VL Strafverfahrensrecht SS Ermittlungsmaßnahmen. Ermittlungsmaßnahmen. Hubert Hinterhofer

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1 VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Allgemeine Entscheidungskompetenzen Kripo selbstständig ( aus eigenem ) Bsp: Identitätsfeststellung Durchführung durch Kripo auf Anordnung der StA Bsp: Scheingeschäft Durchführung durch Kripo auf Anordnung der StA nach gerichtlicher Bewilligung Bsp: Festnahme; körperliche Untersuchung Anordnung oder Durchführung durch das Gericht Bsp: Beschlagnahme; U-Haft Aufbau der StPO in Bezug auf EM en Materielle Voraussetzungen Formelle Voraussetzungen Verwertbarkeit in der HV 1

2 Sicherstellung ( 109 Z 1; ) Vorläufige Begründung der Verfügungsmacht über Gegenstände (zb Drogen, Datenträger) Drittverbot: Vorläufiges Verbot der Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten (zb Geld) Veräußerungs- oder Verpfändungsverbot Zentrales Ziel: Beweissicherung Sicherstellung kann in Beschlagnahme übergehen Sicherstellung Grundsätzliche Herausgabepflicht für Betroffenen Wichtige Ausnahmen: Beschuldigter Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die ein ZVR haben, zb Rechtsanwälte: Umgehungsschutz ( 157 Abs 2) Beschlagnahme ( 115) Gerichtliche Entscheidung auf Begründung oder Fortsetzung einer Sicherstellung Gerichtliches Veräußerungs- oder Verpfändungsverbot Zentrales Ziel: Beweissicherung Zuständigkeit des Gerichts (Beschluss) auf Antrag der StA Rückgabepflicht nach Beendigung des Verfahrens Ausnahme: Verfall oder Einziehung 2

3 Bankauskunft ( 109 Z 3; 116) Durchbrechung des Bankgeheimnisses Bankauskunft im engeren Sinn ( 109 Z 3 lit a) Bekanntgabe der Identität des Inhabers einer Geschäftsverbindung Geschäftsverbindungsauskunft (Beschuldigter) Herausgabe von Unterlagen über die Identität des Inhabers einer Geschäftsverbindung Kein Konnexitätserfordernis: Zwischen Straftat und Geschäftsverbindung muss kein Zusammenhang bestehen Bankauskunft ( 109 Z 3; 116) Kontoüberwachung ( 109 Z 3 lit b) Einsicht in Urkunden und andere Unterlagen über Art und Umfang einer Geschäftsverbindung, über Geschäftsvorgänge und Geschäftsvorfälle Für einen bestimmten vergangenen oder zukünftigen Zeitraum Konnexitätserfordernis: Zusammenhang zwischen Straftat und Geschäftsverbindung muss bestehen Bankauskunft ( 109 Z 3; 116) Zur Aufklärung eines Verbrechens oder Vergehens Delikt muss in die Zuständigkeit des Landesgerichts fallen Zuständigkeit Anordnung der StA Gerichtliche Bewilligung 3

4 Identitätsfeststellung ( 117 Z 1, 118) Ermittlung und Feststellung von Daten, die eine Person unverwechselbar kennzeichnen Was wird festgestellt? Erhebung der Personalien Feststellung der Größe Foto Stimmaufnahme Fingerabdruck Identitätsfeststellung ( 117 Z 1, 118) Tatverdächtige Tatzeugen Hinterlassen von Spuren Zuständigkeit: Kripo selbständig Durchsuchung von Orten und Gegenständen ( 117 Z 2, ) Durchsuchung nicht allgemein zugänglicher Orte (Grundstücke, Räume, Fahrzeuge, Behältnisse) Hausdurchsuchung Durchsuchen der Wohnung oder anderer durch das Hausrecht geschützter Orte (zb Kellerabteil; Ordination, Banksafe) Und darin befindlicher Gegenstände 4

5 Durchsuchung von Orten und Gegenständen ( 117 Z 2, ) : Verdacht auf Verbergen einer tatverdächtigen Person Gegenstände/Spuren, die sicherzustellen oder auszuwerten sind Zuständigkeit Hausdurchsuchung: Anordnung der StA aufgrund gerichtlicher Bewilligung Durchsuchung anderer Orte: Kripo selbständig Umgehungsverbot ( 144 Abs 2) Personendurchsuchung ( 117 Z 3, ) Durchsuchung der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat Besichtigung des unbekleideten Körpers einer Person Bei festgenommenen oder auf frischer Tat betretenen Personen Bei Tatverdächtigen, bei denen anzunehmen ist, dass sie tatrelevante Gegenstände bei sich oder Spuren an sich haben Opfer (nur mit Zustimmung) Körperliche Untersuchung ( 117 Z 4, 123) Durchsuchung von Körperöffnungen Abnahme einer Blutprobe Andere Eingriffe in körperliche Integrität Allgemeine Voraussetzungen (alternativ) Spurenhinterlassung Verbergen von Gegenständen im Körper Aufklärung der Straftat bzw Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit ansonsten nicht möglich 5

6 Körperliche Untersuchung ( 117 Z 4, 123) Spezielle Voraussetzungen Operative Eingriffe + Gesundheitsschädigung von mehr als 3 Tagen: absolut unzulässig Andere Eingriffe Bei Zustimmung des Betroffenen: zulässig Ohne Zustimmung des Betroffenen > Blutabnahme oder vergleichbarer geringfügiger Eingriff > Straftat gegen Leib oder Leben in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand bei Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit > Straftat mit mehr als 5 Jahren FS > Sexualstraftaten Körperliche Untersuchung ( 117 Z 4, 123) Zuständigkeit Anordnung der StA aufgrund gerichtlicher Bewilligung Ausnahmen Gefahr im Verzug Anordnung der StA genügt Gerichtliche Bewilligung nachzuholen Mundhöhlenabstrich: Kripo selbstständig Durchführung Grundsatz: Arzt Ausnahme: Mundhöhlenabstrich durch speziell geschulte Person der Kripo Körperliche Untersuchung ( 117 Z 4, 123) Verwertung der Ergebnisse Materielle Voraussetzungen waren gegeben Rechtmäßige Anordnung Konnexität: Nur zum Nachweis einer Straftat, deretwegen die körperliche Untersuchung angeordnet wurde oder angeordnet hätte werden können 6

7 Molekulargenetische Untersuchung (DNA-Analyse; 117 Z 5, 124) : Ermittlung jener Bereiche einer DNA, die der Wiedererkennung dienen DNA-Untersuchung sowie DNA-Abgleich sind zur Aufklärung einer Straftat zulässig Zuständigkeit Anordnung der StA aufgrund gerichtlicher Bewilligung Ausnahmen: biologische Tatortspuren (Kripo von sich aus) Durchführung: SV Observation ( 129 Z 1, 130) Heimliches Überwachen des Verhaltens einer Person durch Kripo Verdeckte Ermittlung ( 129 Z 2, 131) Einsatz von verdeckten Ermittlern (Kripo) oder von V-Leuten unter Verschweigung ihrer Stellung bzw Auftrags Scheingeschäft ( 129 Z 3, 132) Versuch oder scheinbare Ausführung von Straftaten im Zshg mit dem Erwerb/Besitz von Gegenständen Hauptanwendungsbereich: Suchtmittelkriminalität Abgrenzung zum unzulässigen Lockspitzel ( 5 Abs 3) praktisch schwierig Postbeschlagnahme ( 134 Z 1, 135 Abs 1) Öffnen und Zurückbehalten von Briefen oder anderen Sendungen, die der Beschuldigte absendet oder die an ihn gesendet werden Post Dritter fällt nicht darunter Ausgeschlossen im BG-Verfahren 7

8 Telekommunikationsauskunft ( 134 Z 2, 135 Abs 2) Auskunft über Daten eines Telekommunikationsdienstes Rufdatenerfassung: wer hat wen wann angerufen oder eine gesendet? Standortbestimmung: von wo wurde an welchen Tagen telefoniert bzw g t? Unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen Telekommunikationsüberwachung ( 134 Z 3, 135 Abs 3) Ermitteln des Inhalts von Nachrichten, die über ein Kommunikationsnetz ausgetauscht oder weitergeleitet werden Bsp: Abhören von Telefongesprächen, der Mobilbox oder das Nachlesen von s Unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen Optische und akustische Überwachung ( Lauschangriff ; 134 Z 4, 136) Überwachung des Verhaltens von Personen unter Durchbrechung ihrer Privatsphäre Überwachung der Äußerungen von Personen, die nicht zur Kenntnisnahme Dritter bestimmt sind Verwendung technischer Mittel zur Bild- oder Tonübertragung oder zur Bild- oder Tonaufnahme Bsp: Verwanzung ; Objektüberwachung ( Videofalle 8

9 Verwertbarkeit der Ergebnisse ( 140) Vorliegen der materiellen Voraussetzungen Rechtmäßige Anordnung Gilt auch für Zufallsfunde Gilt auch für die Verwertung in anderen Verfahren Wenn Voraussetzungen der Verwertbarkeit fehlen: ausdrückliche Nichtigkeit der Verwertung und damit des Urteils > 281 Abs 1 Z 3 Automationsunterstützter Datenabgleich ( Rasterfahndung ; ) Automationsunterstützter Vergleich von Daten verschiedener Datenanwendungen zwecks Ermittlung einer tatverdächtigen Person Nicht zulässig bei sensiblen Daten 9

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