STELLUNGNAHME. Rheinisches Revier Anhörung A
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- Gerhardt Weiner
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1 Ihr Ansprechpartner: Dr. Ron Brinitzer Telefon: Telefax: STELLUNGNAHME Rheinisches Revier Anhörung A Die IHK Mittlerer Niederrhein ist das Netzwerk von rund Unternehmen der kreisfreien Städte Krefeld und Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss sowie dem Kreis Viersen. Mit den Standorten Krefeld, Neuss und Mönchengladbach fungiert sie als Mittler zwischen Staat und Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den verschiedenen Geschäftsfeldern und nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzliche Aufgaben wahr. Neben rund 130 hauptamtlichen Mitarbeitern engagieren sich in den Gremien der IHK etwa Menschen ehrenamtlich. Energiewirtschaftliche und industriepolitische Rahmenbedingungen Die Wirtschaft am Mittleren Niederrhein ist trotz der hier angesiedelten Großunternehmen, die z.t. zur Weltspitze in ihren Branchen gehören, mittelständisch geprägt. Nur etwa 500 Betriebe können mehr als 100 Beschäftigte aufweisen. Der Branchenmix ist heterogen. Neben innovativen Dienstleistern gibt es nach wie vor eine starke industrielle Prägung. Leitbranchen sind hier vor allem die Chemieindustrie, der Maschinenbau, die Metallerzeugung, das Ernährungsgewerbe sowie die Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Wirtschaft am Mittleren Niederrhein ist mit einer Exportquote von über 50 Prozent stark außenwirtschaftlich orientiert, weshalb die internationale Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen eine hohe Bedeutung hat. Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach gehören zum Tagebaugebiet. Grevenbroich-Neurath und Frimmersdorf sind wichtige Kraftwerksstandorte. Insofern besteht eine unmittelbare Betroffenheit von energiepolitischen Entscheidungen. Zudem sind am Mittleren Niederrhein überdurchschnittlich viele Wirtschaftszweige von einer sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung abhängig. Historisch von der kostengünstigen und stets verfügbaren Strom- und Wärmeversorgung im Rheinischen Revier begünstigt, haben sich eine Reihe von Industrien entwickelt, für die Strom, Gas und Wärme unabdingbare Einsatzfaktoren sind. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil von rund 8,6 Prozent der Beschäftigten am Mittleren Niederrhein arbeitet in energieintensiven Branchen. Dazu gehören, gemessen an der Wertschöpfung, vor allem die Chemie-, die Nahrungs- und Futtermittel- sowie die Nichteisen-Metallindustrie. Der Anteil stromintensiver Unternehmen an der industriellen Wertschöpfung ist mit über 30 Prozent am Mittleren Niederrhein deutlich größer als in NRW (21 Prozent) und mehr als doppelt so hoch wie im Bund (15 Prozent). Der hohe Besatz stromintensiver Unternehmen führt dazu, dass der Stromverbrauch pro Industriebeschäftigten am Mittleren Niederrhein mit 107 MWh besonders hoch ist. In NRW beträgt er 54 MWh und im Bund nur 36 MWh. Die energieintensiven Industrien tragen bei einem Umsatz von 12,1 Mrd. mit 2,5 Mrd. zur Wertschöpfung der Region bei und stellen über in der Regel gut bezahlte Arbeitsplätze. Der hohe Beitrag der energieintensiven Unternehmen zur Wertschöpfung und Arbeitsplätzen ist aber nicht auf die Region beschränkt. Die Unternehmen sind über lange industrielle Wertschöpfungsketten mit anderen Betrieben und Branchen in der Region und darüber hinaus verbunden und lösen dort wieder Wertschöpfung aus. Jeder in einem energieintensiven Betrieb erwirtschaftete Euro führt so bundesweit zusätzlich zu einer Wertschöpfung von 2,5 Euro. Auf
2 jeden Beschäftigten in einem energieintensiven Betrieb kommen 2,5 weitere Beschäftigte in vorgelagerten Branchen. Dieser Zusammenhang gilt nicht nur für die IHK Mittlerer Niederrhein, sondern ebenso für die IHKs Köln und Aachen und damit das gesamte Rheinische Revier. 1 Ergebnisse der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung Vor diesem Hintergrund sind die von der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung am mit einer Gegenstimme vorgelegten Empfehlungen für die Region und das gesamte Rheinische Revier von hoher Bedeutung. Insgesamt enthält der Bericht viele von der Wirtschaft erhobene Forderungen. Er bleibt jedoch oft so unscharf, dass es für eine endgültige Bewertung auf die nun erforderliche Konkretisierung ankommt. So postuliert die Kommission, dass die Energieversorgung als Grundlage für unseren Wirtschaftsstandort auch zukünftig sicher und zu wettbewerbsfähigen Preisen erfolgen soll. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, diese Empfehlungen der Kommission zeitnah und lückenlos mit Maßnahmen zu unterlegen. Des Weiteren ist die europäische Perspektive, die der Bericht insbesondere im Bereich des EU-Emissionshandels (ETS) kaum bedient, zwingend zu berücksichtigen. Insgesamt wird entscheidend sein, dass die Empfehlungen in ihrer Gesamtheit und nicht nur in Teilaspekten umgesetzt werden. Kern des Berichts ist ein Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung für die Energiewirtschaft zu erfüllen. Danach sollen die Braunkohlekapazitäten von heute insgesamt 19,9 GW schrittweise bis 2022 auf 15 GW, bis 2030 auf 9 GW und schließlich bis 2038 auf 0 GW reduziert werden. Die genaue Abschaltreihenfolge lässt der Bericht offen. Sie soll zwischen Regierung und Betreibern verhandelt werden. Das Rheinische Revier wird von den Empfehlungen der Kommission doppelt betroffen sein. Die Beendigung der Braunkohlenverstromung tangiert zunächst die Energiewirtschaft selbst, da hier ein erheblicher Anteil an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen verloren gehen wird. Dies betrifft erst einmal die direkt in der Braunkohlenwirtschaft arbeitenden rund Menschen und ihren Wertschöpfungsbeitrag in Höhe von etwa 1,7 Mrd.. Hinzu kommen die durch Multiplikatoreffekte entstehenden negativen Auswirkungen entlang der Vorleistungskette. Dabei unterstellt der Kommissionsbericht weitere indirekte oder induzierte Arbeitsplätze. Dies wird für die Region zu spürbaren unmittelbaren Effekten führen. Allerdings werden sich die Effekte gerade im Rheinischen Revier nicht allein auf die Energiewirtschaft selbst beschränken. Gerade weil es hier noch einen nennenswerten energieintensiven industriellen Besatz gibt, werden die Folgen des beschleunigten Braunkohleausstiegs über die Energiewirtschaft hinausgehen. Das Abschalten der Kraftwerke und die Reduzierung des Stromangebots sowie die dadurch bedingte Veränderung der Merit-Order-Kurve werden den Strompreis nach oben treiben. Hinzu kommen durch den Umbau des Energiesystems bedingte steigende Systemkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Netzinfrastruktur oder ggf. für den Bau von Gaskraftwerken. Dies wird insbesondere die Wettbewerbssituation der energieintensiven Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten verschlechtern und eine sinkende Produktion und Beschäftigtenzahl nach sich ziehen. Zu den direkten Auswirkungen in den betroffenen Unternehmen kommen auch hier Multiplikatoreffekte in nennenswertem Umfang entlang der Wertschöpfungsketten hinzu. 1 Vgl. Frontier Economics/ETR (2018): Die Bedeutung des Wertschöpfungsfaktors Energie in den Regionen Aachen, Köln und Mittlerer Niederrhein, Köln.
3 Die Kommission empfiehlt deshalb die Netzentgelte ab 2023 in einer Mindesthöhe von 2 Mrd. p.a. zu senken, um die Stromverbraucher für den Anstieg zu kompensieren. Dies ist wie der Verzicht auf weitere Umlagen als wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Kohleausstieg zu begrüßen. Die Zeit bis 2023 bleibt unberücksichtigt. Zudem ist fraglich, ob mit diesem Betrag alle durch den beschleunigten Ausstieg verursachten Mehrkosten kompensiert werden können. Deshalb erscheint eine durchgängige Neugestaltung des Energiesteuer- und Abgabensystems und die Abschaffung der mittlerweile fragwürdigen Stromsteuer geboten (s.u.). Auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit wird der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung Auswirkungen haben. Nordrhein-Westfalen wird sich von einem Stromexporteur zu einem Importeur wandeln. Im Zusammenhang mit dem Rückgang gesicherter Leistung empfiehlt die Kommission den Bau von Gaskraftwerken und Speichern. Allerdings lässt sie offen, wie die notwendigen Kapazitäten entstehen sollen. Gleiches gilt erst Recht für die Erneuerbaren Energien, wenn sie wie empfohlen künftig netzsynchron ausgebaut werden. Denn wie und ob eine Beschleunigung beim Ausbau der dann noch viel notwendigeren Netze erreicht werden kann, bleibt unklar. Hinzu kommen regionale Engpässe mit Auswirkungen auf die Netzstabilität. Bislang verläuft die fiktive Grenze, unterhalb derer in Zeiten starker Einspeisungsungleichgewichte zur Netzstabilisierung Kapazität zugeschaltet werden muss (Redispatch), südlich der Rhein-Main-Linie. Deshalb dürfen viele Kraftwerke dort aufgrund von Systemrelevanz nicht abgeschaltet werden. Diese Linie wird sich nach Norden verschieben, so dass NRW künftig zum Gebiet mit zu geringer Erzeugung gehören wird. Auch dies macht den Neubau oder Erhalt steuerbarer Kapazitäten dringend notwendig. Vor dem Hintergrund dieser im Bericht bislang nicht ausreichend geklärten Fragen ist die Empfehlung regelmäßiger Revisionszeitpunkte positiv. Zur Beurteilung der gemachten Fortschritte werden eine Vielzahl von Kriterien (Klimaziele, Entwicklung der Strompreise und Versorgungssicherheit, Beschäftigung, strukturpolitischen Ziele, realisierte strukturpolitische Maßnahmen, regionale Wertschöpfung) genannt, die allerdings nicht hinreichend operationalisiert werden. Hiervon wird abhängen, ob es ein hartes Controlling anhand quantitativer Ziele wird, was wünschenswert wäre, oder eher eine qualitative Beurteilung. Strategische Ansätze des Zukunftsfeldes Energie und Industrie Der in NRW durch den beschleunigten Stromausstieg in der kurzen Frist gefährdete stromintensive industrielle Besatz könnte langfristig zum Vorteil werden, wenn es gelingt, die energiepolitischen Weichen richtig zu stellen. Hierzu muss die Energiewende konsequent industriepolitisch gedacht werden. Die IHK-Organisation hat diesbezüglich ein Gutachten vorgelegt. 2 Die Transformation des Energiesystems bedingt die Installation von so viel regenerativer Erzeugungskapazität, dass bei normalen Wetterverhältnissen immer häufiger Situationen auftreten werden, bei denen der Stromproduktion keine unmittelbare inländische Nachfrage in gleicher Höhe gegenübersteht. Zugleich wandelt sich die Kostenstruktur der Stromversorgung. Die Umstellung von einer konventionellen Stromerzeugung mit substantiellen Brennstoffkosten auf Erneuerbare Energien mit vernachlässigbaren variablen Kosten führt dazu, dass die Stromsystemkosten zunehmend aus Fixkosten bestehen. Der Überschussstrom wird deshalb zu sehr geringen variablen Kosten produziert. Bislang wird er oft abgeregelt oder zu ne- 2 Vgl. Frontier Economics (2016): Energiewende in Deutschland Perspektiven für Industrie & Gewerbe, Köln.
4 gativen Preisen exportiert. Da die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe im Durchschnitt pro MWh beträgt, verspricht der Einsatz in der Industrie jedoch gerade für das Industrieland Nordrhein-Westfalen wirtschaftliche Chancen. Bislang bleiben sie aber weitgehend ungenutzt. Die Strompreise bestehen zu einem Großteil aus staatlich induzierten zeitkonstanten Preisbestandteilen. Mehrverbrauch und Wertschöpfung lohnen sich deshalb für Unternehmen nicht, selbst wenn der Strom eigentlich kostengünstig zur Verfügung steht. Ökonomisch sinnvoll wäre eine Kostenstruktur, die die jeweiligen mit dem Stromverbrauch einhergehenden Kosten reflektiert. Dies böte die Chance, dass Stromverbraucher künftig in vielen Stunden des Jahres von geringen Strompreisen profitieren könnten. Im Gegenzug müssten sie bei Engpässen aber mit hohen Preisspitzen rechnen. Für die Verwendung des Überschussstroms werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Um die Energiewende zu einer Chance für die Industrie zu machen, sollte er ohne politische Vorgaben in die Verwendung mit der höchsten Wertschöpfung fließen. Zudem ist es dafür notwendig, die staatlich induzierten Preisbestandteile zu überprüfen. Dabei rücken verschiedene Alternativen in den Fokus: Solange eine Förderung der Erneuerbaren Energien weiterhin notwendig ist, könnte diese stärker an die Leistung gekoppelt oder zeitlich dynamisiert werden. Ggf. sind hier Steueroder Fondlösungen zu prüfen. Mögliche Alternativen bei den Netzentgelten könnten ebenfalls in stärkeren Leistungspreisbestandteilen oder einer verbesserten Abschätzung des individuellen Beitrags der Netzbelastung bestehen. Die Stromsteuer, ursprünglich zur Reduktion der CO 2-Belastung eingeführt, sollte abgeschafft werden, da inzwischen ein zunehmender Teil des Stroms CO 2-frei produziert wird. Bei einer Umstellung ist zu beachten, dass einige Unternehmen im produzierenden Gewerbe etwa aufgrund produktionstechnischer oder sicherheitsbedingter Restriktionen ihren Stromverbrauch zeitlich nicht flexibilisieren können. Veränderungen brauchen zudem Zeit. Dies gilt es im Rahmen von Übergangsfristen und Ausnahmetatbeständen zu berücksichtigen. Beschäftigung, Arbeitsplätze und Qualifizierung Das Rheinische Revier ist ein wirtschaftlich starker Standort. Gleichwohl ist es gerade deswegen von den anstehenden Strukturveränderungen zweifach betroffen: Neben den strukturellen Veränderungen in der Energiewirtschaft selbst muss sich auch die Industrie anpassen. Wenn die Unternehmen durch die richtigen Weichenstellungen für die Region unterstützt werden, werden sie den Strukturwandel weitgehend aus eigener Kraft meistern. Dabei ist beachten, dass Strukturwandel nicht planbar ist und dezentral erfolgt. Deshalb sind in erster Linie die staatlich gesetzten Rahmenbedingungen auf allen Ebenen so zu optimieren, dass im Rheinischen Revier privatwirtschaftliche Investitionen dauerhaft und nachhaltig angereizt werden. Dazu gehört, dass die schnelle und am jeweiligen Bedarf ausgerichtete Industrie-bzw. Gewerbeflächenausweisung im Rheinischen Revier sichergestellt, für eine optimale Infrastrukturanbindung (z.b. Straße, Schiene, IT-Infrastruktur, Leitungen, alternative Energieerzeugungsanlagen, Stromnetze und Großspeicher) gesorgt und eine zukunftsorientierte Bildungs-, Hochschul-und Forschungslandschaft mit Schwerpunkten z.b. bei Mobilität, Energie oder IT angesiedelt werden.
5 Damit diese Auf- und Ausbaumaßnahmen in kurzer Frist angegangen und umgesetzt werden können, sind das Planungsrecht in einem Planungsbeschleunigungsgesetz für die betroffenen Regionen radikal zu vereinfachen und Planungsprozesse zu verkürzen. Dies schließt die personelle Aufstockung der Genehmigungsbehörden sowie die stärkere Nutzung bestehender Ermessensspielräume der Mitarbeiter ein. Die Genehmigungsbehörden müssen sich als Partner der Wirtschaft positionieren. Verkehrsprojekte müssen über einen Sonderverkehrswegeplan prioritär umgesetzt werden. Besondere Abschreibungsregelungen sind erforderlich, um private Investitionen zu flankieren. Die Planungssicherheit muss durch die Konstanz staatlichen Handels sichergestellt werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in langfristig wirksame Lösungen. Vor dem Hintergrund der zweifachen Betroffenheit des Rheinischen Reviers werden gleichwohl befristete einzelwirtschaftliche Anstoßfinanzierungen notwendig werden. Es ist positiv zu bewerten, dass die Kommission hierfür einen langfristigen finanziellen Rahmen empfiehlt. Allerdings hat der Staat im Hinblick auf eine offene Zukunft keinen Wissensvorsprung. Förderprogramme und Strukturprojekte sollten sich deshalb an einem strategischen Gesamtkonzept orientieren, das an den vorhandenen Stärken der Region anknüpft und sie weiterentwickelt. Die Auswahl einzelner Maßnahmen und Projekte sollte aber möglichst wettbewerbsnah und nicht durch Politik und Verwaltung erfolgen. Für Förderprogramme sind die beihilferechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene zu schaffen. Die Programmdurchführung muss vereinfacht und unbürokratischer gestaltet werden.
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