Elternunterhalt Wer trägt die Kosten?
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- Hajo Lorenz
- vor 8 Jahren
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1 Elternunterhalt Wer trägt die Kosten? Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./ Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße München Telefon (089) Telefax (089)
2 Vorstellung Referent Rechtsanwalt Jürgen Greß Hoffmann & Greß, Rechtsanwälte, München Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Diplomverwaltungswirt (FH) Schwerpunkt der Tätigkeit als Rechtsanwalt: Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen - Sozialrecht - Behindertenrecht - Erbrecht 2
3 Vorstellung Referent Fachinformationen für Menschen mit Behinderung und deren Eltern Homepage: Schwerbehinderung, Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern und Mobilität Beck Kompaktratgeber (2010) 3
4 Elternunterhalt Pflegeversicherung, Jürgen Greß 4
5 Themen Verfahren: Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger (Bezirk) Kostenbeteiligung des Heimbewohners Kostenbeteiligung des Ehegatten des Heimbewohners Die Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder 5
6 Verfahren Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger (Bezirk) 1. Antragstellung auf Sozialhilfe an Bezirk 2. Wahrungsanzeige vom Bezirk an Unterhaltspflichtige 3. Auskunftsersuchen an Unterhaltspflichtige 4. Sozialhilfeträger berechnet die konkrete Unterhaltspflicht 5. Zahlungsaufforderung an Unterhaltspflichtigen 6
7 Elternunterhalt Antragstellung - vorzulegende Unterlagen Einkommensnachweise (Rentenbescheide, Gehalt etc.) Kontoauszüge der Girokonten der letzten sechs Monate Vermögensnachweise (Bankguthaben, Sparbuch, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, etc.) sonstige Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht) Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum bei Immobilieneigentum Einheitswertbescheid, Grundbuchauszug 7
8 Elternunterhalt Antragstellung - vorzulegende Unterlagen Ansprüche aus Immobilien (Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, Leibgeding, Wart und Pflege): Übergabe-, Erbauseinandersetzungsverträge, Versorgungsverträge (Kauf- oder Schenkungsverträge) Wenn innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte (Immobilien, Barvermögen, etc.) übergeben oder verschenkt wurden: Auflistung mit Wertangabe und Kopien etwaiger Verträge Bescheid der Pflegekasse über die Pflegeeinstufung Betreuerausweis oder (Vorsorge-)Vollmacht Schwerbehindertenausweis 8
9 Kostenbeteiligung 1. Einkommenseinsatz Der Heimbewohner hat seine gesamten Einkünfte einzusetzen. Ihm bleibt nur ein Taschengeld (sog. Barbetrag) von monatlich 103,14 ( 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII). 2. Vermögenseinsatz Vermögensfreibetrag: 2.600,00 bzw ,00 für Ehepaare. Übersteigendes Vermögen ist aufzubrauchen. 9
10 Kostenbeteiligung 3. Möglichkeiten zum Schutz des Vermögens der Eltern Eltern können ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten z. B. auf die Kinder übertragen. Aber Schwierigkeiten: Schenkungsrückforderungsanspruch: Innerhalb einer 10-Jahres-Frist Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Notbedarf, den Sozialamt geltend machen kann ( 528 BGB) das evtl. einzusetzende Vermögen der Kinder erhöht sich Private Pflegezusatzversicherung Sterbegeldversicherung für angemessene Bestattung (vor Bezug von Sozialhilfeleistungen abzuschließen) 10
11 Kostenbeteiligung des Ehegatten des Heimbewohners Ehepartner bilden eine Bedarfsgemeinschaft, deren Einkommen insgesamt einzusetzen ist. Einkommensgrenze: Es verbleibt mindestens ein einkommensabhängiger Garantiebetrag (sehr komplizierte Berechnung) Ehepartner zuhause verbleibt im Ergebnis etwas mehr als einem Sozialhilfeempfänger. Vermögensfreibetrag: insgesamt 3.214,00 für beide Ehepaare. 11
12 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltsbedarf = maximal die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Heim- und Pflegekosten Heim- und Pflegekosten monatlich bis ca ,00 Zahlungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe ,00 (Pflegestufe I.) ,00 (Pflegestufe II.) (Pflegestufe III.) - ausnahmsweise bei sog. Härtefällen auch ( 43 SGB XI) 12
13 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltspflicht nur Verwandte in gerader Linie, also sämtliche Kindern nicht Geschwister der Eltern nicht bei Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach 1611 Abs. 1 BGB (kommt vor allem in Betracht, wenn der jetzt bedürftige Elternteil gegenüber dem Kind seine Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt hatte) Geschwisterkindern: Inanspruchnahme anteilig entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit 13
14 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger: 1.600,00 (einschl. 450,00 für Unterkunft und Heizung) zzgl. höherer Unterkunftskosten zzgl. 50 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Selbstbehalt des Ehegatten: Mindestens 1.280,00 (einschl. 350,00 für Unterkunft und Heizung) zzgl. höherer Unterkunftskosten; evtl. Halbteilungsgrundsatz zzgl. weitere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder (Sätze der sog. Düsseldorfer Tabelle) 14
15 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltspflichtige Einkünfte: Arbeitseinkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, z. B. Arbeitslosengeld, Renten etc.. Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Haus 15
16 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltspflichtige Einkünfte: Das Einkommen des Ehegatten ist indirekt zu berücksichtigen. Der konkrete Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten danach, inwieweit er mit seinem Einkommen verhältnismäßig zur Deckung des Familienunterhalts beiträgt. Inanspruchnahme auch unterhalb des vorgenannten Selbstbehaltes möglich. 16
17 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Unterhaltspflichtige Einkünfte: Hat der unterhaltspflichtige Ehegatte keine Einkünfte, wird als Einkommen ein Taschengeld in Höhe von 5 % des verfügbaren Einkommens des Ehegatten zugerechnet. Nach neuester Rechtsprechung gesteht der BGH dem unterhaltspflichtigen Kind einen Freibetrag aus dem Taschengeld zu, der 5 7 % (nach dem Ermessen des Sozialamtes) seines Sockelselbstbehaltes von beträgt. Die Hälfte des Taschengeldes, das über diesen Freibetrag hinausgeht, ist als Unterhalt einzusetzen (BGH, Urteil vom XII ZR 43/11) 17
18 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Ermittlung des anrechenbaren bereinigten Einkommens; abzuziehen sind: Steuern (abzgl. Steuererstattungen) Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 % vom Nettogehalt oder in tatsächlicher Höhe) private Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für zusätzliche angemessene Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens) 18
19 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Ermittlung des anrechenbaren bereinigten Einkommens; abzuziehen sind: Kosten der Unterkunft (Miete) und Heizung, abzüglich der pauschalen Ansätze in den Selbstbehalten Kreditbelastungen (Zins und Tilgung), grundsätzlich nur sofern Kreditaufnahme vor Heimeinzug erfolgte Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen, z. B. gegenüber eigenen Kindern Kosten des Besuchs des unterhaltsberechtigten Elternteils (strittig) 19
20 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Einsatz des Vermögens: von der Rechtsprechung nur unvollständig geklärt. Geschützt: selbstgenutztes Immobilienvermögen und Notgroschen von ca (Höhe strittig, Verhandlungsspielraum! Vermögen für angemessene eigene Altersvorsorge; ca (BGH, XII ZR 98.04). Aber: ab Bezug von Altersbezügen, Umrechnung in lebenslange Rente. Soweit Altersbezüge dann die Einkommensselbstbehalte übersteigt, sei Unterhalt zu zahlen (BGH, XII ZR ). 20
21 Kostenbeteiligung der unterhaltspflichtigen Kinder Zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches: Der Sozialhilfeträger muss (anstelle des Heimbewohners) den auf ihn kraft Gesetz übergegangenen Unterhaltsanspruch ( 94 SGB XII) auf dem Zivilrechtsweg vor dem Amtsgericht einklagen, falls sich die Kinder weigern, Unterhalt zu zahlen. 21
22 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Beispiel Alleinstehende: ,00 Nettojahreseinkommen (bereinigt) Monatseinkommen netto 600,00 Warmmiete 22
23 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Unterhaltsberechnung Unterhaltspflichtiger Einkommen netto bereinigt Selbstbehalt ( 1600) die Pauschale übersteigende Unterkunftskosten ( ) Resteinkommen % des Restseinkommens ist monatlicher Unterhaltsbeitrag
24 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Beispiel Ehepaar: Unterhaltspflichtiger: ,00 Nettojahreseinkommen bereinigt Monatseinkommen netto Ehegatte: 4.800,00 Nettojahreseinkommen bereinigt 400,00 Monatseinkommen netto gemeinsame Unterkunftskosten: 800,00 Warmmiete (bereits im Selbstbehalt enthalten) 24
25 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Unterhaltsberechnung Unterhaltspflichtiger Ehegatte Einkommen netto bereinigt %-Anteil am Familiengesamteinkommen Familiensockel-Selbstbehalt ( ) Familieneinkommen liegt unter dem Familienselbstbehalt Der Unterhaltspflichtige ist nicht leistungsfähig und es ist kein Unterhalt zu zahlen!
26 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Beispiel Ehepaar: Unterhaltspflichtiger: ,00 Nettojahreseinkommen bereinigt Monatseinkommen netto Ehegatte: ,00 Nettojahreseinkommen bereinigt 1.000,00 Monatseinkommen netto gemeinsame Unterkunftskosten: 800,00 Warmmiete (bereits pauschal im Selbstbehalt enthalten) 26
27 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Unterhaltsberechnung Unterhalts -pflichtiger Ehegatte Einkommen netto bereinigt %-Anteil am Familiengesamteinkommen 75% % - Familiensockel-Selbstbehalt ( ) Resteinkommen Haushaltsersparnis (10% von 1.120) Übersteigendes Familieneinkommen ½ übersteigendes Familieneinkommen Familiensockel-SB Individueller Familienselbstbehalt ( ) 75%-Anteil am Familienselbstbehalt Unterhaltsbeitrag (= )
28 Elternunterhalt - Berechnungsbeispiele Beispiel Taschengeldforderung: Unterhaltspflichtiger: kein Einkommen Ehegatte: bereinigtes Nettoeinkommen von Taschengeldanspruch (5 % aus 4.000) - 80 Freibetrag von (5 % von 1.600) 120 Resteinkommen 60 Unterhaltsbeitrag (50 % aus 120) 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29
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