3. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 21. März 2016, Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil
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1 Protokoll 3. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 21. März 2016, Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil Vorsitz: Mitglieder: Protokoll: Kurt Burkhalter Nadia Mollet, Daniela Geigele, Silvia Stöckli, Jürg Burkhalter Ruth Hartmann Traktanden: 1. Rechnungen: Zahlungsanweisung 2. Protokoll der GR-Sitzung vom Regio Feuerwehr Oberer Bucheggberg 3.1 Zusammenarbeitsvertrag: Genehmigung, 3.2 Feuerwehrreglement; Genehmigung, 4. Anlassbewilligungen 4.1 Anmeldeformular; Genehmigung, 4.2 Gebührenreglement Anlassbewilligungen; Genehmigung, 5. Schreiben der Schützengesellschaft Gächliwil-Gossliwil; Weiteres Vorgehen, 6. Lärmschutzwand Sammelstelle;, 7. Anlassbewilligung vom Landfrauenverein Lüterswil-Gächliwil; Genehmigung 8. Informationen aus den Ressorts (Geschäft unter Ausschluss der Öffentlichkeit) 8.1 Ressort Verwaltung und Finanzen Kurt Burkhalter 8.2 Ressort Umwelt, Landwirtschaft, Kultur Jürg Burkhalter 8.3 Ressort Schule Nadia Mollet 8.4 Ressort Bau und Strassen Daniela Geigele 8.5 Ressort Soziales, Sicherheit und Anlagen Silvia Stöckli 9. Pendenzenliste des Gemeinderates 10. Mitteilungen und Verschiedenes 11. Termine Die Traktandenliste wird mit Traktandum 7 ergänzt und genehmigt.
2 Gemeinderatsprotokoll vom 21. März 2016 Seite 2 von 6 1. Rechnungen; Zahlungsanweisung Die Rechnungen gemäss separater Liste im Gesamtbetrag von CHF sind in Ordnung und werden einstimmig zur Zahlung angewiesen. 2. Protokoll der GR-Sitzung vom Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 3. Regio Feuerwehr Oberer Bucheggberg 3.1 Zusammenarbeitsvertrag; Genehmigung, Der Entwurf des Zusammenarbeitsvertrages wurde allen Ratsmitgliedern vorgängig verteilt. Die Änderungen sind rot markiert. Neu wurde der Name der Regionalfeuerwehr in Regio Feuerwehr Oberer Bucheggberg RFOBB geändert. Gewählt wurde das Gemeinschaftsmodell. Hingewiesen wird, dass die Gemeinde Biezwil über keine Rechnungsprüfungskommission mehr verfügt. Der vorliegende Zusammenarbeitsvertrag (Gemeinschaftsmodell) über die Regio Feuerwehr Oberer Bucheggberg RFOBB wird vom Rat einstimmig zhd. der Gemeindeversammlung genehmigt. 3.2 Feuerwehrreglement; Genehmigung, Auch das Feuerwehrreglement wurde allen Ratsmitgliedern vorgängig verteilt und die Änderungen sind rot markiert. 22 Jugendfeuerwehr: Die Fragezeichen müssen noch herausgenommen werden. 61 Bussen: Abgeklärt wird, ob es zwingend ist, dass der Friedensrichter die Bussen ausspricht. Das vorliegende Feuerwehrreglement für die Regio Feuerwehr Oberer Bucheggberg RFOBB wird vom Rat einstimmig zhd. der Gemeindeversammlung genehmigt Die Gemeindeschreiberin wird Susanne Mülchi über die Beschlüsse informieren.
3 Gemeinderatsprotokoll vom 21. März 2016 Seite 3 von 6 4. Anlassbewilligungen 4.1 Anmeldeformular; Genehmigung, Der vorliegende Entwurf wird mit auf Seite 3 unter Punkt Gesuchsunterlagen mit Hygienekonzept ergänzt. Das Formular Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses/Veranstaltung wird vom Rat einstimmig genehmigt. Das Formular wird auf der Homepage aufgeschaltet. 4.2 Gebührenreglement Anlassbewilligungen; Genehmigung, Der Entwurf des Gebührenreglements stützt sich auf Empfehlungen des Verbands Solothurner Einwohnergemeinden, welche von den meisten Gemeinden übernommen wurden. Das Gebührenreglement Anlassbewilligungen wird vom Rat einstimmig zhd. der Rechnungsgemeindeversammlung genehmigt. 5. Schreiben der Schützengesellschaft Gächliwil-Gossliwil; Weiteres Vorgehen, An der GR-Sitzung vom wurde vom Rat beschlossen, der Schützengesellschaft Gächliwil-Gossliwil für den durchgeführten Lottomatsch im Januar 2016 den Gebührentarif für auswärtige Vereine in Rechnung zu stellen. Begründet wurde dieser Entscheid mit dem Passus im Gebühren-Reglement, in welchem festgehalten wird, dass die Statuten in Lüterswill-Gächliwil hinterlegt sein sollten. Die SG Gächliwil-Gossliwil haben die Statuten in Gossliwil hinterlegt. Mit dem des Gemeinderates ist die SG Gächliwil-Gossliwil nicht einverstanden. Sie schreiben dazu folgendes: Unser Verein gehört zur politischen Gemeinde Lüterswil-Gächliwil. In den Vereinsstatuten ist gestützt auf die einschlägigen Bestimungen des Zivilgesetzbuches entweder die eine oder andere Gemeinde als Sitz einzutragen. Ihren Entscheid vom heisst per Definition im Umkehrschluss, dass es sich bei der Schützengesellschaft Gächliwil-Gossliwil um einen einheimischen Verein der Gemeinde Buchegg handelt. Die Herkunft bzw. der Wohnsitz der Vereinsmitglieder ist nicht relevant für den juristischen Sitz des Vereins. Entgegen der Meinung des Gemeinderates LüterswilGächliwil ist vorliegend für die Fakturierung allerdings nicht ausschliesslich der Sitz gemäss Statuteneintrag entscheidend, sondern der Name des Vereins Gächliwil-Gossliwil. Gem. Art. 1.3 des MZH- Reglementes gilt ein Verein u.a. als ortsansässig, wenn er in Lüterswil-Gächliwil Aktivitäten durchführt. Ein weiterer Verein mit dieser Konstellation ist uns nicht bekannt, weshalb sich die Einschätzung des Gemeinderates kaum auf eine angewandte Praxis beruhen dürfe. Die SG Gächliwil-Gossliwil ersuchen um Wiedererwägung des es vom Festgestellt wurde von der Gemeindeschreiberin, dass im Februar 2015 der SG Gächliwil- Gossliwil eine Offerte von der Verwaltung zugestellt wurde mit den Tarifen für Einheimische. Diese wurde den Ratsmitgliedern von der Gemeindeschreiberin vorgängig zugestellt. Auf Grund der Tatsache, dass im Februar 2015 der SG Gächliwil-Gossliwil eine Offerte mit den Einheimischen-Tarifen zugestellt wurde, ist der Rat der Meinung, dass für dieses Jahr
4 Gemeinderatsprotokoll vom 21. März 2016 Seite 4 von 6 eine Ausnahme gemacht wird, d.h. die Rechnung wird nach den Tarifen für Einheimische belassen. Sollte die SG Gächliwil-Gossliwil im Jahr 2017 den Lottomatch wieder in der MZH Lüterswil durchführen und bleiben die Statuten weiterhin in Gossliwil hinterlegt, wird nach den Tarifen für Auswärtige abgerechnet. Dem Rat ist nicht bekannt, was für Aktivitäten in Lüterswill-Gächliwil stattfinden. Der Rat beschliesst, dass für dieses Jahr der Lottomatch ausnahmsweise nach den Tarifen für Einheimische abgerechnet wird. Sollten die Statuten weiterhin in Gossliwil hinterlegt bleiben, werden für einen nächsten Anlass die Tarife für Auswärtige in Rechnung gestellt. Die SG Gächliwil-Gossliwil wird schriftlich informiert. 6. Lärmschutzwand Wertstoffsammelstelle;, Auf Grund einer eingereichten schriftlichen Aufforderung, die Wertstoffsammelstelle sei zu entfernen, haben Nachforschungen ergeben, dass mit dem Wechsel des Standorts (im Jahr 2000) kein Baugesuch eingereicht wurde. Vom Amt für Umwelt (Luft/Lärm) wurde inzwischen eine Lärmbeurteilung vorgenommen, welche ergab, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Eveline Kocher informiert, dass nun ein nachträgliches Baugesuch eingereicht wird. Die Gemeinde kann nun im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einen 2m hohen Lärmschutzzaun beschliessen. Da nicht absehbar ist, ob gegen das nachträgliche Baugesuch Einsprachen gemacht werden, sieht der Rat im Moment keinen Handlungsbedarf für einen Lärmschutzzaun. Ein Entscheid kann noch später erfolgen. Eine Offerte kann jedoch trotzdem eingeholt werden. Keiner Die Gemeindeschreiberin wird den Entscheid an Eveline Kocher weiterleiten. 7. Anlassbewilligung Landfrauenverein Lüterswil-Gächliwil ; Genehmigung Genehmigung Der Anlass wird vom Rat einstimmig genehmigt. Der Landfrauenverein Lüterswil-Gächliwil wird schriftlich informiert. 8. Informationen aus den Ressort (Geschäft unter Ausschluss der Öffentlichkeit) 9. Pendenzenliste des Gemeinderates Wird besprochen und angepasst/geändert.
5 Gemeinderatsprotokoll vom 21. März 2016 Seite 5 von Mitteilungen und Verschiedenes - Eveline Kocher übernimmt die Ferienvertretung der Gemeindeschreiberin (vom Mai 2016). - Die Ferienabwesenheiten der Ratsmitglieder während den Frühlingsferien werden bekanntgegeben. - Als Anregung wird eingebracht, dass zukünftig für den Klausur-Tag frühzeitig ein passendes Datum gesucht werden soll. 11. Termine Keine NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: Die Protokollführerin: Kurt Burkhalter Ruth Hartmann
Balm b. Messen B runnenthal Me ssen Oberramsern
Gemeinde Messen Hauptstrasse 46, Postfach Tel. 031 765 53 19 verwaltung@messen.ch 3254 Messen Fax 031 765 53 75 www.messen.ch Protokoll der 16. Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2013, 18.00 bis 19.30
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