Handlungsgrundsätze der Personalkommission (PEKO)

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2 Handlungsgrundsätze der Personalkommission (PEKO) Vertritt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Departemente inkl. Staatskanzlei und Gerichte Agiert unabhängig und verschwiegen Gibt den Mitarbeitenden eine Stimme und vertritt ihre Anliegen Wirkt mit bei Meinungsbildung und Entscheidungsvorbereitungen in Fragen, welche die Mitarbeitenden betreffen, wie zum Beispiel bei: - Neuorganisation, Reorganisation - Arbeitsplatzgestaltung - Personalmassnahmen - Vernehmlassungen - Rechtserlassen - Internen Weisungen mit allgemeingültiger Verbindlichkeit Ist Anlaufstelle und übernimmt eine Triagefunktion bei Problemen von Mitarbeitenden Vernetzt sich mit anderen Arbeitnehmerorganisationen Wirkt als Bindeglied zwischen Personal und Arbeitgeber 2

3 Mitglieder der Personalkommission Bandi Anja DVI AWA Baumgärtner Rainer DFR IT AG Blunschi Franziska Vanessa GKA BG Burger Nicole (Präsidentin) DVI StA Brugger Stéphane DGS KSD Burkart Ursula (Aktuarin) BKS SPD Hähni Patrick DFR KSTA Kasper Stefan DVI KAPO Kohler Kurt BVU ATB Lüscher Andreas Staatskanzlei Marty Patrik (Vizepräsident) DVI KAPO Meier Stefan BVU ALG Merkofer Catherine GKA OG Michel Hanspeter DGS AMB Passerini Madelaine BKS KU 3

4 Wir als PEKO setzen uns für Sie ein Ihr Anliegen ist uns wichtig Wir behandeln Ihr Anliegen absolut vertraulich und diskret Wir lassen nicht locker Wir informieren Sie laufend und zeitgerecht Ihr Anliegen, Wunsch oder Vorschlag kann wegweisend für Ihre Kolleginnen und Kollegen sein. Die Mitglieder der Personalkommission freuen sich, Sie unterstützen zu dürfen. Bei personalrechtlichen Problemen wenden Sie sich an: Die vorgesetzte Person oder die Personalverantwortliche/ den Personalverantwortlichen Ihres Departements, der Staatskanzlei oder der Gerichte Kanton Aargau Die Personalkommission (PEKO): Wir beraten und unterstützen Sie, können aber keine Entscheidungen treffen. Kontaktieren Sie uns per oder wenden Sie sich an eines unserer PEKO-Mitglieder. Weitere Informationen finden Sie im InKA unter: Dienste > Personal > Übersicht Kontakte > Personalkommission 4

5 Weitere Kontakte: Schlichtungskommission für Personalfragen Säulenhaus Tel.: Laurenzenvorstadt 107 Postadresse: Schlichtungskommission für Personalfragen Bahnhofstrasse 2 Die Schlichtungskommission prüft auf Gesuch hin arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und dessen Mitarbeitenden. Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Laurenzenvorstadt 9 Tel.: Postadresse: Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Postfach 4023 Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen ist zuständig, wenn Sie den Eindruck haben, an Ihrem Arbeitsplatz wegen Ihres Geschlechtes diskriminiert zu werden. Abteilung Personal + Organisation Departement Finanzen und Ressourcen Abteilung P+O Tellistrasse 67 Die Abteilung P+O ist zuständig für das Erarbeiten von Grundlagen zur Realisierung einer ganzheitlichen, zeitgemässen und sozialen Personal- und Lohnpolitik. 5

6 Verbände: Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrerverband (ALV) Entfelderstrasse 61 Tel.: Postfach 2114 Aargauer Staatspersonalverband (ASPV) Bachstrasse 15 Tel.: Aarau Verband Kantonspolizei Aargau (VKA) Tellistrasse Aarau Verband Personal öffentlicher Dienste (VPOD), Region Aargau Solothurn Bachstrasse 43 Tel.: Postfach

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