Information des Bürgermeisters. 10. Sitzung des Gemeinderates vom 23. August 2011

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1 Information des Bürgermeisters 10. Sitzung des Gemeinderates vom 23. August August 2011 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 30. August 2011 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 30. August 2011 Zustellung an die Abonnenten

2 Information des Bürgermeisters 10. Sitzung des Gemeinderates vom 23. August 2011 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Felbaweg/Zollstrasse, Vaduzer Parzelle Nr und Nr Alte Landstrasse Vaduzer Parzelle Nr Tauschvertrag Die Gemeinde Vaduz ist am Vaduzer Grundstück Nr im Ausmass von 59 m 2, welches im Eigentum des Landes steht, für spätere Arrondierungen interessiert. Gleichzeitig soll auch die Einfahrt vom Felbaweg in die Zollstrasse arrondiert werden, wofür das Land 13 m 2 zur Verfügung stellt. Das Land ist bereit, den erforderlichen Boden auf dem Tauschwege der Gemeinde Vaduz zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde übergibt daher dem Land eine Teilfläche ihres Grundstücks Vaduzer Parzelle Nr (Alte Landstrasse) im Ausmass von 72 m 2, welche dem Vaduzer Grundstück Parzelle Nr (Alte Landstrasse) übertragen wird. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den vorgeschlagenen und wertgleichen Bodentausch. Er beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss des entsprechenden Tauschvertrages, abgeschlossen zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz. Überbauungsplan Heiligkrüz ( Kirchstrasse Süd / Heiligkreuz / Gerberweg ); Dr. Peter Marxer, Vaduz, Dr. Ludwig Marxer Familienstiftung, Vaduz, Erben nach Adulf Peter Goop, 1, Vaduz, Dr. Marianne Marxer, Vaduz Aufhebung der rechtsgültigen Planungsinstrumente Überbauungs- und Gestaltungsplan Heiligkrüz, Neufassung Kirchstrasse, Gerberweg, Heiligkreuz, Vaduzer Parzelle Nr. 844, Nr. 846, Nr. 1313, Nr und Nr (Teilfläche) ohne Liegenschaft Vaduzer Parzelle Nr. 847, Erben nach Adulf Peter Goop, Vaduz Bauvorhaben: 1. Bauetappe: Abbruch Mehrfamilienhaus Liegenschaft Gerberweg 1, Vaduzer Parzelle Nr und Neubau Mehrfamilienhaus 2. Bauetappe: Abbruch und Neubau oder Aufstockung bestehende Liegenschaft Heiligkreuz 7 Zone: Wohnzone W3 und Wohn-/Gewerbezone WG3 Auf Antrag der Bau- und Planungskommission beschliesst der Gemeinderat einstimmig: 1. Die Vereinbarung vom 26. Juni 2003, revidiert am 16. August 2011 betreffend die Verlängerung des Baurechts bis 31. Dezember 2020 für die Passerelle wird genehmigt

3 2. Der Überbauungsplan Kirchstrasse Süd / Heiligkreuz / Gerberweg Vaduzer Parzelle Nr. 844, Nr. 846, Nr. 847, Nr und Nr (RA 98/ ) vom 7. Juli 1998 mit den dazugehörenden Bauvorschriften wird aufgehoben und durch den Überbauungs- und Gestaltungsplan Heiligkrüz Vaduzer Parzelle Nr. 844, Nr. 846, Nr. 1313, Nr und Nr (Teilfläche) vom 3. Dezember 2010 mit den dazugehörenden Beilageplänen und Sonderbauvorschriften ersetzt. Vaduzer-Saal, Dr. Grass-Strasse 3, Vaduz Arbeitsvergabe Saalbestuhlung (Konzertbestuhlung) Auf Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau, und der Leitung Veranstaltungsstätten hat der Bürgermeister auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Juni 2011 betreffend Kompetenzdelegation in Fällen besonderer Dringlichkeit während den Gemeinderatsferien die Auftragserweiterung für die Saalbestuhlung (Konzertbestuhlung) im Sinne einer optischen, akustischen und qualitativen Optimierung genehmigt und den dafür erforderlichen Zusatzauftrag an die Firma AERMO AG, Dietlikon, im Betrag von CHF (inkl. MWSt) erteilt. Bei den dargelegten und beantragten Massnahmen handelt es sich um Anregungen des Saalbetriebes und Empfehlungen des zuständigen Sachbearbeiters der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau. Diese Wünsche bedeuten demzufolge entsprechende Zusatzleistungen und damit zusätzliche Kosten. Sie würden auch bei jedem anderen Stuhlmodell entstehen und von dessen Hersteller bzw. Lieferant geltend gemacht werden. Durch die zusätzlichen Leistungen und Kosten zu Gunsten einer höheren Qualität resultiert jedoch auch ein entsprechender Mehrwert. Kirch- und Gruftplatz, Neugestaltung Pflästerungen, Arbeitsvergabe Brogle AG, Vaduz CHF Einstimmig Kirche St. Florin, Innensanierung und Umgebung Pflästerungen, Arbeitsvergabe Brogle AG, Vaduz CHF Einstimmig Obere Rüttigasse, Belagssanierung Brogle Pflästerei AG, Vaduz CHF Einstimmig - 2 -

4 Immagass, Trottoirausbau und Belagserneuerung Bauabrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 4. September 2010 CHF Bauabrechnung CHF Mehrkosten % + CHF Mehrkostenbegründung: Missverständnis zwischen Projektant und Sachbearbeiter Tiefbau, sodass die Aufwendungen, welche durch den Bauunternehmer der privaten Hochbaustelle Immagass (ITW) ausgeführt worden sind, nicht im Kostenvoranschlag aufscheinen. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung im Betrag von CHF (inkl. MWSt) und gewährt den entsprechenden Ergänzungskredit in der Höhe von CHF Bartlegroschstrasse, Wendeplatz Bauabrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 4. September 2010 CHF Bauabrechnung CHF Mehrkosten % + CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung im Betrag von CHF (inkl. MWSt) und gewährt den entsprechenden Ergänzungskredit in der Höhe von CHF Landstrasse, Drechslergass bis Feldstrasse / Drechslergass Gemeindewerkleitungen Bauabrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. April 2010 CHF Bauabrechnung CHF Minderkosten % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung im Betrag von CHF (inkl. MWSt)

5 Haus Floraweg 10 Instandstellung Bauabrechnung Verpflichtungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 CHF Bauabrechnung CHF Mehrkosten % + CHF Mehrkostenbegründung: - Die Anpassungsarbeiten beim Einbau der neuen Küche waren höher als angenommen (Baumeister- und Gipserarbeiten). - Der Parkett im Wohnbereich war nicht mehr reparabel und ist deshalb durch einen Laminat ersetzt worden. - Aus Sicherheitsgründen musste der Gartenzaun (mit Tor) beim Treppenabgang ersetzt werden. - Im Zusammenhang mit den Instandstellungsarbeiten sind bei den Türen, Fenstern und Rollläden Service- und Reparaturarbeiten ausgeführt worden. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Projekt Instandsetzung Einfamilienhaus Floraweg 10 im Betrag von CHF (inkl. MWSt) und spricht den entsprechenden Nachtragskredit. Industrieliegenschaft Kanalstrasse 20 Fluchtwegtreppe Bauabrechnung Verpflichtungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2011 CHF Bauabrechnung CHF Minderkosten % CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Projekt Fluchtwegtreppe bei der Liegenschaft Kanalstrasse 20 im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Mehrfamilienhaus Herrengasse 34 Instandstellung Wohnung 2. OG wegen Mieterwechsel Bauabrechnung Verpflichtungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2011 CHF Bauabrechnung CHF Mehrkosten % + CHF

6 Mehrkostenbegründung: - Durch den Ersatz der Einbauküche musste die Schilfgipswand neu verstärkt und instand gestellt werden, damit die Stabilität und Tragkraft gewährleistet bleibt. - Beim Ausbau der Bodenbeläge in der Küche und im WC wurde festgestellt, dass der Unterbau saniert werden muss. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Projekt Instandstellung Wohnung 2. Obergeschoss wegen Mieterwechsel in der Liegenschaft Herrengasse 34 im Betrag von CHF (inkl. MWSt) und spricht den entsprechenden Nachtragskredit. Mehrfamilienhaus Landstrasse 80 Instandstellung Attikawohnung Bauabrechnung Verpflichtungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 18. Januar 2011 CHF Bauabrechnung CHF Minderkosten % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für das Projekt Instandsetzung Attikawohnung in der Liegenschaft Landstrasse 80 im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Energiebuchhaltung und Energieausweis Abrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 06. Mai 2008 CHF Abrechnung CHF Minderkosten % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung der Initialisierungskosten für die Energiebuchhaltung aller relevanten Liegenschaften sowie der Kosten zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweise im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Verkehr und Sicherheit Schulwegsicherung Primarschule Ebenholz Wegverbindung Im Guetli bis Schimmelgasse Abrechnung Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 CHF Abrechnung CHF Minderkosten % - CHF

7 Die Minderkosten begründen sich wie folgt; - Fahrbahnrand Schimmelgasse musste infolge optimiertem Bauvorgang bei der Gehwegabsenkung nicht angepasst werden. Minderkosten CHF Einzelbaum und Hydrant konnten infolge eines optimierten Bauvorganges beibehalten werden. Minderkosten CHF Verzicht auf Geländerabschrankung bei Schimmelgasse, Verzicht auf farbige Leitelemente. Minderkosten CHF Günstige Arbeitsvergabe (Kombination mit Ausführungen in der Umgebung). Minderkosten CHF Nicht erforderliche Vermarkungsrekonstruktion, MWSt auf nicht realisierte Leistungen. Minderkosten CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung im Betrag von CHF inkl. MWSt. Friedhof Vaduz, Auflösung des Grabfeldes 7, Bauabrechnung Der Gemeinderat hat mit Beschlüssen vom 1. Februar 2011 und 1. März 2011 dem Werkdienst den Auftrag zur Auflösung des Grabfeldes 7 und die Vornahme von baulichen Massnahmen im Sinne des neuen Friedhofskonzeptes zur erneuten Nutzung erteilt und die hierfür notwendigen Mittel gesprochen. Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 1. Februar 2011 und Ergänzungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 1. März 2011 CHF Gesamtkosten CHF Minderaufwand % - CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Bauabrechnung für die Auflösung des Grabfeldes 7 im Friedhof Vaduz im Betrag von CHF inkl. MWSt. Bürgergenossenschaft Vaduz Kostentragung bis zur Gründung Am 30. August 2010 ist im Vaduzer-Saal die Bürgergenossenschaft Vaduz gegründet worden. Damit wurde das 1998 eingeleitete Regelungsverfahren gemäss Gesetz vom 20. März 1996 über die Bürgergenossenschaften, LGBl Nr. 77, abgeschlossen. Die nun gegründete Bürgergenossenschaft ist gemäss Gesetz Rechtsnachfolgerin der bisherigen Vaduzer Bürgerversammlung. Die bisherige Vermischung von Gemeindevermögen und Bürgervermögen ist gemäss Gesetz über die Bürgergenossenschaften somit nicht mehr zulässig. Am 7. September 2010 hat Bürgermeister Ewald Ospelt den Gemeinderat informiert, dass bezüglich Kostenregelung zwischen der Gemeinde Vaduz und der Bürgergenossenschaft Vaduz noch Abklärungen im Gange sind und das Ergebnis nach Vorliegen dem Gemeinderat unterbreitet wird. Am 24./26. April 1998 entschied sich die Bürgergemeinde Vaduz für die Einleitung eines Regelungsverfahrens gemäss dem Gesetz über die Bürgergenossenschaften und bestellte einen Regelungsausschuss

8 Der Regelungsausschuss nahm seine Arbeit unverzüglich auf und verschaffte sich unter Beizug von Fachleuten einen vertieften Einblick in die komplexe Materie, studierte die ihm zugänglichen Unterlagen und befasste sich mit der Vermögensregelung, sodass im April 2000 der Gemeinde in einem umfassenden Bericht ein Entwurf als Regelungsvorschlag vorgelegt werden konnte. Dieser bildete die Grundlage für die Verhandlungen mit der Vertretung der politischen Gemeinde mit dem Ziel, einvernehmlich eine definitive Zuteilung der Liegenschaften und Regelung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen. Die folgenden Verhandlungen mit der Vertretung der Gemeinde gestalteten sich sehr schwierig. Infolge grundsätzlicher Differenzen über die Feststellung des relevanten Bürgervermögens, über die Kriterien der Zuordnung und über einen Wertausgleich gelangte der Regelungsausschuss dann 2001 an die Regelungskommission des Landes und ersuchte für den Fall, dass auch auf diesem Wege kein Übereinkommen zu erzielen wäre, um eine Entscheidung. Die Regelungskommission drängte jedoch auf eine einvernehmliche Lösung. Anzustreben sei ein akzeptabler Lösungsvorschlag, der in einer Abstimmung sowohl von der Bürgerversammlung wie auch von der Gemeindeversammlung genehmigt werden könne. Nach weiteren Verhandlungen wurde schliesslich eine Vereinbarung über die Aufteilung von Bürgerboden zur Bildung einer Bürgergenossenschaft erzielt, welche durch den Regelungsausschuss am 18. Februar 2004 und durch den Gemeinderat am 16. März 2004 genehmigt wurde. Der Gemeinderat stellte sich jedoch im Vorfeld der Gemeinde- und Bürgerabstimmung vom 2./4. April 2004 gegen eine Bürgergenossenschaft. Während die Bürgerversammlung der Vereinbarung zustimmte, wurde sie von der Gemeindeversammlung abgelehnt. Der Regelungsausschuss stellte sodann bei der zuständigen Regelungskommission des Landes den Antrag, die einvernehmlich getroffene Regelung zu bewilligen. Der Gemeinderat stellte sich weiterhin gegen die Bildung der Bürgergenossenschaft, was eine mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzung nach sich zog. Diese endete schliesslich am 23. März 2009 mit der endgültigen Entscheidung der Regelungskommission des Landes, welche mit geringfügigen Anpassungen die Vereinbarung von 2004 genehmigte. Damit war das 1998 eingeleitete Regelungsverfahren abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Regelungsausschusses sind diverse Kosten angefallen (Sitzungsgelder, Kostennoten Ingenieurbüro und Anwalt, Pläne, Schätzungen, Druckkosten, Abstimmungen). Die seinerzeitige Auffassung des Bürgermeisters war, diese Kosten über ein spezielles Rückerstattungskonto abzurechnen und alle angefallenen Kosten im Falle einer Gründung einer Bürgergenossenschaft dieser als Aufwendungen der Gemeinde in Rechnung zu stellen. Diese Kosten belaufen sich für die Jahre 1998 bis 2010 auf total CHF Die Kosten für die Bürgerversammlung zur Gründung der Bürgergenossenschaft am 30. August 2010 in der Höhe von CHF gingen zu Lasten des Kontos Gemeindeversammlung und sind in der Rechnung 2010 enthalten. Gemäss Art. 29 des Gesetzes über die Bürgergenossenschaften vom 20. März 1996 gelten für die Verwahrung und Nutzung des Bürgervermögens bis zur Bildung der Bürgergenossenschaften die bisherigen Bestimmungen. Zentrale Gesetzesbestimmung in diesem Zusammenhang ist Art. 69 des alten Gemeindegesetzes vom 2. Dezember 1959, LGBl. 1960/2, welcher wie folgt lautet: Die mit dem Besitze und der Benützung des Gemeindegutes verbundenen Auslagen an Steuern, sonstigen Abgaben, Aufsichts- und Kulturkosten sind von den Nutzungsberechtigten nach dem Verhältnis ihres Anteiles zu tragen, soweit die vom Gemeindegut in die Gemeindekasse fliessenden Erträgnisse nicht hinreichen die genannten Auslagen zu decken

9 Auf dieser Grundlage wurden in allen Gemeinden sämtliche im Zusammenhang mit dem Bürgergut anfallenden Kosten übernommen, zumal auch alle Erträgnisse aus dem Bürgervermögen mit Ausnahmen des an die Nutzungsberechtigten ausgegebenen Bürgernutzens ebenfalls der Gemeinde zufielen. Als auf der Grundlage dieser Regelung von der Gemeinde zu tragenden Auslagen sind auch die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Regelungsausschusses anfallenden Kosten anzusehen. Die Kostentragung für das Regelungsverfahren bis zur Genossenschaftsgründung richtet sich demnach nach dem erwähnten Art. 69 des alten Gemeindegesetzes. Auch in allen anderen Gemeinden, in welchen es zur Bildung einer Bürgergenossenschaft gekommen ist, wurden die Kosten bis zu deren Gründungen von der Gemeinde vollumfänglich übernommen (Balzers, Triesen, Eschen, Mauren). Auf Antrag des Bürgermeisters beschliesst der Gemeinderat: 1. Die im Zusammenhang mit dem Regelungsverfahren zur Bildung der Bürgergenossenschaft Vaduz durch die Arbeit des Regelungsausschusses entstandenen Kosten bis zur Gründung der Bürgergenossenschaft Vaduz am 30. August 2010 in der Höhe von CHF werden zur Gänze von der Gemeinde übernommen. 2. Der Saldo Konto Guthaben Bürgergenossenschaft wird auf das Konto Aufwand Bürgergenossenschaft übertragen und der entsprechende Nachtragskredit in der Höhe von CHF gesprochen. 10 Ja-Stimmen (7 FBP, 2 VU. 1 FL), 3 Nein-Stimmen (VU) Vermittleramtsgesetz (VAG), Revision Im Hinblick auf die Vermittleramtswahlen 2010 ist in der Vorsteherkonferenz vom 24. September 2009 im Beisein von Regierungssekretär Norbert Hemmerle und Dr. Erik Purgstaller der seinerzeitige Stand betreffend die Änderungen bzw. Anpassungen des Gemeindegesetzes, des Volksrechtegesetzes und des Vermittleramtsgesetzes erörtert und diskutiert worden. Bereits 2001 ist die Vorsteherkonferenz zum Schluss gekommen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Vermittleramtsgesetzes aus dem Jahre 1915 den heutigen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Die überwiegende Mehrheit der Gemeindevorsteher ging noch weiter und stellte das Amt grundsätzlich in Frage. Da die Amtsdauer gemäss Gesetz analog dem alten Gemeindegesetz auf drei Jahre festgelegt war, haben sich die Regierungsvertreter und die Gemeindevorsteher i.s. Vermittleramtsgesetz bezüglich des weiteren Vorgehens in einem ersten Schritt darauf geeinigt, dass die Regierung dem Landtag den Antrag unterbreitet, die Amtsdauer der Vermittler in einem ersten Schritt auf 5 Jahre zu verlängern und anschliessend auf 4 Jahre festzusetzen. Mit Gesetz vom 17. Dezember 2009 ist dieses Anliegen umgesetzt worden. Zweck dieser Einigung war, für die Abklärungen in den Gemeinden betreffend Beibehaltung oder Abschaffung des Vermittleramtes Zeit zu schaffen und einen gemeinsamen Nenner zu finden. Das Vermittleramt wird allgemein als eine veraltete Form im Rahmen der Gerichtsbarkeit angesehen. Wesentliche Arbeiten des Vermittlers, wie etwa Beglaubigungen, könnten ohne weiteres an gemeindeinterne Amtsstellen delegiert werden (Einwohnerkontrolle, Gemeindesekretariat). Dies würde auch eine erhebliche Erleichterung für die Einwohnerschaft darstellen, da die Erledigung ohne vorherige Terminvereinbarungen erfolgen kann. Festgestellt wird auch, dass grundsätzlich juristische Laien das Vermittleramt ausüben. Nicht zu Unrecht wird daher von Anwälten und Gerichten bemängelt, dass dieses Amt heute eine sogenannte Durchlaufstelle darstellt, die lediglich noch Leitscheine ausstellt. Die vom Gesetzgeber ursprünglich gewollte Entlastung des Landgerichtes ist daher heute auf Grund der Komplexität und Vielfalt der Rechts

10 fragen nicht mehr gegeben. Die Amtsfunktion sollte daher dem Landgericht angegliedert werden, wo entsprechend juristisch geschultes Personal zur Verfügung steht. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass die Ausgestaltung des Vermittleramtes in der bisherigen Form nicht mehr zeitgemäss und eine Neuregelung notwendig ist. Dies ist auch an der Vorsteherkonferenz vom 1. Juli 2011 im Beisein der Vertreter der Regierung, Regierungsrat Hugo Quaderer, Dr. Michael Ritter und Dr. Erik Purgstaller, zum Ausdruck gekommen. Die Gemeinden sind angehalten, bis September 2011 der Fürstlichen Regierung ihre diesbezüglichen Beschlüsse mitzuteilen. Der Gemeinderat stimmt der ersatzlosen Auflassung des Vermittleramtsgesetzes vom 12. Dezember 1915, LGBl Nr. 3, zu. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein bzw. das Ressort Inneres wird ersucht, die notwendigen gesetzlichen Schritte zu veranlassen. Einstimmig Überbauungsplan Städtle Mitte (Rathausumgebung) Grundsatz für Baurecht Der rechtsgültige Richt- und Überbauungsplan Städtli vom 29. April 1997 musste aus wichtigen öffentlichen Interessen und auf Grund geänderter Grundlagen sowie wesentlich neuer Bedürfnisse revidiert werden. Die Arbeitsgruppe Gemeindebauten im Zentrum Rathaus / Rathausplatz / Parkhaus hat sich in sieben Sitzungen mit räumlichen Konzepten für das Gebiet Städtle in Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen befasst und das Ergebnis zu Handen des Gemeinderates verabschiedet. Das beantragte Konzept wurde am 23. Februar 2010 durch den Gemeinderat befürwortet. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Änderung des Überbauungsplanes Städtli eingeleitet worden. Anlässlich der Sitzung vom 9. Juni 2010 der Gestaltungskommission (Art. 93 BauG) ist die Machbarkeitsstudie für die geplanten Nutzungen wie auch das Erschliessungskonzept für die unterflurige Parkierung vorgestellt worden. Es wurden räumliche Minimalbzw. Maximalfestlegungen für Baulinien, anbaupflichtige Baulinien und Gebäudehöhen erarbeitet sowie 6 Varianten vorgelegt und 7 Perspektiven aus festgelegten Blickpunkten präsentiert. Heute liegt ein von allen Gremien gestütztes neues Planungsinstrument vor, das die rechtliche Grundlage für zukünftige private und öffentliche Bauvorhaben darstellt. Der vorliegende Überbauungsplan legt den eigentümerverbindlichen Bebauungsmantel fest. Planungsinstrumentkonforme Baugesuche werden die entsprechenden Baubewilligungen erhalten. Im Ergänzungsplan Parkierung ist ein äusserst zweckmässiges Parkierungssystem dargestellt. Dieses ermöglicht eine koordinierte Bauweise und erspart Kosten. Die drei der Öffentlichkeit zugänglichen Plätze zwischen Kunstmuseum und Rathausgasse werden mit Hochbauten gefasst. Die Bedeutung des Rathausplatzes wird auch auf Grund der vorgesehenen Grösse hervorgehoben. Er erfüllt die betrieblichen Anforderungen und stellt neben dem Peter-Kaiser-Platz einer der wichtigsten öffentlichen Orte für Vaduz dar. Der nun vom Gemeinderat zur Planauflage freigegebene Überbauungsplan sieht im Teilbereich Städtli Mitte folgende Platzräume vor: - Rathausplatz Südlich des Rathauses unter Einbezug der Strasse im Städtle Offener Platz mit ca m 2 Fläche für div. Aktivitäten - Gedeckter Platz Westlich als Verlängerung des Rathausplatzes Überdeckter Platz West mit ca. 500 m 2 Fläche Überdeckter Platz, Süd Passerelle, Gebäude 2 mit ca. 500 m 2 Fläche - 9 -

11 - Unterer Rathausplatz Westlich des Rathauses Offener Platz mit ca m 2 Fläche Zielsetzungen der Sonder- und Spezialbauvorschriften für das Gebiet Städtle sind: - eine hohe Attraktivität des Zentrums - eine angemessene Urbanität - eine grosse Nutzungsvielfalt, nämlich öffentliche und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungsnutzungen mit hohem Anteil an Publikumsverkehr sowie einen ergänzenden Wohnanteil - einen hohen Gestaltungswert von Bauten und Aussenräumen in verdichteter Bauweise - eine zweckmässige Erschliessung mit einem flächendeckenden verkehrsfreien Fussgängerbereich und unterirdischer Parkierung. Strategische Vorgaben für das Vaduzer Städtle bzw. das Rathausareal / Städtle als Zentrum des Wohn- und Arbeitsortes Vaduz Für die Einwohner sind das Versorgungsangebot (täglicher, mittelfristiger und langfristiger Bedarf), die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten (Kultur, Gesellschaft, Gastronomie, Veranstaltungen), die öffentlichen Dienstleistungen (Gemeindeverwaltung, Post, Busanstalt) von primärer Bedeutung. Das Städtle ist als Zentrum für die Identität bzw. Identifikation der Bevölkerung wichtig (der Ort, wo Vaduz stattfindet ). Das Städtle ist daher auch der Ort der Gemeinde, des sozialen Lebens, wo sich die Einwohnerschaft trifft und ihre Kontakte bzw. den Zusammenhalt im privaten wie auch öffentlichen Rahmen pflegt. Das Vaduzer Städtle als Standort von Ladengeschäften, Gastronomie und Angeboten anderer insbesondere privater Dienstleistungen Die Kundschaft hierfür ergibt sich einerseits aus der Wohnbevölkerung und der überdurchschnittlich hohen Anzahl von Beschäftigten in Vaduz. Andererseits ist Vaduz als Hauptort des Landes ein zentraler Ort in der Region, der durch spezielle Angebote für eine regionale Kundschaft attraktiv ist. Ein weiteres Kundensegment stellen die Touristen dar. Um das Vaduzer Städtle als Standort für Ladengeschäfte und andere Dienstleistungsangebote zu optimieren, können folgende Massnahmen beitragen: - breiteres und ausgewogeneres Angebot von Läden und Dienstleistungen - räumliche Verdichtung der Betriebsstandorte und bequeme Zugänglichkeit (Parkierung) - verstärkte Bestrebungen das Vaduzer Städtle als gesellschaftlicher Ort zu festigen, der nicht nur ein Verkaufs- und Dienstleistungsangebot aufweist (vgl. Samstagsmärkte in Feldkirch und Dornbirn als gesellschaftliche Anlässe). Das Vaduzer Städtle als zentraler Ort in der Region Eine sehr wesentliche Rolle für die Repräsentanz von Vaduz als Hauptort des Landes kommt dem öffentlichen Raum des Zentrumsgebietes zu. Insbesondere sind unter dem so genannten öffentlichen Raum die sich im Besitze der öffentlichen Hand stehenden Bauten und Anlagen zu verstehen. Jene werden gleichermassen von Besuchern, Gästen und Einheimischen wahrgenommen bzw. genutzt. In diesem Zusammenhang stellt gerade eine ortsbaulich attraktive Situation sowie die Gewähr einer adäquaten Verkehrserschliessung (öv, kollektiver und individueller, motorisierter Verkehr) die zentrale Voraussetzung für den Erfolg dar

12 Der Fussgängerzone, den öffentlichen Plätzen, Strassen und Wegen kommen durch ihre Aorta- Funktion daher ein sehr grosse Bedeutung zu. Die Gemeinde kann durch diese Bauten und Anlagen direkten Einfluss auf die Entwicklung nehmen, während sie auf die Organe (öffentliche wie auch private, Museen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe u.a.) nur indirekt in unterschiedlichem Ausmass Einfluss nehmen kann. Nutzungsvorgaben Zentrumskonforme Dienstleistungsangebote von privaten Unternehmen Ein innerhalb einer Ortschaft bzw. Siedlungseinheit zentraler Betriebsstandort eines Geschäftes ermöglicht die beste Versorgung der dort wohnhaften oder arbeitstätigen Menschen. Daraus resultiert andererseits auch eine hohe Standortgunst für den betreffenden Betrieb. Dienstleistungsbetriebe mit hohem Publikumsanteil gelten daher als zentrumsfördernde Institutionen, die Synergien ergeben und einen Standort auch für verschiedene andere Dienstleistungsanbieter attraktiv machen können. Eine hohe Standortattraktivität ergibt sich, wenn ein relativ breites Angebot von Dienstleistungen einerseits und andererseits die gleiche Dienstleistung ebenfalls in entsprechender Breite angeboten wird (z.b. Bekleidungsgeschäfte in verschiedenen Preissegmenten und gleichzeitig verschiedene Anbieter, die in den einzelnen Preissegmenten vertreten sind). Das Zentrumsgebiet von Vaduz weist eine Reihe von Geschäften verschiedener Sparten auf. Durch deren eher dispersen Standorte ergibt sich jedoch keine eigentliche Geschäftsstrassensituation, wo innerhalb gut bewältigbarer Distanz ein sehr grosses Angebot besteht, und Kunden im Wissen, das Gesuchte finden zu können, flanierend einkaufen. Dies erfordert neben einer verdichteten Lage der verschiedenen Geschäfte zudem eine zentral gelegene, öffentliche Parkierung. Der Bereich Rathausplatz bildet die Option, von diesem zentralen Punkt aus die verschiedenen Geschäftsstandorte zu verbinden und durch zusätzliche Geschäfte und Angebote die kritische Masse für Synergien und damit einen attraktiven Geschäftsstandort zu schaffen. Es braucht eine Gebäudestruktur, die mit den Stadträumen stark verknüpft, von öffentlichen Fussgängerwegen, Plätzen durchzogen ist und Geschäfte verschiedenster Art und Grösse ermöglicht. In Analogie zu klassischen Lauben wie z.b. in Feldkirch, die eine öffentliche Mischzone bilden, die zur Erschliessung als Aussenbereich der betreffenden Geschäfte wie auch für weitere Aktivitäten (z.b. Märkte) nutzbar sind. Bereiche die durch Nutzungsmischungen zwischen Ladengeschäften, Gastronomiebetrieben und auch Betrieben für persönliche Dienstleistungen wie Coiffeur, Kosmetik, aber auch medizinische Praxen ergänzt werden. Das Städtle als Ortszentrum mit relativ vielen Einwohnern und Beschäftigten in einem nahen Umfeld und einer guten Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch dem MIV könnte durch die oben vorgeschlagenen Betriebe aufgewertet werden und eine interessante Standortalternative für die Vaduzer Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe in dezentraler Lage ergeben. Am 21. Juni 2011 hat sich der Gemeinderat grundsätzlich mit der nachhaltigen Entwicklung des Zentrums befasst. Ziel ist die Zentrumsbelebung und Sicherstellung einer attraktiven Nahversorgung im Städtlebereich, aber auch eine Aufwertung des Rathausplatzes. Das Problem besteht aber darin, dass die Gemeinde selbst keine Direktinvestitionen mit öffentlichen Geldern in Infrastrukturen wie Geschäftsgebäude tätigt, um die angestrebten Nutzungen zu realisieren. Dies stellt keine Kernaufgabe der Gemeinde dar, ebenso nicht die Vermietung und Akquisition von gewünschten Geschäftsfeldern. Ein Lösungsansatz wird von Bürgermeister Ewald Ospelt darin gesehen, seitens der Gemeinde ein entsprechendes Baurecht im übergeordneten öffentlichen Interesse an Investoren einzuräumen, unter Festlegung der von der Gemeinde vorgegebenen Nutzungen. Das finanzielle Risiko für Betrieb und Unterhalt wird durch den Baurechtsnehmer getragen. Investitionen seitens der Gemeinde werden nur für öffentliche Zuständigkeiten bzw. gemeindeeigene Infrastrukturen (Rathausplatz, Erschliessungsflächen, Parkierungsanlagen, WC-Anlagen) oder Gebäudekubaturen für den Eigenbedarf getätigt. Der Bürgermeister ist überzeugt, dass dies höchstwahrschein

13 lich der einzige gangbare Weg ist, vor allem die Attraktivität von Vaduz als Wohn-, Arbeits- und Tourismusort deutlich zu steigern und damit Mehrwert zu gewinnen. Es geht nun um die Frage, ob ein solcher Lösungsansatz, die Einräumung eines Baurechtes, vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet. Die Gewährung eines Baurechtes ist die Grundvoraussetzung für private Investoren. Im Gemeinderat ist die Ansicht unbestritten, vor allem den Bereich Rathausplatz zu gestalten und auch zu erweitern. VU-Fraktionssprecher Frank Konrad anerkennt die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Zielsetzung. Seitens der VU-Fraktion wird auch der Bedeutung entsprechend folgende positive Erklärung abgegeben: Fraktionserklärung zum Überbauungsplan Städtle Mitte Die VU-Fraktion erkennt die Wichtigkeit einer Umgestaltung des Rathausplatzes. Auch einer Realisierung eines Gebäudes auf der Westseite des Rathauses stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Ob dies nun aber durch die Vergabe eines Baurechts (in diesem Falle nur durch öffentliche Ausschreibung und Qualifikationsprinzip) oder auf eine andere Art realisiert werden soll, muss zuerst geprüft werden. Für uns hängt eine solche Realisierung von vielen, oft zusammenhängenden, Gegebenheiten und Weiterentwicklungen ab. Wir streben ein attraktives Zentrum an, in dem sich Jung und Alt, einkommensunabhängig, wohlfühlen. Vaduz soll nicht exklusiv elitär sein, sondern der breiten Bevölkerung Attraktivität bieten. Bei der Umgestaltung des Rathausplatzes und der Realisierung des Gebäudes muss dies im Vordergrund stehen. Somit muss für uns vorgängig ein klares Nutzungskonzept des Gebäudes definiert und der Bedarf abgeklärt werden. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse muss vorhanden sein. Der Busterminal ist für uns von zentraler Bedeutung. Vorweg muss eine optimale Lösung für einen neuen Busterminal, evtl. inklusive Zentrale Haltestelle für den öffentlichen Verkehr, gefunden werden. Hier könnte allenfalls auch die schon in die Jahre gekommene und stets durch Sanierungen Millionen verschlingende Marktplatzgarage in ein Gesamtkonzept einbezogen werden. Die evtl. vorgesehene Realisierung der unterirdischen Parkgarage soll v.a. auf Kurzzeitparkplätze ausgerichtet werden und hängt für uns auch mit dem anstehenden Beschluss über die Vergabe der Casino Lizenz durch die Regierung zusammen. Bevor wir Entschlüsse fassen, die Vaduz nachhaltig durch bauliche Massnahmen verändern, wünschen wir uns ein klares Konzept über alle zusammenhängenden Projekte. Es sollen keine provisorischen Lösungen realisiert werden. Das weitere Vorgehen besteht nun darin, unter Begleitung externer Sachverständiger und einer speziellen Arbeitsgruppe des Gemeinderates die Projektentwicklung vorzunehmen und in einem Dossier zusammenfassen, welches dann an Investoren abgegeben werden kann. Auf Grund der Beratungen stellt der Bürgermeister folgenden Antrag: Der Gemeinderat kann sich die Vergabe eines Baurechtes im übergeordneten öffentlichen Interesse an Investoren im Bereich Städtle Mitte (Umgebung Rathaus) im Grundsatz unter Berücksichtigung und im Sinne der Beratungserwägungen vorstellen

14 An der nächsten Sitzung des Gemeinderates vom 7. September 2011 wird die Arbeitsgruppe Zentrumsentwicklung Rathausumgebung bestellt. Einstimmig Parkhaus Herrengasse Parkraumbewirtschaftung (Schrankenanlage) Projekt und Kredit Die Gemeinde Vaduz betreibt zusammen mit der LGT Bank in Liechtenstein AG das Parkhaus Herrengasse. Nebst öffentlichen Parkplätzen befinden sich im Parkhaus auch Parkplätze für die Bewohner der Liegenschaften Herrengasse 30 und 34, sowie Parkplätze für Angestellte und Besucher der LGT Bank in Liechtenstein AG. Die öffentlichen Parkplätze sind derzeit als Blaue Zone markiert und erlauben eine kostenlose Parkierung bis zu 1.5 Stunden. Die Gemeinde Vaduz hat in den letzen Jahren bereits mehrere Parkierungsanlagen mit Schranken ausgerüstet. Das Parkhaus Herrengasse bietet die ideale Voraussetzung für die Bewirtschaftung mittels einer Schrankenanlagen, da nur eine Ein- und Ausfahrt mit Schranken und ein Kassa-Automat zu installieren ist. Dauermieter können mit Parkkarten ausgestattet werden. Die LGT Bank in Liechtenstein hat letztes Jahr bereits ein betriebliches Mobilitätsmanagement eingeführt. Auf Parkplätzen in der Blauen Zone kann das betriebliche Mobilitätsmanagement umgangen werden. Somit besteht auch für die LGT Bank in Liechtenstein der Wunsch nach einer geregelten Bewirtschaftung dieser Parkierungsflächen. Im Investitionsbudget der Gemeinde Vaduz sind für die Erstellung der Parkraumbewirtschaftungsanlagen CHF vorgesehen. Der Gemeinderat genehmigt für die Parkraumbewirtschaftung im Parkhaus Herrengasse mit einer Schrankenanlage einstimmig einen Kredit in Höhe von CHF (inkl. MWSt). Schätzungskommission Ersatzbesetzung eines Mitgliedes Die Schätzungskommission ist für die Vornahme der amtlichen Schätzungen zuständig. Sie setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, wovon je zwei ordentliche und zwei Ersatzmitglieder durch den Gemeinderat und ein Mitglied durch die Regierung für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt werden. Als Ersatzmitglied hat bisher Frau Karin Theiner, Alvierweg 5, Vaduz, die Gemeinde vertreten. Sie ist jedoch per 31. Mai 2011 nach Eschen gezogen und erfüllt demnach die Voraussetzungen für die Vertretung der Gemeinde Vaduz in der nämlichen Kommission nicht mehr. Als Ersatz für Frau Karin Theiner, wird Herr André Rumpold, Am Irkales 2, Vaduz, von der FBP- Gemeinderatsfraktion vorgeschlagen. Er arbeitet als Geomatikingenieur bei einem ortsansässigen Ingenieurbüro und kann dadurch die Schätzungskommission durch seine Fachkompetenz ergänzen. Der Gemeinderat wählt einstimmig André Rumpold, Am Irkales 2, Vaduz, als Ersatz für das bisherige Ersatzmitglied Karin Theiner, in die Schätzungskommission

15 Seniorenkommission Frau Hedwig Hasler ist als Mitglied der Seniorenkommission der Gemeinde Vaduz ausgetreten. Auf Vorschlag der VU-Fraktion bestellt der Gemeinderat Frau Waltraud Schlegel einstimmig als Ersatzmitglied der Seniorenkommission. Arbeitsgruppe Richtplan 2010 bis 2030 Erweiterung Am 24. Mai 2011 hat der Gemeinderat einen sogenannten Ausschuss des Gemeinderates Richtplan 2010 bis 2030 bestellt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: - Bürgermeister Ewald Ospelt (FBP) - Gemeinderätin Renate Feger (VU) - Gemeinderat Hansjörg Vogt (VU) - Erich Marxer, Leiter Hochbau - Andreas Büchel, Leiter Tiefbau Anlässlich der Sondersitzung des Gemeinderates vom 18. August 2011 hat der Gemeinderat eine Erweiterung der Arbeitsgruppe um zwei Mitglieder befürwortet. Auf Vorschlag werden als zusätzliche Mitglieder der Arbeitsgruppe Richtplan 2010 bis 2030 bestellt: - Gemeinderat Manfred Ospelt (FBP) - Gemeinderat René Hasler (FL) Einstimmig Opferhilfestelle des Landes Mit Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes am 1. April 2008 hat die Landesverwaltung die Opferhilfestelle eingerichtet. Sie ist eine Stabstelle bei der Landesverwaltung. Die Dienstleistungen umfassen Beratung, Unterstützung, Begleitung zu Gericht oder Polizei, Vermittlung von Fachpersonen usw., und sind für Opfer und deren Angehörige von Straftaten, welche in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt wurden. Mit Schreiben vom 11. August 2011 setzt die Leiterin der Opferstelle die Gemeinde in Kenntnis über diese Stabstelle. Ewald Ospelt, Bürgermeister

16 Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 30. August

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