Arbeitsschutzunterweisung. Unterweisung. Arbeitsschutz. Nachschulung

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1 Arbeitsschutzunterweisung Unterweisung Arbeitsschutz Nachschulung 1

2 Rechtsvorschriften Grundsätze der Prävention (BGV A1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften näher bestimmt. Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ist zu dokumentieren. Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens einmal im Jahr erfolgen und sie muss dokumentiert werden. 2

3 3

4 Ca Unfälle tägl. 4

5 5

6 Ca. 480 Unfälle tägl. 6

7 Die Gefährdungsbeurteilung Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus den 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. 3 der ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung). Sie stellt das zentrale Instrument im Arbeitsschutz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes dar. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden wichtige Informationen zu Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen, zu notwendigen Maßnahmen, zum Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung und den Unterweisungsinhalten gewonnen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 7

8 8

9 Alle Beschäftigten haben im Hinblick auf den Arbeitsschutz bestimmte Mitwirkungspflichten: Unterstützung aller Maßnahmen, die der Sicherheit und der Gesundheit dienen. Bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen, z.b. Bürostuhl, Tritte Arbeitsmitteln, z.b. PC, Handwerkszeug Arbeitsstoffen, z.b. Chemikalien, Schutzeinrichtungen oder Persönliche Schutzausrüstung, z.b. Arbeitsschutz- Handschuhe, Schutzbrille. Pflichten der Mitarbeiter 9

10 Beseitigen oder Beheben von Mängeln an Einrichtungen oder Arbeitsmitteln, fehlerhafte Arbeitsverfahren oder Abläufe. Pflichten der Mitarbeiter Erste Hilfe Falls Sie den Mangel nicht beseitigen oder beheben können, müssen Sie den Mangel Ihrem Vorgesetzten melden. Jeder hat die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten! Folgendes müssen Sie wissen: Wer ist Ersthelfer in meinem Bereich. Wo befindet sich der Verbandkasten. Wo befindet sich das Verbandbuch. Wo befindet sich das nächste Telefon. Die Notrufnummer der Hochschule lautet:

11 11

12 12

13 Erste Hilfe Tragen Sie jede Verletzung und die getroffene Maßnahme in das Verbandbuch ein. (Verbandbuch mindestens 5 Jahre verfügbar) De s Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, Melden Sie größere Verletzungen und Unfälle sofort Ihrem Vorgesetzten. Er/ Sie sind verpflichtet, bei Unfällen, eine Unfallanzeige auszufüllen. Kontrollieren sie den Verbandkasten regelmäßig, ob er vollständig und das Haltbarkeitsdatum der Inhalte nicht abgelaufen ist. 13

14 Brandschutz Ein Brand entsteht, wenn ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine Zündquelle zusammenkommen. Deshalb: Lagern Sie brennbare Stoffe sicher, z.b. Reinigungsmittel, Farben. Beachten Sie das Rauchverbot an der Hochschule. Benutzen Sie kein offenes Feuer wie Kerzen oder Teelichte. Entsorgen Sie leere Kartons und Verpackungsmaterial. 14

15 Wichtig ist. Ruhe bewahren! 15

16 Brandschutz Verhalten im Brandfall: 1. Ruhe bewahren. 2. Brand melden Notrufnummer: 2666 bzw In Sicherheit bringen Andere Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen und Fenster zum Brandbereich schließen. Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen. Keinen Aufzug benutzen. Zum Sammelpunkt begeben. Verhalten bei kleineren Bränden: Löschversuch unternehmen. Personenschutz geht vor Sachschutz! Bringen Sie sich selbst nicht in unnötige Gefahr! 16

17 Sammelplätze Mensa Hg A, B, E, F, G, Hg C, D, 17

18 18

19 Auswertung eines Ereignisses vom Schwelbrand an der Süd-Ost-Seite Gebäude A, auf ca. 2m² Fläche (Rindenmulch) Ursache: Entzündung Rindenmulch durch weggeworfene Zigarettenkippen, Rauchern auf Fluchttreppenhaus, Geb. A An der Hochschule besteht ein allgemeines Rauchverbot Rauchen ist an ausgewiesenen Stellen möglich, jedoch die Zigarettenkippen in die vorgesehenen Behälter werfen und nicht auf den Boden:!!!!! 19

20 Dies kann Ihr Leben retten: Verkeilen oder verstellen Sie die Brandschutztüren nicht. Schauen Sie sich den Flucht- und Rettungsplan an. Prägen Sie sich die Fluchtwege ein. Halten Sie die Flucht- und Rettungswege sowie Ausgänge jederzeit frei. Prägen Sie sich die Standorte der Feuerlöscher ein. Verstellen Sie Feuerlöscher nicht. Üben Sie mit einem Feuerlöscher umzugehen. Benutzen Sie im Brandfall keine Aufzüge. Keine Brandlasten in den Fluchtwegen. 20

21 Elektrische Anlagen und Geräte Benutzen Sie nur geprüfte elektrische Geräte. Prüffristen beachten Führen Sie vor der Nutzung eine Sichtkontrolle durch (Kabel, Steckverbindung). Defekte elektrische Leitungen, Steckdosen, Schalter oder Geräte dürfen nur von Elektrofachkräften verändert oder repariert werden. Ist ein elektrisches Gerät defekt, benutzen Sie es nicht mehr. Nie mehrere Steckdosenleisten hintereinander anschließen Melden Sie defekte elektrische Anlagen oder Geräte 21

22 Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zur Abwehr und Minderung von Gefahren bestimmt Sie ist dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen. Regelmäßige Unterweisungen hinsichtlich der Anwendung und Pflege der PSA müssen erfolgen. PSA muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. In der Gefährdungsbeurteilung ist die geeignete PSA festzulegen und in der Betriebsanweisung die Tragepflicht dazulegen. PSA umfasst Kopf, Augen, Gesichts, Gehör, Atem, Körper, Arm, Hand, Bein und Fußschutz sowie den Schutz gegen Absturz und den Schutz alleinarbeitender Personen. Eignung zum Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung bei Bedarf durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung feststellen lassen (z.b. Atemschutzmasken, Höhentauglichkeit (Schutz gegen Absturz) 22

23 Leitern und Tritte Mögliche Gefahren Mögliche Gefahren Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter Verlust des Haltes durch den Benutzer Maßnahmen Vor dem Einsatz einer Leiter ist zu prüfen, ob ein Gerüst oder eine fahrbare Hubarbeitsbühne einsetzbar ist. geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten Betriebsanleitung des Herstellers beachten Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen Holzleitern witterungs- und temperaturgeschützt lagern Holzleitern nicht mit deckenden Anstrichen versehen schadhafte Leitern nicht benutzen, z. B. angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern (ggf. unbrauchbar machen) beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten den richtigen Anlegewinkel einhalten 1, Sprossenanlegeleiter: 65 75, Stufenanlegeleiter: nur an sichere Stützpunkte anlehnen, mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen 2 gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen die obersten 4 Sprossen nicht benutzen von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wennvon vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte 23

24 Regale Die Regale sind standsicher. Die Standsicherheit wird regelmäßig geprüft Die Regale sind mit dem Hinweis über max. Traglast gekennzeichnet Regalböden sind mit einer entsprechenden Aufkantung versehen Ein ordnungsgemäßer Durchgang (Verkehrsweg) sowie die Nutzung der Leiter als Zugang zu den oberen Regalböden ist möglich Es ragen keine Lagergegenstände in den Verkehrsweg Auf die Lastverteilung wird geachtet 24

25 Einzelarbeitsplätze Wird bereits bei der Planung geprüft, ob sich Einzelarbeitsplätze nach Möglichkeit vermeiden lassen? Wird geprüft, ob für die vorgesehene Tätigkeit ein Verbot für Alleinarbeit besteht? Sind die Gefährdungen sowie die wahrscheinlichen Verletzungen, wenn es zu einem Unfall kommen sollte, ermittelt worden? Sind alle Arbeitsplätze erfasst und bekannt, die als Einzelarbeitsplätze organisiert sind? Wurde der Alleinarbeitsplatz in eine Kategorie eingestuft (geringe, erhöhte bzw. besondere Gefährdung)? Ist gewährleistet, dass die Kontaktstelle zu einem Einzelarbeitsplatz jederzeit mit einer Person besetzt ist? Wie ist sichergestellt, dass die allein arbeitenden Personen, bei einem unvorhergesehenen Ereignis, innerhalb einer angemessenen Zeit Hilfe erhalten? Sind die technischen Möglichkeiten bekannt, die zur Absicherung von Einzelarbeitsplätzen eingesetzt werden können? Sind die eingesetzten Mitarbeiter psychisch und körperlich für Alleinarbeit geeignet? Wird die gesundheitliche Eignung von Mitarbeitern für Einzelarbeitsplätze durch den Betriebsarzt festgestellt? Kennen die Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und sind diese schriftlich festgehalten und mit allen Beteiligten verbindlich vereinbart? Wissen die allein arbeitenden Mitarbeiter, was sie bei Störungen und Notsituationen zu tun haben? Wird periodisch überprüft, ob die betroffenen Mitarbeiter über das für Alleinarbeit erforderliche Wissen und Können verfügen? Wie wird sichergestellt, dass allein arbeitende Mitarbeiter bei Räumungsaktionen benachrichtigt werden. 25

26 Sicherheitszeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Erste Hilfe Gebotszeichen Warnzeichen Vorsicht Material und Einrichtungen zur Brandbekämpfung 26

27 27

28 Monatliche Prüfung auf Funktionsfähigkeit! (Dokumentation) 28

29 Büro- und Bildschirmarbeitsplatz Eine falsche Sitzhaltung kann zu einer Vielzahl von Beschwerden führen. Passen Sie die Einstellungen Ihres Arbeitsplatzes an Ihren Körper an. Vermeiden Sie Reflexionen auf Ihrem Bildschirm. Bei Fragen wenden Sie sich an: den betriebsärztlichen Dienst der Hochschule über die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tel.:

30 Verhindern Sie Stolperstellen durch Kabelsalat. Büro- und Bildschirmarbeitsplatz 30

31 Halten Sie die Straßenverkehrsordnung ein. Beachten Sie die Parkordnung auf dem Campus. Straßenverkehrsordnung 31

32 Gefahrstoffe Quelle: DGUV 32

33 In Arbeitsbereichen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, dürfen keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich genommen werden und aufbewahrt werden. Gefahrstoffe Verwendung verschließbarer Behälter um eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Sichere Handhabung und ggf. Lagerung von Gefahrstoffen, die nicht mehr benötigt werden und evtl. Zuführung in eine ordnungsgemäße Entsorgung. Giftige, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss zu halten oder so zu lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die Menge ist auf das Notwendige zu begrenzen. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers auf der Verpackung / Flasche usw. 33

34 Gefahrstoffe Für den Umgang mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die enthalten muss: Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Sachgerechte Entsorgung Erste Hilfe Maßnahmen Ohne Sicherheitsbelehrung darf kein Umgang mit Gefahrstoffen zugelassen werden. Die Belehrung ist zu dokumentieren! Beachten Sie bitte die Pflicht- bzw. das Angebot der arbeitsmedizinischen Untersuchung durch die Betriebsärztin der Hochschule! 34

35 Der Zutritt zum Labor ist für Unbefugte verboten. Die Labortüren sind bei Abwesenheit abzuschließen, Labortüren sind geschlossen zu halten, Unterdruck im Labor. Türen nicht blockieren (Keil) Bei Arbeiten im Labor ist ein Laborkittel zu tragen. Mäntel, Jacken, Taschen usw. gehören nicht in das Labor. Bei Arbeiten, bei denen Stoffe in die Augen gelangen können, ist eine Schutzbrille zu tragen Im Labor darf nur festes und trittsichere Schuhwerk getragen werden. Bei arbeiten im Labor müssen die lufttechnischen Anlagen eingeschaltet sein. Gase dürfen aus den Flaschen mur mittels angeschlossener, mängelfreier Druckminderer entnommen werden. Gasflaschen sind sachgemäß zu transportieren und sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern. Gasflaschen immer zudrehen. Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden. 35

36 Rettung im Labor 36

37 Erfurt: Giftinformationszentrum Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen c/o HELIOS Klinikum Erfurt Telefon: 0361/ Telefax: 0361/ Internetadresse: Giftinformationszentrum Nordhäuser Straße Erfurt 37

38 Flüssiger Stickstoff Verwenden Sie beim Befüllen und Handhabung der Gefäße immer persönliche Schutzausrüstung. Schutzbrille und geeignete Schutzhandschuhe (Kevelar- oder Kryohandschuhe). Bei Spritzgefahr Gesichtsschutzschild einsetzen. Achten Sie darauf, dass keine Flüssigkeit in Schuhe und Handschuhe einlaufen kann. Kryobehälter sind so zu transportieren, dass sie nicht umfallen können Geräte, die für den direkten Umgang mit flüssigem Stickstoff bestimmt sind, müssen aus kältebeständigen Material bestehen. Drucklose Behälter, die flüssigen Stickstoff enthalten, dürfen nur mit einem lose aufliegenden Deckel oder Stopfen verschlossen werden, so dass Druckausgleich möglich ist. Diese Behälter dürfen nur drucklos befüllt und transportiert werden. Flüssig-Stickstoff nicht längere Zeit in offenen Gefäßen lagern Räume mit gefüllten müssen ausreichend be- und entlüftet sein. Zu- und Abluftöffnungen dürfen nicht verschlossen werden. Beim Transport von Flüssig-Stickstoff in Aufzügen dürfen keine Personen mitfahren. 38

39 Allgemeine Regeln zu Arbeiten an Maschinen Vor Arbeitsbeginn Zustand und Ausrüstung der Maschinen auf augenscheinliche M untersuchen und die Funktionstätigkeit der Schutzeinrichtungen prüfen. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz, Gehörschutz, enganliegende Arbeitskleidung) tragen. Nur einwandfreies Werkzeug verwenden. Der Standplatz an der Maschine muss frei von Stolperstellen/Hindernissen und Abfällen sein. Das Rauchen, Essen und Trinken ist am Arbeitsplatz verboten. Defekte Maschinen kennzeichnen und gegen erneute Nutzung sichern. 39

40 Allgemeine Regeln zum Arbeiten mit Werkzeug Es darf nur zweckentsprechendes und überprüftes Handgerät und Zubehör verwendet werden Vor der Benutzung eines neuen Gerätes die Gebrauchsanweisung lesen und beachten. In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge einspannen (z. B. bei Schleif- und Trennscheiben). Elektrische Betriebsmittel nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem Drehmoment mit beiden Händen führen. Schutzeinrichtungen nicht abmontieren oder blockieren. In explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen nur EX-geschützte Maschinen benutzen. Eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Je nach Arbeitsumgebung persönliche Schutzausrüstung benutzen: Schutzhelm, Schutzschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht bei drehenden Werkzeugen) etc. Schadhaftes Werkzeug vor der Wiederverwendung sichern. Keine spitzen oder scharfe Werkzeuge in die Arbeitskleidung stecken. Werkzeug öl- und fettfrei halten. 40

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