Unerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: verwerflich und auch strafbar. 14. April 2011 Frühlingstagung TVL, DVG und epiforum

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1 Notre competence au service de votro confiance dans les produits thörapeutiques Unerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: verwerflich und auch strafbar 14. April 2011 Frühlingstagung TVL, DVG und epiforum Dr. Severine Lachat-Boillat, Untersuchungsleiterin Bereich Recht, Abteilung Strafrecht Referat 1. Die Zuständigkeiten von Swissmedic 2. Die Abteilung Strafrecht und ihre Aufgaben 3. Unerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: Welche Risiken bestehen? 4. Einige Strafverfahren 5. Fragen?

2 11 ^-.ÜL^ Aufgaben von Swissmedic Erteilung von Betriebsbewilligungen (z.b. Herstellung, Einfuhr, Grosshandel) Erteilung von Marktzulassungen Marktüberwachung (Inspektionen, Pharmakovigilanz, administrative Massnahmen) Information der Öffentlichkeit, Prüfung und Überwachung klinischer Versuche, Herausgabe der Pharmacopoea Strafverfahren i-ieilmittelgesetz (l-iivig) und Strafrecht: Grundsätze - Heilmittelrecht: kennt eigene Strafbestimmungen (Art. 86 ff. HMG; sog. Nebenstrafrecht"). - Strafverfahren von Swissmedic: nach eigener Prozessordnung des Bundes (Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht, VStrR, SR 313.0). - Strafverfolgung nach HMG: Zuständigkeit ist aufgeteilt zwischen Bund und Kantonen.

3 Die Abteilung Strafrecht und die Strafverfolgung Art. 90 Abs. 1 HMG Die Strafverfolgung im Voilzugsbereich des Bundes wird vom Institut nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht geführt. Art. 90 Abs. 2 HMG Die Strafverfolgung im Voilzugsbereich der Kantone ist Sache der Kantone. swissmedic Wann ist der Bund zuständig? - Herstellung, Einfuhr und Vertrieb von Heilmitteln - Werbung für Arzneimittel (inkl. Art 33 HMG) - Klinische Versuche

4 Wann ist ein Kanton zuständig? Nachträgliche Kontrolle der Rechtmässigkeit von Abgabe und Anwendung der in Verkehr gebrachten Heilmittel swlssmedk Parallele Zuständigkeiten Bund - Kantone Beispiele: illegale Einfuhr und Abgabe durch dieselbe Person illegaler Vertrieb (=Grosshandel) und illegale Abgabe von Arzneimitteln durch dieselbe Person

5 Vereinigung mit kantonalem Verfahren Art. 20 Abs. 3 VStrR: Sind in einer Strafsache sowohl die Zuständigiceit der beteiligten Verwaltung als auch Bundesgerichtsbarkeit oder kantonale Gerichtsbarkeit gegeben, so kann das Departement, dem die beteiligte Verwaltung angehört, die Vereinigung der Strafverfolgung in der Hand der bereits mit der Sache befassten Strafverfolgungsbehörde anordnen, sofern ein enger Sachzusammenhang besteht und die Strafverfolgungsbehörde der Vereinigung vorgängig zugestimmt hat. Strafverfahren durch Swissmedic: Untersuchungsphase Der Untersuchungsleiter ist wie ein kantonaler Staatsanwalt (Swissmedic als untersuchende Behörde). hat Befugnis zur Verhängung einer Geldstrafe oder Busse durch Strafbescheid bzw. Strafverfügung (Swissmedic als urteilende Behörde). Ausnahmen: Falls Geldstrafe/Busse angefochten wird oder wenn eine Freiheitsstrafe angemessen scheint: Übergabe an Kanton (Swissmedic als anklagende Behörde).

6 Strafverfahren durch Swissmedic: Beurteilungsphase Nach durchgeführter Untersuchung liegt kein HMG-Verstoss vor: Einstellung des Verfahrens HMG-Verstoss vor: Aufnahme eines Schlussprotokolls; dieses umschreibt den Tatbestand der Widerhandlung" (Art. 61 VStrR) Stellungnahme des/der Beschuldigten bzw. des Unternehmens Strafbescheid ODE/? direkte Überweisung ans Gericht ODER Einstellung des Verfahrens IIIIIIIII ^. j^äti; ^ Strafverfahren durch Swissmedic: Gerichtliche Beurteilung Swissmedic hat im Verfahren vor dem kantonalen Strafgericht dieselben Kompetenzen wie eine Staatsanwaltschaft (kann Beweisanträge stellen, plädieren, Rechtsmittel ergreifen). swissmedic

7 Strafrahmen Vergehen (Art. 86 HMG, Gefahr für die Gesundheit): bis 3 Jahre Freiheits- oder Geldstrafe (+ evtl. Busse) bis 5 Jahre Freiheits- und Geldstrafe (+ evtl. Busse), falls gewerbsmässig begangen (Verbrechen) Übertretungen (Art. 87 HMG, keine Gefahr für die Gesundheit): Busse bis max. CHF SO'OOO.- Geldstrafe bis 180 Tagessätze (+ evtl. Busse), falls gewerbsmässig begangen (Vergehen) swl^medk Mögliche zusätzliche Massnahmen swissmedic Berufsverbot (Art. 67 StGB), Eintrag ins Strafregister (Art. 365 ff. StGB) Veröffentlichung des Urteils (Art. 68 StGB) Einziehung gefährlicher Gegenstände, die für eine Straftat verwendet wurden oder deren Ergebnis sind -> Vernichtung (Bsp.: gesundheitsgefährdende Arzneimittel) (Art. 69 StGB) Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine strafbare Handlung erlangt wurden oder dazu bestimmt waren, diese Handlung zu veranlassen oder zu belohnen (Art. 70 StGB) ODER Verhängung einer Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe, falls diese Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind (Art. 71 StGB)

8 Unerlaubte Anwendung von Tierarzneimitteln: Welche Risisken bestehen? - Risiken aufgrund einer fehlenden Dokumentation Kontrolle der Wartezeit nicht möglich - Risiken im Zusammenhang mit der eigentlichen Verwendung -> Behandlungsentscheid durch Besitzer: - auf der Grundlage einer selbst festgelegten Indikation ohne veterinärmedizinische Unterstützung - mit einer selbst berechneten Dosierung (Unter-ZÜberdosierung) - für eine selbst festgelegte Dauer swfsmedic Fallbeispiele (SMJ 08/2009 S. 762) Unerlaubte Einfuhr von Tierarzneimitteln durch zwei Landwirte Zwei Landwirte kauften in Frankreich Tierarzneimittel ohne entsprechendes Rezept. Dabei handelte es sich um Produkte mit verschreibungspflichtigen Substanzen. Verwendung zur Behandlung von erkranktem Vieh, ohne Bewilligung, ohne Behandlungsjournal

9 Verfahren - Verstösse und Zuständigkeiten: - Abgabe und Verabreichung Kantone - Einfuhr -> Swissmedic - Verfahren durch Kanton (Vereinigung Art. 20 Abs. 3 VStrR) - Strafmandat: Bedingte Geldstrafe, Busse und Verfahrenskosten Weiterer Fall (SMJ 06/2010 S. 538) Unerlaubte Einfuhr durch einen im Grenzgebiet tätigen französischen Tierarzt Eine Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich erlaubt an der Grenze wohnenden Tierärzten, Arzneimittel In einem festgelegten Gebiet abzugeben. Der betroffene Tierarzt besuchte mehr als vierzig Kunden ausserhalb dieses Gebiets.

10 Verfahren Verstösse und Zuständigkeit - Einfuhr Swissmedic Strafmandat - Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe - Busse und Verfahrenskosten - Zahlung einer Ersatzforderung Schlussfolgerung Man kann nicht oft genug alle Akteure im Gesundheitswesen daran erinnern, wie wichtig es ist, sich an die gesetzlichen Bestimmungen über Arzneimittel zu halten! swfssmedic

11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen: Severine. lachat(s).ch

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