STEUERTIPPS FÜR DEN ALLTAG 20. April 2015
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- Luisa Juliane Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 STEUERTIPPS FÜR DEN ALLTAG 20. April 2015
2 Inhalte: Einzelunternehmen, KG, OG und GmbH Typische Gründungsfehler Wie dokumentiere ich meine Geschäftsfälle? Rechnungsmerkmale ABC der Betriebsausgaben Was passiert bei einer Betriebsprüfung/GPLA? Steuerreform
3 Rechtsformen EU Personengesellschaften Kapitalgesellschaften 3
4 EU, KG, OG und GmbH Das Einzelunternehmen: + Einfach und schnell zu gründen + kein Mindestkapital notwendig + kostengünstige Verwaltung + Entnahmen erhöhen nicht die Steuer (EST) + Gewinnfreibetrag 4 4
5 EU, KG, OG und GmbH Das Einzelunternehmen Unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen Unternehmensverkauf ev. steuerlich unattraktiv Der Betreiber kann keine Rechtsgeschäfte mit dem Einzelunternehmen abschließen Unternehmerlohn ist keine Betriebsausgabe 5
6 EU, KG, OG, GmbH KG und OG + Kein Mindestkapital + Beschränkte Haftung f. Kommanditisten (nur KG) + Eigenkapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Gesellschafter möglich + Entnahmen werden steuerlich nicht erfasst + Gewinnfreibetrag 6
7 EU, KG, OG und GmbH KG und OG Unbeschränkte Haftung der Komplementäre mit Betriebs- und Privatvermögen Nachhaftung der Komplementäre nach Ausscheiden aus Gesellschafterfunktion Unternehmerlohn ist keine Betriebsausgabe 7
8 EU, KG, OG und GmbH GmbH + Beschränkte Haftung der Gesellschafter + Verträge zwischen Gesellschaft & Gesellschaftern sind möglich + Bei Nichtausschütten der Gewinne: Thesaurierungseffekt + Unternehmerlohn als Betriebsausgabe absetzbar 8
9 EU, KG, OG und GmbH GmbH Bei geringen Gewinnen steuerlich unattraktiv Mindest-KöSt auch in Verlustjahren Mindestkapital bei Gründung Hohe Gründungskosten 9
10 Einkommensteuertarife % ,21% ,00% 20,44% 33,73% 40,24% 36,5% 0% Nettoeinkommen Steueranteil 0 Grenzsteuersatz nach Einkommensklassen 10
11 Besteuerung GmbH ,75% 43,75% 43,75% 43,75% Nettoausschüttung KESt KöSt 11
12 Vergleichsrechnung Angabe: Jahresgewinn ; GF-Bezug ; Investitionen f. GFB ; Ausschüttung 100%; Trendumkehr in diesem Beispiel bei Jahresgewinn von ca
13 Gründungsfehler 13
14 Typische Gründungsfehler Ausgaben vor Betriebseröffnung vergessen Entschluss zur Betriebseröffnung muss gefasst sein, Nachweis erforderlich zb: Eröffnungswerbung, Investitionen, Reisekosten etc. gilt nicht für: Ausbildungskosten ( Werbungskosten bei Dienstverhältnis) 14
15 Typische Gründungsfehler Vorsteuern vor Betriebseröffnung Vorsteuern können bereits vor Betriebseröffnung geltend gemacht werden Regelbesteuerungsantrag notwendig (Vorsicht: bindend für 5 Jahre) 15
16 Typische Gründungsfehler Inventar vergessen Privateinlage der Gegenstände mit dem Teilwert = Marktwert bzw. Zeitwert 16
17 Typische Gründungsfehler Reisekosten und Diäten Auch Unternehmer haben einen Anspruch steuerlich begünstigte Tag- und Nächtigungsgelder + Vorsteuerabzug 17
18 Typische Gründungsfehler Taggeld Inland: maximal 26,40 pro Tag (für 24 Stunden) ab einer Reisedauer > 3 Stunden für jede angebrochene Reisestunde 1 / 12 von 26,40 (= 2,20) mehr als 25 km entfernt Nachweis für das Finanzamt: exakte Aufzeichnungen über den Tag der Reise, den Zeitpunkt der Abfahrt und Rückkehr sowie über Ziel, Ort und Zweck der Reise, Grenzübertritte 18
19 Dokumentation 19
20 Wie dokumentiere ich meine Geschäftsfälle Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind fortlaufend zu erfassen und am Ende eines Jahres zusammen zu rechnen Kontoauszüge müssen lückenlos aufbewahrt werden gemischte Konten kann die Finanz einsehen (und auch private Ausgaben sehen) 20
21 Wie dokumentiere ich meine Geschäftsfälle Bareinnahmen müssen dokumentiert werden; Losungsaufzeichnung bzw. Registrierkasse Grundaufzeichnungen müssen aufgehoben werden!!! (Kalender, Bestellungen etc) Wareneingangsbuch (fehlen führt zur Schätzungsbefugnis) für EAR, dafür keine Inventur, Fahrtenbuch Anlagenkartei für EAR, Anlagenspiegel Bilanz Verzeichnis für Gewinnfreibetrag 21
22 Wie dokumentiere ich meine Geschäftsfälle Gliederung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: mind. wie Formular E1a Einkauf getrennt nach Handelswaren, Rohstoffe, bezogene Fertigteile, Hilfsstoffe, Werkzeuge, Brenn- und Treibstoffe, sonstige Betriebsstoffe Fremdbearbeitung Löhne und Gehälter Gesetzliche Lohn- und Sozialabgaben, 22
23 Rechnungen 23
24 Rechnungsmerkmale 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung 4. Tag der Leistungserbringung (bzw. Zeitraum 5. Entgelt ( 4 UStG) 24
25 Rechnungsmerkmale 5. und anzuwendender Steuersatz oder etwaiger Hinweis auf Steuerbefreiung, Übergang der Steuerschuld oder Differenzbesteuerung 6. Steuerbetrag 7. Ausstellungsdatum 8. Fortlaufende Rechnungsnummer 9. UID des Leistungserbringers 10.UID des Leistungsempfängers (nur bei Rechnungen über EUR ,-- verpflichtend) 25
26 Rechnungsmerkmale Die Merkmale können auf anderen Belegen (zb Lieferscheinen) vermerkt werden, jedoch muss die Rechnung einen Hinweis auf den anderen Beleg (zb Lieferschein Nummer) enthalten. Die Bestimmungen gelten auch für Anzahlungsrechnungen und Gutschriften. 26
27 Rechnungsmerkmale Rechnungen deren Gesamtbetrag EUR 400 nicht übersteigen, keine Angaben zu: Name und Anschrift des Leistungsempfängers Getrennter Ausweis von Entgelt und Steuerbetrag Fortlaufende Nummer UID des Leistenden 27
28 Rechnungsmerkmale Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Leistet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer (B2B) oder eine juristische Person, so ist er zur Rechnungslegung isd 11 UStG verpflichtet. Unternehmer können ihren Anspruch auf korrekte Rechnungslegung zivilrechtlich geltend machen. 28
29 Exkurs: Umsatzsteuerpflicht Unternehmer mit Jahres-Nettoumsatz von bis zu sind Kleinunternehmer und Umsatzsteuer befreit. Unternehmer, deren (Netto-)Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten haben UVA nur quartalsweise einreichen 29
30 Betriebsausgaben 30
31 Betriebsausgaben Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. EAR Abflussprinzip, außer bei Anlagevermögen 31
32 Betriebsausgaben Waren Sonstiges Material (Büro, Reinigung, Deko) Personalkosten Energie Reparaturen Gebühren (Umlagen, Gemeinde etc.) Honorare (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater Arbeitskleidung (Blaumantel, Sicherheitsschuhe) 32
33 Betriebsausgaben Finanzierungskosten Werbung Abschreibung Miete, Pacht Versicherungen SVA Grundsteuer, Energieabgaben Fahrt- und Reisespesen 33
34 Keine Betriebsausgaben Typische Privataufwendungen: Waschmaschinen, Kühlschränke, Radios und TV, Fotoapparate, Tageszeitungen, Lexika etc Nur wenn ausschließlich betrieblich genutzt Strenges Aufteilungsverbot 34
35 Keine Betriebsausgaben Luxusgrenze PKW/Kombi EUR ,-- Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer Werbung 50 % abziehbar Unangemessen hohe Aufwendungen wie etwa Antiquitäten Schmiergelder, Privatsteuern (Einkommensteuer), Strafen 35
36 Exkurs: Bewirtung von Geschäftsfreunden 100 % Abzug: bei Verkaufsveranstaltung aus Anlass der Produktpräsentation Bewirtung im Rahmen eines Events (Marketingkonzept) Produkt- und Warenverkostung 36
37 Exkurs: Bewirtung von Geschäftsfreunden 50 % Abzug: Bewirtung bei Pressekonferenz, Kundeninfoveranstaltung Bewirtung im Betriebsraum bei Geschäftsbesprechung Arbeitsessen konkret angestrebter Geschäftabschluss Anbahnungsspesen Handelsvertreter 37
38 Exkurs: Bewirtung von Geschäftsfreunden Kein Abzug: Bewirtung im Haushalt des Unternehmers Bewirtung im Zusammenhang mit Vergnügungsetablissments Bälle, Konzerte, Theater Nach Geschäftsabschluss Geburtstage 38
39 Betriebsausgaben Arbeitszimmer im Wohnungsverband Zimmer muss ausschließlich betrieblich genutzt werden Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit Wenn einkommensteuerlich nicht anerkannt, auch keine Einrichtungsgegenstände steuerlich abzugsfähig Typische Arbeitsmittel sind immer abzugsfähig 39
40 Betriebsausgaben Arbeitszimmer im Wohnungsverband Wohnungsverband= Wohnung oder Haus mit gemeinsamen Eingang, oder zb Gartenhaus am selben Grundstück Kanzlei-, Ordinationsräume, Fotostudios, Labors sind immer anerkannt, wenn berufstypisch 40
41 Betriebsausgaben KFZ Unterscheidung zw. PKW/Kombi und vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugen: PKW: 8 Jahre Abschreibung, ansonsten zb 5 Jahre PKW: kein Gewinnfreibetrag PKW: Luxusgrenze (EUR ,--) PKW: kein Vorsteuerabzug 41
42 Betriebsausgaben KFZ Leasing: Unterscheidung zwischen operativen (Miete) und Finanzierungs-Leasing (oft Kauf) Amtliches Kilometergeld EUR 0,42 km bei max km im Jahr nur bei überwiegender Privatnutzung des Fahrzeuges 42
43 Betriebsprüfung 14 Tage vorher angekündigt Normalerweise 3 Jahre Gewisse Abgabenarten Selbstanzeige bis zum Prüfungsbeginn möglich (ev. auch noch im Zuge der Prüfung) Prüfer macht Betriebsbesichtigung Prüfen großteils formal 43
44 GPLA Prüfung, ob Kollektivvertrag eingehalten wurde und Abgaben richtig abgeführt wurden Arbeitsaufzeichnungen sind verpflichtend zu führen Vorsicht: Lohn- und Sozialdumping hohe Strafen 44
45 Steuerreform 2016 Senkung Eingangssteuersatz: von 36,5% auf 25% Erhöhung Arbeitnehmerabsetzbetrag um 55 Erhöhung Negativsteuer für Menschen mit geringeren Einkommen auf maximal 400 Einführung der Sozialversicherungserstattung für Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß von maximal 110 pro Jahr 50%-Steuersatz künftig ab , statt wie bisher ab
46 Steuerreform 2016 Gegenfinanzierung: Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall Kontoeinsichtsmöglichkeit, zentrales Kontenregisters Meldepflicht Auslandstransfers Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz Barzahlungsverbot Baubranche Bekämpfung des gewerbsmäßigen Pfusches und der Schwarzarbeit Verstärkte Bekämpfung des Karussellbetrugs/Versandhandel 46
47 Steuerreform 2016 Neuer Tarif ab bis % bis % bis % bis % bis % bis 1 Mio. 50% ab 1 Mio. 55% (befristet auf 5 Jahre) 47
48 Steuerreform 2016 Abschaffung des Topf-Sonderausgabenabzuges Die Kapitalertragsteuer wird auf 27,5% erhöht; außer auf Zinserträge aus Geldeinlagen bei Banken Immobilien: Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt ab ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5% (statt bisher 2%, 2,5% oder 3%). Die Immobilienertragsteuer wird von 25% auf 30% angehoben. 48
49 Steuerreform 2016 Bei Immobilienveräußerungen darf kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt werden. Die Forschungsprämie wird von 10% auf 12% erhöht. Die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von auf pro Jahr erhöht. Der Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie werden gestrichen. 49
50 Steuerreform 2016 Erhöhung des Umsatzsteuersatz von 10% bzw. 12% auf 13% ab dem für: lebende Tiere etc, Saatgut etc, Pflanzen etc, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, nationaler Luftverkehr, Bäder, Museen etc, Tiergärten etc, Filmvorführung etc, Ab-Hof-Verkauf von Wein; ab für Beherbergung. 50
51 Steuerreform 2016 Grunderwerbsteuer: Die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragung wird auf Verkehrswerte umgestellt (statt bisher 3-facher Einheitswert); diese Verkehrswerte sollen auch pauschal ermittelt werden können. 51
52 Steuerreform 2016 Der Einheitstarif wird auf einen Stufentarif umgestellt: bis zu : 0,5%, bis : 2% und darüber: 3,5%. Der Freibetrag für die altersbedingte unentgeltliche Betriebsübertragung wird von auf erhöht. Für Härtefälle insbesondere im Tourismusbereich sollen noch Lösungen erarbeitet werden. 52
53 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Mag. (FH) Jürgen Sykora 02231/
54 Akonto gewerbliche Sozialversicherung Siehe Rz 4623 EStR Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie sorgfältig geschätzt wird. 54
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