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1 Hofgeismarer Forum für Gewässermanagement 26./27. Mai 2011 Ökonomie und Gewässermanagement Die Anforderungen europäischer Richtlinien und ihre Umsetzung Maßnahmenkosten, Unverhältnismäßigkeit und individuelle Finanzierungsverantwortung - In der Praxis der Gewässerunterhaltung - Dr. Henrike Saile Leineverband Wallstraße Northeim

2 Gliederung Organisation der Gewässerunterhaltung Unterhaltungslast Unterhaltungsverbände Leineverband Aufgaben der Gewässerunterhaltung Gesetze, Richtlinien Satzung Maßnahmen Maßnahmendefinition Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung Maßnahmen über die Unterhaltung hinaus Maßnahmenkosten Finanzierung Umsetzung Beispiele Resümee

3 Organisation der Gewässerunterhaltung

4 Organisation der Gewässerunterhaltung I Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen ( 40 Abs Satz WHG) Unterhaltungslast in länderspezifischen Gesetzen geregelt Gewässer I. Ordnung Länder bzw. bei Bundeswasserstraßen der Bund Gewässer II. Ordnung Wasserwirtschaftsverwaltung Unterhaltungsverbände (Wasser- und Bodenverbände) Gewässer III. Ordnung Gemeinden als eigene Aufgabe (Gemeindliche Zweckverbände, Körperschaften) Wasser- und Bodenverbände

5 Organisation der Gewässerunterhaltung II Struktur der Unterhaltungsverbände Einzelmitgliedschaft Beitragserhebung bei Grundstückseigentümern des Verbandsgebietes Gemeindemitgliedschaft Beitragserhebung bei Gebietskörperschaften Zusammenschluss mehrerer Wasser- und Bodenverbände / Unterhaltungsverbände in einem Dachverband möglich Unterhaltungsverbände können gemeinsame Geschäftsstelle betreiben Aufsichtsbehörden der Unterhaltungsverbände Landkreise bzw. das Land

6 Unterhaltungsverbände in Niedersachsen 114 Unterhaltungsverbände flächendeckend Gebiet des Leineverbandes

7 Der Leineverband Größe: km 2 Anzahl der Gewässer: 93 Gewässerlänge: ca. 650 km Mitglieder: 49 Kommunen 7 Landkreise / Region Hannover 26 Unternehmen Forstverwaltung, Deutsche Bahn AG Straßenbauverwaltung Beitragssätze (Haushaltsjahr 2010) pro ha 6,1258 je Einwohner (EW) 0,3851 ( EW)

8 Aufgaben der Gewässerunterhaltung

9 Aufgaben der Gewässerunterhaltung I 39 Abs. 2 WHG (2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. 27 Abs. 1 u. 2 WHG (Bewirtschaftungsziele) (1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. (2) Oberirdische Gewässer, die nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.

10 Aufgaben der Gewässerunterhaltung II 61 Abs. 1 NWG (Umfang der Unterhaltung) (1) 1 Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit. 2 Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung. 3 Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere: 1. Die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer, 2. die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze, 3. Die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist, 4. Die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen...

11 Auszug aus der Satzung des Leineverbandes vom Aufgabe 1) Der Verband hat zur Aufgabe: 1. Unterhaltung von Gewässern und Anlagen in und an Gewässern; 2. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau von Gewässern und von Anlagen in und an Gewässern; 3. Schutz von Grundstücken vor Hochwasser, insbesondere durch Bedeichungen, Hochwasserrückhaltebecken, Aufforstungen und sonstige abflussregelnde Maßnahmen in den Quell- und Hochwasserabflussgebieten; 4. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege; 5. Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben; 6. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz; 7. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.

12 Aufgaben des Leineverbandes Sicherstellen des ordnungsgemäßen Wasserabflusses bei normaler Abflusssituation Durchführung von Kontrollen an den Verbandsgewässern Pflege und Entwicklung im Gewässerbett und an den Ufern, Umsetzung der EG-WRRL Aufstellen von Arbeits- und Unterhaltungsrahmenplänen Vorbeugender Hochwasserschutz für die Mitgliedsgemeinden Bekämpfung von Neophyten und Bisamratten

13 Maßnahmen

14 Definition Maßnahmen schonender Gewässerunterhaltung (Reduktion der Mahd) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit durch Rückbau von Wehren Maßnahmen zur Strukturverbesserung Sohlanhebung (Eindämmung der Tiefenerosion) Beobachtende Unterhaltung (Verbleib von Totholz, Sedimentauflagerungen) Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern Aufstellen von Arbeits- und Unterhaltungsrahmenplänen, Handlungsempfehlungen (Wasserverbandstag e.v.) Öffentlichkeitsarbeit Pflanzaktionen mit Schulen, Verbänden Geschäftsführung in Gebietskooperation Leine/ilme Umweltbildungsprojekte

15 Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung

16 Maßnahmen schonender Gewässerunterhaltung Vorausschauende Gehölzpflege und Anpflanzungen Räumungsarbeiten unter Berücksichtigung der Laichzeiten Mahd ein- und/oder wechselseitig, Erhalt eines Randstreifens Maßnahmen der Ufersicherung, Sohlanhebung kleinere naturnahe Maßnahmen / beobachtende Unterhaltung Bekämpfung der Herkulesstaude und des japanischen Staudenknöterichs;

17 Maßnahmenkosten gering bis moderat Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind die Unterhaltungspflichtigen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages angehalten. Vom Träger der Unterhaltungslast bei entsprechender Planung, fachlicher Begleitung im Rahmen der Unterhaltung finanzierbar Individuelle Finanzierungsverantwortung der Gewässerunterhaltung

18 Anpflanzungen nach Baumfällung Rhume bei Northeim

19 Brückenräumung (maschinell) Saale bei Quanthof, Lk. Hildesheim vorher nachher

20 Brückenräumung (per Hand) Wendebach in Reinhausen, Lk. Göttingen vorher nachher

21 Einseitige Mäharbeiten Bethelner Bach, Lk. Hildesheim

22 Einseitige Mäharbeiten Foto: Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue

23 Sohlanhebung durch Sohlgurte Bewer, Lk. Northeim

24 Beobachtende Gewässerunterhaltung Leine bei Stockhausen; Lk. Göttingen

25 Beobachtende Gewässerunterhaltung Saale bei Wallensen, Lk. Hameln-Pyrmont

26 Experimentierkoffer Fließgewässer für Grundschulen

27 Maßnahmen über die Unterhaltung hinaus

28 Maßnahmen über die Unterhaltung hinaus Maßnahmen schonender Gewässerunterhaltung (Reduktion der Mahd) Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit durch Rückbau von Wehren Maßnahmen zur Strukturverbesserung Sohlanhebung (Eindämmung der Tiefenerosion) Beobachtende Unterhaltung (Verbleib von Totholz, Sedimentauflagerungen) Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern Aufstellen von Arbeits- und Unterhaltungsrahmenplänen, Handlungsempfehlungen (Wasserverbandstag e.v.) Öffentlichkeitsarbeit Pflanzaktionen mit Schulen, Verbänden Geschäftsführung in Gebietskooperation Leine/ilme Umweltbildungsprojekte

29 Maßnahmenkosten hoch Neben der Maßnahmenumsetzung ist der Vorlauf kosten- und zeitintensiv. Die Maßnahmen sind nicht im Rahmen des Unterhaltungsetats zu finanzieren. Individuelle Finanzierungsverantwortung der Gewässerunterhaltung Unverhältnismäßigkeit der Kosten

30 Durchführung von Maßnahmen durch Verbände Verbände sind hervorragend geeignet, Maßnahmen des Wasserbaus und der Landschaftspflege an Gewässern II. Ordnung vorzunehmen. Niemand kennt das Gewässer und das gesamte hydraulische System besser als der örtlich zuständige Verband. Bei der Durchführung von Maßnahmen wird der Gewässeranlieger grundsätzlich einbezogen. Das Personal ist hochqualifiziert. Der Leineverband ist seit mehr als 51 Jahren aktiv für seine Mitglieder tätig. Verbände stehen für sorgfältige Mittelverwendung, haben ein einfaches Haushaltsrecht, unterstehen der Rechtsaufsicht und arbeiten nicht gewinnorientiert. Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit sind die häufig geforderten Zuwendungsvoraussetzungen für Projekte der naturnahen Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes gegeben.

31 Maßnahmenakquise im Rahmen der Unterhaltung Bei Unterhaltungsarbeiten werden erste Ansätze für potentielle Maßnahmen erkannt und weiterentwickelt. Der tägliche Kontakt zu Gewässeranliegern und/oder Nutzern ist Quelle von Maßnahmenvorschlägen. Auf Gewässerkontrollen können mit den zuständigen Behörden und Interessenvertretern Maßnahmen evaluiert und, darauf aufbauend, neue Ideen entwickelt werden. Verbände werden als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung und Flurbereinigungs- und Straßenbauvorhaben beteiligt. Daraus ergeben sich Einflussmöglichkeiten auf die Umsetzung von Maßnahmen der Gewässerentwicklung. Dem Unterhaltungsträger werden Maßnahmenvorschläge durch die Mitglieder des Verbandes unterbreitet. Individuelle Finanzierungsverantwortung

32 Individuelle Finanzierungsverantwortung Harte Maßnahmenkosten: Planungs-, Gutachter-, Sachverständigenkosten Baukosten Geringe Einflussmöglichkeit Weiche Maßnahmenkosten: Kosten für Akquise Abstimmungen mit Betroffenen, Eigentümern, Anliegern Abstimmung mit Behörden, Verbänden Finanzierungskonzept / Kofinanzierung Finanzierungsantrag Abwicklung der Finanzierung, Baubegleitung Monitoring, Erfolgskontrolle Individuelle Finanzierungsverantwortung Das Einfordern einer individuellen Finanzierungsverantwortung ist von den Ressourcen eines Unterhaltungsträgers abhängig.

33 Unverhältnismäßigkeit der Kosten Ausbau und Begradigung der Gewässer in den 60er/70er war politisch gewollt und wurde finanziert. Können die negativen ökologischen Folgen im Rahmen der Unterhaltung behoben werden? Forderung ist unverhältnismäßig Unverhältnismäßigkeit des bürokratischen Aufwandes Lange Vorlaufzeiten der Maßnahmenbeantragung beim Land Niedersachsen Abrechnungsmodalitäten bei EU-Finanzierung mühsam Hemmung (bis Verhinderung) des wirksamen Einbringens von Akteuren Kooperation, Vertrauen und Gemeinsamkeit haben sehr wohl eine ökonomische Bedeutung!

34 Vertrauen und Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft Verstärkung des Problembewusstseins, Aufzeigen von Synergien Entschärfung von Nutzungskonflikten (auch Naturschutz) Kompromissbereitschaft bei der Lösungssuche Interessenausgleich mit und zwischen den Nutzern Konsensfähige Lösungen mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung Wirtschaftliche und Planungssicherheit für beide Seiten. Möglichkeit, den Maßnahmenumfang und die Maßnahmenkosten angemessen zu gestalten = verhältnismäßig

35 Gewässerentwicklung - Bewer, Lk. Northeim

36 Gewässerentwicklung - Bewer, Lk. Northeim

37 Herstellung der Durchgängigkeit (Umsetzung Sommer 2011) Ilme in Einbeck, Lk. Northeim

38 Herstellung der Durchgängigkeit (Umsetzung Sommer 2011) Haller in Nordstemmen, Lk. Hildesheim

39 Renaturierung / Herstellung der Durchgängigkeit (Umsetzung 2012/13) Saale oberhalb Salzhemmendorf, Lk. Hildesheim u. Lk. Hameln-Pyrmont Güteklasse 6

40 Unterhaltungskosten (Haushaltsjahr 2009) Tätigkeiten Summe Gehölzarbeiten Rekultivierung, Bepflanzung Schredderarbeiten Abflusshindernisse beseitigt Räumungsarbeiten Ufersicherung Mäharbeiten Entfernung von Treibsel auf Gewässerrandstreifen Kosten für Fließgewässerentwicklung (Haushaltsjahre 2011/12) Maßnahmen Herstellung der Durchgängigkeit in der Haller, Ilme, Aue Renaturierungen und Flächenkauf an der Garte und der Bewer Kosten Weitere Mittel für Renaturierungen und Herstellung der Durchgängigkeit 2012/13 in Aussicht Kontrollen und Ortstermine Bisambekämpfung Herkulesstauden entfernt Summe

41 Resümee Die Unterhaltungsarbeiten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages lassen sich an den Zielen der EG-WRRL ausrichten. Der Aufwand ist leistbar und gegenüber dem ökologischen Mehrwert angemessen. Darüber hinaus gehende Projekte zur Fließgewässerentwicklung sind in der Praxis der Unterhaltung von den Trägern der Unterhaltungslast nicht zu finanzieren. Die Kenntnisse der Gewässer und Einzugsgebiete sowie der kontinuierliche Dialog mit Anliegern, Behörden, Akteuren lässt die Unterhaltungsträger für die Maßnahmenumsetzung unverzichtbar werden. Ein offener und transparenter Informations-und Datenaustausch ist unabdingbar für die Mitarbeit von Akteuren vor Ort und die Akzeptanz von Maßnahmen. Durch Kooperation und Vertrauen lassen sich für alle in Umfang und Kosten angemessene Maßnahmen zur Zielerreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer entwickeln und umsetzen.

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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