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1 lofilolo / istock / thinkstock.com menonsstocks / istock Berufsrisiko Multimorbidität Die ewigen Leiden Kaum eine andere Gruppe von Ärzten ist so vielen Risikofaktoren ausgesetzt, die Erkrankungen hervorrufen können, wie Zahnärzte. Der Rücken, die Haut, das Gehör und auch die Psyche sind häufig in Gefahr. Vor zwei Jahren wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten Zahnärzte zu ihren beruflich bedingten Gesundheitsproblemen befragt. Die Kollegen klagten vor allem über Muskelschmerzen, Hautverletzungen, Kontaktdermatitiden, Augenprobleme und Hörstörungen. Ob die Ergebnisse in Deutschland ähnlich sein würden, ist ungewiss eine ähnlich aktuelle Studie gibt es hier bislang nicht. Unbestritten ist jedoch, dass die Leiden auch bei Zahnärzten in Deutschland verbreitet sind. Prof. Dr. Jerome Rotgans Präsident der European Society of Dental Ergonomics (ESDE) Ergonomie kontra Kreuzschmerz Sind Schmerzen in Rücken, Schultern, Nacken, Augen oder Kopf eine typische Folge der Arbeit als Zahnarzt? Sicher: Sehr häufig sind sie Folge von Fehlhaltungen. Aber ist eine verdrehte Haltung am Behandlungsstuhl mit entsprechend verkrampften Muskeln wirklich unvermeidbar? Prof. Dr. Jerome Rotgans bezweifelt das und er ist immerhin Altpräsident der European Society of Dental Ergonomics (ESDE) und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitswissenschaft und Zahnheilkunde in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Zur Erhaltung ihrer Gesundheit sollten Zahnärzte lieber manchmal etwas egoistischer sein, rät er, dadurch könnten sie viele Beschwerden vermeiden. Idealerweise liegt der Patient während einer zahnärztlichen Behandlung bequem auf dem Rücken. Um einen guten Blick auf den Arbeitsort im Mund zu erhalten, nimmt der Zahnarzt seinen Platz meist seitlich des Patienten ein. Dadurch hat er in der Regel eine verdrehte Arbeitshaltung. Eine Alternative wäre es allerdings, dem Patienten eine etwas weniger bequeme Position zuzumuten. Unvorstellbar? Warum eigentlich? Rotgans erinnert daran, dass die meisten Patienten den Behandlungsstuhl nach verhältnismäßig kurzer Zeit wieder verlassen. Sie akzeptieren es seiner Erfahrung nach, anders gelagert zu werden, wenn man ihnen die Gründe dafür erklärt. Ein überstreckter oder seitwärts gelagerter Kopf oder sogar ein etwas seitlich gelagerter Körper sind zwar ungewohnt, unmöglich ist dies aber nicht. Die Patienten stehen anschließend auf, strecken ihren Rücken, reiben ihren Hals und gehen, beschreibt er, während der Zahnarzt den ganzen Arbeitstag, das ganze Berufsleben durchhalten muss. Noch bevor die Patienten die Praxis verlassen, haben sie die Unbequemlichkeit vergessen. 14 DFZ

2 Piotr Marcinski / fotolia.com Amir Kaljikovic / fotolia.com Haltungsschäden früh entgegenwirken Zahnärzte und Zahnärztinnen klagen über diverse Beschwerden durch die unergonomische Haltung (siehe Kasten), vermutlich geht es den Zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Stuhlassistenz nicht besser. Rotgans erinnert daran, dass auch Zahnärzte laut Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal haben. Für die konkrete Umsetzung dieser rechtlichen Grundlage gibt es als Hilfestellung zwar beispielsweise den sogenannten BuS-Dienst der Bundeszahnärztekammer. Mit dem Problem, ihre Praxen richtig ergonomisch auszustatten und vor allem zu organisieren, werden die Zahnärzte jedoch weitgehend alleine gelassen, stellt Rotgans fest. Als wichtigsten ersten Schritt schlägt er seinen Kollegen vor, sich die eigene Körperhaltung in und auch außerhalb der Praxis möglichst oft bewusst zu machen, um der Eingewöhnung von Haltungsschäden früh entgegenzuwirken. Er rät zu Pausen während der Behandlung, zum Wechsel zwischen Sitz- und Stehhaltung und auch dazu, die Patienten selbst aus dem Wartezimmer abzuholen: Muskeln und Gelenke werden für entspanntes Gehen dankbar sein. Mehr als sieben Stunden am Zahnarztstuhl täglich lehnt der Ergonomie-Experte ab. Natürlich ist auch eine ergonomische Praxiseinrichtung und -organisation sinnvoll. Anders als vor 50 Jahren weiß man heute, welche Produkte eine gesundheitsfördernde Arbeitshaltung ermöglichen. Die European Society of Dental Ergonomics hat bereits auf ihrer Jahrestagung 2006 die Ergonomic Requirements for Dental Equipment - Guidelines and Recommendations for Designing, Constructing and Selecting Dental Equipment vorgestellt. Folgen der verdrehten Haltung Dass Zahnärzte gesundheitliche Probleme bekommen, wenn sie in einer unergonomischen Haltung arbeiten, ist kein Geheimnis. Eine schwedische Untersuchung stellte beispielsweise 2006 folgende Beschwerden fest, unter denen Zahnärzte häufiger leiden als die Allgemeinbevölkerung (Werte in Klammern): müde ohne direkte Ursache: 70% (28%) Schlafstörungen: 51% (23%) Rücken-/Hals-/Schulterschmerzen: 76% (44 %) Bei Zahnärztinnen sehen die Werte noch bedenklicher aus: müde ohne direkte Ursache: 83% Schlafstörungen: 56% Rücken-/Hals-/Schulterschmerzen: 95% Mehr Beinfreiheit für den Zahnarzt Dennoch gibt es zum Beispiel immer noch stabile und bequeme Patientenliegen, die leider auch sehr dicke Rückenlehnen haben. Zahnärzte kaufen diese Liegen, obwohl auch andere Modelle mit viel dünneren Rückenlehnen angeboten werden. Hier hätte das Behandlungsteam mehr Beinfreiheit, und der Patient könnte optimal horizontal gelagert werden. Solch ein Kauf ist für Rotgans ein typisches Beispiel für falsch gesetzte Prioritäten. Richtig wäre es, Produkte daraufhin zu begutachten, ob sie dem Zahnarzt die Arbeit erleichtern. Wobei der Kauf ergonomisch sinnvoller Produkte allein auch nicht ausreicht. Man muss sie auch noch richtig einsetzen, und in diesem Bereich gibt es bei uns sehr viel Unwissen, ärgert sich der Ergonomie-Experte. Nicht der Mensch soll sich dem Gerät anpassen, sondern umgekehrt, fordert er. Seiner Überzeugung nach sollten sich schon die Studierenden der Zahnmedizin früh mit den relevanten Aspekten der Arbeitswissenschaften beschäftigen. Entsprechende Curricula fehlen bisher in Deutschland allerdings, auch wenn es an einigen Universitäten entsprechende Ansätze gibt. Am wichtigsten ist Rotgans die Idee, dass eine Umstellung in den Köpfen anfangen muss. Für ihn gehören im 21. Jahrhundert Zahnmedizin und Rü ckenschmerzen ebenso wenig zusammen wie Bergbau und Staublunge. rau Ruth Auschra, freie Journalistin DFZ 15

3 Allergien durch neue Kunststoffe Es liegt etwas in der Luft Früher standen die Latexhandschuhe bei zahnärztlichen Allergien an erster Stelle. Doch die Häufigkeit von Latexallergien ist allerdings stark zurückgegangen, seit die Berufsgenossenschaft fü r Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Ende des letzten Jahrtausends eine bundesweite Präventionskampagne durchführte. Inzwischen droht mehr Gefahr durch neue Materialien. Es ist kein Geheimnis, dass Kontaktallergien gegenüber Zahnmaterialien häufiger werden. Heute stehen Allergene wie (Methyl-)Methacrylate und Zirkonium im Vordergrund. Auch Chlorhexidin wird als potentes Allergen eingestuft. In mehreren Studien der vergangenen Jahre wurde eine Zunahme allergischer Reaktionen und Nebenwirkungen beschrieben von Atemwegserkrankungen über Ekzeme bis hin zu Hautgeschwüren (Ulzeration). Davon sind nicht nur Patienten, sondern auch Zahnärzte und ihre Teams betroffen. Komposit-Kunststoffe können Auslöser sein Häufige Allergene können aus den Komponenten zahnfarbener Komposit-Kunststoffe stammen. Methacrylate, wie HEMA und TEGDMA, sind typische Allergie-Auslöser, die selbst durch Latexhandschuhe diffundieren können. Hinzu kommen aber auch noch verschiedene Substanzen, mit deren Hilfe das Abbindeverhalten, die Farbe und die Stabilitä t gesteuert werden. Nicht alle Bestandteile von Komposit-Kunststoffen werden vollstä ndig in das Polymergeflecht eingebaut, sondern sie werden wieder abgegeben eine leider ideale Grundlage für Sensibilisierungen. Univ.-Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl (Klinik und Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU und Walther- Straub-Institut für Pharmakologie und Toxikologie der LMU) Berufskrankheiten aus der Zahnarztpraxis Aus der Zahnmedizin wurden der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Jahr 2013 insgesamt 633 Anzeigen auf den Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet. Es handelte sich dabei um folgende Verdachtsanzeigen: Hauterkrankungen: 517 Atemwegserkrankungen: 23 Infektionserkrankungen: 16 Wirbelsäulenerkrankungen: 24 Die Anzahl der bei der BGW versicherten Beschäftigten in der Zahnmedizin betrug zum Ende 2013 fast Mitarbeiter. Selbstständige, also beispielsweise Zahnärzte, können sich freiwillig bei der BGW versichern. Zum Jahresende 2013 waren gut Zahnärzte freiwillig bei der BGW versichert. Weitere Infos Berufsgenossenschaft fü r Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung, Tel.: (040) Hilfe bei Materialunverträglichkeiten und Allergien bietet die Beratungsstelle für Zahnmaterialien an der LMU München. reichl@lmu.de oder Tel.: rau Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl Klinik und Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der LMU und Walther- Straub-Institut für Pharmakologie und Toxikologie der LMU hat sich auf Zahnmaterialien spezialisiert. Genauer gesagt: auf deren Biokompatibiliät und Toxikologie. Der Leiter der Abteilung Dental-Toxikologie an der Zahnklinik Mü nchen verfügt über eine beeindruckende Sammlung von Bildmaterial, mit dem er Kontaktallergien gegen Methacrylate bei Patienten und Zahnärzten veranschaulicht - beispielsweise die abschilfernde Haut an den Fingerspitzen des Zahnarztes. In seiner Arbeitsgruppe wurde die Quantifizierung der chemischen Stoffe in der Raumluft in Zahnarztpraxen gemessen. Die maximalen Konzentrationen waren dabei sehr hoch. Es ist nicht überraschend, dass das Einatmen dieser Luft bei ständigen Expositionen auch zu Atemwegsbeschwerden führen kann. Schleifstaub in den Atemwegen Wo geschliffen wird, da fällt Schleifstaub an. Mit diesem Problem müssen sich hauptsächlich Zahntechniker befassen aber auch in zahnärztlichen Praxen fallen bekanntlich Schleifstä ube unterschiedlicher dentaler Werkstoffe und Zahnersatzmaterialien an. Mit (Methyl-)Methacrylaten angereicherter Staub kann ekzematö se Hautverä nderungen auslösen oder auch für allergische Atemwegsobstruktion sorgen. Wenn fibrogene, also auf die Organfunktion wirkende, Stoffe wie Siliciumdioxid und Metalle (Cobalt, Chrom, Molybdän) im Schleifstaub enthalten sind, kann sich die Lunge auch verä ndern. Methacrylate können auch zu Kreuzallergien führen. Eine allergische Sensibilisierung auf ein bestimmtes Methacrylatbasierendes Monomer kann sich also auch auf weitere Methacrylat-basierende Monomere ausdehnen. Bekanntlich werden neue und mo d i fi z i e r t e Z a h n materialien ständig entwickelt und in den Praxen eingesetzt. Insgesamt sind die Allergien gegen zahnärztliche Methacrylate noch selten, sagt Toxikologie-Experte Reichl, aber sie nehmen zu. Die Folgen für Zahnärzte und ihre Angestellten sind auf lange Sicht jedoch noch nicht abzusehen. Ruth Auschra 16 DFZ

4 Thomas Wagner / fotolia.com Christopher Robbins / Stockbyte Schwerhörigkeit und Augenleiden in der Praxis Wenn Hören und Sehen vergeht So manchem Zahnarzt vergeht bei der Arbeit Hören und Sehen. Viele nehmen das als berufsbedingt hin. Dabei gibt es einige ganz einfache Mittel, um bei Sinnen zu bleiben. Turbinen-, Bohrer- und Scalergeräusche gehören zum Alltag der Zahnarztpraxis und bedeuten zweifellos eine gewisse Lärmbelästigung. Das legt natürlich den Verdacht nahe, dass Zahnärzte mit zunehmenden Berufsjahren Probleme mit dem Hörvermögen bekommen könnten. Schon im Jahr 2008 waren Lärmmessungen in drei Kölner Zahnarztpraxen und in sieben Dentallaboren durchgeführt worden. Damals ging es um die Frage, ob eine Schwerhörigkeit bei Dentalberufen möglicherweise als Berufskrankheit zu werten sei. Interessanterweise wurde dabei festgestellt, dass heute nicht die Turbine, sondern der Absauger die lauteste Schallquelle in der Praxis darstellt. Die Tages-Lärmexpositionspegel für drei Zahnärzte lagen zwischen 70 und 77 db(a). Erst wenn ein Tages-Lärmexpositionspegel von 80 db(a) erreicht wird, fordert die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, dass die Mitarbeiter darüber informiert werden und dass ein Gehörschutz bereitgestellt wird. Stefan Tiesing Hörgeräteakustiker und Spezialist für Gehörschutz Hörverluste in höheren Frequenzen In einer aktuellen Studie wird das Hörvermögen von Zahnärzten mit dem anderer Akademiker verglichen. Teilnehmer waren 115 freiwillige Probanden beiderlei Geschlechts aus dem Rhein- Main-Gebiet (Alter Jahren mit mindestens zehn Jahre Be DFZ 17

5 rufserfahrung). Diese Region wurde nicht zufällig ausgesucht, sondern wegen der typischen Lärmbelastung eines Ballungsraumes mit Flugverkehr. Bei allen Probanden wurde ein Audiometrietest mit Erfassung der Luft- und Knochenleitung im Frequenzbereich von 125 Hertz (Hz) bis acht Kilohertz (khz) für beide Ohren durchgeführt. Außerdem wurde per Fragebogen Anamnese und Dauer der Berufsausübung ermittelt. Es zeigte sich, dass die Zahnärzte im Vergleich zur Kontrollgruppe bei 3 khz und 4 khz einen etwas stärkeren Hörverlust hatten, was die Autoren allerdings als nur geringe Beeinträchtigung werten. Stefan Tiesing ist nicht nur niedergelassener Hörgeräteakustikermeister, sondern hat sich auch auf den Vertrieb von Gehörschutz spezialisiert. Auch einen leichten Hörverlust im Bereich 3000 bis 4000 Hertz findet er nicht ganz unwichtig schließlich handelt es sich hier genau um den Frequenzbereich, der für das Verstehen von Sprache wichtig ist. Er ist täglich mit Menschen Angeeckt Skandinavisches Vorbild Der niedergelassene Zahnarzt ist Einzelkämpfer auf der ganzen Linie. An die eigene Prävention denkt er nicht unbedingt an erster Stelle, damit die Praxis läuft. Vielen droht der Totalausfall: der Rücken, die Augen, die Ohren es gibt einige Bereiche, in denen berufstypische Beschwerden lauern. Zwar gibt es gewisse arbeitsmedizinische Vorgaben und Untersuchungen, die dem Gesundheitsschutz der Praxismitarbeiter dienen, doch als Vorbeugung vor den berufsbedingten Risiken chronischer Erkrankungen dienen sie nicht immer. Ein Blick ins nordeuropäische Ausland zeigt, dass es auch anders geht. In Schweden beispielsweise gibt es ein Kollegial-System in der Arbeitsmedizin. Der Vorzeigesozialstaat tut sich ansonsten zwar mit einer noch weit überladeneren Bürokratie hervor als hierzulande, doch dieses System, das den Einzelkämpfern in Deutschland ebenfalls zugute käme, funktioniert: Es gibt keine kontrollierende arbeitmedizinische Standarduntersuchung, sondern in Schweden kommen arbeitsmedizinisch besonders geschulte zahnärztliche Kollegen in die Praxen, schauen bei Behandlungen zu, machen gegebenenfalls auch Videoaufnahmen und besprechen danach das Gesehene. Sie unterbreiten Verbesserungsvorschläge, die der Gesunderhaltung des Zahnarztes und seiner Mitarbeiter dienen. Nicht nur, dass man mit Leuten redet, die wissen, worum es geht. Es entwickelt sich auch meist eine anregende Diskussion mit den benachbarten Praxen, bei denen sich Synergieeffekte darstellen lassen, zum Beispiel bei der Beschaffung von ergonomisch sinnvollem Praxismobiliar. Eine Form der Kollegialität, die auch in Deutschland Schule machen könnte. Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen des DFZ ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr Mit kollegialen Grüßen, Robert Mayerhoff, DFZ-Chefredakteur konfrontiert, die unter Verständigungsproblemen leiden, weil sie genau diese hohen Töne nicht mehr wahrnehmen. Lärmstöpsel für hohe Frequenzen Dabei ist es bei Zahnärzten eigentlich einfach, eine Lärmschwerhörigkeit zu verhindern, erläutert er. In der Praxis gibt es nur hochfrequente Lärmquellen, vor allem Turbinengeräusche, die sich mit einem einfachen Gehörschutz ausgleichen lassen. Natürlich würde er niemandem empfehlen, dafür Watte oder Silikonstopfen zu benutzen. Aber selbst diese Maßnahme würde den hochfrequenten Lärm abdämmen, nur versteht man bei dieser künstlich erzeugten Lärmschwerhörigkeit Gespräche nicht mehr. Als Alternative gibt es spezielle belüftete Ohrstöpsel, die hohe Frequenzen effektiv dämmen, ohne Gespräche zu verhindern. Man kann sie für Euro von der Stange kaufen oder sich einen Filtergehörschutz maßanfertigen lassen. Das dauert allerdings ein paar Tage und kostet etwa150 Euro. Dafür ist der Tragekomfort höher: Die abdruckgefertigten Stöpsel sitzen wirklich wie angegossen und können auch stundenlang getragen werden, ohne zu drücken. Natürlich sind sie ebenfalls belüftet und lassen sich hygienisch reinigen. Eigentlich für Musiker wurde eine Art Luxusvariante erfunden, die einen besonders guten Klang hat, aber noch etwas teurer ist. Gefahr für die Augen Behandeln kann man nur, was man sieht also nutzen immer mehr Zahnärzte Lupen- oder Mikroskopbrillen. Das ständige Tragen von Lupenbrillen bewirkt allerdings eine erhebliche Konzentration mit hoher Neigung zur Verspannung. Kopfschmerzen und Augenschmerzen sind eine typische Folge. Pause von der Brille und Augenübungen können vorbeugend wirken. Grundsätzlich werden die Augen eines Zahnarztes natürlich sehr beansprucht. Es besteht häufig die Gefahr mechanischer Verletzungen durch herumfliegende Teilchen, Entzündungen oder Verätzungen durch chemische Flüssigkeiten, Gase oder Infektionen durch keimbelastete Spritzer. Gut sitzende, komfortable Schutzbrillen sollten für Zahnarzt und Assistenz zur Grundausstattung gehören. Leichte Modelle verursachen keine Druckstellen, Beschichtungen verhindern das Beschlagen der Gläser. Berufspolitische Termini Berufskrankheiten Ruth Auschra Als Berufskrankheiten kommen solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können, hat der Gesetzgeber in der Liste der Berufskrankheiten festgelegt. Für Zahnärzte kann die Liste der Berufskrankheiten auf der Webseite der Berufsgenossenschaft fü r Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eingesehen werden ( rau 18 DFZ

6 Suchtgefahr bei Ärzten und Zahnärzten Einfach mal runterkommen Ärzte und Zahnärzte sind häufig enormem Druck ausgesetzt. Während sie oft praxisbedingt alleine arbeiten, lasten der selbst auferlegte Perfektionismus, die Verantwortung für die Praxis, die Erwar- tungshaltung der Patienten sowie die ständige Verfügbarkeit auf nur zwei Schultern. Da locken nach Feierabend beruhigende Medikamente oder Alkohol, um einfach mal runterzukommen. Julián Rovagnati / fotolia.com Ein Bericht des ARD-Politmagazins Report Mainz hat vor Kurzem aufhorchen lassen. Darin hieß es, dass zehn Prozent der Ärzte in Deutschland suchtkrank sein sollen. Das TV-Magazin bezog sich auf eine Studie der Röher Parkklinik in Eschweiler. Danach sei ein Drittel der Mediziner bereits abhängig von Alkohol oder Medikamenten oder zumindest akut suchtgefährdet. Um dem beruflichen Stress standzuhalten, haben laut Report Mainz mehr als berufstätige Ärzte entweder einen sehr riskanten Konsum von Alkohol oder Medikamenten oder sind süchtig danach. Somit seien Ärzte deutlich suchtgefährdeter als die Normalbevölkerung, bei der der Anteil bei drei bis fünf Prozent liege. Über das Konsumverhalten der verschiedenenen Facharztgruppen gibt die aktuelle Studie der Röher Parkklinik keinen Aufschluss. Aber ältere internationale Studien zeigen, dass vor rund 15 Jahren unter den Humanmedizinern vor allem Anästhesisten, Notfallmediziner, Allgemeinmediziner und Psychiater zum Substanzmissbrauch neigten. Weniger gefährdet waren hingegen Pathologen, Radiologen und Kinderärzte. Angehörige der Heilberufe seit Langem betroffen Die Substanzabhängigkeit von Zahnärzten wurde in dieser Form bislang noch nicht untersucht. Zumindest hat die Nachfrage des DFZ sowohl bei privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen als auch bei der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ergeben, dass es zum Thema Suchtverhalten von Zahnärzten derzeit keine repräsentativen Zahlen gibt. Da sich der Alltag von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten aber in vielen Bereichen ähnelt, sind Parallelen bezüglich der Suchtgefahr sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Das bestätigen auch internationale Studien, die ebenfalls aus den 1990er Jahren stammen, nach denen schon vor zwei Jahrzehnten 15 bis 20 Prozent der Zahnärzte und der Angehörigen anderer Heilberufe von Substanzabhängigkeit betroffen waren, während es in der Normalbevölkerung zu diesem Zeitpunkt etwa zehn Prozent waren. Die Arbeitsbelastung in diesen Berufen ist in den vergangenen 20 Jahren nicht geringer geworden. Im Gegenteil, mehr Bürokratie in den Praxen und mehr Leistungsanspruch sind nur zwei Gründe dafür, warum der Druck immer weiter wächst. Hinzu kommen oft Dauerstress, zunehmende Budgetierung, hohe Verantwortung, wirtschaftlicher Druck, lange Arbeitszeiten und der fehlende fachliche Austausch mit Kollegen. Interventionsprogramm für Ärzte und Zahnärzte Diese Probleme und die Suchtgefahr sind der Ärzte- und Zahnärzteschaft inzwischen offenbar bewusst geworden. Die Ärzte haben schon vor einigen Jahren eine Änderung in ihrer Zulas- sungsordnung durchgesetzt, damit dem Arzt im Fall einer Sucht nicht gleich die Approbation entzogen und die beruf- liche Existenzgrundlage zunichte gemacht wird. Wenn ein betroffener Vertragsarzt eine erfolgreiche Therapie gemacht hat und sich anschließend unter Beobachtung der Ärztekammer stellt, wird in dieser Zeit nicht mehr eine Zulas- sung zur vertragsärztlichen Versorgung verwehrt oder eine bestehende Zulassung entzogen. Ein anderes Beispiel dafür, dass das Thema ernst genommen wird, ist das Interventionsprogramm für suchtkranke Ärzte der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, dem sich 2013 auch die Zahnärztekammer angeschlossen hat. Es ist ein Hilfsangebot für betroffene Ärzte, Zahnärzte und deren Angehörige. Zur Verfügung stehen Ansprech- partner und ärztliche Vertrauenspersonen, die suchtmedizinisch, psychotherapeutisch und psychiatrisch erfahren sind. Das Interventionspro- gramm tritt in Kraft, sobald die Suchtproblematik eines Arztes oder Zahnarztes der Kammer bekannt wird. Neben der Begutachtung der Art und Schwere der Sucht steht ein Arzt als Supervisor koordi- nierend, beratend und unterstützend zur Seite. Positive Erfahrungen mit Interventionsprogrammen konnten auch zahlreiche andere Ärztekammern machen, die ebenfalls derartige Hilfs- angebote anbieten. Die Hamburger Ärztekammer zum Beispiel macht dies schon mehr als zehn Jah- re. Und die Erfolgsquote liegt dort bei 80 Prozent. Die Süchte der Deutschen Melanie Fügner Wie auf der Webseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zu lesen ist, konsumieren 9,5 Millionen Menschen in Deutschland Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Rund 1,3 Millionen Personen gelten als alkoholabhängig. Laut Statistischem Bundesamt rauchen 14,7 Millionen Frauen und Männer ab dem Alter von 15 Jahren. Nach Schätzungen sind zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Erwachsene medikamentenabhängig (vor allem Benzodiazepine). Vier bis fünf Prozent aller häufig verordneten Arzneimittel besitzen ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Jeder vierte Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal illegale Drogen (Opiate, Kokain, Stimulantien, Cannabis) probiert. Hierbei wird Cannabis am meisten konsumiert. mf DFZ 19

7 RRF / fotolia.com Diagnose: Burnout nichts geht mehr Am Ende der Kraft So richtig vorstellbar ist es für die meisten nicht: Aus vollem Lauf gestoppt zu werden, von Hundert auf Null völlig brutal. Doch plötzlich ist die Kraft einfach weg, und es geht gar nichts mehr. Es ist das Ende eines langen Prozesses, und dieser Punkt kommt mit Macht: ausgepowert, müde, leer oft begleitet von körperlichen Schmerzen. Die Diagnose lautet Burnout und trifft den Zustand im wörtlichen Sinn: ausgebrannt. Oft sind es Schmerzen oder Beschwerden, die dazu führen, dass der Körper streikt. Wer betroffen ist, bemerkt meist gar nicht, dass die Ursache tiefer liegt. Niemand kann sich vorstellen, plötzlich nicht mehr zu funktionieren. Und doch ist es gerade dieses Funktionieren, das hinter der Misere steckt: Perfekt im Beruf, tolle Mutter oder Super-Vater, engagiertes Leben Hansdampf in allen Gassen. Wenn das erste Mal das Wort Burnout fällt, wollen dies die meisten gar nicht wahrhaben, auch wenn sie ahnen, dass an der Diagnose etwas dran sein könnte. Zusammenbruch nach hohem Engagement Auch 40 Jahre nach der ersten Definition des Krankheitsbildes Burnout durch den US-amerikanischen Psychotherapeuten Herbert J. Freudenberger schwingt bei dem Wort etwas von Modeerkrankung mit, etwas Abwertendes eine Krankheit für Schwächlinge, die im Beruf nichts mehr reißen können. So betrachten viele die Erkrankung, die lange Zeit als Managerkrankheit für diejenigen verschrien war, die sich zu viel aufgehalst hatten. Kaum jemand kann sich vorstellen, wie sehr die Erkrankten unter ihrer Erschöpfung leiden, wie sehr ihr Selbstbewusstsein angegriffen wird, wie ihr Weltbild und ihre Überzeugungen einfach in sich zusammenfallen. Plötzlich zu den Schwachen zu gehören, ist gerade für diejenigen, die immer aktiv waren, stark und für andere da, kaum zu ertragen. Freudenberger selbst hatte unter Burnout-Symptomen gelitten, hatte psychosomatische und psychische Beschwerden entwickelt und war regelrecht zusammengebrochen. Er ging davon aus, dass gerade Menschen aus helfenden Berufen, die anfangs ein hohes Engagement für ihren Beruf an den Tag legen, besonders häufig betroffen sind, dass gerade sie Gefühle von Resignation, Leere, Erschöpfung und psychosomatische Beschwerden entwickeln. Nur wer irgendwann für das gebrannt hat, was er tut, kann auch ausbrennen so lautet noch heute die Überzeugung vieler Ärzte und Psychotherapeuten, die Burnout-Patienten behandeln. Denn von der frustrierenden Erschöpfung betroffen sind häufig diejenigen, die beruflich sehr engagiert sind, idealistisch, anderen zugewandt, akribisch in ihrer Arbeit, perfektionistisch alle Fäden in der Hand halten wollen. Für viele Angehörige von Heilberufen trifft dies zu, auch für Zahnärzte, die zu ihrem helfenden Beruf zusätzlich dadurch belastet sind, dass sie häufig nicht nur die Schmerzen ihrer Pati- 20 DFZ

8 Blend Images/Jetta Productions/David Atkinson enten lindern, sondern auch deren Ängste aushalten müssen. Ihr Beruf verlangt zu jedem Zeitpunkt höchste Präzision und Konzentration auf kleinstem Raum und das in unergonomischer Haltung in engster körperlicher Nähe zum Patienten. Das kostet viel Kraft. Bereits in Studien Ende der 1990er Jahre zum Thema Burnout bei Medizinern schätzten Wissenschaftler nach repräsentativen Studien, dass der Anteil der von Burnout betroffenen Ärzte (und auch Zahnärzte) bei 20 bis 25 Prozent liegt. Verbessert haben dürften sich die Zahlen nicht, denn sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die politischen Rahmenbedingungen haben sich mit der Erhöhung von Bürokratie und gesetzlichen Auflagen seither eher verschlechtert. Allzu öffentlich wird das Thema Burnout bei Zahnärzten allerdings immer noch nicht behandelt. Aktuellen Schätzungen von Gesundheitsexperten und Krankenkassen zufolge sind in Deutschland etwa 13 Millionen Arbeitnehmer von Burnout betroffen, jeder fünfte Arbeitnehmer leidet demnach unter gesundheitlichen Stressfolgen, jeder dritte arbeitet am Limit und fühlt sich stark gestresst. Für Selbstständige und Freiberufler kommen weitere Faktoren hinzu, die das Ausbrennen begünstigen, denn sie müssen Macher sein, um Erfolg zu haben, viel Engagement zeigen und neben Verantwortung auch meist ein hohes finanzielles Risiko tragen. Erschöpft, müde und voller Selbstzweifel Die Belastung ist gestiegen, sagt eine betroffene Zahnärztin*. Wobei sie weniger die Arbeit meint oder die Ansprüche der Patienten, sondern das Drumherum, die Bürokratie, das Einzelkämpfertum. Darüber ist sie zusammengebrochen. Und es ist die Perfektionismusfalle, in die sie getappt ist. Auch bei ihr waren es die körperlichen Symptome, die sie zunächst lahm gelegt haben. Neben Rückenproblemen, die sehr verbreitet sind, können das auch Magen-Darm-Beschwerden sein, aber auch häufige Erkältungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Engegefühle in der Brust oder Tinnitus. Fast immer machen sich eine unerklärlich große Müdigkeit breit und Schlafstörungen. Doch so vielfältig die Ursachen für den Burnout sind, genauso individuell ausgeprägt sind auch die Symptome mehr als hundert sind derzeit bekannt. Meistens kommen zu den körperlichen Symptomen psychische hinzu, die Konzentrations- und Gedächtnisfähigkeit nimmt ab, Überforderung macht sich bei kleinsten Anlässen bemerkbar, Selbstzweifel, erhöhte Empfindsamkeit und dann noch eine schier unfassbare Erschöpfung. Gerade für diejenigen, die sonst gern früh morgens schon in der Praxis standen und abends meist auch noch das Licht ausmachten, ist dieser Zustand schwer zu ertragen. Sie quälen sich weiter, werden vielleicht weniger freundlich im Umgang, ziehen sich privat zurück, legen mehr Zynismus oder Bitterkeit an den Tag, aber sie funktionieren im Beruf weiter bis dann der Körper irgendwann streikt. Manche können sich plötzlich nicht mehr bewegen, andere nicht mehr hören (wie bei einem Hörsturz), wieder andere zwingt der Schwindel in die Knie. Bis gar nichts mehr geht. Burnout Lernen auf die harte Tour Die meisten Burnout-Betroffenen haben im normalen Leben, oder das, was sie als normal empfinden, verlernt auf eigene Bedürfnisse zu achten. Um die Reißleine zu ziehen, ist es zu spät. Der Burnout ist tatsächlich die ganz harte Tour, um wieder zu sich zu kommen. Wichtig ist es, professionelle Hilfe zuzulassen. Wer sie annimmt, muss meist auch dafür sorgen, dass die eigene Praxis für diese Zeit in guten Händen ist, denn kurzfristig ein Burnout-Syndrom zu bewältigen, ist utopisch: Oft hilft nur ein längerer Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik mit einem gezielten Training, für sich selbst zu sorgen, um wieder auf die Füße zu kommen. Und danach braucht es Zeit, um Arbeitsgewohnheiten und Überzeugungen zu ändern oder ganz schlicht einfach Fünfe mal gerade sein zu lassen. * Name der Redaktion bekannt Sabine Schmitt DFZ 21

9 Juristische Perspektiven der Berufsunfähigkeit Wer zahlt, wenn nichts mehr geht? Mit Leidenschaft sind die meisten Zahnärzte tätig, doch für viele kommt die Ernüchterung: Der Rücken will nicht mehr, die Augen lassen nach oder eine Arthrose macht die Behandlung am Stuhl zur Qual. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder das berufsständische Versorgungswerk kann die Rettumg sein. Doch die Hürden sind nicht unerheblich. PictureP. / fotolia.com Für den betroffenen Zahnarzt ist zu klären, was sein Versorgungswerk als Berufsunfähigkeit definiert und auf welche Tätigkeiten innerhalb des Berufsbildes er verwiesen werden darf (beispielsweise Tätigkeiten außerhalb der Behandlung am Stuhl ). Hier ist es zwingend erforderlich, sich die Satzung seines Versorgungswerkes anzuschauen, was unter zahnärztlicher BU zu verstehen ist. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes verstößt der zum Teil abweichende Begriff der Berufsunfähigkeit in den Satzungen der berufsständigen Versorgungswerke dabei nicht gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 des Grundgesetzes. Weite Spielräume der Versorgungswerke So wird zum Beispiel in einer Versorgungswerkssatzung definiert, dass Mitglieder, die infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte im Rahmen der Ausübung der Zahnheilkunde dauernd unfähig sind, die auf wissenschaftliche Erkenntnis gegründete Feststellung von Zahn-, Mund - und Kiefererkrankungen durchzuführen und ihre zahnärztliche Tätigkeit eingestellt haben, ( ) Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit haben. Definition der Berufsunfähigkeit Berufsunfähig heißt nicht arbeitsunfähig Für den Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde der Begriff der Berufsunfähigkeit (BU) im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2009 definiert. Dort heißt es: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann ( 172 Abs.2 VVG). Im Bereich der berufsständischen Versorgungswerke wird allerdings von einem engeren Begriff der Berufsunfähigkeit ausgegangen. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht dabei regelmäßig bei völliger Berufsunfähigkeit, womit die berufliche Tätigkeit vollständig einzustellen ist. Generelles Merkmal berufsständiger Versorgungswerke ist jedoch auch, dass ein Rentenanspruch auch dann entstehen kann, wenn der Betreffende nicht generell erwerbsunfähig ist und in einem anderen Beruf weiterhin tätig sein könnte. ml 22 DFZ Enger gefasst ist folgende Regelung einer Versorgungswerkssatzung, wonach berufsunfähig ist, wer infolge leistungsbeeinträchtigender Gesundheitsstörung außer Stande ist, seine zahnärztlichen Fähigkeiten auch außerhalb der Praxistätigkeit wirtschaftlich in irgendeiner Weise zu nutzen. Die Unterschiede hinsichtlich einer Verweisbarkeit verdeutlichen, dass es hier unterschiedliche Hürden gibt. Auch die Rechtsprechung legt der zahnärztlichen Berufsunfähigkeit unterschiedliche Hürden auf, wobei den Versorgungswerken weite Verweisungsmöglichkeiten eingeräumt werden, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom (18 K 918/11) wurde einem Zahnarzt trotz gesundheitlicher Probleme und Schmerzen (Lumbalskoliose, Skoliose) keine BU-Rente gewährt. Der Satzungsbestimmung des zuständigen Versorgungswerkes war nach Auffassung der Richter zu entnehmen, dass Berufsunfähigkeit nur dann anzunehmen ist, wenn dem Mitglied jegliche Tätigkeit, bei der die zahnärztlichen Fähigkeiten genutzt werden können, versagt ist. Maßstab der Beurteilung sei damit weder die bisherige Tätigkeit noch die Möglichkeit, zahnärztliche Tätigkeiten mit Patientenkontakt ( Arbeit am Stuhl ) auszuüben. Vielmehr müsse sich das Mitglied auf jedwede Tätigkeit verweisen lassen, bei der die zahnärztlichen Fähigkeiten verwendet werden können, also auch auf die Tätigkeit als angestellter oder freiberuflicher Gutachter, etwa bei Versicherungsträgern oder als Aktengutachter. Erteilen von Fachkundeunterricht für Zahnarzthelferinnen, diagnostische schulzahnärztliche Tätigkeiten, zahnärztliche Verbandstätigkeiten oder Tätigkeiten in Forschung und Lehre. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom (7 A 903/11) wurde festgehalten, dass ein Zahnarzt seinen Beruf in vollem Umfang länger als sechs Monate nicht mehr ausgeübt haben müsse, bevor er von dem betreffenden Versorgungswerk eine BU-Rente beziehen kann. Dies erfordere zum einen, dass der Zahnarzt persönlich vorübergehend keine zahnärztliche Tätigkeit mehr verrichtet habe. Zum anderen müsse die Berufsausübung auch in der Weise vorübergehend eingestellt werden, dass eine zahnärztliche Tätigkeit nicht durch eine andere Person ausgeübt wird und dieses Verhalten dem berufsunfähigen Zahnarzt rechtlich zugerechnet werden kann. Vernünftige Betrachtung des Arbeitsmarktes Weniger Spielräume für die Verweisung von Zahnärzten auf Tätigkeiten außerhalb des Behandlungsstuhls sieht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht(OVG) u. a. in seiner Entscheidung vom (AZ: 8 LB 212/05). Im konkreten Fall konnte eine Anästhesistin, die 30 Jahre in verschiedenen Krankenhäusern berufstätig war, ihre Tätigkeit gesundheitsbedingt

10 nicht mehr ausüben. Berufsunfähigkeit lag nach Auffassung der Ärzteversorgung allerdings nur vor, wenn der Arzt zu einer ärztlichen Tätigkeit überhaupt außer Stande war. Dies sei bei der Ärztin nicht der Fall, da sie zwar ihre alte Tätigkeit nicht mehr ausüben könne, sie aber ohne unmittelbaren Patientenkontakt, beispielsweise noch als Gutachterin im öffentlichen Dienst, in der Pharmaindustrie oder medizinjournalistisch, arbeiten könne. Das OVG erteilte dieser Auffassung eine Absage. Eine Verweisung sei nach der maßgeblichen Satzungsbestimmung nur auf solche Stellen möglich, für die eine Approbation erforderlich ist. Die Ärztin müsste sich auch nicht auf eine Gutachtertätigkeit verweisen lassen, da eine solche Stelle für einen Arzt mit eingeschränktem Leistungsvermögen bei vernünftiger Betrachtung am Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. In einer weiteren Entscheidung vom (AZ: LA 91/05) hat das OVG Niedersachsen zudem festgehalten, dass ein Mitglied des zuständigen Versorgungswerkes berufsunfähig ist, wenn es zwar theoretisch noch in der Lage sei, eine zahnärztliche Tätigkeit auszuüben, ihm hierzu aber praktisch nicht mehr die Möglichkeit offen steht, weil er krankheitsbedingt bereits das Anforderungsprofil der noch in Betracht kommenden Stellen nicht mehr erfüllt. Private Absicherung Vergleich lohnt sich Unabhängig von dieser niedersächsischen Rechtsprechung sind die Hürden für die Erlangung einer BU-Rente eines Versorgungswerkes in der Regel hoch, weshalb es zur Absicherung eines Berufsunfähigkeitsrisikos durchaus sinnvoll ist, zusätzlich privat Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall zu treffen. Hier hilft bei den Versicherungen nur der Blick ins Kleingedruckte, um Sicherheit über die Konditionen zu erlangen. So muss beispielsweise geprüft werden, ob die Versicherung von dem nach dem Versicherungsvertragsgesetz möglichen abstrakten Verweisungsrecht in vollem Umfang Gebrauch macht, was nicht von Vorteil ist. Konsequenz für den Zahnarzt ist es dann, dass der Versicherer eine Leistung ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte und diese Tätigkeit ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Für den Abschluss einer BU-Versicherung lohnt es sich, die Konditionen der einzelnen Versicherer zu vergleichen, da diese Gestaltungsmöglichkeiten haben (zum Beispiel volle Leistung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, keine Verweisung in einen anderen Beruf, Ersatzeinkommen auch bei Bezug anderweitiger Versorgungsleistungen). Der Preis einer BU-Versicherung sollte dabei nicht das ausschlaggebende Argument sein, weil die Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit entscheidend sind. Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert Zu bedenken ist auch, dass die gerichtliche Durchsetzung von BU-Renten unter Umständen ein hohes Kostenrisiko beinhaltet, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese Streitigkeiten nicht abdeckt. Zu beachten ist, dass bei Rentenstreitigkeiten von freien Berufen von einem Streitwert in Höhe des dreifachen Jahresbeitrages der Rentenleistung auszugehen ist, was zu sehr hohen Streitwerten führt. Dieses Prozessrisiko lässt sich gerade bei einer Krankheit und Praxisausfall nur schwer stemmen. RA Michael Lennartz,

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