Rechtliche Grundlagen

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1 WRRL / Gewässerentwicklung: Rechtliche Grundlagen Jochen Decker Amtsleiter Umwelt & Ländlicher Raum, Landkreis Celle Lachendorf, Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 1

2 Gliederung EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ziele wesentliche Inhalte Umsetzung in Deutschland Gewässerunterhaltung Begriffsdefinition Zuständigkeiten, Abgrenzung zum Gewässerausbau WHG, NWG, Unterhaltungsverordnung, BNatSchG Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 2

3 WRRL: Eckdaten in Kraft seit / 2004: nationale Rechtsumsetzung (WHG, NWG) eine Richtlinie, die für alle Gewässer gilt: Oberflächengewässer Fließgewässer (Einzugsgebiet > 10 km²) Seen ( > 50 ha) Küsten und Übergangsgewässer Grundwasser Frist zur Umsetzung bis 2015 (ggf. Verlängerung bis 2027) Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 3

4 WRRL: Ziele Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Wasserwirtschaft in Europa Erreichung / Erhaltung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU bis zum Jahr 2015 Oberflächengewässer : guter chemischer und ökologischer Zustand Grundwasser : guter chemischer und mengenmäßiger Zustand Verhinderung einer Verschlechterung des Gewässerzustandes (Verschlechterungsverbot) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung und Schutz aller Wasserressourcen Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 4

5 WRRL: Wesentliche Inhalte Betrachtung und Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten Ganzheitliche Bewertung des Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser), d.h. erstmalige Formulierung von chemischen, biologischen und mengenmäßigen Zielen Zielerreichung durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung Vorgabe verbindlicher und kurzer Fristen für das Erreichen der Ziele Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 5

6 WRRL: Rechtliche Umsetzung in Deutschland Änderungen des Wasserhaushaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) Erlass von Verordnungen WHG: Rahmengesetzgebung mit Regelungsaufträgen an Länder Übernahme des Grundsatzes des Flussgebietseinheiten Zielbestimmungen zum Gewässerzustand verbindliche Fristen inkl. Ausnahmen Begriffsbestimmungen und wesentliche Instrumente Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 6

7 WRRL: Wesentliche Inhalte Betrachtung und Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten Ganzheitliche Bewertung des Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser), d.h. erstmalige Formulierung von chemischen, biologischen und mengenmäßigen Zielen Zielerreichung durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung Vorgabe verbindlicher und kurzer Fristen für das Erreichen der Ziele Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 7

8 Europäische Flussgebietseinheiten Die Gewässer sind in Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Maßgeblich sind hydrologische Grenzen und nicht Staatsgrenzen. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 8

9 Flussgebietseinheiten Deutschland: 10 (dabei 6 internationale) Niedersachsen: 4 -Elbe -Ems -Rhein -Weser Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 9

10 Umsetzung in Niedersachsen - Bearbeitungsgebiete B. Kuckluc k, NLWKN Lüneburg, 09/ Obere Ems 2 Hase 3 Ems/Nordradde 4 Leda-Jümme 5 Nedereems 6 Untere Ems 7 Ems-Ästuar 8 Weser/Nethe 9 Diemel 10 Weser/Emmer 11 Werre 12 Weser/Meerbach 13 Große Aue 14 Aller/Quelle 15 Oker 16 Fuhse/Wietze 17 Aller/Örtze 18 Leine/Ilme 19 Rhume 20 Innerste 21 Leine/Westaue 22 Aller/Böhme 23 Weser/Ochtum 24 Wümme 25 Hunte 26 Unterweser 27 Jeetzel 28 Ilmenau-Seeve-Este 29 Lühe/Aue-Schwinge 30 Oste 31 Hadeln 32 Vechte 33 Tideelbestrom 34 Elbe von Havel bis Geesthacht 35 Mulde 36 Großer Graben 37 Bode und Rappbode 38 Unstrut 39 Sude 40 Stepenitz-Karthane-Rögnitz 41 Werra 42 Fulda 43 Milde-Biese-Aland 51 Seevelkanal 52 Moorburger Landscheide Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 10

11 WRRL: Wesentliche Inhalte Betrachtung und Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten Ganzheitliche Bewertung des Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser), d.h. erstmalige Formulierung von chemischen, biologischen und mengenmäßigen Zielen Zielerreichung durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung Vorgabe verbindlicher und kurzer Fristen für das Erreichen der Ziele Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 11

12 Bewirtschaftungsziele Oberflächengewässer ( 27 WHG) Natürliche Wasserkörper: - guter ökologischer Zustand - guter chemischer Zustand Erheblich veränderter und künstlicher Wasserkörper: - gutes ökologisches Potenzial -guter chemischer Zustand Grundwasser ( 47 WHG) - guter mengenmäßiger Zustand - guter chemischer Zustand Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 12

13 Wasserkörper: natürliche (NWB), künstliche (AWB) und erheblich veränderte (HMWB) künstliche Wasserkörper (AWB): von Menschenhand geschaffener Oberflächenwasserkörper, z.b. Kanäle, Baggerseen, Hafenbecken erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB): Wasserkörper, die durch physikalische Veränderungen in Folge anhaltender menschlicher Tätigkeiten / Nutzungen in ihrem Wesen erheblich verändert wurden (= hydromorphologische Veränderungen) Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 13

14 Ökologische Zustandsklassen (Schlautmann, NLWKN 2005) Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 14

15 WRRL: Wesentliche Inhalte Betrachtung und Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten Ganzheitliche Bewertung des Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser), d.h. erstmalige Formulierung von chemischen, biologischen und mengenmäßigen Zielen Zielerreichung durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung Vorgabe verbindlicher und kurzer Fristen für das Erreichen der Ziele Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 15

16 Öffentlichkeitsbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung als echte Beteiligung über eine reine Information hinaus Aktive Mitarbeit der lokalen Akteure mit Vor-Ort-Kenntnissen Einbeziehung vor allem im Rahmen von Gebietskooperationen Hauptaufgaben: Bestandsaufnahme mit Gewässerbewertung, konkrete Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 16

17 Gebietskooperationen -Umsetzung in Niedersachsen- 34 Bearbeitungsgebiete Oberflächengewässer 11 Betrachtungsräume Grundwasserkörper Bildung von Gebietskooperationen in den Bearbeitungsgebieten Niedersachsen: 29 Gebietskooperationen (Geko) Landkreis Celle : Geko 17 (Aller/Örtze) Ziel : die Wassernutzer vor Ort aktiv in die Umsetzung der WRRL einzubinden. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 17

18 Teilnehmer der Geko 17 (Aller Örtze) Landvolk NLWKN SVO: Trinkwasserversorger Unterhaltungsverbände Fischerei Landkreis: Wasserwirtschaft Landkreis: Naturschutz Gemeinden WSA Verden Naturschutzverbände Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 18

19 WRRL: Wesentliche Inhalte Betrachtung und Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten Ganzheitliche Bewertung des Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser), d.h. erstmalige Formulierung von chemischen, biologischen und mengenmäßigen Zielen Zielerreichung durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung Vorgabe verbindlicher und kurzer Fristen für das Erreichen der Ziele Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 19

20 WRRL: Fristvorgaben / Ablauf Vorbereitung: Bestandsaufnahme (bis Dez. 2004) Planung: Monitoring Gewässerzustand (bis Dez. 2006) Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen inkl. Maßnahmenprogramm (bis Dez. 2009) Zielerreichung: Guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers (bis Ende 2015) Umsetzung der Maßnahmen + Bewirtschaftungspläne: (bis Dez. 2012) Überprüfung + Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne: ggf. erneute Bestandsaufnahme (bis Dez. 2013) Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 20

21 Gewässerunterhaltung nach WHG 39 (2) WHG: Gewässerunterhaltung: Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der WHG ausrichten (guter Zustand ) und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 21

22 Gewässerunterhaltung nach NWG 61 (1) NWG: Gewässerunterhaltung(zu 39 WHG) Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss [ ]. Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 22

23 NWG: Maßnahmen der Gewässerunterhaltung Reinigung, Räumung, Freihaltung und Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer (soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist) Unterhaltung und Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 23

24 Gleichrangige Bestandteile nach 61 NWG Gewässerunterhaltung Pflege Entwicklung ordnungsgemäßer Wasserabfluss Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 24

25 Ordnungsgemäßer Wasserabfluss Ordnungsgemäß ist der Zustand, der sich unter dem Regime des Gewässers gebildet und längere Zeit bestanden hat und somit als der normale Zustand betrachtet wird. Maßgebliche Bemessungsgrößen: - Abflussquerschnitt - Entwässerungstiefe Einflussfaktoren: - Gehölze im/am Gewässer - Aufwuchs im Gewässer / Sohlaufhöhungen - Fließgeschwindigkeit - Sand, Nährstoffe Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 25

26 Pflege und Entwicklung Pflege Erhalt eines vorhandenen ökologischen- Zustandes Art und Umfang abhängig vom Gewässerzustand, in jedem Fall regelmäßig Differenzierter Maschineneinsatz, Schonung der Gewässersohlen Ggf. keine Räumung bzw. keine -durchgehende- Mahd durchführen Entwicklung (= Veränderung des Zustandes) Passiv: Zulassen / Fördern eigendynamischer Entwicklungen Aktiv: Entwicklung / Wiederherstellung von natürlicher Struktur, Dynamik oder Funktionsfähigkeit eines Gewässers Beispiele: Gehölzsäume zulassen, Totholz belassen, Laichbänke einbauen Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 26

27 Gewässereinteilungen in Niedersachsen NWG: Einteilung oberirdischer Gewässer in 3 Ordnungen 1. Ordnung: Erhebliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft - Bundeswasserstraßen und speziell aufgeführte Gewässer: - LK Celle: Aller (vom Mühlenwehr Celle bis zur Kreisgrenze Thören) 2. Ordnung: Überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes gemäß Verordnung Landkreis Celle - LK Celle: Lachte, Meiße, Mittelaller, Örtze, Fuhse und Wietze 3. Ordnung: Alle oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer 1. / 2. Ordnung sind Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 27

28 Zuständigkeit für Gewässer 2. / 3.Ordnung Gewässer 2. Ordnung Grundsätzlich: Unterhaltungsverbände ( 63 NWG), Im Einzelfall: Land bei Gewässern gemäßanlagen 6,7 ( 67 NWG) Gewässer 3. Ordnung Grundsätzlich: Eigentümer Häufig: Anlieger, wenn Eigentümer nicht ermittelbar ( 69 NWG) Ausnahme: Eine am Stichtag verantwortliche Gemeinde (oder Unterhaltungsverband) bleibt unterhaltungspflichtig. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 28

29 Unterhaltungsverordnungen Landkreis Celle Seit 1983: Verordnungen über die Unterhaltung der Gewässer 2./3. Ordnung für das Gebiet des LK Celle (3. Ordnung: inkl. Schau) Die Verordnungen präzisieren die Gesetzesvorgaben und helfen bei der Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Unterhaltung, u.a.: Äcker mit 1 m Abstand zur oberen Böschungskante beackern Weideflächen einfrieden, dabei Einfriedung mit Abstand von mind. 1 m ab Böschungskante und nicht höher als 1 m Räumstreifen von 5 m Breite entlang der oberen Böschungskante keine offenen Tränkstellen am Gewässer (Trittschäden, Sandeintrag) Gewässer 3. Ordnung: Ausführliche Regelungen rund um die Gewässerschau Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 29

30 Grenzen der Unterhaltung Naturschutzregelungen -FFH, NSG, LSG - Biotop- und Artenschutz ( 30, 39 BNatSchG) Spezielle Vorschriften des Wasserrechts: Der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist Rechnung zu tragen. Bild / Erholungswert der Gewässerlandschaft ( 39 Abs. 2 WHG) Bodenschutzvorschriften Abfallrecht Genehmigungspflichtiger Gewässerausbau Privatrechtlich: Eigentumsrechte Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 30

31 Gewässerausbau 67 WHG: Gewässerausbau Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer. Ein Gewässerausbau ist genehmigungspflichtig. Beispiele: - Gewässer: Herstellung, Beseitigung, Veränderung, Verrohrung -Sohlvertiefung, Rückbau von Sohlschwellen, Profilaufweitung Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 31

32 Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Gewässerentwicklung Gewässerunterhaltung (Pflege und Entwicklung) Gewässerausbau Eine klare Trennung zwischen einem gestaltenden Gewässerausbau und einer zeitgemäßen, gestaltenden Gewässerunterhaltung gibt es nicht. Zur Klärung immer den Landkreis Celle (UWB) frühzeitig einbinden. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 32

33 Gewässerunterhaltung / Naturschutzrecht Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung u.a. folgender Biotope führen kann: Natürliche und naturnahe Bereiche von Binnengewässern inkl. ihrer Ufer, der uferbegleitenden Vegetation, der Verlandungsbereiche Moore, flächenhafte Röhrichte, bestimmte Nasswiesen und Quellbereiche Keine Anwendung bei zulässiger Nutzung gemäß Bebauungsplan Artenschutz ( 39 Abs. 5 Nr. 3 BNatSchG) Röhrichte: Kein Rückschnitt vom 1. März bis 30. September, zu anderen Zeiten nur abschnittsweiser Rückschnitt (Ausnahme: Abflusssicherung) Ständig wasserführende Gräben: Keine Räumung mit Grabenfräsen, wenn dadurch der Naturhaushalt (Tierwelt) erheblich beeinträchtigt wird Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 33

34 Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kommunale Umwelt-AktioNU.A.N. 35

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