2. Gemeinderatssitzung
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- Dominic Michel
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1 Gemeinderat Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn Protokoll Öffentliche Version 2. Gemeinderatssitzung Sitzungstermin Montag, 16. Februar 2015 Sitzungsort Sitzungsdauer Öffentliche Sitzung Gemeinderat Gemeindeverwaltung, Sitzungszimmer Gemeinderat Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Markus Flury, Gemeindepräsident, Vorsitz Martin Brunner, Ressortleiter Soziales Raphael Geiser, Ressortleiter Sicherheit und Sport Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Patrick Gugelmann, Ressortleiter Planung und Umwelt Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Peter Saner, Leiter Verwaltung Andreas Affolter, Leiter Bau Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin, Protokoll Manuela Perillo, Leiterin Finanzen Geschäftsprüfungskommission Medien Frank Raddatz Alois Winiger, Solothurner Zeitung Seite 1 von 14
2 Traktanden B-Geschäft öffentlich Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste GP Wahlbüro; Wahl eines neuen Mitglieds für den Rest der Amtsperiode GP Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Multifunktionshalle; Rückkommensantrag auf den Beschluss vom 24. November 2014; Bekanntgabe eines Zirkularbeschlusses vom 26. Januar 2015 RS Ausfinanzierung Pensionskasse Solothurn (für Mitarbeitende der Sozialregion); Bekanntgabe eines Zirkularbeschlusses vom 28. Januar 2015 RS Autobahnzubringer Ausfahrt Nord; Antrag Teilfahrverbot für Lastwagen RSS Seite 2 von 14
3 Traktandum Nr Registratur-Nr Begrüssung, Protokoll und Traktandenliste 1. Begrüssung Der Gemeindepräsident begrüsst am Fasnachtsmontag die Anwesenden zur zweiten Gemeinderatssitzung im laufenden Jahr. Aufgrund der langen Dauer seit der letzten Sitzung mussten in der Zwischenzeit zwei Zirkularbeschlüsse gefasst werden, die heute zur Kenntnisnahme traktandiert sind. 2. Protokoll Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. Januar 2015 wird stillschweigend genehmigt. 3. Traktandenliste Es wird keine Öffnung der B-Geschäfte verlangt. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. Mitteilung an - Akten Seite 3 von 14
4 Traktandum Nr Registratur-Nr Wahlbüro; Wahl eines neuen Mitglieds für den Rest der Amtsperiode Geschäftseigner Markus Flury, Gemeindepräsident Entscheidungsgrundlagen Gemeindeordnung Traktandenbericht verfasst durch Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat ist gemäss 28 der Gemeindeordnung zuständig für die Wahl des Wahlbüros (11 Mitglieder). Fabian Gloor begibt sich für die Behandlung dieses Traktandums in den Ausstand. 2. Sachverhalt Aufgrund der Demission von Tobias Müller als Mitglied des Wahlbüros muss diese Vakanz der FDP neu besetzt werden. Mit vom 19. Januar 2015 verzichtet die FDP bis Ende der laufenden Legislaturperiode zu Gunsten der CVP auf dieses Mandat. Die CVP schlägt dem Gemeinderat folgende Person zur Wahl vor: Kamber Sarah Rötelbachstrasse 31 CVP 3. Antrag an den Gemeinderat Dem Gemeinderat wird beantragt: 3.1 Sarah Kamber sei für den Rest der Amtsperiode als Mitglied des Wahlbüros zu wählen. 3.2 Der Gemeindepräsident sei mit der Vornahme der Vereidigung zu beauftragen. 3.3 Die Gemeindeschreiberin sei mit der Nachführung des Behördenverzeichnisses sowie der Publikation auf der Homepage zu beauftragen. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Sarah Kamber wird für den Rest der Amtsperiode als Mitglied des Wahlbüros gewählt. 5.2 Der Gemeindepräsident wird mit der Vornahme der Vereidigung beauftragt. 5.3 Die Gemeindeschreiberin wird mit der Nachführung des Behördenverzeichnisses sowie der Publikation auf der Homepage beauftragt. Seite 4 von 14
5 Mitteilung an - Sarah Kamber, Rötelbachstrasse 31, 4702 Oensingen (mit der Bitte, sich beim Gemeindepräsidenten zur Vereidigung zu melden) - FDP Oensingen, p.a. Cornelia Hug, Mühlefeldstrasse 31, 4702 Oensingen - CVP Oensingen, p.a. Fabian Gloor, Präsident - Markus Flury, Gemeindepräsident - Rita Jurt, Präsidentin Wahlbüro - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin (Nachführung des Behördenverzeichnisses) - Linda Henkel, Lohnbüro - Akten Seite 5 von 14
6 Traktandum Nr Registratur-Nr Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Multifunktionshalle; Rückkommensantrag auf den Beschluss vom 24. November 2014; Bekanntgabe eines Zirkularbeschlusses vom 26. Januar 2015 Geschäftseigner Martin Brunner, Ressortleiter Soziales, Gesamtprojektleiter Multifunktionshalle Entscheidungsgrundlagen Gemeinderatsprotokoll vom 24. November 2014, Traktandum Zirkularbeschluss vom 27. Januar 2015 Traktandenbericht verfasst durch Martin Brunner, Ressortleiter Soziales, Gesamtprojektleiter Multifunktionshalle 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat kann auf dem Zirkulationsweg dringliche Beschlüsse fassen. Die auf dem Zirkulationsweg gefassten Beschlüsse sind an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und zu protokollieren ( 26 OrgV). 2. Sachverhalt Der Gemeinderat beschloss am 27. Januar 2015 auf dem Zirkularweg: 1. Zuständigkeiten und Information Entsprechend 23 der Gemeindeordnung liegt die Behandlung und Kompetenz für die Abwicklung dieses Geschäfts beim Gemeinderat. Auf Grund des öffentlichen Interesses und bedingt durch die Informationspflicht ist das Geschäft öffentlich zu behandeln. Der Zirkularbeschluss ist gemäss 26 OrgV an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und zu protokollieren. 2. Sachverhalt Der Gemeinderat hat am 24. November 2014 dem Vertrag für die Dachnutzungsrechte zur Errichtung und zum Betrieb einer Solaranlage auf dem Dach der Multifunktionshalle an der Jurastrasse 12 zugestimmt. Der Gemeindepräsident und die Gemeindeschreiberin wurden zur Vertragsunterzeichnung legitimiert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde der Vertrag noch nicht gegenseitig unterzeichnet. Gemäss Informationen des Leiters Bau wird die AEK den beschlossenen Vertrag vom 24. November 2014 nicht unterzeichnen. Die Firma AEK wird dem Gemeinderat für die Sitzung vom 09. März 2015 einen neuen Vertrag mit massiv kleineren finanziellen Leistungen unterbreiten. Die Zahlung Einmalige Umtriebsentschädigung von CHF soll vollständig entfallen, und das jährliche Dachnutzungsentgelt von CHF 580 soll gekürzt werden. Mit anderen Worten: Die Gemeinde müsste sich an den Kosten des Betriebes der PV-Anlage beteiligen. Auf der Baustelle muss bis am 27. Januar 2015 eine wichtige Entscheidung gefällt werden: Extensiv-Begrünung (ohne PV-Anlage) oder ein Kiesdach (für eine PV-Anlage). Es gilt aber, alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die mögliche nachträgliche Erstellung einer PV-Anlage (bei Bedarf erst in 5 Jahren) zu treffen. Der Eröffnungstermin vom 28. Juni 2015 darf nicht gefährdet werden. 3. Antrag an den Gemeinderat Dem Gemeinderat wird beantragt: 3.1 Der Beschluss vom 24. November 2014 sei aufzuheben. 3.2 Es sei die Freigabe für eine Extensiv-Begrünung an das Büro ffbk Architekten AG, Basel zu erteilen. Seite 6 von 14
7 3.3 Es sei sicherzustellen, dass auf der Baustelle alle Vorbereitungsarbeiten für eine mögliche nachträgliche Erstellung einer PV-Anlage vorgenommen werden. 3.4 Der neue Vertrag der AEK sei an der Gemeinderatssitzung vom 09. März 2015 zu behandeln. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst mit 5 Ja-Stimmen: 5.1 Der Beschluss vom 24. November 2014 wird aufgehoben. 5.2 Es wird die Freigabe für eine Extensiv-Begrünung an das Büro ffbk Architekten AG, Basel erteilt. 5.3 Es ist sicherzustellen, dass auf der Baustelle alle Vorbereitungsarbeiten für eine mögliche nachträgliche Erstellung einer PV-Anlage vorgenommen werden. 5.4 Der neue Vertrag der AEK ist dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 09. März 2015 zur Behandlung vorzulegen. 5.5 Der Zirkularbeschluss ist an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und zu protokollieren. 3. Antrag an den Gemeinderat Der Zirkularbeschluss vom 27. Januar sei zur Kenntnis zu nehmen. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Zirkularbeschluss wird zur Kenntnis genommen. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Martin Brunner, Ressortleiter Soziales, Gesamtprojektleitung Multifunktionshalle - Andreas Affolter, Leiter Bau - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Akten Seite 7 von 14
8 Traktandum Nr Registratur-Nr Ausfinanzierung Pensionskasse Solothurn (für Mitarbeitende der Sozialregion); Bekanntgabe eines Zirkularbeschlusses vom 28. Januar 2015 Geschäftseigner Martin Brunner, Ressortleiter Soziales Entscheidungsgrundlagen Zirkularbeschluss vom 28. Januar 2015 Traktandenbericht verfasst durch Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Infolge Zeitmangels fällte der Gemeinderat am 28. Januar 2015 einen Zirkularbeschluss, welcher hier gemäss 26 OrgV bekanntgegeben und protokolliert werden muss. 2. Sachverhalt / Bekanntgabe des Zirkularbeschlusses Der Gemeinderat fasste am 28. Januar 2015 folgenden Zirkularbeschluss: 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat ist für die Behandlung dieses Geschäfts zuständig. Die Gemeinderäte sind an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2015 übereingekommen, dass dieses Geschäft infolge Zeitdrucks mittels Zirkularbeschluss zu behandeln sei. Gemäss 26 OrgV wird der Zirkularbeschluss an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben und protokolliert. 2. Sachverhalt 2.1 Ausfinanzierung Die Mitarbeitenden des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu sind bei der Kantonalen Pensionskasse Solothurn (PKSO) versichert. Es besteht demzufolge ein Anschlussvertrag. Am 28. September 2014 haben die Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Gesetz über die Pensionskasse und der damit verbundenen Vollkapitalisierung zugestimmt. Aufteilung des Fehlbetrages Die Ausfinanzierung erfordert eine Aufteilung des Fehlbetrages unter den Arbeitgebern. Gestützt auf den zwischen dem Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu und der PKSO abgeschlossenen Anschlussvertrag wurde dem Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu der Betrag von CHF 360'654 zugeordnet. Kostenverteiler Auf der Basis der Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2013 ergibt sich folgender Kostenverteiler für die Gemeinden des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu: Gemeinde EW Betrag Aedermannsdorf 551 5' Balsthal 5'883 62' Egerkingen 3'327 35' Gänsbrunnen 102 1' Härkingen 1'461 15' Herbetswil 542 5' Holderbank 638 6' Seite 8 von 14
9 Kestenholz 1'743 18' Laupersdorf 1'695 18' Matzendorf 1'300 13' Mümliswil-Ramiswil 2'493 26' Neuendorf 2'034 21' Niederbuchsiten ' Oberbuchsiten 2'054 21' Oensingen 5'897 62' Welschenrohr 1'101 11' Wolfwil 2'055 21' TOTAL 33' ' Der Vorstand des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu beschloss am 3. Dezember 2014, dass 1. der Fehlbetrag von CHF 360'654 mittels einer Einmalzahlung per 1. Januar 2015 beglichen werde; 2. eine entsprechende Fremdkapitalaufnahme erfolge. Das Kapital sei, wenn möglich, bei einer Anschlussgemeinde aufzunehmen; 3. der Gemeindebeitrag (inkl. anteilmässige Kapitalverzinsung) werde im Jahre 2016 in Rechnung gestellt. Dadurch sei eine ordentliche Budgetierung sichergestellt. 4. den Gemeinden stehe es frei, ihren Anteil vorher zu begleichen. 3. Antrag an den Gemeinderat Dem Gemeinderat wird beantragt: 3.1 Der für Oensingen fällige Fehlbetrag von CHF sei mittels Einmalzahlung zu Lasten der Rechnung 2014 zu begleichen. 3.2 Es sei ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF zu Gunsten von Konto Nr zu sprechen (Rechnung 2014). 3.3 Infolge des am 16. Juni 2014 gefällten Beschlusses Nr Vergabe von Darlehen an andere Gemeinden; Grundsatzentscheid sei auf die Gewährung eines Darlehens an die Sozialregion Thal-Gäu zu verzichten. 4. Erwägungen Mit dieser Einmalzahlung per 31. Dezember 2014 ist das leidige Thema Ausfinanzierung der Pensionskasse Solothurn für Oensingen abgeschlossen, und es fallen keine zusätzlichen Negativzinsen an. In Bezug auf die Gewährung eines Darlehens hält der Gemeinderat an seinem Beschluss vom 16. Juni 2014 fest und bekräftigt nochmals, dass solche Darlehensvergaben nicht zum Kerngeschäft des Gemeinderats gehören. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst mit 4 Ja-Stimmen: 5.1 Der für Oensingen fällige Fehlbetrag von CHF ist mittels Einmalzahlung zu Lasten der Rechnung 2014 zu begleichen. 5.2 Es wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF zu Gunsten von Konto Nr (Rechnung 2014) gesprochen. 5.3 Im Sinne der Erwägungen wird kein Darlehen gewährt. 5.4 Das Geschäft ist gemäss 26 OrgV an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und zu protokollieren. Seite 9 von 14
10 3. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nehme vom obigen Zirkularbeschluss Kenntnis. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst: Der Zirkularbeschluss vom 28. Januar 2015 wird zur Kenntnis genommen. Mitteilung an - Martin Brunner, Ressortleiter Soziales - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin (Nachtragskreditkontrolle) - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 10 von 14
11 Traktandum Nr Registratur-Nr. 6.3 Autobahnzubringer Ausfahrt Nord; Antrag Teilfahrverbot für Lastwagen Geschäftseigner Raphael Geiser, Ressortleiter Sport und Sicherheit Entscheidungsgrundlagen -- Traktandenbericht verfasst durch Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Entsprechend 23 der Gemeindeordnung liegt die Behandlung und Kompetenz für die Abwicklung dieses Geschäfts beim Gemeinderat. Aufgrund des öffentlichen Interesses und bedingt durch die Informationspflicht ist das Geschäft öffentlich zu behandeln. 2. Sachverhalt Das enorme Verkehrsaufkommen, tägliche Staus auf der A1 und die Tatsache, dass die Mehrheit der Lastwagen aus Zürich mit Ziel Niederbipp/Oberbipp nicht die Ausfahrt Niederbipp, sondern Oensingen benutzen, führt zu Blockierungen der Kreuzung bei der Vebo. Deshalb benützen die Lastwagen Oensingen-Nord als Ausfahrt. Dadurch können sie sich sehr einfach in den Verkehr in Richtung Westen einfädeln. Ähnliches geschieht mit Fahrzeugen von Bern mit Ziel Industrie Neuendorf. Die Lastwagen verlassen die Schnellstrasse oft mit horrendem Tempo und zwängen sich dann um das ehemalige Kantonalbankgebäude, was zu sehr gefährlichen Situationen beim bestehenden Fussgängerübergang führt. Die hinteren Achsen der Auflieger der grossen Sattelschlepper fahren meistens über einen Teil des Trottoirs. Die H5 wird dadurch in beiden Richtungen noch stärker belastet, ein Zustand, der so nicht mehr länger geduldet werden kann. Bei der Ausfahrt Nord soll deshalb ein Teilfahrverbot für Lastwagen Nr (Art. 19) verfügt werden. Im Zusammenhang mit dem Lastwagenfahrverbot ist beim Kanton zu beantragen, dass auf dem Abschnitt des Autobahnzubringers Auffahrt Oensingen Nord in Richtung Balsthal bis zur Ampelanlage in der Äusseren Klus (Landi) die Kennzeichnung besonderer Strassen aufgehoben werden soll. Die Geschwindigkeit auf der Schnellstrasse ist auf diesem Abschnitt bereits heute mit Tempo 60 km/h signalisiert. Mit der Aufhebung der Signalisation Autostrasse Nr (Art. 45) auf diesem Abschnitt könnte auch der Landwirtschaftsverkehr die Strasse wieder benutzen. Somit könnte die Klusstrasse für den Landwirtschaftsverkehr gesperrt werden. Die schweren landwirtschaftlichen Transporte der Lohnunternehmer, die mit sehr grossen Fahrzeugen die Klusstrasse befahren, führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Fussgängern und Velofahrern. Mit dieser Massnahme könnte ein entscheidender Teil zu einer besseren Verkehrssicherheit beigetragen werden. Die Klusstrasse wird von allen Kindern aus Oensingen benutzt, die das Progymnasium in Balsthal besuchen. Im Weiteren wird die Klusstrasse durch den Ortsbus befahren, und ein Kreuzen des Busses mit den Landwirtschaftsfahrzeugen ist fast nicht möglich. Die Planungskommissionssitzung hat dieses Geschäft am 20. November 2014 behandelt und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Amt für Verkehr und Tiefbau ein Gesuch für ein Lastwagenfahrverbot zu stellen. Seite 11 von 14
12 Lastwagenfahrverbot bei der Ausfahrt Oensingen Nord Aufhebung Autostrasse im Bereich Oensingen Nord und Äussere Klus (Ampelanlage) Seite 12 von 14
13 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für die Ausfahrt Oensingen Nord sei beim Amt für Verkehr und Tiefbau ein Teilfahrverbot für Lastwagen Nr (Art. 19) zu beantragen. 3.2 Dem Kanton Solothurn sei zu beantragen, auf dem Abschnitt des Autobahnzubringers Auffahrt Oensingen Nord in Richtung Balsthal bis zur Ampelanlage in der Äusseren Klus (Landi) die Kennzeichnung besonderer Strassen aufzuheben. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Für die Ausfahrt Oensingen Nord ist beim Amt für Verkehr und Tiefbau ein Antrag für ein Teilfahrverbot für Lastwagen Nr (Art. 19) zu stellen. 5.2 Es wird beantragt, auf dem Abschnitt des Autobahnzubringers Auffahrt Oensingen Nord in Richtung Balsthal bis zur Ampelanlage in der Äusseren Klus (Landi) die Kennzeichnung besonderer Strassen aufzuheben. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Ausführung beauftragt. Mitteilung an - Amt für Verkehr und Tiefbau, Rolf Ziegler, Verkehrsmassnahmen, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn - Markus Flury, Gemeindepräsident - Raphael Geiser, Gemeinderat, Ressortleiter Sicherheit und Sport - Peter Saner, Leiter Verwaltung - Andreas Affolter, Leiter Bau - Akten Seite 13 von 14
14 Oensingen, 16. Februar 2015 GEMEINDERAT OENSINGEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Markus Flury Madeleine Gabi Seite 14 von 14
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