Ziel 4 Historische Waldnutzungsformen erhalten und fördern

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1 Ziel 4 Historische Waldnutzungsformen erhalten und fördern

2 Ziel 4 Naturschutzfachlich bedeutsame historische Waldnutzungsformen, insbesondere Eichenmittelwälder, sind erhalten und werden ggf. gefördert. Warum ist das Ziel 4 wichtig? Die Bezeichnung anthropogen lichte Wälder erhalten solche Waldtypen, deren Kronenschluss aufgrund menschlicher Tätigkeiten schütter ist und der Waldboden dadurch ein höheres Maß an Besonnung erfährt als im dichten Wald. Den lückigen Stand können forstwirtschaftliche (z. B. Mittel-, Nieder oder Schälwaldnutzung) oder landwirtschaftliche (z. B. Waldfeldbau, Waldweide, Streurechen) Nutzungen verursachen. Kennzeichnend sind Artengemeinschaften mit erhöhten Ansprüchen an die Vorkommen von Licht, Strukturen und Dynamik. Aufgrund einer langjährigen Nutzungstradition beherbergen lichte, offene Waldstrukturen meist eine sehr spezialisierte häufig seltene, gefährdete oder geschützte Artengemeinschaft. Einige Tier- und Pflanzenarten kommen heute fast nur noch in aktiven oder ehemaligen Mittel- oder Hutewäldern vor, auch wenn deren natürlicher Lebensraum vor der Entstehung dieser Waldnutzungsformen ein anderer gewesen sein muss. Manche dieser Arten sind in Baden-Württemberg selten oder vom Aussterben bedroht (z. B. Gelbringfalter (Lopinga achine) - Rote Liste Status 1). Die historischen Waldnutzungsformen haben in Baden-Württemberg eine Tradition, die mancherorts viele Jahrhunderte zurück reicht. Seit Mitte des 20 Jh. sind die vielfältigen, dabei v.a. die landwirtschaftlichen Waldnutzungen, drastisch zurückgegangen und flächenmäßig nahezu bedeutungslos geworden. Die verbliebenen Lichtwaldrelikte entwickeln sich dynamisch in Richtung naturnahe Schlusswaldgesellschaften. Eutrophierung, Meliorierungen, Nutzungsstopp und Aufforstungen, die Einführung von Gastbaumarten, das Einwandern invasiver Neophyten und die Rechtslage zur räumlichen Trennung von Wald- und Landwirtschaft fördern den Rückgang solcher anthropogenen lichten Wälder. Zusätzlich stehen der Regeneration und dem Artenaustausch die oft kleinflächige Ausdehnung und inselhafte Lage der Lichtwaldbiotope entgegen. Mit der Wieder-Einführung bzw. Reaktivierung historischer Waldnutzungsformen können lichte Waldbiotope erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Das Angebot an mosaikartigen und dynamischen Biotopen ist ein Beitrag zum Biotop- und Artenschutz. Das Ziel 4 dient damit zusammen mit dem Ziel 2 dem Schutz spezieller Tier- und Pflanzenarten, welche an eine innige Verzahnung von Wald und Offenlandstrukturen bzw. an die lichte Bewirtschaftung gebunden sind. Vergleichbar dem ALT- UND TOTHOLZKONZEPT ForstBW (2015) wird im Rahmen von Ziel 4 ein Konzept vorbeugender Schutzmaßnahmen erarbeitet, wodurch die Rechtssicherheit bei der Waldbewirtschaftung hinsichtlich der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen weiter gestärkt wird.

3 Das Ziel 4 dient darüber hinaus noch weiteren Naturschutzaspekten: ForstBW leistet hierdurch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung landschaftsästhetischer und kulturhistorischer Ziele (BNatSchG, LNatSchG). Reaktivierter Hutewald mit Schafbeweidung. Viele Arten sind an lichte und offene Wälder gebunden und brauchen Strukturen wie besonnten Boden und Wärme in der Kraut- und Strauchschicht. Foto: Mattias Rupp Wie soll das Ziel umgesetzt werden? Das Ziel 4 ist erfolgreich umgesetzt, wenn : Vorkommen und Lebensraumansprüche (qualitativ und quantitativ) von Arten historischer Waldnutzungsformen bekannt sind und ausgewählte Flächen so bewirtschaftet werden, dass diese spezifischen Lebensraumansprüche erfüllt, sowie auch die historischen Waldformen als solche gesichert sind eine Konzeption für naturschutzfachlich bedeutsame historische Waldnutzungsformen insbesondere Eichenmittelwälder erarbeitet und umgesetzt ist die Dauerhaftigkeit der spezifischen Bewirtschaftung in den ausgewählten Flächen sichergestellt ist Waldweide dann ermöglicht wird, wenn die Rahmenbedingungen Erfolg versprechend sind Die Umsetzungsschritte werden wie folgt realisiert: Umsetzung durch die FVA 1. Konkretisierung des naturschutzfachlichen Bedarfs in Form einer Bedarfsanalyse und Definition lichter anthropogener Wälder 2. Identifizierung anthropogen lichter Wälder basierend auf einer Raumanalyse 3. Priorisierung maßnahmenrelevanter Lichtwälder anhand des naturschutzfachlichen Wertes und Entwicklungspotenzials sowie aufgrund bestimmter ökonomischer Parameter (z.b. Möglichkeiten zum Brennholzabsatz in der Region). Die Ermittlung

4 naturschutzfachlich geeigneter Flächen erfolgt gemeinsam durch die Forst- (FVA) und die Naturschutzverwaltung (LUBW) 4. Erstellung einer Broschüre zu anthropogenen lichten Wäldern und zur Waldweide mit Informationen zu den Rahmenbedingungen, naturschutzfachlichen Kriterien und Ansprechpartnern für Revierleiter, Waldbesitzer und Viehhalter 5. Zusammenfassung der Erkenntnisse und Angabe von Umsetzungshinweisen in einem Lichtwald-Konzept Umsetzung durch die UFBn und UNBn mit Unterstützung der FVA Die Umsetzung auf der Fläche wird voraussichtlich in Pilotprojekten gestartet und danach dann in größerem Maßstab erfolgen. 1. Die Unteren Forst- und Naturschutzbehörden werden im Team zukünftig mitarbeiten, bei: der Flächenidentifikation der Erarbeitung der Biotoptradition dem Aufbau des Flächenmanagement-Konzepts der Flächenbearbeitung: Sägen, Abräumen, Neophytenbekämpfung, Bodenbearbeitung der Öffentlichkeitsarbeit dem Aufbau und an Teilen der Durchführung des Monitorings 2. Dadurch ergeben sich folgende Auswirkungen: Reaktivierung seltener, schützenswerter, dynamischer Biotope; dadurch: o Landschaftsästhetischer Zugewinn o Steigende Biodiversität o Evtl. Etablierung seltener Spezies o Touristisch interessante Gebiete durch die Kombination ansprechender Landschaften und dem Einsatz alter Nutztierrassen und/oder alter Wald-gewerbe Umsetzungsstand Juni 2015 Einige Pilotprojekte sind im Aufbau bzw. schon gestartet. Standorte sind: Schwetzigner Hardt Schwäbische-Alb Obere Gäue Albuch und Härtsfeld Welche Unterstützung/ Hilfe gibt es? Bei Fragen zur Umsetzung steht Ihnen die Abteilung Waldnaturschutz der FVA zur Verfügung (siehe Kontakt).

5 Weiterführende Literatur/ Websites Bergmeier, E., et al. (2010). "Geobotanical survey of wood-pasture habitats in Europe: diversity, threats and conservation." Biodiversity and Conservation 19(11): Michels, C. and J. Spencer (2003). "Waldweide im New Forest Jahre Großpflanzenfresser im Wald." LÖBF-Mitteilungen(4): Rupp, M. (2013). "Beweidete lichte Wälder in Baden-Württemberg: Genese, Vegetation, Struktur, Management". Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen, Professur für Landespflege. Freiburg, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Brsg.. Doctor rerum naturalium: 308. ForstBW (2015). Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg. 42 Seiten, Stuttgart. Kontakt: Strukturen und Konzepte Faunistische Fragen Dr. Mattias Rupp Nora Magg +49 (0) (0) (0) Floristische Fragen Maria-Barbara Winter +49 (0) Maria- Arbeitsbereichsleitung Waldschutzgebiete Dr. Veronika Braunisch +49 (0) Arbeitsbereichsleitung Waldpflanzenökologie Dr. Hans-Gerhard Michiels +49 (0)

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