Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wùrttemberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wùrttemberg"

Transkript

1 Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wùrttemberg Leitfaden fùr Ortschaftsràte und Ortsvorsteher von Paul Metzger Oberbùrgermeister der Melanchthonstadt Bretten ehemals Verwaltungsrat beim Gemeindetag Baden-Wùrttemberg und ehrenamtlicher Ortsvorsteher in Bruchsal-Heidelsheim und Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Wùrttemberg 5., aktualisierte Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Mùnchen Hannover Berlin Weimar Dresden

2 Einfùhrung 13 Wichtige Rechtsgrundlagen 14 TEIL I Die Bedeutung der Ortschaftsverfassung als besondere Verwaltungsform in der Gemeinde 1. Allgemeines Die kommunale Gebietskarte vor und nach der Reform Ortschaftsràte als Ausdruck òrtlicher demokratischer Substanz 17 - Lokale Agenda Die Ortschaftsverfassung 19 - Bestrebungen zur Abschaffung der Ortschaftsverfassung Ziele und Grenzen der Ortschaftsverfassung Allgemeines Ziele der Ortschaftsverfassung 23 - Eigenverantwortlichkeit 23 - Biirgernahe Ortsverwaltung 25 - Bùrgermitwirkung 26 - Erhaltung der Identitàt der Ortschaften Grenzen der Ortschaftsverfassung 28 - Verfassungsrechtliche Gewàhrleistung der Einheitsgemeinde 29 - Integrationsbedùrfnis der Gemeinden 29 - Stàrkung der Zentralverwaltung Einfùhrung, Aufhebung oder Weiterfuhning der Ortschaftsverfassung Einfùhrung der Ortschaftsverfassung 31 - Regelungen in der Hauptsatzung Aufhebung oder Weiterfuhning der Ortschaftsverfassung. 34

3 TEIL II Funktionen, Aufgaben und Zustàndigkeiten von Ortschaftsrat, Ortsvorsteher und òrtlicher Venvaltung 1. Ortschaftsrat Anhòrungsrecht 37 - Ubersicht 37 - Grundsàtze fùr die Anhòrung 38 - Grenzen der Anhòrung Unterlassung der Anhòrung als wesentlicher Verfahrensfehler 39 - Auswirkungen unterlassener Anhòrung Vorschlagsrecht Entscheidungszustàndigkeiten 42 - Allgemeines 42 - Ubersicht 43 - Mittelbewirtschaftung, Budgetierung 45 - Grenzen der Mittelbewirtschaftung 46 - Haushaltsrecht und Budgetierung Von der Ùbertragung ausgeschlossene Zustàndigkeiten Ortschaftsrat als Initiator bùrgerschaftlicher Mitwirkung Ortsvorsteher Funktionen des Ortsvorstehers Zustàndigkeiten des Ortsvorstehers 55 - Vorsitz im Ortschaftsrat 55 - Vertretung des Bùrgermeisters 56 - Leitung der òrtlichen Verwaltung 56 - Vertretung der Gemeinde durch den Ortsvorsteher Vorbereitung und Einberufung von Sitzungen Sachentscheidungsbefugnisse 58 - Ubersicht 59 - Mittelbewirtschaftung 61 - Zusammenarbeit mit der Zentralverwaltung 61

4 2.3 Weitere Aufgaben und Mòglichkeiten 62 - Bùrgerkontakte 63 - Sprechstunden 63 - Anregung bùrgerschaftlicher Initiativen 64 - Bauleitplanung, Dorfentwicklung Die órtliche Verwaltung Allgemeine Verwaltung 3.2 Sonstige Verwaltungen in den Ortschaften - Standesamt - Grundbuchamt - Ratschreiber - Notarsprechtage TEIL III Rechtsstellung und Pflichten des Ortschaftsrats 1. Das Amt des Ortschaftsrats Òffentliche Verpflichtung der Ortschaftsràte FreiesMandat Mitwirkungsrechte Rechte des einzelnen Ortschaftsrats Gruppenrechte Grundsàtze der Mandatsausùbung Teilnahmepflicht an Sitzungen des Ortschaftsrats Verschwiegenheitspflicht Begriindung Umfang Ausnahmen Zeitdauer Folgen von Pflichtverletzungen 75 7

5 8. Befangenheit Mitberatungs-und Mitentscheidungsverbot Befangenheitstatbestànde Ausnahmen von der Befangenheit Befangenheitskatalog Feststellung der Befangenheit Rechtsfolgen der Befangenheit Verantwortlichkeit der Ortschaftsràte Haftung nach Privatrecht Haftung nach Strafrecht Ahndung von Pflichtverletzungen Disziplinarische Haftung Entschàdigung fiir ehrenamtliche Tàtigkeit Auslagenersatz und Verdienstausfall Einzelabrechnung, Durchschnittsbetrage Reisekosten Steuerliche Behandlung Uniallschutz Anspruchsbegrùndende Tàtigkeit Umfang der gesetzlichen Unfallversicherung 83 - Heilbehandlung 83 - Verletztengeld 84 - Verletztenrente 84 - Leistungen bei tòdlichen Unfàllen Unfallfùrsorge nach Beamtenrecht Wahl der Ortschaftsràte Wahlgrundsàtze Vorzeitiges Ausscheiden 85 - Verlust der Wàhlbarkeit 85 - Hinderungsgriinde 85 - Nachrùcken 86

6 TEIL IV Rechtsslellung und Pflichten des Ortsvorstehers 1. Allgemeines Ehrenamtlicher Ortsvorsteher Hauptamtlicher Ortsvorsteher Bisherige Bùrgermeister als Ortsvorsteher Amtszeit Aufwandsentschàdigung, Besoldung des Ortsvorstehers Ehrenamtliche Ortsvorsteher 89 - Aufwandsentschàdigung 89 - Steuerliche Behandlung 90 - Sozialversicherung 90 - Reisekosten Hauptamtliche Ortsvorsteher 91 - Besoldung 91 - Dienstaufwandsentschàdigung Unfallfursorge 91 TEIL V Sitzungen des Ortschaftsrats 1. Òfientliche Sitzungen Allgemeines Òffentliche Bekanntgabe der Sitzungen Offentlichkeit Nichtòffentliche Sitzungen Sitzungsvorbereirung Zustàndigkeit Einberufung von Sitzungen Einberufungsnotwendigkeit Eìnberufungsfrist Grundsatz der schriftlichen Einberufung Tagesordnung 96

7 4. Geschàftsordnung Vorsitz und Verhandlungsleitung Eròffnung der Sitzung, Beschlussfàhigkeit Eròffnung Beschlussfàhigkeit Beschlussfàhigkeit in Sondersituationen Ersatzbeschlussrecht des Ortsvorstehers Verlauf der Sitzungen Allgemeines Sachvortrag Aussprache Redezeit Beendigung der Aussprache Antràge Begrilf Antragsrecht Antragsarten Beschlussfassung Stimmberechtigte Formen der Beschlussfassung Abstimmungen Wahlen Beendigung der Sitzungen, Sitzungsunterbrechungen Teilnahme anderer Personen an der Sitzung Bùrgermeister Gemeinderàte Sachkundige Einwohner und Sachverstàndige Gemeindebedienstete Rechtsaufsichtsbehòrde

8 12. Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren, Offenlegung Voraussetzungen Schriftliches Verfahren Offenlegung Ànderung und Aufhebung von Beschliissen Sitzungsniederschriften Umfang Schriftfùhrer Ili 14.3 Bekanntgabe der Niederschrift, Einsichtnahme Ili Anhang: Muster einer Geschàftsordnung fiir den Ortschaftsrat 112 Sachregister

Die Ortschaftsverfassung in Baden-Württemberg

Die Ortschaftsverfassung in Baden-Württemberg Die Ortschaftsverfassung in Baden-Württemberg Eine Orientierung für Ortschaftsräte und Ortsvorsteher von Paul Metzger Oberbürgermeister der Melanchthonstadt Bretten ehemals Verwaltungsrat beim Gemeindetag

Mehr

Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wurttemberg

Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wurttemberg Die Ortschaftsverfassung in Baden-Wurttemberg Eine Orientierung fur Ortschaftsrate und Ortsvorsteher Paul Metzger Oberbiirgermeister der Melanchthonstadt Bretten ehemals Verwaltungsrat beim Gemeindetag

Mehr

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO)

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) Landesrecht Sachsen Titel: Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) Normgeber:

Mehr

Der Gemeinderat in Baden-Württemberg

Der Gemeinderat in Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Handbücher Der Gemeinderat in Baden-Württemberg Bearbeitet von Werner Sixt, Prof. Klaus Notheis, Prof. Dr. Jörg Menzel, Eberhard Roth 1. Auflage 2009 2009. Taschenbuch.

Mehr

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg einschließlich des Regionalwahlrechts von Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG

Mehr

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte

Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte Aufgrund des 82 Abs. 5 in Verbindung mit 62 Abs. 5 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1951 (GVBL. I S. 11) in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBL. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen 230-1 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) 1. Aktualisierung 2013 (28. April 2013) Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wurde durch Art.

Mehr

Dr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein

Dr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Dr. Jost-Dietrich Busch Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Kiel 2005 Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Kreisordnung in

Mehr

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 *) Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Grundlagen der Gemeindeverfassung 1 Wesen der Gemeinden 2 Wirkungskreis

Mehr

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen Kommunalrecht im Freistaat Sachsen von Professorin Dr. Dorothea Hegele Rechtsanwältin und Dozentin und Professor Klaus-Peter Ewert Dozent an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und der

Mehr

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen Kommunalrecht im Freistaat Sachsen Dr. Dorothea Hegele Professorin an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und Klaus-Peter Ewert Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule für

Mehr

Ilbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009

Ilbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009 Ilbertz/Süllwold/Wurm Jugend- und Auszubildendenvertretung - im öffentlichen Dienst - 2. Auflage 2009 ij.dbb vertag 1. Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) 11 1.1 Stellung der JAV in der Personalverfassung

Mehr

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Landesrecht Thüringen Titel: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Normgeber: Thüringen

Mehr

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen

Kommunalrecht im Freistaat Sachsen Kommunalrecht im Freistaat Sachsen von Dr. Dorothea Hegele Wissenschaftliche Assistentin, Juristenfakultåt der Universitåt Leipzig und Klaus-Peter Ewert Dozent an der Fachhochschule fur off. Verwaltung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Die Landkreise 30. Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg und Reformen auf kommunaler Ebene 105

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Die Landkreise 30. Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg und Reformen auf kommunaler Ebene 105 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Hans-Georg Wehling Kommunalpolitik in Baden-Württemberg 9 Karl Heinz Neser Die Landkreise 30 Rainer Wähl Die Regierungspräsidien 61 Richard Reschl Die Regionalverbände und

Mehr

Inhaltsübersicht. ZWEITER TEIL: NAME, BEZEICHNUNGEN UND HOHEITSZEICHEN 12 Name Bezeichnungen Wappen, Flaggen, Dienstsiegel 177

Inhaltsübersicht. ZWEITER TEIL: NAME, BEZEICHNUNGEN UND HOHEITSZEICHEN 12 Name Bezeichnungen Wappen, Flaggen, Dienstsiegel 177 Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Einleitung 19 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Text 25 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Kommentar 89 ERSTER TEIL: GRUNDLAGEN DER GEMEINDEVERFASSUNG

Mehr

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II. TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Einführungsbeitrag im Rahmen der Beratung Bürgerschaftlich engagierte SeniorInnen in ihren Kommunen 30. Juni 2009 Jens Graf Städte-

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Vorwort 5 Autorenverzeichnis 13 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 17 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation,

Mehr

Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung

Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung - Eine Darstellung ihrer Rechte - Dr. jur. Ingrid Alice Mayer Zweite, erweiterte Auflage, 2000 RICHARD BOORBERC VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Normgeber: Nordrhein-Westfalen Amtliche Abkürzung:

Mehr

Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte der Gemeinde Markersdorf

Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte der Gemeinde Markersdorf Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte der Gemeinde Markersdorf Präambel Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993

Mehr

Leitfaden zum Personalvertretungsrecht

Leitfaden zum Personalvertretungsrecht Leitfaden zum Personalvertretungsrecht - BPersVG - von Heide Schreiner Referentin beim Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen JOSEF MOLL VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Abkürzung«-

Mehr

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten

1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten Satzung der Stadt Freiburg i.br. über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen (Behindertenbeiratssatzung) vom 06.12.2016 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

1. Grundbegriffe des Kommunalrechts Begriff des Kommunalrechts Begriff der Gemeinde... 1

1. Grundbegriffe des Kommunalrechts Begriff des Kommunalrechts Begriff der Gemeinde... 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort........................................... V Abbildungsverzeichnis............................... XII Abkürzungsverzeichnis............................... XIII 1. Grundbegriffe

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Kommunalrecht. Deutsche Gemeindeordnung (DGO) Nachkriegsentwicklung in der Bundesrepublik

Kommunalrecht. Deutsche Gemeindeordnung (DGO) Nachkriegsentwicklung in der Bundesrepublik Grundstudium Der Studierende soll eine Einführung in das erhalten und die Strukturen des kommunalen Verfassungsrechts aufzeigen können. Dabei sollte der Standort des s erkannt werden. verfassungsrechtliche

Mehr

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Von Albrecht Quecke Ministerialrat a.d. im Innenministerium Baden-Württemberg Hansdieter Schmid Professor

Mehr

Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 18 vom

Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 18 vom Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: 304-18 gilt ab: 28.12.2009

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDERATES DER GEMEINDE KRIEBSTEIN

GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDERATES DER GEMEINDE KRIEBSTEIN GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDERATES DER GEMEINDE KRIEBSTEIN Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert

Mehr

Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S.

Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz

Mehr

Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz

Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz

Mehr

3. Abschnitt Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates und Unterrichtung der Öffentlichkeit

3. Abschnitt Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates und Unterrichtung der Öffentlichkeit 1 Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Beilrode vom 11. Januar 2011 Inhalt 1. Abschnitt - Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates 1 Einberufung der Sitzungen 2 Aufstellen der Tagesordnung

Mehr

Vorwort... Bearbeiterverzeichnis... Literaturhinweise... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Bearbeiterverzeichnis... Literaturhinweise... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort................................................ Bearbeiterverzeichnis...................................... Literaturhinweise......................................... Abkürzungsverzeichnis....................................

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (Ges.Bl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (Ges.Bl. 221), hat der Gemeinderat

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/522 17. Wahlperiode 06.05.2010 Gesetzentwurf der Fraktion des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich Drucksache

Mehr

ORM 10/04 S. 1. Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Marienberg und dessen Ausschüsse. vom

ORM 10/04 S. 1. Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Marienberg und dessen Ausschüsse. vom ORM 10/04 S. 1 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Marienberg und dessen Ausschüsse vom 13.12.2004 Inhalt: 1 Einberufung und Sitzung des Stadtrates 2 Aufstellung der Tagesordnung 3 Ortsübliche

Mehr

Sachbereich: Rechtscharakter und Rechtsstellung der Kommunalkörperschaften

Sachbereich: Rechtscharakter und Rechtsstellung der Kommunalkörperschaften Sachbereich: Rechtscharakter und Rechtsstellung der Kommunalkörperschaften die Bedeutung der Kommunalkörperschaften für den demokratischen Staatsaufbau beschreiben die kommunale Selbstverwaltung als Grundlage

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.d. Spree in der Fassung vom

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.d. Spree in der Fassung vom Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.d. Spree in der Fassung vom 19.03.2009 Auf Grund von 38 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat am 19.03.2009

Mehr

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Plauen

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Plauen Aufgrund Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Plauen 1. von 38 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), die zuletzt

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b

Mehr

h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES

h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES h0681 0/7 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG MIT DER GEMEINDE NATTHEIM ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER AUFGABEN EINES GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDES vom 29. Juni 1974 mit Änderung vom 23. September 1977 Die Stadt

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 0/3 Landkreis Freudenstadt Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Baiersbronn vom 21. Oktober 1986 in der Fassung der Änderung vom 22. Januar 2002/25. März 2003/16. Dezember

Mehr

Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss. Sachverhalt:

7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss. Sachverhalt: 7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss Sachverhalt: Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die im Wesentlichen dem Muster des Gemeindetages entspricht, wurde am 25.09.2003

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder

Mehr

Aktuelle Fragen zur K-AGO Einführung

Aktuelle Fragen zur K-AGO Einführung Aktuelle Fragen zur K-AGO Einführung Dr. Franz Sturm Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22873-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Aktuelle

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2012 Q 288 MH Termin: 23.10. 25.10.2012 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis Fall: Selbstverwaltung, Eingriff durch Gesetz, Kommunalverfassungsbeschwerde 15

Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis Fall: Selbstverwaltung, Eingriff durch Gesetz, Kommunalverfassungsbeschwerde 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Fall: Selbstverwaltung, Eingriff durch Gesetz, Kommunalverfassungsbeschwerde 15 2. Fall: Aufgaben der Gemeinde, Anweisung zur Beanstandung eines

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Striegistal vom

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Striegistal vom Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Striegistal vom 25.11.2008 Aufgrund der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs.GemO) in der Neufassung vom 18.03.2003 (veröffentlicht im Sächs.

Mehr

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- -- istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende

Mehr

Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung: Einführung

Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung: Einführung Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung: Einführung die Stellung der kommunalen Selbstverwaltungsträger innerhalb des staatlichen Gesamtgefüges der Bundesrepublik beschreiben und die Bedeutung der kommunalen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort......................................... V Abkürzungsverzeichnis............................... XIII Literaturverzeichnis................................. XVII 1 Kommunale Selbstverwaltung und

Mehr

Kommunalrecht Baden-Württemberg

Kommunalrecht Baden-Württemberg Kommunalrecht Baden-Württemberg Dr. Günter Püttner o. Professor an der Universität Tübingen 2., neubearbeitete Auflage, 1999 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Seite

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Taura

G E S C H Ä F T S O R D N U N G für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Taura G E S C H Ä F T S O R D N U N G für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Taura Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. 1993, S.

Mehr

Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großolbersdorf

Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großolbersdorf Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großolbersdorf vom 25. Januar 2012 (Abl. 2/12), geändert am 29. Januar 2014 (Abl. 2/14) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zusammensetzung des Gemeinderates

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gornsdorf im Erzgebirge

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gornsdorf im Erzgebirge Geschäftsordnung vom 06.09.99 einschließlich Änderung vom 14.12.2010 Seite 1 von 7 Gemeinde Gornsdorf Landkreis Erzgebirge Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gornsdorf im Erzgebirge Präambel

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2016 Q 230 MH Termin: 12.12. 16.12.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Fraureuth. Vom 04. Juni 2014

Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Fraureuth. Vom 04. Juni 2014 Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Fraureuth Vom 04. Juni 2014 Aufgrund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl.

Mehr

Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Geschäftsordnung. Stadt Oberndorf a.n. Ha/

Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Geschäftsordnung. Stadt Oberndorf a.n. Ha/ Stadt Oberndorf a.n. Ha/022.221 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aufgrund des 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat sich der Gemeinderat am 25. November 2014 folgende Geschäftsordnung

Mehr

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Anlage 2 zur DS: 110/2014 Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO

Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Gemeinde Dietramszell Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, 13.05.2014 Ort, Raum: Feuerwehrhaus Humbach Anwesend Vorsitzende

Mehr

Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach

Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach 020.051 067509 Hauptsatzung Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Langenenslingen am 08.05.2017 folgende

Mehr

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE LANDENTWICKLUNG Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) vom 8. September 1999 geändert am 3. November 2004 in Maikammer

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Seminar-Nr. Termin 2016 Q210 MH 13. bis 17. Juni 2016 Tagungsstätte Seminarleitung Courtyard by Marriott Berlin

Mehr

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten.

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten. Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 17.12.2008-31.21-10041, geändert durch RdErl. 30.10.2009-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 33 der

Mehr

Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern Dr. iur. Roland Molitor Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern Eine Untersuchung anhand Art. 49 der Bayerischen Gemeindeordnung mit Bezug auf die Kommunalverfassungen aller Bundesländer Theorie und

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q157 MH Termin: 12.03. bis 16.03.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: pentahotel Berlin-Köpenick Grünauer Straße

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Nattheim

Hauptsatzung der Gemeinde Nattheim Hauptsatzung der Gemeinde Nattheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat am 27.10.2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: Inhaltsübersicht Abschnitt I Form der

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q159 MH Termin: 25.06. bis 29.06.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: Victor s Residenz-Hotel Berlin Am Friedrichshain

Mehr

Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterföhring inkl. Anlage 1 zur GeschO (zuletzt geändert mit GR-Beschluss vom , Nr.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterföhring inkl. Anlage 1 zur GeschO (zuletzt geändert mit GR-Beschluss vom , Nr. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterföhring 2014-2020 inkl. Anlage 1 zur GeschO (zuletzt geändert mit GR-Beschluss vom 08.03.2018, Nr. 691) Inhaltsverzeichnis Inhalt A. Die Gemeindeorgane und ihre

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Kehl vom

Hauptsatzung der Stadt Kehl vom Hauptsatzung der Stadt Kehl vom 01.01.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Kehl in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015 folgende beschlossen:

Mehr

Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großnaundorf

Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großnaundorf Geschäftsordnung für Gemeinderat und Ausschüsse der Gemeinde Großnaundorf Auf Grund von 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 hat der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Neufassung der Gemeindeordnung Baden Württemberg; wesentliche Änderungen

Neufassung der Gemeindeordnung Baden Württemberg; wesentliche Änderungen Neufassung der Gemeindeordnung Baden Württemberg; wesentliche Änderungen Anlage 3 19 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten: Kostenersatz für Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

Mehr

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gemeindeverfassungsrecht Gemeinde Karlsfeld. Satzung. zur Regelung von Fragen des. örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Gemeinde Karlsfeld Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Vorberaten in den Hauptausschusssitzungen am 23.09.2014 und 14.10.2014, verabschiedet in der Gemeinderatssitzung

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDEVORSTANDES der Marktgemeinde Hilders

GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDEVORSTANDES der Marktgemeinde Hilders GESCHÄFTSORDNUNG DES GEMEINDEVORSTANDES der Marktgemeinde Hilders I n h a l t s v e r z e i c h n i s: I. Beigeordnete 1 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 2 Anzeigepflicht 3 Treupflicht 4 Verschwiegenheitspflicht

Mehr

Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg Basiskommentar Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften Bearbeitet von Lothar Altvater, Christian Coulin, Wolf Klimpe-Auerbach, Ewald

Mehr

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stand: 18.07.2017 Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 22.12.1975

Mehr

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww.

GESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww. Gliederungsnummer 003.01 Blatt 1 GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Waldbrunn/Ww. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn/Ww. hat sich durch Beschluss in seiner Sitzung am 09.07.1997

Mehr

Kommunalrecht Baden- Wiirttemberg

Kommunalrecht Baden- Wiirttemberg Kommunalrecht Baden- Wiirttemberg Dr. Dr. h. c. Gunter Puttner o. emeritierter Professor an der Universitat Tubingen 3., neubearbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Munchen Hannover

Mehr

G e s c h ä f t s o r d n u n g des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau (Stand )

G e s c h ä f t s o r d n u n g des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau (Stand ) G e s c h ä f t s o r d n u n g des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau (Stand 28.01.2016) 2 Inhaltsverzeichnis I. Geschäftsführung des Stadtrates 1. Vorbereitung der Sitzung 1 Einberufung 2 Aufstellung

Mehr

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister

1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und anderer ehrenamtlich tätiger Bürger der Gemeinde Breitenhagen (Entschädigungssatzung) Der Gemeinderat Breitenhagen erläßt

Mehr

Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm. Inhaltsverzeichnis. 1 Ältestenrat. 2 Fraktionen und Gruppen. 3 Einberufung des Rates.

Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm. Inhaltsverzeichnis. 1 Ältestenrat. 2 Fraktionen und Gruppen. 3 Einberufung des Rates. Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamm Inhaltsverzeichnis 1 Ältestenrat 2 Fraktionen und Gruppen 3 Einberufung des Rates 4 Tagesordnung 5 Anträge und Anfragen 6 Wiederaufnahme von Anträgen und Anfragen

Mehr

HAUPTSATZUNG DER STADT PHILIPPSBURG

HAUPTSATZUNG DER STADT PHILIPPSBURG HAUPTSATZUNG DER STADT PHILIPPSBURG Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Philippsburg in seiner Sitzung vom 9.07.2013 mit der Mehrheit der Stimmen

Mehr