Klub Woterkant e.v. Ein Leitfaden für den Ernstfall. Dieser Leitfaden wird bei Bedarf aktualisiert

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1 Klub Woterkant e.v. Ein Leitfaden für den Ernstfall Dieser Leitfaden wird bei Bedarf aktualisiert Zusammengestellt von Harald Vittinghoff 1. Vorsitzender

2 Hallo liebe Klubkameraden und Freunde von Klub Woterkant e.v. Normalerweise versuchen wir mit unseren Angeboten Freude und Abwechslung in den Lebensalltag zu bringen. Heute wollen wir ein ernstes Thema ansprechen. Denn nach unserem Satzungszweck wollen wir uns in erster Linie umeinander kümmern. In der Vergangenheit haben wir durch Referenten auf unseren Klubtreffen die Themen: - Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung und - Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung angesprochen. Auch in unserer Klubzeitung gab es schon Beiträge zu diesem Themenbereich. Mit der jetzt vor euch liegenden Abhandlung Ein Leitfaden für den Ernstfall erweitern wir diesen Themenbereich. An den Handlungshinweisen hat dankenswerterweise Dieter Drewes mitgewirkt. Auch Monika Malke, Hermann Lube und Klaus-Peter Leiste haben zum Gelingen beigetragen. Danke! Gegliedert ist diese Abhandlung jetzt 1. in von jedem Einzelnen zu erledigende Aufgaben und in 2. Handlungshinweisen für den Ernstfall. Bitte legt euch einen Ordner an und platziert ihn an einem Ort, wo er ohne Probleme gefunden und eingesehen werden kann! Harald Vittinghoff 2

3 Inhaltsverzeichnis Seite 2: Seite 3/4: Vorwort Inhaltsverzeichnis Vorsorge: Seite 5: Seite 6: Seite 7: Seite 7: Seite 8: Checkliste General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung Wer ist Wohnungsmieter? Evtl. Antrag auf Schwerbehinderung stellen? Testament Zu erledigen: Seite 10: Was ist zu tun? Seite 11: Beihilfe Seite 11: Nach der Trauer droht die Bürokratie (Gegenseite Bankvollmachten) Seite 13: Erd- oder Feuerbestattung? Seite 13: Musikwunsch Seite 13: Weltliche- oder kirchliche Trauerrede? Seite 14: Bestattungsinstitut? Seite 15: Antrag auf Sterbegeld bei der Sozialen Hilfskasse und/oder privater Sterbegeldversicherung Seite 16: Aktualisierungen Benachrichtigungen: a) Bestattungsinstitut b) ZPD (Zentrum für Personaldienste), Normannenweg 36, Hamburg, Telefon: Die Personalnummer und die Firmennummer angeben (steht in der Besoldungsbzw. Versorgungsmitteilung). c) Soziale Hilfskasse, ZP 6, Soziales und Fürsorge, Bruno-Georges-Platz 1, Hamburg, Telefon: bis 63, Fax: d) Wenn Gewerkschaftsmitglied: entsprechende Gewerkschaft informieren. e) Rentenversicherung informieren. Welche ist aus dem Rentenbescheid zu ersehen (BfA, LVA, Knappschaft). 3

4 Unbedingt zu erledigen: ZPD wird u.a. Fragebogen senden. Diese müssen ausgefüllt werden. Die geforderten Steuerkarten müssen unbedingt beigebracht werden! Wenn keine Steuerkarte auffindbar, muss beim Einwohneramt eine Steuerkarte beantragt werden! Sind die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, werden die Gehalts- bzw. Versorgungszahlungen eingestellt! Von der Sozialen Hilfskasse (ZP 6 Zentrales Personalmanagement) wird ein Sterbegeld in Höhe von 470,00 ausgezahlt, nachdem die amtliche Sterbeurkunde übersandt wurde und der Verstorbene Mitglied der Sozialen Hilfskasse ist/war. Die Mitgliedschaft ist in der Besoldungs- bzw. Versorgungsmitteilung ersichtlich. Die Gewerkschaften zahlen auch in der Regel ein Sterbegeld aus. Dazu muss die Gewerkschaft ebenfalls eine Sterbeurkunde (Kopie) erhalten, um das Sterbegeld auszuzahlen (GdP-Mitglieder erhalten z.zt. 410,00) 4

5 Checkliste Wenn erledigt bitte abhaken General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung Evtl. Antrag auf Schwerbehinderung stellen? Testament Gegenseitige Bankvollmachten Erd- oder Feuerbestattung? Musikwunsch? Weltliche- oder kirchliche Trauerrede? Bestattungsinstitut? Nach verbindlichen Gesprächen und Abstimmungen mit einem Bestattungsinstitut muss die Dienststelle ZP 6 Soziales und Fürsorge Bruno-Georges-Platz 1, Hamburg unverzüglich unter folgender Telefonnummer: , , , vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden! Die Abt. Fürsorge benachrichtigt die - ZPD (Zentrum für Personaldienste), - Soziale Hilfskasse - Ehemalige Dienststelle - Klub Woterkant e.v. - Evtl. Gewerkschaft Nach Kenntnisnahme vom Todesfall sendet die ZPD ein Beileidsbekundungsschreiben an den Ehegatten. Es werden gleichzeitig die - Sterbeurkunde - Heiratsurkunde - Lohnsteuerkarte des Hinterbliebenen angefordert sowie drei beigefügte Vordrucke, die ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden sind. Diese Erklärungen - über rechtsgültigen Stand der Ehe mit dem Verstorbenen - über Bezug von Erwerbseinkommen - über bestehende Krankenversicherung (GKV oder PKV) sind wichtige Bestandteile für die Berechnung der Versorgungsbezüge. Bezog der oder die Verstorbene Rente muss die entsprechende Rentenversicherung vom Sterbefall in Kenntnis gesetzt werden. Wurde darüber hinaus auch noch eine Altersversorgung vom ehemaligen Arbeitgeber die sog. Betriebsrente bezogen, muss auch der ehemalige Arbeitgeber informiert werden. Wenn Versicherungen bestehen hier insbesondere die Lebens- und/oder Haftpflichtversicherung muss auch an die in Kenntnissetzung dieser Institutionen gedacht werden. 5

6 Eine Generalvollmacht nach 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch mindestens den Umfang der allgemeinen Handlungsvollmacht haben. Wenn sich die Vollmacht auf Grundstücke (z. B. deren Verkauf oder Belastung) erstrecken soll, ist zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht notwendig, bei einer unwiderruflichen Vollmacht zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstückes deren notarielle Beurkundung. Die Erteilung ist formfrei und kann als Einzel- oder Gesamtvollmacht erteilt werden. Eine Person, die im Besitz der Generalvollmacht ist, wird m. Generalbevollmächtigter oder f. Generalbevollmächtigte genannt. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in 662 ff. BGB. Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird ( 1896 BGB). Patientenverfügung Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts). Diese benötigt (als Einspruchsgesetz) nicht die Zustimmung des Bundesrats und trat am 1. September 2009 in Kraft. Dort wird eine Patientenverfügung definiert als die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Legaldefinition nach 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB). Welche Person statt des Patienten die Entscheidungen am Lebensende treffen bzw. die Entscheidungen des Patienten durchsetzen wird (s. u.), ergibt sich nicht aus der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist insofern von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden. In der Vorsorgevollmacht wird nicht verfügt, was am Lebensende zu tun oder zu unterlassen ist, sondern wer (als so genannter Bevollmächtigter) medizinische oder andere Anordnungen 6

7 treffen soll. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und sollten nebeneinander erstellt werden. Eine solche Person kann auch durch das Betreuungsgericht bestimmt werden. Sie wird dann als Betreuer bezeichnet. Mit einer Betreuungsverfügung unterbreitet der Verfügende dem Gericht lediglich einen Vorschlag für die Auswahl der Person des Betreuers. Die Betreuungsverfügung kann auch auf die Patientenverfügung verweisen, um den Betreuer daran zu binden. Anmerkung: Eine Generalvollmacht beinhaltet eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung und sollte vom Notar beglaubigt sein! Wer ist Mieter der Wohnung? Sind beide Eheleute als Mieter eingetragen oder geht das Mietverhältnis problemlos auf die/den Hinterbliebenen über? Sind Genossenschaftsanteile vorhanden, dann sollte bei der Genossenschaft nachgefragt und evtl. eine Schenkungsurkunde ausgefüllt werden. Antrag auf Feststellung der Behinderung Wie läuft es, wenn ich einen solchen Antrag stelle? Beim zuständigen Versorgungsamt (in manchen Bundesländern auch: Amt für soziale Dienste) stellt man einen Antrag, der möglichst gut vorbereitet sein sollte. Nach kürzerer oder längerer Zeit erhält man einen Feststellungsbescheid. Wenn eine Behinderung festgestellt wird, gilt dies rückwirkend, mindestens ab dem Tag der Antragsstellung, wenn man nichts anderes beantragt hat. Beispiel: Bei einer Patientin wird ein bösartiger Tumor diagnostiziert und operiert. Danach erfolgt eine stationäre Reha. Während der Reha stellt die Patientin zusammen mit dem sozialen Dienst der Reha-Klinik einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Sie beantragt, den GdB rückwirkend ab dem Tag der Diagnose festzustellen. Dies wird vom Versorgungsamt berücksichtigt. Was kann ich unternehmen, wenn der GdB zu niedrig ist oder die beantragten Merkzeichen nicht zuerkannt wurden? Jeder Bescheid enthält eine sog. Rechtsmittelbelehrung. Man kann dann innerhalb einer Frist (meist 4 Wochen) Widerspruch einlegen. Diesen sollte man gut begründen. Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird? 7

8 Dann kann man innerhalb einer Frist, die auf dem Bescheid angegeben ist, Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Bis jetzt ist eine solche Klage kostenfrei, das heißt, es entstehen keine Gebühren. Auch anwaltlich muss man sich nicht vertreten lassen. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich auch von den großen Sozialverbänden vor dem Sozialgericht vertreten lassen (z.b. Sozialverband Deutschland, VdK u. a.). Die Klage sollte ebenfalls gut begründet sein. Es kommt nicht auf die Länge der Klageschrift an, sondern darauf, dass genau geschildert wird, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht vom Beklagten berücksichtigt wurden. Erläuterung: GdB = Grad der Behinderung Das Testament Wer es nicht dem Gesetzgeber überlassen will, wie sein Erbe verteilt wird, muss ein Testament verfassen. Damit die Gültigkeit nicht angefochten werden kann muss man das Testament auch richtig verfassen. Damit es euch gelingt, euren letzten Willen nicht umsonst zu schreiben, möchten wir hiermit wertvolle Hilfestellungen an die Hand geben. Wer etwas zu vererben hat und es in die richtigen Hände geben will, sollte auf jeden Fall ein Testament verfassen. Die gesetzliche Erbfolge regelt zwar in unserem Land auch dies mit Erbengemeinschaft und Pflichtteil, doch es sollte jeder Mensch selbst bestimmen, wer das erarbeitete Vermögen erhält. Wer also ein Testament verfassen möchte, sollte erst einmal alle Vermögenswerte aufschreiben. Vielleicht soll ja nicht nur ein Erbe, sondern mehrere Erben bedacht werden. Das Testament muss auf jeden Fall eigenhändig und handschriftlich verfasst werden. Viele vergessen beim Verfassen des Testaments das Datum. Man hält es oft nicht für so wichtig. Wichtig ist es, damit festgestellt werden kann, wann das Testament genau verfasst wurde und ob der Verfasser geistig auch in der Lage war, seinen eigenen, unbeeinflussten Willen niederzuschreiben. Außerdem können ja mehrere Testamente hintereinander verfasst werden, dann ist jeweils das letzte gültig. In jedem Fall wichtig ist natürlich, wie bei jedem anderen Dokument die Unterschrift. Damit niemand das Testament anfechten kann, ist es wichtig dieses auch richtig zu verfassen. Wenn ihr euch schon hinsetzt und euren letzten Willen aufsetzt, dann möchtet ihr sicherlich auch, dass dieser in eurem Sinne von den Erben umgesetzt wird. Wir beschäftigen uns alle nicht gerne mit dem Tod. Deshalb fällt es vielen Menschen schwer, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Meist werden wir von Unfällen oder auch von der Todesnachricht überrascht. Jeder Mensch, der etwas auch wenn es Erinnerungsstücke oder ein Auto sind an einen Erben weitergeben möchte, sollte unbedingt ein Testament verfassen. Es gibt einige wichtige Formerfordernisse, die unbedingt beachtet werden sollten. Testament beim Notar Das notarielle Testament muss man nicht handschriftlich verfassen, damit es gültig ist. Jeder Notar wird euren letzten Willen aufsetzen. Dieses wird anschließend in notarielle Verwahrung genommen. Das notarielle Testament kostet eine Gebühr. Man hat jedoch als Erblasser die 8

9 Sicherheit, dass unser Wunsch auch so umgesetzt wird. Ratsam ist es auf jeden Fall, den Erben das Notariat bekannt zu geben. Im Falle eines plötzlichen Ablebens weiß sonst keiner der Erben, wo das Testament zu finden ist. Natürlich können trotzdem jederzeit Änderungen am Testament vorgenommen werden. Testament handschriftlich Jeder Mensch kann ein eigenhändiges handschriftliches Testament verfassen. Das Testament wird eigenhändig, handschriftlich geschrieben. Ein mit der Schreibmaschine geschriebenes Testament, das lediglich unterschrieben wird, entspricht den Formerfordernissen nicht. Der Erblasser muss in diesem Fall den ganzen Text im Testament handschriftlich niederschreiben. Ganz wichtig ist auch die eigenhändige Unterschrift. Ein Nachsatz oder Zusatz nach der Unterschrift ist durch diese Unterschrift nicht gedeckt und daher nicht gültig. Ort und Datum sind noch wichtig, denn diese geben Auskunft, welches das letzte und damit gültige Testament ist. Nach Möglichkeit sollte man immer alle Regeln einhalten, um damit der Gefahr vorzubeugen, dass das handschriftliche Testament angefochten wird. Euer letzter Wille könnte dann nicht mehr erfüllt werden. Das ist ganz bestimmt nicht in eurem Sinne. Die Bezeichnung Testament ist nicht zwingend erforderlich, aber zweckmäßig und deswegen ratsam. Das handschriftliche Testament hat den Vorteil, dass man es jederzeit ohne Kostenaufwand ändern, ergänzen oder durch ein neues Testament ersetzen kann. Die Gefahr dabei ist, dass es aus einer momentanen Stimmung heraus geschrieben wird und vielleicht bei näherer Überlegung so nicht verfasst worden wäre. Eventuell kann das Testament auch unauffindbar sein. Um dem vorzubeugen, kann man das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein handschriftliches Testament, da man oft keine ausreichenden rechtlichen Kenntnisse hat, unvollständig ist. Es könnte auch unklar oder widersprüchlich ausgedrückt sein. Rechtssicherheit habt ihr auch beim handschriftlichen Testament mit einer anwaltlichen Beratung. Man kann auch das handschriftliche Testament notariell beurkunden lassen. Der Notar oder der Anwalt sorgt für die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Auch ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein auf Tonband gesprochenes Testament ist ebenfalls unwirksam. Das handschriftliche Testament muss auch eigenhändig unterschrieben werden. Rein juristisch reicht zwar der Vorname, doch sicherheitshalber solltet ihr mit dem ganzen Namen unterschreiben. Es könnten sonst auch beim handschriftlichen Testament Missverständnisse auftreten, von wem das Testament nun wirklich stammt. Ort und Datum müssen gesetzlich nicht zwingend eingetragen sein. Dies einzutragen ist jedoch ratsam. Wenn ihr mehrere Testamente verfasst, die vielleicht einen anderen Erben begünstigen oder widersprüchlich sind, dann gilt grundsätzlich das, mit dem letzten Datum. Wer jedoch sein handschriftliches Testament ändern will, ist besser beraten, das vorherige zu vernichten. Es steht euch beim handschriftlichen Testament völlig frei, wen ihr als Erben einsetzt. Den eigenen Kindern steht jedoch, egal wen ihr bestimmt, immer ein Pflichtteil zu. Es ist auch ratsam, dem handschriftlichen Testament eine Checkliste der Vermögenswerte bei zu fügen. Der letzte Wille sollte keine Schulden beinhalten. Wenn ihr als Erbe nämlich solch ein handschriftliches Testament in den Händen haltet, ist es ratsam, das Erbe zu prüfen, bevor ihr ja dazu sagt Ein Erbe kann nämlich auch Schulden beinhalten, die man nach dem Erbe zahlen muss, wenn man ein Testament angenommen hat. 9

10 Auch bei einem handschriftlichen Testament hat man sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Was ist zu tun? Nach verbindlichen Gesprächen und Abstimmungen mit einem Bestattungsinstitut muss die Dienststelle ZP 6 Soziales und Fürsorge Bruno-Georges-Platz 1, unverzüglich unter folgender Telefonnummer , , , vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Die Abt. Fürsorge benachrichtigt die - ZPD (Zentrum für Personaldienste), - Soziale Hilfskasse - Ehemalige Dienststelle - Klub Woterkant e.v. - Evtl. Gewerkschaft Nach Kenntnisnahme vom Todesfall sendet die ZPD Beamtenversorgung ein Beileidsbekundungsschreiben an den Ehegatten. Es werden gleichzeitig die - Sterbeurkunde - Heiratsurkunde und - Lohnsteuerkarte des Hinterbliebenen angefordert sowie drei beigefügte Vordrucke, die ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden sind. Diese Erklärungen - über rechtsgültigen Stand der Ehe mit dem Verstorbenen - über Bezug von Erwerbseinkommen und Erwerbszusatzeinkommen - über bestehende Krankenversicherung (GKV oder PKV) sind wichtige Bestandteile für die Berechnung der Versorgungsbezüge. Werden diese erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nicht vorgelegt, so werden die Gehaltszahlungen eingestellt. Damit es zu solchen Versäumnissen im Ausnahmefall nicht kommen kann, bietet unser Klub Woterkant e.v. den Hinterbliebenen Hilfe an. Bei Nichtbeamten muss die entsprechende Rentenversicherung informiert werden. Daneben muss wenn der/die Verstorbene eine Altersversorgung vom ehemaligen Arbeitgeber die sog. Betriebsrente erhielt, auch der Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden. Auch eine evtl. bestehende Lebensversicherung muss benachrichtigt werden. 10

11 Beihilfe Überführungsfahrten des Verstorbenen oder der Urne sind insgesamt beihilfefähig (70%). Voraussetzung ist aber, dass diese in der Gesamtrechnung des Bestatters detailliert und in der jeweiligen Kostenhöhe ausgewiesen sind! Erforderlichen Falls ist nachträglich eine detaillierte Rechnung beim Bestatter anzufordern und diese mit einem erneuten Beihilfeantrag der ZPD vorzulegen. Hospizaufenthalt Ein Hospizaufenthalt wird in der neuen HambBeihVO vom 12. Januar 2010 erwähnt. Ist der Beihilfeempfänger in einem Hospiz stationär behandelt worden und auch dort verstorben, so hat die/der Hinterbliebene zum Beihilfeantrag gehörige zusätzliche Unterlagen beizubringen, sofern ein Zuschuss zum Hospizaufenthalt beantragt wird. Ein Anspruch auf Zuschuss besteht neben den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zusätzliche Unterlagen, die vorzulegen sind: - Leistungsmitteilung der PKV oder GKV - Gehaltsbescheinigung des Verstorbenen - Rentenbescheinigung des Verstorbenen (sofern auch Rentenbezieher) - Rentenbescheinigung der/des Hinterbliebenen Auf Nachfrage, warum diese zusätzlichen Unterlagen vorzulegen sind, konnten keine Erklärungen gegeben werden. Alle Leistungen, ob Beihilfe oder Zuschüsse bei stationären Unterbringungen in Pflegeheimen oder Hospizen usw., sind schriftlich zu beantragen! Es gibt kein Anbieten oder eine Bringschuld des Staates. Nach der Trauer droht die Bürokratie Es ist nicht selten, dass Ehepaare ein Konto oder sogar mehrere gemeinsam haben. Stirbt ein Ehepartner ist aber nicht automatisch klar, dass der Überlebende auch weiterhin Zugriff auf die Bankkonten hat. Das kann schlimme Folgen haben. Unter Umständen kommen Witwe oder Witwer auch nicht an ein Aktiendepot, um rechtzeitig handeln zu können. Denn nach dem Tod eines Kontoinhabers gelten strenge Regeln bei den Kreditinstituten. Es kommt dabei auch darauf an, welche Art von Konto das Ehepaar gewählt hat. UND oder ODER Konto 11

12 Ist ein gemeinschaftliches Konto ein ODER Konto, kann jeder Inhaber darüber auch allein verfügen. Hier sind Witwer oder Witwe fein heraus. Bei einem so genannten UND Konto haben nur alle Inhaber gemeinsam Verfügungsmacht. Stirbt ein Ehepartner, bleibt dem Überlebenden zunächst einmal der Zugriff verwehrt. Gleiches gilt auch für Bausparverträge und Aktiendepots. Bankvollmacht oder Erbschein? Wer hier keine entsprechende Bankvollmacht vorweisen kann, muss einen Erbschein vorlegen. Dieser kann nur beim Nachlassgericht beantragt werden. Bis zur Ausstellung können Wochen oder sogar Monate vergehen, denn das Gericht hat viele Unterlagen zu prüfen, und zwar: Das Testament oder den Erbvertrag und, falls es diese gibt, Stammbücher, Geburtsurkunden und so weiter. Kostenordnung für Erbschein Dieser Verwaltungsakt ist mit Kosten verbunden, abhängig von der Höhe des Erbes. Die fälligen Gebühren, sind in einer entsprechenden Gebührenordnung nachzulesen. Bei einer Erbschaft in Höhe von fallen 54 Gebühren an. Bei sind 207 zu zahlen. Wird bei einer Erbengemeinschaft ein Verantwortlicher benannt, der den Antrag auf Erbschein stellen soll, muss er eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dafür verlangt das Nachlassgericht noch einmal die Gebühr in selber Höhe wie für den Erbschein selbst. Welche Bankvollmacht ist die richtige? Mühen und Kosten lassen sich also vermeiden, wenn sich Ehepaare gegenseitig eine Vollmacht über ihre Konten ausstellen. Selbst formulierte Schreiben erkennen die Kreditinstitute in der Regel nicht an. Aber jede Bank hält kostenfrei entsprechende Formulare bereit. Diese sollten die Kunden auch nutzen. Denn dann gibt es juristisch keine Probleme. 12

13 Vollmacht über den Tod hinaus oder Vollmacht ab Todesfall? Die Vollmacht über den Tod hinaus ist für Eheleute eine sinnvolle Wahl. Wer aber zu Lebzeiten alleiniger Inhaber des Kontos bleiben will, sollte für den Ehepartner zumindest eine Vollmacht unterschreiben. Bankvollmachten können natürlich auch den erwachsenen Kinder oder jeder anderen Person des Vertrauens erteilt werden. Mit einer solchen Vollmacht kann man seinen Lieben viel Ärger ersparen. Erd- oder Feuerbestattung? Den Hinterbliebenen wird manchmal eine Last von den Schultern genommen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten die Art der gewünschten Bestattung erklärt oder sogar aufgeschrieben hat. Musikwunsch zur Trauerfeier Vielen Menschen kann man eine Vorliebe für eine bestimmte Musikrichtung oder gar bestimmte Lieder zuordnen. Hat sich ein Verstorbener zu Lebzeiten bestimmte Lieder für seine Trauerfeier gewünscht, werden die Trauergäste durch eine solche Melodie in besonderer Weise an den Verstorbenen erinnert und den Hinterbliebenen wird die Auswahl erleichtert. Trauerredner ist die allgemeine Berufsbezeichnung für weltliche Redner, freie Sprecher, Redner oder Grabredner zum Abschied von Toten und zur Begleitung der Hinterbliebenen mit einem freien Ritual, einer weltlichen Trauerfeier. In allen Kulturen werden Verstorbene mit Ritualen bestattet. Oft sind diese mit den religiösen oder sonstigen weltanschaulichen Vorstellungen des Verstorben und/oder der Hinterbliebenen verknüpft. Im deutschsprachigen Raum begleiten traditionell Trauerredner die Hinterbliebenen mit einer weltlichen Trauerfeier, wenn der Verstorbene nicht konfessionell gebunden war oder eine konfessionelle Ausrichtung des Abschieds nicht gewünscht wird. Maßgeblich für die Wahl einer weltlichen Begleitung sind der Wunsch des Verstorbenen und die Bedürfnisse der Hinterbliebenen. Dabei bedeutet weltlich, dass keine religiöse Sinndeutung des Lebens und Todes eines Menschen vorgenommen wird, wenngleich religiöse Symbole aus dem Leben des Verstorbenen einen Platz während der Trauerfeier finden können. 13

14 Trauerredner sind in aller Regel freiberuflich tätig; sie sprechen nicht im Auftrag einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder einer sonstigen Institution. Trauerredner arbeiten üblicherweise unabhängig und frei. Es gibt gelegentlich Trauerredner, die feste Mitarbeiter von Bestattungsinstituten sind und in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu dem jeweiligen Institut stehen. Außerdem gibt es von Weltanschauungsgemeinschaften gestellte Trauerredner, die zwar auch für Nichtmitglieder zur Verfügung stehen, aber eben nach dem Selbstverständnis der jeweiligen Gemeinschaft arbeiten. Wahl eines Bestattungsinstitutes Nicht jedes Bestattungsinstitut führt alle Arten von Bestattungen durch. (z.b. Seebestattungen) Nicht jedes Institut ist mit allen Erfordernissen vertraut, die vor den Hinterbliebenen liegen (z.b. Benachrichtigungserfordernisse bei Beamten). Bei der Auswahl des Institutes darauf achten, dass zur Trauer nicht noch vermeidbare Sorgen kommen. Bei notwendigen Überführungen das Bestattungsinstitut auf die Notwendigkeit der gesonderten Kostenauflistung für die Überführung hinweisen und später die Rechnung auch daraufhin überprüfen. PS. Viele der aufgeführten Benachrichtigungen werden vom Bestatter erledigt. Diese sollten aber beim Bestatter nachgefragt und mit ihm abgesprochen werden! 14

15 Absender Anschrift Tel.-Nr.:, den ZP 6 Soziales und Fürsorge Bruno-Georges-Platz Hamburg Betr.: Soziale Hilfskasse; hier: Sterbefall (Name) (Vorname) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Überweisung des Sterbegeldes aus der Sozialen Hilfskasse auf nachstehend aufgeführtes Konto Kontoinhaber: Konto-Nr.: BLZ: Bank/Sparkasse Als Anlage füge ich eine Ablichtung der Sterbeurkunde bei. (Unterschrift) Anlage 15

16 Dieser Leitfaden für den Ernstfall wurde im März 2010 erstellt. Ergänzung: Juni 2010: 1. Bitte die neuen Seiten 5 und 10 gegen die alten Seiten 5 und 10 austauschen. 2. Im Inhaltsverzeichnis unter Beihilfe bitte die Seitenzahl 10 in 11 ändern. 16

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