GENERALI INVESTMENTS SICAV Société d Investissement à Capital Variable 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Handelsregister Luxemburg Nr.

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1 GENERALI INVESTMENTS SICAV Société d Investissement à Capital Variable 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Handelsregister Luxemburg Nr. B (die Gesellschaft ) MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: GENERALI INVESTMENTS SICAV High Conviction Europe GENERALI INVESTMENTS SICAV Eurozone Equities Hiermit werden die Anteilinhaber der oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) beschlossen hat, die beiden Teilfonds GENERALI INVESTMENTS SICAV High Conviction Europe und GENERALI INVESTMENTS SICAV Eurozone Equities ( Teilfonds ) zusammenzulegen, wie nachfolgend beschrieben. Der Verwaltungsrat hat die jüngste Entwicklung des Nettoinventarwerts, der Kosten, der Zeichnungs- und Rücknahmetransaktionen sowie des Anlageportfolios der Teilfonds sorgfältig und umfassend geprüft. Nach dieser intensiven und sorgfältigen Prüfung kam der Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass gemäß Artikel 24 der Satzung der Gesellschaft (die Satzung ) und zwecks wirtschaftlicher Rationalisierung, die es den Anlegern ermöglicht, von Skaleneffekten zu profitieren, der GENERALI INVESTMENTS SICAV High Conviction Europe (der aufgenommene Teilfonds ) ohne Liquidation aufgelöst werden und alle seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei Auflösung in einen anderen bestehenden Teilfonds der Gesellschaft, nämlich den GENERALI INVESTMENTS SICAV Eurozone Equities (der aufnehmende Teilfonds ), gemäß Artikel 1(20)a) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen (das Gesetz von 2010 ) übertragen werden sollte (der gesamte Vorgang wird nachfolgend als Zusammenlegung bezeichnet). Der Verwaltungsrat strebt eine Rationalisierung der Teilfonds an, die ein ähnliches Anlageuniversum haben, indem er alle Anlagen der Teilfonds im aufnehmenden Teilfonds bündelt. Der Verwaltungsrat glaubt, dass diese Zusammenlegung für die Anteilinhaber beider Teilfonds von Vorteil sein wird, da sie voraussichtlich vom größeren Umfang der gebündelten Anlagen des aufnehmenden Teilfonds und von weiteren betrieblichen Effizienzen profitieren werden. Tatsächlich ermöglicht die Zusammenlegung eine Reduzierung der Fixkosten aufgrund der geringeren Zahl an Teilfonds der Gesellschaft. Darüber hinaus kann aufgrund der effizienteren Größe der bestehenden Teilfonds eine bessere Verwaltung erfolgen. 1

2 Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass die Zusammenlegung für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds keine vorhersehbaren Auswirkungen haben wird. Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds halten weiterhin dieselben Anteile am aufnehmenden Teilfonds wie zuvor und die mit diesen Anteilen verbundenen Rechte bleiben unverändert. Die Umsetzung der Zusammenlegung wirkt sich nicht auf die Gebührenstruktur des aufnehmenden Teilfonds aus und hat keine wesentlichen Auswirkungen auf dessen Portfolio oder Anlagepolitik. Anteilinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die ihre Anteile am aufgenommenen Teilfonds nach Abschluss der Zusammenlegung weiterhin halten, werden durch die Zusammenlegung am Datum des Inkrafttretens (siehe nachfolgende Definition) zu Anteilinhabern der entsprechenden Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass alle Anteilinhaber des Teilfonds von der Zusammenlegung profitieren werden, da sie die Anlagekapazitäten des aufnehmenden Teilfonds steigern und es dem Anlageverwalter ermöglichen wird, die Anlagen des aufnehmenden Teilfonds effizienter zuzuteilen. Der Verwaltungsrat bittet die Anteilinhaber, diese Mitteilung sorgfältig zu lesen, damit sie sich über alle Auswirkungen der Zusammenlegung im Klaren sind. Die Zusammenlegung geht wie folgt vonstatten: Der Teilfonds GENERALI INVESTMENTS SICAV High Conviction Europe wird in den Teilfonds GENERALI INVESTMENTS SICAV Eurozone Equities eingebracht. Es wird keine Hauptversammlung der Anteilinhaber einberufen, um die Zusammenlegung genehmigen zu lassen, und die Anteilinhaber müssen nicht über die Zusammenlegung abstimmen. Die Zusammenlegung der Teilfonds tritt endgültig und gegenüber Dritten am 16. Oktober 2015 (das Datum des Inkrafttretens ) oder an einem vom Verwaltungsrat gegebenenfalls festgelegten späteren Zeitpunkt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Luxemburgs (die CSSF ) und der vorherigen schriftlichen Mitteilung an die Anteilinhaber des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds in Kraft. Wenn der Verwaltungsrat ein späteres Datum des Inkrafttretens genehmigt, nimmt er gegebenenfalls auch damit verbundene Anpassungen an den anderen Elementen des Zusammenlegungszeitplans vor. Die Zusammenlegung und ihr Datum des Inkrafttretens werden in Luxemburg von der Gesellschaft auf allen angemessenen Wegen bekanntgegeben. Außerdem werden diese Informationen in anderen Rechtsordnungen veröffentlicht, in denen Anteile der Teilfonds verkauft werden. 2

3 Am Datum des Inkrafttretens werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgenommenen Teilfonds auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen. An diesem Datum endet die Existenz des aufgenommenen Teilfonds. Von Anteilinhabern des aufgenommenen Teilfonds gehaltene Anteile werden am Datum des Inkrafttretens automatisch in neu ausgegebene Anteile des aufnehmenden Teilfonds umgetauscht und Anteilinhaber, die ihre Anteile nach Abschluss der Zusammenlegung weiterhin im aufgenommenen Teilfonds halten, werden zu Anteilinhabern der entsprechenden Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds. Anteile werden zu einem Umtauschverhältnis umgetauscht, wie von Ernst & Young S.A. mit eingetragenem Sitz in 7 rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, in ihrer Eigenschaft als ordnungsgemäß ernannter unabhängiger Abschlussprüfer für die Zusammenlegung und gemäß dem Gesetz von 2010 bestätigt. Auch die Depotbank der Gesellschaft wird eine Bestätigung gemäß den Bestimmungen von Artikel 70 des Gesetzes von 2010 darüber ausgeben, dass sie die Art der Zusammenlegung und die beteiligten OGAW sowie das Datum des Inkrafttretens geprüft hat, und dass die jeweils geltenden Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen, wie hierin dargelegt, den Bestimmungen des Gesetzes von 2010 und der Satzung entsprechen. Das Datum für die Festlegung des Umtauschverhältnisses für die Anteile ist der 16. Oktober 2015 ( Umtauschverhältnis-Datum ). Das Umtauschverhältnis wird zum Umtauschverhältnis-Datum berechnet, indem der Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des aufgenommenen Teilfonds durch den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des aufnehmenden Teilfonds dividiert wird. Den obigen Bestimmungen zufolge werden der Nettoinventarwert je Anteil des aufgenommenen und der Nettoinventarwert je Anteil des aufnehmenden Teilfonds zum Bewertungszeitpunkt am Umtauschverhältnis-Datum nicht zwingend übereinstimmen. Daher wird zwar der Gesamtwert ihrer Bestände gleich bleiben, Anteilinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten jedoch möglicherweise eine andere Anzahl an Anteilen des aufnehmenden Teilfonds, als sie zuvor im aufgenommenen Teilfonds hielten. Es wird keine Barauszahlung an die Anteilinhaber des aufgenommenen Teilfonds in Betracht gezogen. Die mit den Anteilen (und jeder Anteilsklasse) im aufgenommenen Teilfonds verbundenen Rechte bleiben für die neu ausgegebenen Anteile in den entsprechenden Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds dieselben. 3

4 Alle am Datum des Inkrafttretens bestehenden Anweisungen von Anteilinhabern des aufgenommenen Teilfonds bezüglich Dividenden auf Anteile oder bezüglich der Wiederanlage von Dividenden, sind, sofern sie nicht durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft oder deren Vertretung widerrufen werden, vom aufnehmenden Teilfonds auf die Zahlung von Dividenden auf gemäß der Umsetzung der Zusammenlegung ausgegebene Anteile anzuwenden. Im Folgenden werden die Hauptmerkmale des aufgenommenen Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds zusammengefasst: Aufgenommener Teilfonds: Aufnehmender Teilfonds: GENERALI INVESTMENTS SICAV HIGH CONVICTION EUROPE Anlagepolitik Der Teilfonds investiert überwiegend in vollständig eingezahlte Aktienwerte von Unternehmen, die an Börsen der europäischen Mitglieder der OECD (die sich als geregelte Märkte qualifizieren) notiert sind. Er kann außerdem ergänzend in aktiengebundene Wertpapiere investieren, z. B. Schuldtitel, die in Stammaktien umgewandelt werden können, Vorzugsaktien und Optionsscheine auf übertragbare Wertpapiere sowie OGAW, OGA und ETF. In jedem Fall muss das Gesamtvermögen des Teilfonds zu jeder Zeit im Wesentlichen in Aktien und anderen Gewinnbeteiligungsrechten von Emittenten investiert sein, deren eingetragener Sitz sich in Europa befindet oder die den überwiegenden Anteil ihrer Wirtschaftsaktivitäten in Europa ausüben. Im Rahmen eines dynamischen Verwaltungsansatzes wird der langfristigen Outperformance in Bezug auf die Benchmark mehr Priorität beigemessen als der Verwaltung der Abweichung in Bezug auf die Benchmark. Der Teilfonds kann entsprechend den Anlagebefugnissen und -einschränkungen, die in Anhang A des Prospekts dargelegt sind, Finanzinstrumente und Derivate zur Absicherung insbesondere des globalen Risikos einer ungünstigen Entwicklung des oder der betreffenden Indizes, des Wechselkursrisikos, sofern zutreffend, und anderer Risiken in Verbindung mit der definierten Benchmark einsetzen. Zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements mit dem Ziel, die Rendite zu verbessern, kann er auch finanzielle Futures verwenden, die auf geregelten Märkten gehandelt werden. GENERALI INVESTMENTS SICAV EUROZONE EQUITIES Anlagepolitik Der Teilfonds investiert überwiegend in vollständig eingezahlte Aktienwerte von Unternehmen, die an Börsen von Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (die sich als geregelte Märkte qualifizieren) notiert sind. Der Teilfonds unterliegt hinsichtlich der Marktkapitalisierung von Wertpapieren keinerlei Einschränkungen. Er kann außerdem ergänzend in aktiengebundene Wertpapiere investieren, z. B. Schuldtitel, die in Stammaktien umgewandelt werden können, Vorzugsaktien und Optionsscheine auf übertragbare Wertpapiere sowie OGAW, OGA und ETF. In jedem Fall investiert der Teilfonds ständig mindestens 75 % seines Nettovermögens in Aktien der Eurozone. Im Rahmen eines dynamischen Verwaltungsansatzes wird der langfristigen Outperformance in Bezug auf die Benchmark mehr Priorität beigemessen als der Verwaltung der Abweichung in Bezug auf die Benchmark. Der Teilfonds kann entsprechend den Anlagebefugnissen und -einschränkungen, die in Anhang A des Prospekts dargelegt sind, Finanzinstrumente und Derivate zur Absicherung insbesondere des globalen Risikos einer ungünstigen Entwicklung des oder der betreffenden Indizes, des Wechselkursrisikos, sofern zutreffend, und anderer Risiken in Verbindung mit der definierten Benchmark einsetzen. Er kann außerdem Finanzderivate zum Zwecke des effizienten Portfoliomanagements mit dem Ziel einer effizienten Verwaltung der Cashflows und einer besseren Abdeckung der Märkte und der Benchmark 4

5 Der Teilfonds kann auch andere Techniken und Instrumente in Übereinstimmung mit den in Anhang B des Prospekts dargelegten Regeln einsetzen. Das Anlageziel des Teilfonds besteht in einem langfristigen Kapitalwachstum und in der Outperformance seiner Benchmark, dem STOXX Europe 600 Index in Euro. sowie zu Anlagezwecken einsetzen. Der Teilfonds kann auch andere Techniken und Instrumente in Übereinstimmung mit den in Anhang B des Prospekts dargelegten Regeln einsetzen. Der Teilfonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteile eines anderen OGAW oder OGA anlegen. Ein solcher OGAW oder OGA muss den Bestimmungen von Artikel 41 (1) e) des OGA-Gesetzes entsprechen. Profil des typischen Anlegers SRRI (Risikound Ertragsprofil) Kategorien Die Gesellschaft erwartet, dass ein typischer Anleger in den Teilfonds ein erfahrener und langfristig ausgerichteter Anleger ist, der die mit dieser Art von Anlage verbundenen Risiken, die in Abschnitt 6. Risiken des Prospekts beschrieben sind, kennt und akzeptiert. Der typische Anleger versucht, einen Teil seines Gesamtportfolios in Wertpapiere von Unternehmen zu investieren, die an Börsen von europäischen Mitgliedern der OECD (die sich als geregelte Märkte qualifizieren) notiert sind, mit dem Ziel eines langfristigen Kapitalwachstums. Kategorie 6 Generali Investments Europe S.p.A. Società di gestione del risparmio EUR Klasse A, Klasse B, Klasse C (Institutionelle Anleger) Klasse D, Klasse E (Private Anleger) Jede Anteilsklasse ist bezüglich der Erträge in thesaurierende ( x ) oder ausschüttende Kategorien ( y ) unterteilt. Klasse A: 0,50 % Klasse B: 0,80 % Das Anlageziel des Teilfonds besteht in einem langfristigen Kapitalwachstum und in der Outperformance seiner Benchmark, dem Euro STOXX - Price Index in EUR (Bloomberg-Code SXXE). Profil des typischen Anlegers Kategorien SRRI (Risikound Ertragsprofil) Anlageverwalter Anlageverwalter Referenzwährung Referenzwährung Anteilsklassen Anteilsklassen Gesamtgebühr Gesamtgebühr Die Gesellschaft erwartet, dass ein typischer Anleger in den Teilfonds ein erfahrener und langfristig ausgerichteter Anleger ist, der die mit dieser Art von Anlage verbundenen Risiken, die in Abschnitt 6. Risiken des Prospekts beschrieben sind, kennt und akzeptiert. Der typische Anleger versucht, einen Teil seines Gesamtportfolios in Wertpapiere von Unternehmen zu investieren, die an Börsen von Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (die sich als geregelte Märkte qualifizieren) notiert sind, mit dem Ziel eines langfristigen Kapitalwachstums. Kategorie 6 Generali Investments Europe S.p.A. Società di gestione del risparmio EUR Klasse A, Klasse B, Klasse C (Institutionelle Anleger) Klasse D, Klasse E (Private Anleger) Jede Anteilsklasse ist bezüglich der Erträge in thesaurierende ( x ) oder ausschüttende Kategorien ( y ) unterteilt. Klasse A: 0,50 % Klasse B: 0,80 % 5

6 Bewertung Klasse C: 1,00 % Klasse D: 1,80 % Klasse E: 2,30 % Täglich (an jedem Luxemburger Geschäftstag) Bewertung Klasse C: 1,00 % Klasse D: 1,80 % Klasse E: 2,30 % Täglich (an jedem Luxemburger Geschäftstag) Sonstiges Nein Sonstiges Der Teilfonds ist gemäß dem französischen Aktiensparplan (PEA, Plan d'epargne en Actions) förderfähig. Das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds wird in der Woche vor dem Datum des Inkrafttretens an die Anlagekriterien und Richtlinien des aufnehmenden Teilfonds angepasst. Das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds ist liquide. Um eine reibungslose Zusammenlegung sicherzustellen, (i) werden neue Anträge auf Zeichnung von Anteilen und Umtausch in Anteile des aufgenommenen Teilfonds (GENERALI INVESTMENTS SICAV High Conviction Europe) nach dem 9. Oktober 2015 um 14:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) nicht mehr verarbeitet, und (ii) Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge im aufnehmenden Teilfonds, die nach der Ablauffrist am 15. Oktober 2015 eingehen, werden ausgesetzt und zum Nettoinventarwert am 20. Oktober 2015 (Handelstag für Aufträge - OTD) behandelt, der am 20. Oktober 2015 berechnet wird. Anteilinhaber der Teilfonds (d. h., des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds), die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, können die kostenlose Rücknahme oder den kostenlosen Umtausch ihrer Anteile für einen Zeitraum von mindestens dreißig Kalendertagen ab dem Datum dieser Mitteilung, die per Post an die Anteilinhaber gesendet wurde, beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich (per Fax oder Brief) erfolgen und bis spätestens 9. Oktober 2015 um 14:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) bei der Transferstelle oder Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, also fünf (5) Luxemburger Geschäftstage vor dem Umtauschverhältnis-Datum, eingehen. Weitere Informationen in Verbindung mit der Zusammenlegung sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Bestätigung der Depotbank der Gesellschaft und der Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers werden beide kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich sein, wenn dies gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist. Alle Anteilinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Benachrichtigung mit der Bestätigung, dass (i) die Zusammenlegung durchgeführt wurde, und mit Angabe der (ii) Anzahl der entsprechenden Anteile, die sie nach Abschluss der Zusammenlegung am aufnehmenden Teilfonds halten. Diese Bestätigung wird voraussichtlich nicht später als am Datum des Inkrafttretens an die Anteilinhaber gesendet. Alle Kosten, Ausgaben oder Gebühren in Verbindung mit der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, Generali Investments Luxembourg S.A., getragen. 6

7 Die Gesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft empfehlen Anteilinhabern, sich bezüglich der rechtlichen, steuerlichen und/oder finanziellen Folgen der Zusammenlegung von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern beraten zu lassen. Exemplare des neuen Prospekts der Gesellschaft sowie der überarbeiteten Dokumenten mit den wesentlichen Informationen für den Anleger sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft in 33, rue de Gasperich, L-5826 Hesperange, erhältlich. Im Auftrag des Verwaltungsrats 10. August

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