SOZIALVERSICHRUNG LOHNSTEUER HIGHLIGHTS
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- Stephanie Waldfogel
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1 SOZIALVERSICHRUNG LOHNSTEUER HIGHLIGHTS
2 1. Drittanstellung von GmbH Geschäftsführern im Konzern Sie sind als Geschäftsführer in einem Konzern bei der Konzernmutter angestellt und sind als Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften angestellt, erhalten Ihr Gehalt aber ausschließlich von der Konzernmutter? Die Konzernmutter erhält die Kosten für Ihre Tätigkeit über eine Umlage? Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Geschäftsführer bereits aufgrund der organschaftlichen Geschäftsführerbestellung zur persönlichen Dienstleistung im jeweiligen Tochterunternehmen verpflichtet und es wird somit eine direkte Rechtsbeziehung zwischen dem Tochterunternehmen und dem Geschäftsführer begründet. Dies kann zu einem weiteren ASVGpflichtigen Dienstverhältnis führen. BG&P Tipp so können Sie die Geschäftsführung im Konzern in Zukunft gestalten: a. Vereinbarung der Unentgeltlichkeit: Der Geschäftsführer ist nur organschaftlich in der Tochter GmbH tätig und übt darüber hinaus keine weitere Tätigkeit aus: es kann 1
3 Unentgeltlichkeit (ausdrücklich!) vereinbart werden -> kein ASVG pflichtiges Dienstverhältnis b. Keine objektiv trennbare Tätigkeit: Die Konzerngesellschaften befinden sich am gleichen Standort, der Geschäftsführer wird zentral von einem Büro aus tätig, seine Tätigkeit ist zeitlich und räumlich nicht nach den einzelnen Gesellschaften getrennt. -> kein weiteres ASVG pflichtiges Dienstverhältnis c. Punkt a. oder b sind nicht gegeben? Funktionszulage vereinbaren geringfügiges Dienstverhältnis: wenn die Tätigkeit zwar über die organschaftliche Tätigkeit hinausgeht, aber stark untergeordnet ist. Trennen Sie das Entgelt. 2. Neuregelung KFZ Sachbezug wesentlich beteiligter Geschäftsführer Eine unendliche Geschichte, nur wurde endlich mit einer Verordnung und mit Ergänzungen in den Erläuterungen zum Kommunalsteuergesetz weitgehende Klarheit geschaffen. 2
4 a. Variante 1: Anwendung der Sachbezugsverordnung für die dem Geschäftsführer erlaubten Privatfahrten. Je nach Co2 Ausstoß sind dies monatlich 1,5 % bis 2,0 % von den Anschaffungskosten, maximal jedoch EUR 960,00 monatlich. Diese Bemessungsgrundlage ist sowohl bei der Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers als auch bei den Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer) in der Personalverrechnung zu berücksichtigen b. Variante 2: Nachweis der tatsächlichen privaten Fahrten durch den Geschäftsführer. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Privatanteil der KFZ Kosten eines Jahres. Achtung: Eine Schätzung oder Glaubhaftmachung ist nach den Erläuterungen zum Kommunalsteuergesetz nicht ausreichend. Eindeutige Empfehlung ist daher ein ordnungsgemäß geführtes lückenloses Fahrtenbuch. c. Variante 3: Rückzahlung der Privatanteile an die GmbH bloße Belastung am Gesellschafterkonto reicht nicht aus, tatsächliche Bezahlung oder Gegenrechnung mit Forderungen des Gesellschafters; Nachweis der Privaten Fahrten zur Errechnung des Privatanteils ebenso notwendig. d. Variante 4: Elektroauto Sachbezugswert EUR 0,00 3
5 3. Durchschnittlicher Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter Geschäftsführer möglich! Hat der wesentlich beteiligte GmbH Geschäftsführer eine Firmenpensionszusage und ist im Vertrag auch geregelt, dass er berechtigt ist, dies auch als (Teil)Kapitalabfindung zu verlangen, so kann dies steuerlich zu einem großen Vorteil gelangen. Dabei steigt der Geschäftsführer von der (zumeist) Ausgabenpauschalierung auf Einnahmen/Ausgabenrechnung um und bilanziert im Rahmen der Betriebsaufgabe anlässlich der Pensionierung die Forderung auf Abfindung der Firmenpension. Dieser Gewinn und damit die danach erfolgte Bezahlung der Pensionsabfindung kann mit dem durchschnittlichen Hälftesteuersatz besteuert werden. Dies kann beispielsweise bei einer Pensionsabfindung von EUR ,00 zu einer Steuerersparnis von rund ,00 führen. Voraussetzung ist weiters, dass der Betrieb (die GF-Tätigkeit) aufgegeben wird, das Pensionsalter erreicht wurde und der Betrieb mindestens sieben Jahre bestanden hat. BG&P-Tipp: Überprüfen Sie ihre Firmenpensionszusage 4
6 Überlegen Sie zumindest eine teilweise Pensionsabfindung, wenn wirtschaftlich vertretbar Hier kann mit entsprechender Gestaltung extrem steuerschonend gehandelt werden, wir beraten Sie gerne! 4. Änderung Sachbezugs VO Überlassung einer arbeitsplatznahen Unterkunft Aufgrund einer strengen Auslegung wurde vom Landesverwaltungsgericht Tirol im Herbst 2017 die steuerfreie Unterbringung der Saisonmitarbeiter in den Tourismusbetrieben gekippt, weil nach Ihrer Ansicht nach das Interesse an der Arbeitsplatznahen Unterkunft nicht ausschließliche im Interesse des Arbeitgebers gelegen sei und die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers aufgrund der Regelmäßigkeit und Vorhersehbarkeit der Dienste ebenso nicht vorläge. Nach einem massiven Sturm der Wirtschaft hat nun die Finanz die Sachbezugs VO dahingehend geändert, dass folgende Voraussetzungen vorliegen müssen: 5
7 Max 30 m² Größe des Zimmers/Wohnung, zw. 30 m² - 40 m² 35 % Verringerung des Sachbezugswertes Arbeitsplatznahe Unterkunft Nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen Maximale durchgehende Dauer 12 Monate Mittelpunkt der Lebensinteressen des Dienstnehmers kann sowohl im Inland als auch im Ausland gegeben sein. Die bis Ende 2017 zusätzliche geltenden Voraussetzungen (rasche Verfügbarkeit am Arbeitsplatz, in der Natur des Dienstverhältnisses und im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen) sind seit ersatzlos gestrichen. 5. Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz Mit trat das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz in Kraft, es ist Zeit eine erste Bilanz zu ziehen. 6
8 Es gab (und gibt) im Sozialversicherungsrecht eine fehlende Rechtssicherheit in der Abgrenzung der selbständigen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Das neue SV-ZG soll dem Abhilfe verschaffen und mittels einem ganz genau festgelegtem Verfahren eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Werk- oder Arbeitsverträge bringen. Der Krankenversicherungsträger (GKK) muss unter Beiziehung der SVA/SVB in folgenden Fällen prüfen, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG/BSVG vorliegt: Bei einer GPLA Verdacht auf unterbliebene Pflichtversicherung nach ASVG -> GPLA Verfahren ruht bis zur Entscheidung Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (alle neuen Selbständigen und ausgewählten freien Gewerben, bei bestimmten bäuerlichen Nebentätigkeiten) - Vorabprüfung Auf Antrag des Versicherten oder des Auftraggebers 7
9 Beispiele für freie Gewerbe, die einer Vorabprüfung unterliegen: Büroservice, Botendienste, Erdbewegungen bis 1,25 m Tiefe, Baumontage beweglicher Sachen, Reinigungsdienste, Regalbetreuung, Befüllen von Verkaufsautomaten.. sowie sämtliche Anmeldungen neuer Selbständiger. Nach Entscheidung über unselbständige Tätigkeit oder selbständige Tätigkeit sind die Krankenversicherungsträger, SVA/SVB und auch das Finanzamt (das am Verfahren nicht beteiligt war) an diese Beurteilung für spätere Prüfungen gebunden sofern keine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes eingetreten ist. Bei rückwirkender Umqualifizierung sind die an die SVA bereits entrichteten Beiträge an die GKK zu überweisen. Offene Fragen Problemstellungen Die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung im Rahmen der Vorabprüfung ist meistens denkunmöglich weil sich das Unternehmen oder der Selbständige als Ein-Personen-Unternehmen in diesem Zeitpunkt in der Gründungsphase befindet. In der Regel gibt es noch keine oder nur wenige Aufträge; die diesbezüglichen Vertragsverhältnisse liegen meist noch nicht vor. Was soll 8
10 daher zu diesem Zeitpunkt geprüft werden? Für welchen Sachverhalt soll Rechtsverbindlichkeit isd SV-ZG erzeugt werden? Die betroffenen Sozialversicherungsträger lösen diese vom Gesetzgeber gestellte Herausforderung pragmatisch: Die vorhandenen Angaben des Versicherten werden auf Plausibilität überprüft, diese und deren AuftraggeberInnen werden von den GKK befragt. Es wird rein pauschal beurteilt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Sachverhalt in der Gründungsphase maßgeblich verändert ist relativ hoch. GPLA Prüfungen müssen unterbrochen werden, das Verfahren wird dadurch immens in die Länge gezogen. Obwohl ASVG und GSVG grundsätzlich (mit Ausnahme der Subsidiaritätsklauseln als GMBH GF und neuer Selbständiger) gleichrangig sind, entscheidet bei Uneinigkeit zwischen GKK und SVA erstere. Die GKK hat daher noch immer das Entscheidungsmonopol im Verfahren erster Instanz, wenngleich sie nun einen Bescheid erlassen muss. 9
11 Unsicherheit herrscht auch weiterhin, wann der Umstand der maßgeblichen Änderung des Sachverhaltes eintritt und somit eine Neuzuordnung erfolgen muss. Wann kann sich die GPLA darauf berufen, dass der SV maßgeblich anders ist? Antwort wird wohl erst die zukünftige Rechtsprechung bringen. Vorabprüfungen können nun auch entstehen, wenn eine GmbH in eine Holding eingebracht wird, und dadurch die bisherigen GF zu neuen Selbständigen werden. Hier wird automatisch eine neue Vorabprüfung gestartet, wenn die wesentlich beteiligten GF ein Beteiligungsverhältnis von 25,1 bis 49,9 % halten. Unangenehme Folgen kann auch die Umqualifizierung anlässlich einer Prüfung bei einem Unternehmer auch für einen anderen Unternehmer haben, nämlich dann, wenn die GKK aufgrund der Prüfung des Werkvertragsnehmers feststellt, dass dieser die gleichen Dienste auch für einen zweiten Unternehmer anbietet. Ob letztendlich das SV-ZG mehr Rechtssicherheit bringt, bleibt abzuwarten. Es ist aber jedenfalls für die Unternehmer wichtig, bereits bei Werkvertragsvereinbarung genau zu hinterfragen, ob die Rechtsstellung des potentiellen Partners gesichert im selbständigen Bereich anzufinden ist. 10
12 Mag. ist Spezialistin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Sie legt großen Wert darauf, bei der Beurteilung von unternehmerischen Sachverhalten ganzheitlich über den Tellerrand zu schauen. 11
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