16. Gemeinderatssitzung

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1 Gemeinderat Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn Protokoll Öffentliche Version 16. Gemeinderatssitzung Sitzungstermin Montag, 14. November 2016 Sitzungsort Sitzungsdauer Öffentliche Sitzung Gemeinderat Gemeindeverwaltung, Gemeinderats-Saal Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Martin Brunner, Gemeindevizepräsident, Ressortleiter Soziales, Vorsitz Markus Flury, Gemeindepräsident (19.45 Uhr Uhr) Raphael Geiser, Ressortleiter Sicherheit und Sport Patrick Gugelmann, Ressortleiter Planung und Umwelt Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Andreas Affolter, Leiter Verwaltung a.i., Leiter Bau Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin, Protokoll Manuela Perillo, Leiterin Finanzen Entschuldigt Geschäftsprüfungskommission Medien Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur keine anwesend Erwin von Arb, Oltner Tagblatt (18.30 Uhr bis Uhr) Seite 1 von 64

2 Traktanden B-Geschäft öffentlich Begrüssung, Protokolle und Traktandenliste GP Teilrevision Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen; Antrag an RBF die Gemeindeversammlung Teilrevision Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Änderung Statuten Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu vom 25. September 2007; RS Antrag an die Gemeindeversammlung Weihnachtsessen der Gemeindeangestellten; Schliessung der Verwaltung GP Investitionsvorhaben Ausbau Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Strassenbeleuchtung, RI Abwasser- und Wasserleitung; Antrag an die Gemeindeversammlung Investitionsvorhaben Ersatz Transportwasserleitung Dünnernstrasse Nord; Antrag RI an die Gemeindeversammlung Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie Ost (Bereich GB Oensingen RI Nr. 1141); Antrag an die Gemeindeversammlung Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie West (Bereich GB Oensingen RI Nr. 1151); Antrag an die Gemeindeversammlung Investitionsvorhaben Ersatz Wasserleitung Weingartenweg West; Antrag an die Gemeindeversammlung RI Investitionsvorhaben Sanierung Erzstrasse, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der RI Wasserleitung; Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung Investitionsvorhaben Sanierung Römerstrasse Mitte, inkl. Abwasserleitung und Ersatz RI der Wasserleitung; Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung Wahl der Revisionsstelle für die Rechnungsjahre GP FDP.Die Liberalen Oensingen; Behandlung einer dringlichen Anfrage zur Aufstockung des Gemeinderats auf neun Mitglieder (Protokollierung des Zirkularbeschlusses vom 5. November 2016 GP C-Geschäft öffentlich Finanzpläne RFK Budget 2017; Verabschiedung zu Handen der Gemeindeversammlung RFK Erweiterung und Neubau Schulanlage Oberdorf: Vorprojekt Neubau Schulhaus und Anpassungen Bestand; Antrag auf Eintreten an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 RBF Teilrevision Steuerreglement; Antrag an die Gemeindeversammlung RFK Gesamtrevision Ortsplanung; Verabschiedung zur 1. öffentlichen Auflage RPU Festlegung der Traktanden der ordentlichen Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 GP Seite 2 von 64

3 Traktandum Nr Registratur-Nr Begrüssung, Protokolle und Traktandenliste 1. Begrüssung Martin Brunner begrüsst die Anwesenden zur heutigen Gemeinderatssitzung. Markus Flury wird aus gesundheitlichen Gründen erst später dazu stossen, weshalb die Sitzung wiederum vom Gemeindevizepräsidenten geleitet wird. 2. Protokolle Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2016 wird genehmigt. Das Protokoll der Gemeinderatsklausur vom 5. November 2016 wird genehmigt. 3. Traktandenliste Es wird die Öffnung folgender Traktanden verlangt: , , und Mit diesen Änderungen wird die Traktandenliste stillschweigend genehmigt. Mitteilung an - Akten Seite 3 von 64

4 Traktandum Nr Registratur-Nr Teilrevision Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen; Antrag an die Gemeindeversammlung Teilrevision Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Entwurf Reglement über die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine und Entwurf Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheine Manuela Perillo, Leiterin Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information Die Revision der Verordnung liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Die Revision des Reglements liegt gemäss 56 Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 (Stand 1. Januar 2010) im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeversammlung. 2. Sachverhalt Der Gemeinderat verabschiedete die Verordnung am 13. Mai 2013 (inklusive Anhänge A und B) unter Vorbehalt des Gemeindeversammlungsbeschlusses. Am 24. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung das Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheine beschlossen. Am 13. Januar 2014 und am 30. Oktober 2014 wurde je eine Teilrevision der Verordnung mit den Anhängen A und B beschlossen. Nach weiteren Nachfragen musste festgestellt werden, dass einerseits die Bezeichnung Vorschulalter im Reglement immer wieder zu Unklarheiten führt und andererseits die Verordnung inkl. der Anhänge angepasst werden muss. Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Es wurde festgestellt, dass zwischen dem Auslaufen der Betreuungsgutscheine und dem Einsetzen der schulergänzenden Tagesstrukturen eine Lücke besteht. Um diese zu schliessen, soll der Geltungsbereich der Betreuungsgutscheine ausgedehnt werden. Die vorgeschlagenen Korrekturen im Reglement sind nachfolgend in roter Schrift erkennbar. Anspruchsberechtigung 4 1 Anspruch auf einen Betreuungsgutschein für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden vier Voraussetzungen: 1. Erwerbstätigkeit durch zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 %, oder alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder lebenden Partner von mindestens 120%, oder alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20% 2. Wohnsitz in der Gemeinde Oensingen 3. Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat in der Regel bis zum Eintritt in den Kindergarten die erste Klasse, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist 1. 1 Geändert mit Teilrevision vom Seite 4 von 64

5 4. Einreichung der neusten rechtskräftigen Steuerveranlagung zur Berechnung des massgebenden Einkommens. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein. 2 Personen, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen oder aufgrund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Invalidität Kinderbetreuung benötigen oder sich in einer anerkannten Ausbildung befinden, haben ebenfalls Anspruch auf Betreuungsgutscheine. 13 Inkrafttreten 1 Das Reglement tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und setzt alle bisherigen Regelungen bezüglich Defizitgarantien von Kindertagestätten und Betreuungsbeiträgen an Familien ausser Kraft. Die erste Teilrevision tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. 2 Verordnung zum Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen In diesem Zusammenhang sollen weitere Unklarheiten in der Verordnung konkretisiert werden. Die vorgeschlagenen Korrekturen sind nachfolgend in roter Schrift erkennbar. Massgebendes Einkommen und Vermögen 4 2 Massgebend sind das Total der Einkünfte (Pos. 9 der Veranlagung) und die 5% des steuerbaren Vermögens (Pos. 37 der Veranlagung), die über CHF übersteigen 3. 5 Höhe der Gutschriften 1 Die Höhe der Betreuungsgutschrift richtet sich einkommens- und vermögensabhängig nach dem durch den Gemeinderat festgelegten Tarif (Anhang A). Eine eventuelle Beteiligung der Arbeitgeber an den Betreuungskosten wird bei der Festlegung der Höhe der Betreuungsgutschrift nicht berücksichtigt, sofern diese zusammen mit den Betreuungsgutschriften 100% der Betreuungskosten nicht übersteigen 4. 8A Härtefallregelung In begründeten Härtefällen kann der Gemeinderat auf Gesuch der Eltern hin individuell über die Betreuungsgutscheine entscheiden. 10 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft und setzt alle bisherigen Regelungen bezüglich Defizitgarantien von Kindertagestätten und Betreuungsbeiträge an Familien ausser Kraft. Die erste Teilrevision tritt per 13. Januar 2014 in Kraft. Die zweite Teilrevision tritt per 1. Januar 2015 in Kraft. Die dritte Teilrevision tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. 2 Geändert mit Teilrevision vom Geändert mit Teilrevision vom Eingefügt mit Teilrevision vom und geändert mit Teilrevision vom Seite 5 von 64

6 Anhang B: Antragsformular für Betreuungsgutscheine 5 Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben an die Gemeinde Oensingen, Abteilung Finanzen einzureichen. Der Anspruch auf Gutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Der Anspruch entsteht ab Antragseingang bei der Finanzverwaltung (Antragseingang = Gesuch bei der Gemeinde mit Eingangsstempel der Gemeinde). 3. Angaben zum Arbeitgebenden 1. Arbeitgeber von Person 1 2. Arbeitgeber von Person 2 Firma: Strasse: PLZ/Ort: Personalverantwortlicher: Name: Firma: Vorname: Strasse: Geburtsdatum: PLZ/Ort: Personalverantwortlicher: Telefon: Beitrag an die Kinderbetreuung: CHF (pro Betreuungstag) Wir leisten keinen Beitrag: Unterschrift Arbeitgeber: Telefon: Beitrag an die Kinderbetreuung: CHF (pro Betreuungstag) Wir leisten keinen Beitrag: Unterschrift Arbeitgeber: 4. Steuerbares Einkommen und Vermögen Steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss definitiver Veranlagung des Jahres: Einkommen in CHF (Position 9 der definitiven Veranlagung): Vermögen in CHF (Position 37 der definitiven Veranlagung): Werden Sie quellenbesteuert? ja nein Beziehen Sie wirtschaftliche Sozialhilfe? ja nein 5 Geändert mit Teilrevisionen vom und Seite 6 von 64

7 6. Beilagen Aktuelle Steuerveranlagung Aktuelle Steuererklärung und aktuelle Lohnausweise, Lohabrechnung (wenn Steuerveranlagung älter als 2 Jahre) Kopie aktuelle RAV Taggeldbescheinigung Quellensteuerauszug Kopie Beleg über IV oder wirtschaftliche Sozialhilfe Nachweis der Ausbildung Von der Kita oder der Tagelternvermittlung auszufüllen 7. Angaben zum Betreuungsumfang in der Kindertagesstätte Institution: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Ganzer Tag Halber Tag ½ Tag inkl. Mittagessen Weitere Weitere Tarife bis 18 Monate ab 18 Monate Name Kind 1: Geb. Datum: Betreuung seit: Vormittag Mittag Nachmittag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eventueller Rabatt: Name Kind 2: Geb. Datum: Betreuung seit: Vormittag Mittag Nachmittag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eventueller Rabatt: Seite 7 von 64

8 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Der Gemeinderat genehmige die Teilrevision der Verordnung und setze diese per 1. Januar 2017 in Kraft. 3.2 Der Gemeindeversammlung sei zu beantragen, die Teilrevision des Reglements zu genehmigen und diese per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzten. 4. Erwägungen Christian Hunziker ergänzt, dass das Reglement in Zukunft bis zum Eintritt in die erste Klasse gelten soll. Im Weiteren werden administrative Änderungen vorgenommen, die den Ablauf erleichtern. Als einziger neuer Punkt wurde eine Härtefallregelung eingeführt, damit in dringenden Fällen von der geltenden Regelung abgewichen werden kann. Diese muss restriktiv gelebt werden und wird nur in den allerwenigsten Fällen Anwendung finden. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Gemeinderat genehmigt die Teilrevision der Verordnung und setzt diese per 1. Januar 2017 in Kraft. 5.2 Der Gemeinderat genehmigt den Revisionsentwurf des Reglements zu Handen der Gemeindeversammlung. Es wird beantragt, dieses per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Mitteilung an - Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Akten Seite 8 von 64

9 Traktandum Nr Registratur-Nr Änderung Statuten Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu vom 25. September 2007; Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Martin Brunner, Ressortleiter Soziales Entscheidungsgrundlagen Protokollauszug ZV Sozialregion vom 21. September 2016 Traktandenbericht verfasst durch Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Genehmigung und Änderungen der Statuten des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu haben gemäss 25 der geltenden Statuten durch Beschluss der Gemeindeversammlungen zu erfolgen. Der Gemeinderat ist demnach für die Vorberatung des Geschäfts und die Antragstellung an die Gemeindeversammlung zuständig. 2. Sachverhalt Die Delegierten des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu haben am 21. September 2016 folgenden Änderungen der Statuten zugestimmt und beantragen den Gemeinden, diese ebenfalls zu genehmigen: Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in de n Statuten vom 25. September 2007 wie folgt geregelt: 10 1 Der Vorstand besteht aus: Zusammensetzung 1. Präsident/Präsidentin; 2. Vizepräsident/Vizepräsidentin; 3. Aktuar/Aktuarin; 4. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Einwohnergemeinden der Region Thal; 5. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Einwohnergemeinden der Region Gäu. Die Interpretation dieses hat schon mehrmals zu Di skussionen geführt. Es ist deshalb eine klare Regelung angezeigt. Gleichzeitig ist das Nominationsverfahren zu definieren. Deshalb beantragt der Vorstand zhd der Delegiertenversammlung: 9 Vorstandsmitglieder: In der Regel 5 aus dem Bezirk Gäu und 4 aus dem Bezirk Thal. Die Formulierung "in der Regel" lässt den notwendigen Gestaltungsspielraum zu. Allfällige fehlende Vo r- standsmitglieder können vom "anderen" Bezirk nominiert werden. Die Nomination soll durch die beiden Gemeindepräsidentenkonferenzen erfolgen. Die Änderungen sollen auf die neue Amtsperiode in Kraft treten. Mit dieser Variante wird gleichzeitig und einigermassen den Einwohnerzahlen der beiden Bezirke Rechnung getragen. Im Übrigen ist die Statutenänderung durch die Verbandsgemeinden den Gemei n- deversammlungen zur Genehmigung zu unterbreiten. Seite 9 von 64

10 Beschluss Die Delegiertenversammlung beschliesst einstimmig zhd der Verbandsgemeinden: 1. Die Abs. 1 und 2 des 10 der Statuten vom 25. September 2007 lauten neu wie folgt: 10 1 Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern, und zwar in der Regel aus 5 Vertretern/Vertreterinnen des Bezirkes Gäu und aus 4 Vertr e- tern/vertreterinnen des Bezirkes Thal. 2 Die Nomination der Vorstandsmitglieder erfolgt durch Beschluss der Gemeindepräsidentenkonferenzen Gäu und Thal. Zusammensetzung Nominationsverfahren 2. Der bisherige Abs. 2 wird zu Abs. 3 und der bisherige Abs. 3 wird zu Abs Diese Statutenänderung tritt mit Wirkung auf die Amtsperiode 2017/2021 in Kraft. 3. Antrag an den Gemeinderat Den Statutenänderungen des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu, 10 Abs. 1 und 2 sei zuzustimmen. 4. Erwägungen 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Den Statutenänderungen des Zweckverbands Sozialregion Thal-Gäu, 10 Abs. 1 und 2 wird zu Handen der Gemeindeversammlung zugestimmt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Martin Brunner, Ressortleiter Soziales - Akten Seite 10 von 64

11 Traktandum Nr Registratur-Nr Weihnachtsessen der Gemeindeangestellten; Schliessung der Verwaltung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin Personalverordnung Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat legt gemäss 12 Abs. PersV die Öffnungszeiten der Schalter der Gemeindeverwaltung fest. Abweichungen von den genehmigten Öffnungszeiten sind demzufolge ebenfalls vom Gemeinderat zu behandeln resp. zu genehmigen. 2. Sachverhalt Am 25. November 2016 findet das traditionelle Weihnachtsessen der Gemeindeangestellten mit dem Gemeinderat statt. 3. Antrag an den Gemeinderat Es wird beantragt, dass die Gemeindeverwaltung, die Bauverwaltung und die Bibliothek - wie bereits in den vergangenen Jahren - am Nachmittag des 25. November 2016 geschlossen bleiben. 4. Erwägungen Keine Wortbegehren. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Die Schalter der Gemeindeverwaltung, der Bauverwaltung sowie die Bibliothek bleiben am Nachmittag des 25. November 2016 geschlossen. 5.2 Die Schliessung ist rechtzeitig im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Homepage zu publizieren. Mitteilung an - Personal der Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung und Bibliothek - Andreas Affolter, Leiter Verwaltung a.i. - Barbara von Rohr, Leiterin Bibliothek - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin (Inserat, Publikation Homepage) - Cordula Virga, Bereichsleiterin EWD (Anrufbeantworter, Publikation in Schaukästen und an den Eingangstüren) - Michael Brunner, Sachbearbeiter Einwohnerdienste (Ausschalten der automatischen Tür) - Akten Seite 11 von 64

12 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Ausbau Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Strassenbeleuchtung, Abwasser- und Wasserleitung; Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GEP / GWP / Erschliessungsplan / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Das Erschliessungsprogramm (Strassen- und Baulinienplan) sieht den Ausbau der Klusstrasse Süd Hinterdorf schon seit Langem vor. Es ist geplant, die Strasse im Bereich Hinterdorf als Stichstrasse auszubauen. Die Ausbaubreite beträgt fünf Meter. Um die weitere Grundstückerschliessung zu gewährleisten, werden gleichzeitig alle Werkleitungen in der Strasse verlegt. Für den Strassenbau ist ein Landerwerb erforderlich. Der Ausbau der Klusstrasse Süd inkl. Landerwerb und Werkleitungen unterliegt einem ordentlichen Perimeterverfahren. Strasse Die bestehende Strasse soll auf deren Länge von 118 m gemäss rechtskräftigem Strassen- und Baulinienplan von drei auf fünf Meter Breite ausgebaut werden. Die heutigen südseitigen Böschungen erfordern für diese Verbreiterung auf einer Länge von 92 m die vorgängige Realisierung von Stützmauern mit einer Höhe von eineinhalb bis zwei Metern. Zur Entwässerung der Strasse sind drei Einlaufschächte geplant. Deren Sammelleitung von 82 m Länge, versehen mit einem Kontrollschacht, wird unterhalb des KS 241A an die Abwasserleitung angeschlossen. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten müssen die bestehenden Kandelaber versetzt werden. Als Leuchmittel kommen wie bei fast den meisten Strassen LED-Leuchten zum Einsatz. Die Kosten für den Ausbau der Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Landerwerb belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Der Strassenneubau unterliegt dem ordentlichen Perimeterverfahren, d.h., es kann mit Beiträgen in der Höhe von CHF gerechnet werden. Wasserleitung In die Erschliessungsstrasse soll eine Wasserleitung PE 125/102.2, ringgeschlossen am bestehenden Leitungsnetz in der Klusstrasse und am Ausbauende, verlegt werden. Der bestehende Hydrant Nr. 238 wird versetzt, und an der Strasseneinmündung ist ein zusätzlicher Hydrant geplant. Das bestehende Steuerkabel für die Wasserversorgung, welches heute mitten durch private Grundstücke führt, soll neu in das öffentliche Areal verlegt werden. Die Umlegung erfolgt zwischen den Ausbauenden der Erschliessungsstrasse und der Einmündung der Bubenrainstrasse in die Klusstrasse, auf einer Länge von 150 m. Hierfür sind beidseitig Muffen-Schächte geplant. Die durch das Baugebiet führende bestehende Brunnenleitung wird aufgehoben. Deren Umleitung ist anderweitig geplant. Die Kosten für den Neubau der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Seite 12 von 64

13 Kanalisation Die bestehende Abwasserleitung, welche heute mitten durch private Grundstücke führt, soll zwischen dem KS 242 bis KS 896, auf einer Länge von 115 m, ausserhalb der Baulinie nach Süden verlegt werden. Das anfallende Abwasser wird bis zur Fortsetzung der Leitungen gemäss GEP dem bestehenden Knoten beim KS 247 zugeleitet. Die Kosten für die Verlegung der Schmutzabwasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für den Ausbau der Klusstrasse Süd im Hinterdorf sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. 4. Erwägungen Die Bauarbeiten werden nur ausgeführt, wenn die projektierte Überbauung im Gebiet der Klusstrasse Süd realisiert wird. Seite 13 von 64

14 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Für den Ausbau der Klusstrasse Süd im Hinterdorf wird zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) genehmigt. 5.2 Die Kosten sind den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 14 von 64

15 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Ersatz Transportwasserleitung Dünnernstrasse Nord; Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GEP / GWP / Zustandsplan Abwasserleitungen / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Sachverhalt Die bestehende Transportwasserleitung in der Dünnernstrasse Nord soll im Jahr 2017 saniert werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Die Strasse im Projektperimeter hat leichte Schäden, eine vollständige Sanierung ist auch im Hinblick auf die durch die kleine Verkehrsmenge geringe Belastung in absehbarer Zeit nicht notwendig. Wasserversorgung Die Pumpleitung NW 400 zum Reservoir Hinterberg ist in den 60er/70er-Jahren erbaut worden und bereits in schlechtem Zustand. Die Leitung soll daher ersetzt werden. Die Klappenschächte bei GB Oensingen Nr und 330 sollen gleichzeitig abgebrochen werden. Neu werden Klappen im Erdeinbau verwendet. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind neue Anschlüsse für die Häuser auf den GB Nrn. 335 und 337. Beide Liegenschaften sind heute rückwärtig über Privatland erschlossen. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Gemäss Nutzungsplan des GEP ist die Leitung NW 400 zwischen den KS 206 und 209 durch eine neue Leitung mit NW 700 zu ersetzen. Diese Massnahme ist bereits ausgeführt worden. Gemäss Nutzungsplan des GEP ist die Leitung NW 350 zwischen den KS 205 und 206 durch eine neue Leitung mit NW 600 zu ersetzen. Der sehr schlechte Zustand der Leitung erfordert einen Ersatz. Diese Arbeit kann unabhängig vom Ersatz der Transportwasserleitung ausgeführt werden. Die Leitung liegt nicht unmittelbar im Projektperimeter. An der Werkkommissionssitzung vom 6. Juli 2016 wurden die Infrastrukturprojekte behandelt, und das Projekt Transportwasserleitung Dünnernstrasse Nord wurde dem Gemeinderat zur Aufnahme ins Budget 2017 empfohlen. Seite 15 von 64

16 2. Antrag an den Gemeinderat 2.1 Für den Ersatz der Transportwasserleitung in der Dünnernstrasse Nord sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 2.2 Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung, CHF ) zu belasten. 3. Erwägungen Um einem Ausfall der Wasserversorgung, wie dies im Januar 2014 und 2015 passiert ist, vorzubeugen, muss die gesamte Transportwasserleitung etappenweise ersetzt werden. Der Baubeginn ist für August 2017 vorgesehen. 4. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 4.1 Der Ersatz der Transportwasserleitung in der Dünnernstrasse Nord in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 genehmigt. 4.2 Die Kosten sind dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung, CHF ) zu belasten. 4.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 16 von 64

17 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie Ost (Bereich GB Oensingen Nr. 1141); Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GWP / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Für die diversen Bauprojekte im Bereich von GB Oensingen Nr muss die Löschwasserversorgung erweitert werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Im Projektperimeter ist nur ein Flurweg mit Mergelbelag vorhanden. Dieser wird für den Graben der Wasserleitung (siehe unten) abgetragen und an gleicher Stelle wieder erstellt. Wasserversorgung Für die Löschwasserversorgung von Industriebauten auf GB Nr und allenfalls 1143 ist eine neue Leitung mit Hydranten erforderlich (Verbindung Südringstrasse / Eichengasse). Die Nennweite wird voraussichtlich NW 150 oder NW 200 betragen. Für die Kostenschätzung wird von NW 200 ausgegangen. Bestandteil der Kostenschätzung sind auch drei neue Hydranten und der allfällige Ersatz der bestehenden Leitung NW 150 im Flurweg nördlich von GB Nr Nicht eingerechnet in der Kostenschätzung sind zusätzliche Leitungen aufgrund eines Neubaus der Bell AG. Die Kosten für die Erweiterung Löschwasser Industrie Ost im Bereich von GB Oensingen Nr belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Der Neubau der Wasserleitung ist anteilig beitragspflichtig (Normalwasserleitung NW 125). Es werden Grundeigentümerbeiträge erhoben. Kanalisation Im Projektperimeter sind keine Kanalisationen vorhanden. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Die Werkkommission hat das Projekt an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2016 behandelt. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, das Projekt Erweiterung Löschwasser Industrie Ost im Bereich GB Oensingen Nr ins Budget 2017 aufzunehmen. Seite 17 von 64

18 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie Ost im Bereich von GB Oensingen Nr sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 4. Erwägungen Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Juni 2017 zu beginnen. Die Leitung soll entlang der Grundstücksgrenze weiter in Richtung Südringstrasse verlängert werden und dort mit der bestehenden Leitung NW 200 zu einer Ringleitung zusammengeschlossen werden. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Kredit für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie Ost im Bereich GB Oensingen Nr in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Gemeindeversammlung genehmigt. 5.2 Die Kosten sind dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Seite 18 von 64

19 Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 19 von 64

20 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie West (Bereich GB Oensingen Nr. 1151); Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GWP / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Die bestehende Wasserleitung im Bereich GB Oensingen Nr an der Nordringstrasse soll im Jahr 2017 ersetzt und die Löschwasserversorgung in Richtung Süden ausgebaut werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Im Projektperimeter ist keine Gemeindestrasse vorhanden. Wasserversorgung Die gemäss GWP im Jahr 1982 erstellte öffentliche Wasserleitung auf GB Nr hat bereits mehrere Rohrbrüche erlitten und soll daher ersetzt werden. Im Hinblick auf zukünftige benachbarte Industriebauten soll die Nennweite überprüft werden. Für die Kostenschätzung wird von NW 200 ausgegangen. Die Leitung soll bis zum bestehenden Flurweg im Süden der Liegenschaft erweitert werden. Allfällige zusätzliche Hydrantenstandorte werden in Absprache mit der SGV festgelegt. Für die Erweiterung der Leitung Richtung Süden werden Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung und den Neubau belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Die Kanalisationen im Projektperimeter sind zusammen mit der Wasserleitung 1982 erstellt worden. Es liegen keine Hinweise auf Schäden vor. Dem Alter entsprechend ist davon auszugehen, dass die Leitungen in gutem Zustand sind. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Die Werkkommission hat das Projekt an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2016 behandelt. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, das Projekt Erweiterung Löschwasser Industrie West (Bereich GB Oensingen Nr. 1151) ins Budget 2017 aufzunehmen. Seite 20 von 64

21 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie West im Bereich von GB Oensingen Nr sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 4. Erwägungen Mit den Bauarbeiten soll im April 2017 begonnen werden. Mit dem Bau der Leitung soll die Löschwasserversorgung im Bereich der Industrie West gesichert werden. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Kredit für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie West im Bereich GB Oensingen Nr in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Gemeindeversammlung genehmigt. 5.2 Die Kosten sind dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Seite 21 von 64

22 Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 22 von 64

23 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Ersatz Wasserleitung Weingartenweg West; Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GWP / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Die bestehende Wasserleitung beim Weingartenweg West soll im Jahr 2017 ersetzt werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Die Strasse ist in schlechtem Zustand und sollte in den nächsten Jahren saniert werden. Dies soll jedoch nicht zusammen mit dem Ausbau der Löschwasserversorgung (siehe unten) passieren sondern nach Abschluss der Bauarbeiten für den Neubau des Schulhauses. Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung im Weingartenweg West ist ungenügend, und gemäss GWP muss diese ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen einige angrenzende Liegenschaften neu angeschlossen werden. Nach GWP sind für die Löschwasserversorgung eine Leitung NW 125 und ein neuer zusätzlicher Hydrant zu erstellen. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind die neuen Anschlüsse der Liegenschaften auf GB Oensingen Nr. 453, 454, 465, 466 und 467. Kanalisation Eine Kanalisation ist im Projektperimeter nicht vorhanden. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Die Werkkommission hat das Projekt an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2016 behandelt. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, das Projekt Ersatz Wasserleitung Weingartenweg West ins Budget 2017 aufzunehmen. Seite 23 von 64

24 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für den Ersatz und den Neubau der Wasserleitung im Weingartenweg West sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 4. Erwägungen Mit den Bauarbeiten soll im April 2017 begonnen werden. Die Liegenschaften am Weingartenweg West werden heute über eine bestehende Wasserleitung NW 70 ab der Leitung in der Buttenstrasse her erschlossen. Die Leitung verläuft durch private Grundstücke und Gärten. Im Hinblick auf den Neubau des Schulhauses muss die Löschwasserversorgung gemäss rechtskräftigem GWP erweitert werden. Die Leitung soll in der Strasse weiter in Richtung Schloss-Strasse verlängert werden und dort mit der bestehenden Leitung NW 125 zu einer Ringleitung zusammengeschlossen werden. Im Bereich des neuen Schulhauses soll ein Hydrant für die Löschwasserversorgung erstellt werden. Von der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Beitrag an den Neubau der Löschwasserversorgungsleitung gerechnet werden. Die Gemeinderäte diskutieren darüber, ob es Sinn macht, die Wasserleitung vor dem Schulhausneubau zu realisieren und dann mit einem provisorischen Deckbelag zu versehen. Gemäss Andreas ist eine Absenkung der Wasserleitung nötig. Die Wasserleitung wird so eingezogen, dass später das Bauprovisorium im Bereich des neuen Technikraumes daran angeschlossen werden kann. Die Mehrkosten sind gemäss Andreas Affolter sehr gering. Er rechnet mit maximal dreibis viertausend Franken. Die Absenkungstiefe der neuen Wasserleitung ist gemäss Andreas Affolter bis zum Baubeginn bekannt. Seite 24 von 64

25 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Kredit für den Ersatz und den Neubau der Wasserleitung im Weingartenweg West in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 genehmigt. 5.2 Die Kosten sind dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 25 von 64

26 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Sanierung Erzstrasse, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung; Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GEP / GWP / Zustandsplan Abwasserleitungen / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Es ist vorgesehen, 2017 die Erzstrasse zu sanieren. Folgende Arbeiten an der Strasse und den Werkleitungen sind geplant: Strassenbau Die Strasse hat leichte Schäden, ist aber nicht dringend sanierungsbedürftig. Bei den Bauarbeiten für die Löschwasserversorgung und die Kanalisation (siehe unten) wird der Belag etwa zur Hälfte abgebrochen. Damit liegt eine gleichzeitige Sanierung der Strasse nahe. In der Kostenschätzung ist ein Kofferersatz eingerechnet. Ob dieser notwendig ist, ist aufgrund des Schadensbildes nicht mit Sicherheit erkennbar. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten werden die bestehenden Leuchtmittel der Kandelaber durch LED- Leuchten ersetzt. Die Kosten für die Sanierung der Erzstrasse belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Wasserversorgung Eine Wasserleitung ist in der Erzstrasse nicht vorhanden. Die Liegenschaften in der Erzstrasse sind alle rückwärtig mit Wasser erschlossen. Nach GWP sind für die Löschwasserversorgung eine Leitung NW 100 auf die ganze Länge der Erzstrasse (Verbindung von Schloss- und Bubenrainstrasse) und ein Hydrant zu erstellen. Der Hydrant und die Leitung zwischen Hydrant und Bubenrainstrasse wurden 2016 mit der Sanierung der Bubenrainstrasse bereits erstellt und sind daher in der Kostenschätzung nicht eingerechnet. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind neue Anschlüsse für die Liegenschaften auf den GB Oensingen Nrn. 505 und 506. Die anderen Liegenschaften werden ebenfalls neu angeschlossen, jedoch im Rahmen der Bauvorhaben Sanierung Bechburgstrasse, Schloss-Strasse Nord und Buttenstrasse. Ob die neuen Anschlüsse für die Häuser auf GB Oensingen Nr. 506 ab der Erz- oder der Schloss-Strasse erfolgen, muss im Rahmen der Projektierung noch entschieden werden. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Gemäss Nutzungsplan des GEP soll die gemäss Zustandsplan ohnehin sanierungsbedürftige Kanalisation NW 200 zwischen den KS 295 und 297 durch eine Leitung mit NW 250 ersetzt werden. Für den Kredit wird der Ersatz der Leitung eingerechnet. Die Kosten der Abwasserleitungen belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Seite 26 von 64

27 Die Werkkommission hat das Projekt an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2016 behandelt. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, das Projekt Sanierung Erzstrasse ins Budget 2017 aufzunehmen. 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für die Sanierung der Erzstrasse sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. 4. Erwägungen Im Zusammenhang mit der Sanierung der Werkleitungen sollen auch die Strassenbauarbeiten gemacht werden. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Juni 2017 zu beginnen. Seite 27 von 64

28 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Kredit für die Sanierung der Erzstrasse in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 verabschiedet. 5.2 Die Kosten sind den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. 5.3 Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 28 von 64

29 Traktandum Nr Registratur-Nr Investitionsvorhaben Sanierung Römerstrasse Mitte, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung; Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur GEP / GWP / Zustandsplan Abwasserleitungen / Kostenschätzung BSB + Partner Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Investitionsvorhaben, die eine Grössenordnung von CHF überschreiten, sind gemäss 20 GO zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Damit der Gemeindeversammlung ein Antrag unterbreitet werden kann, ist gemäss 58 GG ein vorgängiger Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 2. Sachverhalt Es ist vorgesehen, 2017 die Römerstrasse Mitte im Bereich der Kreuzung Kirchackerweg bis Büntenweg zu sanieren. Folgende Arbeiten an der Strasse und den Werkleitungen sind geplant: Strassenbau Der Belag ist grösstenteils in einem schlechten Zustand und sanierungsbedürftig. Aufgrund der Belagsschäden ist davon auszugehen, dass ein Kofferersatz notwendig ist. Die Randabschlüsse auf der Südseite müssen vollständig ersetzt werden, diejenigen auf der Nordseite sind grösstenteils erst in den letzten Jahren erstellt worden. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten werden die bestehenden Leuchtmittel der Kandelaber durch LED- Leuchten ersetzt. Die Kosten für die Sanierung der Römerstrasse belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung im Projektperimeter ist ungenügend. Gemäss GWP sollen die bestehende Leitung NW 75 durch eine Leitung mit NW 125 ersetzt und ein Hydrant aufgestellt werden. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Gemäss rechtsgültigem Nutzungsplan des Generellen Entwässerungsplans (GEP) sind keine Massnahmen erforderlich. Gemäss Zustandsplan des GEP (1999) hat die Mischwasserleitung NW 250 zwischen den KS 504 und 505 zahlreiche leichte Mängel (Zustandsklasse 3). Unter anderem sind ein Riss und diverse schadhafte Muffen festgestellt worden. Aufgrund des Zustandsprotokolls, des geringen Durchmessers und des Rohrtyps (1 m lange Betonrohre) empfiehlt sich, die Leitung zusammen mit der Wasserleitung zu ersetzen. Für den Kredit wird der Ersatz der Leitung eingerechnet. Die Kosten der Abwasserleitungen belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Die Werkkommission hat das Projekt an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2016 behandelt. Sie empfiehlt dem Gemeinderat, das Projekt Sanierung Römerstrasse Mitte ins Budget 2017 aufzunehmen. Seite 29 von 64

30 3. Antrag an den Gemeinderat 3.1 Für die Sanierung der Römerstrasse Mitte im Bereich der Kreuzung Kirchackerweg bis Büntenweg sei zu Handen der Budgetgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. 3.2 Die Kosten seien den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. 4. Erwägungen Im Zusammenhang mit der Sanierung der Werkleitungen sollen auch die Strassenbauarbeiten gemacht werden. Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Juni 2017 zu beginnen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Der Kredit für die Sanierung der Römerstrasse Mitte im Bereich der Kreuzung Kirchackerweg bis Büntenweg in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) wird zu Handen der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 verabschiedet. Seite 30 von 64

31 5.2 Die Kosten sind wie folgt zu belasten: Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF Die Abteilung Bau wird mit der Umsetzung beauftragt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Georg Schellenberg, Gemeinderat Ressortleiter Infrastruktur - Fabian Gloor, Gemeinderat Ressortleiter Finanzen - Andreas Affolter, Leiter Bau - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Christian Wyss, Werkmeister - Akten Seite 31 von 64

32 Traktandum Nr Registratur-Nr Wahl der Revisionsstelle für die Rechnungsjahre Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Martin Brunner, Gemeindevizepräsident 4 Offerten der BDO, PKO Treuhand, ROD und Fischer + Partner Treuhand AG Manuela Perillo, Leiterin Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss 39 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen Wahlvorschlag für eine aussenstehende, von der Gemeinde unabhängige, Revisionsstelle zu unterbreiten ( 155 ff GG). Aufgrund der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung wird dieses Traktandum öffentlich behandelt. 2. Sachverhalt Im Vorfeld der Wahl der Revisionsstelle für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde unter Federführung des Gemeindepräsidenten ein Ausschreibeverfahren durchgeführt. Ein vorberatender Ausschuss empfahl, aufgrund der eingereichten Offerten, die Firma ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Urtenen-Schönbühl mit der externen Revision der Jahresrechnungen 2010 bis und mit 2012 zu betrauen. Die Gemeindeversammlung hiess dieses Vorgehen mit Beschluss vom 17. Mai 2010 einstimmig gut. Am 10. Dezember 2012 wurde die ROD Treuhandgesellschaft für weitere drei Jahre ( ) gewählt. Am 07. Dezember 2015 wurde die ROD Treuhandgesellschaft für das Rechnungsjahr 2016 gewählt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19. Oktober 2015 wurden der Ressortleiter Finanzen und Kultur und die Leiterin Finanzen beauftragt, im 2016 ein Offertverfahren (mind. drei Offerten) durchzuführen. Die Kosten (Konto , ab 2016) bewegten sich in den letzten Rechnungsjahren in folgenden, der offerierten Summe von CHF zzgl. Spesen und MWST, entsprechenden Höhen: Rechnungsjahr 2013 CHF Rechnungsjahr 2014 CHF Rechnungsjahr 2015 CHF Rechnungsjahr 2016 CHF (Akonto) Am 22. Juli 2016 hat die Leiterin Finanzen Offerten bei folgenden Anbietern eingefordert. Anbieter Offerte erhalten am Totalbetrag Kostendach Bemerkungen inkl. MWST Gfeller + Partner Absage am AG, Langenthal Jorns Treuhand Absage am Fankhauser + Absage am Partner BDO '000-16'000 14'500 ohne MWST 15'660 PKO Treuhand, '500-16'000 14'900 ohne MWST 16'092 Subingen ROD, Schönbühl '000 16'000 inkl. Spesen und 16'000 MWST Fischer + Partner Treuhand AG '500 inkl. Spesen und MWST 17'500 Seite 32 von 64

33 Da die Fischer + Partner Treuhand AG die höchste Offerte abgegeben hat, wurde diese nicht mehr weiter berücksichtigt. Die BDO, PKO und ROD bewegen sich alle im gleichen Betragsrahmen. Vergleicht man die Offerten untereinander sticht keine der Kontrahenten besonders stark hervor. Alle bieten das Gleiche zum fast gleichen Preis. Anbieter BDO PKO ROD Bemerkungen Je nach Beratungsbedarf werden zusätzliche BDO Spezialisten beigezogen, was zu höheren Kosten führen kann. Als Referenzen wurden fünf Einwohnergemeinden aufgeführt. Haben Erfahrung mit HRM2. Als Referenzen wurden neun solothurnische Einwohnergemeinden aufgeführt. Haben Erfahrung mit HRM2. Über 200 Revisionsmandate, wobei fünf solothurnische Einwohnergemeinden aufgeführt sind. Haben Erfahrung mit HRM2. Herr Schmied ist Delegierter des Schweizerischen Rechnungslegungsgremium SRS, dessen Aufgabe es ist, die einheitliche, vergleichbare und transparente Rechnungslegung der öffentlichen Gemeinwesen der Schweiz zu fördern. Sonderprüfungen werden separat in Rechnung gestellt. Da die Arbeit der ROD stets als sehr professionell wahrgenommen wurde, spricht nichts dagegen, diese weiterhin beizubehalten. Auch dadurch, dass sie sich im gleichen Preissegment wie die Konkurrenz bewegt und unsere Gemeinde bereits bestens kennt. Die mit der ROD gemachten Erfahrungen dürfen als hervorragend bezeichnet werden, weshalb der Gemeinderat der Gemeindeversammlung beantragt, die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Urtenen-Schönbühl erneut mit der externen Revision dreier Rechnungsjahre zu betrauen. 3. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeindeversammlung sei zu beantragen, die ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Urtenen-Schönbühl, mit der externen Revision der Jahresrechnungen 2017, 2018 und 2019 zu betrauen. 4. Erwägungen Keine Wortbegehren. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 wird beantragt, die Firma ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, mit der externen Revision der Jahresrechnungen 2017, 2018 und 2019 zu betrauen. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 33 von 64

34 Traktandum Nr Registratur-Nr FDP.Die Liberalen Oensingen; Behandlung einer dringlichen Anfrage zur Aufstockung des Gemeinderats auf neun Mitglieder (Protokollierung des Zirkularbeschlusses vom 5. November 2016 Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Markus Flury, Gemeindepräsident Dringliche Anfrage der FDP Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin 1. Zuständigkeiten und Information Zirkularbeschlüsse sind gemäss 26 Abs. 3 OrgV an der nächsten Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und zu protokollieren. Die dringliche Anfrage beinhaltet die Änderung von Reglementen. Der Gemeinderat ist deshalb zuständig für die Vorberatung und eine allfällige Antragstellung an die Gemeindeversammlung Die FDP Oensingen möchte die Gemeinderäte in Oensingen entlasten und gleichzeitig eine stärkere Einbindung der Bevölkerung in die Gemeindepolitik bewirken. Aus diesem Grund wollte die FDP ursprünglich an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom September eine dringliche Motion platzieren, damit diese Thematik an der Budgetgemeindeversammlung diskutiert werden kann. Infolge der Absage der ausserordentlichen Gemeindeversammlung war dieses Vorgehen nicht mehr möglich, und so gelangt die FDP mit diesem direkten Antrag an den Gemeinderat. Die Dringlichkeit ist dabei dadurch gegeben, dass im kommenden Frühjahr Gemeinderatswahlen anstehen. 2. Sachverhalt Die Arbeiten der Ressortchefs mit der Führung der dazugehörenden Kommissionen sind sehr gross. Die Gemeinderäte sind mit diesen Aufgaben stark belastet. Die FDP ist der Ansicht, dass die zeitliche Belastung der Gemeinderäte durch eine Aufstockung von sieben auf neun Gemeinderäte bei entsprechender Umschichtung der Ressorts sowie durch die Entbindung von der Pflicht, Kommissionspräsidien zu übernehmen, stark reduziert werden kann. Dadurch erhofft sich die FDP, dass die Ressortleitenden nicht schon nach einer oder zwei Amtsperioden die Flinte ins Korn werfen müssen, und dass die Kandidatensuche für künftige Amtsperioden einfacher wird. Zudem wäre es begrüssenswert, wenn der Gemeinderat sich durch die Entlastungen vermehrt der strategischen Führung der Gemeinde zuwenden könnte. Die operative Leitung soll wieder vermehrt den Kommissionen übertragen werden. Dadurch werden auch die Kommissionen gestärkt und weitere Bevölkerungsgruppen in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Die FDP will erreichen, dass möglichst viele Gruppen, Vereine, Clubs, Quartiere usw. in die Gemeindepolitik eingebunden werden können; es Spass macht, sich mit einem vertretbaren Aufwand an der Gemeindepolitik und am Dorfleben beteiligen zu können; es motivierend ist, ein Amt als Gemeinderat zu übernehmen oder als Kommissionsteilnehmer oder Leiter stolz auf die geleisteten Aufgaben sein zu dürfen. Seite 34 von 64

35 3. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wird gebeten, der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 im Hinblick auf eine Entlastung der zukünftigen Gemeinderäte sowie auf eine bessere Einbindung der Bevölkerung in die Gemeindepolitik die folgenden Reglementsanpassungen vorzuschlagen: 1. Im 22 der Gemeindeordnung soll die Anzahl der Gemeinderäte von sieben auf neun zu erhöht werden: 22 neu: «Der Gemeinderat zählt 9 Mitglieder» 2. Die Gemeinderäte seien von der Pflicht zur Führung von Kommissionen ihres Ressorts zu entbinden. Dazu seien im Behördenreglement der 27 sowie 28 anzupassen: 27 neu: 1 Die nach 26 GO gewählten Ressortleitenden führen die ihnen zugeteilten Kommissionen in der Regel selbst. Der Aufwand ist mit dem Grundgehalt eines Gemeinderates abgegolten. 2 Kommissionsmitglieder und Gemeindeangestellte, die nicht dem Gemeinderat angehören, erhalten Sitzungsgeld, sofern die Sitzungsteilnahme von Angestellten der Einwohnergemeinde nicht während der Arbeitszeit stattfindet. 3 Die vom Volk gewählte Geschäftsprüfungskommission (GPK) konstituiert sich selbst. 28 neu: 1 Die Präsidien der nicht von Mitgliedern des Gemeinderates geführten Kommissionen erhalten folgende Jahrespauschalen: a) Geschäftsprüfungskommission (GPK): CHF 3'000 b) Bellwaldkommission CHF 2'000 c) OK Zibelimäret CHF d) Planungskommission (PLAKO) CHF e) Baukommission (BAUKO) CHF f) Werkkommission (WEKO) CHF g) Kultur- und Sportkommission (KUKO) CHF h) Feuerwehrkommission (FEUKO) CHF Der Gemeinderat soll diese Änderungen zu Handen der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 beantragen. 4. Erwägungen Gemäss Christian Hunziker geht es darum, künftig einerseits den Gemeinderat zu entlasten und andererseits mehr Bewohner in die Gemeindepolitik einzubinden. Gemäss Gemeindeordnung sind momentan dreizehn Ressorts auf sieben Gemeinderäte zu verteilen. Es fragt sich, ob es sinnvoll ist, dass einzelnen Gemeinderäten zwei Ressorts zugeteilt sind. Neun Gemeinderäte wären immer noch eine angenehme Gruppengrösse. Mit weniger Doppelmandaten würde die Belastung der einzelnen Gemeinderatsmitglieder entsprechend sinken. Zweitens wurde seinerseits festgelegt, dass gewisse Kommissionen zwingend durch den Ressortvorstand zu präsidieren sind. Die FDP ist der Meinung, dass diese Muss- in eine Kann- oder In-der-Regel-Formulierung umgewandelt werden könnte. Es wäre dann dem zuständigen Gemeinderat selber überlassen, ob er die Kommission präsidieren will oder nicht. Als Beispiel nennt er das Ressort Bau. Seiner Meinung nach müsste Patrick Gugelmann nicht unbedingt Präsident der Baukommission sein. Der Ressortleiter Bau könnte sein Ressort genauso gut wahrnehmen, wenn er lediglich an den Baukommissionssitzungen teilnehmen würde. Diese Überlegungen führen zu den beantragten Anpassungen in der Gemeindeordnung einerseits und im Behördenreglement andererseits. Seite 35 von 64

36 Warum hat die FDP den Antrag auf diesem Weg eingereicht? Ursprünglich war angedacht, eine dringliche Motion einzureichen, welche an der geplanten a.o. Gemeindeversammlung im September hätte behandelt werden können. Als diese abgesagt wurde, war dieser Weg verwehrt. Aus diesem Grund hat man den unüblichen Weg genommen, den Antrag über einen Gemeinderat zu stellen. Wenn das Thema schon diskutiert wird, sollte dies noch vor den Wahlen, also an der Budgetgemeindeversammlung behandelt werden können. Danach hätte es für die nächsten vier Jahre keine Relevanz. Martin Brunner sieht es auch so, dass der Ressortleiter mindestens Mitglied der Kommission sein müsste. Es wurde immer wieder gesagt, dass der Gemeinderat hauptsächlich strategisch unterwegs sein müsste. Leider werde aber heute noch sehr viel operativ gearbeitet. Da nicht jedes Ressort gleich viel Aufwand bedeutet, ist ein Doppelmandat seiner Meinung nach gut möglich. Das Präsidium einer Kommission ist nach Meinung von Martin Brunner nicht das Hauptproblem. Als Beispiel nennt er die Kulturkommission. Als er noch Ressortleiter Kultur war, bedeutete das für ihn die Teilnahme an fünf bis sieben Sitzungen jährlich. Eine Sitzung dauerte zweieinhalb Stunden, die Vorbereitung dauerte ungefähr gleich lang. Dies bedeutet einen Jahresaufwand von rund 35 Stunden. Alles Weitere, z.b. die Ausstellung auf dem Schloss, schweiz.bewegt etc. gibt sehr viel mehr zu tun. Muss ein Gemeinderat tatsächlich noch bei der Organisation von schweiz.bewegt mithelfen? Im Fall der Baukommission ist Martin Brunner der Meinung, dass die Vorbereitung der Sitzung für den Ressortleiter Planung und Umwelt keinen riesigen Aufwand bedeutet, weil diese zum grossen Teil durch die Bauverwaltung übernommen wird. Der Leiter Bau bestätigt dies. Für die Bau-, die Planungs- und die Werkkommission werden Einladung, Versand und Protokollierung durch die Abteilung Bau übernommen. Allerdings hat der Ressortleiter Bau einen grossen zeitlichen Aufwand, weil er wöchentlich die Baubewilligungen unterschreiben muss. Im Weiteren ist die Teilnahme an den Sitzungen für den Ressortleiter Planung und Umwelt sehr zeitintensiv (Mindestens drei Sitzungen monatlich: Baukommission, Ortsplanung, Planungskommission). Dies entspricht nach Aussagen des Leiters Bau schon fast einem 20%- Pensum. Gemäss Christian Hunziker hätte Patrick Gugelmann als einfaches Kommissionsmitglied diese zeitintensiven Aufwände nicht. Er wäre auch nicht der direkte Ansprechpartner für die Bevölkerung. Im Weiteren kämen mit einem anderen Präsidenten auch wieder andere Ideen von aussen, und man könnte vielleicht eine breitere Abstützung hinbekommen. Gemäss Patrick Gugelmann wäre es am Idealsten, wenn z.b. der Präsident der Baukommission gleichzeitig ein fachlicher Spezialist wäre. Gemäss Fabian Gloor wurde dieses Thema an der letzten Ortsparteipräsidentenkonferenz diskutiert. Eine Entlastung für die Gemeinderäte und eine weitere Trennung von strategischer und operativer Ebene ist seiner Meinung nach nötig. Mit einer Erhöhung auf neun Gemeinderäte könnte er sich einverstanden erklären. Allerdings ist er überzeugt, dass damit nicht eine 1:1-Entlastung von 7:9 erreicht werden kann. Eine stärkere Einbindung der Bevölkerung spricht auch ihn an. Bezüglich weiteres Vorgehen regt Fabian Gloor an, von Seiten des Gemeinderats keine Empfehlung abzugeben. Wäre der ordentliche Weg einer Motion gegangen worden, wäre die Bevölkerung mehr involviert gewesen, indem die Gemeindeversammlung zuerst über die Dringlichkeit hätte beschliessen müssen. Gemäss Martin Brunner wurde vor sieben Jahren beschlossen, dass die Kommissionen zukünftig durch Gemeinderatsmitglieder präsidiert werden müssen. Er befürwortet es, dass die Präsidien in Zukunft nicht mehr durch Gemeinderäte geführt werden müssen. Ob man dann wieder das Glück haben wird, einen Architekten als Baukommissionspräsidenten zu finden, werde man dann sehen. Der Gemeindepräsident verlangt die Protokollierung seines nachfolgenden Votums: Der Weg, wie der vorliegende Antrag hereingekommen ist, ist für ihn inakzeptabel. Dies wird in nächster Zeit Konsequenzen haben. Der Antrag wurde hinter seinem Rücken eingereicht, was er nicht akzeptieren kann. Es ist kein Eingangsstempel auf dem Schreiben, und dieses wurde ihm nicht weitergeleitet. Im Axioma kann nachvollzogen werden, dass der Traktandenbericht geschrieben war, bevor der Brief auf der Gemeindeverwaltung einging. Post an den Gemeinderat gehört bei ihm aufs Pult. Seite 36 von 64

37 Christian Hunziker war der Meinung, dass dieses Thema vorbesprochen wurde und Markus Flury gesagt habe, er möchte diesen Antrag lieber nicht von sich aus bringen, sei aber einverstanden, wenn einer der anderen Gemeinderäte ihn bringt. Hierfür hat Christian Hunziker Verständnis aufgebracht und den Antrag von sich aus eingereicht. Es sei nie seine Absicht gewesen, dies hinter dem Rücken des Gemeindepräsidenten zu machen. Markus Flury fühlte sich desavouiert, will dies aber an anderer Stelle ausdiskutieren. Christian Hunziker betont, dass es zu keiner Zeit seine Absicht war, ihn zu umgehen. Im Gegenteil, Martin Brunner hat ihn telefonisch kontaktiert und darum gebeten, das Traktandum auf die nächste Sitzung zu verschieben, weil nicht alle Gemeinderäte anwesend waren. Christian Hunziker habe sofort zugestimmt, weil es auch ihm wichtig ist, dass das Thema auf der ganzen Breite diskutiert wird. Wenn etwas schief gelaufen sei, tue ihm das leid. Sollte er einen Fehler begangen haben, sei dies ein Missverständnis gewesen. Seit drei Jahren sei er nun im Gemeinderat, man kenne ihn und wisse, dass er nicht illoyal ist. Er bittet darum, dass er das nächste Mal kontaktiert wird, damit das Thema ausdiskutiert werden kann. Wenn jemand einen Fehler gemacht habe, dann sei er das gewesen. Der Gemeindepräsident schliesst dieses Thema und wird es anderweitig anschauen. Gemäss Markus Flury waren die Ressortleiter bis vor sieben oder acht Jahren Mitglieder der entsprechenden Kommissionen, jedoch ohne Stimmrecht. Die Kommissionen haben bestimmt, und die Ressortleitenden mussten ausführen. Als Beispiel nennt er sein damaliges Gemeinderatsmandat. Er war Mitglied der Vormundschaftsbehörde, hatte aber nichts zu sagen. Vielleicht wäre damals die Formulierung in der Regel bereits die Richtige gewesen. Für eine diesbezügliche Korrektur bietet der Gemeindepräsident Hand. Eine Erhöhung des Gemeinderats auf neun Mitglieder sei seit Jahren das Ziel des jetzigen FDP-Präsidenten, und man habe schon mehrmals darüber gesprochen. Er sei allerdings der Meinung, dass mit sieben Mitgliedern effizienter gearbeitet werden kann. Im Weiteren habe man ja bereits jetzt Probleme, sieben Leute zu finden. Markus Flury ist eher der Meinung, diese In-der-Regel-Formulierung einzuführen und den neuen Gemeinderat eine Legislaturperiode damit arbeiten zu lassen. Dieser verfüge dann nach vier Jahren über genügend Erfahren, eventuell auf den Antrag zurückzukommen. Die von der FDP Oensingen vorgeschlagenen Änderungen betreffen zwei Reglemente. Der Gemeindepräsident macht beliebt, 22 GO im Moment stehen zu lassen und nur 27 und 28 Behör zu ändern. Damit überlässt man die Entscheidung den neuen Gemeinderäten. Patrick Gugelmann ist der Meinung, dass vor einer Erhöhung von sieben auf neun Gemeinderäte bestimmt werden müsste, welche Ressorts zusammengelegt werden. Christian Hunziker widerspricht. Die Verteilung der Ressorts sei Sache des neuen Gemeinderats. Fabian Gloor stimmt ihm zu. Die Verteilung der Ressorts könne nicht ein Argument für die Erhöhung von sieben auf neun Gemeinderatssitze sein. Christian Hunziker spürt aus den vorangegangen Voten heraus, dass die Änderung auf eine in-der-regel-formulierung unbestritten ist, eine Erhöhung auf neun Gemeinderatsmandate aber nicht gewünscht wird. Seiner Meinung nach besteht deshalb die Möglichkeit, dass der Gemeinderat z.b. die Ablehnung der Erhöhung auf neun Gemeinderatsmandate sowie die Annahme der in-der-regel-formulierung empfiehlt. Fabian Gloor ist der Meinung, dass der Gemeinderat zwei Anträge stellen müsste, da zwei Reglementsänderungen notwendig würden. Mit diesem Vorgehen kann er sich einverstanden erklären. Ein weiteres Thema mit grossem Zeitaufwand sind für Martin Brunner die Projektleitungen. Er selber hat vor sieben Jahren den Auftrag erhalten, im Sport eine Machbarkeitsstudie zu machen. Dieses Projekt hat ihn nun sechs Jahre beschäftig. Martin Brunner ist der Meinung, dass die Projektleitung für ein so grosses Geschäft nicht von einem Gemeinderat übernommen werden muss. Hierfür könnte ein Kommissionspräsident gewählt werden, denn es werde wieder strategisch mit operativ vermischt. Christian Hunziker bestätigt den grossen Aufwand. In seinem Fall ist es der Schulhausneubau. Zum Glück habe er einen Arbeitgeber, welcher der Politik gegenüber positiv eingestellt sei. Fabian Gloor macht darauf aufmerksam, dass sich die CVP schon 2008 für einen Neunergemeinderat stark gemacht hat. Es gilt, abzuwägen, ob mit einer Erhöhung auf neun Gemeinderäte die Entlastung für die einzelnen Gemeinderäte entsprechend gross sein wird. Für ihn persönlich ist die Entscheidung knapp zu Gunsten der Neunerlösung ausgefallen. Seite 37 von 64

38 Martin Brunner kennt alle drei Systeme. Aus seiner Sicht hat ein Siebnergremium die richtige Grösse, um gute Sachpolitik zu betreiben. Er unterstützt deshalb die bestehende Regelung mit sieben Gemeinderäten. Abstimmung über die Änderung von 22 GO (Erhöhung von sieben auf neun Gemeinderäte): Dem Antrag wird mit drei Ja- und zwei Nein-Stimmen zugestimmt. Da die Gemeinderäte nicht einer Meinung sind, beantragt Fabian Gloor, über die Änderung von 22 ohne Empfehlung an die Gemeindeversammlung zu gelangen. Die Gemeinderäte sind nach wie vor der Meinung, dass bei diesem Beschluss alle Ratsmitglieder anwesend sein müssten. Martin Brunner schlägt deshalb vor, das Thema am 14. November noch einmal zu besprechen und danach auf dem Zirkularweg zu beschliessen. Christian Hunziker kann sich damit einverstanden erklären, möchte aber trotzdem erwähnt haben, dass bei anderen Abstimmungen / Beschlüssen auch nicht darauf Rücksicht genommen wird, ob er anwesend ist oder nicht. Einen Beschluss resp. eine Empfehlung, welche mit drei zu zwei Stimmen zustande gekommen ist, möchte allerdings auch er nicht der Gemeindeversammlung vorlegen. Fabian Gloor wiederholt seinen Antrag, Teil eins ohne Empfehlung des Gemeinderats zu behandeln. Der Gemeindeversammlung kann klar kommuniziert werden, dass sich der Gemeinderat diesbezüglich nicht einig war. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst: 5.1 Der Antrag von Fabian Gloor, den Antrag auf Erhöhung auf neun Gemeinderäte ohne Empfehlung an die Gemeindeversammlung zu bringen, wird mit 5 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. 5.2 Der Antrag der FDP Oensingen, die Gemeinderäte von der Pflicht zur Führung von Kommissionen ihres Ressorts zu entbinden wird einstimmig zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Gemeindeversammlung wird demzufolge beantragt, im Behördenreglement die 27 und 28 wie folgt anzupassen: 27 neu: 1 Die nach 26 GO gewählten Ressortleitenden führen die ihnen zugeteilten Kommissionen in der Regel selbst. Der Aufwand ist mit dem Grundgehalt eines Gemeinderates abgegolten. 2 Kommissionsmitglieder und Gemeindeangestellte, die nicht dem Gemeinderat angehören, erhalten Sitzungsgeld, sofern die Sitzungsteilnahme von Angestellten der Einwohnergemeinde nicht während der Arbeitszeit stattfindet. 3 Die vom Volk gewählte Geschäftsprüfungskommission (GPK) konstituiert sich selbst. 28 neu: 1 Die Präsidien der nicht von Mitgliedern des Gemeinderates geführten Kommissionen erhalten folgende Jahrespauschalen: a) Geschäftsprüfungskommission (GPK): CHF 3'000 b) Bellwaldkommission CHF 2'000 c) OK Zibelimäret CHF d) Planungskommission (PLAKO) CHF e) Baukommission (BAUKO) CHF f) Werkkommission (WEKO) CHF g) Kultur- und Sportkommission (KUKO) CHF h) Feuerwehrkommission (FEUKO) CHF Seite 38 von 64

39 Mitteilung an - FDP.Die Liberalen Oensingen, Kurt Zimmerli, Präsident - Markus Flury, Gemeindepräsident - Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Akten Seite 39 von 64

40 Traktandum Nr Registratur-Nr Finanzpläne Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur 4 Finanzpläne Parkplätze, Wasser, Abwasser, Abfall und Finanzplan Steuerhaushalt vom Manuela Perillo, Leiterin Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information Gemäss 36 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat für die rollende Finanzplanung zuständig. 2. Sachverhalt Es wurden Finanzpläne für vier Spezialfinanzierungen und den Steuerhaushalt erstellt. Die Finanzpläne gelten für die Planungsjahre 2017 bis Die Abschreibungen wurden alle nach den neuen HRM2 Regeln berechnet. Die Abschreibungen teilen sich in Abschreibung altes Verwaltungsvermögen und neue Investitionen. Das alte Verwaltungsvermögen per 31. Dezember 2015 muss innert 10 Jahren linear abgeschrieben werden (erstmals im 2016). Die neuen Investitionen werden nach Lebensdauer abgeschrieben, wobei eine Investition erst abgeschrieben wird, wenn diese in Betrieb genommen wurde. Parkplatzbewirtschaftung Durch die Abschreibungen des Ortsbusses wurde die Eigenkapitalreserve bereits im 2014 aufgebraucht. Der Ortsbus wird aber neu steuerfinanziert. Dadurch entstehen ab 2017 Ertragsüberschüsse (im 2017 CHF ). Diese vermögen aber nicht den entstandenen Bilanzfehlbetrag zu decken. Neu werden ab 2017 auch die Umtriebsentschädigungen (Bussen Parkplätze) verbucht. Mit dem Einzug dieser Beiträge wird erst Ende 2016 begonnen. Der genaue Ertrag kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, und es wurde eine Annahme eingesetzt. Auch ist nicht klar ersichtlich, ob sich dadurch die Parkplatzerträge erhöhen werden. Wasserversorgung Aufgrund der anstehenden Investitionen wird das Eigenkapital der Wasserversorgung ab 2017 aufgebraucht sein. Dadurch entsteht im Jahr 2017 ein voraussichtlicher Bilanzfehlbetrag von CHF Durch die zusätzliche Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt (neu ab 2016 gemäss HRM2) werden in den nächsten Jahren weiterhin Aufwandüberschüsse ausgewiesen. Erst beim Fertigbau der Firma Bell kann mit zusätzlichen Erträgen gerechnet werden (voraussichtlich ab 2021). Der Finanzplan der Wasserversorgung muss im Auge behalten werden und wenn nötig, eine Gebührenanpassung überprüft werden. Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung weist in den folgenden Jahren weiterhin Ertragsüberschüsse aus. Dadurch, dass neu keine zusätzlichen Abschreibungen mehr getätigt werden dürfen (HRM2), wird auch das Eigenkapital nicht sinken. Somit haben wir hier grosse Reserven, die nicht nötig sind. Eine weitere Überprüfung der Gebühren drängt sich hier auf. Seite 40 von 64

41 Abfallbeseitigung Mit der vorgesehenen Anpassung (Wechsel der Kehrichtsäcke) erholt sich diese Spezialfinanzierung klar. In den nächsten Jahren können Ertragsüberschüsse ausgewiesen werden, welche den bestehenden Bilanzfehlbetrag bis 2020 decken können. Steuerhaushalt Der Finanzplan Steuerhaushalt wird in den nächsten Jahren Aufwandüberschüsse ausweisen. Es wurde weiterhin mit dem gleichen Steuersatz gerechnet. Was den Steuerhaushalt stark belastet, sind die jeweiligen Abschreibungen, welche durch die vorgesehenen Investitionen entstehen. Bevor im jetzigen Zeitpunkt über Steuererhöhungen gesprochen werden kann, müssen die Steuererträge des Jahres 2016 und 2017 abgewartet werden. Es zeichnet sich aus, dass sich unsere Steuererträge eingependelt haben und wir somit nach diesen Abschlüssen vernünftige Prognosen erstellen können. Auch sind die effektiven Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III ab dem Jahr 2019 noch nicht bezifferbar. Durch das in den letzten Jahren erwirtschaftete Polster im Eigenkapital sind aber die nötigen Investitionen und Mehraufwendungen tragbar. Über den Finanzplan muss die Gemeindeversammlung nicht abstimmen. Der Finanzplan wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lediglich zur Kenntnisnahme unterbreitet. 3. Antrag an den Gemeinderat Die Finanzpläne seien zu genehmigen. 4. Erwägungen Parkplatzbewirtschaftung Gemäss Manuela Perillo gibt das Gesetz vor, dass Deckungsfehlbeträge innert acht Jahren abzuarbeiten sind. Im vorliegenden Fall wird das gemäss Manuela Perillo aber nicht möglich sein, auch durch positive Abschlüsse in den nächsten Jahren nicht. Sie geht davon aus, dass die Einnahmen steigen werden, und dass deshalb in acht Jahren kein grosses Minus mehr übrig sein wird. Andreas Affolter informiert, dass nächstes Jahr dem Gemeinderat eine Änderung des Parkplatzreglements und der Verordnung beantragt wird. Er erhofft sich damit eine Erhöhung der Einnahmen. Aus diesem Grund schlägt Manuela Perillo vor, diese Spezialfinanzierung im Auge zu behalten und abzuwarten. Wasserversorgung Die ordentlichen Anschlussgebühren wurden angepasst. Auch diese Spezialfinanzierung muss im Auge behalten und allenfalls eine Gebührenanpassung vorgenommen werden. Der Effekt Bell wurde ab 2021 berücksichtigt, auch beim Abwasser. Sollte eine Gebührenanpassung nötig werden, könnte zum Beispiel der Beschluss von vor zwei Jahren (Reduktion von 20 Rappen) retour gemacht werden. Abwasserbeseitigung Auch hier wurden die einmaligen Einkaufsgebühren und die ordentlichen Anschlussgebühren angepasst. Eine Gebührenanpassung drängt sich auf. Seite 41 von 64

42 Abfallbeseitigung Nach Finanzplan ist mit der Anpassung des Reglements eine positive Wende zu erwarten. Ab 2020 wird mit einem Bilanzüberschuss gerechnet. Vorerst bleibt abzuwarten, ob die Teilrevision des Reglements genehmigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Gemeinderat im Januar das weitere Vorgehen bestimmen. Eine Gebührenanpassung muss sowieso vorgenommen werden, auch wenn die Teilrevision abgelehnt würde. Gemäss Andreas Affolter dürften jedoch nicht die Preise der gelben Kehrichtsäcke erhöht werden, da der Schwarzkehricht kein Minus erzielt. Eine Korrektur müsste mittels Erhöhung der Grundgebühr vorgenommen werden, weil der Finanzierungsfehlbetrag über die Wertstoffsammelstelle generiert wird und nicht über den Schwarzkehricht. Steuerhaushalt Aufgrund der diversen Korrekturen im Budget 2017besteht nun ein Aufwandüberschuss von knapp wird wieder ein Plus generiert, aber ab 2019 ist wieder mit einem Defizit zu rechnen. Der Grund, warum ab 2019 ein Minus zu erwarten ist, liegt gemäss Christian Hunziker einzig und allein bei der defensiven Budgetierung infolge der Unternehmenssteuerreform. Christian Hunziker bittet darum, den Kommentar entsprechend anzupassen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass das Defizit 2017 einnahmenseitig entsteht. Ab 2018 kann eine Normalisierung erwartet werden. Die Defizite sind nicht auf Abschreibungen zurückzuführen. Für eine Neubeurteilung müssen die Jahre 2016 und 2017 abgewartet werden. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Die Finanzpläne werden mit den in den Erwägungen erwähnten Ergänzungen genehmigt. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 42 von 64

43 Traktandum Nr Registratur-Nr Budget 2017; Verabschiedung zu Handen der Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Entwurf Budget Investitionen 2017, Entwurf Budget Erfolgsrechnung 2017 beides inklusiv Bemerkungen Manuela Perillo, Leiterin Finanzen 1. Zuständigkeiten und Information 139 GG legt fest, dass der Gemeinderat der Gemeindeversammlung ein Budget für das folgende Rechnungsjahr zu unterbreiten habe. Der Beschluss über das Budget gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindeversammlung ( 56 GG). Diese kann aber nur über Gegenstände beschliessen, wenn diese vorgängig vom Gemeinderat vorberaten wurden ( 58 GG). 2. Sachverhalt Das Budget 2017 sah in der zweiten Lesung, welche unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, einen Aufwandüberschuss von CHF vor. Wobei dieser höher ausgefallen wäre, da bei den Steuereinahmen juristische Personen aufgrund den neusten Kenntnissen CHF nach unten gekürzt werden musste. Somit wäre der Aufwandüberschuss bei Total CHF ausgefallen. An der Klausurtagung vom 5. November 2016 diskutierte der Gemeinderat das Budget und beschloss zahlreiche Korrekturen. Weiter mussten diverse Punkte noch abgeklärt werden, welche der Leiterin Finanzen noch bis und mit Donnerstagabend (10. November 2016) mitgeteilt wurden. Aufgrund dieser Mitteilungen wurde das nun vorliegende Budget erstellt. Dieser schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF und Nettoinvestitionen von CHF Durch das in den letzten Jahren erwirtschaftete Polster im Eigenkapital sind die nötigen Investitionen und der Aufwandüberschuss tragbar. 3. Antrag an den Gemeinderat Das Budget 2017 mit einem Aufwandüberschuss von CHF und Nettoinvestitionen von CHF sei zu genehmigen. Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen sowie die Höhe der Feuerwehrersatzabgabe seien festzulegen. 4. Erwägungen Manuela Perillo hat die an der letzten Sitzung erhaltenen Aufträge abgeklärt und kann diese wie folgt beantworten: Konto Feuerwehrersatzabgabe: Eine Anpassung auf CHF ist realistisch. Konto Bussenerträge Feuerwehr: Durch den Todesfall des vorherigen Friedensrichters wurden einige Rechnungen noch nicht gestellt. Deshalb sind nur 600 Franken in der Rechnung. Das Budget wurde in der Zwischenzeit angepasst, und Manuela Perillo wird überprüfen, welche Strafbefehle noch verrechnet werden können. Der budgetierte Betrag ist jedoch realistisch und entspricht den vorangegangenen Jahren. Konto RZSO: Es betrifft die Miete von zwei Büroräumen. Scheinbar wurden mehrere Konten zusammengelegt. Konto Löhne Kindergarten: Anpassung des Betrags infolge zu tiefer Budgetierung im Seite 43 von 64

44 Konto Anschaffung Mobiliar Kindergarten: Erfahrungsgemäss werden hier pro Kindergarten 700 Franken für den Ersatz von defektem Material eingesetzt. Konto Internetauftritt: Hierbei handelt es sich um Lizenzgebühren. Die Gemeinderäte sind der Meinung, dass es sich hier um sehr hohe Beträge handelt. Der IT-Ausschuss wird deshalb gebeten, das Thema an einer seiner nächsten Sitzungen zu traktandieren. Konto Beachvolleyballfeld: Gemäss Andreas Affolter handelt es sich hier um eine Winterabdeckung. Hierfür gibt es keine Alternative. Manuela Perillo informiert, dass bei der Budgetierung ein Dienstaltersgeschenk vergessen ging. Dieser Betrag wurde noch ins Budget aufgenommen. Raphael Geiser bittet darum, Punkt 226 bei den Begründungen noch zu korrigieren (xxx ersetzen). Konto Personalwerbung: Der Budgetbetrag wird auf CHF gekürzt, da der Rest bereits an der heutigen Sitzung als Nachtragskredit für das laufende Jahr genehmigt wird. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 5.1 Das Budget 2017 mit einem Aufwandüberschuss von CHF und Nettoinvestitionen von CHF wird zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. 5.2 Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Steuerfüsse für natürliche und juristische Personen sowie die Feuerwehrersatzabgabe unverändert auf dem heutigen Stand zu belassen. Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Akten Seite 44 von 64

45 Traktandum Nr Registratur-Nr Erweiterung und Neubau Schulanlage Oberdorf: Vorprojekt Neubau Schulhaus und Anpassungen Bestand; Antrag auf Eintreten an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2016 Geschäftseigner Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Entscheidungsgrundlagen Diverse Unterlagen S + B Baumanagement AG vom 7. November 2016 Traktandenbericht verfasst durch Andreas Affolter, Leiterbau 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat muss aufgrund des Gemeindegesetzes alle Geschäfte der Gemeindeversammlung vorgängig beraten und beschliessen. Gemäss 18 der Gemeindeordnung ist das Geschäft an der Gemeindeversammlung zu beraten. Die Detailberatung zu diesem Geschäft erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember Es unterliegt jedoch der obligatorischen Urnenabstimmung, so dass die Schlussabstimmung an der Gemeindeversammlung entfällt. Wird an der Gemeindeversammlung auf das Geschäft eingetreten, kommt es am 12. Februar 2017 zur obligatorischen Urnenabstimmung. 2. Sachverhalt Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2014 zu Gunsten von Konto Nr einen Planungskredit von CHF für die Planungsarbeiten Neubau beim Schulhaus Oberdorf bewilligt. An der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2015 wurde der Projektname «Erweiterung Schulanlage Oberdorf» festgelegt, und der Ressortleiter Bildung und Familie wurde beauftragt, geeignete Personen für die Spezialkommission zu suchen. Der Gemeinderat verabschiedete an der Sitzung vom 8. Juni 2015 definitiv die Zusammensetzung der Spezialkommission. Vorsitz, Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Stv. Vorsitz, Patrick Gugelmann, Ressortleiter Planung und Umwelt, Präsident der Baukommission Urs Fischer, Schulleitung Primarschule Oensingen Andreas Affolter, Leiter Bau Einwohnergemeinde Oensingen Mathias Vogt, Bereichsleiter Hausdienste Einwohnergemeinde Oensingen Martina Klossner, Lehrperson Primarschule Oensingen Paola Biasco, Vertreterin Elternrat Oensingen Marcel Heller, Vertreter Gewerbe Oensingen Am 31. Oktober 2015 wurde das Präqualifikationsverfahren für die Erweiterung der Schulanlage Oberdorf öffentlich ausgeschrieben. In einer ersten Phase haben Anfang Dezember Teams ein Projekt für die Präqualifikation eingereicht. Seite 45 von 64

46 Die Bewertung der für die Präqualifikation eingereichten Projekte fand am 26. Januar 2016 statt. Es wurden 17 Eingaben bewertet, und aus diesen wurden vier Teams ausgewählt, welche am Studienauftrag weiterarbeiten sollten. Die Bewertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde gemäss Programm des Studienauftrages vorgenommen. Maj Architekten, Bern Arge Peter Moor GmbH / Daniel Bieri, Zürich Wyss + Santos und Westpol, Basel S + B Baumanagement AG, Pratteln Die Startsitzung fand mit jedem Team einzeln am 3. Februar 2016 statt. Den Teams wurde vorgängig zur Sitzung die Würdigung ihrer Projektidee zugestellt. An der Sitzung konnten die Teams Fragen stellen. Die Jury gab Empfehlungen für die Weiterbearbeitung ab. Das Beurteilungsgremium führte am 4. März 2016 eine Zwischenbesprechung durch. Alle vier Teams stellten ihre Projekte einzeln vor. Das Beurteilungsgremium nahm zu den jeweiligen Punkten Stellung. Die Tagung wurde durch den Vorsitzenden des Beurteilungsgremiums, Christian Hunziker, und den Wettbewerbsbegleiter, Reto Vescovi, moderiert und geleitet. Das Beurteilungsgremium war beschlussfähig. Vor und nach den Zwischenbesprechungen fanden Austauschgespräche in Bezug auf verkehrstechnische Fragen der Teams mit dem Experten Verkehr, Markus Hofstetter, statt. Die Beantwortung der gestellten Fragen wurde den Teams in schriftlicher Form zugestellt. Die Teams reichten sämtliche verlangten Unterlagen termingerecht und vollständig ein. Die formelle Vorprüfung aller Projekte erfolgte zwischen 29. April und 23. Mai 2016 durch die Kontextplan AG. Die Wirtschaftlichkeit wurde in diesem Zeitraum durch Bruno Wegmüller, E xact Kostenplanung AG Worb, berechnet. Die Einhaltung der Vorgaben (z.b. Raumprogramm) wurde durch Kontextplan AG geprüft. Die Ergebnisse aus der Vorprüfung wurden dem Beurteilungsgremium während der Jurierung präsentiert. Das Beurteilungsgremium fand sich am Montag 23. Mai 2016 für die Bewertung des Studienauftrages im Feuerwehrmagazin in Oensingen ein. Die Tagung wurde durch den Gremiumspräsidenten Christian Hunziker und den Wettbewerbsbegleiter Reto Vescovi geleitet. Dem Beurteilungsgremium wurden die Bewertungskriterien, die Vorgehensweise und die Resultate der Vorprüfung durch den Wettbewerbsbegleiter vorgestellt und erläutert. Sie wurden durch das Gremium genehmigt. Gemäss Programm wurde keine Rangierung vorgenommen. Das stimmberechtigte Fach- und Sachgremium wählte einstimmig das Projekt der S + B Baumanagement AG Pratteln. Der Gemeinderat beschloss einstimmig an der Sitzung vom 13. Juni 2016 die Firma S + B Baumanagement AG, Pratteln für die Weiterbearbeitung der Erweiterung Schulanlage Oberdorf der Einwohnergemeinde Oensingen zu beauftragen. Vorprojekt Die bestehende Schulanlage und der Erweiterungsbau werden mit der Umgebungsgestaltung zu einem neuen Ensemble, das einen stärkenden und verbindenden Charakter bekommen soll und den Kindern so einen sicheren und gut nutzbaren Rahmen bietet. Alle gestalterischen Eingriffe dienen dieser Idee. Der Neubau wird südlich vom Bestand positioniert und schafft eine Verbindung zu diesem mit seinen Pausendächern, dem neuen unteren Pausenplatz und der Freitreppe zum mittleren Pausenplatz. Die freie Setzung des Neubaus und die polygonale Formensprache der Pausendächer bilden eine weichere Fortsetzung zum starr symmetrischen Bestandesbau und schaffen so einen fliessenden Übergang in die Landschaft. Bäume rahmen den Neubau ein, das neue Pausendach am südwestlichen Parzellenrand bietet eine Art Aussichtskanzel mit Blick auf die Alpenkette. Eine horizontale Fassadenbänderung stärkt das liegende Format des Gebäudes. Zwischen den Bändern laufen die Fenster der Klassenzimmer, Gruppenräume, Lernnischen um das Gebäude herum. Es wird eine starke Verbindung zwischen Innen- und Aussenraum generiert. Seite 46 von 64

47 Beim Neubau ist Wert auf eine selbsterklärende kindgerechte Struktur gelegt worden. Die Wegeführung findet sehr einfach über einen mittleren Erschliessungsbereich und eine zentrale Schulhaustreppe statt, welche die drei Geschosse offen miteinander verbindet. Vertikale und horizontale Sichtbeziehungen sind erlebbar. Durch das Oberlicht über der Treppe im Obergeschoss gelangt das Tageslicht über das Treppenloch bis in das Sockelgeschoss und erhellt das Herzstück des Gebäudes. Die Garderoben sind in komfortablen Lernnischen an der Fassade angeordnet, die auch vollständig für verschiedene Unterrichtsformen mitgenutzt und flexibel möbliert werden können. Die nutzbare Fläche der Schule ist somit optimiert und die Nutzer haben hohe Gestaltungsfreiräume für einen nachhaltigen, langfristigen Gebrauch. Jedes Klassenzimmer befindet sich an einer Gebäudeecke und wird zweiseitig belichtet. Die Gruppenräume sind jeweils zwischen zwei Klassenzimmern angeordnet und raum hoch verglast. So werden auch aus dem Erschliessungsbereich weite Blicke in die Landschaft ermöglicht. Das Lehrerzimmer ist zentraler Anlaufpunkt direkt an der Treppe im ersten Obergeschoss. Seite 47 von 64

48 Neubau und Bestand werden über zwei höhengestaffelte Dächer wettergeschützt verbunden. Der Verlauf der Sonne ist im Inneren des Gebäudes spürbar, die Schüler erhalten Nischenräume an der Fassade und weite Blicke in die Landschaft stärken den Naturbezug. Mit der offenen Treppe taucht man in das Sockelgeschoss mit seinem Ausstellungsraum und den Werkräumen ab, welche einen direkten Zugang zum vorgelagerten Aussenraum erhalten und so auch das Arbeiten im Freien ermöglicht wird. Der Neubau verankert sich mit dem Hang und wird südlich von einer Wiese, Begegnungsnischen und Obstbäumen eingefasst. Der neue untere Pausenplatz wird als schwellenlose Begegnungszone ausgestaltet, so dass sich der marginale Verkehr auf dem Weingartenweg den Kindern klar unterordnet. Die verbindenden Dächer zwischen Bestand und Neubau signalisieren als Tor den Übergang in die Platzaufweitung. Gegenüber vom Eingang des Neubaus befindet sich die Veloparkierung und Sitzinseln schaffen Aufenthaltsqualität unter den Bäumen. In der südwestlichen Ecke des unteren Pausenplatzes bietet das losgelöste Pausendach mit einer Baumgruppe einen wettergeschützten Bereich mit Ausblick auf die Alpenkette. Die y-förmige Freitreppe schafft eine direkte Wegebeziehung vom Bestand zum Neubau, welche den mittleren und unteren Pausenplatz verbindet. Am oberen Pausenplatz sowie am Sportplatz werden ergänzende optimierungsmassnahmen im Aussenraum vorgenommen. Der Verkehrssicherheit wird mit verschiedenen Massnahmen grosse Beachtung geschenkt. An der Schlossstrasse ist Tempo 30-Zone und es sorgen Zebrastreifen und Fahrbahnverengungen für eine Entschleunigung des Verkehrs. Das Elterntaxi wird auf dem oberen Pausenplatz über eine Wendeschleife angeboten. Der Weingartenweg, welcher im Bereich des unteren Pausenplatzes Begegnungszone ist, darf nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h befahren werden. Seite 48 von 64

49 Kosten Bei allen planerischen Überlegungen wurde auf eine robuste langlebige Ausführung mit geringem Wartungsaufwand Wert gelegt. Alle verwendeten Bauteile dienen einer alltagstauglichen Nutzung. Die Gebäudestruktur hat einen einfachen Aufbau und die technischen Einbauten sind auf das Wesentliche reduziert. Auf eine aufwändige und teure Lüftungsanlage wurde im Neubau verzichtet. Grosszügig öffenbare Fenster im Tagesbetrieb und eine effiziente Nachtauskühlung mit wettergeschützten Lüftungsflügeln sorgen für ein angenehmes Gebäudeklima. Die Umbauarbeiten am Bestand setzen sich aus Massnahmen zusammen, die den Schulbetrieb als Ganzes in Zukunft gewährleisten sollen (Neuorganisation Lehrerzimmer / Tagesbetreuung / Lernnischen / technische Instandsetzung Aula / diverse Optimierungen). Gesamtinvestitionskosten inkl. MWST Neubau Schulhaus mit Umgebung CHF Umbauarbeiten am Bestand CHF Reserven für Unvorhergesehenes CHF Gesamt CHF Seite 49 von 64

50 Grobterminplan Gemeindeversammlung 12. Dezember 2016 Urnenabstimmung, Bewilligung Baukredit 12. Februar 2017 Bauprojekt März - Oktober 2017 Bewilligungsphase November 2017 Januar 2018 Ausschreibungen Februar November 2018 Ausführungsplanung Februar September 2018 Baubeginn Juli 2018 Bauzeit Juli 2018 Januar 2020 Eröffnung Neubau Mitte Februar Antrag an den Gemeinderat 3.1 Der Gemeinderat soll vom aktuellen Stand Erweiterung Schulanlage Oberdorf Kenntnis nehmen. 3.2 Der Gemeinderat soll der Gemeindeversammlung beantragen, auf das Geschäft Erweiterung Schulanlage Oberdorf mit einem Verpflichtungskredit CHF einzutreten und dieses zu Handen der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zu verabschieden. 4. Erwägungen Christian Hunziker informiert, dass im Gesamtkredit auch Sanierungen an den bestehenden Bauten sind (für rund Franken). Diese könnten separat in Einzelkrediten beantragt werden. Die Kommission hat dies aber ausdrücklich nicht gewünscht. Sie möchte sich nicht Salamitaktik vorwerfen lassen und hat es deshalb befürwortet, einen Gesamtkredit zu beantragen. Die Berechnungen wurden mit einer Kostengenauigkeit von ±15% erstellt. Die Kommission ist aber überzeugt, dass man tiefer abschneiden wird. Der Baubeginn ist für den Juli 2018 vorgesehen (Aushub). Patrick Gugelmann fragt, ob man mit dem Aushub nicht bereits in den Frühlingsferien beginnen könnte. Gemäss Andreas Affolter müssen vor dem Aushub noch Abbrucharbeiten vorgenommen werden. Er habe das Programm gut berechnet. Die Kommission habe dieses aber noch nicht verabschiedet. Gemäss Christian Hunziker ist der Einzug für den Sommer 2019, spätestens aber Februar 2020 geplant. Andreas Affolter wird den Terminplan mit dem Architekturbüro überarbeiten und allenfalls den Botschaftsbericht für die Gemeindeversammlung entsprechend anpassen. Der Verlauf des Weingartenwegs West über den Pausenplatz wird diskutiert. Gemäss Christian Hunziker handelt es sich hier um eine Begegnungszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Strasse wird so in den Pausenplatz integriert, dass es jedem Autofahrer klar ist, dass er über einen Pausenplatz fährt. Es sind lediglich neun Einfamilienhäuser über diese Strasse erschlossen. Die täglichen Autofahrten können laut Christian Hunziker an zwei Händen abgezählt werden. Optional wäre es möglich, bei der Einfahrt einen Poller einzubauen, welcher von den Anwohnern elektronisch bedient werden könnte. Dies sei aber im Moment (noch) nicht geplant. Auch Markus Flury stört es, dass der Pausenplatz befahren werden soll. Dies vor allem wegen den Lastwagen, Tankwagen etc. Er fragt sich, ob man noch einmal auf diesen Entscheid zurückkommen könnte. Eine Überlegung wert wäre z.b. eine Stichstrasse zwischen dem Schulareal und dem Land Mächler. Aber wenn vom Projekt her garantiert werden kann, dass Anlieferungen kein Problem darstellen, ist auch die vorgesehene Variante für ihn in Ordnung. Der Zusammenschluss mit dem Brunnenweg war bereits an der letzten Ortsplanung ein Thema. Aufgrund von Einsprachen aus der Nachbarschaft wurde aber schlussendlich ein einmal Fussweg gebaut, welcher den Schulkindern den Schulweg sehr erleichtert hätte. Christian Hunziker ist überrascht. Dieses Projekt wurde dem Gemeinderat bereits in der vorliegenden Variante gezeigt. Damals hätte man noch die Möglichkeit für eine Änderung gehabt. Seite 50 von 64

51 Laut Andreas Affolter käme die Investition für eine Erschliessung von neun Häusern entlang des Grundstücks Mächler viel zu teuer. Im Übrigen habe man beim oberen Pausenplatz gleiche Situation. Trotz Fahrverbot fahren immer noch viele Anwohner aus dem Bubenrain über diesen Pausenplatz. Es habe dort noch nie Probleme gegeben. Die Parkplätze auf Westseite des Schulhauses (heute belegt durch die Schulraumprovisorien) werden bleiben und zwar ausschliesslich für die Lehrerschaft. Die Lehrer kommen aber vor Schulbeginn und gehen nach dem letzten Kind. Da es sich um reine Lehrerparkplätze handelt, rechnet man auch dort nicht mit Problemen. Vor der Gemeindeversammlung wird das Projekt noch einmal der Bevölkerung vorgestellt. Die Kosten für die Verlegung der Garage ist im Punkt Vorbereitungsarbeiten integriert. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1.1 Der Gemeinderat nimmt vom aktuellen Projektstand des Vorprojektes Erweiterung Schulanlage Oberdorf Kenntnis. 1.2 Der Gemeinderat soll der Gemeindeversammlung beantragen, auf das Geschäft Erweiterung Schulanlage Oberdorf mit einem Verpflichtungskredit CHF einzutreten und dieses zu Handen der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zu verabschieden. 1.3 Im Vorfeld der GV ist das Projekt der Bevölkerung im Foyer des Bienken-Saals vorzustellen. Mitteilung an - S + B Baumanagement AG, Huber, Pratteln - Rita Jurt, Präsidentin Wahlbüro - Markus Flury, Gemeindepräsident - Christian Hunziker, Ressortleiter Familie und Bildung - Andreas Affolter, Leiter Bau - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Akten Seite 51 von 64

52 Traktandum Nr Registratur-Nr Teilrevision Steuerreglement; Antrag an die Gemeindeversammlung Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Christian Hunziker, Stv. Ressortleiter Finanzen und Kultur Entwurf Steuerreglement (gültig ab ); PA der GR Sitzung vom Manuela Perillo, Leiterin Finanzen Teilrevision Steuerreglement; Antrag an die Gemeindeversammlung 1. Zuständigkeiten und Information Die Revision des Reglements liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeversammlung gemäss 56 Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom (Stand ). 2. Sachverhalt Gestützt auf 257 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom 1. Dezember 1985 sind die Gemeindesteuerbestimmungen in einem Steuerreglement niederzulegen. Das Steuerreglement der Einwohnergemeinde wurde am 20. April 2009 durch die Gemeindeversammlung beschlossen und bedarf nun einer Revision. Am 16. Februar 2015 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Ablauf i.s. Steuererlasse anzupassen, wobei der Ressortleiter Finanzen und Kultur den Auftrag erhielt, das Steuerreglement dementsprechend zu überarbeiten. Die vorgeschlagenen Korrekturen sind nachfolgend rot gekennzeichnet. 1 1 Die Einwohnergemeinde Oensingen erhebt auf der Grundlage des Steuergesetzes des Kantons Solothurn vom 1. Dezember 1985 (StG) folgende Steuern: Natürliche und juristische Personen 2 Der Einwohnergemeinde Oensingen gegenüber sind die natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig, für welche eine steuerliche Zugehörigkeit zur Gemeinde besteht im Sinne von 8-10, 85 und 250 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn. 4 Definition 1 Die Gemeindesteuer wird in Prozenten Prozentpunkten der ganzen Staatssteuer erhoben. Diese Prozentzahl nennt sich Steuerfuss. Festlegung jährlich mit Voranschlag Maximale Abweichung 2 Die Gemeindeversammlung beschliesst den Steuerfuss jährlich zusammen mit dem jeweiligen Voranschlag für ein bestimmtes das folgende Jahr. 4 Der Steuerfuss für juristische Personen darf vom Steuerfuss für natürliche Personen um nicht mehr als drei Zehntel 30 Prozentpunkte der ganzen Staatssteuer abweichen. Seite 52 von 64

53 Holding-, Domizilund Verwaltungsgesellschaften 5 Die Gemeindesteuer von Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften ( 99 und 100 StG) beträgt 100 % der ganzen Staatssteuer (gestützt auf 253 Abs. 4 StG Kt. SO). Verwirkung 8 Das Recht, eine Gemeindesteuer zu berechnen, erlischt 5 Jahre nach Rechtskraft der Staatssteuerveranlagung, frühestens aber 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode ( 254 StG Kt.SO). 9 Steuerregister 1 Das Gemeindesteuerregister in Form der erfassten Debitoren wird von der Gemeindesteuerverwaltung erstellt Stellungnahmen zu Steuererleichterungen nach 6 Absatz 2 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn gibt der Gemeinderat ab. 11 Fälligkeit 1 Die Steuern werden in der Regel in 3 gleichen Raten mit Fälligkeit am 1. April, 1. August und 1. Dezember 31. März, 31. August und 31. Dezember vorbezogen Zu wenig bezahlte Beträge werden nachgefordert, zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet. Vorbehalten bleibt 10 Abs. 2 Ziff. g. 6 Die Absätze 4 bis und mit 7 von 14 des Steuerreglements der Einwohnergemeinde Oensingen sind sinngemäss anwendbar. 7 Für Beträge unter CHF 100 erfolgt kein Vorbezug. 14 Verzinsung 2 Diese Rückerstattungsbeträge werden zu den vom Regierungsrat des Kantons Solothurn für die Staatssteuer festgelegten Bedingungen verzinst. 15 Sicherstellung 1 Aus den in 184 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn genannten Gründen kann die Gemeindesteuerverwaltung jederzeit Sicherstellung verlangen. Gesuch Gemeindesteuern 17 2 Das Erlassgesuch für Gemeindesteuern ist mit schriftlicher Begründung und mit den nötigen Beweismitteln dem Gemeindepräsidenten einzureichen. Zuständig für den Erlass ist der Gemeinderat. Verspätete Gesu- 5 Auf Erlassgesuche der Gemeindesteuern, die erst nach Zustellung des Zahlungsbefehls einge- Seite 53 von 64

54 che Gesuch gesamte Steuern reicht werden, wird nicht mehr eingetreten. 7 Ordentliche Erlassgesuche (inkl. Staatssteuer und Bundessteuer) werden durch die Gemeindesteuerverwaltung geprüft. Diese gibt auf dem Fragebogen zu Erlassgesuch der kantonalen Erlassabteilung auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Empfehlung ab. Wobei der Beschluss des Kantons auch für die Gemeindesteuer ohne zusätzlichen Beschluss des Gemeinderates automatisch übernommen wird. Spezialfälle 8 In Spezialfällen, insbesondere bei Einschätzungen nach Ermessen, kann die Gemeindesteuerverwaltung einen Antrag an den Gemeinderat, welcher vom Beschluss der kantonalen Erlassabteilung abweicht. 3. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeindeversammlung sei zu beantragen, die Teilrevision des Reglements zu genehmigen und dieses per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. 4. Erwägungen Keine Wortmeldungen. 5. Beschluss des Gemeinderats Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: Der Gemeinderat genehmigt den Revisionsentwurf des Steuerreglements zu Handen der Gemeindeversammlung mit Inkrafttreten per 1. Januar Mitteilung an - Markus Flury, Gemeindepräsident - Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur - Manuela Perillo, Leiterin Finanzen - Marlis Leclerc, Sachbearbeiterin Steuern - Madeleine Gabi, Gemeindeschreiberin - Akten Seite 54 von 64

55 Traktandum Nr Registratur-Nr Gesamtrevision Ortsplanung; Verabschiedung zur 1. öffentlichen Auflage Geschäftseigner Entscheidungsgrundlagen Traktandenbericht verfasst durch Patrick Gugelmann, Ressortleiter Planung und Umwelt Gesamtdossier Totalrevision Ortsplanung Andreas Affolter, Leiter Bau 1. Zuständigkeiten und Information Der Gemeinderat ist die oberste Planungsbehörde und gemäss 23 der Gemeindeordnung zuständig für die raumplanerische Entwicklung (Ortsplanung) der Gemeinde. Gemäss Planungs- und Baugesetz vom 3. Dezember Verfahren a) öffentliche Auflage Abs. 1 Nutzungspläne sind nach der Vorprüfung durch das zuständige Amt vom Gemeinderat während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Auflage ist zu publizieren. Aufgrund des öffentlichen Interesses und bedingt durch die Informationspflicht, ist das Geschäft öffentlich zu behandeln. 2. Sachverhalt Das komplette Dossier der Totalrevision der Ortsplanung von Oensingen liegt nun vor und soll vom Gemeinderat zur 1. öffentlichen Auflage freigegeben werden. Die Bevölkerung von Oensingen konnte in Form zweier öffentlichen Mitwirkungen an der Ortsplanungsrevision teilnehmen. Der Gemeinderat muss nun noch jene Änderungen bewilligen welche seit der 2. öffentlichen Mitwirkungen (August 2016) vorgenommen wurden. Bauzonenplan (BZP) 1) Unterdorf, Strassenparzelle GB Oensingen Nr. 612: Diese Strassenparzelle wurde von einem Privaten erworben und wird daher nicht wie ursprünglich vorgesehen dem öffentlichen Strassennetz zugewiesen, sondern bleibt wie bereits heute rechtskräftig als Privatstrasse im Strassen- und Baulinienplan erhalten. Entsprechend wird die Fläche gemäss den angrenzenden Bauzonen zugewiesen (Zonen Gs2 sowie Kernzone Ortsbild). Grund: Antrag des neuen Strasseneigentümers aus der 2. Mitwirkung Seite 55 von 64

56 Gesamtplan (GesP) 2) Dünnern, ab Kreisschule Bechburg (KSB) bis Gemeindegrenze Oberbuchsiten: Die Uferschutzzone 1 (=Gewässerraum; 37m Gesamtbreite auf diesem Abschnitt) wurde ursprünglich asymmetrisch zur Gewässerachse südlich der Werkhofstrasse angelegt, mit der Konsequenz, dass die Landwirte südlich der Dünnern den zusätzlichen Gewässerraum aufnehmen müssten. Neu wird die Uferschutzzone 1 ausserhalb der OEBA-Zone (KSB) symmetrisch angelegt. Dies hat auch zur Folge, dass die nördlich der Dünnern angelegte zusätzliche Uferschutzzone 2 ebenfalls nach Norden verschoben wird. Grund: Antrag eines betroffenen Landwirts aus der 2. Mitwirkung. Gefahrenzonenplan (GZP) 3) Die Gefahrenperimeter (Hochwasser, Rutsch, Sturz) werden in einen verbindlichen Gefahrenzonenplan überführt. Dieser ist Teil der Nutzungsplanung und wird vom Regierungsrat genehmigt. Die neuen Perimeter wurden mit dem Kanton (AfU) koordiniert. Grund: Gesetzliche Pflicht die Gefahrenzonen nutzungsplanerisch umzusetzen. Strassen- und Baulinienplan (SBP) 4) Entlastung Ost: Die von der Gemeinde favorisierte neue Variante (ohne Kreisel) wird als orientierender Inhalt dargestellt. Grund: Aktueller Stand des Variantenstudiums. Seite 56 von 64

57 5) Leuenfeld-Süd: Die vorgesehene Anschlussstrasse (sowie ihre Baulinien) an die Lehngasse kann aufgrund verschiedener Eigentümerinteressen noch nicht definitiv festgelegt werden. Sie wird daher erst im vorgesehenen Gestaltungsplan festgelegt. Demzufolge bleibt auch der Abschnitt der bestehenden Erschliessungsstrasse (GB Oensingen Nr ) südlich des Büros BSB als öffentliche Erschliessungsstrasse im Plan. Grund: Diverse Anträge (BSB, Investor) aus der 2. Mitwirkung. 6) Gestaltungsplangebiet Rondo: Die Baulinien entlang den Gemeindestrassen werden nicht im SBP, sondern ebenfalls erst im Gestaltungsplan festgelegt. Grund: Antrag des Entwicklers aus der 2. Mitwirkung. 7) Kirchackerweg: Die Erschliessung der Parzelle GB Oensingen Nr erfolgt nicht vom Burgweg sondern vom Kirchackerweg her. Grund: Antrag des Eigentümers aus der 2. Mitwirkung. Seite 57 von 64

58 Zonenreglement (ZR) 8) Wohnzone Hang (WH): Die Gesamthöhe wird von 9.00m auf 9.50 angehoben. Da bereits die Fassadenhöhe auf 7.50m angehoben wurde (analog zur Wohnzone W2), sollte für die Dachgestaltung auch genügend Spielraum zur Verfügung stehen. Die ursprünglichen 1.50m sind zu wenig. Grund: Antrag eines Bewohners aus der 2. Mitwirkung. Alle anderen früheren Änderungen wurden vom Gemeinderat bereits zu den jeweiligen Verfahrensschritten freigegeben. Folgende Unterlagen müssen öffentlich Aufgelegt werden: Nutzungsplanung (verbindliche Dokumente) Bauzonenplan Gesamtplan Strassen- und Baulinienplan Plan Naturgefahrengebiete Zonenreglement Baureglement (wird zwar aufgelegt, aber von Gemeindeversammlung genehmigt) Informative Dokumente Planungsbericht (inkl. Anhänge wie Grobkonzepte Landschaft & Freiräume) Grundlagenbericht Beilagen Mitwirkungsberichte aus der 1. und 2. öffentlichen Mitwirkung Verkehrsgutachten Leuenfeld-Süd Verkehrs- und Lärmgutachten Hunzikermatte Aufzuhebende Gestaltungspläne A) Gestaltungsplan "Chäppelismatt", RRB 382 vom B) Gestaltungsplan "Chäppelismatt - Erweiterung", RRB 68 vom C) Gestaltungsplan "Neubauten", RRB 72 vom D) Gestaltungsplan "Hirsacker", RRB 1438 vom E) Gestaltungsplan "Roggenweg", RRB 2739 vom F) Gestaltungsplan "Vogelherd", RRB 750 vom G) Gestaltungsplan Äusseres Mühlefeld, RRB vom 2339 vom Seite 58 von 64

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