonds ( ETFs ), börslich und außerbörslich gehandelte Optionen und Optionsscheine. Das Referenzportfolio wird vorwiegend in Aktienpapieren von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 500 Mio. USD investiert. Darüber hinaus kann es jedoch auch ungeachtet der Marktkapitalisierung des Emittenten Anlagen in bestimmten anderen Unternehmen tätigen. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Unternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung und so auch Aktien im Mid-Cap- und Small-Cap-Bereich. Zu den wandelbaren Wertpapieren gehören Vorzugsaktien, wandelbare Schuldverschreibungen (einschließlich Wandelanleihen) und sonstige Wertpapiere, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zu einem festgelegten Preis oder anhand einer gegebenen Formel in eine bestimmte Anzahl von Stammaktien des gleichen oder eines anderen Emittenten umgewandelt oder getauscht werden können. Die festverzinslichen Wertpapiere, in die das Referenzportfolio investiert, können mit jedem Rating eingestuft (auch unter Investment Grade ) bzw. noch gar nicht gerated sowie Unternehmens- oder Staatsanleihen mit festem oder variablem Zinssatz sein. Festverzinsliche Wertpapiere werden mit einer Bonität unter Investment Grade eingestuft, wenn sie von Standard & Poor's ein BB+ oder weniger oder ein entsprechendes Rating durch eine der anderen wichtigen Rating-Agenturen erhalten. Auch wenn sie noch kein Rating erhalten haben, werden sie vom Anlageverwalter mit einer Bonität unter Investment Grade eingestuft. Das Referenzportfolio wird nicht mehr als 30 % seines Nettoinventarwerts in Anleihen mit unterhalb einer Bonität von Investment Grade investieren. Es werden nicht mehr als 30 % des Nettoinventarwerts des Referenzportfolios entweder in OGAWoder qualifizierte Nicht-OGAW-Organismen für gemeinsame Anlagen (einschließlich geregelter ETFs, Investmentgesellschaften, beschränkter Gesellschaften und Unit Trusts) investiert, die ein Engagement in Aktien und Schuldverschreibungen aufweisen, die an der Börse notiert sein können und die mit dem Anlageziel des Teilfonds konform sind. Börsennotierte Fonds können vom Referenzportfolio zu Absicherungszwecken eingesetzt werden oder um maximalen Kapitalzuwachs zu erzielen. In der Regel hält ein börsengehandelter Fonds ein Portfolio von Stammaktien, mit dem die Performance eines bestimmten Indexes oder eines Aktienkorbs von Unternehmen innerhalb eines bestimmten Industriesektors oder einer bestimmten Gruppe nachgebildet werden soll. Index-Futures auf breit gefächerte Indizes können verwendet werden, um den Aktienanteil des Referenzportfolios gegenüber Bewegungen auf dem allgemeinen Aktienmarkt abzusichern. Darüber hinaus können bis zu 10 % des Nettovermögens des Referenzportfolios aus nicht-börsennotierten, übertragbaren Wertpapieren bestehen. Ein solcher Organismus für gemeinsame Anlagen berechnet keine jährlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von mehr als 5 % des jeweiligen Nettoinventarwerts dieser zugrunde liegenden Fonds und ist im Europäischen Wirtschaftsraum, Jersey, Guernsey, der Insel Man oder den USA ansässig

6 Engagements in diesen Wertpapieren schafft die Ascend-Anlagestrategie nicht nur durch direkte Anlage in Aktienpapieren, sondern auch durch den Einsatz von Finanzderivaten auf solche Wertpapiere, und zwar zu Anlagezwecken oder für effizientes Portfolio-Management. Beispiel: (i) zu spekulativen Zwecken, um das Engagement in bestimmten Richtungen zu erhöhen oder um bestimmte Risiken, vorwiegend allgemeine Marktrisiken, zu begrenzen kann das Referenzportfolio in eine Vielzahl von Optionen investieren, entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Optionen oder Wertpapierpositionen, einschließlich Optionen auf bestimmte Wertpapiere, sowie Optionen auf Marktindizes oder Marktkörbe, Optionen auf Währungen oder andere Instrumente;(ii) Aktienswaps und Differenzkontrakte einsetzen, um Zugang zu bestimmten Emittenten und Rechtsgebieten zu erhalten oder für andere Anlagezwecke; (iii) Index-Futures auf breitgefächerte Indizes verwenden, um die Aktienpositionen des Referenzportfolios gegen Schwankungen auf dem allgemeinen Aktienmarkt abzusichern oder für andere Anlagezwecke; und (iv) Optionen auf Devisen erwerben, um sich gegen das zugrunde liegende Währungsrisiko abzusichern oder für andere Anlagezwecke. Wenn die Chancen begrenzt sind oder solche Anlagen vom Anlageverwalter unter den vorliegenden Umständen als geeignet angesehen werden, kann das Referenzportfolio seine Vermögenswerte gelegentlich ganz oder teilweise in Liquidität oder Liquiditätsäquivalenten halten (einschließlich unter anderem kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren wie Commercial Papers (d. h. kurzfristige Commercial Papers mit Investment Grade -Bonität, die von Kreditinstituten emittiert werden) und Geldmarktobligationen wie kurz- und mittelfristigen Schatzanleihen und Schatzwechsel (mit festem und variablem Zinssatz), Einlagenzertifikate und Bankakzepte). Die Finanzderivate, in die das Referenzportfolio investiert, können börsengehandelt oder außerbörslich gehandelt sein. Dies ist eine Zusammenfassung des Referenzportfolios. Es kann keine Garantie gegeben werden, dass das Anlageziel des Referenzportfolios erreicht wird. Zur Umsetzung des Anlageziels oder zu Absicherungszwecken können diese Anlagetechniken und Instrumente im Rahmen der Strategie ganz oder nur teilweise eingesetzt werden Allgemeines Der Teilfonds hält zwar ein Engagement ohne Hebelwirkung im Referenzportfolio (d. h. das Engagement des Teilfonds im Referenzportfolio beträgt nicht mehr als 100 % des Nettoinventarwerts), jedoch sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass das Referenzportfolio selbst zeitweilig einer Hebelwirkung ausgesetzt ist. Hebelwirkungen werden vom Anlageverwalter jedoch nicht als wesentlicher Bestandteil der Ascend-Anlagestrategie gesehen. Das Verhältnis zwischen den Anlagen in Long- und Shortpositionen (bei denen es sich hauptsächlich um Aktienpapiere handelt) kann im Laufe der Zeit schwanken. Unter normalen Marktbedingungen beläuft sich das Bruttoengagement des Teilfonds langfristig gesehen auf durchschnittlich 150 % bis 180 % und wird zu keiner Zeit 300 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds überschreiten. In einem von Volatilität geprägten Marktumfeld kann der Anlageverwalter das Bruttoengagement des Teilfonds jedoch drastisch verringern. Das globale Engagement des Teilfonds (das ggf. auch die Hebelwirkung des Referenzportfolios beinhaltet) wird in Übereinstimmung mit einem ausgereiften Risikomanagementprozess bestimmt. Gemäß den Vorschriften zielt der Risikomanagementprozess des Teilfonds darauf ab, dass der relative Value-at-Risk-Wert ( VaR ) des Teilfonds zu keiner Zeit das Doppelte des VaR eines äquivalenten Benchmark-Portfolios ohne Hebelwirkung übersteigt (ausgehend von einem Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltezeit von einem Monat und einem vergangenen Beobachtungszeitraum von einem Jahr). Als dieses Benchmark-Portfolio dient zunächst der S&P 500 Index (der Benchmark-Index ). Der Anlageverwalter kann den Benchmark-Index jederzeit durch einen anderen Referenzindex ersetzen, der nach Ansicht des Anlageverwalters und in dessen alleinigem Ermessen allgemein repräsentativ für den US-Aktienmarkt ist. Die Anteilinhaber werden nicht im Voraus über etwaige Änderungen des Benchmark Index informiert. Die Anteilinhaber werden jedoch nach der Änderung in den regelmäßigen Berichten zum Teilfonds davon in Kenntnis gesetzt. Solange Vermögenswerte des Teilfonds nicht neu investiert oder als Sicherheit für die im Teilfonds verwendeten Finanzderivate, die dem Anlageziel nach Ansicht des Fondsmanagers dienlich sind, eingesetzt werden, kann der Fonds sie gelegentlich ganz oder teilweise als Liquidität oder in Liquiditätsäquivalenten halten (unter anderem kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere wie Commercial Papers (d. h. kurzfristige Commercial Papers mit Investment Grade -Bonität, die von Kreditinstituten

7 emittiert werden) und Geldmarktobligationen wie kurz- und mittelfristigen Schatzanleihen und Schatzwechsel (mit festem und variablem Zinssatz), Einlagenzertifikate und Bankakzepte). Der Teilfonds kann zum Zweck des effizienten Portfolio-Managements unter Einhaltung der von der Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen Repurchase-, Reverse-Purchase- und/oder Aktienleihegeschäfte tätigen. Der Teilfonds kann keine voll besicherten Swaps einsetzen. Der Teilfonds und das Referenzportfolio werden ausschließlich solche Derivate einsetzen, die im Risikomanagementprozess für den Teilfonds aufgeführt sind und von der Zentralbank freigegeben wurden. Der Teilfonds kann für ein effizientes Portfolio-Management Transaktionen mit Finanzderivaten tätigen, z. B. Devisenterminkontrakte. Finanzderivate können zur Absicherung gegen ungünstige Wechselkursveränderungen zwischen den währungsabgesicherten Anteilsklassen eingesetzt werden (siehe Erläuterungen unter Anteilsklassen weiter unten). Weitere Informationen zu Devisenterminkontrakten finden Sie im Abschnitt Informationen zu Finanzderivaten weiter unten. Wenn der Einsatz von Finanzderivaten vorgesehen wird, die im Risikomanagementprozess für den Teilfonds nicht aufgeführt sind, wird der Fonds vor der Verwendung solcher Finanzderivate bei der Zentralbank gemäß Guidance Note 3/03 der Zentralbank einen aktualisierten Risikomanagementprozess einreichen. Profil eines typischen Anlegers Die Anlage in den Teilfonds ist für Anleger geeignet, die einen langfristigen Kapitalanstieg anstreben. Die Anteile des Teilfonds stehen institutionellen und Privatanlegern zur Verfügung. 2. TOTAL RETURN SWAPS Der Teilfonds setzt zwei Total Return Swaps ein: den Portfolio Total Return Swap und den Swap mit Sicherheitsleistung (siehe Definition unten) (zusammen die Swaps ). Die einzige zugelassene Gegenpartei für die Swaps ist Morgan Stanley oder eines seiner Partner- oder Tochterunternehmen, bei denen es sich um eine als OGAW als geeignete Gegenpartei handelt (die zugelassene Gegenpartei oder Morgan Stanley ). Mit dem Einsatz dieser Swaps werden zwei strategische Ziele verfolgt: (1) das oben beschriebene Engagement in der wirtschaftlichen Performance des Referenzportfolios; und (2) die weiter unten beschriebene Übertragung des wirtschaftlichen Interesses an den Sicherheitsleistungen auf die zugelassene Gegenpartei. Demzufolge ist nicht zu erwarten, dass der Teilfonds der Performance oder den Risiken der Sicherheitsleistung ausgesetzt ist, es sei denn im Falle eines Ausfalls der zugelassenen Gegenpartei gemäß den Bedingungen des Swaps mit Sicherheitsleistung Der Portfolio Total Return Swap Der Portfolio Total Return Swap ermöglicht das wirtschaftliche Engagement des Teilfonds im Referenzportfolio. Im Gegenzug zahlt der Teilfonds einen variablen Zinssatz. Dieser wird von der zugelassenen Gegenpartei bereitgestellt Der Swap mit Sicherheitsleistung Der Teilfonds erwirbt Vermögenswerte mit Sicherheitsleistung (siehe Definition unten) und überträgt das wirtschaftliche Interesse an ihnen im Rahmen eines Swaps mit Sicherheitsleistung auf die zugelassene Gegenpartei und diese zahlt im Gegenzug einen variablen Zinssatz an den Teilfonds aus. Dieser variable Zins wird wiederum im Rahmen des oben erwähnten Portfolio Total Return Swap an den zugelassenen Kontrahenten ausgezahlt. Die Sicherheitsleistungen umfassen Aktienpapiere und sonstige Wertpapiere mit Aktienmerkmalen, wie unter anderem Vorzugsaktien, Optionsscheine auf Aktien (die dem Inhaber das Recht gewähren, die zugrunde liegende Aktie zu einem festgelegten Preis und Zeitpunkt zu erwerben) und Einlagenzertifikate auf diese Aktien (American Depositary Receipts, die auf US-Märkten gehandelt

8 werden, sowie Global Depositary Receipts, die auf anderen Weltbörsen gehandelt werden) die von Unternehmen auf der ganzen Welt ausgegeben werden und Bestandteile des Referenzportfolios sein können, jedoch nicht sein müssen. Sie können zudem Schuldverschreibungen umfassen, zu denen unter anderem auch Staats- und Unternehmensanleihen und -wechsel (zu festen und variablen Zinssätzen) sowie Commercial Papers gehören und die von Standard & Poor's und/oder Moody's mit einem Rating unter oder über Investment Grade eingestuft werden. Wenn kein Rating existiert, ermittelt der Anlageverwalter, ob das Rating gleichwertig wäre. Zu den Sicherheitsleistungen gehören auch Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlichen Anlagezielen und -strategien wie der Teilfonds sowie börsengehandelte Fonds. Jedoch wird der Teilfonds nicht mehr als 10 % seines Nettoinventarwerts in solche Anlagen investieren. Die Entscheidung, welche Wertpapiere als Sicherheitsleistungen verwendet werden, trifft der Anlageverwalter. Die Sicherheitsleitungen (außer zulässigen, nicht-börsennotierten Anlagen) sind auf den in Anhang II des Prospekts aufgeführten Märkten notiert oder werden dort gehandelt. Um Missverständnissen vorzubeugen: die Swaps sind nicht börsennotiert und werden nicht dort gehandelt, da es sich um zulässige, nicht-börsennotierte Anlagen handelt. Die zugelassene Gegenpartei wird dem Teilfonds Sicherheiten bieten um sicherzustellen, dass das Risiko des Teilfonds in Verbindung mit der zugelassenen Gegenpartei auf das von der Zentralbank geforderte Niveau sinkt. Die Deckung durch Sicherheiten erfolgt in der von der Zentralbank vorgeschriebenen Art und Weise. 3. ZUGELASSENE GEGENPARTEI UND ABSICHERUNGSSTRATEGIE Die Absicherung der Verpflichtungen im Rahmen der Swap-Transaktionen kann für Morgan Stanley mit Kosten verbunden sein. Alle Kosten, die Morgan Stanley bei der Umsetzung ihrer Absicherungsstrategie entstehen (einschließlich der damit verbundenen Kosten und Gebühren des Anlageverwalters) und die Morgan Stanley zunächst zahlen oder erstatten muss, sind als Kosten gemäß den Bedingungen des Swaps letztlich vom Teilfonds zu tragen. 4. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN DES REFERENZPORTFOLIOS Es gelten die allgemeinen, im Prospekt beschriebenen Anlagebeschränkungen. Die Verwaltungsräte können gelegentlich weitere Anlagebeschränkungen einführen, die im besten Interesse der Anteilinhaber oder damit vereinbar sind, um den Gesetzen und Vorschriften der Länder nachzukommen, in denen die Anteilinhaber der Gesellschaft ansässig sind. 5. INFORMATIONEN ZU FINANZDERIVATEN Swaps. Dazu gehören Credit-Default-Swaps, Zinsswaps, Total Return Swaps, Swapoptionen und Währungsswaps. Der Käufer bei einem Credit Default Swap-Vertrag ist verpflichtet, dem Verkäufer während der Laufzeit des Kontrakts regelmäßige Zahlungen zu leisten, sofern kein Ausfall eines zugrunde liegenden Referenzschuldners eintritt. Während der Laufzeit des Kontrakts erhält der Verkäufer feste Ertragssätze. Ein Zinsswap beinhaltet den Austausch der jeweiligen Verpflichtungen zur Zahlung oder Entgegennahme von Cashflows zwischen zwei Parteien. Ein Total-Return-Swap oder ein Differenzkontrakt ist ein bilateraler Finanzkontrakt, kraft dessen eine Partei in den Genuss aller Cashflows eines Vermögenswertes kommt, ohne dass ihr dieser Vermögenswert tatsächlich gehört. Eine Swapoption ist eine Option, die den Inhaber dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich in dem zugrunde liegenden Swap zu engagieren. Ein Währungsswap ist ein Devisenkontrakt zwischen zwei Parteien über den Austausch der Kapital- und Festzinszahlungen auf ein Darlehen in einer Währung gegen das Kapital und die Festzinszahlungen auf ein gleich hohes Darlehen in einer anderen Währung. Optionen. Optionen können außerbörslich gehandelt werden (OTC-Optionen). Anders als bei börsengehandelten Optionen, die hinsichtlich des zugrunde liegenden Instruments, des Fälligkeitstermins, des Kontraktumfangs und des Ausübungspreises standardisiert sind, werden die Bedingungen für OTC-Optionen im Allgemeinen mit der Gegenpartei des Optionskontrakts ausgehandelt. Eine Kaufoption (Call-Option) auf eine Anlage ist eine Vereinbarung, kraft derer der Käufer gegen Zahlung eines Preises das Recht erwirbt, die zugrunde liegenden Wertpapiere während der Laufzeit der Option jederzeit zu einem vereinbarten Ausübungskurs zu kaufen. Eine Verkaufsoption (Put-Option) ist eine Vereinbarung, kraft derer der Käufer gegen Zahlung eines Preises das Recht erwirbt, die zugrunde liegenden Wertpapiere vor Ablauf der Vereinbarung jederzeit zum angegebenen

9 Ausübungskurs zu verkaufen. Futures-Kontrakte und Optionen auf Futures-Kontrakte. Mit dem Verkauf eines Futures-Kontrakts verpflichtet sich der Verkäufer, die Art des vertraglich geforderten Finanzinstruments in einem im Voraus vereinbarten Liefermonat zu einem bestimmten Preis zu liefern. Mit dem Kauf eines Futures- Kontrakts verpflichtet sich der Käufer, die Art des vertraglich geforderten Finanzinstruments in einem im Voraus vereinbarten Liefermonat gegen Zahlung eines bestimmten Kaufpreises in Empfang zu nehmen. Devisenterminkontrakte. Der Teilfonds darf Währungen im Rahmen von Kassageschäften oder mit Devisenterminkontrakten erwerben und verkaufen. Ein Devisenterminkontrakt beinhaltet die Verpflichtung, eine bestimmte Währung zu einem späteren Termin zu einem Preis, der zum Vertragszeitpunkt festgelegt wird, zu kaufen oder zu verkaufen. 6. ANLAGEVERWALTER Als Anlageverwalter für den Teilfonds fungiert Ascend Capital, LLC. Der Anlageverwalter ist ein in Delaware ansässiges Unternehmen mit beschränkter Haftung, das von der U.S. Securities and Exchange Commission gemäß dem Investment Advisors Act 1940 in der aktuellen Fassung als Anlageberatungsgesellschaft zugelassen wurde und seinen Hauptgeschäftssitz in 4 Orinda Way, Suite 200-C, Orinda, Kalifornien (USA) hat. Zum 30. September 2013 verwaltete der Anlageverwalter Vermögenswerte in Höhe von etwa 2,8 Mrd. USD. Gemäß den Kontrollmechanismen, die die Verwaltungsräte im Anlageverwaltungsvertrag zwischen dem Fonds und dem Anlageverwalter in Verbindung mit dem Teilfonds, allen geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Bestimmungen der Zusatzerklärung, des Prospekts und der Satzung festgelegt haben, ist der Anlageverwalter dazu befugt, regelmäßige Anlageentscheidungen zu treffen, Anlagen zu tätigen und die Anlageverwaltung des Teilfonds durchzuführen. Der Fonds hat den Anlageverwalter in einem Anlageverwaltungsvertrag zwischen dem Fonds und dem Anlageverwalter vom 09. Mai 2011 (der Vertrag ) als Anlageverwalter für den Teilfonds bestimmt. Der Vertrag legt fest, dass der Anlageverwalter für Verluste, die dem Fonds entstehen, dann haftet, wenn diese Verluste durch fahrlässiges Tun oder Unterlassen, vorsätzliches Unterlassen oder Betrug des Anlageverwalters selbst, seiner Verwaltungsräte, leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten entstehen. Der Anlageverwalter haftet zudem gegenüber dem Fonds bei Verstoß gegen den Vertrag, ungesetzlichem Handeln, Verletzung der Treuhänderpflicht und allen falschen Angaben, die vom Anlageverwalter selbst oder in dessen Namen in Verbindung mit dem Vertrag gemacht werden. Unter den im Vertrag genannten Umständen entschädigt der Anlageverwalter den Fonds und hält ihn schadlos. Der Vertrag bleibt solange in Kraft, bis er gemäß den Vertragsbedingungen gekündigt wird. Jede Partei kann den Vertrag mit dreimonatiger Frist (oder einer anderen, zwischen den Parteien vereinbarten Frist) jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen. Der Vertrag kann unter den im Vertrag genannten Umständen jederzeit gekündigt werden. 7. RISIKOMANAGER Gemäß dem Risikomanagementvertrag vom 26. August 2010 in der aktuellen Fassung (der Risikomanagementvertrag ) stimmt Morgan Stanley & Co International plc (die Verkaufsstelle ) zu, für bestimmte Teilfonds des Fonds, und so auch für diesen, gemäß den Bestimmungen des Risikomanagementvertrags und entsprechend den Risikomanagementprozessen für die Teilfonds Dienste im Zusammenhang mit Risikomanagement- und Complianceberichten zu leisten. Der Vertrag legt fest, dass die Verkaufsstelle nicht für Verluste, Schäden oder Auslagen haftet (einschließlich unter anderem angemessenen Gebühren für rechtliche und professionelle Beratung und sonstige Kosten und Auslagen in Verbindung mit der Verteidigung gegen einen Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren), die der Fonds oder der Teilfonds direkt erleiden oder die ihnen entstehen und direkt durch ein eigenes oder erlittenes Tun oder Unterlassen der Verkaufsstelle (ihren Verwaltungsräten, leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Vertretern und Unterauftragnehmern) bei der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung ihrer Pflichten entstehen, sofern diese Verluste, Schäden oder Auslagen eine direkte Folge von Fahrlässigkeit, Arglist, vorsätzlichem

10 Verschulden oder Betrug seitens der Verkaufsstelle (ihrer Verwaltungsräte, leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer) bei der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dem Vertrag sind. Die Verkaufsstelle haftet in keinem Fall für indirekte, spezielle oder Folgeverluste des Fonds oder des Teilfonds oder einer anderen Partei, die aus der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung seiner Verpflichtungen entstehen. Der Risikomanagementvertrag bleibt solange in Kraft, bis er gemäß den Vertragsbedingungen gekündigt wird. Jede Partei kann den Vertrag mit neunzigtägiger Frist jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung kündigen. Der Vertrag kann auch unter den im Vertrag genannten Umständen jederzeit gekündigt werden. 8. KREDITAUFNAHME UND HEBELWIRKUNG Der Fonds darf jederzeit einen Betrag in Höhe von bis zu 10 % des Nettovermögens eines Teilfonds zu dessen Lasten als Kredit aufnehmen und die Depotbank kann das Vermögen des betreffenden Teilfonds als Sicherheit für jeden solchen Kredit belasten, sofern die Kreditaufnahme nur vorübergehenden Zwecken dient. Der Teilfonds hält zwar ein Engagement ohne Hebelwirkung im Referenzportfolio (d. h. das Engagement des Teilfonds im Referenzportfolio beträgt nicht mehr als 100 % des Nettoinventarwerts), jedoch sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass das Referenzportfolio selbst zeitweilig einer Hebelwirkung ausgesetzt ist. Hebelwirkungen werden vom Anlageverwalter jedoch nicht als wesentlicher Bestandteil der Ascend-Anlagestrategie gesehen. Das Verhältnis zwischen den Anlagen in Long- und Shortpositionen (bei denen es sich hauptsächlich um Aktienpapiere handelt) kann im Laufe der Zeit schwanken. Unter normalen Marktbedingungen beläuft sich das Bruttoengagement des Teilfonds langfristig gesehen auf durchschnittlich 150 % bis 180 % und wird zu keiner Zeit 300 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds überschreiten. In einem von Volatilität geprägten Marktumfeld kann der Anlageverwalter das Bruttoengagement des Teilfonds jedoch drastisch verringern. Das globale Engagement des Teilfonds (das ggf. auch die Hebelwirkung des Referenzportfolios beinhaltet) wird in Übereinstimmung mit einem ausgereiften Risikomanagementprozess bestimmt. Gemäß den Vorschriften versucht der Risikomanagementprozess des Teilfonds sicherzustellen, dass der relative risikobehaftete Wert (Value-at-Risk, VaR) des Teilfonds an keinem Tag mehr das Doppelte des VaR des Benchmark-Index beträgt. 9. RISIKOFAKTOREN Es gelten die im Prospekt unter Risikofaktoren beschriebenen Risikofaktoren. Zudem treffen die folgenden Risikofaktoren zu: 9.1 Abwesenheit eines vorherigen aktiven Markts Der Teilfonds wurde neu eingerichtet und hat daher keine Vorgeschichte vorzuweisen. Der Anlageverwalter verfolgt zwar im Wesentlichen eine ähnliche Strategie wie seit 2004 für das Referenzportfolio, jedoch wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Teilfonds und den anderen vom Anlageverwalter im Rahmen der Ascend-Anlagestrategie eingesetzten Anlageinstrumenten aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen, bestimmter Aspekte in der Struktur des Teilfonds, dessen Liquidität und anderen ähnlichen Faktoren erhebliche Unterschiede bestehen können. 9.2 Währungsrisiko Die Basiswährung des Teilfonds ist der US-Dollar. Anteilinhaber können Anteile in US-Dollar, Euro oder Pfund Sterling in den jeweils auf USD, EUR oder GBR lautenden Anteilsklassen zeichnen. Die auf Euro und Pfund Sterling lautenden Anteile gehören zu den Anteilsklassen mit Wechselkursabsicherung. Inhaber von Anteilen in den Anteilsklassen mit Wechselkursabsicherung sind gehalten, sich im Prospekt unter Abgesicherte Anteilsklassen über die mit einer Anlage in diesen Anteilsklassen verbundenen Währungsrisiken zu informieren. Je nach Referenzwährung des Anlegers können sich Schwankungen zwischen dieser Währung und der Basiswährung des Teilfonds negativ auf den Wert der Anlage im Teilfonds auswirken

11 Veränderungen der Wechselkurse können sich nachteilig auf den Wert, Preis oder Ertrag des Teilfonds auswirken. 9.3 IPO-Wertpapiere Das Referenzportfolio und der Teilfonds können Wertpapiere von Unternehmen erwerben, die entweder erstmalig oder kurz zuvor auf dem Kapitalmarkt emittiert wurden ( IPO-Wertpapiere ). Zu den besonderen, mit diesen Wertpapieren verbundenen Wertpapieren gehören eine begrenzte Anzahl von Anteilen, die für den Handel zur Verfügung stehen, fehlende Vorgeschichte, mangelhaftes Wissen der Anleger über die Emittenten sowie eine beschränkte betriebliche Vorgeschichte. 9.4 Marktkapitalisierungsrisiko Das Referenzportfolio wird vorwiegend in Aktienpapieren von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 500 Mio. USD investiert. Darüber hinaus kann es jedoch auch ungeachtet der Marktkapitalisierung des Emittenten Anlagen in bestimmten anderen Unternehmen tätigen. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Unternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung und so auch Aktien im Mid-Cap- und Small-Cap-Bereich. Die Aktien dieser Unternehmen weisen meist eine geringere Liquidität als die Aktien größerer Unternehmen auf. Zudem verfügen sie häufig über eine geringere Managementtiefe und Marktdurchdringung, weniger vielfältige Produktlinien und weniger Ressourcen als größere Unternehmen. Aufgrund dieser und anderer Faktoren sind die Aktien kleinerer Unternehmen anfälliger für Abschwünge auf dem Markt und sonstige Ereignisse. Außerdem sind ihre Kurse volatiler als die für Aktien von größeren Unternehmen. 9.5 Abhängigkeit von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen Der Erfolg des Teilfonds hängt vom finanz- und verwaltungstechnischen Wissen von Malcom P. Fairbairn (Chief Investment Officer des Anlageverwalters) ab, aufgrund dessen Anlagestrategien entwickelt und umgesetzt werden, mit denen das Anlageziel des Teilfonds erreicht werden kann. Wenn Herr Fairbairn nicht mehr in der Lage wäre, bei der Verwaltung des Teilfonds mitzuwirken, könnte dies beträchtliche und negative Folgen für den Teilfonds haben und zu einer vorzeitigen Beendigung des Teilfonds führen. Herr Fairbairn ist neben dem Teilfonds auch für weitere wichtige Geschäftsbereiche verantwortlich. So ist er unter anderem auch als Anlageverwalter für private Investmentfonds tätig, die vom Anlageverwalter verwaltet werden oder mit diesem verbunden sind. 9.6 Performancevergütung Kein Ausgleich Die zur Berechnung der Performancevergütung für den Teilfonds verwendete Methode kann in Verbindung mit der Zahlung der Performancevergütung zu einer Ungleichbehandlung von Anteilinhabern führen (sodass manche Anleger unter bestimmten Umständen unverhältnismäßig höhere Performancevergütungen zahlen müssen). Zudem kann das Kapital bestimmter Anteilinhaber gelegentlich einem höheren Risiko als das Kapital anderer Inhaber ausgesetzt sein (da im Zusammenhang mit der Berechnung der Performancevergütung kein Ausgleich stattfindet). 10. DIVIDENDENPOLITIK Die Verwaltungsräte haben für keine Anteilsklasse eine Ausschüttung von Dividenden vorgesehen. Alle ausschüttungsfähigen Gewinne werden im Vermögen des jeweiligen Teilfonds thesauriert und im Nettoinventarwert der betreffenden Anteilklasse berücksichtigt

12 11. WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN ERWERB UND VERKAUF VON ANTEILEN Basiswährung USD Aktienklassen Die Anteile im Teilfonds werden in den folgenden Klassen angeboten: Anteilsklasse Klasse A in EUR Klasse A in USD Währung der Klasse Währung Abgesichert Aktien Erstaus -gabe Kurs pro Anteil Mindestbetrag bei Erstzeichnung Verwaltungsgebühr Performancevergütung Mindestfolgezeichnung / Mindestrücknahmebetrag Mindestanteilsbe stand (Anzahl der Anteile) Euro Ja ,5 % 20 % nicht zutr. US-Dollar Nein $ $ 2,5 % 20 % $ nicht zutr. Klasse A in GBP Pfund Sterling Ja ,5 % 20 % nicht zutr. Klasse I in EUR Euro Ja nicht zutr ,5 % 20 % Anteile Klasse I in USD US-Dollar Nein $ USD 1,5 % 20 % $ Anteile Klasse I in GBP Pfund Sterling Ja ,5 % 20 % Anteile Klasse P in EUR Klasse P in USD Euro Ja ,5 % 20 % Anteile US-Dollar Nein $ USD 1,5 % 20 % $ 250 Anteile Klasse P in GBP Pfund Sterling Ja ,5 % 20 % Anteile Klasse E in USD Klasse S in USD Klasse S in EUR US-Dollar Nein nicht zutr USD nicht zutr. nicht zutr $ nicht zutr. US-Dollar Nein $ USD 1,6 % 20 % $ Anteile Euro Ja ,6 % 20 % Anteile Die oben festgelegten Grenzen können von den Verwaltungsräten (oder ihrem Vertreter) angehoben,

13 gesenkt oder aufgehoben werden. Die Anteilinhaber werden über alle dauerhaften Änderungen an den Mindestbeträgen für die Erstzeichnung, Folgekäufe, den Anteilsbestand und/oder die Rücknahme benachrichtigt. Der Fonds kann die restlichen Anteile eines Anteilinhabers zurücknehmen, wenn sein Bestand an Anteilen in einer Anteilsklasse durch die Rücknahme unter dem Betrag für den Mindestbestand liegt (oder ggf. dem Gegenwert in einer Fremdwährung). Klasse E in USD stehen nur jenen Anlegern zur Verfügung, die mit dem Anlageverwalter gesonderte Gebührenvereinbarungen getroffen haben. Die auf Euro und Pfund Sterling lautenden Anteilsklassen gehören zu den Anteilsklassen mit Wechselkursabsicherung. In den Anteilsklassen mit Wechselkursabsicherung strebt der Anlageverwalter danach, das Risiko von Wechselkursschwankungen zwischen der Basiswährung des Teilfonds und der Währung abzusichern, auf die die entsprechende Anteilsklasse mit Wechselkursabsicherung lautet. Die Kosten und steuerlichen Ergebnisse einer solchen Währungsabsicherung gehen allein zu Lasten der entsprechenden Anteile. Anleger in auf Euro und Pfund Sterling lautende Anteilsklassen sind gehalten, die Beschreibung der Anteilsklassen mit Währungsabsicherung und der mit ihnen verbundenen Risiken in Abschnitt 16.5 des Prospekts zu lesen. Anleger müssen ihre Anteile in der Währung zeichnen, auf die die entsprechende Anteilsklasse lautet. Die Rücknahmezahlungen werden ebenfalls in der Währung geleistet, auf die die entsprechende Anteilsklasse lautet. Die oben genannten Mindestbeträge können von den Verwaltungsräten nach eigenem Ermessen und nach Rücksprache mit dem Anlageverwalter entweder allgemein oder in Verbindung mit einer bestimmten Zeichnung oder Rücknahme aufgehoben werden. Erstangebotsfrist Die Klasse I in Euro, der Klasse P in Euro, der Klasse P in USD und der Klasse E in USD werden an jedem Handelstag zum Nettoinventarwert pro Anteil ausgegeben. Da die Anteilsklassen I USD, A USD und I GBP des Fonds bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgelegt und später zurückgenommen wurden, stehen diese Anteilsklassen nun im Zeitraum vom 16. Dezember 2013, 9:00 Uhr (irische Zeit) bis zum 31. Juli 2014, 17:30 Uhr (irische Zeit) zu dem in der voranstehenden Tabelle ausgewiesenen Erstausgabepreis zur Zeichnung zur Verfügung. Der Ausgabezeitraum kann vom Verwaltungsrat im Einklang mit den Auflagen der Zentralbank verkürzt oder verlängert werden. Der Erstausgabezeitraum für alle Anteilsklassen (außer den in den beiden voranstehenden Absätzen angeführten Anteilsklassen sowie den Anteilen der Klassen S EUR und S USD) wurde bis zum 31. Juli 2014, 17:30 Uhr (Ortszeit Irland), verlängert; er kann vom Verwaltungsrat im Einklang mit den Auflagen der Zentralbank verkürzt oder verlängert werden. Der Erstausgabezeitraum für Klasse S in Euro und der Klasse S in USD beginnt am 16. Dezember 2013 um 9:00 Uhr (irischer Zeit) und endet am 31. Juli 2014 um 17:00 Uhr (irischer Zeit). Der Zeitraum kann von den Verwaltungsräten unter Einhaltung der Bestimmungen der Zentralbank verkürzt oder verlängert werden. Geschäftstag Jeder Tag (außer gesetzliche Feiertage in Großbritannien, Irland oder den USA oder andere Tage, an denen die Aktienmärkte in London oder New York geschlossen sind), an dem die Banken in Irland und Großbritannien für normale Geschäftstätigkeiten geöffnet sind oder ein anderer von den Verwaltungsräten gelegentlich festgelegter und den Anteilseignern im Voraus mitgeteilter Tag. Handelstag Jeder Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Großbritannien, Irland oder den USA und andere Tage, an denen die Aktienmärkte in London oder New York geschlossen sind), an dem die Banken in Irland und Großbritannien für normale Geschäftstätigkeiten geöffnet sind, oder ein anderer von den Verwaltungsräten gelegentlich festgelegter und den Anteilseignern im Voraus mitgeteilter Tag unter der

14 Voraussetzung, dass mindestens alle zwei Wochen ein Handelstag ist. Handelsschluss 12 Uhr irischer Zeit 3 Geschäftstage vor dem entsprechenden Handelstag. Der Handelsschluss kann von den Verwaltungsräten nach eigenem Ermessen und nach Rücksprache mit dem Anlageverwalter und nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden, sofern die Anträge vor dem Bewertungszeitpunkt am entsprechenden Handelstag eingehen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es wird kein Antrag akzeptiert, der nach Abschluss des Handelstags auf einem für das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Teilfonds relevanten Markt eingeht. Abrechnungsdatum Bei Zeichnungen innerhalb von 3 Geschäftstagen nach dem entsprechenden Handelstag. Bei Rücknahmen innerhalb von 5 Geschäftstagen nach dem entsprechenden Handelstag. Die Anleger haften in Bezug auf Zeichnungen für Zinsen, Verluste und sonstige Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Auftrag nicht innerhalb dieses Zeitrahmens abgerechnet wird. Bewertungszeitpunkt Geschäftsschluss am entsprechenden Handelstag auf den jeweiligen Märkten. Im Falle von übertragbaren Wertpapieren und börsennotierten Finanzderivaten ist der Bewertungszeitpunkt jener Zeitpunkt nach Handelsschluss am Handelstag, der dem Geschäftsschluss auf den für die betreffenden Aktien und Wertpapiere relevanten Märkten entspricht, oder ein anderer Zeitpunkt, der von den Verwaltungsräten gelegentlich bestimmt und den Anteilinhabern durch vorherige Benachrichtigung mitgeteilt wird. Bei OTC-Finanzderivaten entspricht der Bewertungszeitpunkt dem Geschäftsschluss am entsprechenden Handelstag oder einem anderen Zeitpunkt, der von den Verwaltungsräten gelegentlich bestimmt und den Anteilinhabern durch vorherige Benachrichtigung mitgeteilt wird. Um Missverständnissen vorzubeugen: der Nettoinventarwert wird stets zu einem Zeitpunkt nach dem Handelsschluss bestimmt. 12. GEBÜHREN UND KOSTEN Gebühren für Erstzeichnung, Umtausch und Rücknahme Für Klasse A in EUR, USD und GBP erhebt der Teilfonds am Handelstag möglicherweise einen Ausgabeaufschlag von bis zu 5 % des Zeichnungspreises für diese Anteile an diesem Handelstag. Der an den Teilfonds zu entrichtende Ausgabeaufschlag kann an die Vertriebsstelle, eine Untervertriebsstelle oder einen Intermediär entrichtet werden, der dazu befugt ist, diesen Aufschlag aufzuheben oder diesbezüglich einen Nachlass zu gewähren. Für Klasse P in EUR, USD und GBP erhebt der Teilfonds am Handelstag möglicherweise einen Ausgabeaufschlag von bis zu 3 % des Zeichnungspreises für diese Anteile an diesem Handelstag. Der an den Teilfonds zu entrichtende Ausgabeaufschlag kann an die Vertriebsstelle, eine Untervertriebsstelle oder einen Intermediär entrichtet werden, der dazu befugt ist, diesen Aufschlag aufzuheben oder diesbezüglich einen Nachlass zu gewähren. Der Teilfonds kann von den Anteilinhabern an jedem Handelstag eine Gebühr für den Umtausch von Anteilen einer Klasse von bis zu 3 % des Gesamtrücknahmepreises der Anteile in der ursprünglichen Klasse an diesem Handelstag erheben, wenn es sich bei den Anteilen der ursprünglichen Klasse um Klasse A in EUR, USD oder GBP handelt. Auf die Anteile wird keine Rücknahmegebühr erhoben. Ungeachtet aller sonstigen Bestimmungen im Prospekt wird für Zeichnungen und Rücknahmen im Teilfonds keine Verwässerungsgebühr erhoben. Die Bestimmungen unter Rücknahme von Anteilen im Prospekt gelten nicht für den Teilfonds. Diese sehen vor, dass die Verwaltungsräte nach eigenem Ermessen die Rücknahme von Anteilen

15 verweigern können, wenn sie über 10 % hinausgehen und die Summe der Anträge auf Rücknahme von Anteilen an einem Handelstag 10 % der Gesamtanzahl der Anteile im Teilfonds oder 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds übersteigt. Verwaltungsgebühr Der Fonds zahlt aus dem jeder Anteilklasse eines Teilfonds zurechenbaren Vermögen eine Gebühr in Höhe eines gewissen Prozentsatzes des Nettovermögens der betreffenden Anteilklasse, die täglich berechnet und nachträglich monatlich an den Anlageverwalter zu dem im Folgenden angegebenen Jahressatz ausgezahlt wird: 1,5 % pro Anteil der Klasse I in EUR, USD und GBP (zusammenfassend die Klasse I ) 1,5 % pro Anteil der Klasse P in EUR, USD und GBP (zusammenfassend die Klasse P ) 2,5 % pro Anteil der Klasse A in EUR, USD und GBP (zusammenfassend die Klasse A ) 1,6 % pro Anteil der Klasse S in EUR und USD (zusammenfassend die Klasse S ) Auf Klasse E in USD wird keine Managementgebühr erhoben. Performancevergütung Neben anderen Gebühren, die für die Anteilsklassen im Teilfonds anfallen, erhält der Anlageverwalter eine prozentuale Performancevergütung (die Performancevergütung ) auf die saldierte Zunahme des Nettoinventarwerts jeder Klasse (vor Abzug aller nicht-realisierten, aufgelaufenen Performancevergütungen, jedoch nach Auflaufen aller sonstigen zahlbaren Gebühren und Kosten). Die Performancevergütung wird zum Ende Dezember jedes Kalenderjahres für 12 Monate berechnet. Ein solcher Zeitraum wird als Berechnungszeitraum bezeichnet. Als Zahlungsdatum wird das Datum bezeichnet, an dem die während des Berechnungszeitraums aufgelaufene Performancevergütung zu zahlen ist. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Ende des entsprechenden Berechnungszeitraums zu leisten. Während des ersten Berechnungszeitraums, der den Zeitraum vom Abschluss des entsprechenden Erstausgabezeitraums bis zum 31. Dezember 2011 umfasst, entspricht der Nettoinventarwert der High-Water-Mark dem Nettoinventarwert pro Anteil, zu dem die jeweilige Anteilsklasse eingerichtet wurde, multipliziert mit der Anzahl der Anteile dieser Anteilsklasse, die beim Auflegen der entsprechenden Anteilsklasse ausgegeben wurden. Der Erstausgabepreis dient als Startpreis für die Berechnung der ersten Performancevergütung. Während jedes Berechnungszeitraums wird die High-Water-Mark des Nettoinventarwerts an jedem Handelstag auf der Grundlage von den Anteilen erhöht oder gesenkt, die innerhalb dieses Berechnungszeitraums gezeichnet oder zurückgegeben wurden. Bei Rücknahmen: ein Betrag, der dem Prozentsatz dieser Rücknahmen am Nettoinventarwert am entsprechenden Handelstag entspricht (d. h. wird eine Rücknahme von 5 % des Nettoinventarwerts akzeptiert, so wird die High-Water-Mark des Nettoinventarwerts um 5 % gesenkt). Bei Zeichnungen: ein Betrag, der dem Wert der Zeichnung entspricht. In jedem weiteren Berechnungszeitraum für eine Anteilsklasse entspricht die High-Water-Mark für den Nettoinventarwert entweder (i) dem Nettoinventarwert pro Anteil der entsprechenden Anteilsklasse zu Beginn des Berechnungszeitraums multipliziert mit der Anzahl der am Anfang dieses Berechnungszeitraums umlaufenden Anteilsklasse und erhöht oder gesenkt an jedem Handelstag um die Anzahl der Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen seit dem Beginn des Performancezeitraums (sofern eine Performancevergütung für den vorherigen Berechnungszeitraum zu zahlen war); oder (ii) der High-Water-Mark für den Nettoinventarwert der entsprechenden Anteilsklasse zum Ende des vorangegangenen Performancezeitraums, die an jedem Handelstag um die Anzahl der Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen erhöht oder gesenkt wurde, die seit dem Beginn dieses Berechnungszeitraum durchgeführt wurden (wenn keine Performancevergütung für den vorherigen Performancezeitraum zu zahlen war). Die Performancevergütung beträgt für die Klassen S, I, P und A 20 % und für die Klasse E 0 % des Betrags, um den der Nettoinventarwert die High-Water-Mark für den Nettoinventarwert zum Ende des entsprechenden Berechnungszeitraums übersteigt, zzgl. der

16 aufgelaufenen Performancevergütungen für Anteile, die während des Berechnungszeitraums zurückgenommen wurden. Zur Berechnung der Performancevergütung wird der Nettoinventarwert vor Abzug aller in diesem Berechnungszeitraum aufgelaufenen Performancevergütungen bestimmt, mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Performancevergütung für Anteile, die während des Berechnungszeitraums zwar zurückgenommen jedoch noch nicht ausgezahlt wurden. Die Performancevergütung wird erst fällig, wenn der Nettoinventarwert einer Anteilsklasse die entsprechende High-Water-Mark überschreitet. Wenn der Teilfonds Performancevergütungen zahlen muss, basieren diese auf den realisierten und unrealisierten Nettogewinnen und -verlusten am Ende jedes Berechnungszeitraums. Daher werden auch Performancevergütungen für unrealisierte Gewinne gezahlt, die anschließend niemals realisiert werden. Die Performancevergütung wird an jedem Handelstag fällig und basiert auf der Performance des Nettoinventarwerts der entsprechenden Anteilsklasse während des relevanten Berechnungszeitraums. Anfallende Performancevergütungen werden aus dem Teilfonds entnommen, der der entsprechenden Klasse zuzuordnen ist, und bis zum Zahlungsdatum an den Anlageverwalter gezahlt. Wenn ein Anteilinhaber seine Anteile vor dem Ende des Berechnungszeitraums ganz oder teilweise zurückgibt, werden alle bis dahin aufgelaufenen Performancevergütungen für diese Anteile am Handelstag fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des jeweiligen Berechnungszeitraums an den Anlageverwalter zu entrichten. Wenn eine Performancevergütung für eine Rücknahme von Anteilen vor dem Ende eines Berechnungszeitraums anfällt, wird sie auch bei einer schlechten Performance des Teilfonds zwischen dem Rücknahmedatum und dem Ende des entsprechenden Berechnungszeitraums nicht an den Teilfonds zurückerstattet. Im Falle einer Kündigung des Anlageverwaltungsvertrages vor Ablauf eines Berechnungszeitraums wird die Performancevergütung für die laufende Berechnungsperiode berechnet und zum Kündigungstermin gezahlt, als wäre dies der letzte Tag dieses Berechnungszeitraums. Die Performancevergütung wird von der Verwaltungsstelle berechnet und durch die Depotbank überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nettoinventarwert der verschiedenen Klassen variieren kann. Daher wird für jede Klasse im Teilfonds eine gesonderte Berechnung der Performancevergütung durchgeführt, sodass unterschiedliche Vergütungen die Folge sein können. Gebühren für Risikomanagement, Verwaltungsstelle und Depotbank Die Verkaufsstelle erhält vom Fonds aus den Vermögenswerten des Teilfonds eine Gebühr, die 0,40 % des Nettovermögens des Teilfonds pro Jahr nicht übersteigt, täglich anfällt und jeden Monat rückwirkend ausgezahlt wird. Die Vertriebsstelle bezahlt aus ihrer Gebühr, unter anderem, die Gebühren und Aufwendungen zur Gänze an die Verwaltungsstelle und die Depotbank aus und ist berechtigt, nach Bezahlung dieser Gebühren den Überschuss für das durch die Vertriebsstelle erbrachte Risikomanagement einzubehalten. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung sind Transaktionskosten, angemessene Gebühren und übliche Vermittlergebühren, die für eine Unter-Depotbank anfallen (und zu den handelsüblichen Sätzen zu verrechnen sind), zusammen mit der gegebenenfalls dafür zu entrichtenden Mehrwertsteuer aus dem Vermögen des Teilfonds zu bezahlen oder aus dem Fondsvermögen an die Depotbank zu erstatten, sofern diese Gebühren von der Depotbank ausgelegt wurden. Laufende Gebühren und Aufwendungen Zusätzliche, im Abschnitt Laufende Gebühren und Aufwendungen des Verkaufsprospekts angeführte Gebühren und Aufwendungen sind, mit Ausnahme der Vertriebsstellengebühren, aus dem Vermögen des Teilfonds zu entrichten. Der Anlageverwalter hat dafür zu sorgen, dass die Gebühren der Vertriebsstelle aus seinen eigenen Gebühren gezahlt werden. 13. ZEICHNUNG VON ANTEILEN

17 Kaufaufträge für Anteile werden entsprechend den im Prospekt unter Kaufaufträge für Anteile beschriebenen Bestimmungen eingereicht. 14. VERKAUF VON ANTEILEN Verkaufsaufträge für Anteile werden entsprechend den im Prospekt unter Rücknahme von Anteilen beschriebenen Bestimmungen eingereicht. 15. UMTAUSCH VON ANTEILEN Verkaufsaufträge für Anteile werden entsprechend den im Prospekt unter Umtausch von Anteilen beschriebenen Bestimmungen eingereicht. 16. GRÜNDUNGSGEBÜHREN UND -AUSLAGEN Die Kosten und Aufwendungen für die Einrichtung des Teilfonds trägt die Verkaufsstelle. 17. SONSTIGE GEBÜHREN UND AUSLAGEN Weitere Informationen zu den Gebühren und Kosten, die aus dem Vermögen des Teilfonds gezahlt werden, finden Sie im Prospekt unter den Überschriften Gebühren und Aufwendungen für die Verwaltung und Allgemeine Gebühren und Aufwendungen. 18. SONSTIGE INFORMATIONEN Zum Veröffentlichungsdatum dieser Zusatzerklärung umfasste der Fonds zweiundzwanzig weitere Teilfonds: Emerging Markets Equity Fund, Salar Convertible Absolute Return Fund, MS PSAM Global Event UCITS Fund, Indus Select Asia Pacific Fund, MS Algebris Global Financials UCITS Fund, Indus PacifiChoice Asia Fund, MS SOAM U.S. Financial Services UCITS Fund, MS Cohen & Steers Global Real Estate L/S Fund, MS Alkeon UCITS Fund, MS Perella Weinberg Partners Tōkum Long/Short Healthcare UCITS Fund, RiverCrest European Equity Alpha Fund, MS Claritas Long Short Market Neutral UCITS Fund, MS SLJ Macro UCITS Fund, MS QTI UCITS Fund, MS Turner Spectrum UCITS Fund, MS Short Term Trends UCITS Fund, MS Long Term Trends UCITS Fund, MS Discretionary Plus UCITS Fund, MS Swiss Life Multi Asset Protected Fund, MS Dalton Asia Pacific UCITS Fund, MS Broadmark Tactical Plus UCITS Fund und MS TCW Unconstrained Plus Bond Fund

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