Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen.
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- Eduard Simen
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1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen.
2 Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz des Bundes) 2
3 Inhalt der Gewässerunterhaltung (gesetzlich) Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses Pflege und Entwicklung Erhaltung der Schiffbarkeit 3
4 Gewässerunterhaltung nach 39 WHG / 61 NWG Entwicklung Pflege ordnungsgemäßer Abfluss Gewässerausbau
5 Kreisverband der Wasser- u. Bodenverbände Uelzen Dipl.-Ing. U. Ostermann
6 Was macht Unterhaltung kompliziert?: gegenläufige Interessen und gegenläufiger Unterhaltungsinhalt Erhaltung des Wasserabflusses Interessenten: Gemeinden, Landwirtschaft, Hauseigentümer, Industrie, Allgemeinheit Pflege und Entwicklung Interessenten: Allgemeinheit, Naturschutz - Unterhalter muss allen Ansprüchen gerecht werden, d.h. Kompromisslösungen sind normal 6
7 Gewässerunterhaltung nach 39 WHG / 61 NWG Entwicklung Pflege ordnungsgemäßer Abfluss
8 Unterhaltungskorsett Ausbau UHV Gewässerunterhaltung Schadenersatz Folgenbeseitigung Naturschutzrecht Ordnungsgemäßer Wasserabfluss Pflege und Entwicklung Ausbau Naturhaushalt beachten Ausbau 8
9 Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses den bestehenden Zustand erhalten: der sich über einen gewissen Zeitraum eingestellt hat (mindestens mehrere Jahre, so dass sich Natur und Nutzer darauf eingestellt haben; jedenfalls bei 30 Jahren von Rechtsprechung bestätigt) 9
10 Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses damit das gewöhnlich unter natürlichen Bedingungen zufließende Wasser gefahrlos abfließen kann: Problematisch: Versiegelte Flächen? Klärwasser? Gefahrlos: ohne erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungen, insbesondere durch Ausuferungen 10
11 Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses Gilt für alle Gewässer, auch natürliche und ausgebaute Genannte Maßnahmen sind die klassischen, wie Räumen, Reinigung, Ufergehölzerhaltung etc. Keine reine Ufersicherung 11
12 Pflege und Entwicklung des Gewässers Erhaltung des bestehenden Zustands Zielgerichtete Veränderung zu einem neuen Zustand 12
13 Gewässerentwicklung Entwickeln oder Wiederherstellen der natürliche Struktur der Dynamik und Funktionsfähigkeit von Fließgewässern. Entscheidend sind die Verbesserung der Gewässerstruktur im Uferund Sohlenbereich und das Zulassen und Fördern von dynamischen Prozessen. Abgrenzung zum Gewässerausbau beachten!
14 Pflege und Entwicklung des Gewässers Begriff ist für sich gesehen recht aussagelos: Entwicklung wohin? bedeutet eigentlich nicht: Pflege und Entwicklung der allgemeinen Gewässerökologie Sondern: Pflege und Entwicklung in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele der 27 bis 31 WHG ( 39 Abs. 2 WHG) 14
15 Damit für Gewässer 3. Ordnung nicht so sehr verwendbar: - Gewässer zählen meist nicht zu denen mit Berichtspflicht an EU - Oft keine Ausweisung als natürlich, erheblich verändert oder künstlich - Oft kein Monitoring zur Feststellung des Zustands 15
16 Trotzdem gelten die Ziele der 27 bis 31 WHG eigentlich auch für Gewässer 3. Ordnung Insbesondere, weil es einen gegenseitigen Einfluss im Gewässernetz gibt, besonders von Oben nach Unten Was tun? 16
17 Pflege und Entwicklung praktisch: abstrakt: Verbesserung bestimmter ökologischer Funktionen (kompliziert) Konkret: bestimmte begrenzte konkrete Maßnahmen am Gewässer umsetzen (einfacher) Z. B.: Stehenlassen von Bewuchs oft wird das Gewässer sich selbst entwickeln, wenn es weniger stark angefasst wird 17
18 Anforderungen an die (neue) Unterhaltung: - So wenig Eingriffe wie nötig - So wenig Intensität wie möglich - So viel Entwicklung wie möglich - Aber: Sicherstellung der Nutzungen beachten (links, rechts, oberhalb) 18
19 Dabei beachten: - Bewährte Maßnahmen geringerer Unterhaltungsintensität wählen - Vorsichtig experimentieren, nach und nach Unterhaltungsintensität verringern - Erst mal nur dort, wo Veränderungen gefahrlos möglich sind - Naturschutzrecht und Artenschutz beachten 19
20 Dabei beachten: - Potential für Kosteneinsparung durch geringere Unterhaltung? - Vorsicht vor später entstehenden Folgekosten und schwer umkehrbaren Nutzungsbeeinflussungen - Ein Beobachten des Gewässers bei Zurückfahren der Unterhaltungsintensität ist notwendig 20
21 Also: Einzelfallbetrachtung pro Gewässer mit Expertenwissen 21
22 Optimierung der Ökologie Strukturgüte verbessern Habitate verbessern natürliches Fließverhalten Checkliste für die Entscheidung Bestandserfassung technisch rechtlich hydraulische Komponenten ökologische Anforderungen Nutzungen
23 Wasserrecht Naturschutzrecht Gefahrenabwehr Schadenersatz Entwicklung- Potentiell/theoretisch Ordnungsgemäßer Abfluss gewährleistet? Entwicklung praktisch Ausbau
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag
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