VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung. zwischen. (Ort) nachstehend "Einspeiser" genannt.
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- Greta Lange
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1 VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen ohne Leistungsmessung zwischen (Name) (Straße) (Ort) nachstehend "Einspeiser" genannt und Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH Wörthstraße Kitzingen nachstehend "Netzbetreiber" genannt 1. Art und Umfang der Einspeisung 1.1 Der Einspeiser ist Betreiber folgender Anlage(n) zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom in (Ort), (Straße) (im Folgenden Anlage genannt): Anlagenschlüssel: E Energieträger: Vergütungskategorie(n): Anzahl baugleicher Anlagen: 1 Hersteller: (Wechselrichter) Typ: Elektrische Leistung: kwp (Summenleistung der Einzelanlagen) Datum der Inbetriebnahme: 1.2 Die in der Anlage nach Ziffer 1.1 ausschließlich aus Erneuerbaren Energien erzeugte elektrische Energie wird in das Netz des Netzbetreibers an der Übergabestelle (Ziffer 2.1) mit einer Spannung von Volt, einer Nennfrequenz von 50 Hertz und einem cos phi 0,90 induktiv eingespeist Einspeisung der gesamten erzeugten elektrischen Energie, Einspeisung eines Teils der erzeugten elektrischen Energie (Überschusseinspeisung ohne Selbstverbrauch gemäß 33 Abs. 2 EEG), Einspeisung eines Teils der erzeugten elektrischen Energie (Überschusseinspeisung mit Selbstverbrauch gemäß 33 Abs. 2 EEG), Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe gemäß 8 Abs. 2 EEG. (Voraussetzung: bilanzielle Berücksichtigung der Anlage im Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Drittem/Einspeiser). 1.3 Der Netzbetreiber nimmt die in der Anlage erzeugte elektrische Energie an der Übergabestelle vorrangig ab und vergütet diese und ggf. den Selbstverbrauch gemäß Ziffer 3. Eine Direktvermarktung durch den Einspeiser nach 17 EEG bleibt davon unberührt. LKW Kitzingen GmbH Seite 1 von 4 Stand 05/2011
2 2. Übergabe, Eigentumsgrenzen, Messeinrichtungen 2.1 Als Übergabestelle gilt der Endpunkt der Anschlussanlage des Einspeisers, bzw. Dritten gemäß Ziffer am Verteilungsnetz des Netzbetreibers. Endpunkt ist die Hausanschlusssicherung (Anlage 1). Die an der Übergabestelle vereinbarte Einspeiseleistung für die in Ziffer 1.1 genannte Anlage in Höhe von kwp darf nur mit Zustimmung des Netzbetreibers überschritten werden. 2.2 Die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten elektrischen Energie erfolgt auf der -Volt-Seite (Anlage 1). 2.3 Die vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogene elektrische Energie wird auf der -Volt-Seite erfasst (Anlage 1, gilt nicht für Einspeisung nach Ziffer 1.2.1). 2.4 Die Messung der von der Anlage nach Ziffer 1.1 erzeugten elektrischen Energie erfolgt auf der -Volt-Seite (Anlage 1, gilt nicht für Einspeisung nach Ziffer und 1.2.2) 2.5 Zähler, zum Zähler gehörende Zusatzgeräte und Wandler bilden zusammen mit den dazugehörenden Anschlüssen die Messeinrichtung, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss. Der Messstellenbetrieb und die Messung erfolgen nach Maßgabe des 21b Energiewirtschaftsgesetz. Die Übermittlung der Messergebnisse vom Messdienstleister zum Netzbetreiber erfolgt in einem einheitlichen elektronischen Format entsprechend 12 Abs. 1 Messzugangsverordnung. Bis zum 01. April 2012 kann die Übermittlung per Fax in dem Format gemäß Anlage 6 erfolgen. 2.6 Der für den Einbau der Messeinrichtung erforderliche Zählerschrank wird vom Einspeiser entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen bauseits gestellt und bleibt im Eigentum des Einspeisers. Die Messeinrichtung steht im Eigentum des Messstellenbetreibers. Als Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragt der Einspeiser den Netzbetreiber, einen fachkundigen Dritten. 2.7 Jeder Vertragspartner ist für Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Änderung der in seinem Eigentum befindlichen Anlagen verantwortlich und trägt die damit verbundenen jeweiligen Kosten. 2.8 Vergütungsvoraussetzung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 100 kw ist gemäß 6 EEG, dass diese Anlagen mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten sind. 2.9 Die Messeinrichtung ist mindestens einmal jährlich, möglichst am letzten Tag des Kalenderjahres, durch den Einspeiser abzulesen. Die Übermittlung der Messergebnisse an den Netzbetreiber erfolgt grundsätzlich durch den Messdienstleister. Eine direkte Übermittlung der Messergebnisse vom Einspeiser an den Netzbetreiber erfolgt per Fax im Format gemäß Anlage 6. Eine gesonderte Aufforderung zur Ablesung erfolgt nicht Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, selbst oder durch einen Beauftragten die Messeinrichtung abzulesen Die vom Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden vom Einspeiser gemäß Preisblatt (Anlage 4) vergütet. Die dort in Ziffer 3 genannten Preise ändern sich zu dem Zeitpunkt und um den gleichen prozentualen Betrag, wie sich das im jeweils veröffentlichten Preisblatt Netznutzung genannte Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung für Drehstromzähler ohne Leistungsmessung ändert. Das zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns veröffentlichte Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung beträgt 22,55 /Jahr zzgl. Umsatzsteuer. 3. Einspeisevergütung 3.1 Die eingespeiste elektrische Energie sowie der Selbstverbrauch bei Anlagen gemäß 33 Abs.2 EEG (solare Strahlungsenergie) wird vom Netzbetreiber in der jeweiligen vom EEG vorgeschriebenen Höhe vergütet. 3.2 Der Einspeiser weist nach, dass die Stromerzeugung den im EEG für die Zahlung der Mindestvergütungen aufgestellten Voraussetzungen entspricht. 3.3 Sofern die eingespeiste elektrische Energie nicht in den Anwendungsbereich des EEG fällt, wird die physikalisch in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Energie in Höhe des üblichen Preises sowie das dadurch beim Netzbetreiber vermiedene Netzentgelt vergütet. 4. Abrechnung 4.1 Die Abrechnung der Einspeisung erfolgt durch den Netzbetreiber. 4.2 Der Einspeiser erhält vom Netzbetreiber für die Einspeisevergütungen gemäß Ziffer 3 monatliche Abschlagszahlungen. LKW Kitzingen GmbH Seite 2 von 4 Stand 05/2011
3 4.3 Die Abschlagszahlungen sind so zu bemessen, dass die Abweichung zur Jahres-Schlussabrechnung möglichst gering ist. 4.4 Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird der Einspeiser die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten bis zum 10. Januar unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Jahres- Schlussabrechung ist bis zum 15. März zu stellen und muss die Anfangs- und End-Zählerstände enthalten sowie die gesamte eingespeiste Strommenge, aufgeteilt nach Energiearten im Sinne des EEG und nach Teilmengen aufgrund unterschiedlicher Vergütungssätze. Einspeisevergütungen nach Ziffer 3 und Preise für Leistungen des Netzbetreibers nach Ziffer 2.11, soweit unbestritten, werden bei der Jahres-Schlussabrechnung saldiert. 4.5 Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. 4.6 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Regelungen der jeweiligen Umsetzungshilfe zum EEG ( 4.7 Auf die Vergütung des einspeisten Stromes nach Ziffer 3 wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich vergütet, wenn der Einspeiser dem Netzbetreiber schriftlich erklärt, dass er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist (Anlage 5). 4.8 Die Abrechnung der vom Einspeiser aus dem Netz des Netzbetreibers bezogenen elektrischen Energie erfolgt nach einem separaten Stromlieferungsvertrag. 4.9 Rechnungen und in Rechnung gestellte Abschläge sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen. 5. Betrieb 5.1 Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderungen der Anlagen des Einspeisers müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers (TAB), sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden. 5.2 Der Einspeiser verpflichtet sich, die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz einzuhalten. 5.3 Der Einspeiser wird bei einer beabsichtigten Änderung an seiner Anlage gemäß Ziffer 1.1, soweit diese Auswirkungen auf den Betrieb des Netzbetreibers haben kann, diese vor Durchführung mit dem Netzbetreiber abstimmen. Hierunter fallen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Änderung der installierten Leistung der Anlage, die Auswechslung von Schutzeinrichtungen oder Änderungen an den Kompensationseinrichtungen. 5.4 Der Netzbetreiber verpflichtet sich, Störungen infolge unvorhergesehener Ereignisse in seinem Verteilungsnetz oder dringend notwendiger Reparaturarbeiten an demselben, die eine zeitweilige Abschaltung der Anlage des Einspeisers erforderlich machen oder diesen an der vollen Lieferung elektrischer Arbeit hindern, in möglichst kurzer Zeit zu beheben bzw. auszuführen. Der Einspeiser kann Schadenersatzansprüche wegen Ausfall der Einspeisung aus den vorgenannten Ursachen nicht geltend machen. 6. Vertragslaufzeit 6.1 Der Vertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. 6.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 7. Sonstiges 7.1 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und etwaigen Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag im Übrigen zu erfüllen und die unwirksamen Vereinbarungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihren möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen. 7.3 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, Anlage 7). 7.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Verträge über die Einspeisung aus der Anlage, deren Nachträge, sowie alle zusätzlichen Vereinbarungen hierzu zwischen den Vertragspartnern ihre Gültigkeit. LKW Kitzingen GmbH Seite 3 von 4 Stand 05/2011
4 7.5 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben verwendet und gegebenenfalls übermittelt. 7.6 Anlagen zum Vertrag sind - Anlage 1: Schemaplan mit Eigentumsgrenzen, Übergabestelle zwischen Netzbetreiber und Einspeiser sowie Messeinrichtung - Anlage 2: Inbetriebsetzungsprotokoll(e) der Erzeugungsanlage(n) - Anlage 3: Datenblatt (Datenblätter) der Erzeugungsanlage(n) - Anlage 4: Preisblatt - Anlage 5: Erklärung zur Umsatzsteuer / Bankverbindung - Anlage 6: Formblatt zur Übermittlung der Zählerstände - Anlage 7: Niederspannungsanschlussverordnung NAV - Anlage 8: Erklärung zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur 8. Weitere Vereinbarungen Der Einspeiser meldet den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur und teilt dies dem Netzbetreiber schriftlich mit. Kitzingen, den... Kitzingen, den LKW Kitzingen GmbH... Einspeiser LKW Kitzingen GmbH Seite 4 von 4 Stand 05/2011
5 Anlage 1 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Schemaplan Anlagenanschrift: (Straße) (Ort) Anschlussnehmer: (Name) (Straße) (Ort) Einspeiser: (Name) (Straße) (Ort) Drehstromzähler - ohne Leistungsmessung - ohne Rücklaufhemmung LKW Kitzingen GmbH Zählpunktbezeichnungen: Erzeugungszähler: DE Bezugszähler: DE LKW Kitzingen GmbH Ort, Datum: Unterschrift Einspeiser:
6 Anlage 2 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen Niederspannung (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Anlagenanschrift Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anlagenerrichter Firma, Ort (Elektrofachbetrieb) Telefon, Erzeugungsanlage max. Scheinleistung S Amax kva max. Wirkleistung P Amax kw Für PV-Anlagen: Modulleistung/Generatorleistung P Agen (für Einspeisevergütung maßgebend) Ausgefüllter Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden? kwp Übereinstimmung des ausgefüllten Datenblattes mit dem Anlagenaufbau? Abrechnungsmessung: Vorinbetriebsetzungsprüfung + Inbetriebsetzungsprüfung erfolgt? Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheit vorhanden? Konformitätsnachweis für den NA-Schutz vorhanden? Eingestellter Wert am zentralen NA-Schutz für den Spannungssteigerungsschutz U> Eingestellter Wert am integrierten NA-Schutz für den Spannungssteigerungsschutz U> U n U n Wenn zentraler NA-Schutz vorhanden: Auslösetest Zentraler NA-Schutz-Kuppelschalter erfolgreich durchgeführt? Technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung vorhanden und funktionstüchtig? Wirkeinspeisung am NVP auf 70 % der inst. Leistung begrenzt? Eingestellter Wert der Wirkeinspeisungsbegrenzung am NVP Blindleistungsvorgaben Fester Verschiebungsfaktor cos φ ind = erfüllt? Standard-Kennlinie cos φ (P) nach VDE-AR-N 4105, Abb. 6 kw TF-Sperren in der Anschlusszusage gefordert? ja nein eingebaut Prüfprotokoll liegt vor Die Erzeugungsanlage ist nach den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Erzeugungsanlage nach BGV A3 3 und 5 oder TRBS 1201 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter
7 Anlage 3 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Netzbetreibers (Diese Seite wird vom Betreiber o oder vom Errichter o ausgefüllt) NS o MS o (Vom Netzbetreiber auszufüllen) Anlagenbetreiber (Vertragspartner) Name: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Anlagenanschrift (Anlagenstandort) Straße: PLZ, Ort: Errichter der Anlage (Elektrofachbetrieb) Fa. / Name: PLZ, Ort: Telefon: Wechselrichter Hersteller: Anzahl baugleicher Typ: Einzelanlagen: Genutzte Sonne an/auf Deponiegas/Klärgas o Kraft-Wärme-Kopplung Energie Dach o Wind o o mit Gas Freifläche o Biomasse/Biogas o o mit Öl Bauliche Anl. o Sonstiges o o mit Einspeisung Asynchrongenerator o Fotovoltaikgenerator mit Wechselrichter in das Netz Synchrongenerator o und dreiphasiger Einspeisung o durch Wechselrichter o und einphasiger Einspeisung o Betriebs- Volleinspeisung ja o nein o weise / Überschusseinspeisung ja o nein o Einsatzart Selbstverbrauch Photovoltaik nach EEG ja o nein o Eigenverbrauch BHKW nach KWK-G ja o nein o Daten der Solargeneratorleistung P ne kwp Modulanzahl: x kwp Einzelanlage Wirkleistung P Emax kw Scheinleistung S Emax kva Nur bei Windenergieanlagen: Gen.-Nennstrom I ng A (Prüfbericht ist beigefügt): Gen.-Nennspannung U ng V S E max 10 min kva Motorischer Anlauf des Generators vorgesehen ja o nein o falls ja: Anzugsstrom I a A Nur bei Wechselrichter: netzgeführt o selbstgeführt o inselbetriebsfähig ja o nein o Pulszahl 6pulsig o 12pulsig o puls.mod. o Oberschwingungsströme gemäß DIN VDE 0838 Teil 2 o beigefügter Anlage o Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage I KE ka Kompensationsanlage nicht vorhanden o vorhanden o mit kvar zugeordnet der Einzelanlage o Gesamtanlage o Anmerkungen: Ort, Datum: Unterschrift:
8 Anlage 4 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung P r e i s b l a t t für Einspeisungen aus Fotovoltaikanlagen Gültig ab Vergütung des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien Für Fotovoltaikanlagen, die auf einem Gebäude angebracht sind und zwischen dem und in Betrieb genommen wurden, beträgt die Vergütung des vom Netzbetreiber abgenommenen Stroms gemäß 33 Abs. 1 EEG, abhängig von der installierten Anlagenleistung sowie für den vom Einspeiser oder Dritten selbst verbrauchten Strom gemäß 33 Abs. 2 EEG (installierte Leistung bis 30 kw) bis 30 kw ab 30 kw bis 100 kw ab 100 kw bis 1 MW ab 1 MW 24,43 ct/kwh 23,23 ct/kwh 21,98 ct/kwh 18,33 ct/kwh 2. Entgelt des zurück gelieferten Stroms bei Selbstverbrauch Für den vom Netzbetreiber an den Einspeiser zurück gelieferten Strom beträgt das Entgelt für den Einspeiser bis 30 kw (24,43 8,05 = ) 16,38 ct/kwh 3. Preise für Leistungen des Netzbetreibers Im Zusammenhang mit der Einspeisung erbringt der Netzbetreiber folgende Dienstleistung: Durchführung des Messstellenbetriebs, Messung und Abrechnung 22,55 /Jahr 4. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in o. g. Preisen nicht enthalten. LKW Kitzingen GmbH LKW Kitzingen GmbH Stand 01/2012
9 Anlage 5 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Erklärung zur Umsatzsteuer / Bankverbindung 1. Einspeiser: (Name) 2. Umsatzsteuer (Straße) (Ort) o Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir als Unternehmer dem Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliege(n) und auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG verzichte(n). Umsatzsteuerindentifikationsnummer: (wenn vom Finanzamt bereits zugeteilt, ansonsten bitte nachreichen) Die Besteuerung der Umsätze erfolgt nach folgenden Bestimmungen: o Regelbesteuerung gemäß 12 UStG (19% - Stand ) o Besteuerung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gemäß Sondervorschrift 24 UStG (i. d. R. nur bei Biomasseanlagen) Steuersatz in %: o Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich / wir dem Umsatzsteuergesetz nicht unterliege(n) bzw. Kleinunternehmer im Sinne des 19 UStG bin / sind. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht abgerechnet. 3. Steuernummer des Einspeisers Die Steuernummer ist immer anzugeben, unabhängig von einer Umsatzsteuerpflicht. Steuernummer: 4. Bankverbindung des Einspeisers Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Verwendungszweck: 5. Gutschrift- bzw. Rechnungsanschrift Name: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, eine Änderung meiner / unserer steuerlichen Verhältnisse (z. B. Änderung der Steuernummer, Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmen) dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen. Eine nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes unberechtigt ausgewiesene und vom Netzbetreiber ausbezahlte Umsatzsteuer werde(n) ich / wir rückerstatten. Ort, Datum: Unterschrift:
10 Anlage 5 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Begriffserläuterungen zur Umsatzsteuererklärung (Stand ) Unternehmereigenschaft ( 2 Abs. 1 UStG) Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetz (UStG) ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Der Anlagenbetreiber gilt somit umsatzsteuerlich als Unternehmer. Regelbesteuerung ( 12 UStG) Der Unternehmer unterliegt den allgemeinen Vorschriften des UStG insbesondere bezüglich des Ausweises und der Abführung der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %) und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 UStG) Unternehmer mit einem Vorjahresabsatz von weniger als Euro und einem laufenden Umsatz von voraussichtlich weniger als Euro unterliegen grundsätzlich nicht der Besteuerung. Der Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus und hat keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Option zur Regelbesteuerung ( 19 Abs. 2 UStG) Der Kleinunternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung ( 12 UStG) optieren und sich so den allgemeinen Vorschriften des UStG unterwerfen. Er ist an diese Option 5 Jahre gebunden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( 24 UStG) Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten unabhängig von der Höhe der Jahresumsätze die Sonderregelungen des 24 UStG (insbesondere in Bezug auf die anzuwendenden Steuersätze), sofern diese nicht zur Regelbesteuerung optieren.
11 Anlage 6 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Muster für Übermittlung der Zählerstände Fax. Nr.: bis zum 10.Januar Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH Herrn Friedrich Mann Tel.: Übermittlung des Zählerstandes für die Anlage: Straße: Ort: PV-Anlage ohne Selbstverbrauch Zählernummer: Ablesetag: Zählerstand: PV-Anlage mit Selbstverbrauch Zähler: Bezug und Lieferung Register Register Zählernummer: Zählernummer: Ablesetag:... Ablesetag: Zählerstand:... Zählerstand: Zähler: Fotovoltaikanlage (Einspeisung): Register Zählernummer:... Ablesetag: Zählerstand: Für eventuelle Rückfragen: Telefon (Einspeiser):.. Unterschrift des Einspeisers
12 Anlage 8 zum Einspeisevertrag ohne Leistungsmessung Erklärung zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur 6. Einspeiser: (Name) (Straße) (Ort) 7. Standort der Photovoltaikanlage Straße: PLZ, Ort: Hiermit erkläre(n) ich / wir, dass ich / wir die oben genannte Photovoltaikanlage gemäß 16 Abs. 2 EEG bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe(n). Ort, Datum: Unterschrift:
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