Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO

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1 Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO Begriff / Grundsätze / Zuständigkeit, 196 ff. Vorladung, Vorführung, Fahndung, 201 ff. Freiheitsentzug / Ersatzmassnahmen, 212 ff. Durchsuchungen / Untersuchungen, 241 ff. DNA-Analysen, 255 ff. Erkennungsdienstliche Erfassung / Schrift- und Sprachproben, 260 ff. Beschlagnahme, 263 ff. Geheime Überwachungsmassnahmen, 269 ff.

2 Grundlagen Begriff Art. 196 StPO: Eingriff in die Grundrechte zu Sicherungszwecken (Beweise, Personen, Vollzug) Grundsätze Art. 35 f. BV Art. 197 StPO 2

3 Verfassungsrecht, Art. 35 BV Art. 35 Abs. 2 BV, Verwirklichung der Grundrechte Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. 3

4 Verfassungsrecht, Art. 36 BV Art. 36 BV, Einschränkungen der Grundrechte 1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr. 2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. 3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. 4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar. 4

5 Gesetzesrecht, Art. 196 ff. Voraussetzungen für Zwangsmassnahmen mindestens hinreichender Tatverdacht (Art. 197 Abs. 1 lit. b; Art. 36 BV); Zwangsmassnahmen gegen Dritte? (s. Art. 197 Abs. 2) Zuständigkeit, Art. 198 Staatsanwaltschaft, Gericht (ev. Verfahrensleitung) Polizei? Eröffnung der Anordnung, Art. 199 Offene Zwangsmassnahmen: Befehl (=Entscheid i.s.v. Art. 80 Abs. 2) / Protokoll / Empfangsbestätigung geheime Zwangsmassnahmen: nachträgliche Rechtsmittel (Beschwerde) 5

6 Vorladung / Vorführung / Fahndung Vorladung, Art. 201 ff. Polizeiliche Vorladung? (Art. 206) Polizeiliche Vorführung, 207 ff. Fahndung, 210 f. Ausschreibung durch Verfahrensleitung, bei Dringlichkeit durch Polizei Dringender Tatverdacht bzgl. Verbrechen oder Vergehen + vermuteter Haftgrund 6

7 Freiheitsentzug Vorläufige Festnahme (Art. 217 ff.) Voraussetzungen (Art. 217) Verbrechen/Vergehen oder Übertretung Vorläufige Festnahme durch Privatpersonen (Art. 218) Vorgehen (Art. 219) Identitätsfeststellung Miranda-Warnings (vgl. Art. 158; nächste Folie) Information der Staatsanwaltschaft Befragungen (Anwalt vor der ersten Stunde, Art. 159?) und Abklärung Haftgründe Entlassung / Zuführung an StA (< 24 h seit Festnahme / Anhaltung) / Zuführung an ermächtigten Polizeibeamten (< 3 h) 7

8 Miranda Art Hinweise bei der ersten Einvernahme 1 Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass: a. gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden; b. sie die Aussage und die Mitwirkung verweigern kann; c. sie berechtigt ist, eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen; d. sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen kann. 2 Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 8

9 Untersuchungshaft, Art. 220 ff. Begriff (Art. 220) U-Haft: Anordnung durch Haftgericht bis zum Eingang der Anklage beim erstinstanzlichen Gericht Sicherheitshaft: Eingang der Anklage bis Rechtskraft des Urteils / Strafantritt Voraussetzungen (Art. 221) allg. Haftgrund dringender Tatverdacht spez. Haftgrund Fluchtgefahr Kollusionsgefahr Fortsetzungs- oder Wiederholungsgefahr Ausführungsgefahr 9

10 Untersuchungshaft, Art. 220 ff. Anordnungsverfahren (s. auch Art. 5 EMRK) Staatsanwalt (Art. 224) Unverzügliche Hafteröffnung durch StA Beweisabnahme im Hinblick auf Haftgründe Antrag Haftgericht / Freilassung Haftantrag < 24 h seit Zuführung (Kurzbegründung unter Beilage der Haftakten) Überweisung an Haftgericht Zwangsmassnahmengericht (Art. 225) Ansetzung der mündlichen, nicht öffentlichen Haftverhandlung Akteneinsicht auf Verlangen Beweisabnahme Urteil (< 48 h seit Eingang des Haftantrags StA), max. 3 Monate (Art. 227 Abs. 1) Rechtsmittel? (Art. 222 Abs. 2 bzw. 393 Abs. 1 lit. c) 10

11 Anordnungsverfahren Festnahme Miranda Zuführung Hafteröffnung Haftantrag Akteneinsicht Vtg Stellungnahme Vtg Mündliche Verhandlung Urteilseröffnung 24 h (24 h) 24 h (48 h) 48 h (96 h) Polizei Staatsanwaltschaft Zwangsmassnahmengericht 11

12 Anordnungsverfahren Pol. Anhaltung Vorl. Festnahme Miranda Zuführung Hafteröffnun g Haftantrag Akteneinsicht Vtg Stellungnahme Vtg Mündliche Verhandlung Urteilseröffnung 24 h (24 h) 24 h (48 h) 48 h (96 h) Polizei Staatsanwaltschaft Zwangsmassnahmengericht 12

13 Anordnungsverfahren BGE 137 IV 118 Die Nichtbeachtung der Frist von 24 Stunden gemäss Art. 219 Abs. 4 StPO und der Frist von 48 Stunden gemäss Art. 224 Abs. 2 StPO führt nicht notwendig zur Unrechtmässigkeit der Aufrechterhaltung der Haft. Ausschlaggebend ist einzig der Zeitablauf zwischen der Festnahme und dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Die Haft wird unrechtmässig, wenn dieser Entscheid nicht innerhalb von 96 Stunden nach der Festnahme ergeht (E. 2.1). Gesamtwürdigung der Verfahrensdauer. [ ]. Wiedergutmachung der Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen durch die Feststellung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots, eine teilweise Gutheissung der Beschwerde in diesem Punkt und die Verurteilung des Staates zur Tragung der Gerichtskosten (E. 2.2). 13

14 Durchsuchung / Untersuchung Arten Hausdurchsuchung (Art. 244) Durchsuchung von Aufzeichnungen (Art. 246 ff.) Durchsuchung von Personen und Gegenständen (249 f.) Untersuchungen des Körpers (251 f.) Untersuchungen an Leichen (253 f.) 14

15 Durchsuchung / Untersuchung Allg. Bestimmungen (Art. 241 ff.) Anordnung durch schriftlichen Befehl Gegenstand, Zweck, Behörde (mündlicher Befehl) Zufallsfunde (Art. 243) kein Zusammenhang zur abzuklärenden Straftat Sicherstellung, Bericht an StA Rechtsmittel? (Art. 393 Abs. 3) 15

16 Beschlagnahme, Art. 263 ff. Grundsatz, Zweck (Art. 263) Gegenstände und Vermögenswerte des Beschuldigten oder Dritter: als Beweismittel dienen Sicherstellung von Kosten, Bussen, Geldstrafen und Entschädigungen Rückgabe an Geschädigte Einziehung Beschlagnahmefreiheit (Art. 264) Unterlagen aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit ihrer Verteidigung; persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz der beschuldigten Person, wenn ihr Interesse am Schutz der Persönlichkeit das Strafverfolgungsinteresse überwiegt; Gegenstände, namentlich Aufzeichnungen und Korrespondenzen, die aus dem Verkehr zwischen der beschuldigten Person und Personen stammen, die nach den Artikeln das Zeugnis verweigern können und die im gleichen Sachzusammenhang nicht selber beschuldigt sind. Beschwerde: Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO 16

17 Geheime Überwachungsmassnahmen, Art. 269 ff. Post und Fernmeldeverkehr (269) Straftatenkatalog (Art. 269) Überwachung Dritter (Überlassen von Adresse / Anschluss, Adressat, Übermittler, Art. 270) Berufsgeheimnis (Art. 271) nachträgliche Genehmigung durch Zwangsmassnahmengericht (Art. 272) nachträgliche Eröffnung mit Beschwerderecht (Art. 279) Nicht genehmigte Überwachungen Unverwertbarkeit (Art. 277) Technische Überwachungsgeräte (Art. 280; grosser Lauschangriff?) Aufzeichnung von Gesprächen und Vorgängen an nicht allgemein zugänglichen Orten. Grundsätzlich wie Post-/Fernmeldeüberwachung inkl. Beschwerderecht Observation (282) Grundsätzliche wie technische Überwachung, aber ohne Genehmigungsverfahren Polizeiliche Observation bis zu 1 Monat, dann Genehmigung durch StA Mitteilungspflicht / kein Beschwerderecht 17

18 Geheime Überwachungsmassnahmen, Art. 269 ff. Bankbeziehungen (Art. 284 f.) Zustimmungsverfahren Zwangsmassnahmengericht Mitteilungspflicht Verdeckte Ermittlung (Art. 286 ff.) Straftatenkatalog (Art. 286 Abs. 2) Genehmigungsverfahren Zwangsmassnahmengericht (Art. 289) Führung / Instruktion (Art. 290 f.) Konkretisierung eines vorhandenen Tatentschlusses, kein agent provocateur (Art. 293) Mitteilungspflicht (Grundsatz) Beschwerderecht (Art. 298 Abs. 3) 18

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