16. Gemeinderatssitzung

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1 Gemeinderat Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn Protokoll Öffentliche Version 16. Gemeinderatssitzung Sitzungstermin Montag, 16. Dezember 2013 Sitzungsort Sitzungsdauer Öffentliche Sitzung Gemeinderat Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Gemeinderat 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr Uhr bis 18:45 Uhr Markus Flury, Gemeindepräsident, Vorsitz Martin Brunner, Ressortleiter Soziales und Kultur Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt Volker Nugel, Ressortleiter Sicherheit Georg Schellenberg, Ressortleiter Bildung und Familie Rolf Niederer, Leiter Verwaltung und Leiter Finanzen Pascal M. Estermann, Stabschef Gemeinderat Andreas Affolter, Leiter Bau Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung, Protokoll Geschäftsprüfungskommission Medien Daniel Steiger (bis 18:45 Uhr) Alois Winiger, Solothurner Zeitung (bis 18:45 Uhr) Seite 1 von 21

2 Traktanden B-Geschäft öffentlich Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste GP Feuerwehr Oensingen; Bewilligung zum Besuch des Offizierskurses und Wahl von zwei neuen Mitgliedern in die Feuerwehrkommission GP Wahl eines Mitglieds in die Nitratkommission Gäu-Olten sowie Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds in die Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern GP Schlussrechnung Planungskredit Schlossbach (CHF 100'000) RI Werkhofstrasse: Übernahme vom Kanton (Projektabschluss) RI C-Geschäft öffentlich Einsprache gegen Anschlussgebühren (1) RI Einsprache gegen Anschlussgebühren (2) RI Einsprache gegen Anschlussgebühren (3) RI Revision von Anhang III der Organisationsverordnung (OrgV): Finanzkompetenzregelung RFK Kindergarten Leuenfeld: Verabschiedung des Mietvertrages GP Seite 2 von 21

3 Traktandum Nr Registratur-Nr Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste 1. Begrüssung Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden zur 16. und letzten Sitzung des laufenden Kalenderjahrs. Zu Beginn der Sitzung dankt der Gemeindepräsident dem Ressortleiter Infrastruktur, dem Leiterbau sowie dem Team des Werkhofs für die gute Organisation der Ortsbustaufe. Der Musikgesellschaft Oensingen gilt ein herzliches Dankeschön für die musikalische Umrahmung des Anlasses. Der Ortsbus hat heute den Betrieb aufgenommen und war nach Aussagen des Chauffeurs gut besucht. Der Gemeindepräsident hofft, dass damit der hausgemachte Verkehr in Zukunft etwas eingedämmt werden kann. 2. Protokoll Dem Gemeinderat liegen die Protokolle der Sitzungen vom 18. November 2013 und vom 25. November 2013 zur Genehmigung vor. Beide Protokolle werden stillschweigend genehmigt. Das heutige Protokoll wird von Madeleine Gabi aufgenommen, da der Stabschef bereits am Mittwoch seinen letzten Arbeitstag hat. 3. Traktandenliste Zur Traktandenliste gibt es keine Wortbegehren. Diese wird stillschweigend genehmigt. Mitteilung an - Akten Seite 3 von 21

4 Traktandum Nr Registratur-Nr Feuerwehr Oensingen; Bewilligung zum Besuch des Offizierskurses und Wahl von zwei neuen Mitgliedern in die Feuerwehrkommission Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Volker Nugel, Ressortleiter Sicherheit Gemeindeordnung, Feuerwehrreglement Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat wählt gemäss 28 der Gemeindeordnung die Feuerwehrkommission. Der Feuerwehrkommission gehören gemäss 18 des Feuerwehrreglements unter anderem die übrige Offiziere an. 2. Sachverhalt Die Feuerwehrkommission hat beschlossen, dass nach den Abgängen von Remo Liechti und Markus Blaser Banz im Jahr 2011 und den geplanten Abgängen von Rolf Heller (2013) und Ruedi Liechti (2013) im Jahr 2014 wieder ein Offizier ausgebildet werden soll. Stefan Schmied, geb , wohnhaft an der Ausserbergstrasse 15, hat sich bereit erklärt, diese Verantwortung zu übernehmen. Im Weiteren ist dieses Jahr mit Peter Meier, geb , wohnhaft an der Römerstrasse 19, ein ausgebildeter Feuerwehroffizier nach Oensingen gezogen, welcher ebenfalls in die Feuerwehrkommission gewählt werden soll. Die Solothurnische Gebäudeversicherung hat seine ausserhalb des Kantons Solothurn absolvierten Kurse und Weiterbildungen bereits akzeptiert und ihn als Offizier anerkannt. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Feuerwehrkommission beantragt: 3.1 Stefan Schmied sei der Besuch des Offizierskurses zu bewilligen. 3.2 Stefan Schmied sei per 1. Januar 2014 in die Feuerwehrkommission zu wählen. 3.3 Peter Meier sei per sofort in die Feuerwehrkommission zu wählen. 4. Erwägungen Keine Wortbegehren. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst: 5.1 Stefan Schmied wird bewilligt, den Offizierskurs zu besuchen. 5.2 Stefan Schmied wird per 1. Januar 2014 in die Feuerwehrkommission gewählt. 5.3 Peter Meier wird per sofort in die Feuerwehrkommission gewählt. 5.4 Der Gemeindepräsident wird mit der Vereidigung beauftragt. 5.5 Madeleine Gabi wird beauftragt, das Behördenverzeichnis und die Homepage nachzuführen. Seite 4 von 21

5 Mitteilung an - Peter Meier, Römerstrasse 19, 4702 Oensingen - Stefan Schmied, Ausserbergstrasse 19, 4702 Oensingen (mit der Bitte, sich beim Gemeindepräsidenten für einen Vereidigungstermin zu melden) - Michael Dietschi, Präsident Feuerwehrkommission - Markus Flury, Gemeindepräsident - Volker Nugel, Ressortleiter Sicherheit und Sport - Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung - Akten Seite 5 von 21

6 Traktandum Nr Registratur-Nr Wahl eines Mitglieds in die Nitratkommission Gäu-Olten sowie Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds in die Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Markus Flury, Gemeindepräsident Gemeindeordnung Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat ist zuständig für die Wahl von Kommissionsmitgliedern und Delegierten. 2. Sachverhalt Die Wahl eines Mitglieds in die Nitratkommission Gäu-Olten sowie die Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds in die Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern (ehemals Wasserkommission Thal-Gäu) für die Amtsperiode ist noch ausstehend und soll heute nachgeholt werden. Es werden zur Wahl vorgeschlagen: Nitratkommission Gäu-Olten Wyss Christian* Burgweg 20 Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern Flury Markus* Weingartenweg 37 Mitglied Gugelmann Patrick Klusstrasse 20 Ersatzmitglied *bisher, von Amtes wegen 3. Antrag an den Gemeinderat Dem Gemeinderat wird beantragt: 3.1 Christian Wyss sei für die Amtsperiode als Mitglied der Nitratkommission Gäu-Olten zu wählen. 3.2 Markus Flury sei für die Amtsperiode als Mitglied der Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern zu wählen. 3.3 Patrick Gugelmann sei für die Amtsperiode als Ersatzmitglied der Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern zu wählen. 4. Erwägungen Keine Wortbegehren. Seite 6 von 21

7 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst: 5.1 Christian Wyss wird für die Amtsperiode als Mitglied der Nitratkommission Gäu-Olten gewählt. 5.2 Markus Flury wird für die Amtsperiode als Mitglied der Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern gewählt. 5.3 Patrick Gugelmann wird für die Amtsperiode als Ersatzmitglied der Gewässerkommission Einzugsgebiet Dünnern gewählt. 5.4 Es wird zur Kenntnis genommen, dass alle Neugewählten bereits vereidigt sind. 5.5 Madeleine Gabi wird beauftragt, das Behördenverzeichnis und die Homepage nachzuführen. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur - Christian Wyss, Leiter Werkhof - Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung - Akten Seite 7 von 21

8 Traktandum Nr Registratur-Nr Genehmigung Schlussrechnung Schlossbachumlegung Aegertenweg Geschäftseigner Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Entscheidungsgrundlagen Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2007 Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2011 (Nachtragskredit) Traktandenbericht verfasst durch Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat hat am 10. November 2011 entschieden, dass ihm Schlussabrechnungen im Falle einer Unterschreitung des Investitionskredits zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Die Gemeindeversammlung ist im Rahmen der Aufstellung Verpflichtungskreditkontrolle anlässlich der Rechnungs-Gemeindeversammlung zu orientieren. 2. Sachverhalt Gemeinderat Im Zusammenhang mit den öffentlichen Gewässern der Gemeinde wurde an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2007 ein Projektierungskredit von CHF für die Planung der Einleitung des Schloss-, Bären- und Vogelherdbachs in die Dünnern gesprochen. Ausgelöst durch die Planung des Neubaus Aegertenweg wurde die Planung wieder aufgenommen. Auf der Grundlage des Arbeitspapieres der HZP wurden diverse Gespräche mit den zuständigen Amtsstellen des Kantons Solothurn geführt. Auch liegt eine Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Fachstelle Wasserbau vor, in der empfohlen wird, für den Schlossbach eine kantonale Nutzungsplanung zu erstellen. Am 28. Februar 2011 wurde zu Gunsten des Kontos Nr ein Nachtragskredit für das Nutzungsplanverfahren und das Bauprojekt in der Höhe von CHF wird genehmigt. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Schlussabrechnung für die Schlossbachumlegung Aegertenweg im Betrag von CHF zu Lasten von Konto sei zu genehmigen. 4. Erwägungen Kostenzusammenstellung Schlussrechnung Schlossbachumlegung Aegertenweg Behörde / Unternehmer / Arbeitsgattung Kredit Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2007 Nachtragskredit Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2011 BSB + Partner, Honorar und Dienstleistungen Härdi und Fritsch AG, Expertise Hunziker, Zarn und Partner AG, Konzeptstudie Total Brutto-Kredit inkl. MWST Konto Nr CHF CHF CHF 100' ' ' Faktura Betrag exkl. MWST Konto Nr CHF CHF CHF CHF 45' ' ' ' Minderausgaben Netto-Saldo des Kontos Nr CHF CHF 43' ' Seite 8 von 21

9 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst: 5.1 Die Schlussabrechnung für die Schlossbachumlegung Aegertenweg im Betrag von CHF zu Lasten von Konto wird genehmigt. 5.2 Der Leiter Finanzen wird beauftragt, die Aufstellung Verpflichtungskontrolle nachzuführen. 5.3 Das Projekt gilt mit diesem Beschluss resp. der Orientierung an der Gemeindeversammlung als abgeschlossen. Mitteilung an - Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen - Rolf Niederer, Leiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Akten Seite 9 von 21

10 Traktandum Nr Registratur-Nr Werkhofstrasse: Übernahme vom Kanton (Projektabschluss) Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Abnahmeprotokoll Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Entsprechend 23 der Gemeindeordnung liegt die Behandlung und Kompetenz für die Abwicklung dieses Geschäfts beim Gemeinderat. Aufgrund des öffentlichen Interesses und bedingt durch die Informationspflicht, ist das Geschäft öffentlich zu behandeln. 2. Sachverhalt Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2010 beschlossen, einen Teil der Werkhofstrasse vom Kanton zu übernehmen. Die Strasse musste auf Kosten des Kantons saniert werden. Mit der Sanierung durch den Kanton und der offiziell durchgeführten Abnahme kann das Projekt abgeschlossen werden. 3. Antrag an den Gemeinderat Das Projekt Teilübernahme Werkhofstrasse sei mit dem Vorliegen des Abnahmeprotokolls abzuschliessen. 4. Erwägungen Keine Wortbegehren. 5. Beschluss des Gemeinderats Die Einwohnergemeinde Oensingen übernimmt definitiv einen Teil der Werkhofstrasse (Parzelle im Halte von 1679 m 2 ) vom Kanton Solothurn. Das Projekt gilt mit dem Vorliegen des Abnahmeprotokolls als abgeschlossen. Mitteilung an - Amt für Verkehr und Tiefbau, Rudolf Schluep, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn - Markus Flury, Gemeindepräsident - Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur - Rolf Niederer, Leiter Verwaltung - Andreas Affolter, Leiter Bau - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 10 von 21

11 Traktandum Nr Registratur-Nr Einsprache gegen Anschlussgebühren (1), Klusstrasse 49, 4702 Oensingen Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Reglement Abwassergebühren und Wasserversorgung Andreas Affolter, Leiter Bau Der Gemeindepräsident verhängt über dieses Traktandum eine Informationssperre bis Freitag, 20. Dezember 2013, Uhr 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss Gemeindegesetz 197 ff ist der Gemeinderat Beschwerdeinstanz bei Verfügungen durch Verwaltungsstellen. 2. Sachverhalt Die Baukommission erteilte der Bauherrschaft Antonio und Teresa Nazionale am 23. November 2012 die Baubewilligung für die Erstellung eines Wintergartens auf GB Oensingen Nr. 39, Klusstrasse 49. Die Abteilung Finanzen stellte am 24. September 2013 folgende Schlussrechnungen für Anschlussgebühren Kanalisation und Wasser in Rechnung (wertvermehrende Investitionen in der Höhe von CHF 64'000.00): - Rechnung Anschlussgebühren Kanalisation CHF Rechnung Anschlussgebühren Wasser CHF Mit Brief vom 28. September 2013 haben Antonio und Teresa Nazionale-Paglione Einsprache gegen die Schlussrechnung erhoben. Begründung Die Rechnung könne nicht akzeptiert werden, da durch den Anbau des Wintergartens weniger Wasser in die Kanalisation fliesse. Vom bestehenden Dach seien ca. 10 m² entfernt worden, und die entsprechende Wassermenge würde jetzt nicht mehr in die Kanalisation fliessen. Ein weiterer Grund läge darin, dass die Zubringerstrasse nicht beleuchtet sei und der Abfall gezwungenermassen mit dem Auto zur nächsten Abholstelle gebracht werden müsse. Diese sei mehr als 300 m vom Haus entfernt. Die Steuern würden sie wie alle anderen Einwohner der Gemeinde auch bezahlen, aber von diesen nicht profitieren. Die Anschlussgebührenrechnungen seien zu reduzieren und neu zu berechnen. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Einsprache von Antonio und Teresa Nazionale-Paglione, Klusstrasse 49, 4702 Oensingen gegen die Rechnungen Nr und Nr seien aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abzuweisen. Seite 11 von 21

12 4. Erwägungen Formelles Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Die Einsprache ist fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen. Gemäss 12 des Reglements über die Abwassergebühren und gemäss 107, Abs. 1 des Reglements über die Wasserversorgung ist der Gemeinderat zuständig. Die Einsprecher sind durch die Rechnungen beschwert und folglich legitimiert. Materielles Gemäss den geltenden Reglementen Abwassergebühren und Wasserversorgung ist für jeden Anschluss an die öffentliche Abwasser- und Wasserversorgung eine einmalige Anschlussgebühr zu zahlen. Die Anschlussgebühr wird aufgrund der gesamten Gebäudeversicherungsschatzung zum Zeitpunkt des Anschlusses erhoben. Erfährt ein Gebäude, das bereits an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist, infolge baulicher Veränderung gleich welcher Art (Umbau, Ausbau, Anbau usw.) eine Erhöhung des Gebäudeversicherungswertes, so ist die in der Tarif- und Gebührenordnung festgelegte Anschlussgebühr für die Schatzungsdifferenz nachzuzahlen. Das Einschätzungsergebnis der Solothurner Gebäudeversicherung vom 02. Juli 2013 ergab wertvermehrende Investitionen in der Höhe von CHF Massgebend für die Gebührenerhebung ist der Mehrwert gemäss Einschätzung der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Auf dieser Grundlage wurden die Rechnungen erstellt. 5. Beschluss des Gemeinderats (einstimmig) 5.1 Die Einsprache von Antonio und Teresa Nazionale-Paglione, Klusstrasse 49, 4702 Oensingen gegen die Rechnungen Nr und Nr wird aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abgewiesen. 5.2 Die Abteilung Finanzen wird beauftragt, Antonio und Teresa Nazionale-Paglione, Klusstrasse 49, 4702 Oensingen, den Gemeinderatsbeschluss mit Rechtsmittel zu eröffnen. Die Rechnungen für Anschlussgebühren Wasser und Abwasser sind mit dem Entscheid erneut zu eröffnen. 6. Rechtsmittel Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert 10 Tagen seit der Zustellung bei der Kantonalen Schätzungskommission, Zentralhof, 4502 Solothurn, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen. Mitteilung an - Antonio und Teresa Nazionale-Paglione, Klusstrasse 49, 4702 Oensingen (per Einschreiben) - Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen - Rolf Niederer, Leiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Michael Brunner, Stv. Sachbearbeiter Gebühren (mit dem Auftrag, die Rechnungen mit dem Protokollauszug erneut zuzustellen) - Akten Seite 12 von 21

13 Traktandum Nr Registratur-Nr Einsprache gegen Anschlussgebühren (2), GB Oensingen Nr. 342, Grabenackerstrasse 7 Geschäftseigner Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Entscheidungsgrundlagen Reglement Abwassergebühren und Wasserversorgung Traktandenbericht verfasst durch Andreas Affolter, Leiter Bau Der Gemeindepräsident verhängt über dieses Traktandum eine Informationssperre bis Freitag, 20. Dezember 2013, Uhr 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss Gemeindegesetz 197 ff ist der Gemeinderat Beschwerdeinstanz bei Verfügungen durch Verwaltungsstellen. 2. Sachverhalt Die Baukommission erteilte der AZ Bau Winterthur am 08. Juli 2010 die Baubewilligung für die Erstellung eines Neubaus (Lagerhalle mit Wohnung) auf GB Oensingen Nr. 342, Grabenackerstrasse 7. Die Abteilung Finanzen stellte am 09. Juli 2013 folgende Schlussrechnungen für Anschlussgebühren Kanalisation und Wasser in Rechnung (Gesamtversicherungssumme in Höhe von CHF 1 997'800.00): - Schlussrechnung Anschlussgebühren Kanalisation CHF Schlussrechnung Anschlussgebühren Wasser CHF Mit Brief vom 10. Juli 2013 hat die AZ Bau Winterthur Einsprache gegen die Schlussrechnungen erhoben. Begründung Die Rechnungen könnten nicht akzeptiert werden, da von einer falschen Grundlage für die Berechnung der Gebühren ausgegangen worden sei. Darüber hinaus sei die Adressierung falsch. Die getätigten Investitionen für den Neubau an der Grabenackerstrasse 7 lägen weit unter der Gesamtversicherungssumme gemäss Einschätzung SGV vom 14. Mai Die Anschlussgebührenrechnungen seien anhand der tatsächlich getätigten Investitionen neu zu berechnen. Die Summe der tatsächlichen getätigten Investitionen würden wir von den Architekten (Zottele & Gallicchio Architekten AG, Dorfstrasse 23, 8805 Richterswil) erhalten. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Einsprache der AZ Bau, Giulio Albanese, Maienriedweg 1a, 8408 Winterthur gegen die Rechnungen Nr und Nr seien aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abzuweisen. 4. Erwägungen Formelles Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Die Einsprache ist fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen. Gemäss 12 des Reglements über die Abwassergebühren und gemäss 107, Abs. 1 des Reglements über die Wasserversorgung ist der Gemeinderat für die Behandlung der Einsprache zuständig. Der Einsprecher ist durch die Rechnungen beschwert und folglich legitimiert. Seite 13 von 21

14 Materielles Gemäss den geltenden Reglementen Abwassergebühren und Wasserversorgung ist für jeden Anschluss an die öffentliche Abwasser- und Wasserversorgung eine einmalige Anschlussgebühr zu zahlen. Die Anschlussgebühr wird aufgrund der gesamten Gebäudeversicherungsschatzung zum Zeitpunkt des Anschlusses erhoben. Das Einschätzungsergebnis der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 14. Mai 2013 ergibt einen Neuwert von CHF Massgebend für die Gebührenerhebung ist die Gesamtversicherungssumme gemäss Einschätzung der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Auf dieser Grundlage wurden die Rechnungen erstellt. Der Einsprecher hat es unterlassen, gegen die Einschätzung der Solothurnischen Gebäudeversicherung Einsprache zu erheben. Damit hat er deren Einschätzungsergebnis akzeptiert und anerkannt. 5. Beschluss des Gemeinderats (einstimmig) 5.1 Die Einsprache der AZ Bau, Giulio Albanese, Maienriedweg 1a, 8408 Winterthur gegen die Rechnungen Nr und Nr wird aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abgewiesen. 5.2 Die Abteilung Finanzen wird beauftragt, der AZ Bau, Giulio Albanese, den Gemeinderatsbeschluss mit Rechtsmittel zu eröffnen. Die Rechnungen für die Anschlussgebühren Wasser und Abwasser sind mit dem Entscheid erneut zu eröffnen. 6. Rechtsmittel Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert 10 Tagen seit der Zustellung bei der Kantonalen Schätzungskommission, Zentralhof, 4502 Solothurn, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen. Mitteilung an - AZ Bau, Giulio Albanese, Maienriedweg 1a, 8408 Winterthur (per Einschreiben) - Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen - Rolf Niederer, Leiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Michael Brunner, Stv. Sachbearbeiter Gebühren (mit dem Auftrag, die Rechnungen mit dem Protokollauszug erneut zuzustellen) - Akten Seite 14 von 21

15 Traktandum Nr Registratur-Nr Einsprache gegen Anschlussgebühren (3), GB Oensingen Nr. 2483, Leuenallee 4e Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Patrick Gugelmann, Ressortleiter Infrastruktur Reglement Abwassergebühren und Wasserversorgung Andreas Affolter, Leiter Bau Der Gemeindepräsident verhängt über dieses Traktandum eine Informationssperre bis Freitag, 20. Dezember 2013, Uhr 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss Gemeindegesetz 197 ff ist der Gemeinderat Beschwerdeinstanz bei Verfügungen durch Verwaltungsstellen. 2. Sachverhalt Die Baukommission erteilt der Bauherrschaft Denise und Josef Wyss-Ackermann am 02. April 2012 die Baubewilligung zur Erstellung einer Terrassenerweiterung sowie zur Überdachung des Sitzplatzes auf GB Oensingen Nr. 2483, Leuenallee 4e. Die Abteilung Finanzen stellte am 14. November 2013 folgende Beträge für Anschlussgebühren Kanalisation und Wasser in Rechnung (wertvermehrende Investitionen in der Höhe von CHF 32'620.00): - Rechnung Anschlussgebühren Kanalisation CHF Rechnung Anschlussgebühren Wasser CHF Mit Brief vom 22. November 2013 haben Denise und Josef Wyss-Ackermann Einsprache gegen die Anschlussgebührenrechnung erhoben. Begründung Beim Bauprojekt handle es sich lediglich um eine Überdachung des Sitzplatzes. Das Meteorwasser werde im Garten versickert. Demzufolge seien weder ein Anschluss an die bestehende Kanalisation noch ein neuer Wasseranschluss erstellt worden. Es gelange auch kein zusätzliches Wasser aufgrund der Überdachung in die Kanalisation. Der Sitzplatz sei vorher bereits mit Platten ausgelegt gewesen, und das anfallende Wasser sei zwischen den Fugen versickert. Zudem seien die Gebühren mit den umgenutzten Kellerräumen (Einstellhalle) und den darüberliegenden neu gebauten Doppeleinfamilienhäusern längst beglichen. Auch die ARA-Einkaufsgebühren seien nicht gerechtfertigt. Die ARA würde durch dieses Bauprojekt in keiner Weise belastet. Die Gebührenerhebung anhand der Gebäudeversicherungsschatzung sei aus Sicht der Einsprecher in diesem Fall nicht sinnvoll und müsse dringend überdacht werden. Die Anschlussgebührenrechnungen seien mindestens auf die Hälfte zu reduzieren oder gleich zu erlassen. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Einsprache von Denise und Josef Wyss-Ackermann, Leuenallee 4e, 4702 Oensingen gegen die Rechnungen Nr und Nr sei aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abzuweisen. Seite 15 von 21

16 4. Erwägungen Formelles Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Die Einsprache ist fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen. Gemäss 12 des Reglements über die Abwassergebühren und gemäss 107, Abs. 1 des Reglements über die Wasserversorgung ist der Gemeinderat zuständig. Die Einsprecher sind durch die Rechnungen beschwert und folglich legitimiert. Materielles Gemäss den geltenden Reglementen Abwassergebühren und Wasserversorgung ist für jeden Anschluss an die öffentliche Abwasser- und Wasserversorgung eine einmalige Anschlussgebühr zu zahlen. Die Anschlussgebühr wird aufgrund der gesamten Gebäudeversicherungsschatzung zum Zeitpunkt des Anschlusses erhoben. Erfährt ein Gebäude, das bereits an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist, infolge baulicher Veränderung gleich welcher Art (Umbau, Ausbau, Anbau usw.) eine Erhöhung des Gebäudeversicherungswertes, so ist die in der Tarif- und Gebührenordnung festgelegte Anschlussgebühr für die Schatzungsdifferenz nachzuzahlen. Das Schatzungsergebnis der Solothurner Gebäudeversicherung vom 27. August 2013 ergab wertvermehrende Investitionen in der Höhe von CHF Massgebend für die Gebührenerhebung ist der Mehrwert gemäss Einschätzung der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Auf dieser Grundlage wurden die Rechnungen erstellt. 5. Beschluss des Gemeinderats (einstimmig) 5.1 Die Einsprache von Denise und Josef Wyss-Ackermann, Leuenallee 4e, 4702 Oensingen gegen die Rechnungen Nr und Nr wird aufgrund der reglementarischen Gegebenheiten abgewiesen. 5.2 Die Abteilung Finanzen wird beauftragt, Denise und Josef Wyss-Ackermann, Leuenallee 4e, 4702 Oensingen, den Gemeinderatsbeschluss mit Rechtsmittel zu eröffnen. Die Rechnungen für die Anschlussgebühren Wasser und Abwasser sind mit dem Entscheid erneut zu eröffnen. 6. Rechtsmittel Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert 10 Tagen seit der Zustellung bei der Kantonalen Schätzungskommission, Zentralhof, 4502 Solothurn, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen. Mitteilung an - Denise und Josef Wyss-Ackermann, Leuenallee 4e, 4702 Oensingen - Patrick Gugelmann, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Rolf Niederer, Leiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Michael Brunner, Stv. Sachbearbeiter Gebühren (mit dem Auftrag, die Rechnungen mit dem Protokollauszug erneut zuzustellen) - Akten Seite 16 von 21

17 Traktandum Nr Registratur-Nr Revision von Anhang III der Organisationsverordnung (OrgV): Finanzkompetenzregelung Geschäftseigner Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Entscheidungsgrundlagen Entwurf Anhang III OrgV, Teilrevision per 1. Januar 2014 Traktandenbericht verfasst durch Rolf Niederer, Leiter Verwaltung/Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat ist gemäss 70, Abs. 2 Gemeindegesetz für die Befugnisse der Gemeindeverwaltung zuständig. Zudem obliegt ihm ebenfalls gemäss 70, Abs 2 Gemeindegesetz die Berechtigung, Verwaltungsreglemente (= Verordnungen) zu erlassen. 2. Sachverhalt Am 8. März 2010 setzte der Gemeinderat Anhang III der Organisations-Verordnung in Kraft. Die Regelung der finanziellen Kompetenzen muss nun den neuen Gegebenheiten angepasst werden. In erster Linie werden Bestimmungen angepasst, welche sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Zudem wird jede Kontogruppe neu einem Ressort zugeteilt. Weiter wird den geänderten Ressortbezeichnungen Rechnung getragen. Der dem Rat nun vorliegende Anhang, die Änderungen sind gelb markiert, wurde vorgängig allen Gemeinderäten und ausgewählten Personen der Verwaltung unterbreitet. Es gingen verschiedene Rückmeldungen ein, die Änderungsvorschläge flossen grösstenteils ein. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Änderungen im Anhang III der Organisations-Verordnung seien zu genehmigen und am 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die Verwaltung sei mit der Ausfertigung des geänderten Anhangs und der Publikation im Internet zu betrauen. 4. Erwägungen Der Gemeinderat diskutiert darüber, ob es Sinn machen würde, dass nun sämtliche Hochbauten in den Verantwortlichkeitsbereich des Ressortleiters Planung und Umwelt fallen. Christian Müller schlägt vor, weiterhin die Spezialisten arbeiten zu lassen, wie es vor vier Jahren festgelegt worden sei. Dafür sei das Ressortsystem schliesslich eingeführt worden. Er schlägt vor, den Text wie folgt zu ändern (Punkt 9, Budgetverantwortliche nach Konti): Alle Hochbauten, mit Ausnahme des Werkhofs, des Friedhofs, des Wasserreservoirs und des Pumpwerks Moos, fallen in den Verantwortlichkeitsbereich des Ressortleiters Planung und Umwelt. 5. Beschluss des Gemeinderats (einstimmig) 5.1 Die Teilrevision der Regelung finanzielle Kompetenzen (Anhang III der Organisations-Verordnung) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. 5.2 Die Abteilung Administration wird mit der Ausfertigung und der Publikation des geänderten Anhangs beauftragt. Seite 17 von 21

18 Mitteilung an - alle Gemeinderäte und Budgetverantwortliche - Madeleine Gabi (Ausfertigung und Publikation im Internet) - Akten Seite 18 von 21

19 Traktandum Nr Registratur-Nr Kindergarten Leuenfeld: Verabschiedung des Mietvertrages Geschäftseigner Markus Flury, Gemeindepräsident (in Vertretung RL Bildung und Familie) Entscheidungsgrundlagen Mietvertrag Schmid vom inkl. Mietvertrag Brunner vom Traktandenbericht verfasst durch Markus Flury, Gemeindepräsident 1. Zuständigkeiten und Information Für dieses befristete Geschäft ist nach Gemeindeordnung der Gemeinderat zuständig. 2. Sachverhalt Entsprechend der Schülerzahlen (dokumentiert durch die Schulleitung der Primarschule) ist für das Schuljahr die Führung einer 6. Kindergartenklasse dringend notwendig. Die Pensenbewilligung durch den Kanton liegt bereits vor. Da in dieser verbleibenden kurzen Zeit der Bau eines neuen Kindergartens nicht realistisch ist, musste nach einer provisorischen Lösung gesucht werden. Die neu zu erfassenden Kindergärtler wohnen hauptsächlich im Westteil der Gemeinde, deshalb verstärkte man die Suche nach Räumlichkeiten auf das Gebiet Leuenfeld. Im zurzeit nicht benutzten Verkaufspavillon der Firma Schmid Immobilien AG Ebikon an der Von Rollstrasse konnten die entsprechenden Räumlichkeiten gefunden werden. Die Firma Schmid Immobilien AG hat sich bereit erklärt, den Pavillon von Februar 2014 bis Juni 2016 zu einem Jahresmietzins von CHF an die Gemeinde zu vermieten. Zusätzlich stellt Herr Ulrich Brunner - Eigentümer von GB Oensingen Nr das für den Betrieb notwendige Land zu einem Jahresmietzins von CHF zur Verfügung. Die Schulleitung kann sich mit einer solchen Übergangslösung einverstanden erklären. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Gemeinde Oensingen soll als Übergangslösung für den Betrieb eines Kindergartens den Verkaufspavillon der Firma Schmid Immobilien AG sowie das für den Betrieb notwendige Land von Herrn Ulrich Brunner für die Dauer vom 1. Februar 2014 bis längstens 30. Juni 2016 zu einem Jahresmietzins von CHF einen Mietvertrag abschliessen. Es sei zu diesem Zwecke zu Lasten der laufenden Rechnung 2014 ein Nachtragskredit von CHF zu sprechen. 4. Erwägungen Mit wenig Aufwand kann mit dieser Lösung einerseits kurzfristig die Raumknappheit umgangen werden, und andererseits muss kein Neubau unter enormem Zeitdruck erstellt werden. Die weiteren Kosten können noch nicht genau beziffert werden. Andreas Affolter rechnet für die Umgebungsarbeiten mit ca. CHF Es wird einen grossen Sandkasten geben. Alte Spielgeräte vom Kindergarten Mitteldorf sind noch vorhanden und sollen im Kindergarten Leuenfeld eingesetzt werden. Im Weiteren ist es vorgesehen, die Fassade zu streichen. Die Detailplanung wird im Januar in Angriff genommen. Die Möblierung im Kindergarten soll so vorgenommen werden, dass die Möbel später in den Neubau mitgenommen werden können. Der Pavillon ist ansonsten gut eingerichtet. Zwei Toiletten sind vorhanden. Es wird lediglich eine Garderobe eingebaut werden müssen. Seite 19 von 21

20 5. Beschluss des Gemeinderats (einstimmig) 5.1 Der Verkaufspavillon der Firma Schmid Immobilien AG Ebikon (Liegenschaft Von Rollstrasse 29, 4702 Oensingen) wird für den Betrieb eines Kindergartens für die Zeit vom 1. Februar 2014 bis 30. Juni 2016 zu einem Jahresmietzins von CHF gemietet. 5.2 Die Einwohnergemeinde Oensingen übernimmt die Mietvereinbarung und Verpflichtung vom 25. Juli 2007 zwischen der Schmid Immobilien AG und Herrn Ulrich Brunner (Eigentümer von GB Oensingen Nr. 1491) für die gleiche Zeit zu einem Jahresmietzins von CHF Für diesen Aufwand wird zu Lasten der laufenden Rechnung 2014 ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF (Konto Nr ) gesprochen. Mitteilung an - Schmid Immobilien AG, Ebikon - Ulrich Brunner, Wabern - Markus Flury, Gemeindepräsident - Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt - Georg Schellenberg, Ressortleiter Bildung und Familie - Rolf Niederer, Leiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Akten Seite 20 von 21

21 Oensingen, 16. Dezember 2013 GEMEINDERAT OENSINGEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Markus Flury Madeleine Gabi Seite 21 von 21

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